Die große Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig, sagt das Bundesarbeitsgericht. Auch da, wo sie ganz klein ist: In der Pflegebranche

In den vergangenen Monaten und Jahren ist in der pflegepolitischen Diskussion immer wieder gerade mit Blick auf die Langzeit- bzw. Altenpflege darauf hingewiesen worden, dass der extrem niedrige gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten mit ein Grund dafür sei, dass die von vielen ebenfalls seit Jahren angemahnten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nur schleppend vorankommen bzw. sogar eine weitere Verschlechterung nicht verhindert werden konnte.

Und schon vor Jahren wurde darauf hingewiesen, dass gerade in der Altenpflege mit ihren vielen eher kleinteiligen Einrichtungen und Diensten und dem zunehmenden Anteil an privat-gewerblichen Trägern ein gewerkschaftliches Machtvakuum zu beklagen sei, was auch dazu beigetragen habe, dass (im Zusammenspiel mit der Sonderrolle der den freigemeinnützigen Sektor der Altenpflege dominierenden kirchlichen Träger, die eigene Regelungswerke haben) es in diesem Bereich eine tariflose Zone geben würde, bei der man noch nicht einmal von einer „tarifpolitischen Erosion“ sprechen kann, die seit den 2000er Jahren zunehmend kritisch diskutiert wird, denn es gibt kaum, geschweige denn flächendeckende Tarifverträge.

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Auch vor dem Landesarbeitsgericht scheitert das Universitätsklinikum Bonn mit einer Klage gegen den Streik der Beschäftigten

Seit Wochen streiken nicht-ärztliche Beschäftigte an den sechs Unikliniken des Landes Nordrhein-Westfalen – nicht für mehr Geld, sondern für einen „Entlastungstarifvertrag“ (vgl. dazu den Beitrag Zum Streik von nicht-ärztlichen Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und einem Spaltpilz zwischen Pflege und Nicht-Pflege vom 12. Juni 2022). Während die Medienberichterstattung über den Arbeitskampf mehr als überschaubar ist – die meisten Kräfte der Presse sind offensichtlich gebunden an den Flughäfen des Landes, um die dortigen Warteschlangen und abgesagten Flüge in Augenschein zu nehmen – warten die Streikenden immer noch auf ein ernsthaftes Angebot von der Arbeitgeberseite. Und die geht lieber gerichtlich gegen die Streik-Aktionen des eigenen Personals vor.

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Zum Streik von nicht-ärztlichen Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und einem Spaltpilz zwischen Pflege und Nicht-Pflege

100 Tage hatten Klinikleitungen und politisch Verantwortliche Zeit. 100 Tage, in denen sie Tarifverhandlungen über mehr Personal und Entlastung an den sechs nordrhein-westfälischen Universitätskliniken hätten auf den Weg bringen können. Aber der Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL) ignorierte Ultimatum sowie alle Verhandlungsaufforderungen und Terminangebote von gewerkschaftlicher Seite – das behauptet Verdi auf der Seite Notruf NRW. Gemeinsam stark für Entlastung. Im April gab es erste Warnstreiks an Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und eine unmissverständliche Botschaft: Bereit zum großen Klinikstreik. Dennoch gab es von der anderen Seite keine Reaktion.

Die unausweichliche Konsequenz der Verweigerungshaltung war, dass man in den „richtigen“ Streik gehen musste. Für einen Tarifvertrag Mindestpersonalausstattung. Nicht für fünf oder zehn Prozent mehr Lohn. Über 98 Pro­zent der bei der Gewerk­schaft Ver­di orga­ni­sier­ten Klinikbeschäftigten hat­ten sich Anfang Mai für einen Arbeits­kampf ausgesprochen.

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