»Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990«, meldete das Statistische Bundesamt Anfang des Jahres 2025. »Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 ist die Erwerbstätigenzahl … seit 2006 durchgängig angestiegen. Das ist doch erst einmal eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte und darauf hinzuweisen auch deshalb von Bedeutung, weil bei vielen Menschen in den vergangenen Jahren der Eindruck produziert wurde, dass immer weniger Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, dass überall die Arbeitskräfte fehlen. Tatsächlich haben noch nie so viele Menschen eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wie im vergangenen Jahr«, so meine Einleitung zu dem Beitrag Zur Gleichzeitigkeit von scheinbar guten und möglicherweise schlechten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ein erster Blick auf die Beschäftigungsentwicklung 2024, der hier am 2. Januar 2025 veröffentlicht wurde. Dort konnte man aber auch nach einer differenzierteren Analyse der Beschäftigtenzahlen am Ende das hier lesen: »Die „Deindustrialisdierung“ (auf dem Arbeitsmarkt) hat begonnen. Und leider zeigen die Daten auch, dass der beginnende Beschäftigungsabbau in der Industrie begleitet wird durch einen erstmaligen Einbruch der Beschäftigung in dem so bedeutsamen Baubereich, hier verlieren wir erstmals Beschäftigte.«
Ein sozialpolitisches Stehaufmännchen: Die „Bürgerversicherung“. Die schlägt wieder auf in Gestalt einer „Pflegebürgervollversicherung“
Die sozialpolitischen Veteranen werden es vor Augen haben: alle Jahre wieder wird sie an die Oberfläche der politischen Debatten geholt – die „Bürgerversicherung“. Oder zumindest einige Komponenten davon. Den bisherigen Höhepunkt hatte die Diskussion über eine „Bürgerversicherung“ in den frühen 2000er Jahren, vor allem, als 2003 die SPD und insbesondere die Grünen die Bürgerversicherung erstmals offiziell als Reformmodell vorgeschlagen haben und „die andere Seite“ mit dem Kopfprämienmodell (das später dann als „Gesundheitsprämie“ semantisch aufgehübscht wurde) zu kontern versuchte. Dabei ging (und auch in den neueren Vorstößen geht) es vor allem um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, konkret um die die Ablösung des bisherigen dualen Systems von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung. Das muss man auch vor dem Hintergrund sehen, dass seit 2006 Deutschland das einzige Land in der EU ist, das für einen definierten Teil der Bevölkerung die Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht.
Nun hat man bei der Einführung der Pflegepflichtversicherung Anfang der 1990er Jahre das duale System im Krankenversicherungsbereich auch auf die neue Säule der Sozialversicherung übertragen und wir haben – für 90 Prozent der Bevölkerung – die (umlagefinanzierte) Soziale Pflegeversicherung bekommen, während die Privatversicherten in einer eigenständigen (teilkapitalgedeckten) Privaten Pflegepflichtversicherung integriert wurden.
Armes Sozialrecht? Die Zahl der Fachanwälte für Sozialrecht ist seit einigen Jahren auf dem Sinkflug
Rainer Schlegel ist im Februar 2024 als Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Pension gegangen. »Sein Gericht hinterlässt er gut aufgestellt, doch für das Sozialrecht insgesamt sehe es bitter aus«, so die Einleitung eines Interviews, das von Legal Tribune Online, das unter der durchaus ambivalent zu lesenden Überschrift „Mit Sozialrecht kann man nicht reich werden“ veröffentlicht wurde. Der damals scheidende BSG-Präsident wurde mit Blick auf das Sozialrecht gefragt: Interessiert sich genug Nachwuchs für dieses Rechtsgebiet? Seine Antwort: »Leider überhaupt nicht. Um das Sozialrecht reißt sich niemand.« Die oft vorgesehenen Pauschalgebühren seien für Anwälte nicht attraktiv, so Schlegel. »Man kann mit dem Sozialrecht nicht reich werden. Daher gibt es nur ganz wenige spezialisierte Kanzleien für bestimmte Themen wie beispielsweise für Teile des Gesundheitsrechts.«
Auch sein Blick auf die Hochschulen ist getrübt: »In den Universitäten sieht es ganz bitter aus. Die Anzahl der Lehrstühle, an denen zumindest auch Sozialrecht gelehrt wird, hat drastisch abgenommen, Stellen werden oft nicht mit einer Venia für das Sozialrecht nachbesetzt.« Viele Richter und Richterinnen am BSG übernehmen eine Honorarprofessur, weil es keine hauptamtlichen Professoren für Sozialrecht mehr gibt. In der Literatur ist das genauso: Die wird in weiten Teilen durch Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit geschrieben. »Wir entscheiden also über die Fälle, schreiben die Kommentare und Aufsätze und sind in der Lehre tätig.«
Wohnen macht (mehr) arm. Zur Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Bestimmung der Armutsquote
»Viele Menschen müssen … heute mehr als ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Viele können nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigeren Wohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld im Monat auskommen. Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt.«
Durch die Berücksichtigung von Wohnkosten wird eine bislang unsichtbare Gruppe von 5,4 Millionen
Menschen sichtbar, die an und unter der Armutsgrenze lebt. Nicht 12,1 Millionen, sondern 17,5 Millionen Menschen müssen demnach als arm gelten. Die „konventionelle“ Armutsquote wurde für 2023 mit 14,4 Prozent ausgewiesen – die wohnkostenbereinigte Armutsquote hingegen wird nun auf 21,2 Prozent angehoben.
Ungleichheit zwischen den Regionen: Die „Lebenserwartungslücke“ ist größer geworden
Im März 2025 fand der mittlerweile 30. Kongress Armut und Gesundheit an der Freien Universität Berlin statt. Der Kongress ist die Public Health-Veranstaltung in Deutschland. Auf dem diesjährigen Kongress unter der Überschrift „Gesundheit fördern, heißt Demokratie fördern“ wurden auch neue Daten zur gesundheitlichen Ungleichheit aus dem Robert Koch-Institut (RKI) vorgestellt.
Dazu heißt es seitens des RKI: »Auch in einem wohlhabenden Land wie Deutschland hängen die Gesundheits- und Lebenschancen eng mit der sozialen Lage zusammen. Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status haben höhere Erkrankungsrisiken und versterben durchschnittlich früher als jene mit hohem sozioökonomischem Status. Die Datenlage zu dieser gesundheitlichen Ungleichheit hat sich über die letzten Jahrzehnte deutlich verbessert. Während es in den 1990er Jahren in Deutschland noch darum ging, die gesundheitliche Ungleichheit mit repräsentativen Daten nachzuweisen sowie in Art und Ausmaß zu beschreiben, stellen sich in der Gesundheitsberichterstattung heute stärker Fragen zu ihrer zeitlichen Entwicklung: Hat sich die gesundheitliche Ungleichheit über die letzten Jahrzehnte verringert oder weiter verstärkt?« Konkret wurde über die zeitliche Entwicklung der „Lebenserwartungslücke“ in Deutschland und das mit einem Fokus auf die Unterschiede zwischen den Regionen berichtet.