Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren

Immer wieder wird über Pflegeheime als Objekte der Begierde von renditeorientierten Kapitalanlagegesellschaften berichtet. Nun muss man darauf hinweisen, dass es derzeit nach der Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 14.480 Pflegeheime gibt, deren Träger sich auf zwei große Blöcke verteilen: 6.167 entfallen auf „private Träger“ und mit 7.631 befindet sich (noch) die Mehrheit der Heime in freigemeinnütziger Trägerschaft. „Öffentliche Träger“, also kommunale Pflegeheime, spielen mit 682 keine relevante Rolle. Und wir haben es immer noch mit einem überaus zersplitterten „Markt“ zu tun: »Etwa die Hälfte der insgesamt rund 875.000 Pflegeplätze in Pflegeheimen verteilt sich auf die 400 führenden Betreiberorganisationen«, so Sebastian Meißner in seinem Bericht Die 30 größten Pflegeheimbetreiber 2019. Dort findet man aber auch diesen Hinweis: »In den vergangenen drei Jahren erhöhte sich der Marktanteil der 30 größten Unternehmen um 2 Prozentpunkte von 19,5 Prozent auf nunmehr 21,5 Prozent.«

Auf Platz 1 der 30 größten Pflegeheimbetreiber finden wir mit 242 Pflegeheimen in Deutschland die (französische) Korian-Gruppe mit der Curanum AG. Und bereits auf Platz 2 taucht Alloheim auf, mit derzeit 198 Heimen und 18.577 Pflegeplätzen kommt dieses Unternehmen auf einen Marktanteil von 2,12 Prozent. Und Alloheim ist in den vergangenen Jahren immer wieder in vielen Medienberichten aufgetaucht, wenn (angebliche oder tatsächliche) negative Auswirkungen des Agierens renditeorientierter Pflegeheimbetreiber an einem Beispielfall illustriert werden sollen. Und die Geschichte dieses Unternehmens liest sich wie ein exemplarischer Fall aus einem Lehrbuch, in dem behandelt wird, was passiert, wenn ein Pflegeheimbetreiber in die Hände von Investoren fällt, denen es nicht um die Sache an sich, sondern um eine möglichst hohe Rendite geht.

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16.000 Euro für jeden im Alter, um die „Versorgungslücke“ der Geringverdiener zu verringern? Ein schuldenfinanzierter „Deutscher Bürgerfonds“ soll das erwirtschaften und stellt die Logik auf die Probe

Immer noch schwebt sie über dem politischen Berlin – die „Grundrente“ des Bundesarbeitsministers Heil (SPD). Und unabhängig davon, ob sie kommt und vor allem wie sie dann ausgestaltet wird – das Thema Altersarmut und die teilweise massiven, durch die Renten“reformen“ der vergangenen Jahre produzierten Sicherungslücken für viele zukünftige Rentner bewegt auch zunehmend die Medien. Und dann kommen auch noch Hiobsbotschaften über die anderen, kapitalgedeckten Säulen des Alterssicherungssystems, also den Betriebsrenten (wo Berichte über Doppelverbeitragung und über Modelle einer einseitigen Risikoverlagerung auf die Betriebsrentner nach dem Betriebsrentenreformgesetz sicher nicht dazu beitragen, dass die Menschen freudig zu diesen Angeboten greifen, was dann auch von der Branche zu solchen Wortmeldungen führt: Betriebsrente: Endlose Fairnessdiskussion schädigt zusätzlich) sowie der privaten Altersvorsorge, für die meisten mit dem Begriff „Riester-Rente“ verbunden. Deren Ruf ist schon seit längerem wenn nicht ruiniert, dann doch erheblich beschädigt.

Dazu passen dann solche Meldungen: »Erstmals in der fast 20-jährigen Riester-Geschichte konnten im vergangenen Jahr die Vertragsabgänge nicht durch Neuabschlüsse kompensiert werden. Auf Jahressicht ging der Nettobestand an Riester-Verträgen – also unter Einberechnung der Kündigungen und Vertragsabgänge – um 10.000 auf 16,597 Millionen zurück«, kann man dieser Meldung entnehmen: Zahl der Riester-Verträge ist 2018 erstmals gesunken. Man kann sich bildlich vorstellen, wie nervös angesichts solcher Entwicklung Akteure der Versicherungswirtschaft werden, die so manches Fell davon schwimmen sehen.

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Eine schlimme Sache: Psychische Erkrankungen, Berufsunfähigkeit und die Frauen. Aber auch damit kann man auf Geschäfte hoffen

Es gibt Meldungen, die fallen bei vielen Medien auf einen fruchtbaren Boden der Weiterverbreitung: »Psychische Krankheiten sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Betroffen sind vor allem Frauen.« So beispielsweise dieser Artikel: Immer mehr Menschen wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig. Und weiter erfährt der beunruhigte Leser: »Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer (37 Prozent) scheiden vorzeitig aus ihrem Beruf aus, weil sie unter psychischen Krankheiten wie Burnout, Depression oder Angststörungen leiden. Im Jahr 2009 waren es noch 26,6 Prozent – das ist ein Anstieg von knapp 40 Prozent.«

Wo haben die solche Zahlen her? »Das geht aus einer Studie des bayerischen Versicherers Swiss Life hervor.« Eine Studie also. Gibt es die im Original? Nun ja, eine Pressemitteilung gibt es von dem Versicherungsunternehmen, aus der sich auch die Berichte in den Medien bedienen: Swiss Life-BU-Report: Anstieg um 40 Prozent. Immer mehr Menschen werden wegen psychischer Erkrankungen berufsunfähig, so ist die überschrieben. Dort erfahren wir am Anfang für die kurzatmigen Leser: »Frauen deutlich häufiger betroffen als Männer • Psychische Leiden sind über viele Berufsgruppen hinweg seit Jahren auf dem Vormarsch und die Ursache Nummer eins für eine Berufsunfähigkeit (BU). • Das Risiko ist für Frauen mit 44 Prozent deutlich höher, aufgrund psychischer Ursachen ihren Beruf aufgeben zu müssen als für Männer (28 Prozent). • 30-jährige Frauen sind mit 47 Prozent besonders stark betroffen.«

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Über den (Nicht-)Zugang zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird als Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder einer Beeinträchtigung unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Beträgt die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden am Tag, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird diese Rente in eine Altersrente in gleicher Höhe umgewandelt.

Die Erwerbsminderungsrente steht unter anderem deshalb in der Kritik, weil ihre Höhe oftmals nicht ausreicht, den einmal erreichten Lebensstandard zu erhalten. Nicht selten müssen Versicherte zudem ergänzende Grundsicherungsleistungen beziehen und sind von Armut bedroht.

So beginnt die Anfrage „Die Erwerbsminderungsrente“ der Bundestagsfraktion der Grünen aus dem vergangenen Jahr, die auf Bundestags-Drucksache 19/1208 vom 19.03.2018 von der Bundesregierung beantwortet wurde. Darin findet man zahlreiche Informationen zu dieser besonderen Form der Alterssicherung. Fast 20 % der jährlichen Rentenzugänge entfallen auf Erwerbsminderungsrenten. Wir sprechen hier über 180.000 Menschen – pro Jahr. Insgesamt wurden 2017 Erwerbsminderungsrenten an mehr als 1,8 Millionen Menschen ausgezahlt.

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Die zukünftige Personalausstattung in den psychiatrischen Einrichtungen soll neu bemessen werden. Und nun steht die zentrale Studie hierfür unter dem Verdacht der Manipulation

Seit Januar 2019 sind sie in Kraft – die Pflegepersonaluntergrenzen, die der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nicht für alle, aber für vier ausgewählte Bereiche in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht hat: Seit 1. Januar 2019 müssen deutsche Krankenhäuser auf Intensivstationen, geriatrischen und kardiologischen Stationen sowie in der Unfallchirurgie Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal einhalten. Eine Verordnung schreibt die maximale Anzahl von Patienten vor, für die eine einzige Pflegekraft zuständig sein darf. In der Unfallchirurgie beispielsweise für zehn Patienten in der Tagschicht und für 20 Patienten nachts.

Dieser Anlauf im Kampf gegen den Pflegenotstand wurde im Vorfeld von mehreren Seiten mit ganz unterschiedlichen Argumenten kritisiert. Auch hier wurde beispielsweise bereits am 18. Mai 2017 in dem Beitrag Pflegekräfte ziemlich allein gelassen. In der Krankenhaus-Realität und im internationalen Vergleich darauf hingewiesen: „Es besteht die Gefahr, dass viele Krankenhäuser die Kennzahlen nicht als Unter-, sondern als Obergrenze verstehen.“ Die Kritik an den Pflegepersonaluntergrenzen wurde dann im Vorfeld ihrer Einführung in diesem Beitrag vom 3. Juni 2018 erweitert: Wenn das aus der Systemlogik definierte Unterste am Ende zum Obersten wird, sollte man sich nicht wundern. Zur Ambivalenz der geplanten Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. Nunmehr haben wir die ersten Monate an Erfahrungen sammeln können – und die derzeitigen Berichte klingen alles andere als beruhigend.

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