Alles unter einem Dach im Jobcenter: Vermuten, ermitteln, bestrafen. Zur Potenzierung der Asymmetrie zwischen angeblichen „Kunden“ und der Behörde

Die höchst kontroverse Diskussion über die Arbeit der Jobcenter wird immer wieder mit Hinweisen bzw. Vorwürfen angereichert, dass die enorme Asymmetrie zwischen der Behörde auf der einen Seite und den euphemistisch, aber nicht zutreffend „Kunden“ genannten Leistungsberechtigten auf der anderen ein eigener Belastungsfaktor sei, der zu vielen Konfrontationen beiträgt, da sich ein Teil der hilfesuchenden Menschen „in die Mangel“ genommen fühlt. Und die den Eindruck haben, sich nicht wirklich wehren zu können gegen vermeintliche oder tatsächliche Übergriffigkeit der anderen Seite. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um Leistungen geht, die das Existenzminimum sicherstellen sollen und die nicht m entferntesten üppig bemessen sind. Die „Kunden“ müssen sich völlig nackt machen was ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeht, handelt es sich doch um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung und die Bedürftigkeit muss bis ins kleinste Detail ausgemessen und amtlich testiert werden. Legendär sind die Beispiele, was alles als Einkommenszufluss angerechnet werden muss und in der Folge den Leistungsanspruch mindert. Und wehe, es wird etwas nicht angegeben – auch, wenn dahinter gar keine betrügerische oder vorsätzliche Absicht steht.

Um voll durchgreifen zu können, benötigt die andere Seite der „Kunden“ repressive Instrumente, mit denen sie „ihre“ Ansprüche bzw. Vorstellungen auch durchsetzen kann. Dazu gibt es im hier relevanten Gesetz, dem SGB II, nicht nur umfangreiche Vorschriften, in denen geregelt ist, wann und was die Betroffenen (und auch Menschen um sie herum) gegenüber der Behörde anzugeben haben, sondern mit den §§ 63 und 64 SGB II auch ein eigenes Regelwerk unter der Überschrift „Straf- und Bußgeldvorschriften“ sowie „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“. Und die haben es im Zusammenspiel mit den – übrigens im Zuge der vor kurzem verabschiedeten SGB II-Änderungen nochmals verschärften – Mitwirkungspflichten in sich.

Zu diesem Regelwerk hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun neue Fachliche Weisungen – Das Bußgeldverfahren im SGB II herausgegeben, die offensichtlich aus der Zukunft gekommen sind, denn sie sind auf den 20. Oktober 2016 vorausdatiert, aber heute schon lesbar. Susan Bonath hat dies zum Anlass genommen, in ihrem sehr kritischen Artikel Ermitteln auf Verdacht einmal genauer hinzuschauen.

Es handelt sich um immerhin um eine 75 Seiten umfassende Handreichung, um akribisch und rigide alle möglichen Verfehlungen der „Kunden“ aufspüren und verfolgen zu können. Und das betrifft nicht nur die Hilfesuchenden selbst, sondern auch Menschen, die sicher oder vermutlich in einer finanziellen Beziehung zu ihnen stehen.

Und um die Maschine anzuwerfen, genügt der Vorwurf einer „mangelhaften Mitwirkung“. Die dann gegeben ist, wenn man sich – ob tatsächlich einen Missbrauchstatbestand begründend mutwillig oder vielleicht aus anderen Gründen ausgelöst – nicht vollständig und ohne Verzögerung den definierten Informations-, Auskunfts- und Nachweiserbringungspflichten der Behörde unterwirft.

Und Bonath weist in ihrem Artikel auf eine ganz besondere Eigentümlichkeit hin, die angesichts der sowieso schon gegebenen Asymmetrie zwischen den „Kunden“ und der Behörden durchaus als problematisch gewertet werden kann:

»Bemerkenswert ist, dass alles in einem Haus passiert: Sowohl die »Feststellung« des Verdachts, »ordnungswidrig« gehandelt zu haben, als auch weitere »Ermittlungen« und die Festsetzung der Geldbuße obliegen dem Jobcenter.«

Die Weisungen der BA formulieren den Anspruch, dass die für die einzelnen Hartz IV-Empfänger zuständigen Sachbearbeiter »Verdachtsfälle« erkennen und an die hausinterne Bearbeitungsstelle für Ordnungswidrigkeiten (OWi) weiterleiten. Diese OWi-Stelle soll dann mit den Unterlagen des Klienten sowie monatlichen automatischen Datenabgleichen gefüttert werden. Dabei geht es um  Konto- und Meldedaten sowie Geld- oder Postverkehre mit externen Behörden.

Und die BA stellt in ihren Fachlichen Weisungen klar, mit wem man es hier zu tun hat:

»Die in einem OWi-Fall ermittelnden Sachbearbeiter/-innen oder Fachassistentinnen/Fachassistenten besitzen weitgehend dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.« (BA 2016: 3)

Sie sollen sich an deren Vorschriften, etwa der Strafprozessordnung, orientieren. Ausgenommen seien „lediglich schwere Eingriffe, wie freiheitsentziehende Maßnahmen“ (BA 2016: 4).

Die bereits angesprochene erhebliche Asymmetrie zwischen den einen und den anderen wird auch an diesem Punkt erkennbar, auf den Bonath hinweist:

»Selbst wenn am Ende das Bußgeldverfahren eingestellt wird, so geht weiter aus der Weisung hervor, habe der Betroffene, obwohl »rehabilitiert«, seine Auslagen, etwa für einen Rechtsanwalt, selbst zu tragen. Nur auf Antrag könne das Jobcenter nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob die Staatskasse doch dafür aufkommen könnte.«

Nach § 63 SGB II wird mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft, wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ eine vom Jobcenter geforderte Auskunft über persönliche Verhältnisse „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ erteilt oder in gleicher Weise nicht einer Befragung von Dritten durch die Behörde zustimmt. Der letztgenannte Punkt ist mit dem kürzlich verabschiedeten 9. SGB II-Änderungsgesetz eingebaut worden.

Auch die sogenannten „Dritten“ können ganz erhebliche Probleme bekommen: Arbeitgeber zum Beispiel müssen mit bis zu 2.000 Euro Geldbuße rechnen, wenn sie von der BA verlangte Auskünfte über aufstockende oder ehemals aufstockende Beschäftigte vollständig oder teilweise verweigern. Sie sind demnach etwa verpflichtet, Einkommensnachweise für das Jobcenters auszufüllen.

Schaut man in das Gesetz, dann geht das sehr weit. Im § 60 SGB II, der die „Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter“ regelt, findet man diesen Absatz 5:

(5) Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.

Mit der Möglichkeit eines Bußgeldverfahrens werden auch Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die zum Beispiel Ein-Euro-Jobber beschäftigen, konfrontiert, wenn diese Auskünfte über den Betroffenen verschweigen oder sich weigern, der BA Einblick in ihre Bücher und sonstigen Unterlagen zu gewähren.

Mit Blick auf die eingangs vorgetragene Skepsis gegenüber der ausgeprägten Asymmetrie zwischen den „Kunden“ und der Behörde und das in einem Bereich der Existenzsicherung, muss gesehen werden, dass es eben nicht um unumstößlich mess- und prüfbare Fakten geht, sondern eine „mangelhafte Mitwirkung“ ist immer auch Auslegungssache und damit auch ein mögliches Einfallstor für Willkür.

Und die geht leider oftmals zuungunsten der schwächsten Glieder der Kette aus (und im Ergebnis zugunsten der wirklichen missbräuchlich Leistungen inanspruchnehmenden Hartz IV-Empfänger).

Der abschließende Blick richtet sich auf ein benachbartes Feld, wo sich die Asymmetrie besonders markant ausformt: die Sanktionen im SGB II, also der teilweise bis hin zum völligen Entzug der eigentlich das Existenzminimum sicherstellenden Leistungen.
So wurden beispielsweise zwischen Mai 2015 und Mai 2016 insgesamt 940.000 Sanktionen mit Leistungskürzungen verhängt, davon der allergrößte Teil, 721.000, wegen „Meldeversäumnissen“. Das, woran die meisten Bürger denken, nämlich die Weigerung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, war in 73.000 Fällen Auslöser der Sanktion, also lediglich in 7,7 Prozent der Fälle.
Und in diesem hochgradig asymmetrischen Feld muss man durchaus von Willküreffekten des Verwaltungshandelns ausgehen.

Was in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben werden soll, sind die Befunde aus einer neuen Studie (die im Original hier publiziert wurde: Franz Zahradnik et al.: Wenig gebildet, viel sanktioniert? Zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II, in: Zeitschrift für Sozialreform, Heft 2/2016). Sanktionen treffen die Schwächsten, so ist ein Artikel überschrieben, der über diese Studie berichtet:

Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert.

Die Wissenschaftler meinen zeigen zu können, dass den Geringqualifizierten schlicht das nötige Know-how fehlt, um sich vor drohenden Sanktionen zu schützen.

Das Problem beginnt damit, dass sie oft die Regeln nicht richtig und vollständig verstehen. Zudem gelingt es ihnen schlechter, eine als subjektiv unzumutbar empfundene Maßnahme abzuwenden, weil sie sich nicht trauen, ihre eigenen Berufswünsche zu artikulieren und sich argumentativ dafür einzusetzen. Stattdessen sagen sie nichts – und besuchen den zugewiesenen Kurs einfach nicht. Auch von den rechtlichen Möglichkeiten, Sanktionen zu vermeiden, machen sie kaum Gebrauch. Oft wissen sie gar nicht, dass sie Entscheidungen der Vermittler anfechten können.

Die Forscher kommen daher zu dem Schluss, dass die Sanktionen in der Grundsicherung soziale Ungleichheit reproduzieren. Sie empfehlen, die Befunde künftig bei der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Jobcentern zu berücksichtigen und die Sanktionsregeln generell zu entschärfen.

Die Schlecker-Welt ist Geschichte, aber die Klage über schlechte Arbeitsbedingungen nicht. Die Drogeriemarktkette Rossmann und das neue alte Problem: Werkvertrag oder – illegale – Leiharbeit?

Das Thema Werkverträge und der Grenzbereich zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung ist mal wieder ans Tageslicht befördert worden. Schon seit Jahren ein Thema und auch derzeit Teil der gesetzgeberischen Aktivitäten einer „Reform“ der Leiharbeit, konkret des AÜG (vgl. hierzu weiterführend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, am 17. Oktober 2016 wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf stattfinden). Eigentlich ist der Unterschied simpel: Wenn sich ein Unternehmen Personal entleiht von einem Leiharbeitsunternehmen, dann kann es diese Mitarbeiter in seinem Unternehmen so verwenden, als wären sie seine „normalen“ Beschäftigten, er hat dann auch das Direktionsrecht gegenüber den entliehenen Arbeitnehmern. Wenn das Unternehmen hingegen ein Subunternehmen beauftragt, einen Werkvertrag zu erledigen, dann dürfen die Mitarbeiter im Werkvertrag nicht eingegliedert werden in die normale Belegschaft und das Werkvertragsunternehmen muss als „Betrieb im Betrieb“ fungieren. Es schuldet dem Auftraggeber ein vereinbartes Werk (oder beim Dienstvertrag eine vereinbarte Dienstleistung).

Und nun erreichen uns wieder einmal Berichte aus dem Drogeriemarktbereich, den viele immer noch mit der untergegangenen Welt von Schlecker assoziieren. Oder mit dm – oder mit Rossmann. Und um das letzte Unternehmen geht es konkret und damit um den „Vorzeigeunternehmer“ Dirk Roßmann.

Das Politikmagazin „Report Mainz“ hat sich nun mit einem Beitrag in die Öffentlichkeit begeben, der allerdings eher auf das Gegenteil verweist: Der Vorzeigeunternehmer Rossmann steht erneut in der Kritik, so ist der überschrieben: Mitarbeiter von Fremdfirmen in „Rossmann“-Filialen klagen über schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung.

»Dirk Roßmann gilt als Vorzeigeunternehmer. Er hat das Firmenimperium mit mehr mit als 3.000 Filialen und einem Umsatz von fast 8 Milliarden Euro aufgebaut. In der Öffentlichkeit sieht er sich gern in der Rolle des stets um seine Mitarbeiter bemühten Firmenpatriarchen.
Gemeinsame Recherchen des Magazin stern und von REPORT Mainz zeigen allerdings, dass es neben den relativ gut bezahlten Rossmann-Mitarbeitern auch tausende Billiglöhner in den Filialen gibt. Sie sind Mitarbeiter einer Fremdfirma, mit der Rossmann einen so genannten Werkvertrag geschlossen hat. Doch ob diese Konstruktion juristisch in diesem Fall wirklich legal ist, daran bestehen erhebliche Zweifel. Würde sich stattdessen der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung bestätigen, hätte das gravierende Folgen für die Firma Rossmann.«

Der stern berichtet unter der Überschrift: Verdacht illegaler Arbeitnehmerüberlassung bei Rossmann. Dort findet man diese Hinweise:

»Beim Einsatz von Werkvertragsarbeitern in Filialen der Drogeriekette Rossmann könnten rechtliche Regeln gebrochen worden sein … Rossmann setzt für Einräumarbeiten in seinen Filialen tausende Mitarbeiter des Subunternehmens Promota.de auf Basis von Werkverträgen ein. Interne Firmenunterlagen, Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen und Aussagen von Mitarbeitern und legen jedoch den Verdacht nahe, dass Angestellte des Subunternehmens und Rossmann-Stammbeschäftigte in den Filialen enger zusammenarbeiten, als dies nach den Regeln für Werkverträge zulässig ist.«

Rossmann und Promota.de haben solche im Raum stehenden Vorwürfe bisher stets mit Verweis auf bestandene Überprüfungen durch den Tüv Rheinland zurückgewiesen. Nun allerdings haben die recherchierenden Journalisten Material bekommen, das diesen Beleg für ordentliches Verhalten fragwürdig erscheinen lässt, angereichert um Filmaufnahmen:

»Nach einer internen Schulungsunterlage der Promota.de-Tochter Tempus vom Frühjahr 2016 verändert das Subunternehmen seine Arbeitsabläufe jedoch offenbar gezielt dann, wenn die Tüv-Prüfer in den Rossmann-Filialen erscheinen. So sollen die Einräumer „während des Audits“ spezielle „Besonderheiten“ beachten und Regale nicht gleichzeitig mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen. „Die Ausübung der gleichen Tätigkeit“ von Mitarbeitern der Drogeriekette und des Subunternehmens „zur gleichen Zeit ist ein Indiz für ‚verdeckte Arbeitnehmerüberlassung‘ und gefährdet den Werkvertrag“, ermahnte das Unternehmen seine Teamleiter. Sind keine Tüv-Prüfer im Haus, sei es hingegen vollkommen normal, dass die Werkarbeiter die Regale zeitgleich mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen, bestätigten Promota.de-Mitarbeiter dem stern. Das gleiche Bild zeigte sich auf Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen in verschiedenen deutschen Städten, die „Report Mainz“ vorliegen.«

Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster und ein ausgewiesener Kenner der Werkvertragsproblematik, wird zitiert mit den Worten, dass es angesichts des Materials „ernsthafte Verdachtsmomente, die für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung sprechen“, geben würde. Seiner Auffassung nach sollten hier die Behörden aktiv werden, die für die Bekämpfung von Scheinwerkverträgen zuständig sind: „Das ist ein Fall für den Zoll.“

In dem Fernsehbeitrag von „Report Mainz“ »klagen mehrere Mitarbeiter der Fremdfirmen zudem über schlechte Arbeitsbedingungen und miese Bezahlung. Sie empfinden die Arbeit als „Ausbeutung“ und „erniedrigend“ angesichts der Tatsache, dass sie im Vergleich zu „Rossmann“-Mitarbeitern viel weniger verdienten. Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten würden nicht als Arbeitszeit bezahlt. Vielfach müsse umsonst gearbeitet werden, um zeitliche Vorgaben zu erfüllen.«

Und wir erfahren auch – nicht wirklich überraschend bei solchen Konstruktionen: „Rossmann“ ist zu 49 Prozent an der Firma „Promota.de“ beteiligt.

Aber der eine oder andere wird sich erinnern – Rossmann, da war doch schon mal was? Und schreiben nicht auch die Redakteure von „Report Mainz“, dass das Unternehmen „erneut“ in der Kritik stehe?

Genau, schon im Mai 2012 erschien im Handelsblatt ein hervorragend recherchierte Artikel von Massimo Bognanni unter der Überschrift Die verborgene Seite des Rossmann-Reiches. Im Lichte der neuen Vorwürfe gegen das Unternehmen lohnt der Blick in diesen Artikel: Statt auf Stammpersonal setzt der Drogeriekonzern Rossmann auf billige Arbeitskräfte ausländischer Subunternehmen – und die Insider werden nicht wirklich überrascht sein, dass in der Beschreibung der konkreten Umsetzung des Lohndumping die Werkverträge auftauchen. Bognanni beschrieb das Konstrukt damals so:

„Was die meisten Kunden nicht ahnen: Nicht alles bei Rossmann ist besser als bei Schlecker. Es gibt auch eine dunkle, verborgene Seite des Rossmann-Reiches. Handelsblatt-Recherchen werfen erstmals Licht auf ein Geflecht aus Subunternehmen mit englischen Namen und polnischen Töchtern.
Nicht ohne Grund arbeiten die Subunternehmen im Verborgenen. Ihre Beschäftigten befüllen bei Rossmann die Regale, erledigen Inventuren, sitzen an der Kasse. Sie sind Billiglöhner, verdienen deutlich weniger, als es die Einzelhandelstarife vorgeben.

Die Potsdamer „Instore Solution Services GmbH“ (ISS) ist so ein dunkler Fleck. Dirk Roßmanns Investitionsfirma ist an der ISS mit 49 Prozent beteiligt. So steht es im Jahresabschluss der „Rossmann Beteiligungs GmbH“ vom Sommer 2011. Knapp 32 Millionen Euro Umsatz machte die ISS 2010 und 1,27 Millionen Euro Gewinn. Zahlen, über die sich Dirk Roßmann freuen dürfte.
Mitarbeiter und Teamleiter der ISS haben hingegen weniger zu lachen. Sie berichten dem Handelsblatt, wie das System Rossmann funktioniert: In den frühen Morgenstunden rücken sie an. Auf Palettenwagen stehen die Shampoo-Flaschen, Baby-Gläschen und Deko-Kerzen, die sie in die Regale räumen. Ein Sortiment von über 17 000 Produkten. Bis neun Uhr, wenn die Läden öffnen, sollen die ISS-Leute fertig sein. Brauchen sie länger, verdienen sie für die Überstunden meist nichts, klagen Beschäftigte.

Der Drogerieunternehmer profitiert indes doppelt von den billigen Arbeitskräften: durch seine Beteiligung an der ISS einerseits, durch die gedrückten Löhne andererseits. Der Verdi-Tarifvertrag in Niedersachsen sieht für das Wareneinräumen einen Stundenlohn von mindestens 9,86 Euro vor. Doch bei Rossmann gibt es eine andere Lösung: den Werkvertrag. Damit überträgt Rossmann das Regaleinräumen von der Stammbelegschaft auf die ISS. Und das ist deutlich billiger.
Denn die Werkvertragler haben einen eigenen Tarifvertrag. Dieser, unterzeichnet vom Arbeitgeberverband „Instore und Logistik Services“ und der Gewerkschaft DHV, sieht im Westen einen Stundenlohn von 6,63 Euro vor, in Ostdeutschland sind es 6,12 Euro. Ersparnis im Vergleich zum Verdi-Vertrag: 33 Prozent. Und die Werkverträge haben weitere Vorzüge: Im Gegensatz zu der Zeitarbeit muss der Betriebsrat einer Auslagerung an Werkvertragler nicht zustimmen. „Für uns sind die ISS-Beschäftigten die einzige Möglichkeit, an der Personalkostenschraube zu drehen“, erklärt ein Rossmann-Bezirksleiter.

Wie viele der ISS-Werkvertragler für die Drogeriekette arbeiten, verrät Rossmann auch nicht. Nur so viel: Die ISS-Arbeiter befüllen in jeder zweiten Filiale Regale der Drogeriekette, in über 800 Märkten.

Eine weitere Investition der Rossmann’schen Beteiligungsgesellschaft ist die „Instore Solutions Personell GmbH“ (ISP). An der Leiharbeitsfirma hält Roßmann 22,5 Prozent. ISP-Leiharbeiter sitzen in Filialen an der Kasse. „Ich habe in Märkten gearbeitet, in denen ISP-Leiharbeiter kassierten, ISS-Leute die Regale befüllten. Nur noch ein Kollege arbeitete direkt für Rossmann – und das war der Filialleiter“, berichtet ein Werkvertrages.

Auch bei den Inventuren setzt die Firma auf ein Subunternehmen. In Rossmann-Filialen zählen Billiglöhner der polnischen Firma „Invent“ die Bestände. Invent ist als Tochter der „ISS Polska“ mit der Potsdamer ISS verbunden. 250 Zloty, umgerechnet 59,42 Euro, bekommt ein polnischer Inventurhelfer brutto am Tag. Die Schichten dauern bis zu neun Stunden – das macht einen Stundenlohn von 6,60 Euro. In Niedersachsen sieht der Tarifvertrag für Inventurhelfer einen Stundenlohn von 7,73 Euro vor.“

Sollten sich die neuen Vorwürfe gegen das Unternehmen erhärten, dann hätten wir es also mit einem „Wiederholungstäter“ zu tun. Man wird abwarten müssen, ob Ermittlungen aufgenommen werden und was die rechtlich verwertbar zu Tage fördern (können), denn das ist eines der zentralen Probleme beim Kampf gegen die missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen: Der gerichtsverwertbare Nachweis.

Und wenn wir schon im Themenfeld Werkverträge und Abgrenzung zur Leiharbeit sind, kann man an dieser Stelle auch mit Blick auf einen Bericht, der vor mehreren Jahren einen Moment lang die mediale Aufmerksamkeit bekommen hat, folgendes berichten:

Manche werden sich noch erinnern an das Frühjahr 2013, als die SWR-Reportage Hungerlohn am Fließband über Werkverträge und Leiharbeit beim Premium-Hersteller Daimler im ARD-Fernsehen ausgestrahlt wurde. Im Anschluss wurde das Thema bei „Hart aber fair“ aufgegriffen. Der SWR-Journalis Jürgen Rose hatte undercover beim Daimler gearbeitet und gefilmt. Der Konzern war not amused (um das mal vornehm auszudrücken) und hat den SWR mit Klagen überzogen, um die weitere Ausstrahlung zu verhindern. Ganz klar ging es auch darum, den Medien ein deutliches Signal zu senden, dass man rigoros gegen jeden Nachahmer vorzugehen gedenkt und Journalisten die Finger davon lassen sollten, weil sie mit Klagen überzogen werden. In mehreren Instanzen ist Daimler aber mit diesem Ansinnen gescheitert. Und Ende September 2016 kommt nun endlich diese erfreuliche Botschaft von ganz oben: Daimler scheitert mit Beschwerde vor dem BGH. In der letzten Instanz hat der Automobilbauer nun verloren:

»Die Niederlage des Autobauers Daimler im Streit mit dem Südwestrundfunk (SWR) über eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen ist endgültig besiegelt. Eine Beschwerde von Daimler wegen Nichtzulassung zur Revision sei abgewiesen worden, sagte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe (Az.: VIZR427/15).
Das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte Daimler 2015 verloren. Auch wenn bei dem Filmdreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden sei, rechtfertige der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte der Firma, hatte das OLG 2015 entschieden.«

Allerdings kann es der Konzern nicht lassen, für die Zukunft zu drohen – und die Zielgruppe ist klar:
Eine Daimler-Sprecherin sagte, die in den Fall involvierten Gerichte hätten „bloße Einzelfallentscheidungen“ getroffen. „Vergleichbare Aktivitäten würden wir wieder ebenfalls gerichtlich klären lassen.“

Die Mauer ist weg. Das ist die gute Nachricht. Aber Gräben zwischen Ost und West sind immer noch da, nicht nur, aber eben auch hinsichtlich der ökonomischen Verfasstheit des Landes

Der heutige Feiertag zur Deutschen Einheit verdient alle Ehre. Unabhängig davon, wie das dann abgewickelt wurde, ist es sicher ein Wert an sich, dass sich die alte Bundesrepublik und die DDR wiedervereinigt haben und dieses Ergebnis ohne Blutvergießen erreicht werden konnte. Die heutigen zentralen Einheitsfeierlichkeiten in Dresden haben ungeachtet dessen mehr als deutlich, für viele schmerzhaft zum Ausdruck gebracht, wie gespalten das Land derzeit ist und wie sich in Teilen der Bevölkerung eine bedenkliche Abwendung und Radikalisierung vollzieht. So wird aus Dresden berichtet: »Mehrere Hundert Menschen haben die geladenen Politiker beim Empfang zur zentralen Einheitsfeier in Dresden lautstark beschimpft. Die Demonstranten, vor allem Anhänger des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses, riefen am Montag … „Volksverräter“, „Haut ab“ und „Merkel muss weg“ … Augenzeugen sprachen von einem Spießrutenlauf für die Gäste und Politiker, die auf dem Weg zu den Feierlichkeiten waren. Die Frau des sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig (SPD) brach in Tränen aus, als sie durch die aufgebrachte Menge ging. Ein dunkelhäutiger Mann, der zum Gottesdienst wollte, wurde mit „Abschieben“-Rufen empfangen.«

Man könnte mit einem Blick auf die aktuelle Berichterstattung beispielsweise diesen Artikel zitieren, wenn es um eher ökonomische Fragen geht, die natürlich enorme Ausstrahlungseffekte in den gesellschaftlichen und politischen Bereich haben: Ostdeutsche verdienen deutlich weniger als Westdeutsche, so die Berliner Zeitung. »Auch ein Vierteljahrhundert nach der Wende liegt Ostdeutschland beim Lohnniveau deutlich hinter den alten Bundesländern. Verdienten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Ostdeutschland Ende 2015 durchschnittlich 2449 Euro brutto im Monat, waren es in Westdeutschland 3218 Euro.«

Und der Abstand zwischen Ost und West ist auf einem hohen Niveau: »Ostdeutsche verdienen somit im Durchschnitt 24 Prozent weniger als die im Westen. Gemessen an der Niedriglohnschwelle von 2056 Euro bundesweit waren Ende 2015 36 Prozent der ostdeutschen Vollzeitbeschäftigten zu einem Niedriglohn tätig, im Westen knapp 17 Prozent.«

Die enormen Unterschiede bei den Lohnhöhen haben auch in anderen, vor allem sozialpolitischen Bereichen Auswirkungen, man denke hier nur an die unterschiedliche Behandlung der Löhne im Rentenrecht, was ein eigenes Thema wäre.

Während die die tariflichen Grundvergütungen im Osten inzwischen bei durchschnittlich 98 Prozent des Westniveaus liegen, sei der Einkommensunterschied bei Beschäftigten, die nicht tarifgebunden arbeiten, allerdings deutlich größer. Da liegt einer der wichtigsten Gründe für den großen Abstand, denn man muss wissen: Rund die Hälfte der ostdeutschen Beschäftigten sind nicht tarifgebunden.
Und noch einige weitere Zahlen: 2015 pendelten 398.384 ostdeutsche Beschäftigte in den Westen, 1999 waren es 307.907. Umgekehrt kamen aus Westdeutschland 2015 nur 134.520 Beschäftigte zum Arbeiten in die neuen Bundesländer. Im Vergleich zu 1999 ist deren Zahl aber auch angestiegen, damals waren es noch 76.789.
Die Arbeitslosenquote betrug im Jahr 2015 in Ostdeutschland 9,2 Prozent, in Westdeutschland 5,7 Prozent.

Aus ökonomischer Sicht immer noch sehr hilfreich ist die Zusammenstellung der Antworten mehrerer Autoren zu der Frage 25 Jahre Deutsche Einheit: eine Erfolgsgeschichte? So ist das Zeitgespräch überschrieben, das im vergangenen Jahr in der wirtschaftspolitischen Fachzeitschrift Wirtschaftsdienst veröffentlicht wurde:

»Vor 25 Jahren trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der damaligen DDR in Kraft. Direkt nach der Wende 1990 hatte Ostdeutschland ökonomisch rasch aufgeholt. Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwischen Ost und West bleiben jedoch bis heute bestehen, obwohl weiterhin erhebliche Transfers nach Ostdeutschland fließen. Diese Unterschiede lassen sich unter anderem durch die Wirtschaftsstruktur und die Transformationshistorie begründen, sie sind aber auch sozioökonomisch und politisch verursacht. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass die ostdeutschen Länder den westdeutschen Entwicklungspfad übernommen haben, was einen Aufholprozess immer schwieriger werden lässt.«

Eine andere Quelle wäre der von der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder herausgegebene Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2016. Der Regierungsbericht zum Stand der Deutschen Einheit hatte schon die Kritik deutscher Ministerpräsidenten ausgelöst. Und die Debatte über den Bericht im Bundestag verlief höchst emotional, wie man diesem Artikel entnehmen kann: Ost-Beauftragte fordert „Aufstand der Anständigen“.

In dem Bericht wird eine zunehmende Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland als eine „ernste Bedrohung“ für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern bezeichnet.

»Es gebe nichts daran zu beschönigen, dass die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten – bezogen auf eine Million Einwohner – in jedem ostdeutschen Bundesland deutlich über dem Durchschnitt der westdeutschen Länder lägen. Gegen Rechtsextremismus und Intoleranz sei entschlossenes Handeln nötig, sagte Gleicke. Alle seien gefordert, dem braunen Spuk entgegenzutreten.«

So wird die Ost-Beauftragte der Bundesregierung, die SPD-Politikerin Iris Gleicke, zitiert.

Zugleich warnte sie vor Schönfärberei bei der Beurteilung der Lage in den neuen Ländern.

Dass dazu nun wirklich kein Anlass besteht, darauf verweist auch dieser Beitrag von Wolfgang Kühn, der auf den Seiten der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik veröffentlicht wurde: Aufbau Ost – gelungen? Schon der Anfang kommt nicht wirklich positiv daher:

»Alle internationalen und historischen Erfahrungen belegen: Nach einem außerordentlichen gewaltigen wirtschaftlichen Einbruch, gleichgültig durch Krieg, Krisen oder Naturkatastrophen, wird es immer erforderlich, die Ausrüstungsinvestitionen anzukurbeln und im großem Maßstab neue modernere Produktionskapazitäten zu errichten. Der wirtschaftliche Absturz in den neuen Bundesländern unmittelbar nach dem Beitritt erforderte einen derartigen Einsatz von Ausrüstungsinvestitionen. Mit ihnen wären neue und in der Regel produktivere Arbeitsplätze entstanden und so die vorhandenen und nicht zu leugnenden Defizite an Wirtschaftskraft Schritt für Schritt beseitigt. Das ist in den neuen Bundesländern ausgeblieben und diese Enthaltsamkeit rächt sich nun über Jahrzehnte.«

Der Verfasser kann keine guten Botschaften überbringen: Die Kluft in der Wirtschaftskraft der beiden Landesteile hat sich im letzten Jahrzehnt verfestigt – noch schwerwiegender ist der anhaltend sich wieder stetig vergrößernde absolute Rückstand der Wirtschaftskraft beider Landesteile. Pro Einwohner betrug der Rückstand am produziertem Bruttoinlandsprodukt 2005 in den neuen Bundesländern 10.012 Euro, bis 2015 vergrößerte sich der absolute Rückstand auf 12.633 Euro je Einwohner, so Kühn (2016: 3).

Aber ist es nicht wenigstens auf dem Arbeitsmarkt deutlich besser geworden? Dazu Kühn (2016: 7):

»Ununterbrochen werden neue Rekorde bei den Zahlen zur Beschäftigung gemeldet. Die neuen Bundesländer profitieren nicht von diesen Anstiegen. Hier stagnierte im Zeitraum 2010 bis 2015 die Zahl der Erwerbstätigen, während sie vor allem in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kräftig zulegten … Mehr als eine Million neue Arbeitsplätze entstanden zwischen 2010 und 2015 in den drei Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die neuen Bundesländer gingen fast leer aus.«

Und die fehlenden Investitionen hatten auch qualitativ Folgen: »Neue und vor allem hochproduktive Arbeitsplätze wurden im Osten Deutschlands nicht geschaffen. Dieser Trend hält bis in die Gegenwart an.«

Das alles hat natürlich Auswirkungen in Form von Lohnunterschieden. »Besonders hoch ist die Lohndifferenz bei Hochqualifizierten. Ein Unterschied von monatlich ca. 1.800 Euro bei den hochqualifizierten Beschäftigten verstärkt den Anreiz, sich eine gleichartige Beschäftigung in den alten Bundesländern zu suchen.«

Und auch diese Meldung passt in den skizzierten Rahmen: Mindestlohn: Aufstocker bleiben Problem in den neuen Bundesländern: »Seit Einführung des Mindestlohns gibt es weniger Aufstocker in Deutschland. Besonders in den neuen Ländern war der Rückgang stark. Doch gemessen an allen Beschäftigten bleibt der Anteil der Beschäftigten mit gleichzeitigem Hartz-IV-Bezug im Osten vergleichsweise hoch.«

An und für sich hört sich das doch gut an: » Der Rückgang der Aufstocker hat in erster Linie in den neuen Bundesländern stattgefunden. Die Zahl der abhängig beschäftigten Hartz-IV-Empfänger sank dort zwischen Januar 2015 und Mai 2016 um 10 Prozent beziehungsweise rund 38.000 Personen.«
Aber das „aber“ lässt nicht lange auf sich warten: »Gemessen an allen Beschäftigten bleiben die Aufstockeranteile im Osten aber hoch. Unter den Voll- oder Teilzeitbeschäftigten stockten im Dezember 2015 in den neuen Ländern 3,2 Prozent auf … In den alten Ländern hingegen liegt der Aufstockeranteil bei den Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit 1,6 Prozent deutlich niedriger.«

Die Aufstockerei ist bekanntlich ein besonderes Problem der geringfügig Beschäftigten – auch hier hat Ostdeutschland deutlich schlechtere Werte aufzuweisen:
»Ein entsprechendes Bild mit deutlich höheren Anteilen zeigt sich bei den geringfügig Beschäftigten. Im Osten stocken 22 Prozent von ihnen auf, im Westen lediglich 8,8 Prozent.«
Und dann kommt der eigentliche Knackpunkt:

»Ein Rückgang der Aufstocker mit Minijob bei einem gleichzeitigen leichten Zuwachs der Aufstocker mit sozialversicherungspflichtigem Job lässt vermuten, dass der Mindestlohn zu einer Verschiebung der Arbeitszeit und der Einkommen „nach oben“ geführt hat. Aus Minijobbern sind möglicherweise sozialversicherungspflichtig beschäftigte Aufstocker in Teilzeit geworden, aus Aufstockern in Teilzeit nun Aufstocker mit einem Vollzeit-Job und aus Aufstockern in Vollzeit Erwerbstätige, die ganz ohne Hartz-IV-Leistungen auskommen … Zu beobachten ist diese Entwicklung aber nur in den alten Bundesländern. In den neuen Ländern gab es Rückgänge sowohl bei den Aufstockern mit Minijob als auch bei denen mit einer Voll- oder Teilzeitstelle. Hier kann angenommen werden, dass vor allem geringfügige Jobs komplett gestrichen wurden.«

Das alles zusammen hat nicht nur ökonomische Dimensionen, sondern schlägt sich auch in anderen Betreichen nieder, zumindest beeinflusst es diese. So war ausweislich des Eurobarometer 2015 in Westdeutschland eine deutliche Mehrheit von 77 Prozent zufrieden mit dem Funktionieren der Demokratie. In Ostdeutschland belief sich dieser Wert auf – 47 Prozent!