Die Bayern (wollen) kommen. Genauer: Die CSU. Mit einem bayerischen Familiengeld. Für alle. Wenn da nicht – auch und gerade – die Bayern in Berlin wären

Man kann es wirklich. Man kann sein Leben verbringen mit der Exegese der Leistungsvoraussetzungen und Bezugsbedingungen im deutschen Sozialstaat. Wer bekommt wann welche Leistung und wie viel über welchen Zeitraum und wann aus welchen Gründen nicht – der Stoff, aus dem sich sozialpolitische Alpträume speisen. Und zwangsläufig verheddern sich die Akteure in diesem nur historisch nachvollziehbaren Regelungswirrwarr. Das gilt auch für die Politiker, vor allem, wenn sie – wohlwollend interpretiert – wirklich einmal versucht sein sollten, etwas einfacher und unbürokratischer auszugestalten,  bzw. wenn sie eine Leistung in die Welt bringen möchten, die der „einfache“ Bürger (= Wähler = entsprechende Wahlentscheidung) auch versteht und wohlwollend zur Kenntnis nehmen kann.

Und am 14. Oktober 2018 wird wieder einmal gewählt – diesmal der neue Landtag in Bayern. Bei der letzten Landtagswahl in Bayern am 15.09.2013 kam die CSU dort auf 47,7 Prozent der Stimmen. Das waren noch Zeiten für die nach eigenem Selbstverständnis bayerische „Staatspartei“ CSU. Denn wirft man einen Blick auf die aktuellen Umfrageergebnisse seit Anfang Juli dieses Jahres, dann werden dort Werte um die 38 Prozent ausgewiesen, was natürlich ein gewaltiger Absturz für die CSU wäre, sollte es so kommen. Da muss man natürlich was tun, um die Gunst der (potenziellen) Wähler wieder auf die bereits bei den letzten Bundestagswahlen mit mehr als 7 Prozent weniger Zweitstimmen gebeutelte Partei zu lenken. 

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Und jährlich grüßen die Zuckungen der Erregungsgesellschaft. Einige Anmerkungen zum Thema Kindergeld, „wir“ in Deutschland und „die“ im Ausland

Es gibt unbestreitbar einen Vorteil, wenn man älter wird: man kann sich erinnern an Dinge, die einem als aktuell verkauft werden, die aber – wenn überhaupt – nur ein wiedergekäutes Spektakel darstellen. Diese Tage kann man dieses Muster wie im Lehrbuch studieren am Beispiel der „Kindergeld-Debatte“, genauer: der Aufregung angesichts von solchen Meldungen: »Deutschland zahlt immer mehr Geld für Kinder im EU-Ausland. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link sieht den sozialen Frieden gefährdet«, so beispielsweise dieser Artikel unter der Überschrift Immer mehr Kindergeld ins Ausland – Link schlägt Alarm. Mehrere Oberbürgermeister schlagen Alarm und sprechen von einer massiven Zunahme einer gezielten Migration in das deutsche Sozialsystem. „Die Bundesregierung verschläft dieses Problem, sie muss endlich was dagegen tun, dass es Armutsflüchtlinge in Europa gibt“, wird Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) zitiert.

Und bei der sich nun entwickelnden Inszenierung in den Medien dürfen Zahlen natürlich nicht fehlen: »Die Zahl ausländischer Kindergeldempfänger ist nach Angaben der Bundesregierung stark angestiegen. „Im Juni 2018 wurde für 268.336 Kinder, die außerhalb von Deutschland in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben, Kindergeld gezahlt“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Das ist eine Zunahme um 10,4 Prozent. Ende 2017 lag die Zahl noch bei 243.234 Empfängern, 2016 bei 232.189.« Und natürlich darf das Geld nicht fehlen: »Allein 2017 wurden 343 Millionen Euro an Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen.« Wahnsinn, so viel Geld, werden viele denken – und es wird immer „schlimmer“, weil mehr. 

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Das Sommerloch ist doch nicht in der deutschen Hitze ausgetrocknet. Einige Anmerkungen zur Diskussion über eine allgemeine Dienstpflicht

Darauf kann man sich doch verlassen – das Sommerloch mit seinen ganz eigenen Themen. Wenn es auch in diesem Jahr bis vor wenigen Tagen die Befürchtung gab, angesichts der außergewöhnlichen Hitze in Deutschland sind sogar die üblichen Akteuere der Sommerloch-Aufführungen in einem Zustand der Nicht-Aktivität gefangen. Aber dann kam AKK. Also Annegret Kramp-Karrenbauer, die Generalsekretärin der Merkel-CDU. Und wir nehmen zur Kenntnis: Die Serengeti lebt. Endlich ein Thema, mit dem man die Medien und zahlreiche noch profilierungsbedürftige Politiker beschäftigen sowie die üblichen Abwehr- und Beißreflexe auslösen und miteinander spielen lassen kann.

Die CDU-Generalin hat einen nicht ganz taufrischen Vorschlag in die politische Debatte eingespeist: eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen. »Seit Tagen produziert das Thema Schlagzeilen und Fernsehbeiträge. Abgesehen von der Vereinigung ostdeutscher Bahnradfahrer und dem Asterix-Fanclub Nordfranken hat inzwischen fast jeder seinen Kommentar abgegeben. Erleichtert wurde das dadurch, dass die CSU-Führung im Streit über die Asylpolitik gerade auf Standby geschaltet hat«, so die Einordnung von Eckart Lohse in der FAZ unter der Überschrift Beifall von der richtigen Seite. Sein Beitrag verdeutlicht, um was es sich bei dem Vorschlag zuerst einmal handelt: um ein Spielzeug für die teilweise und seit Jahren geschundene Seele der Nicht-Merkel-Fans in der Union, die ja nun auch wirklich einiges aus ihrem traditionellen Wohnzimmer ausräumen mussten.

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Billig kostet. Die Streiks beim Billigflieger Ryanair und ein Blick auf die Zukunft der Arbeitskämpfe

Ryanair, immer wieder Ryanair. So wie auch in anderen Branchen einzelne Unternehmen stellvertretend für ein Prinzip genannt werden (man denke hier an Aldi für die Discounter), steht der irische Anbieter von Flugreisen für die Billigflieger dieser Welt. Und das Unternehmen hat (noch) ein markantes Gesicht, das des Ryanair-Chefs Michael O’Leary. Den als exzentrisch zu bezeichnen ist fast schon eine unzulässige Weichmalerei. »Legendär ist seine Fahrt durch das Städtchen Luton nördlich von London in einem Weltkriegspanzer: Im Jahr 2003 fuhr Michael O’Leary, Chef der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, vor die Zentrale des Konkurrenten Easyjet und rief: „Wir werden das Luftfahrtgeschäft, so wie wir es kennen, zerstören!“ Binnen drei Jahren werde man die größte Airline Europas sein, kündigte er an … Es dauerte ein wenig länger, aber gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere liegt Ryanair vor der Lufthansa-Gruppe auf Platz eins«, so Kevin P. Hoffmann in seinem Porträt Der Ire mit dem Panzer. Der Sohn irischer Landwirte hat sich seinen Ruf als größter Clown und Zyniker der Branche hart erarbeitet.

Aber man sollte ihn nicht nur reduzieren auf seine irren Ankündigungen. Beispiele dafür: Man prüfe den Einbau von Stehplätzen in den Maschinen – wobei sein Unternehmen damals, 2009, nicht vom Stehen, sondern vom „vertikalen Sitzen“ gesprochen hat. Und in offensichtlicher Anlehnung an den Traum der Alchemisten, aus Scheiße Gold zu machen, überrascht dann auch so eine fast schon als handfest zu nennende Überlegung nicht: » Die irische Fluggesellschaft plant eine Gebühr für den Toilettenbesuch an Bord. Außerdem soll die Zahl der Stillen Örtchen eventuell von drei auf eins reduziert werden, damit eine weitere Sitzreihe Platz im Flieger hat«, konnte man 2010 diesem Artikel entnehmen: Ryanair erwägt ein Geschäft mit der Notdurft. Alles bislang nur Luftnummern. Das gilt aber nicht für die realen Arbeitsbedingungen, denen die Beschäftigten bei diesem Unternehmen ausgesetzt sind.

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Umfassende Rechtsberatung als Kernbereich der Sozialpolitik. Der Bundesgerichtshof stellt das unmissverständlich klar

Für die einen ist der Sozialstaat in Deutschland zu teuer und großzügig, für die anderen klaffen enorme Lücken in der sozialen Absicherung und die Leistungen sind oftmals zu knapp bemessen. Zu welcher Seite man auch immer neigt, eines wird kein ernsthafter Teilnehmer der sozialpolitischen Diskussion in Abrede stellen können: Die Sozialleistungen in Deutschland zeichnen sich nur in Spurenelementen durch Klarheit und Einfachheit aus. Der Regelfall ist, dass es erhebliche Mühen macht, die auf dem Papier stehenden Ansprüche auch einzulösen. Es reicht eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass man doch einen Rechtsanspruch habe auf diese oder jene Leistung, die Betroffenen müssen auch den Zugang finden können. Und das ist nicht selbstverständlich für viele Menschen, um die es geht oder gehen sollte.

Das wird auch auf höchster richterlicher Ebene so gesehen – als Problem und zugleich als besondere Bindung der vom Staat beauftragten Akteure: »Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt. Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen. Die Beratungspflicht ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.«

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