Eine Bremse, die ein wenig bremst und an anderer Stelle beschleunigt. Zur Ökonomie der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist mal wieder für einen kurzen Moment in die öffentliche Aufmerksamkeit geraten. Dieses Instrument wurde im Juni 2015 als Möglichkeit eingeführt. Bei Neuvermietungen darf der Vermieter nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Als die Mietpreisbremse gesetzgeberisch ermöglicht wurde, gab es kontroverse Debatten und eine Menge Widerstand auch innerhalb der Regierungskoalition, da sich die Union lange Zeit diesem Vorhaben widersetzt hat. Für die einen war das gleichsam ein Schlüsselprojekt in Zeiten stark steigender Mieten und um sich greifender Wohnungsnot vor allem in den Großstädten, für die anderen ein unzulässiger regulatorischer Eingriff in den Wohnungsmarkt und eine letztendlich investitionsfeindliche Gängelung der Vermieter.

Weniger dem klassischen Lagerdenken verpflichtete Stimmen hatten schon bei der Geburt der Mietpreisbremse vor übertriebenen Erwartungen auf Seiten derjenigen gewarnt, die unter den Mietsteigerungen besonders leiden (müssen), zugleich aber auch aufgrund der konkreten Ausgestaltung der Mietpreisbremse darauf hingewiesen, dass das nicht wirklich eine Investitionsbremse darstellen wird. Denn Neubauten und deren Wohnungen sind explizit ausgenommen von der Bremswirkung der Bremse.  Als zweite wichtige Ausnahme sind Wohnungen zu nennen, die umfassend saniert wurden und danach erstmals neu vermietet werden. Sowieso handelt es sich nur um ein begrenztes Instrumentarium, denn die Umsetzung der Möglichkeit einer Mietpreisbremse obliegt den Bundesländern  – sie können per Rechtsverordnung Wohngebiete in Städten und Ballungszentren als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausweisen. Kein Bundesland verpflichtet, eine Mietpreisbremse einzuführen. Sie ist freiwillig. Derzeit findet sie in etwas mehr als 300 Kommunen Anwendung.

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Ein symbolpolitischer Gipfel mit 60 Sekunden-Wortmeldungen zu einer (wiederauferstandenen) „neuen“ sozialen Frage: Wohnen in Zeiten des Wohnraummangels

Die Kanzlerin höchstpersönlich erweist einem der ganz großen und immer drängender vorgetragenen gesellschaftspolitischen Anliegen unserer Tage ihre Aufwartung: „Die Frage des Wohnens ist eine gesellschaftliche und eine der wichtigen sozialen Fragen, die uns alle angeht und die für den Zusammenhalt der Gesellschaft entscheidend ist“. Und eine frohe Botschaft erreicht uns mit Blick auf eine Antwort aus der Hauptstadt: „Wir – Bund, Länder und Kommunen – wollen eine große Kraftanstrengung unternehmen, um unsere Ziele für mehr Wohnungen zu erreichen.“ Der heutige Wohngipfel sei ein Start dafür. So beginnt die Bundesregierung ihre Eigenwerbung unter der Überschrift Gemeinsam für mehr Wohnungen. Und damit das Volk von den energischen Anstrengungen der Regierung erfährt, hat man wieder einmal einen Gipfel veranstaltet – den „Wohngipfel“ im Kanzleramt. Die Bundesregierung habe mit Ländern und Kommunen ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Und das wird dann für die Jünger der schnellen Botschaften in die Powerpoint-Folien-Sprache transformiert:

Offensichtlich tut sich jetzt endlich was. Die anschwellende Wohnungsmisere in vielen Regionen, vor allem in den (groß)städtischen Räumen wird nun der fokussierten Bearbeitung und Auflösung zugeführt. Nicht wirklich überraschend sind trotz oder wegen der bewusst geweckten hohen Erwartungen dann solche distanzierten Kommentare, wenn man sich die handfesten Ergebnisse anschaut: Verpasste Chance im Kampf gegen die Wohnungsnot ist ein Kommentar im Deutschlandfunk überschrieben. Schon vor dem Gipfel wurde mit Blick auf den formal für Bauen und Wohnen zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beklagt: Kopflos durch die Wohnungskrise. Oder Viel Bekanntes, frisch verpackt, so Barbara Dribbusch.

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Wie man in einem Gutachten über „soziale Wohnungspolitik“ das Soziale wegdefiniert und ein existenzielles Gut auf einen „Markt“ zu werfen versucht

Manche Beratungsgremien in der Politik haben eine sehr lange Geschichte. So beispielsweise der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für alle historisch interessierten Leser: »Die Wurzeln des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie reichen zurück bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges. Ab 1943 trafen sich einige der späteren Beiratsmitglieder unter dem Vorsitz von Prof. Erwin von Beckerath, um die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands nach dem Krieg vorzubereiten. Diese sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath“ ging in dem Anfang 1948 gegründeten Beirat auf, der am 23. Januar 1948 auf Einladung der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, dem Vorläufer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in Königstein/Taunus formell konstituiert wurde. Der Beirat hatte 17 Gründungsmitglieder, darunter die Professoren Franz Böhm, Walter Eucken, Alfred Müller-Armack, Oswald v. Nell-Breuning, Erich Preiser und Karl Schiller.«

Dem Beirat gehören momentan 38 Mitglieder an. Alles Hochschullehrer aus den Bereichen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Die melden sich regelmäßig mit Gutachten zu Wort. Er wird viele nicht überraschen, dass die Mitglieder des Beirats den Mainstream der deutschen Ökonomie repräsentieren. Was dann auch ganz bestimmte Ergebnisse erwarten lässt. Das kann man machen, wenn es beispielsweise um „Sharing Economy“ und Wirtschaftspolitik oder Zur Diskussion um Bargeld und die Null-Zins-Politik der Zentralbank geht. Aber wenn sich so ein Gremium zu Wort meldet in Kernbereichen der Sozialpolitik und dabei auch noch zu einer Frage von existenzieller Bedeutung für Millionen Menschen, nämlich der Wohnungsfrage, dann muss der Beirat damit rechnen, dass man besonders kritisch hinschaut, was da an Kritik und Empfehlungen vorgetragen wird. Und schon die Überschrift des hier interessierenden neuen Gutachtens sensibilisiert die Beobachter des Gremiums von außen: Soziale Wohnungspolitik. So kurz und knapp ist das Werk überschrieben, das sich mit einer der ganz großen sozialen Fragen unserer Zeit beschäftigt: Der Wohnraumversorgung, der Gleichzeitigkeit von Leerständen hier und Wohnungsnot dort – bis hin zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

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