Die Landtagswahl in Thüringen mit Bruchstücken einer national-sozialen Sozialpolitik und offen vorgetragenen völkischen Gewaltphantasien

Nach Bremen im Frühjahr sowie Sachsen und Brandenburg im September findet am 27. Oktober 2019 die letzte Landtagswahl in diesem Jahr statt. Und das ostdeutsche Bundesland Thüringen ist insofern ein besonders interessanter Landstrich, als das hier zum einen seit fünf Jahren ein – und der einzige – Ministerpräsident der Linken regiert, in einer rot-rot-grünen Koalition. Zum anderen steht eine bestimmte Person an der Spitze der AfD, die gleichsam symbolhaft den national-sozialen, also extrem rechten Flügel innerhalb der sich offensichtlich radikalisierenden Partei vertritt: Björn Höcke. Insofern warten viele gespannt auf das heutige Wahlergebnis, wenngleich man argumentieren könnte, dass die Wahl in einem Bundesland mit lediglich 2,1 Mio. Einwohnern, darunter 1,7 Mio. Wahlberechtigte, doch wahrlich nicht überbewertet werden sollte in dem weitaus größeren Gefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Die letzten Umfragen vor der Wahl lassen eine schwierige Konstellation für eine Regierungsbildung erkennen. Rot-Rot-Grün könnte die Regierungsmehrheit verlieren. Die CDU hat im Vorfeld Bündnisse mit der Linken und der AfD ausgeschlossen. CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring hatte sich für eine Viererkoalition seiner Partei mit Grünen, SPD und FDP ausgesprochen, wobei die FDP an der 5-Prozent-Hürde kratzt und keinesfalls sicher ist, dass sie den Sprung darüber schaffen wird. Die AfD wird im Vergleich zu 2014, wo sie auf 10,6 Prozent der Stimmen kam, ihr Ergebnis sicher verdoppeln, aber der zwischenzeitliche Höhenflug in den Umfragen mit bis zu 25 Prozent hat sich kurz vor der heutigen Wahl wieder abgeschwächt (in Brandenburg kam die AfD auf 23,5 Prozent), in Sachsen sogar auf 27,5 Prozent).

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Die Europawahl und sozialpolitische Themen (nicht) im Windschatten der grünen Welle im engeren Sinne

Den ganzen Tag über gaben sich die Kommentatoren und Analytiker des Ausgangs der Europawahl die Klinke in die Hand, im Laufe des Tages dann durch Personalfragen auf ein mediengerechtes Format reduziert: Die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer hat mal wieder ein Zeugnis ihrer gesellschaftspolitisch zutiefst konservativen Haltung abgeliefert, in dem sie von einer „Regulierung“ unbotmäßiger „Influencer“ im Internet schwadronierte. Und die mehr als angeschlagene SPD-Vorsitzende Nahles versucht einen Befreiungsschlag durch die vorzeitige Einberufung einer Abstimmung über ihren Posten als Fraktionsvorsitzende im Bundestag in der kommenden Woche. Solche Geschichten mögen viele Medien. Und viele mögen auch die einfachen Analyseergebnisse wie beispielsweise die These, dass eben Klimawandel und Umweltfragen diesmal im Mittelpunkt standen und dass das die Grünen eben als Original am besten bedienen können, während die CDU als zunehmend altbacken daherkommt – und die SPD offensichtlich auf Autopilot nach unten in die Bedeutungslosigkeit steuert. Die AfD wurde aus einer typischen Westperspektive als nicht wirklich interessant eingestuft, hat sie doch mit 11 Prozent der Stimmen weniger erreicht als in den Umfragen vor der Wahl eigentlich vorausgesagt wurde. Dass diese Partei aber in Ostdeutschland teilweise stärkste Partei noch vor der Union geworden ist, dass wurde erst langsam wirklich realisiert – und angesichts der im Herbst dieses Jahres bevorstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen wird das verständlicherweise als ein mögliches Menetekel für eine erstmalige Regierungsbeteiligung der AfD auf Länderebene interpretiert.

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Eine Wahlnachlese: Wie war das eigentlich mit den „Abgehängten“ und den Nichtwählern?

Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Nach einem durch die Bundesländer rollierenden System fanden die offiziellen Feierlichkeiten in diesem Jahr in Mainz statt. Wenige Tage nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017. Deren „tektonischen Verwerfungen“ dominieren bis heute die Berichterstattung in den Medien – und die Gedanken derjenigen, die sich überlegen, was auf uns zukommen wird in der neuen Legislaturperiode. Derzeit sieht alles danach aus, dass es auf eine „Jamaika“-Koalition hinauslaufen wird, also ein Regierungsbündnis von Union, FDP und Grünen. Soweit man das derzeit absehen kann, wird es noch so einige Wochen dauern, bis die Akteure sich auf einen Koalitionsvertrag verständigen und es wird – gerade hinsichtlich sozialpolitischer Themen – nicht einfach werden, sich auf ein gemeinsames Programm zu verständigen.

Während die beiden Parteien der bisher regierenden Großen Koalition schmerzhafte, „historische“ Verluste eingefahren haben, die bei der Sozialdemokratie zu dem noch am Wahlabend angekündigten Gang in die parlamentarische Opposition und bei der Union zu (bislang) keiner irgendwie erkennbaren Reaktion geführt haben, dreht sich selbst nach der Wahl vieles um die AfD, die mit 12,6 Prozent einen fulminanten Einzug in den Deutschen Bundestag eingefahren hat. Auch im Vorfeld (und damit sicher für das eine oder andere Prozent verantwortlich) kreiste die Debatte in den Medien oft (und einseitig) um die AfD und „ihre“ Themen, vor allem um die Flüchtlingsthematik. 

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Die einen gehen nicht wählen, weil sie nicht wollen. Einige andere dürfen nicht wählen, auch wenn sie vielleicht (?) wollen. Der Ausschluss vom Wahlrecht für „dauerhaft Vollbetreute“

In wenigen Wochen wird ein neuer Bundestag gewählt. Also von denen, die das Wahlrecht haben und von diesem auch Gebrauch machen. Und die Auseinandersetzung mit denen, die zwar wählen dürfen, dies aber dennoch nicht machen, füllt ganze Bibliotheken. Immer wieder versuchen Sozialwissenschaftler, die Motive der Nichtwähler zu ergründen und darüber nachzudenken, wie man die Wahlbeteiligung steigern kann (vgl. nur als ein Beispiel die aktualisierte Fassung von Beate Küpper: Das Denken der Nichtwählerinnen und Nichtwähler. Einstellungsmuster und politische Präferenzen, Berlin 2017).

Nun gibt es aber auch Menschen, die unter uns leben und die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Denen die Teilnahme an der Wahl also verboten wird. So etwas muss natürlich eine gesetzliche Grundlage haben und die findet man im § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) unter der Überschrift „Ausschluss vom Wahlrecht. Dort werden drei Fallkonstellationen aufgelistet: »1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.«

Die erste Fallkonstellation greift beispielsweise bei Hochverrat, Landesverrat oder Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern – absolute Ausnahmefälle. Sie hat mit 69 Fällen keine Bedeutung. Die dritte Fallkonstellation umfasst die „schuldunfähigen Straftäter“, die in Psychiatrien untergebracht sind. Sie stellen mit 3.300 Fällen einen nur geringen Anteil von 3,9 Prozent der Personen, die gemäß § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Das waren 2015 insgesamt mehr als 84.000 Menschen. Die allermeisten fallen unter § 13 Nr. 2 BWG, gehören also zur Gruppe der „dauerhaft Vollbetreuten“. 

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Soziale Ungleichheit bei der Wahlbeteiligung – und durch die Wahlen? Eine sozialpolitische Herausforderung

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen liegt hinter uns und hat ein Erdbeben in der Politik ausgelöst. Die Sozialdemokratie habe ihre „Herzkammer“ verloren, wenn man der blumigen Terminologie folgen will. Und die dritte Wahlniederlage der SPD in Folge seit der Inthronisation des Kanzlerkandidaten Martin Schulz hat den offensichtlich mehr als lädiert. Die Umfragewerte für die SPD gehen nach unten und die für die Union nach oben. In einem Abwasch wird dann auch gleich behauptet, auf das Thema soziale Gerechtigkeit zu setzen, zahle sich nicht aus, das könne man ja jetzt sehen, weil es die Leute gar nicht interessiert, denn es gehe ihnen gut. Interessanterweise zeigt allerdings eine Analyse der Themen, die für die Wähler wahlentscheidend waren, dass in NRW mit 46 Prozent auf Platz 1 die „Soziale Gerechtigkeit“ stand, so infratest dimap, wie Philipp Seibt in seinem Artikel Drei Lehren für das große Finale berichtet. Was daraus dann hinsichtlich der konkreten Wahlentscheidung folgt und wie das mit den anderen Themen gewichtet wird, darüber kann man sicher lange streiten.

Aber nicht bestreiten lässt sich diese Diagnose: »Die wachsende Kluft zwischen armen und reichen Stadtvierteln zeigt sich immer deutlicher auch in der Wahlbeteiligung. Während in den sozialen Brennpunkten der Städte in Nordrhein-Westfalen Wahlmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit wachsen, kommt es in den besseren Vierteln zu „einer Art bürgerlicher Gegenmobilisierung“, ergab eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Damit verschärft sich ein besorgniserregender Trend der vergangenen Jahre. 

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