Von Lücken und tiefen Löchern beim verfügbaren Geld im Ruhestand. Die zunehmende Altersarmut im Lichte einer neuen Studie

In vielen Beiträgen zum Themenfeld Altersarmut wurde in diesem Blog immer wieder darauf hingewiesen, dass es in den kommenden Jahren zu einer massiven Polarisierung der Einkommenssituation unter den älteren Menschen kommen wird, wenn keine grundlegenden Änderungen an den bestehenden Systemen vorgenommen werden.

Auf der einen Seite wird es eine wachsende Gruppe an Älteren geben, die materiell sehr gut ausgestattet das Rentenalter verbringen können – und gleichzeitig werden Millionen in die Altersarmut abstürzen. Dies resultiert vor allem aus der Fortschreibung der bereits in der Erwerbslebensphase ausgeprägten Ungleichheit, die zudem noch potenzierend auf die Ungleichheit im Alter wirkt. Das sind am einen Ende des Spektrums diejenigen, die ihr Leben lang Vollzeit gearbeitet und überdurchschnittlich verdient haben, die nicht nur hohe gesetzliche Renten bekommen, sondern oftmals auch in den Genuss von Betriebsrenten oder einer Zusatzversorgung, die während ihrer erwerbsaktiven Zeit nicht nur ein hohes Konsumniveau hatten, sondern auch sparen und Eigentum bilden konnten, die dann oftmals auch noch zur (ebenfalls höchst ungleich zusammengesetzten) Erbengeneration gehören.

Auf der anderen Seite stehen die Verlierer der Auseinanderentwicklung – vor allem Menschen, die (fast) ausschließlich von den Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung abhängig sind bzw. sein werden und die zugleich oftmals mit den aus der Rentenkasse fließenden Beträgen kein Fuß mehr auf den Boden bekommen können, weil sich in ihrer Biografie mehrere Risikofaktoren kumulieren.

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Ein Blick in die (mögliche) zukünftige Zahlenwelt der Altenpflege und die Frage: Wie und mit wem bekommt man das gestemmt?

Das ist mal wieder eine typische BILD-Schlagzeile: Schock-Studie: Bis 2035 brauchen wir bis zu 150 000 Pflegekräfte mehr!, natürlich in den üblichen großen und fetten Lettern gesetzt, damit auch keiner daran vorbeikommt. Und man legt wie gewohnt ordentlich nach: »Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird in den nächsten Jahrzehnten dramatisch ansteigen – auf bis zu vier Millionen im Jahr 2035. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge droht Deutschland eine wachsende Pflegelücke.«

Da greift man doch lieber gleich zum Original und schaut in die Veröffentlichung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln: »Bis 2035 könnten bereits vier Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sein, zeigt eine Simulationsrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Doch schon heute fehlen entsprechende Fachkräfte – und die Lücke wird stetig größer. Bund und Länder müssen dringend vorsorgen«, so heißt es dort unter der Überschrift Geld allein reicht nicht mehr. »Bundesweit waren 2015 rund drei Millionen Menschen pflegebedürftig, rund 50 Prozent mehr als im Jahr 1999. Vor allem in Ostdeutschland ist der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich hoch … Bundesweit wird die Zahl in den kommenden Jahren stark steigen, zeigt eine IW-Simulation – auf rund vier Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2035.«

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Wie lange sollen und wollen „wir“ Schwerstkranke am Leben halten? Eine pandorabüchsenhafte Frage und dann auch noch aus der Krankenkassenwelt

Gerade in den heutigen Zeiten einer sich beständig drehenden Radikalisierungsschraube in den öffentlichen Debatten, über die – ob bewusst oder nicht – immer mehr Begriffe und Aussagen salonfähig gemacht werden, die man früher aus gutem Grund gemieden hätte, sollte man auf Seiten der Medien und der Repräsentanten von Institutionen eine besondere Sensibilität an den Tag legen. Und wenn man das nicht macht, dann muss man sich der Kritik stellen.

Dies als Vorbemerkung angesichts der Überschrift eines Artikels, der einen erschaudern lässt, wenn man einen Moment weiterdenkt und vor allem den Zusammenhang registriert, in dem die Frage gestellt wird: Wie lange sollen wir Schwerstkranke am Leben halten? Darin berichtet Anette Dowideit im Kontext von erneuten Berichten über Geschäftsmodelle und Profite in der ambulanten Intensivpflege über Äußerungen des AOK-Chefs Martin Litsch, der mit Blick auf die Beatmungspatienten, um die es hier geht, dazu aufgerufen habe, „eine ethische Diskussion über die Sinnhaftigkeit zu führen“, dass „Menschen, die nie wieder Bewusstsein erlangen werden, über Jahre hinweg an Maschinen angeschlossen am Leben“ erhalten werden. Nun könnte man einwenden, dass gegen eine grundsätzliche ethische Debatte über Sinn und Unsinn der technischen Machbarkeit nichts einzuwenden sei, wenn die Äußerung des Krankenkassenchefs nicht in diesem Zusammenhang gefallen sein soll:

»Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die außerklinischen Intensivpflegepatienten in kurzer Zeit zu einem immensen Kostenfaktor geworden. Für die Versorgung eines einzigen Patienten fallen pro Monat um die 25.000 Euro an. Wie hoch die Summe von fast sechs Milliarden Euro an Ausgaben im vergangenen Jahr war, zeigt der Vergleich mit den Ausgaben der Pflegeversicherungen für „gewöhnliche“ Pflegebedürftige: Die Versorgung dieser rund 3,3 Millionen Menschen kostete im vergangenen Jahr rund 38,5 Milliarden Euro.«

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Das Bundesverfassungsgericht als Retter der Pensionskassen? Auf alle Fälle werden der Sozialversicherung goldene Eier aus dem Nest genommen

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Universum für sich. Man verfällt einem gewaltigen Irrtum, wenn man von „der“ Betriebsrente ausgeht. Nicht nur, weil viele Menschen bei „Betriebs“rente davon ausgehen, dass die vom Unternehmen finanziert wird, als Zusatzleistung, was in Zeiten der Entgeltumwandlung, bei der die Beschäftigten einen Teil oder gar die ganze Betriebsrente selbst finanzieren, nicht mehr stimmen muss. Da gibt es auch eine verwirrenden Formenvielfalt bei der Art und Weise der betrieblichen Altersvorsorge. Nehmen wir nur als Beispiel die unterschiedlichen „Durchführungswege“, über die eine betriebliche Altersvorsorge realisiert werden kann.

Und seit dem letzten Versuch einer gesetzgeberischen Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge werden wir mit der „Zielrente“ im Sozialpartnermodell einen weiteren Durchführungsweg bekommen (vgl. dazu ausführlicher und kritisch den Beitrag Die halbierte Betriebsrentenreform, eine „kommunikative Herausforderung“ gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt vom 3. Juni 2017). 

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Ein Rentenniveau und die Kunst seiner rechnerischen Aufhübschung

Jeder hat schon mal von ihm gehört oder gelesen – der deutsche „Eckrentner“. Immer wieder betritt diese Kunstgestalt die Bühne der rentenpolitischen Diskussion. Vereinfacht gesagt ist das ein Arbeitnehmer, der es geschafft hat, a) 45 lange Jahre immer beitragspflichtig gearbeitet zu haben und b) der in dieser Zeit immer Beiträge in die Rentenkasse abgeführt hat auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes in der Gesetzlichen Rentenversicherung (zur Orientierung: das lag 2016 bei 3.016 Euro brutto im Monat, wobei diese Höhe zugleich auch verdeutlicht, dass man hier von sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeit ausgeht). Wenn unser Eckrentner das geschafft haben sollte, dann werden ihm dafür auf seinem Rentenkonto 45 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die muss man dann nur noch mit aktuellen Rentenwert multiplizieren, wenn er ohne Abzüge, also nicht vorzeitig, in den Ruhestand geht, um seine oder ihre Monatsrente (brutto) zu bestimmen. Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem Juli 2018 bei 32,03 Euro in Westdeutschland, bezogen auf unseren Eckrentner wären das also 1.441 Euro Monatsrente brutto. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge landen wir bei einer Nettomonatsrente von 1.285 Euro. Diese Größe schmilzt dann wie die Butter in der Sonne, wenn der konkrete Rentner bei den „persönlichen Entgeltpunkten“ keine 45 stehen hat, sondern eine kleinere Zahl, beispielsweise weil er oder sie gar nicht auf die 45 Jahre Beitragsjahre gekommen ist und/oder aber in diesen Jahren Beiträge „nur“ für ein reales Arbeitseinkommen unterhalb des Durchschnittsverdienstes abgeführt worden sind und/oder keine Voll-, sondern „nur“ eine Teilzeiterwerbsarbeit ausgeübt wurde. 

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