Zahlenhubereien mit plakativen Wirkungen: Wenn BILD mal wieder zu rechnen versucht. Am Beispiel „der“ Flüchtlingen in „den“ Sprachkursen

»Immer mehr Flüchtlinge erreichen trotz Förderung in besonderen Kursen nicht das sprachliche Mindestniveau für einen Helfer-Job oder eine Ausbildung in Deutschland. Teilnehmer aus zwei Ländern schnitten besonders schlecht ab«, so konnte man es auf der Online-Seite der FAZ lesen.Die Überschrift der Meldung war eindeutig: Vier von fünf Flüchtlingen schaffen Deutsch-Test nicht. Auch die Quelle für diesen deprimierenden Befund nennt die FAZ: »Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erreichen mehr als 80 Prozent der Flüchtlinge in Sprachkursen nicht das Sprachniveau B1, das Jobcenter und Arbeitsagenturen als Mindestanforderung für einen Helfer-Job oder eine Ausbildung bezeichnen. Das berichtet die Zeitung „Bild am Sonntag“ und beruft sich dabei auf Informationen des BAMF. Besonders schlecht schnitten demnach Teilnehmer aus Eritrea und dem Irak ab.« Auch viele andere Medien haben die BILD-Meldung mit einer vergleichbaren Überschrift übernommen unter unter die Leute gebracht. Dass sofort zahlreiche Stimmen die deprimierenden Zahlen politisch auszuschlachten versucht haben, muss hier nicht extra hervorgehoben werden.

Aber noch gibt es kritische Beobachter der Zahlenhubereien, vor allem, wenn sie von der BILD-Zeitung kommen. Dazu gehört BILDblog. Und dort hat man auch im vorliegenden Fall genauer hingeschaut und herausgekommen ist dieser Artikel von Moritz Tschermak: „Bild“-Medien lassen Flüchtlinge durch Deutsch-Tests fallen. Ausgehend von der Überschrift in der BamS könnte man ja meinen, dass „4 von 5 Flüchtlingen“ bei ihren Deutsch-Tests durchfallen. So ist es aber nicht. Es sind nicht 80 Prozent, sondern deutlich weniger, behauptet nun Tschermak.

Wie das? Denn „Bild am Sonntag“ und bild.de beziehen sich doch auf die „Integrationskursgeschäftsstatistik“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), also eine ganz offizielle Behördenstatistik. Wie immer im statistischen Leben muss man bei solchen Statistiken genauer hinschauen.

Auf der Online-Seite der BILD ist der Artikel hinter der Paywall platziert, es gab nur die knackige Überschrift (die dann meistens auch hängen bleibt und bleiben soll) und einen „Appetitanreger“: »Lesen Sie mit BILDplus, was die Deutschkurse den Steuerzahler kosten und warum nach 1300 Unterrichtsstunden die Sprachkenntnisse noch nicht mal für Helfer-Jobs im Arbeitsmarkt reichen.«
Tschermak hat nun in den eigentlichen Artikel geschaut und das hier gefunden:

»Laut aktueller Bamf-Zahlen besuchten allein im ersten Halbjahr 2017 rund 43 000 Menschen einen speziellen Integrationskurs für Analphabeten (…).
Brisant: Trotz extra kleiner Lerngruppen und bis zu 1300 Unterrichtsstunden sprechen vier von fünf Flüchtlingen danach immer noch so schlecht Deutsch, dass sie nicht einmal einen Helfer-Job bekommen oder eine Ausbildung machen können. Das Sprachniveau B1 (…) erreichen in den Analphabeten-Kursen gerade mal 17 Prozent der Teilnehmer, wie das Bamf auf Anfrage bestätigt. (…)
Nicht besser sieht es bei den normalen Integrationskursen aus, also ohne Analphabeten. Insgesamt schafft bloß jeder zweite Teilnehmer den B1-Test.«

Erst hier erfährt der geneigte Leser, wenn er denn die Zahlen sortiert, »dass gar nicht „4 von 5 Flüchtlingen“ bei ihrem Deutsch-Test durchfallen, sondern dass vier von fünf Flüchtlingen, die Analphabeten sind, nicht das Sprachniveau B1 erreichen.« Ein doppelter Unterschied, so Tschermak: »Es geht weder um alle Flüchtlinge noch um die Frage „bestehen oder nicht bestehen?“, sondern darum, ein gewisses Niveau beim Bestehen zu erreichen.«

Und was findet man in dem Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2017 des BAMF wirklich?

»Tatsächlich haben … im ersten Halbjahr 2017 126.868 von insgesamt 165.997 erstmaligen Integrationskurs-Teilnehmern den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ bestanden, allerdings mit unterschiedlichen Sprachniveaus (53,9 Prozent mit B1-Niveau, 37,6 Prozent mit A2-Niveau, 8,5 Prozent unter A2-Niveau — zu den verschiedenen Sprachniveaus gleich mehr). Rund 76 Prozent der Teilnehmer haben also einen Abschluss hinbekommen und nicht — wie in der „BamS“-Schlagzeile behauptet — nur 20 Prozent.«

Bei bild.de wurde die Überschrift inzwischen in „Flüchtlinge haben Probleme bei Deutsch-Test“ geändert. Die erste Version war laut „Bild“-Oberchef Julian Reichelt einfach nur „schlecht formuliert“. Tschermak berichtet in seinem Artikel, dass der „Bild plus“-Artikel, über dem die „nur schlecht formulierte“ Überschrift stand, am 7. Januar „meistgeklickt“ war.

Nun wird sich der eine oder andere treue Leser dieses Blogs daran erinnert fühlen, dass vor gar nicht so langer Zeit hier schon mal eine Auseinandersetzung mit einer der wirkkräftigen BILD-Schlagzeilen geführt wurde. Daraus stammt diese Bewertung:

»Man kann bilanzieren, dass die Überschrift auf der Titelseite der BILD-Zeitung schlichtweg falsch ist, aber seine Funktion sicher erfüllt hat: Es soll hängen bleiben, dass „die“ meisten Flüchtlinge nicht mal einen Schulabschluss haben. Auch wenn das ein genauerer Blick auf die Daten und deren Hintergründen wie hier gezeigt gar nicht hergibt.«

Die Beweisführung findet man in meinem Beitrag Verloren in einer (mindestens) halbierten Realität. Statistiken über fehlende Schulabschlüsse bei Flüchtlingen und Inhalte jenseits der Überschriften vom 25. August 2017. Nur zur Vollständigkeit: Dort wurde aber auch die entgegengesetzte Position, konkret Verlautbarungen des IAB über den (angeblichen) Bildungsabschlussstand der Flüchtlinge, in Zweifel gezogen, denn wenn auch die damaligen BILD-Zahlen falsch waren: »Auf der anderen Seite könnte man der gleichsam entgegengesetzten Überschrift des IAB, dass zwei Drittel der Geflüchteten einen Schulabschluss haben, ebenfalls kritisch begegnen und darauf hinweisen, dass die sich auf eine Befragung ausgewählter Flüchtlinge in der zweiten Jahreshälfte handelt, die – bei aller Anerkenntnis der Forschungsleistung – immer und bei diesem Personenkreis sicher ziemlich stark mit Unsicherheit behaftet ist was die behauptete Repräsentativität angeht.«

Foto: Screenshot der BILDblog-Seite vom 08.01.2018 mit dem Artikel „Bild“-Medien lassen Flüchtlinge durch Deutsch-Tests fallen

Hartz IV als Teil einer „Angstspirale“ im Sozialstaat – eine bekannte These, diesmal aus dem sozialdemokratischen Umfeld

Immer wieder wird man mit zwei völlig unterschiedlichen Interpretationen der Folgen dessen konfrontiert, was als „Hartz-Reformen“ und vor allem als „Hartz IV“ bezeichnet wird. Die eine Seite sieht einen Großteil der von oben betrachtet positiven Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland ursächlich damit verbunden und erklärt den rot-grünen Paradigmenwechsel hin zu einem „Grundsicherungsstaat“ (mittlerweile sind 70 Prozent der Arbeitslosen nicht über die Arbeitslosenversicherung abgesichert, sondern befinden sich im Hartz IV-System) als zentralen Wirkungskanal des angeblichen deutschen Jobwunders.

Und die andere Welt sieht in dem Grundsicherungssystem des SGB II die Wurzel des Üblen, eine Entrechtung und Verarmung der Menschen – und es sind derzeit sechs Millionen Menschen, die am Tropf der Hartz IV-Leistungen hängen müssen. Hartz IV ist hier weit mehr als nur eine Chiffre für den Sozialabbau in Deutschland.

Eines kann man an dieser Stelle mit Sicherheit sagen – die Sozialdemokratie, unter deren Kanzlerschaft die „Hartz-Gesetze“ verabschiedet worden sind, hat sich bis heute nicht von diesem sozialpolitischen Paradigmenwechsel erholen können. Nicht nur zahlreiche damalige Mitglieder, auch viele Wähler haben es der SPD bis heute nicht verziehen, was unter dem Dach der „Agenda 2010“ an einschneidenden Maßnahmen vollzogen wurde. Dieser Hintergrund und der mittlerweile in harten Wählerzahlen beobachtbare Niedergang der Sozialdemokratie in Verbindung mit dem Aufstieg der AfD sensibilisiert für solche Meldungen: Hartz IV muss weg, so Susanne Bonath: »SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fordert Abkehr vom Sanktionsregime. Agenda 2010 habe Aufstieg der Rechten befördert.«

Bonath führt in ihrem Artikel aus: »Laut Befragungen wählten bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr 21 Prozent der Arbeiter und sogar 22 Prozent der Erwerbslosen die AfD. Dazu zog jüngst die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in einer Publikation unter dem Titel »Angst im Sozialstaat« Bilanz. Das Ende 2017 vorgestellte und medial weitgehend unbeachtet gebliebene Papier hat es in sich: Die Agenda 2010 gleiche einer »institutionellen Angstmobilisierung«. Sie habe massiv minderheitenfeindliche Tendenzen und den Aufstieg rechtspopulistischer Kräfte befördert, konstatieren die Autoren Sigrid Betzelt und Ingo Bode.

Mit Hartz IV habe die Politik systemische Risiken individualisiert, heißt es. Das System bedrohe Lohnabhängige bis weit in die Mitte der Gesellschaft. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder Krankheit gefährdeten den gesamten bis dahin erarbeiteten Lebensstandard. Betroffene passten sich einerseits vermehrt an. Andererseits entstehe Kontrollverlust und Wut … Betzelt und Bode schlagen eine Abkehr von Hartz IV und ein Zurück zur »kollektiven Absicherung« vor.«

Das lässt aufhorchen und es bietet sich an, einen Blick in das Original zu werfen. Dabei handelt es sich um diese Veröffentlichung:

Sigrid Betzelt und Ingo Bode (2017): Angst im Sozialstaat – Hintergründe und Konsequenzen, Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2017

Die beiden Autoren illustrieren ihre These von einer „Angstspirale“ beispielhaft an der doppelten Dynamik der Angstmobilisierung durch „Reformen“ am Arbeitsmarkt und in der Alterssicherung. Hier interessieren natürlich besonders die Ausführungen zum Thema „Hartz IV“:

Zunächst weisen die beiden darauf hin, dass die damaligen öffentlichen Diskurse mit Drohungen durchsetzt waren: »Symptomatisch ist die berühmte Agenda-Rede von Kanzler Schröder im Bundestag: „Entweder wir modernisieren oder wir werden modernisiert, und zwar von den ungebremsten Kräften des Marktes, die das Soziale beiseite drängen“ (Schröder, 14.3.2003). Die Drohkulisse bestand in künftig noch größeren Wohlstandsverlusten im Fall von Reformverweigerung. Dies wurde durch eine Medienkampagne begleitet, die Leistungsmissbrauch anprangerte und durch die damit verbundene (verschärfte) Delegitimierung des Arbeitslosigkeitsstatus letzteren besonders bedrohlich gemacht hat. Stigmatisierung wird hier zu einem zusätzlichen „Angstfaktor“.«

Betzelt und Bode identifizieren eine „institutionelle Angstmobilisierung“ in mehrfacher Hinsicht:

  • Die Abkehr von der Statussicherung durch ein schnelleres Verwiesensein auf bedarfsgeprüfte Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II – „Hartz IV“) und eine verschärfte Zumutbarkeit von Jobs provozieren Ängste vor einem schneller als bislang eintretenden Absturz in ein Dasein auf dem Existenzminimum. Diese Gefahr wird bei hoher Arbeitslosigkeit akuter und ist damit teils konjunkturell beeinflusst – gleichwohl erfasst sie auch vergleichsweise gut gesicherte Normalbeschäftigte …
  • Die Grundsicherung nach SGB II ist verbunden mit starken Eingriffen in die Privatsphäre, bezüglich der Offenlegung aller Einkommen und Vermögen, der privaten Lebensumstände, der Größe und Kosten für die Wohnung, bis hin zur Zuweisung (potenziell) aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in Maßnahmen oder Beschäftigungsverhältnisse – und zwar ohne (verbriefte) Mitspracherechte. Das hohe Maß an Fremdbestimmung ist mit Kontrollverlust verbunden und daher potenziell angstauslösend.
  • Wechselnde Zuständigkeiten im Jobcenter oder der Arbeitsagentur und weite, von den „Kund_innen“ undurchschaubare Ermessensspielräume der Sachbearbeiter_innen bergen das Risiko willkürlicher Entscheidungen. Dies verstärkt das (bedrohliche) Gefühl von Kontrollverlust bei bestehendem Anpassungsdruck an (ggf. wechselnde) Erwartungen.
  • Ein deregulierter Arbeitsmarkt setzt „atypisch“ Beschäftigte permanent unter Druck, im Hamsterrad wechselnder, niedrig entlohnter Jobs mitzuhalten, oft ohne Aussicht auf einen Aufstieg in bessere Beschäftigung. Dabei kann die Angst vor dem stigmatisierten Grundsicherungsbezug zum ständigen Begleiter werden – was angesichts allgemein volatilerer Arbeitsmärkte auch für viele Normalbeschäftigte gilt …

Betzelt und Bode weisen darauf hin, dass die Befunde hinsichtlich der subjektiven Verarbeitung überwiegend auf „Konformismus und Lethargie, aber auch … negative Emotionen gegenüber Dritten“ hinweisen:

  • Arbeitslose und „Hartzer“ verarbeiten Angstmobilisierung teils durch Selbststigmatisierung und Scham, teils auch durch die Nichtinanspruchnahme von Leistungen: Lieber schlägt man sich ohne ggf. erniedrigende Interventionen eines Jobcenters durch und nimmt dafür ökonomische Härten in Kauf …
  • Normalbeschäftigte passen sich stärker an vorgefundene Arbeitsbedingungen an, ihre Konzessionsbereitschaft hat zugenommen; zugleich grenzen sich nicht Wenige gegen Menschen mit niedrigerem Sozialstatus (wie Arbeitslose) ab.
  • Im „Prekariat“ dominiert das Treten im Hamsterrad, um den Absturz nach „ganz unten“ zu vermeiden; hier erscheinen Abgrenzungstendenzen nach unten, z.B. gegenüber den „Hartzern“, besonders markant.

Soweit die Diagnostik, die auch aus vielen anderen Studien bekannt und vielfach belegt ist – man denke hier nur beispielhaft an die hohen Werte der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ gegenüber Langzeitarbeitslosen, die in den Studien von Heitmeyer et al. dokumentiert sind, obgleich man bei Befragungsstudien wie immer aufpassen muss, was da wie gemessen wird, vgl. als ein Beispiel für eine kritische Sichtweise Ein Begriff macht Karriere: „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“.

Was tun? Hierzu finden wir bei Betzelt und Bode (2017) die folgenden Hinweise:

»Zunächst ist unwahrscheinlich, dass die skizzierten Angstdynamiken durch eine Korrektur der „schlimmsten Grausamkeiten“, z. B. durch ein paar Monate längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld oder „verbesserte“ Anreize bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge, verschwinden.« Diese These ist ein echtes Problem für die Kräfte in der SPD, die glauben, durch eine Politik der kleinen und kleinsten Verbesserungen am und im bestehenden System könnte man bei den Menschen (wieder) Punkte sammeln.

Und auch gegenüber einem weiteren Lieblingskind innerhalb der Sozialdemokratie werden Vorbehalte vorgetragen:
»Auch ergibt sich Zukunftssicherheit nicht automatisch aus (sozialen) Investitionen in Bildung und Infrastruktur, so wünschenswert diese auch sein mögen. Wer das Engagement des Sozialstaats ökonomisch verkürzend als „Investitionen“ verkauft, befeuert die Unsicherheitsgefühle jener, die als nicht förderungswürdig (weil unrentabel) erscheinen oder antizipieren, dass sie, nachdem die „Investition“ getätigt ist, dem freien (und zusehends raueren!) Spiel der Marktkräfte ungeschützt ausgesetzt werden.«

Wie also lautet die Empfehlung der beiden Wissenschaftler?

»Nur eine konsequente Abkehr vom Prinzip des individuellen Risikomanagements mit all seinen verängstigenden Folgen (eines möglichen Scheiterns) kann die Angstspirale durchbrechen. Anstatt nur auf der Klaviatur der „Angebotssozialpolitik“ zu spielen, bedarf es also des politischen Muts, für „traditionelle“ kollektive Absicherungen und nachhaltige Armutsbekämpfung einzutreten, u.a. durch Maßnahmen, die systematisch für eine egalitärere (auch Primär-)Einkommensverteilung sowie die Eindämmung prekärer Beschäftigung sorgen. Mit anderen Worten: Die im neoliberalen Zeit- alter angezogenen Daumenschrauben der Re-Kommodifizierung wären zu lockern, die Bürger_innen stärker von Marktzwängen zu entlasten.«

Dann hört der Text auf. »Über sozialpolitische Konsequenzen kann an dieser Stelle nur kursorisch reflektiert werden«, so die vorsorgliche Entschuldigung der beiden Verfasser in ihrem Papier. Aber richtig spannend würde es natürlich werden, wenn man der Frage nachgeht, wie das denn wenigstens etwas genauer aussehen könnte.

Die beiden plädieren »für „traditionelle“ kollektive Absicherungen und nachhaltige Armutsbekämpfung einzutreten«. Vielleicht soll damit a) eine Abgrenzung von modern daherkommenden Konzepten wie dem bedingungslosen Grundeinkommen semantisch angedeutet werden und b) möglicherweise meinen die beiden solche Vorstöße wie die Ausführungen von Dierk Hirschel von der Gewerkschaft Verdi: Der deutsche Irrweg. Die Ursachen der Lohnschwäche sind Deregulierung und Sozialabbau: »In den letzten Jahrzehnten gerieten die Gewerkschaften immer mehr unter Druck. Heute ist nicht einmal jeder fünfte Arbeitnehmer organisiert. Verdi, IG Metall & Co. verhandeln nur noch für drei von fünf Beschäftigten … Die Schröder-Regierung entwertete und entgrenzte mit der Agenda 2010 menschliche Arbeit. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes und der Umbau der sozialen Sicherungssysteme fluteten das Land mit billigen und unsicheren Jobs. Die Drohung mit dem Hartz-IV-Armutskeller machte die Belegschaften erpressbar. Dieser größte Sozialabbau der Nachkriegsgeschichte unterhöhlte die Tarifverträge und entkräftete die Gewerkschaften.« Soweit die Diagnose, die sicher anschlussfähig ist an die Ausführungen von Batzelt und Bode. Und was schlussfolgert Hirschel nun daraus?

»Wenn die Löhne stärker steigen sollen, muss sich die Machtbalance in der Arbeitswelt verändern. Hier sind zuerst die Gewerkschaften am Zug. Sie müssen gewerkschaftsfreie Zonen erschließen und die Ränder des Arbeitsmarktes besser organisieren, um ihre Macht auszubauen.

Sehr große Verantwortung trägt die Politik. Die nächste Regierung muss den Arbeitsmarkt neu ordnen. Zunächst sollte das Tarifsystem gestärkt werden. Tarifverträge müssen so lange nachwirken, bis ein neuer Vertrag an ihre Stelle tritt. Zudem sollten Tarifverträge leichter allgemein verbindlich erklärt werden können. Ferner muss reguläre Beschäftigung gefördert, prekäre Jobs diskriminiert und gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. Der Mindestlohn sollte vorübergehend stärker erhöht werden als die Tariflöhne. Der Arbeitszwang muss durch eine Reform der Hartz-Gesetze abgeschwächt werden.«

Über diese Forderungen kann man streiten – aber man könnte wenigstens streiten. Man wird abwarten müssen, was die nun doch scheinbar auf die Schiene gesetzte Neuauflage der (mit nur etwas über 50 Prozent gar nicht mehr so großen) Große Koalition in diesem Feld vereinbaren wird und ob überhaupt.

Frohe Kunde aus dem „Jobwunderland“ Deutschland. Da lohnt ein genauerer Blick auf die Zahlen und die andere Seite der Medaille

Das sind Meldungen, um die uns viele andere Länder beneiden: »Der Arbeitsmarkt brummt: Die Zahl der Beschäftigten ist 2017 so stark gestiegen wie seit zehn Jahren nicht und erreicht eine neue Rekordmarke«, kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Zahl der Beschäftigten erreicht neuen Höchststand.

»Die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter, die Zahl der Beschäftigten liegt mit 44,3 Millionen Personen sogar höher als jemals zuvor. Und: Laut Statistischem Bundesamt hat sich der Jobaufbau mit einem Plus von 1,5 Prozent sogar noch beschleunigt. So hoch war das Plus zuletzt 2007.«

Diese und viele andere Meldungen beziehen sich auf eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, die unter der Überschrift Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2017 um 1,5 Prozent gestiegen veröffentlicht wurde: »Im Jahresdurchschnitt 2017 waren rund 44,3 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2017 um 638.000 Personen oder 1,5 % höher als im Vorjahr. Dies war die höchste Zunahme seit dem Jahr 2007 (+ 690.000 Personen oder + 1,7 %). Damit setzte sich der seit 12 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit dynamisch fort. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte glichen negative demografische Effekte aus, so dass im Jahr 2017 die höchste Zahl an Erwerbstätigen seit der Wiedervereinigung erreicht wurde.«

Auch die Bundesagentur für Arbeit hat sich hier zu Wort gemeldet: Jahresrückblick 2017. Sehr gute Entwicklung des Arbeitsmarktes, so hat sie ihre Pressemitteilung vom 3. Januar 2018 überschrieben: »Wie schon in den Vorjahren hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2017 stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit. Die übrigen Formen der Erwerbstätigkeit z.B. geringfügige Beschäftigung oder Selbstständigkeit waren weiterhin rückläufig. Im Juni 2017 waren 32,17 Mio. Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren 722.000 mehr als ein Jahr davor.«

Schaut man sich die Verteilung der Beschäftigungszuwächse genauer an, dann wird man feststellen, dass das Wachstum vor allem von den Dinstleistungsjobs getragen wird – was zum einen sicher die seit einiger Zeit gut laufende inländische Nachfrage spiegelt, zum anderen aber zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass es vor allem neue Jobs in staatlichen bzw. staatsnahen Dienstleistungsbereichen sind:

»Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet gab es im Jahr 2017 im Vorjahresvergleich mit +536.000 Personen den stärksten Anstieg bei der Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland in den Dienstleistungsbereichen (+1,7 %). Den größten absoluten Anteil daran hatten die Öffentlichen Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +214.000 Erwerbstätigen (+2,0 %).«

Vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdiskussion der vergangenen Jahre ist auch diese Information der Bundesstatistiker von Bedeutung: »Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter anstieg, war die Summe der marginal Beschäftigten (darunter geringfügige Beschäftigung) weiter rückläufig. Auch die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger sank im selben Zeitraum um 26.000 Personen (– 0,6 %) auf 4,3 Millionen.« Damit setzt sich ein Trend am aktuellen Rand der Entwicklung fort, der ein oftmals kritisiertes Muster der Vergangenheit relativiert – nach dem die zusätzliche Beschäftigung vor allem über „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse aufgebaut wird, also vereinfacht gesagt zwar neue Jobs entstehen, diese aber prekär und von schlechter Qualität sind. Das war so, in der Vergangenheit, aber bereits seit einigen Jahren verändert sich was bei den Beschäftigungszunahmen.

Christoph-Martin Mai und Florian Schwahn fassen die Entwicklung und die angedeutete Veränderung in ihrem Beitrag – aus dem die nebenstehende Abbildung entnommen wurde – so zusammen: Für den Zeitraum zwischen 1991 und 2007 zeigt sich ein erheblicher Anstieg der marginalen Beschäftigung um rund 3,4 Millionen. Die quantitativ wesentliche Gruppe unter den marginal Beschäftigten sind die geringfügig entlohnt Beschäftigten. Dagegen nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im gleichen Zeitraum sogar stärker ab. Zwar gab es mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit, die Beschäftigungsgewinne wurden durch Rückgänge bei der Vollzeitbeschäftigung aber mehr als kompensiert. Der damalige Bedeutungsgewinn der marginal Beschäftigten wird daran erkennbar, dass für 2006 deren Anteil, gemessen an allen Arbeitnehmern, mit 17,1 Prozent ausgewiesen wird. Die Marginalitätsquote lag zu diesem Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 1991. Und die zweite Phase wird dann so beschrieben:

»Zwischen den Jahren 2006 und 2016 verlief die Marginalitätsquote in ihrer Entwicklung zumeist rückläufig. Dagegen nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder verstärkt zu. Dieser Anstieg vollzog sich sowohl bei den Vollzeit- wie auch den Teilzeitbeschäftigten, war bei letzteren aber höher. Damit ist die Rekordentwicklung bei der Erwerbstätigkeit seit dem Jahr 2006 in Form eines ununterbrochenen Wachstums der Erwerbstätigenzahl überwiegend auf den Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit zurückzuführen. Die Marginalitätsquote der Arbeitnehmer/-innen ist dagegen gegenüber 2006 um rund 3 Prozentpunkte zurückgegangen und lag nunmehr im Jahr 2016 bei 13,8 % … Die Teilzeitquote der Erwerbstätigen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren … erreichte in Deutschland im Jahr 2015 mit 26,8 % ihren bisherigen Höchststand. Damit liegt die deutsche Teilzeitquote weit über dem EU-28-Durchschnitt von 19,0%. Lediglich in den Niederlanden (46,9 %) und in Österreich (27,7 %) war Teilzeitbeschäftigung noch stärker verbreitet. Der Anstieg der Teilzeitquote ist langfristig: Im Jahr 1991 betrug die Quote noch 14,3 %.« (Mai/Schwahn 2017: 18).

Vergleichbare Befunde wurden bereits in meinem Blog-Beitrag Sie wächst und wächst, „die“ Beschäftigung. Aber welche eigentlich? Eine Dekomposition der Erwerbstätigenzahlen vom 3. Mai 2017 ausdifferenziert.

In der dort publizierten Abbildung erkennt man ebenfalls, dass sich seit 2007, vor allem aber seit 2011 etwas verändert: Die Zahl der „Normalarbeitnehmer“ hat nach 1991 abgenommen, eine Trendwende dieses Abbauprozesses ist erst ab 2007 und mit einer gewissen Dynamik vor allem seit 2011 zu erkennen – das spiegelt sicher die insgesamt gute Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre in Verbindung mit den Engpasserfahrungen eines Teils der Unternehmen, die vor allem auch demografisch bedingt sind, wider. Am aktuelle Rand der Entwicklung nehmen die Vollzeitstellen im sozialversicherungspflichtigen Bereich wieder zu hinsichtlich ihres Beitrags zur Zahl der zusätzlichen Erwerbstätigen. Die veränderte allgemeine Arbeitsmarktlage schlägt sich auf nieder bei der Entwicklung der Selbständigen und darunter bei der Gruppe der Solo-Selbständigen. Deren Zahl hat sich bis 2012 stark erhöht, seitdem geht sie wieder zurück, was auch den Rückgang bei den Selbständigen insgesamt erklären kann. Sicher auch deshalb, weil bisherige Solo-Selbständige, die sich eher aus der Not heraus selbständig gemacht haben, nun wieder in abhängige Beschäftigungsverhältnisse wechseln.«

Aber auch aktuell entfallen die meisten zusätzlichen Erwerbstätigen auf den Bereich der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeit. Damit wird die langjährige Entwicklung fortgeschrieben.

Die nebenstehende Abbildung verdeutlicht den weiter anhaltenden Bedeutungsgewinn der Teilzeitbeschäftigung durch einen Vergleich mit der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Das hat im vergangenen Jahr gerade einmal das Niveau nach der Wiedervereinigung wieder erreicht – gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbstätigen deutlich angestiegen. Und hier sind wir bei einem überaus relevanten und nicht zu unterschätzenden Aspekt angekommen: Wenn auch jetzt wieder in den meisten Medienberichten davon gesprochen wird, dass über 600.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind, dann muss man immer im Hinterkopf behalten, dass sich viele Menschen darunter eine bestimmte Form der Beschäftigung vorstellen, die dem entspricht, was die Statistiker einen „Normalarbeitnehmer“ nennen. Also vollzeitig und unbefristet und  halbwegs „ordentlich“ entlohnte Beschäftigte. Diese sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung hat tatsächlich seit 2011 (wieder) zugenommen, aber sie ist nur eine Teilmenge dessen, was sich unter der Kategorie „Erwerbstätige“ subsumiert.

Der entscheidende Punkt: Die Zahl der Erwerbstätigen sagt nicht, dass es sich um halbwegs normale Jobs handelt, die hinter der Zahl stehen, das kann sein, muss aber nicht. Ein zugespitztes Beispiel dazu: Eine vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Einzelhandel (bislang also = 1 Erwerbstätige) wird ersetzt durch zwei teilzeitbeschäftigte Verkäuferinnen (= 2 Erwerbstätige) oder gar durch vier geringfügig Beschäftigte (= 4 Erwerbstätige) – obgleich die Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche) gleich geblieben ist.

Auch mit Blick auf die aktuelle Beschäftigungsentwicklung sehen wir weiterhin – trotz des ebenfalls beobachtbaren Anstiegs der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit – einen weiteren Bedeutungsgewinn der (sozialversicherungspflichtigen) Teilzeitarbeit. Das kann man durchaus begrüßen, denn oftmals handelt es sich tatsächlich auch um die von den Betroffenen gewünschte Arbeitszeitform. Aber man muss dann auch konsequent an die sozialpolitisch relevanten Implikationen erinnern:

Zum einen hat das eine geschlechterpolitische Dimension, denn Teilzeit ist immer noch primär eine Sache der Frauen. Hinzu kommt, dass Teilzeitarbeit überdurchschnittlich stark in Branchen vertreten ist, in denen wir mit einem niedrigen Lohnniveau konfrontiert sind – und selbst innerhalb der Branchen konnten Studien zeigen, dass es einen Lohnunterschied gibt zwischen Arbeitnehmern in Teil- und Vollzeit.

Sozialpolitisch besonders brisant ist die Tatsache, dass wichtige Teile unseres sozialen Sicherungssystems, von der Arbeitslosenversicherung bis hin (vor allem) zur Rentenversicherung, auf dem Modell der möglichst ohne Unterbrechungen praktizierten Vollzeit-Erwerbsarbeit mit einer (mindestens) durchschnittlichen Vergütung basieren, man denke hier nur an die Mechanik der Rentenformel (vgl. hierzu die §§ 64 ff. SGB VI). In der gesetzlichen Rentenversicherung hat man keine reale Chancen, eigenständig ausreichende Sicherungsansprüche aufzubauen, wenn man „nur“ und das über längere Zeiträume Teilzeit arbeitet. In Kombination mit den Merkmalen „Frauen“ und „Niedriglöhne“ hat man dann – wenn keine anderweitige abgeleiteten ausreichenden Sicherungsansprüche existieren oder diese wegbrechen – eine sichere Quelle zukünftiger Altersarmut.

Anders formuliert: Wenn man die zunehmende Teilzeiterwerbsarbeit als eine gute Entwicklung interpretiert, dann muss man auch unsere sozialen Sicherungssysteme auf dieses expandierende Beschäftigungsmodell ausrichten und umstellen, ansonsten fahren hier zwei Züge aufeinander zu.

Interessant bei der aktuellen Berichterstattung ist die Tatsache, dass es nicht nur Jubelmeldungen über das andauernde deutsche „Jobwunder“ gibt, sondern in vielen Beiträgen wird sogleich mahnend der Finger gehoben und von einem bevorstehenden bzw. bereits immer stärker zu Tage tretenden „Jobdilemma“ gesprochen wird. Stellvertretend dafür dieser Meinungsbeitrag von Dorothea Siems: Das Jobwunder wird zum Jobdilemma: »Die boomende Konjunktur hat ihre Schattenseite. Es gibt enormen Fachkräftemangel, was die Betriebe an der Expansion hindert. Und die Langzeitarbeitslosen werden nicht weniger. Es droht eine Spaltung …  Der Fachkräftemangel erfasst immer mehr Regionen und Branchen … Trotz guter Konjunkturlage gelingt es bisher nicht, einen Großteil der Langzeitarbeitslosen in Lohn und Brot zu bringen … Deutschland droht damit in Zukunft ein zunehmend gespaltener Arbeitsmarkt mit wachsendem Fachkräftemangel auf der einen Seite und einer nicht kleinen Gruppe kaum vermittelbarer Transferempfänger auf der anderen.«
Nun kann man – wie das viele tun – lange und intensiv darüber streiten, ob, wann und wo genau Fachkräftemangel gegeben ist. Die Perspektive vieler Arbeitgeber ist da nachvollziehbarerweise eine andere als auf der Arbeitnehmerseite.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass ein Blick auf die Entwicklung der Arbeitsangebotsseite – gemessen am Erwerbspersonenpotenzial, also alle dem Arbeitsmarkt irgendwie zur Verfügung stehenden Personen – verdeutlichen kann, dass wir es mit einem quantitativen (und teilweise weitaus bedeutsamer mit einem qualitativen) Strukturbruch zu tun haben, der bereits seit Jahren läuft: Betrachtet man nur die demografische Seite, dann verliert der deutsche Arbeitsmarkt schon seit langem jedes Jahr eine Großstadt an Arbeitskräften, die altersbedingt mehr ausscheiden als unten jüngere nachwachsen. Die Abbildung verdeutlicht die Größenordnung – die sich noch weiter in den negativen Bereich ausweiten wird, denn die richtig geburtenstarken Jahrgänge werden erst in den kommenden Jahren aus dem Erwerbsarbeitsleben ausscheiden. Warum dann aber trotzdem und bei aller Differenzierung hinsichtlich des Arbeitsvolumens die Rekordmeldungen die Zahl der Erwerbstätigen betreffend? Die Antwort kann man ebenfalls der Abbildung entnehmen. Der Demografie-Effekt, der für sich allein genommen schon seit längerem zu einer erheblichen Abnahme der Beschäftigten hätte führen müssen, wurde und wird (noch) kompensiert durch zwei andere Effekte:

  • Vor allem seit 2012 wirkt der Migrationseffekt – also die Zunahme des Arbeitsangebots durch Zuwanderung, wobei wir hier nicht nur an die Flüchtlinge denken dürfen, sondern auch die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten im Blick haben sollten. 
  • Und zum anderen werden positive Saldenwerte für den Verhaltenseffekt ausgewiesen. Darunter versteht man vor allem zwei Effekte: Einerseits die Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Frauen, hierbei vor allem der Mütter mit kleinen Kindern sowie die der Älteren.

Die Abbildung verdeutlicht die enorme Zunahme der Erwerbsquoten der 55- bis unter 60-Jährigen sowie der 60- bis unter 65-Jährigen. Wobei auch hier gilt – die Erwerbsquote berücksichtigt jede Form der Beschäftigung, also auch eine nur geringfügige Beschäftigung und die Selbständigen. Wenn man nur die Anteilswerte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den höheren Altersgruppen betrachtet, dann sieht der Befund schon deutlich ernüchternder aus, was vor allem für die Renten von Bedeutung ist. Das wurde Anfang Dezember 2017 wieder kurz auf die Tagesordnung gesetzt, als die OECD  ihre Studie Pensions at a Glance 2017: OECD and G20 Indicators veröffentlichte. Die FAZ berichtete über die von der OECD präsentierten Zahlen:

»Bei der Beschäftigung Älterer hat Deutschland einer Studie zufolge im internationalen Vergleich in den vergangenen Jahren am meisten zugelegt … Bei den 55- bis 64-Jährigen hat Deutschland seit 2000 die Beschäftigungsrate um mehr als 30 Prozentpunkte gesteigert … Bei den 55- bis 59-Jährigen sind in Deutschland etwa 80 Prozent in Beschäftigung, bei den 60- bis 64-Jährigen noch rund 56 Prozent.«

Das hört sich doch super an – aber auch hier muss man eben genauer hinschauen. Dazu der rentenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken, Matthias W. Birkwald, unter der Überschrift OECD-Aussagen zur Beschäftigung Älterer sind irreführend:

»Die OECD-Erfolgsmeldungen zur gestiegenen Erwerbstätigkeit von Älteren sind komplett irreführend. Betrachtet man die nur für die Rente entscheidende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so ist die Situation von Älteren auf dem Arbeitsmarkt weiter verheerend … Demnach gehen nur 36 Prozent – und damit nur jeder Dritte – im Alter von 60-64 Jahren noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und nur jeder Vierte arbeitet noch sozialversicherungspflichtig in Vollzeit. Gleichzeitig arbeiten heute 900.000 Menschen im Alter von 60 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ausschließlich in einem prekären Minijob. Das sind 76 Prozent mehr als im Jahr 2012 … Die Konsequenz: Nur 37 Prozent der neuen Rentnerinnen und Rentner wechseln aus einer stabilen und versicherungspflichtigen Beschäftigung in den Ruhestand. Stattdessen sind Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Nichterwerbstätigkeit vor Rentenbeginn immer noch weit verbreitet.«

Aber abschließend wieder zurück zur Abbildung mit dem Erwerbspersonenpotenzial. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die dort dargestellten Komponenten erst einmal nur Quantitäten sind. Selbst wenn man rechnerisch eine Kompensation hinbekommen könnte, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch mit qualitativen Entsprechungen erfolgt. An dieser Stelle wird deutlich erkennbar, warum sich die in der Gleichzeitigkeit von „Jobwunder“ und „Jobdilemma“ formulierte Zunahme der Spannungen auf vielen Teilarbeitsmärkten erst am Anfang befindet. Denn viele derjenigen, die derzeit und vor allem in den kommenden fünfzehn Jahren altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gehören zu der für die deutsche Volkswirtschaft so wichtigen Gruppe der Facharbeiter, Handwerker oder Angestellte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Allein für deren Ersatz braucht man entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte. Wir sehen das hier relevante Problem bei vielen Flüchtlingen wie unter einem Brennglas – es gibt erhebliche Passungsprobleme mit den Anforderungen der Erwerbsarbeitswelt, was deren offene Stellen angeht. Das betrifft aber auch viele der „einheimischen“ Arbeitslosen, vor allem der Langzeitarbeitslosen, an denen die quantitativ gute Beschäftigungsentwicklung der vergangenen Jahre weitgehend vorbeigegangen ist.

Das nun hat viele Gründe – es gibt nicht „die“ Langzeitarbeitslosen. Aber immer wieder stößt man auf das Problem fehlender Berufsausbildungen bei den Betroffenen. Und gleichzeitig ist der potenzielle „Nachschub“ in diese Gruppe gesichert, denn unter den 20- bis 30-Jährigen haben wir zahlreiche Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügen und damit besonders risikobehaftet sind, von sich verfestigender Arbeitslosigkeit getroffen zu werden.

Vor diesem Hintergrund muss man dann auch die Aussage von Dorothea Siems in ihrem Kommentar Das Jobwunder wird zum Jobdilemma lesen: »Leider war die Arbeitsmarktpolitik der großen Koalition in den letzten vier Jahren völlig ungeeignet, das deutsche Job-Dilemma aufzulösen.«
Nur ist es nicht so, als ob das nicht in den vergangenen vier Jahren massiv kritisiert wurde – viele Arbeitsmarktexperten, die einen realistischen Blick auf die Komplexität der Arbeitswelt haben, plädieren seit langem für eine massive Qualifizierungsoffensive gerade mit Blick auf die Risikogruppe der ungelernten jüngeren Arbeitnehmer bzw. Arbeitslosen. Seit Jahren wird auch hier gefordert, mit einem großzügigen Förderprogramm Anreize zu setzen, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Diese Investition würde sich mehrfach amortisieren. Dazu konnte sich die Politik bis heute nicht durchringen, obgleich es so ein Programm bis in die 1970er Jahre in der Arbeitsförderung schon mal gegeben hat, man also nichts Neues erfinden muss.

Und mit Blick auf die Langzeitarbeitslosen wird ebenfalls seit Jahren eine vernünftig ausgestaltete öffentlich geförderte Beschäftigung gefordert, die zum einen gerade nicht in irgendwelchen arbeitsmarktfernen Nischen und zu teilweise hanebüchenen Bedingungen angeboten werden darf, sondern am, im und neben dem normalen Erwerbsarbeitsmarkt – wodurch sich eine andere Form der Qualifizierung durch „echte“ Arbeit realisieren ließe. Zugleich wird hierbei für wirklich professionelle Beschäftigungsunternehmen plädiert, die als Scharnier zwischen der Welt der Langzeitarbeitslosigkeit und der Welt der „normalen“ Unternehmen fungieren, die Brücken bauen können, zugleich aber auch in der Lage sind, die besonderen Belastungen und Einschränkungen der Geförderten aufzufangen und Hilfestellungen zu geben. Dass das alles unter den Primat der Freiwilligkeit und nicht des sanktionsbewehrten Zwangs stattfinden sollte und muss, sei hier nur der Vollständigkeit halber zu Protokoll gegeben.

Das alles wird seit Jahren diskutiert und zahlreiche gute Konzepte liegen vor – wir haben kein Erkenntnis- oder Konzeptproblem, sondern schlichtweg ein Umsetzungsproblem. Man kann auch sagen, wir haben offensichtlich eine Art Arbeitsverweigerung der Politik in diesem Bereich.

Die Folgen des unterlassenen Handelns fallen uns jetzt sprichwörtlich auf die Füße und das wird man alles nicht per Knopfdruck reparieren können.

Nachtrag am 04.01.2018:
Die in der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags verwendete Abbildung zum Arbeitsangebot (gemessen am Erwerbspersonenpotenzial) wurde aktualisiert und ausgetauscht. Die für 2016 und 2017 ausgewiesenen Werte in der alten Abbildung basieren auf dem IAB-Kurzbericht 20/2016. Die in der aktualisierten Abbildung verwendeten Werte für 2016 und 2017 stammen aus dem IAB-Kurzbericht 09/2017. Mittlerweile gibt es noch neuere Werte für 2017, vgl. dazu IAB-Kurzbericht 21/2017. Die werden hier aber nicht verwendet. Warum wird in der Abbildung am Beispiel des Verhaltenseffekts erläutert.

Positive Nachrichten über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Wenn es denn so einfach wäre

Endlich mal gute Nachrichten aus einem Bereich, der höchst kontrovers diskutiert wird – die Integration von Menschen mit Fluchthintergrund, wie das offiziell so heißt. Allen ist klar, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt eine wichtige, wenn nicht die zentrale Rolle für eine gelingende Integration spielt. Und zugleich waren die vergangenen Monate vor allem durch zunehmend resignative Berichte hinsichtlich der Beschäftigungsperspektiven für diese Menschen geprägt. Das klappt nicht – dieser Eindruck hat sich in den Köpfen vieler Beobachter festgesetzt (oder verstärkt). Und dann kommen solche Schlagzeilen: Aus Asylländern kommen zahlreiche Fachkräfte oder Flüchtlinge arbeiten als Fachkräfte, um nur zwei von vielen Beispiele zu zitieren. Also doch, wird der eine oder andere denken. Grundlage ist wie so oft bei solchen Meldungen eine „Studie“, in diesem Fall des an den aktuellen Rändern immer sehr umtriebigen arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Deren Botschaft wird dann so unter das Volk gebracht: »60 Prozent der Beschäftigten aus den wichtigsten Asylländern arbeiten in Jobs, die eine Qualifikation erfordern. Besonders unter Afghanen sind viele Fachkräfte.« Oder so: »In Deutschland haben laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft etwa 140.000 Geflüchtete aus den Hauptherkunftsländern einen sozialversicherungspflichtigen Job. Mehr als die Hälfte davon arbeitet als qualifizierte Fachkraft.«

Da hilft immer ein Blick in die Original-Quelle, in diesem Fall also in die von vielen Medien erwähnte „Studie“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) – „Studie“ deshalb in Anführungszeichen, weil das IW selbst nicht von einer solchen spricht, sondern eine Auswertung der amtlichen Statistik seitens der BA vorgenommen und diese als „Kurzbericht“ veröffentlicht hat:

Svenja Jambo / Christoph Metzler / Sarah Pierenkemper / Dirk Werner (2017): Mehr als nur Hilfsarbeiter. IW-Kurzberichte 92/2017, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft, Dezember 2017

Die Kurzfassung geht so: »Aktuell sind etwa 140.000 Menschen aus den acht Hauptasylherkunftsländern in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Drei Viertel von ihnen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Knapp 60 Prozent sind als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, 40 Prozent in Helfertätigkeiten. Insgesamt zeigen sich erste Beschäftigungserfolge.«

Das wird eine Menge Leute überraschen – ist die bisherige Diskussion doch vor allem dadurch geprägt, dass man den Flüchtlingen gerade aus den außereuropäischen Fluchtländern neben den zwangsläufig vorhandenen Sprachproblemen immer wieder fehlende berufliche Qualifikationen und sogar oftmals gar keine oder nur eine rudimentäre Schulausbildung zugeschrieben hat.

Nicht nur vor diesem Hintergrund ist es hilfreich, sich die präsentierten Zahlen einmal genauer anzuschauen (vor allem, wenn mit Anteilswerten gearbeitet wird) und außerdem etwas zu tun, was man von Wissenschaftlern unbedingt und von Medien eigentlich auch erwarten darf – eine Einordnung der Zahlen in das gesamte Zahlenwerk, damit man beurteilen kann, ob das nun viele oder wenige sind.

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der IW-Auswertung hat Florian Diekmann auf Spiegel Online vorgelegt: Beschäftigte aus Asylländern: Was hinter der hohen Fachkraftquote steckt. Er beginnt seine Analyse so: »60 Prozent der Beschäftigten aus Asylländern arbeiten in Deutschland als Fachkraft: Das stimmt zwar – sagt aber etwas anderes aus, als es zunächst den Anschein hat.« Der erste Teil stimmt zwar auch nicht ganz, wie wir gleich sehen werden, aber schauen wir uns seine detaillierte Argumentation genauer an – denn er leistet u.a. genau das, was soeben hier eingefordert wurde, also eine Einordnung der Zahlen in den Gesamtkontext (siehe dazu vor allem den Punkt 3):


1. Es geht um „Menschen aus wichtigen Asylländern“, nicht um Flüchtlinge: »Das IW Köln nutzt die offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die erfasst zwar seit kurzem auch den Aufenthaltsstatus, also etwa auch die Information darüber, ob jemand als Schutzsuchender nach Deutschland gekommen ist. Aber eben erst seit kurzem, bis dahin erfasste die BA lediglich die Staatsangehörigkeit – was gesicherte Aussagen über die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt schwierig macht. Auch die Detaildaten zur Beschäftigung, wie sie das IW Köln nutzt, liegen nur nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt vor. Die aktuellen Angaben beziehen sich also nicht ausschließlich auf Flüchtlinge. Sondern auf Menschen, die die Staatsangehörigkeit von acht Ländern besitzen, aus denen auch viele der kürzlich angekommenen Flüchtlinge kommen – konkret: Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Afghanistan, Nigeria und Pakistan. Das trifft nun aber auch auf viele Menschen zu, die schon sehr lange in Deutschland leben und aus ganz anderen Gründen gekommen sind … Bereits im Januar 2010 hatten rund 52.000 Menschen aus diesen acht Ländern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die meisten von ihnen dürften nach wie vor in Deutschland arbeiten – und zählen somit zu den 140.000 Personen, auf die sich die Fachkraft-Quote bezieht.«


2. Die Zahlen sind inzwischen überholt: »Das IW Köln bezieht sich zwar auf die aktuellsten Zahlen der BA – die geben aber den Stand von Ende März 2017 wieder und sind bereits seit Oktober frei zugänglich … Von März bis Juni hat sich aber eine Menge getan, so viel ist jetzt schon klar: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Ländern ist in diesem Zeitraum von 140.000 auf rund 157.000 gestiegen. Im September waren es sogar schon rund 195.000.«


3. Die Zahlen beziehen sich nur auf einen kleinen Teil der betroffenen Personen: »Zwar haben 2017 bemerkenswert viele Menschen aus den acht Asylländern Arbeit gefunden – die große Mehrheit aber ist noch nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt angekommen. Im November galten rund 507.000 aus diesem Personenkreis als arbeitssuchend. 185.000 davon waren offiziell arbeitslos, die übrigen absolvieren derzeit überwiegend Integrations- und Sprachkurse. Der in der IW-Publikation zitierte Anteil der Fachkräfte bezieht sich aber nur auf die rund 140.000 Personen, die Ende März einen Arbeitsplatz hatten. Der Anteil der Fachkräfte an allen Personen im erwerbsfähigen Alter aus diesen Ländern wäre also wesentlich niedriger. Und auch der relativ hohe Anteil an Fachkräften unter denen, die bislang Arbeit gefunden haben, ist wenig überraschend: Erstens zählen eben auch Menschen dazu, die schon lange in Deutschland leben. Zweitens liegt es auf der Hand, dass auch unter denen, die tatsächlich kürzlich als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, die gut Qualifizierten schneller einen Arbeitsplatz finden.«

Das alles sind wichtige Hinweise – warum aber ist auch die Aussage am Anfang des Artikels von Florian Diekmann (»60 Prozent der Beschäftigten aus Asylländern arbeiten in Deutschland als Fachkraft: Das stimmt zwar«) so nicht richtig? Dazu muss man sich diese kritische Aufarbeitung der Zahlen der BA anschauen, die Paul M. Schröder in der von ihm gewohnten Tiefe veröffentlicht hat:

Paul M. Schröder (2017): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“: Medien verbreiten zum Jahresende 2017 falsche Informationen des Institut der deutschen Wirtschaft, Bremen: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, 29.12.2017


In dieser Veröffentlichung findet man die nebenstehende Tabelle mit einer Aufschlüsselung der Zahlen der Beschäftigten. Schröder weist darauf hin, dass die vom IW berichteten „Knapp 60 Prozent sind als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, 40 Prozent in Helfertätigkeiten“ wurden für die 140.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten offensichtlich so berechnet, dass im Zähler die 14.457 sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden als „Fachkräfte“ hinzugerechnet wurden. Wenn man die Azubis richtigerweise ausklammert, dann stellen sich die Daten schon anders dar: Betrachtet man lediglich die 125.010 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Auszubildende, dann ergibt sich eine Fachkraftquote von zusammen 52,2 Prozent.

Und Schröder wirft auch einen genaueren Blick auf die Entwicklung in den Monaten von März 2016 bis März 2017, auf die auch im IW-Bericht hingewiesen wird:

»Betrachtet man den vom IW auch berichteten Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt um etwa 47.000 (46.612) von März 2016 bis März 2017, dann zeigt sich: Von diesem Anstieg entfielen rechnerisch 7.837 auf die sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden und 21.814 auf „Helfer“. Lediglich 16.907 des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten „Fachkräfte“, „Spezialisten“ und „Experten“.«

Und ein weiterer Kritikpunkt an den Berechnungsversuchen des IW präsentiert uns Paul M. Schröder:

»Und zum Schluss noch ein weiterer unglaublicher Fehler im IW-Kurzbericht. Im IW-Kurzbericht heißt es zum Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von März 2016 bis März 2017: „Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern um knapp 47.000 Personen und damit deutlich gestiegen. Allerdings entfiel ein gutes Drittel des Anstiegs auf geringfügig Beschäftigte, von denen Ende März 2017 rund 50.000 der insgesamt 140.000 Beschäftigten zu verzeichnen waren.“ Dies ist vollkommen falsch. Die von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit genannten 50.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht „Asylherkunftsländern“ (50.357 im März 2017, 15.959 mehr als im März 2016) sind nicht Teil der 140.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, und deren Anstieg um 15.959 auch nicht Teil des Anstiegs um 47.000.«

Ja, es ist schon ein Kreuz mit den Zahlen. Zum Abschluss sei hier auf die Abbildung am Anfang dieses Beitrags verwiesen – vor allem auf die zweite Grafik mit der Entwicklung der Zahl der „Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ (ELB) im Hartz IV-System. Hier weist die BA für August 2017 insgesamt 634.000 Menschen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern aus – davon geschätzt 584.000 Menschen mit Fluchthintergrund, die im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen. Und man kann auch erkennen, dass die offizielle Zahl der Arbeitslosen diese Personengruppe betreffend weitaus geringer ist: 191.000/175.000. Das hört sich doch ganz anders an als die 634.000 Menschen aus diesen Ländern, die bereits im Hartz IV-Bezug sind.

Die vieldiskutierte Herrschaft der Algorithmen am Beispiel der Entscheidung über Leben und Tod. Ein Todes-Algorithmus „nur“ als ein weiteres Geschäftsmodell?

Schon seit Jahren wird immer wieder über die „Herrschaft der Algorithmen“ diskutiert. Nehmen wir aus der Medienberichterstattung als eines der vielen Beispiele einen Artikel aus dem Jahr 2010: Herrschaft der Algorithmen: Die Welt bleibt unberechenbar von Jürgen Kuri: »Algorithmen beherrschen die Welt, die Gesellschaft, unser Leben, online wie offline. HedgeFonds entscheiden über Wohl und Wehe von Märkten, Firmen und ganzen Volkswirtschaften anhand der Berechnungen, mit denen die Algorithmen der Finanzmathematik die Welt erklären. Die selbständigen Transaktionen der automatisierten Börsensoftware lösen Auf- und Abwärtsbewegungen der Aktienindizes, ja ihren plötzlichen Absturz aus … Scoring-Algorithmen bestimmen anhand persönlicher Zahlungsmoral, individuellen Umfelds, Wohn- und Arbeitssituation die Kreditwürdigkeit eines Bürgers. In per W-Lan vernetzten Kraftfahrzeugen entscheiden Algorithmen, welche Autobahn die Strecke mit den wenigsten Staus verspricht und wie schnell oder langsam der Wagen fahren muss, um effizient und schnell ans Ziel zu kommen. Smartphone-Apps zeigen anhand von Bevölkerungsdaten und Kriminalitätsstatistik, ob es eine gute Idee ist, die schicke Wohnung ausgerechnet in diesem oder jenem Wohnviertel zu beziehen. Empfehlungsalgorithmen sagen uns, welche Musik wir hören wollen, welches Buch wir lesen möchten, welche Menschen wir treffen sollen.«

Das hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter ausdifferenziert und für viele von uns ist die algorithmische Durchdringung des Alltags schon gar nicht mehr als solche wahrnehmbar, weil so selbstverständlich. Irritationen und ungute Gefühle kommen – wenn überhaupt – bei den meisten nur noch dann auf, wenn die Algorithmen (und die immer dahinter stehenden Menschen) in Grenzbereiche vorstoßen, die mit einem Rest an Eigensinn ausgestattet sind bzw. denen eine an sich der Kalkulation nicht zugängliche Wertigkeit zugeschrieben wird.

Dazu gehört sicher für die meisten Menschen die Frage von Leben und Tod. Aber auch hier muss man zur Kenntnis nehmen, dass das grundsätzlich keine geschützte Zone ist (außer man definiert, fixiert und verteidigt diese als solche). Und der eine oder andere ahnt es schon – angesichts der Geldsummen, die in diesem Grenzbereich durch medizinische Behandlung und Pflege ausgegeben werden, ist der sprichwörtliche Teufel nicht weit, der sich in unseren Zeiten gerne hinter scheinbar wertfreien und nur technisch daherkommenden Begrifflichkeiten wie Effizienz und Effektivität zu tarnen versucht, um hier Geschäftsmodelle aufzusetzen, an denen andere ein großes Interesse haben.

Und wer da welche Interessen hat, kann man schnell erkennen, wenn man solche Versprechen zur Kenntnis nimmt: „Wir können sagen, welche Patienten in einer Woche, sechs Wochen oder einem Jahr sterben. Wir können zu Behandlungsplänen sagen: Wie viel kostet der Patient?“
Diese Worte stammen von Bill Frist und das „wir“ bezieht sich auf das auch von ihm gegründete US-Unternehmen Aspire Health. Darüber wird in diesem Artikel von Tina Soliman berichtet: Geschäftsmodell Lebenserwartung: Der Todes-Algorithmus. Das Thema wurde auch in einem Beitrag des Politikmagazins Panorama aufgegriffen.

»Das von Google mitfinanzierte Unternehmen wertet mithilfe von Algorithmen ärztliche Diagnosen von Patienten aus und gleicht das Krankheitsbild mit Mustern häufiger Therapien ab. So soll verhindert werden, dass Schwerkranke unnötige Behandlungen bekommen, die außerdem noch viel Geld kosten. Das spart teure Untersuchungen, wenn man zu wissen glaubt, dass es ohnehin bald um den Patienten geschehen ist. „Aspire Health“ will Kosten senken. Rund 40 Prozent der Ausgaben für Behandlungen könnten eingespart werden, erwartet das US-Unternehmen, das sein Geld mit Palliativpflege verdient. Denn Pflege kostet weniger als Behandlung. Das klingt nach Effizienz.«

Nun wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden, dass das alles doch nur auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basiert – und die abstrahieren bekanntlich gerade vom Einzelfall. Lässt sich die Prognose über den Krankheitsverlauf eines Menschen anhand von Statistiken errechnen? Was ist mit nicht messbaren, aber entscheidenden Faktoren – wie etwa dem Überlebenswillen eines Patienten?

»Kevin Baum, Computer-Ethiker der Universität des Saarlandes, warnt vor Schwächen der Algorithmen. Sie urteilten nur auf der Basis der Daten, mit denen sie gefüttert würden, sagt er. „Sie bilden immer nur das Modell eines Menschen ab, nie den Menschen selbst.“ Nicht beachtete individuelle Eigenschaften, die aber durchaus relevant sein können – wie etwa der Kampfeswille – können somit übersehen werden. Maschinen lernen, aber sie denken und fühlen nicht.

„Was eine Maschine nicht kann, ist, eine Einzelfallentscheidung zu fällen“, so Baum. Die Idee sei, dass ähnliche Fälle ähnlich funktionierten. „Das muss aber auch nicht unbedingt sein. Wir könnten uns zwei Patienten vorstellen, die beide auf dem Fragebogen die gleichen Antworten gegeben haben, deren Patientenakten genau gleich aussehen. Wir können annehmen, dass das alles in den Algorithmus eingeht. Und trotzdem können wir annehmen, dass der eine Patient nach sechs Monaten tot ist und der andere Patient noch 15 Jahre lebt.“«

Übrigens wurde hier in diesem Blog über das Unternehmen und das Thema schon Anfang des Jahres berichtet, in dem Beitrag Der Algorithmus als Sensenmann? Umrisse der Gefahr einer totalen Ökonomisierung am Ende des Lebens vom 9. Januar 2017. In diesem Beitrag wird Adrian Lobe zitiert, der in seinem Artikel Der Algorithmus schlägt die letzte Stunde prägnant bilanziert hat:

»So funktioniert das Gesundheitswesen im neoliberalen Gleichungssystem: weniger Geld gleich mehr Leistung. Statt im Krankenhaus soll der Todgeweihte palliativmedizinisch zu Hause behandelt werden, wovon man sich Einsparungen für das Gesundheitssystem erhofft. Das ist der Ausstieg aus dem Solidarsystem. Der Hintergrund: Ein Viertel des jährlichen Budgets der amerikanischen Krankenversicherung Medicare, rund 150 Milliarden Dollar, fließt in die Behandlung von Patienten in ihrem letzten Lebensjahr.

Das Kalkül ist nun, dass man sich teure Untersuchungen sparen kann, wenn man zu wissen glaubt, dass es um den Patienten ohnehin bald geschehen sei. Für jeden Patienten wird ein medizinisches Ablaufdatum errechnet, das ihn als Risikopatienten oder hoffnungslosen Fall ausweist. Im Klartext heißt das: Ein Algorithmus bestimmt, wie jemand ärztlich versorgt wird.«

Die Nutzung von Algorithmen im Gesundheitswesen breitet sich immer mehr aus – und sie ist auch nicht grundsätzliche zu verdammen. „Wenn aber Algorithmen entwickelt werden von Firmen, die etwas verkaufen wollen oder die Kosten dämpfen wollen – dann ist das ein Punkt, der mir zu weit geht. Und den muss man in der Umsetzung verbieten“, sowie wird einer zitiert, der sie selbst in seiner medizinischen Praxis anwendet, aber auf der Grundlage von selbst entwickelten Algorithmen, bei denen man die Basis kennt: der Onkologe Wolfgang Hiddemann von Klinikum Großhadern in München.

Vor diesem Hintergrund sollten sich einem sämtliche Nackenhaare sträuben, wenn man liest: »Start-Ups wie „Aspire Health“ legen ihre Algorithmen nicht offen. So wird die Entscheidung über Leben und Tod an eine Firma ausgelagert, deren Manager und Strukturen nicht bekannt sind. Das Leben: ein Betriebsgeheimnis.«

Und ein weiters mehr als bedenkliches Beispiel wird genannt: Mit 23andMe gibt es eine US-Firma, die einen Gen-Selbsttest anbietet: »Man schickt eine Speichelprobe ein und bekommt eine Analyse des eigenen DNA-Bauplans. Man erfährt etwa, ob man unter einer Erbkrankheit leidet.« Es handelt sich – Überraschung – um eine ebenfalls auch von Google mitfinanzierte Start-Up, das die Entschlüsselung der Erbinformation anbietet. Längst arbeitet die Firma mit  internationalen Pharmafirmen zusammen. Bereist 2013 wurde davor eindringlich gewarnt: Erbgutanalysen: Arzneiprüfer warnen vor Gentests von 23andMe – und zwar seitens der US-Arzneimittelbehörde FDA. Nun schreiben wir das Jahresende 2017 und die Firma ist weiter auf dem Markt des Schreckens unterwegs.

Und sie wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine dieser modernen Erfolgsgeschichten werden – denn ungeachtet aller völlig berechtigten grundsätzlichen, aber auch durch zahlreiche fehlerhafte Messungen empirisch begründeten Kritik kann man sich lebhaft vorstellen, dass Versicherungen und Arbeitgeber durchaus ein großes, ein sehr großes Interesse an den Daten haben und Wege suchen werden, an diese Daten zu kommen. Weil sich hier handfeste unterschiedliche ökonomische Interessen vermischen mit den (scheinbaren) Potenzialen der Welt der Algorithmen. Und je mehr wir uns daran gewöhnen und sie akzeptieren, desto schwieriger wird es sein, Dämme gegen die Kommerzialisierung und Instrumentalisierung zu bauen und diese zu sichern. Und neben den Gefahren einer klassischen Indienstnahme der Verfahren für finanzkräftige Interessen werden wir zunehmend konfrontiert mit einer Verselbständigung der Algorithmen, die selbst ihre Schöpfer immer öfter ratlos zurücklassen.

Und auch – ein höchst sensibles Thema – die Sterbehilfe muss an dieser Stelle aufgerufen werden. Dazu wurden in diesem Blog zahlreiche Beiträge veröffentlicht, in denen immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass neben allem Verständnis für die individuelle und damit immer einzigartige Entscheidungssituation, die für die Inanspruchnahme der Sterbehilfe sprechen kann, eine gewaltige gesellschaftliche Drohkulisse am Zukunftshorizont in Umrissen erkennbar ist, wenn man denn hinschauen will. In dem Beitrag Wo soll das enden? Sterbehilfe als Wachstumsbranche und eine fortschreitende Verschiebung der Grenzen, der vor einem Jahr hier veröffentlicht wurde, kann man diesen Blick in die Glaskugel finden, der sich am Ende des Jahres 2017 genau so wieder aufrufen lässt:

In diesem Kontext sollte man auch so ein Urteil hinsichtlich seiner langfristigen Bedeutung sehen und kritisch diskutieren: Leben als Schaden, so hat Maximilian Amos seinen Artikel überschrieben, in dem er über eine Entscheidung des OLG München berichtet: »Das OLG München hat einen Arzt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er einen Patienten am Leben erhielt. Sein Vertreter sieht darin eine Wende in der Medizinethik.« Das Gericht hat einen Arzt verurteilt, weil er einen Patienten zu lange am Leben erhalten hatte (Urt. v. 21.12.2017, Az. 1 U 454/17). Schon das Landgericht (LG) München I hatte in erster Instanz daraufhin festgestellt, dass in der Aufrechterhaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen ein Behandlungsfehler liege und dies einen Schaden herbeiführe.

Wer verhindert (später) das Reinrutschen in eine gesellschaftliche Konstellation, in der „sozioökonomische Schwierigkeiten im Alter“ als legitimer Grund für Sterbehilfe angesehen wird, weil die „Normalisierung“ der aktiven Sterbehilfe, die am Anfang auf einige wenige und für die meisten Menschen durchaus nachvollziehbare schwerste Krankheitssituationen beschränkt war und damit eine Art „Erlösungsbonus“ verbuchen konnte, zwischenzeitlich immer weiter ausgedehnt wurde und wird? Und kann es nicht auch sein, dass die gesellschaftlich immer größer werdende Akzeptanz der assistierten Selbsttötung eine Erwartungshaltung, diesen Weg zu gehen, ans Tageslicht befördert, um Probleme zu „entsorgen“? Angesichts dessen, was an Verteilungskonflikte aufgrund der Alterung der europäischen Gesellschaften noch auf uns zukommen wird, kann man an dieser Stelle eine große Beunruhigung empfinden.