Die Herstellung einer Jugendhilfe zweiter Klasse über die minderjährigen Flüchtlinge? Und wenn man schon dabei ist …

Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine eigene Welt – auch und gerade für die Politik und die „Kostenträger“, wie das bei uns so heißt. Es handelt sich auf der einen Seite um kommunalisierte Systeme und damit allein ist schon eine erhebliche Varianz der Angebote und der Bedingungen verbunden. Die Länder spielen mit und auf der Bundesebene gibt es als großen Rahmen eines der (noch) „schönsten“ Sozialgesetzbücher. Das SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilferecht. „Schön“ deshalb, weil hier zum einen tatsächlich anders als in anderen Sozialgesetzbüchern (noch) zahlreiche individuelle Rechtsansprüche auf bestimmte Hilfen und Leistungen normiert sind, zum anderen wegen der Konzeption als ein umfassend von den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausgehendes Regelwerk, dass eben nicht nur auf einen defizitfokussierten Ansatz der Hilfe, wenn es nicht mehr anders geht, eingeengt ist. Folglich nehmen Beratung und andere Angebote einen entsprechenden Raum ein.

Das alles ist verbunden mit einer hohen Fachlichkeit, sowohl auf Seiten des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern, wie auch bei den vielen Jugendhilfeanbietern, oftmals in freigemeinnütziger Trägerschaft, wobei auch hier und in Teilbereichen zunehmend privatgewerbliche Anbieter anzutreffen sind.

Das kostet. Und die Kosten fallen überwiegend auf der kommunalen Ebene an. Man kann sich vorstellen, dass in Verbindung mit der Tatsache, dass individuelle Rechtsansprüche eine Sperre gegen budgetbedingte Einsparungen darstellen, große Anreize gegeben sind, nach Möglichkeiten zu suchen, Aufgabenanstiege schon im bestehenden System zu begrenzen.

Das gilt natürlich erst recht, wenn neue und zusätzliche Klienten im bestehenden System aufschlagen. Und genau das ist passiert mit den „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland gekommen sind – und für die nun das Jugendhilfesystem zuständig ist. Mit allen (dort noch) hohen Standards und daraus resultierenden Kosten. Wir ahnen schon, wohin die Vorrede führen wird.

Denn die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die nach Deutschland eingereist sind und nun versorgt, betreut und ggfs. auch behandelt werden müssen – und das nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe, die bis heute (noch) hoch sind -, kosten eine Menge Geld. Und da überrascht es nicht, wenn Kostenträger auf den Gedanken kommen, die Ausgaben für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach unten zu drücken – auch vor dem Hintergrund, dass die Legitimation für eine solche Absenkung bei der Gruppe der Flüchtlinge einfacher erscheint aufgrund des gesellschaftlichen Klimas, als wenn man mit einem generellen Angriff auf die Standards beginnen würde, von dem alle Kinder und Jugendlichen betroffen wären. Um das zu erreichen, muss man ihre automatische Einbettung in das bestehende Kinder- und Jugendhilfssystem aber erst einmal aufbrechen.

Genau das war das Anliegen eines Vorstoßes des Landes Bayern bei der Ministerpräsidentenkonferenz, dem Treffen aller Länderchefs, die Ende Oktober in Rostock stattgefunden hat. Und von vielen nicht erwartet hat sich Bayern offensichtlich durchgesetzt, denn hinsichtlich des Ergebnisses wird uns mitgeteilt:

»Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung im Dialog mit den Ländern, rechtliche Regelungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erarbeiten. Hierbei sollen die Steuerungsmöglichkeiten verbessert und die Kostendynamik begrenzt werden. Dabei soll auch die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben werden.« (vgl. Sellering und Haseloff informieren über Ergebnisse der MPK, 28.10.2016).

Der Beschluss wurde übrigens einstimmig gefasst.

»Die Länderchefs fordern ein Sondergesetz zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Jugendhilfe-Verbände zeigen sich empört» – so beginnt der Artikel Jugendhilfe zweiter Klasse von Kaija Kutter, die das ausgereift, was da beschlossen wurde.

Als die rund 50.000 unbegleiteten jungen Flüchtlinge im vergangen Jahr bundesweit verteilt wurden, gab es für sie vielerorts nur Provisorien und keine Unterbringung nach Jugendhilfe-Standard. Was die Länder jetzt wollen, ist eine dauerhafte Sonderregelung für diesen Personenkreis, schreibt Kutter.

Wir aber will man die Absenkung der („teuren“) Standards in der Jugendhilfe umsetzen? Der entscheidende Begriff ist das „Jugendwohnen“ – und den kann man sozialtechnokratisch und mit erheblichen praktischen Auswirkungen auch übersetzen als erhebliche Absenkung des Personalschlüssels:

»Anders als in Heimen, wo ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von eins zu vier oder fünf die Regel ist, ist das Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit schon mit einem Schlüssel von eins zu zehn oder gar eins zu 40 zulässig.«

Übrigens: Der ursprüngliche Beschlussvorschlag des Landes Bayern ging sogar noch weiter. Bayern wollte dem „Jugendwohnen“ im Rahmen der Jugendsozialarbeit im Gesetz „Vorrang“ vor anderen Hilfsangeboten einräumen. Der Vorrang-Begriff zumindest konnte verhindert werden.

Faktisch bedeutet der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, dass für junge alleinreisende Flüchtlinge schlechtere Standards gelten sollen als für inländische Jugendliche. Sonst bräuchte man keine entsprechenden eigenen Regelungen im SGB VIII.

Und nicht vergessen werden sollte das Kleingedruckte: »Die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen noch eine Protokoll-Notiz hinzu … So sollten Länder die Möglichkeit bekommen, „Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern“ zur Finanzierung von Maßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge abzuschließen. Dabei sollen die Vereinbarungen der örtlichen Träger diesen Rahmenvereinbarungen entsprechen. Und weiter: Zudem ist gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe „im Regelfall“ auf Minderjährige konzentrieren.«

Wo liegt der Unterschied zwischen einem 16-jährigen deutschen Jungen, der keine fürsorgenden Eltern hat, und einem allein geflüchteten aus einem anderen Land? Diese Frage stellt Kaija Kutter in ihrem Kommentar Recht nach Herkunft. Die Antwort aus fachlicher Sicht ist einfach: »Beide haben Anspruch auf geeignete Hilfe. Sei es eine gut betreute Jugendwohnung oder – falls es sie gibt – eine nette Pflegefamilie, in die er gut passt.« Genau das soll jetzt offenbar aufgebrochen werden. Dazu Kutter:

»Was die Ministerpräsidenten offenbar wollen, was aber nicht geht, ist ein abweichendes Recht je nach Herkunft der Kinder. Beispielsweise ein schlechter betreutes Jugendwohnen als billiges Angebot für junge Geflüchtete. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Man darf gespannt sein, wie die Familienministerin ein solches Gesetz ausgestalten wird.«

Aber sie sieht selbst die mögliche „Weiterentwicklung“ des Sparkonzepts am Horizont, sollte es bei der selektiven Herausnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge irgendwelche Schwierigkeiten geben: So »gibt es auch die Idee, die Ansprüche aller jungen Volljährigen zu kappen, also sowohl die der bereits hier in Deutschland geborenen, als auch die der nach Deutschland geflüchteten. Sie sollen, so die Linie der CDU-geführten Länder in der Protokollnotiz der Ministerpräsidentenkonferenz, nicht mehr regelhaft unter das Kinder- und Jugendhilfegesetz fallen.«

In diese Richtung würde auch passen, was bereits aus dem Koalitionsausschuss am 6. Oktober 2016 berichtet worden ist:

»Bei der Pressekonferenz zum Treffen des Koalitionsausschusses am 6. Oktober erklärt die Vorsitzende der CSU Landesgruppe Gerda Hasselfeldt, man habe sich aus Kostengründen darauf geeinigt, dass die Länder eine zusätzliche Kompetenz erhalten sollen, um über Inhalt und Umfang der Leistungen der Kinder – und Jugendhilfe in ihrem Bundesland zu bestimmen. Dies soll insbesondere bei Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie an junge Volljährige gelten. Damit wird der Weg für die seit langem von einigen Bundesländern geforderte Gesetzesänderung zum sog. Ländervorbehalt geöffnet.« (vgl. Jugendhilfe zweiter Klasse: Einigung zu Kosteneinsparungen bei jungen Flüchtlingen auf dem Weg, 13.10.2016)

Darum geht es wohl in Wirklichkeit – man hat ein Einfallstor gesucht und gefunden, um eine generelle weitere Föderalisierung des  Jugendhilferechts zu erreichen. Und das beißt die Maus keinen Faden ab – Kostensenkungen kann man nur erreichen, in dem man die Standards und die damit verbundenen Finanzbedarfe nach unten drückt.

Dietrich Mittler bringt das in der Überschrift seines Artikels auf den Punkt: Betreuung soll billiger werden.  Es gehe darum, „die Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern und die Kostendynamik zu begrenzen“, wird ein Sprecher der bayerischen Staatskanzlei zitiert. Die Länder müssten die Möglichkeit bekommen, „die Kosten für die Jugendhilfe-Maßnahmen mit steuern zu können“. Bislang seien ihre Einwirkungsmöglichkeiten „äußerst begrenzt“. Technokratisch daherkommend, es geht auch handfester, so beispielsweise von Seiten der bayerischen Sozialministerin Emilia Müller:

„Wir wollen steuern können, welcher junge Mensch welche Hilfe vom Staat bekommt.“ Es gleicht einer Kampfansage, wenn sie sagt: „In vielen Fällen braucht es zum Beispiel keine heilpädagogische Rundum-Betreuung, andere Hilfsangebote sind passgenauer und weniger aufwendig.“

Da läuft er mit, der Verdacht gegen die Träger von Jugendhilfemaßnahmen,  dass Jugendhilfe-Einrichtungen auch jenen jungen Flüchtlingen das teuere Vollprogramm zugute kommen lassen, die es gar nicht brauchen. Belege für diesen Verdacht? Fehlanzeige. Und man sollte an dieser Stelle daran erinnern dürfen – nicht die Träger, sondern die Jugendämter bestimmen, wer welche Jugendhilfe-Maßnahme benötigt.

Die betroffenen Organisationen selbst legen Zahlen vor, die ihre eigene Sprache sprechen:

Unter dem Dach von evangelischen und katholischen Jugendhilfeträgern in Bayern befinden sich »gut 4.600 unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, davon 1.793 in Wohngruppen mit erhöhtem Betreuungsaufwand. Fast 3.000 indes seien bereits in Wohnformen untergebracht, in denen die Betreuungsleistungen gering und damit kostengünstig seien. Dies sei dem Sozialministerium bekannt.« Aber wen interessieren schon Fakten.

Der Hintergrund verweist erneut aus den monetären Aspekt, wenn man berücksichtigt, dass in den kostenintensiven heilpädagogischen Wohngruppen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Die dort anfallenden Kosten liegen bei 125 bis 160 Euro pro Tag, bezogen auf den Freistaat Bayern. Michael Eibe, der Vorsitzende der Katholischen Erziehungshilfe in Bayern, weis darauf hin, dass gemeinsam mit den Jugendämtern schon heute sehr sorgfältig darauf geschaut wird, welcher der unbegleiteten Flüchtlinge mehr und welcher weniger Betreuungsaufwand braucht:Viele Jugendliche bräuchten nachweislich nur geringe Betreuungsmaßnahmen, deren Kosten sich um die 40 bis 45 Euro pro Tag bewegen. Das habe man dem Sozialministerium bereits mit fundierten Zahlen im Juni belegen können«, kann man dem Artikel Sozialverbände stellen sich vor junge Flüchtlinge entnehmen.

Die Antwort des bayerischen Ministeriums ist ein Zeugnis einer – nun ja – sehr grobschlächtigen Sicht auf Menschen: „Ein junger Mensch, der Wochen, wenn nicht gar Monate oder Jahre selbständig unterwegs war, braucht eine völlig andere Form der Unterstützung als zum Beispiel ein Jugendlicher, der aus schwierigen sozialen Verhältnissen in eine Einrichtung der Jugendhilfe kommt.“
Klar, wer es bis hierher geschafft hat, ist irgendwie tendenziell top fit im Vergleich zu den Multiproblem-Luschen aus unseren Reihen.

Aber wie gesagt, es geht ja nicht wirklich um die fachlich berechtigte Frage, welche Hilfen wann und wo für wen sinnvoll sein können. Es geht ums Geld. Dazu abschließend die bayerische Sozialministerin: „Der Staat, der für ein Angebot zahlt, muss auch Möglichkeiten haben, Einfluss darauf zu nehmen, was mit staatlichen Mitteln tatsächlich an Leistungen gewährt wird.“

Fazit: Wir erleben unter dem Deckmantel einer Sonderregelung für junge Flüchtlinge einen erneuten Vorstoß gegen die in der Vergangenheit erkämpften und erarbeiteten (hohen) Standards der Jugendhilfe, die ihren Preis haben, den man aber drücken will – und wir sehen die Ausweitung auf das gesamte SGB VIII (was das eigentliche Ziel sein wird) bereits in Umrissen erkennbar vor uns, wenn man an die aktuellen Überlegungen aus der Bundesregierung hinsichtlich der anstehenden gesetzlichen Neuregelung des SGB VIII denkt.

Wer sich aus einer fachlichen und damit inhaltlichen Perspektive für das Thema „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ interessiert, der sei hier neben den Informationen des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) auf diese beiden Schwerpunktausgaben von Jugendhilfe-Fachzeitschriften verwiesen, in denen die Bandbreite der Maßnahmen aufgezeigt wird:

Jugendhilfe-aktuell, Heft 2/2016: Schwerpunktthema: jung geflüchtet

Jugendhilfe-Report, Heft 1/2016: Schwerpunktthema: Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund

Abschließend noch ein kurzer Verweis auf unser Nachbarland Österreich, denn auch dort gibt es unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Und auch dort gibt es eine Diskussion über den Umgang mit den jungen Menschen. Junge Flüchtlinge nur auf dem Papier gleichberechtigt, so hat Gudrun Springer ihren Artikel überschrieben. »Minderjährige ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Staatenlose sind österreichischen Kindern also in Bezug auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichgestellt – das besagt ein Gutachten von Karl Weber und Michael Ganner von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. Laut der Hilfsorganisation SOS Kinderdorf, die das Gutachten in Auftrag gegeben und am Mittwoch präsentiert hat, liegt hier aber vieles im Argen.«

Das angesprochene rechtswissenschaftliche Gutachten findet man hier:

Karl Weber, Stephanie Jicha und Michael Ganner (2016): Gutachten zu Rechtsproblemen von SOS-Kinderdorf – Österreich mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Innsbruck, 27.10.2016

Auch in Österreich geht es um das Geld.

SOS Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser: „Auf dem Papier hat zwar das Jugendamt die Obsorge übernommen, in der Realität bleiben asylwerbende Jugendliche aber weiterhin oft nur grundversorgt.“ Dem Innenministerium zufolge befinden sich derzeit österreichweit 5.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Österreich in Grundversorgung – zwar bei höherem Tagessatz als Erwachsene, dieser entspreche laut NGOs aber weitaus nicht dem, was für österreichische Kinder in Betreuungseinrichtungen aufgewendet werde. Grundversorgungsleistungen sollten laut Gutachten „die fundamentalen Lebensbedürfnisse“ abdecken, jene der Jugendhilfe „darauf aufbauend pädagogische Zielsetzungen beinhalten“.

Und die Probleme, die aus Österreich berichtet werden, kommen uns sehr bekannt vor:

»Bei Einrichtungen für österreichische Kinder liege etwa laut SOS Kinderdorf die durchschnittliche Zahl der betreuten Kinder bei acht bis zehn, bei UMF befänden sich aber oft 40 andere asylwerbende Jugendliche im gleichen Haus. Tausende wohnen laut Moser in Großquartieren. Außerdem würden Qualitätskontrollen durch die Behörden sowie der regelmäßige Kontakt zum zuständigen Sozialarbeiter fehlen.«

Immer das gleiche Muster.

Aus den Augen, aus dem Sinn? Verloren auf den griechischen Inseln. Und einige wenige Stimmen, die an die Flüchtlinge erinnern

War da noch was mit Flüchtlingen? Schaut man in die meisten Medien, dann müsste man den Eindruck bekommen, dass das Aufreger-Thema der zurückliegenden Monate irgendwie weg ist. Hat sich das „Flüchtlingsproblem“ gelöst? An der einen oder anderen Stelle wird die (vermeintliche) Ruhe an der Berichterstattungsfront gestört, beispielsweise so: »Brandbrief der Bürgermeister ans Land: Es fehlt an Geld für Sprachkurse, Wohnungsbau und Betreuung von Flüchtlingen. Selbst Jobprogramme reichten nicht aus«, kann man dem Artikel Städte fordern Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen entnehmen. Die nordrhein-westfälischen Städte sehen sich derzeit mit der Aufgabe, Flüchtlinge erfolgreich zu integrieren, völlig überfordert. Die Kommunen seien nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen, Sprachkurse, Berufsvorbereitung und in den Wohnungsbau zu stemmen. Auch wenn das so sein sollte – viele werden abwinken und argumentieren, da gehe es doch „nur“ darum, dass die Städte mehr Geld haben wollten aus dem Topf der Finanzmittel, die seitens des Bundes, der Länder und der Kommunen bereitstehen. Und tatsächlich geht es hier konkret um die Integrationspauschale des Bundes, die über die Länder an die Kommunen weitergeleitet werden soll, jedenfalls „zum großen Teil“. Man ahnt schon, was hier passiert.

Aber ansonsten verliert sich die Berichterstattung darin, dass man darauf hinweist, dass sich vor allem die Integration in den Arbeitsmarkt irgendwie weitaus sperriger und mühsamer und zeitaufwendiger darstellt, als anfangs (von einigen) erhofft bzw. unterstellt.

Aber die Bilder von ankommenden Flüchtlingen, die Diskussion über deren Unterbringung – alles Geschichte. Irgendwie ist das so abrupt wieder weg wie es gekommen ist. Natürlich kommen weiterhin Menschen hier an, die Asyl begehren, aber sie sind verschwunden unter dem Schleier der Nicht-Thematisierung und es sind ja auch wirklich deutlich weniger als beispielsweise im vergangenen Jahr. Also alles gut?

Es ist ja nicht so, dass es keine Flüchtlinge mehr gibt, sondern die meisten kommen eben nicht mehr durch und sind hängen geblieben im Vorhof der Festung Europa, worüber – durchaus verständlich aus der Binnenperspektive – hier sicher viele froh sind.

Die andere Seite der Medaille: Rund 50.000 Flüchtlinge sitzen aktuell in Griechenland fest, vor allem auf den griechischen Inseln. Und das ist sowohl für die betroffenen Flüchtlinge wie auch für die Griechen, die sich selbst in einer schweren ökonomischen und gesellschaftlichen Krise befinden (vgl. dazu den Beitrag Griechenland: Der sich selbst überlassene Außenposten der EU gegen Flüchtlinge und für viele Griechen der Blick auf die eigene „200-Euro-Generation“ und eine lebenslange Armutsfalle vom 29. Oktober 2016), ein großes Problem.

Und wieder ist es eine Hilfsorganisation, in diesem Fall Ärzte ohne Grenzen, die auf die Probleme aufmerksam macht. Dazu der Artikel Ärzte prangern Missstände an von Jana Kötter:

»Sieben Monate nach Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens ist die Lage der Flüchtlinge in Griechenland weiter dramatisch: Mehr als 50.000 Migranten lebten „unter unzumutbaren Bedingungen und erhalten keine ausreichende medizinische Versorgung“; infolge gravierender Lücken im System würden die Schutzbedürftigen nicht vollständig erfasst und anschließend auch nicht angemessen versorgt.«

Loic Jaeger, Landeskoordinator von Ärzte ohne Grenzen in Griechenland, wird mit einer scharfen Kritik an den Zuständen zitiert: „Die Hotspots auf den Inseln haben eine Auslastung von 200 Prozent erreicht, und die Versorgung in den Lagern auf dem Festland ist mangelhaft“, sagt er. „Die EU-finanzierten Maßnahmen kommen zu langsam voran, und Griechenlands Gesundheitswesen ist überfordert.“

Darunter litten vor allem die Schwächsten: Menschen mit chronischen Erkrankungen und psychischen Störungen, unbegleitete Minderjährige, Schwangere.

»Ärzte ohne Grenzen fordert die EU und die griechischen Behörden deswegen auf, „sich sofort den Bedürftigsten zuzuwenden und legale und gesicherte Wege für diejenigen einzurichten, die einen Anspruch auf Umsiedlung haben“, um woanders in Europa aufgenommen zu werden.
Vor allem aufgrund des bevorstehenden Winters – des zweiten in Zelten – sei schnelles Handeln nötig.«

Für die im Land Verbleibenden verdeutlicht der Report von Ärzte ohne Grenzen die Dringlichkeit psychotherapeutischer Betreuung. „Die Menschen, mit denen wir arbeiten, haben teilweise Unvorstellbares durchlebt. Nun sitzen sie fest wie in einem Gefängnis unter freiem Himmel“, sagt Christina Sideri, eine Psychologin der Organisation.

Selbst wenn Flüchtlinge in der „komfortablen“ Situation sind, dass sie beispielsweise bis nach Deutschland geschafft haben, wo die allgemeine Lage für die Betroffenen sicher deutlich besser ist als in Griechenland auf dem Festland und erst recht auf den Inseln, wird von erheblichen Problemen gerade bei der psychotherapeutischen Versorgung gesprochen. Vgl. dazu den Beitrag Nur winzige Chance auf Psychotherapie von Helmut Laschet: »Ein Drittel bis die Hälfte der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge gilt als traumatisiert. Doch vor einer adäquaten psychotherapeutischen Versorgung stehen kaum überwindbare Barrieren, wie die Bertelsmann-Stiftung feststellt … Faktisch, so eines der zentralen Ergebnisse der Bertelsmann-Studie, bleibe … der Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen den meisten Asylbewerbern in den ersten 15 Monaten verwehrt. Dies resultiert aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, wonach nur Anspruch auf Akutbehandlung, nicht jedoch auf Langzeittherapie besteht … Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer wurden 2014 – noch vor dem großen Flüchtlingszustrom – nur vier Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge psychotherapeutisch versorgt. Die weitaus meisten Therapien bei Flüchtlingen werden in den 32 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer geleistet: 2015 waren es 13.500 Menschen, die dort versorgt wurden. Die Wartezeit beträgt in der Regel sieben Monate, kann aber auch ein Jahr erreichen. Das Einzugsgebiet liegt im Durchschnitt bei 170 Kilometern, es gibt aber auch Anfahrtswege von bis zu 500 Kilometern. Das heißt: Bei einem Zustrom von Flüchtlingen von mehr als einer Million Menschen im vergangenen Jahr und mehr als 220.000 im ersten Halbjahr 2016 ist davon auszugehen, dass bei einer Traumatisierungsprävalenz von mehr als 30 Prozent nur ein Bruchteil der betroffenen Menschen psychotherapeutisch versorgt wird.« Und auch hier wird man wieder mit den so typisch deutschen Finanzierungsproblemen konfrontiert: »Die Psychosozialen Zentren erhalten für ihre Leistungen keine strukturelle Finanzierung. Die Refinanzierung von Psychotherapien durch Sozialbehörden, Krankenkassen und Jugendämtern liegt gerade bei drei Prozent. Landesmittel machen etwa 14 Prozent aus, Kommunen steuern elf Prozent zu. Ein Teil der Leistungen wird durch Spenden finanziert, 25 Prozent der Leistungen werden ehrenamtlich erbracht. Drei Millionen Euro spendiert das Bundesfamilienministerium.«
Zurück nach Griechenland: Ärzte ohne Grenzen beklagt außerdem, dass das Asylverfahren so langsam sei, dass viele ihre erste Anhörung erst im April oder Mai des kommenden Jahres haben. „Das Warten und die Ungewissheit sind unerträglich für die Menschen.“

Griechenlands Regierung hingegen bemängelt mangelnde Unterstützung anderer europäischer Länder bei der Umsiedlung der Flüchtlinge. Bislang seien nur rund 5.000 und nicht wie vergangenes Jahr von der EU beschlossen 30.000 Menschen umverteilt worden.

Wer den Bericht der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ über die Situation in Griechenland im Original lesen möchte, der kann den hier abrufen:

Médecins sans Frontières: Greece in 2016: Vulnerable People Get Left Behind, October 2016

Zur Situation auf den griechischen Inseln und zur flüchtlingspolitischen Einordnung vgl. auch diese Arbeit:

Nikolaos Gavalakis und Nicole Katsioulis (2016): Gestrandet in Griechenland. Wie die Implementierung der EU-Flüchtlingspolitik scheitert, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2016

Frust am Herd – Köche auf der Flucht? Von klagenden und zufriedenen Azubis, Ausbildungsabbrüchen und einem Azubimangel zwischen Hysterie und Realität

Es ist eine Binsenweisheit – eine „ordentliche“ Berufsausbildung ist auf dem Arbeitsmarkt mehr als die halbe Miete. Die Bedeutung einer Berufsausbildung kann man nicht nur studieren, wenn man sich die Probleme vieler Langzeitarbeitsloser anschaut, von denen mehr als die Hälfte über keine berufliche Ausbildung verfügen. Das Thema ist von fundamentaler Bedeutung. Gerade die berufsfachlich Ausgebildeten bilden das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft, ob als Facharbeiter, Handwerker, in den Gesundheit- und Sozialberufen, in den Büros usw. Und immer wieder hört man von den Lobeshymnen ausländischer Besucher und Beobachter auf das deutsche Berufsausbildungssystem. Die Politik schmückt sich gerne mit diesen Federn und suggeriert gar, dass unsere Art und Weise der Ausbildung ein „Exportschlager“ sei, wobei das genauere Hinschauen dann oftmals zeigt, dass es eben nicht so einfach, eigentlich sogar unmöglich ist, ein derart kompliziertes und historisch gewachsenes System in anderen Ländern zu transplantieren.

Betrachtet man hingegen die Debatte im eigenen Land, dann wird man mit einer anderen Diagnostik konfrontiert. Da ist die Rede vom „Akademisierungswahn“, vom „Azubimangel“, unter dem immer mehr Unternehmen, die noch ausbilden, zu leiden haben. Da werden Fachkräftemangelprognosen erstellt und veröffentlicht, die Hinweise darauf geben, dass der „wirkliche“ Fachkräftemangel vor allem in den Berufen des mittleren Qualifikationssegments zuschlagen wird, weil zu wenig ausgebildet wurde und wird. Und nicht oder deutlich weniger bei den im medialen Raum immer im Mittelpunkt stehenden akademischen Qualifikationen.

Zugleich aber wird den jungen Menschen und ihren Eltern immer wieder mit auf den Weg gegeben, dass sich ein Studium nicht nur, aber gerade auch beim Einkommen mehr lohnt als eine „normale“ Ausbildung und in Zukunft die hochqualifizierten Berufe an Bedeutung gewinnen und die anderen verlieren werden. Ist es da wirklich überraschend, dass es 2013 erstmals mehr Studienanfänger gab als junge Menschen, die eine duale Berufsausbildung begonnen haben?

Und das bislang so zentrale und vielgepriesene duale Berufsausbildungssystem ist ja auch wirklich nicht zu beneiden angesichts der Sandwich-Position, in der es zunehmend gedrückt wird. Am „oberen“ Rand brechen immer mehr (potenzielle) Azubis weg, die es mit der Hochschulzugangsberechtigung in der Hand gleich ins Studium zieht, während am „unteren“ Rand zahlreiche sogenannte „leistungsschwächere“ junge Menschen – ob aus verständlichen Gründen oder nicht – nur schwer oder gar nicht Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung finden können. Das führt dann zu einer nur auf den ersten Blick widersprüchlichen Gleichzeitigkeit von Klagen über einen immer größer werdenden „Azubimangel“ und dem Hinweis, dass Jahr für Jahr mehr als 250.000 junge Menschen im „Übergangssystem“ zwischen Schule und Beruf hängen bleiben (vgl. ausführlicher dazu den Beitrag Überall gibt es Azubi-Mangel-Alarm. Ein Märchen? Eine statistische Illusion? vom 4. November 2016).

Und die betriebliche Ausbildung wird auch belastet durch den Tatbestand der Ausbildungsabbrüche (das spielt auf der Seite der Hochschulen ja auch eine Rolle, man schaue sich dort die Diskussion über die „Studienabbrecher“ an).

In diesem Kontext muss man dann solche alarmistisch daherkommenden Artikel sehen: Tausende Koch-Azubis brechen die Lehre ab: »Auf nahezu allen Kanälen wird geschnippelt und gekocht: Kochshows im Fernsehen, aber auch Kochblogs im Internet haben Konjunktur. Nur in den Küchen von Hotels und Restaurants gibt es immer weniger Köche.« Keine schönen Aussichten werden uns da präsentiert – und beunruhigenden Zahlen:

»Es gibt im deutschen Gastgewerbe – einer Branche mit rund 77 Milliarden Euro Jahresumsatz – immer weniger Kochprofis am Herd. „Wir haben ein riesiges Nachwuchsproblem. Überall fehlen Köche“, sagt der Präsident des Verbands der Köche Deutschlands … (er) verweist auf seit Jahren sinkende Ausbildungszahlen. „Und die Abbrecherquote ist sehr hoch.“ … Nach Zahlen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) waren 2006 noch fast 43.000 junge Leute in der dreijährigen Koch-Ausbildung. Inzwischen sind es nur noch knapp halb so viele. Obwohl das Ausbildungsjahr längst begonnen hat, sind laut Bundesarbeitsagentur für Arbeit noch mehr als 2200 Lehrstellen für Köche unbesetzt … Das Gastgewerbe ist mit mehr als 2,1 Millionen Beschäftigten einer der großen Arbeitgeber in Deutschland. „Wir müssen sehr um Nachwuchs kämpfen“, sagt Dehoga-Sprecher Christopher Lück. Gründe dafür seien vor allem die sinkende Zahl der Schulabgänger und der Trend weg von der dualen Ausbildung hin zum Studium. Koch gehöre zwar noch immer zu den 20 größten Ausbildungsberufen. „Es ist für Betriebe aber schwerer geworden, motivierte junge Menschen zu finden.“
Zudem geben viele entnervt auf. Berufsausbilder Kestel spricht von bis zur Hälfte der Azubis in manchen Jahrgängen, die drei Monate nach Ausbildungsbeginn das Interesse an Topf und Pfanne verlieren. Nach Angaben von Industrie- und Handelskammern brechen im Schnitt bis zu einem Drittel der Kochlehrlinge die Ausbildung ab.«

Die Quote der vorzeitigen Vertragslösungen ist aber – wie die Daten des BIBB zeigen – noch größer als die im Artikel genannten ein Drittel der abbrechenden Azubis. Aber zugleich zeigt ein Blick auf die zurückliegenden Jahre auch: Die Quote war auch früher sehr hoch, sie ist keineswegs am aktuellen Rand besonders angestiegen.

In so ein Umfeld passt dann auch diese Meldung: Jeder zweite Lehrling beklagt Überstunden: »Fast die Hälfte der Auszubildenden fühlt sich von den Arbeitgebern als billige Arbeitskraft ausgenutzt. Annähernd jeder Zweite klagt über Überstunden, fast ebenso viele über körperliche Strapazen und zu viele Aufgaben. Das sind die Ergebnisse einer Befragung unter 16- bis 27-Jährigen im Auftrag der Gewerkschaft Verdi.« Allerdings wird auch bei dieser neuen Umfrage nicht unter den Tisch gekehrt: »Trotz der Beschwerden sind 80 Prozent mit ihrer Ausbildung zufrieden.«

Die eher negativ gefärbten Botschaften fügen sich ein in das, was man alljährlich präsentiert bekommt, wenn die DGB Jugend ihren Ausbildungsreport veröffentlicht. Zum Ausbildungsreport 2016 erfahren wir von der Gewerkschaftsjugend:

»Fast 60 Prozent der Auszubildenden kommen krank zur Arbeit, über die Hälfte sind durch schlechte Ausbildungsbedingungen und -anforderungen am Ausbildungsplatz stark belastet und ein Drittel der Azubis leistet Überstunden. Einem Drittel der Auszubildenden (33,6 Prozent) liegt kein betrieblicher Ausbildungsplan vor und eine Überprüfung der Ausbildungsinhalte ist ihnen daher nicht möglich. Jeder Zehnte Auszubildende (10,6 Prozent) übt regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten aus. Bei 13,4 Prozent der Auszubildenden findet eine fachliche Anleitung durch den Ausbilder überhaupt nicht oder nur selten statt.« (vgl. Ausbildungsreport 2016: Berufsbildungsgesetz endlich novellieren).

Aber auch hier wird darauf verwiesen, dass »die meisten Auszubildenden (71,7 Prozent) mit ihrer Ausbildung zufrieden« seien. Wobei das nur ein Durchschnittswert sei, dessen differenziertere Betrachtung zugleich auch den Finger auf die Wunde der Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse in bestimmten Branchen und deren anteilige Bedeutung für die Ausbildungsabbrüche legt: »Mechatroniker, Industriekaufleute und Zerspanungsmechaniker sind über Durchschnitt zufrieden. Fachverkäufer des Lebensmittelhandwerks, Zahnmedizinische Fachangestellte, Malerinnen sowie Auszubildende in Teilen des Hotel- und Gaststättenbereichs bewerten ihre Betriebe hingegen mangelhaft. „Besonders in diesen Berufen bleiben in jedem Jahr viele Ausbildungsstellen unbesetzt. Hohe Vertragslösungsquoten sind in diesen Ausbildungsberufen die Regel“«, wird der DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller zitiert.

Es ist also ein durchaus gemischtes Bild, dass sich bereits auf der Ebene der Umfragen zeigt. Das wird noch vielschichtiger, wenn man sich mit den vorliegenden Forschungsbefunden auseinandersetzt. Ein wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass man vorzeitige Vertragslösungen in der Ausbildung nicht gleichsetzen kann und darf mit „Ausbildungsabbruch“ in dem Sinne, dass die Betroffenen gar keine Berufsausbildung absolvieren und dann in die bereits erwähnte Hochrisikogruppe der Menschen ohne irgendeine Berufsausbildung hineinwachsen.

Das Geschehen stellt sich weitaus vielschichtiger dar. Dazu aus der vorliegenden Literatur beispielhaft einige Befunde aus der Studie Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge in der dualen Ausbildung in Rheinland-Pfalz 2014 von Stefan Hell et al., bei denen auch die Köche an prominenter Stelle wieder auftauchen und die nach einer genauen Analyse der Daten zu diesen Erkenntnissen kommen: »Trotz der allgemein günstigeren Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist die Vertragslösungsquote gestiegen. Schaut man sich das Lösungsgeschehen genauer an, trifft man ein Bild mit vielen Facetten: Auf Seiten des Auszubildenden spielt der erreichte Schulabschluss eine wichtige Rolle, Hauptschüler haben ein mehrfach höheres Risiko als etwa Realschüler oder Studienberechtigte. Auch auf Ebene der Ausbildungsbereiche variiert die Lösungsquote stark, im Handwerk z. B. ist die Wahrscheinlichkeit rund siebenmal höher als im Öffentlichen Dienst. Aber auch mit Blick auf die Berufe zeigt sich eine weite Spanne, während bei Köchen mehr als die Hälfte aller Ausbildungsverträge betroffen sind, spielt eine vorzeitige Vertragslösung in anderen Berufen kaum eine Rolle.«

Hell et al. (2016: 34f.) weisen darauf hin, dass man bei einer Bewertung der Vertragslösungquoten zwei Aspekte berücksichtigen sollte:

»Der erste Aspekt bezieht sich auf die Deutung der Lösungsquote. Nicht jede vorzeitige Vertragslösung ist per se ein negatives Ereignis, nicht jede Vertragslösung mit einem Scheitern in der beruflichen Bildung gleichzusetzen. Untersuchungen zeigen, dass die Mehrzahl der sogenannten „Abbrecher“ nach relativ kurzer Zeit eine neue Ausbildung aufnimmt. Die Menge der Vertragslösungen ist (auch) Ausdruck der Mobilität im dualen System, neben Berufs- und Betriebswechsel stehen dahinter auch Übergange in andere Bildungswege (etwa ein Studium). In der Literatur gibt es Hinweise, dass eine vorzeitige Vertragslösung – in bestimmten Fällen – sogar positive Wirkungen entfalten kann, längerfristig etwa dann, wenn dadurch ein Wechsel in den Wunschberuf erreicht wird. Trotz dieser Differenzierungen dürfen die Schattenseiten nicht übersehen werden. Praktiker und Experten schätzen, dass sechs bis zehn Prozent der vorzeitigen Vertragslösungen zu „echten“ Abbrüchen werden, wenn auch auf lange Sicht kein Berufsabschluss erworben wird. Aber nicht nur mit Blick auf das Individuum, sondern auch auf betrieblicher Seite zeigen sich die Probleme, die mit vorzeitigen Vertragslösungen verbunden sein können. Legt man die vom BiBB durchschnittlich ermittelten 1.219 Euro Kosten pro eingestellten Auszubildenden zugrunde, wird deutlich, dass das Phänomen erhebliche betriebliche Verluste verursachen kann, von weiteren negativen nichtmonetären Effekten wie etwa Zeitverlust, Imageeinbußen etc. ganz abgesehen.«

»Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung vorzeitiger Vertragslösungen innerhalb des Ausbildungssystems. Aktuelle Studien thematisieren eine tiefgreifende Segmentation im dualen System. Unter Segmentierung kann man Ungleichheitsphänomene fassen, derart, dass vorzeitige Vertragslösungen für den Öffentlichen Dienst nur eine untergeordnete Rolle spielen, während andere Bereiche, z. B. personenbezogene Dienstleistungen, überproportional häufig davon betroffen sind. Aber auch auf Ebene des Individuums finden sich solche Segmentierungen, etwa in Bezug auf die schulische Vorbildung. Schulabgänger mit Hauptschulabschluss haben ein wesentlich höheres Risiko einer Vertragslösung als Studienberechtigte oder Schüler mit mitlerer Reife. Studien stellen in diesem Zusammenhang heraus, dass im dualen System eine ungleiche Verteilung und Kumulation von (Vertragslösungs-) Risiken besteht und damit – in den besonders betroffenen Segmenten – die Reproduktion sozialer Ungleichheit droht.«

Alexandra Uhly hat 2015 diese Übersichtsarbeit zum Stand der Forschung vorgelegt: Vorzeitige Vertragslösungen und Ausbildungsverlauf in der dualen Berufsausbildung. Forschungsstand, Datenlage und Analysemöglichkeiten auf Basis der Berufsbildungsstatistik. Nach den bislang vorliegenden deskriptiven Befunden sind »die Hälfte der Vertragslösungen keine Abbrüche der dualen Berufsausbildung … Betriebe einerseits und (ehemalige) Auszubildende andererseits schreiben die Verursachung der Vertragslösung überwiegend der jeweils anderen Vertragspartei zu. Ein Großteil der Studien, wie auch der bildungspolitischen Diskussion und der Maßnahmen zur Reduktion bzw. Prävention von vorzeitigen Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung, richtet den Fokus der Problemwahrnehmung vor allem auf die Auszubildenden, deren Berufswahl- und Ausbildungsfähigkeit. Vertragslösungen wurden insbesondere als ein Phänomen des Scheiterns der Auszubildenden betrachtet.«

Dieser Fokus – der durchaus korrespondiert mit dem Lamento über eine tatsächliche oder vermeintliche defizitäre Ausbildungsfähigkeit vieler junger Menschen – ist zu einseitig. Ausbildungsfähigkeit – und damit auch ihr Mangel – hat immer zwei Seiten. Es kann nicht nur um die Ausbildungsfähigkeit der potenziellen Azubis gehen, sondern angesprochen und behandelt werden muss auch die Ausbildungsfähigkeit der Betriebe. Dass es da bei dem einen oder anderen Defizite und in manchen Branchen durchaus auch eine größere Anzahl gibt, die Verursacher oder zumindest Antreiber eines Ausbildungsabbruchs sind, sollte bei dem Thema nicht ausgeblendet werden. Vor allem nicht, wenn es ein Ziel sein soll, die hohe Zahl an vorzeitigen Vertragslösungen zu verringern, was richtig ist, denn es handelt sich oftmals um Prozesse, die zu Beschädigungen führen (können), nicht nur bei den jungen Menschen, sondern auch bei den Betrieben, die möglicherweise aufgrund der Abbrucherfahrungen ihr Ausbildungsplatzangebot insgesamt reduzieren oder gar einstellen. Und wir wissen, dass das ein ganz kritisches Ereignis darstellt, denn es ist erfahrungsgemäß oft unmöglich, die Betriebe wieder als Anbieter von Ausbildungsplätzen zurückzugewinnen, wenn sie mal ausgestiegen sind. Und die Zahl der überhaupt ausbildenden Betriebe ist weiter auf dem Sinkflug.

Wenn hessische Unternehmerverbände was gegen Langzeitarbeitslosigkeit machen wollen – und ein „Spielhallenverbot für arbeitslose Hartz-IV-Empfänger“ herauskommt

Es ist unbestritten und mehr als offensichtlich – die verhärtete Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der drängten Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Und jeder Akteur auf dem Arbeitsmarkt sollte seinen Beitrag leisten, um den betroffenen Menschen Chancen auf Teilhabe über Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Und es ist ohne Zweifel von großer, wenn nicht zentraler Bedeutung, dass die Arbeitgeber mitziehen bei der Integration erwebsloser Menschen. Vor diesem allgemeinen Hintergrund freut man sich angesichts der ebenfalls zu konstatierenden Verdrängung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit sowie einer an vielen Orten und bei vielen Menschen anzutreffenden Distanz gegenüber Hartz IV-Empfänger erst einmal, wenn sich die Vereinigung der hessischen Unternehmensverbände (VhU) zu Wort meldet mit einem Plan, der überschrieben ist mit 15 Punkte für weniger Langzeitarbeitslosigkeit in Hessen. „Die verfestigte Zahl der Langzeitarbeitslosen ist jedoch weiterhin Grund zur Sorge. In Hessen gibt es immer noch rund 64.000 Langzeitarbeitslose, davon die meisten im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Trotz der guten Lage am Arbeitsmarkt sind dies immer noch genauso viele wie im Jahr 2012″, so wird  Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), zitiert. Dann aber stutzt man, was der Vereinigung bzw. dem Herrn Hauptgeschäftsführer offensichtlich besonders wichtig ist bei den Maßnahmen im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit.

Grundsätzlich wird anerkannt, dass Menschen, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern könnten, zu Recht von der Allgemeinheit mit Arbeitslosengeld II unterstützt würden. Dann aber kommt das hier:

»Im Gegenzug müssen Leistungsbezieher aber auch alles in ihrer Kraft stehende tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit und die ihrer Familie so schnell wie möglich durch Arbeit oder Weiterbildung zu beenden. Der Besuch von Spielhallen und das Verschwenden von Zeit und Hilfsleistungen beim Glücksspiel sind hiermit absolut unvereinbar. Betreiber von Spielhallen in Hessen sind bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, spielsuchtgefährdete oder überschuldete Personen auszusperren und dies in eine Datei einzutragen. In diese Sperrdatei sollten auch arbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger eingetragen werden. Wir fordern die hessische Landesregierung und den Landtag auf, die Jobcenter hierzu zu verpflichten und das hessische Spielhallengesetz entsprechend zu ändern. Dies wäre ein wichtiges Signal dafür, dass Arbeitslosengeld II den Empfänger verpflichtet, mit ganzer Kraft selbst nach einer Beschäftigung zu suchen, mit der er sobald wie möglich wieder auf eigenen Füßen steht«, so Volker Fasbender.«

Warum, wird der eine oder andere fragen, soll eine ganz bestimmte Gruppe herausgegriffen und mit einem Spielhallenverbot belegt werden? Wenn man schon auf solche Gedanken kommt, warum dann nicht auch andere Gruppen? Wie wäre es mit Vätern, die unterhaltspflichtig sind und das Geld verpulvern, ohne dem Kind seinen Anteil zukommen zu lassen? Oder oder oder.

Was sagen die Praktiker aus den Jobcentern dazu? In seinem Artikel Kasinoverbot für Hartz IV-Empfänger? zitiert Rainer Hahne einen hessischen Jobcenter-Geschäftsführer, der die Sichtweise vieler auf den Punkt bringt:

Mit Unverständnis reagierte Stefan Schäfer, Geschäftsführer Jobcenter Stadt Kassel, auf die Forderung, seine Kunden automatisch in die Sperrdatei eintragen zu lassen. „Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass Spielsucht und dadurch eine Verschuldung zu den großen Problemen der Kunden unsers Jobcenters gehören. Außerdem gibt es bei uns in Deutschland das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das sollte man beibehalten und die Menschen nicht bevormunden. Rechtlich ist das meiner Meinung nach derzeit sowieso völlig ausgeschlossen.  Und wie sollte man das praktisch durchsetzen?  Das Wort Datenschutz will ich hier gar nicht nennen.“

Unabhängig von diesen richtigen Einwänden – der Vorschlag aus den Reihen der hessischen Unternehmerverbände ist ein weiterer trauriger Höhepunkt der gruppenbezogenen Stigmatisierung und öffentlichen Etikettierung „der“ Hartz IV-Empfänger. Vgl. dazu beispielsweise diesen Beitrag vom 2. September 2016: Wo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch … Ein Kommentar zum „sozialwidrigen Verhalten“, das die Jobcenter sanktionieren sollen.

Und besonders zu beklagen ist die Tatsache, dass mit solchen Vorschlägen wie einem „Spielhallenverbot für Hartz IV-Empfänger“ und den mit diesem Vorschlag ausgelösten Assoziationen bei vielen Menschen, die nur das lesen oder hören, eine hoch problematische Entwicklung befördert wird, die bereits in dem Beitrag Irrungen und Wirrungen der Diskussion über „den“ Arbeitsmarkt, „die“ Arbeitslosen – und natürlich darf „die“ Armut nicht fehlen vom 7. April 2015 angesprochen wurde – mit erschreckenden Zahlen aus einer Studie:

Im Jahr 2014 wurde die die folgende Studie veröffentlicht: Andreas Zick und Anna Klein: Fragile Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014. Bonn 2014.

In der Zusammenfassung dieser Studie findet man eine Abbildung mit der Darstellung der Zustimmungswerte zu einzelnen Facetten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist in der Gesellschaft und deren Teilgruppen weit verbreitet. Schaut man sich die konkreten Ausprägungen innerhalb der Bevölkerung genauer an, dann überraschen auf den ersten Blick sicher nicht solche Anteilwerte: 44 Prozent hinsichtlich der Abwertung asylsuchender Menschen oder 26,6 Prozent hinsichtlich der Abwertung von Sinti und Roma. Das was irgendwie zu erwarten. Aber dass der absolute Spitzenreiter hinsichtlich der Abwertung einer Gruppe mit 47,8 Prozent die langzeitarbeitslosen Menschen betrifft, wird sicher viele überraschen und erschrecken. Anders ausgedrückt: Nach dieser Studie sind es die langzeitarbeitslosen Menschen, denen die meisten Abwertung und Abneigung entgegenschlägt – noch vor den Asylsuchenden oder den Sinti und Roma. Das ist ein erschütterndes Ergebnis. Es verdeutlicht, wie weit fortgeschritten und radikalisiert das ist, was als Individualisierung, Personalisierung und Moralisierung von Arbeitslosigkeit bezeichnet wurde.

Dazu wurde nun einer weiterer Beitrag geleistet unter dem scheinbar hehren Ziel, Langzeitarbeitsarbeitslosigkeit bekämpfen zu wollen.

Nachtrag (11.11.2016): Wie viele Menschen sind eigentlich „spielsuchtgefährdet“ bzw. „glückspielsüchtig“, denn der Hinweis darauf taucht ja bei der Begründung für die Forderung nach einem Spielhallenverbot für Hartz IV-Empfänger auf. Eine wissenschaftliche fundierte Antwort versucht diese Studie zu geben:

Haß, Wolfgang und Lang, Peter (2016): Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2015 und Trends. Forschungsbericht der BZgA. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Januar 2016.

Aus der Zusammenfassung der Ergebnisse:

»Wie auch in den vorangegangenen Befragungen der BZgA zum Glücksspielverhalten wird mit der South Oaks Gambling Screen (SOGS) ein international verbreitetes Verfahren zur Klassifizierung des Schweregrades glücksspielassoziierter Probleme bzw. Symptome eingesetzt … Die Befragung 2015 kommt für die 16- bis 70-Jährigen bevölkerungsweit auf eine Schätzung der 12-Monats-Prävalenz des pathologischen Glücksspiels von 0,37 % (männliche Befragte: 0,68 %, weibliche: 0,07 %) und des problematischen Glücksspiels von 0,42 % (männliche Befragte: 0,66 %, weibliche: 0,18 %). Gegenüber der Befragung 2013 finden sich damit nur geringe, statistisch nicht signifikante Rückgänge sowohl des problematischen als auch des pathologischen Spielverhaltens. Am stärksten mit glücksspielassoziierten Problemen belastet erweisen sich im Jahr 2015 Männer mit einer Quote von 2,69 % bei den 21- bis 25-Jährigen und 2,43 % bei den 36- bis 45-Jährigen. Der Anteil Jugendlicher mit problematischem Glücksspielverhalten ist gegenüber 2013 nur geringfügig und statistisch nicht signifikant von 0,13 % auf 0,37 % angestiegen. Dies ist auf einen Anstieg bei den Jungen zurückzuführen; im Jahr 2015 ist bei keinem der befragten Mädchen ein problematisches Glücksspielverhalten festzustellen … Männliches Geschlecht, ein Alter bis 25 Jahre, ein niedriger Bildungsstatus und ein Migrationshintergrund erhöhen das Risiko für mindestens problematisches Glücksspielverhalten. Wird die Nutzung verschiedener Glücksspielformen betrachtet, finden sich bei Keno und Geldspielautomaten die höchsten Risiken.«

Überall gibt es Azubi-Mangel-Alarm. Ein Märchen? Eine statistische Illusion?

Mittlerweile scheint sich ein großes Problem der vergangenen Jahre irgendwie verflüchtigt zu haben – der Mangel an Ausbildungsplätzen. Wurde man früher ständig konfrontiert mit der Suche nach zusätzlichen Ausbildungsplätzen, um die noch nicht „versorgten“ Jugendlichen doch noch in eine Berufsausbildung bekommen zu können, muss man heutzutage beim Blick in die meisten Medien den Eindruck gewinnen, dass das Problem ein ganz anderes geworden ist: Azubi-Mangel wird landauf landab proklamiert. Unternehmen klagen darüber, Ausbildungsstellen nicht mehr besetzen zu können, weil sie keiner mehr darauf bewirbt. Und auch die Meldungen aus der Bundesagentur für Arbeit klingen vielversprechend: »Die von Seiten der Kammern bislang vorliegenden Daten zu den 2016 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sprechen für eine stabile Entwicklung. Nach den Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Handwerkskammertages sowie der Kammern der Freien Berufe wurden bis zum 30. September 2016 insgesamt 474.700 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das waren rund 200 mehr als vor einem Jahr.« Und der Blick von oben bringt beruhigende Erkenntnisse:

»Rein rechnerisch zeigten sich Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt ausgeglichen. So kamen bundesweit auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen 106 gemeldete Bewerber. Gegenüber dem Vorjahr hat sich auch diese Relation leicht verbessert (damals 110).«

So die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Mitteilung Ausbildungsmarktbilanz 2015/2016: Günstige Entwicklung, aber weiterhin deutliche Ungleichgewichte, die aber ein „aber“ bereits in der Überschrift enthält. Dazu schreiben die Arbeitsverwalter: »Es bestehen aber weiterhin erhebliche regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Ungleichgewichte … Regional betrachtet gab es in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg und im Saarland deutlich mehr Ausbildungsstellen, als Bewerber gemeldet waren. Im Gegensatz dazu fehlten betriebliche Ausbildungsstellen vor allem in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und in Niedersachsen.«

Und dann erfahren wir, was die angesprochenen Ungleichgewichte in Zahlen bedeuten:

»So waren am Ende des Berufsberatungsjahres 20.600 Bewerber noch unversorgt, etwa so viele wie vor einem Jahr … Damit blieben 4 Prozent der gemeldeten Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot … Insgesamt 43.500 Ausbildungsstellen waren am 30. September 2016 noch unbesetzt. Gegenüber dem Vorjahr waren das 1.900 mehr. Besonders schwer zu besetzen waren zum Beispiel Ausbildungsstellen im Lebensmittelverkauf, in der Gastronomie und Hotellerie, in Reinigungsberufen, im Bäcker- und Fleischerhandwerk, im Frisörhandwerk sowie in Bau- und Ausbauberufen.«

Nun wird der eine oder andere an dieser Stelle denken: Auch wenn jeder Einzelfall einer zu viel ist – aber bei Hunderttausenden junger Menschen sind doch 20.600 Bewerber, die noch „unversorgt“ geblieben sind, nicht wirklich viel und damit auch kein Grund zur Besorgnis. Dann doch eher die 43.500 Ausbildungsplätze, die von den Arbeitgebern nicht mit lebenden Azubis besetzt werden konnten.

Aber ist das so?

Die Zweifler werden sich in ihrem Verdacht bestätigt fühlen, wenn sie dann auf solche Headlines stoßen: Das Märchen vom Azubi-Mangel: »Es gibt mehr freie Lehrstellen als Bewerber, der Ausbildungsmarkt ist extrem entspannt – das legen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nahe. Der DGB hat die Statistik überprüft. Das Ergebnis: alles falsch.«
Das ist starker Tobak.

Die Hauptthese des DGB sei, dass die offiziellen Zahlen der BA verschleiern, wie es wirklich ist. Schauen wir genauer hin.

Eine der Aussagen aus der Mitteilung der BA zum Ausbildungsmarkt lautet: Es gibt mehr freie Plätze als Bewerber. Aber stimmt das?

Zahlreiche Jugendliche ohne Ausbildungsplatz werden der DGB-Analyse zufolge gar nicht in den Daten berücksichtigt.

»Unstrittig ist demnach, dass rund 20.000 junge Bewerber in diesem Jahr weder eine Lehrstelle noch eine Ersatzmaßnahme abbekommen hätten. Sie seien nach den BA-Zahlen offiziell „unversorgt“. Die Agentur zähle hier aber nur diejenigen mit, die als „ausbildungsreif“ gelten. Die anderen fielen unter den Tisch.«

Und dann kommt nach was oben drauf:

»Zehntausende Jugendliche, die zwar formal ausbildungsreif sind, aber trotzdem noch keine Lehrstelle haben, gelten nach den BA-Zahlen als „versorgt“. Dabei hängen sie in einer Art Warteschleife, weil sie etwa Praktika oder berufsvorbereitende Maßnahmen absolvieren.«

Wir haben noch die 20.000 „unversorgten“ jungen Menschen im Kopf. Aber die DGB-Bilanz sieht ganz anders aus: Rund 283.000 Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungsreif eingestuft wurden, hätten keinen Ausbildungsplatz bekommen.
„Die Mehrheit von ihnen wird in Ersatzmaßnahmen geparkt“, so Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes (DGB).

Bereits am 4. März 2016 wurde in dem Beitrag Wie viele junge Menschen sind 2015 wo im Ausbildungssystem gelandet? Neue Daten aus der Integrierten Ausbildungsberichterstattung darauf hingewiesen, dass entgegen der landläufigen Berichterstattung vom Azubi-Mangel das sogenannte „Übergangssystem“, in dem die Jugendliche teilweise geparkt werden, bereits 2015 wieder angewachsen ist – nach einer mehrjährigen Phase des Rückgangs: »Ein besonders auffälliger Befund mit Blick auf das vergangene Jahr ist der Anstieg der Zahl der jungen Menschen, die in das „Übergangssystem“ eingetreten sind – über 7 Prozent mehr im Vergleich zu 2014. Insgesamt waren das 270.783 Personen. Dabei waren die Jahre bis 2014 von einem kontinuierlichen Rückgang geprägt: 2005 hatte es noch 417.600 Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich gegeben. Seither ist ihre Zahl bis 2014 kontinuierlich auf 252.700 gesunken.«

Wer die statistische Analyse des DGB im Original einsehen möchte, der wird hier fündig:

Matthias Anbuhl: „Keine geeigneten Bewerber? – Wie die öffentliche Ausbildungsstatistik die Lage auf dem Ausbildungsmarkt verschleiert“. DGB-Kurzanalyse der BA-Statistik für das Ausbildungsjahr 2016, Berlin: DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 02.11.2016

Dort findet man diese Zusammenfassung: Die »Statistik zeigt, dass insgesamt 283.281 junge Menschen, die im Laufe des Berichtsjahres 2016 ein ernsthaftes Interesse an einer Ausbildung hatten – und als „ausbildungsreif“ deklariert wurden – ohne Ausbildungsplatz geblieben sind. Viele von ihnen wurden in Ersatzmaßnahmen geparkt. Dem stehen 43.478 offene Ausbildungsplätze gegenüber.
Die These, dass es in Deutschland mehr offene Ausbildungsplätze als Bewerber gibt, ist schlicht falsch.«

Allerdings sollte man aus der Analyse auch nicht schlussfolgern, dass es keine Probleme gibt oder das alles ein Märchen sei. Denn sowohl die eine Seite – also die Proklamation eines „Azubi-Mangels“ – wie auch die andere – also die rechnerische Widerlegung – leiden darunter, dass sie aus der jeweiligen Vogelperspektive auf ein überaus heterogenes und dann auch noch räumlich ganz erheblich begrenztes Geschehen blicken. Vor Ort findet man zahlreiche Passungsprobleme zwischen dem Angebot und der Nachfrage. Das manifestiert sich in bestimmten Berufen bzw. Tätigkeitsfelder wie dem Hotel- und Gaststättenbereich (wo man auch im nachgelagerten Bereich der Arbeitskräfte erhebliche Personalbeschaffungsprobleme hat) oder in bestimmten handwerklichen Berufen. Das kann sicher mit den schlechten oder von vielen als schwierig bewerteten Arbeitsbedingungen zu tun haben. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Manche Jugendliche haben erhebliche Probleme nicht nur im kognitiven Bereich, sondern auch auf der Verhaltensebene, die es selbst gutmütigen und offenen Arbeitgebern schwer machen, diesen jungen Menschen eine Ausbildungsmöglichkeit zu eröffnen.

Während sich Jugendliche in Süddeutschland vielerorts tatsächlich Ausbildungsplätze aussuchen können, wenn sie halbwegs laufen können, ist das in Regionen wie dem Ruhrgebiet ganz anders, dort finden selbst junge Menschen mit einem ordentlichen Schulabschluss und vorhandener Motivation häufig keine Lehrstelle, weil es einen quantitativen Mangel gibt. Rechnerisch ließe sich das sicher ausgleichen, wenn man die Bundeszahlen betrachtet, aber dann müsste man eine sehr umfangreiche Kinderlandverschickung organisieren.

Hinzu kommt – und das sollte nicht unterschätzt werden – eine weiterhin durchaus sehr eingeschränkte und dann auch noch geschlechtsspezifische Wahl der Ausbildungsberufe, wobei gerade die jungen Frauen immer noch Berufe wählen, von denen man nicht wird leben können oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen.

Es ist halt alles nicht so einfach im wirklichen Leben jenseits der Zahlen.