Rettungsdienst: Blaulicht dauerhaft an für den Honorararzt an Bord, eine (mögliche) Sozialabgabenpflicht wird gesetzlich ausgeschlossen

Da gab es in den vergangenen Monaten eine Menge Aufregung: »Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt: »Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte (Az: L7R60/12 und B12R19/15B). Im konkreten Fall geht es um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Nordosten. Nach Angaben des Rechtsvertreters des DRK, BDO Legal, dürfen damit ab sofort in dem Bundesland keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind. Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.« Allerdings ist die Materie weitaus komplexer als sich das nach dem Zitat anhört. Siehe dazu den Beitrag Scheinselbständige „Pioniere in Weiß“? Wenn der Notarzt auf Honorarbasis arbeitet, bleibt das Blaulicht aus. Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern droht ein Kollaps vom 13. September 2016.

Denn es gab schon damals andere Bewertungen der immer wieder zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts. Hinsichtlich der Einschätzung der Anwälte des in Mecklenburg-Vorpommern unterlegenen DRK, dass das BSG klar gemacht habe, wie es in anderen Fällen entscheiden würde (also für die Einstufung als Scheinselbständigkeit), vertritt Martin Wortmann in dem Artikel Aufregung um Scheinselbstständigkeit von Ärzten unnötig eine andere Auffassung:

»Das BSG hat in der Sache gar nicht entschieden. Das stellte das Bundessozialgericht am Donnerstag auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ klar. Es habe vor kurzem lediglich einen Nichtzulassungsbeschluss aus rein formalen Gründen gegeben … Zwar habe man die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern nicht zugelassen. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber nicht verbunden bekräftigte BSG-Sprecher Olaf Rademacker.
Das BSG habe nur die formalen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung geprüft und verneint. „Die Frage, ob die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz richtig ist, ist nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde.“«

Dennoch hat das alles weitere Kreise gezogen. Beispiel Rheinland-Pfalz: Der SWR meldet am 20.09.2016 unter der Überschrift: Urteil führt zu längeren Wartezeiten:

»Patienten müssen im Land künftig wohl länger auf den Notarzt warten. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes: Es geht um Scheinselbständigkeit der Ärzte. Erste Kliniken ziehen Konsequenzen. Der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. , Gerald Gaß, hält es sogar für möglich, dass Notarztstandorte geschlossen werden müssen … Ein Beispiel ist das Krankenhaus in Daun in der Eifel. Es hat dem SWR mitgeteilt, dass es ab sofort keine Honorarärzte mehr einsetze. Die Folge: Das Krankenhaus hat weniger personelle Optionen – und Patienten müssen künftig möglicherweise länger auf den Notarzt warten.«

Aber in dieser Meldung wurde auch schon ein Hinweis auf eine mögliche Problemlösung gegeben:

»Ein ähnliches Problem hatte auch Österreich. Dort wurde per Gesetz festgelegt, dass die Arbeit der Notärzte nicht scheinselbstständig ist. Eine solche Lösung befürwortet laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auch die Landesregierung. Sie werde sich zusammen mit anderen Ländern dafür bei der Bundesregierung einsetzen. Der Bund ist zuständig für eine solche Gesetzesänderung.
Auch Experten befürworten eine Lösung wie in Österreich. Carsten Lott, rheinland-pfälzischer Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V., sprach sich auf SWR-Anfrage für eine solche Regelung aus: „Die Politik ist jetzt gefordert. Inhaltlich würde ein Gesetz wie in Österreich eine gute Lösung darstellen.“«

Das wurde dann im Oktober aufgegriffen: »Neben Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch Rheinland-Pfalz der Problematik angenommen. Beide Bundesländer brachten … einen Entschließungsantrag „zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ins Bundesratsplenum ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nach dem Vorbild Österreichs die Sozialversicherungspflicht von nebenberuflichen Honorarärzten im Notdienst ausdrücklich auszusetzen. Der Antrag wurde angenommen und an die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie den Innenausschuss überwiesen«, konnte man am 30.11.2016 diesem Artikel entnehmen: Nebentätigkeit Notdienst: Vorschlag in der Schublade.

Den österreichischen Weg hat man jetzt offensichtlich beschritten, um die sich ausbreitende Verunsicherung (und die damit verbundenen negativen Schlagzeilen) zu beenden. Koalition kippt Sozialabgaben für Honorarärzte, berichtet Christoph Winnat. Eine grundsätzliche Lösung wird aus dem Bundestag berichtet: Ab März kommenden Jahres dürfte für Rettungsdienste bundesweit Rechtssicherheit darüber bestehen, dass sie für nebenberuflich und auf Honorarbasis beschäftigte ärztliche Mitarbeiter keine Sozialabgaben abführen müssen. Eine entsprechende Vorgabe haben die Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht. Laut Gesetzgebungsfahrplan soll das HHVG Mitte Februar abschließend im Bundestag beraten werden und könnte dann bereits im März in Kraft treten:

»Konkret heißt es in dem vorgeschlagenen Passus zur Änderung des vierten Sozialgesetzbuches, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst“ dann „nicht beitragspflichtig sind“, wenn daneben
„einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes“ nachgegangen wird,
oder wenn eine „Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung“ ausgeübt wird.
Zugleich wird mittels einer Änderung am siebten Sozialgesetzbuch festgehalten, dass Honorarärzte im Rettungsdienst gesetzlich unfallversichert sind.«

Von wegen sanfte Geburt. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steckt fest im föderalen Interessendickicht

Am 13. November 2016 wurde mit einer fast schon überschwänglich positiv daherkommenden, nur am Ende die Vorfreude gleich wieder relativierenden Überschrift über die seit langem geforderten Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss berichtet: Ein Beitrag zur Armutsvermeidung bei Alleinerziehenden und ihren Kindern: Der Unterhaltsvorschuss wird endlich weiterentwickelt. Dennoch bleiben Fragezeichen. Endlich mal eine positive Botschaft, keine Kürzung, keine kleinkarierte Gesetzgebung, sondern ein Schritt nach vorn. Die beiden wichtigsten Elemente: Die Befristung des Unterhaltsvorschusses auf maximal sechs Jahre und die Begrenzung auf das 12. Lebensjahr bei den Kindern sollen abgeschafft werden. Darauf hat man sich im Kontext der großen Verhandlungen rund um eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Aber bereits in dem Beitrag vom 13.11.2016 musste dann eine Menge Wasser in den gerade erst aufgetischten Wein gegossen werden, denn es gab sofort heftigen Widerstand aus den Reihen der Kommunen und der Bundesländer. Dabei geht es um zwei Ebenen.

Zum einen – natürlich – um die Finanzierung der Leistungsausweitung sowie um den Aspekt der Abwicklung der Leistung. Bisher trägt der Bund beim Unterhaltsvorschuss ein Drittel der Kosten, die Länder übernehmen zwei Drittel. Der Bund hatte – immerhin wird hier gefeilscht wie auf einem orientalischen Basar – die Übernahme der Hälfte der Mehrkosten in den Raum geworfen, während die Bundesländer nach wie vor die volle Kompensation der reformbedingten Mehrbelastung vom Bund fordern.

Zum anderen haben sich die Kommunen bzw. ihre Spitzenverbände mit Verve in die Schlacht geworfen, denn sie müssen das umsetzen vor Ort. Und sie haben ein weiteres Problem, das dann auch wieder mit der ersten Ebene zusammenhängt, also den Finanzen.

Die Kommunen halten eine pünktliche Umsetzung für unmöglich. Man sei „nicht in der Lage, ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später auszuführen“, warnten sie. „Das geht personell und organisatorisch nicht.“ Nun könnte man das als ein temporäres Übergangsproblem einsortieren, wobei die Kommunen die zusätzlichen Verwaltungskosten natürlich vollständig erstattet haben wollen, sie legen aber noch eine zusätzliche und grundsätzliche Schippe auf das Kuddelmuddel: Sie verweisen auf die die bestehende Doppelbürokratie durch das Nebeneinander von Leistungsansprüchen im Sozialgesetzbuch II und im Unterhaltsvorschussgesetz. In den Worten der kommunalen Spitzenverbände:

»Eine aktuelle Studie des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass 87 Prozent der derzeitigen Leistungsbezieher von Unterhaltsvorschuss auch SGB II-Leistungen (Hartz IV) und SGB XII-Leistungen erhalten. Diese Leistungen werden von den Jobcentern und den Unterhaltsvorschuss-Stellen miteinander verrechnet.
Die Familien, die gleichzeitig Hartz IV beziehen, haben durch die Verrechnung keinerlei finanzielle Vorteile, wenn sie Unterhaltsvorschuss erhalten. Es wäre aus Sicht der Kommunen dann nur transparent und ehrlich, in diesen Fällen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gar nicht vorzusehen.«

Ich kann wirklich nichts dafür, aber jetzt muss man aufpassen, weil es kompliziert wird. Das stimmt so nicht, was wir da serviert bekommen, jedenfalls nicht in der Ausschließlichkeit. Denn es gibt solche und andere Hartz IV-Empfänger/innen unter den Alleinerziehenden. In vielen Fällen- darauf hatte ich auch schon hingewiesen in meinen Beitrag vom 13.11.2016 – wäre auch ein ausgeweiteter Unterhaltsvorschuss nur ein durchlaufender Posten, gleichsam von der rechten in die linke Tasche. Denn tatsächlich wird die Leistung angerechnet auf den Hartz IV-Bedarf und den SGB II-Leistungen. Aber es gibt auch Alleinerziehende, die beispielsweise als Aufstocker im Hartz IV-System sind, die also nur eine anteilige zusätzliche Leistung aus dem SGB II bekommen. Und bei einigen von denen könnte ein verbesserter Unterhaltsvorschuss dazu führen, dass sie aus dem Hartz IV-Bezug insgesamt rausrutschen.

An dieser Stelle kann man den Artikel Viele Single-Eltern könnten aus Hartz IV geholt werden von Sabine Menkens aufrufen. Die »geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Trennungskinder wird nach Berechnungen der Bundesregierung mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden, die derzeit Aufstockerleistungen aus Hartz IV erhalten, vollständig aus dem Sozialleistungsbezug herausführen«, berichtet sie unter Bezugnahme einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses würden 260.000 zusätzliche Kinder erreicht; 226.000 von ihnen seien derzeit auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, heißt es darin. „Der Unterhaltsvorschuss bietet für etwa 35 Prozent der SGB-II-beziehenden Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind und somit die SGB-II-Leistung aufstocken, die Perspektive, das SGB II zu verlassen.“

Mittlerweile ist die Gemengelage in wirklich komplexe Strukturen hineingewachsen. Denn die Länder haben natürlich (mit den Kommunen) ein Interesse daran, die auf sie zukommenden zusätzlichen Kosten aufgrund des Verteilungsschlüssels zu reduzieren bzw. zu vermeiden – von daher überrascht es nicht, dass es aus diesem Lager viel Sympathie gab und gibt, den Vorrang des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen abzuschaffen, mit der offiziellen Begründung, die Alleinerziehenden hätten aufgrund der Anrechnungsvorschriften ja sowieso nichts davon und dann könne man doch dieses doppelbürokratische System abschaffen. Ja klar – unabhängig davon, dass das voraussetzen würde, dass Alleinerziehende im Hartz IV-Bezug niemals einen Cent sehen würden aus dem Unterhaltsvorschuss, was zumindest bei einem Teil der Aufstockerinnen nicht der Fall ist, ist das eigentliche Interesse der Länder natürlich mehr als offensichtlich: Sie wollen sich auf Rechnung des Bundes einer Last entledigen, denn die SGB II-Leistungen kommen überwiegend vom Bund, also aus einer anderen Kasse.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk („Wenn für den Betroffenen nichts rauskommt, ist es nicht sinnvoll“) ausgeführt – und aufgepasst, schon korrekter formulierend -, »es werde verkannt, dass viele Mütter nichts von dem Geld hätten.« Viele, aber nicht alle. Das hält man ihm auch entgegen und nun werden wir erneut Zeuge der völlig verkorksten unüberschaubaren Leistungssysteme: Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhalten gegenwärtig 440.000 von insgesamt 1,6 Millionen Alleinerziehenden einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder. Von der Reform würden 260.000 Kinder profitieren. Und was sagt der Kommunalfunktionär? Er konstruiert ein passgenaues Beispiel, um aufzuzeigen, dass selbst die aufstockende Alleinerziehende sich schlechter stellen kann, wenn sie aus dem Hartz IV-Bezug rausfällt. Und das geht so:

»Nehmen wir an, sie stockt um genau 194 Euro auf. Jetzt geht die wieder zum Jugendamt. Dann sagen die: Gut, Du hast den Unterhaltsvorschuss-Anspruch, Du bekommst diese 194 Euro. Damit ist sie in der Tat aus Hartz IV raus, aber sie hat Nachteile, denn auf einmal bekommt das Kind keine Leistungen mehr nach dem Bildungspaket. Es bekommt die Klassenfahrt nicht bezahlt, es bekommt die Ausrüstung für die Schule nicht bezahlt, es bekommt den Sportverein nicht mehr bezahlt. Das heißt, im Einzelfall – ich gebe allerdings zu, das ist ein Einzelfall – ist dann sogar eine Schlechterstellung mit dem insgesamt aber gut gemeinten Ziel erreicht.«

Aber darum geht es ihm eigentlich gar nicht wirklich, sondern um diesen Aspekt: »Man muss auch ehrlich sein: Wir liegen jetzt bei Kosten pro Jahr von rund 800 Millionen. Das wird sich verdoppeln. Wenn der Bund so was machen will, dann soll er auch die Kosten tragen, und zwar auch unsere Personalkosten. Wir können nicht, wenn das Gesetz jetzt im Dezember in Kraft tritt, mal eben überall das Personal in den Jugendämtern verdoppeln, um letztlich ein Großteil von Anträgen zu bearbeiten, die den Betroffenen kaum was bringen.«

Wer bis hierhin durchgehalten hat, ist ein politökonomischer Held. Aber wir sind noch nicht am Ende der kontinuierlich schlechter werdenden Geschichte.

Unter der Überschrift Der andere soll’s bezahlen, berichtet Constanze von Bullion. Wenn man den Beginn ihres Artikels liest, dann blutet einem das Herz angesichts dessen, was wir in diesem Beitrag vorweg schon an Hintergründen entfaltet haben:

»Drei Wochen ist es her, dass sich über dem Bundesfamilienministerium in Berlin ein Candystorm zusammenbraute, ein digitaler Jubelsturm. „Weniger Sorgen machen, danke“, schrieb eine alleinerziehende Mutter auf Facebook. Der Dank galt Familienministerin Manuela Schwesig, (SPD), die durchsetzen will, dass der Staat ab Januar mehr Trennungskindern als bisher Kindesunterhalt vorstreckt, wenn ein Elternteil ihn nicht zahlt. „Ich bin so unendlich dankbar für die Gesetzesänderung!“, schrieb eine andere Alleinerziehende, die arbeiten geht und dennoch Stütze vom Staat braucht, weil der Kindsvater nicht zahlt. „Endlich brauche ich kein ALG 2 mehr, um mein Gehalt aufzustocken!“«

Aber sie beschreibt dann die aktuelle Gefechtslage bei dem Thema: Zuletzt deutetet sich auf SPD-Seite ein Kompromiss an. Das Gesetz könnte erst am 1. April in Kraft treten, aber ältere Kinder könnten rückwirkend zum 1. Januar Ansprüche geltend machen. Und sie weiß zu berichten, dass beispielsweise Hamburg bei diesem Vorschlag mitgehen würde. Aber Hamburg ist nicht Deutschland und deshalb kommt sofort Sand ins Getriebe, von einer Seite, an die der eine oder die andere sicher nicht sofort gedacht hätte: »Das SPD-regierte Nordrhein-Westfalen etwa will Alleinerziehende erst von Juli an stärker unterstützen – ohne rückwirkende Zahlungen, denn das kostet.« Das wiederum wäre eine echte Niederlage für Bundesfamilienministerin Schwesig, die das angeleiert und sich bereits gefeiert hat für die Leistungsverbesserungen, die aber immer noch im Geburtskanal feststecken.

Und der andere Teil des Bundes? »Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wiederum will für die Reform keine zusätzlichen Bundesmittel opfern. Er bietet aber eine Revisionsklausel an, mit der die Folgen der Reform eines Tages überprüft werden könnten.« Das nun ist ein Versprechen ohne viel Wert für die Bundesländer.

Und der Bund hat außerdem in sein Angebot, sich an den Mehrkosten zu beteiligen, einen tückischen Umsetzungsvorschlag eingebaut. Darüber hatte ich bereits in dem Beitrag vom 13.11.2016 berichtet: »Der Bund könnte demnach auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff verzichten. Gemeint ist das Geld, das Länder und Kommunen Alleinerziehenden per Unterhaltsvorschuss auslegen, sich dann aber zurückholen sollen von säumigen Vätern – meist sind es solche. Dieser Rückgriff allerdings scheitert oft … Die Bundesregierung will den Druck auf säumig Zahler nun verstärken und die Länder motivieren, ausstehenden Unterhalt effektiver einzutreiben. Dazu könnte der Bund auf seinen Anteil bei der Rückholung des Unterhalts verzichten.«

Das hört sich doch nach einem erst einmal vernünftigen Anreiz an. Aber die Wirklichkeit ist eben nicht so rein wie ein Labor, sondern meistens sehr verunreinigt. So auch hier.

Dazu der Staatskanzleichef Thomas Kralinski (SPD) aus Brandenburg, der von Constanze von Bullion so zitiert wird: »In Ostdeutschland, wo besonders oft allein erzogen und besonders schlecht verdient werde, gebe es für Ämter oft gar kein Geld zurückzuholen. Das Angebot des Bundes sei „nicht akzeptabel“.« Das belegt auch die Auswertung des Zusammenhangs zwischen der Rückholquote und der Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Bundesländern, die Paul M. Schröder vom BIAJ am 21.08.2016 veröffentlicht hat: Unterhaltsvorschuss: Rückgriffquoten (Rückholquoten) im Verhältnis zu den ELB-Quoten (SGB II) – Ländervergleich. Wo es viele Hartz IV-Empfänger gibt, da sind die Rückholquoten deutlich niedriger als beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg. Wenn man jetzt, wie der Bund vorschlägt, seine Kostenentlastung an die Rückholquote koppelt, dann würden die armen Bundesländer deutlich schlechter gestellt.

In Ordnung, ich höre ja schon auf. Ich habe mir das auch nicht ausgesucht, die machen das immer komplizierter. Aber heute treffen sich ja die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin und da kommt die Kuh bestimmt vom Eis.

Also schaue ich vor der Veröffentlichung dieses Beitrags in den Strom der Nachrichten und finden diese Meldung: »Bei einem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin zeichnete sich bis zum späten Donnerstagabend noch keine Lösung ab.«
Offensichtlich scheint sich das zu einer echten Zangengeburt zu entwickeln, wenn denn irgendeiner überhaupt mal die Zange in die Hand nimmt. Vielleicht in der Nacht.

Nachtrag 1: Am frühen Morgen des 09.12.2016 (03:54 Uhr) meldet beispielsweise die Süddeutsche Zeitung: Bund und Länder ordnen ihre Finanzbeziehungen neu. Und zu unserem Thema finden wir diesen Hinweis: »Nach dem mehr als achtstündigen Spitzengespräch im Kanzleramt sagte Merkel, es seien „noch einige Dinge in der Feinheit zu klären“. So seien etwa Details bei der Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende offen – die Kosten müssen zum Teil von den Ländern getragen werden. Auch zu „wenigen anderen Themen“ seien weitere Beratungen nötig, „aber im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt“.«


Nachtrag 2: Der Deutsche Städtetag zitiert in der Pressemitteilung Deutscher Städtetag begrüßt Grundsatzeinigung zu Finanzbeziehungen. Länder müssen Kommunen nun finanziell besser ausstatten – Solide Lösung beim Unterhaltsvorschuss erforderlich die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen mit diesen Worten: »Zum Thema Unterhaltsvorschuss begrüßte sie, dass die Ausweitung der Leistungen nun nicht mehr so kurzfristig zum 1. Januar in den Kommunen umgesetzt werden muss, was die Städte vor unlösbare Probleme gestellt hätte. Bund und Länder müssten bei ihren weiteren Gesprächen zum Unterhaltsvorschuss eine solide Lösung finden, die den Alleinerziehenden helfe und gleichzeitig Doppelbürokratie bei der Auszahlung der Leistungen abbaue, mahnte Lohse. Bei den Gesprächen über die Details sollten die Kommunen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden.«

Und ewig lockt die Statistik. Was fantastisch viele Ehrenamtliche mit möglicherweise ganz anderen PISA-Ergebnissen zu tun haben

Mit Zahlen kann man Politik machen, ach was: Mit ihnen macht man ganz handfest Politik. Die einen durchforsten unendliche Zahlenkolonnen im Ersatz für die eigentlich zu führenden Gespräche mit den Menschen selbst, die anderen leiten das, was sie sagen, aus dem ab, was ihnen die Zahlen sagen. Und Wissenschaftler lieben die Zahlen sowieso und rümpfen nicht selten die Nase, wenn jemand „empiriefrei“ zu argumentieren wagt, auch wenn er oder sie ganz nah bei den Menschen ist. Das kann man verurteilen, kritisieren und ablehnen, es ändert alles nichts. Wenn die Währungseinheit Statistik ein eigenständiger Machtfaktor geworden ist, dann muss man eben kritisch auf die präsentierten „Daten und Fakten“ schauen, ob sie halten, was sie versprechen. Oder ob durch die Herstellung entsprechender Zahlenwelten Potemkinsche Dörfer aufgebaut werden als Kulisse für eine Zufriedenheitsproduktion.

In diesen Tagen wurde man von zahlreichen Seiten mit erfreulichen Nachrichten aus der Welt des ehrenamtlichen Engagements beglückt, denn am 5. Dezember wird alljährlich der internationale Tag des Ehrenamtes begangen. Da darf es nicht an lobenden Worten fehlen, die in diesem Fall aus der Politik nur zu gerne ausgereicht werden, denn die hat in mehrfacher Hinsicht einen Gewinn vom ehrenamtlichen Tun der vielen Menschen in unserem Land. Und die Politik vermeldet Höchststände beim ehrenamtlichen Engagement in unserem Land. Endlich mal gute Nachrichten.

Dabei gibt es natürlich auch die kritischen Stimmen und Berichte, die vor einer Überhöhung und Instrumentalisierung warnen. „Das Ehrenamt muss als Lückenfüller herhalten“, so ist beispielsweise ein Interview überschrieben mit Maria Ebert, die sich im Medibüro Berlin engagiert, wo sie Menschen ohne Krankenversicherung ärztliche Versorgung vermittelt. Almuth Knigge berichtet aus Bremen, immer wieder vorgetragene Bedenken teilweise bestätigend: Ohne Ehrenamtliche geht wenig: »Viele Millionen Menschen setzen sich in Deutschland für gemeinnützige Zwecke ein. In manchen Bereichen ersetzen sie inzwischen den Staat.« Und bereits im März dieses Jahres wurde die NDR-Dokumentation Ehrenamt unter Druck ausgestrahlt, dessen redaktionelle Beschreibung durch das Zitieren der quantitativen Bedeutung des Ehrenamts gut überleitet zu dem Aspekt, der in diesem Beitrag verfolgt werden soll:

»Man mag sich nicht ausdenken, was ohne das Engagement Zehntausender ehrenamtlicher Helfer, die sich um Flüchtlinge kümmern, geschehen würde. Aber nicht nur bei der Flüchtlingshilfe sind Ehrenamtliche im Einsatz. Sie engagieren sich für Obdachlose, sind in Altenheimen aktiv, arbeiten in Bahnhofsmissionen und Tafeln, im Umweltschutz, bei der freiwilligen Feuerwehr, in Sportvereinen und vielen anderen Bereichen. Beeindruckend allein die Zahlen. In ganz Deutschland engagieren sich 23 Millionen Menschen ehrenamtlich: In Schleswig-Holstein sind 40 Prozent der über 14-Jährigen ehrenamtlich tätig, in Niedersachsen 41 Prozent und in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern immerhin noch 29 Prozent.«

Da wird der eine oder andere Leser sicher denken, dass das a) eine ganz tolle Sache ist mit dem Engagement, dass aber b) die Engagement-Differenzen zwischen Schleswig-Holstein und  Mecklenburg-Vorpommern ganz erheblich daherkommen. 40 zu 29 Prozent, so hat man es uns mitgeteilt.

Und schon sind wir mittendrin in der Zahlenwelt. Astrid Ehrenhauser hat sich in ihrem Artikel Zu fantastisch, um wahr zu sein kritisch mit der Statistik zum ehrenamtlichen Engagement auseinandergesetzt: »Früher haben sich rund 36 Prozent der Menschen in Deutschland ehrenamtlich betätigt. Jetzt sollen es knapp 44 Prozent sein. 20 Prozent mehr freiwilliges Engagement seit 2009?«
„Science-Fiction“ nennt der Sozialwissenschaftler Roland Roth die servierten Zahlen. Ein starker Vorwurf. Und der Mann ist nicht irgendwer bei diesem Thema, denn er »war sachverständiges Mitglied der Expertengruppe des zweiten Freiwilligensurveys von 2004. Er kritisiert die zwei Millionen Euro teure Umfrage von 2014 scharf. Das Bundesfamilienministerium finanziert die Freiwilligensurveys, die nun zum ersten Mal vom Deutschen Zentrum für Altersfragen durchgeführt und im April 2016 veröffentlicht wurde. Die ersten drei Wellen des Freiwilligensurveys wurden in den Jahren 1999, 2004 und 2009 erhoben.«

Das nunmehr für 2014 ausgewiesene deutlich größere ehrenamtliche Engagement beruht, so die Roth’sche Kritik,  eher „auf veränderten Berechnungsgrundlagen“. Roth wird so zitiert: „Die Standards für Tätigkeiten, die als freiwilliges Engagement gelten sollen, wurden abgesenkt.“ So würden jetzt selbst „Kicken im Park oder das Wandern und Chorsingen im Altenverein als Beispiele für freiwilliges Engagement aufgeführt“. Und andere Studien wie etwa das Sozioökonomische Panel und die Shell-Jugendstudie, sehen diesen drastischen Anstieg nicht.

Was sagen die Kritisierten? Claudia Vogel, Mitherausgeberin der Studie, widerspricht Roth: »Höhere Lebenserwartung und ein „Engagement-Hype“ erklärten den Anstieg. Sie räumt jedoch ein, dass die Definition von Engagement erweitert wurde: So sei Singen im Chor in die Berechnung eingeflossen, „weil es einen Teamcharakter“ habe.«

In nach oben getriebenen Zahlen das Engagement betreffend liegt eine große Gefahr für das ehrenamtliche Engagement: die Politik ruht sich auf den „Erfolgen“ der eigenen Engagementpolitik aus. Roth spricht von einer »Neigung zu Hochglanz, zu postfaktischer Selbstdarstellung.«
Und die Ehrenamtsorganisationen? Sie schweigen, für Roth nicht wirklich überraschend: „Die direkte Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln begünstigt leider eine Kultur, in der Kritik oft nur hinter vorgehaltener Hand vorgetragen wird.“

Ein anderes Beispiel: Heute überschlagen sich die Medien mit Berichten über die neuen PISA-Ergebnisse. Die Befunde aus PISA 2015 (vgl. auch diese Übersichtsseite der OECD) werden von den einen freudig, von den anderen hysterisch und von noch anderen distanziert aufgenommen. Darum soll es hier gar nicht weiter gehen, sondern um die in vielen Berichten vorgenommenen Vergleiche mit den PISA-Vorläuferstudien und der immer wieder gestellten (oft einzigen) Frage: Sind wir jetzt besser oder schlechter geworden oder gleich geblieben? Und wie stehen wir im Ranking mit den anderen Ländern? Das hat die gleiche „Gebt mir eine einzige Zahl“-Qualität wie die punktuelle Frage, wie viele Menschen in Deutschland sind denn arm.
Möglicherweise aber kann man sich die gesamte Vergleicherei mit den früheren Ergebnissen sparen. Warum? Schauen wir auf die Selbstbeschreibung von PISA 2015:

»Im April und Mai 2015 nahmen 253 Schulen mit 10.500 Schülerinnen und Schülern in ganz Deutschland am PISA-Test teil. Die Aufgaben aus den Bereichen Naturwissenschaften (Schwerpunkt), Mathematik, Lesen sowie Problemlösen im Team werden weltweit von Schülern in 73 Ländern bearbeitet.
Bei PISA 2015 werden nach 2006 zum zweiten Mal die naturwissenschaftlichen Kompetenzen der 15-jährigen Schülerinnen und Schülern als Schwerpunkt getestet. Das bedeutet, dass ein Großteil der Testaufgaben aus dem Gebiet der Naturwissenschaften stammt und jeweils ein kleinerer Teil zu den Bereichen Lesekompetenz und Mathematik gehört.«

So weit, so bekannt. Am man sollte weiterlesen:

»Neu ist, dass die Testaufgaben komplett computerbasiert bearbeitet werden. Dies gilt auch für die in dieser PISA-Runde enthaltenen übergreifenden Kompetenzen des Problemlösens im Team. Die Jugendlichen müssen hier am Computer Problemlöseaufgaben bearbeiten, in denen sie nicht auf sich allein gestellt sind, sondern virtuell Mitschüler oder Partner haben.«

Marcel Grzanna hat sich in seinem Artikel Computer statt Papier mit dieser grundlegenden Veränderung der Vorgehensweise bei PISA genauer beschäftigt. Die Ergebnisse der jüngsten internationalen Schülervergleichsstudie basieren erstmals auf einer digitalen Erhebung. Das eröffnet den Forschern ganz neue Möglichkeiten, die sie vorher nicht hatten, denn sie können Zusatzinformationen sammeln. Zum Beispiel darüber, wie lange die 15-Jährigen brauchen, um einzelne Aufgaben zu bewältigen.

»Allerdings stellt sich auch die Frage, ob die aktuelle Pisa-Studie mit den früheren überhaupt noch vergleichbar ist.« Diese Frage ist mehr als berechtigt und eben nicht nur ein methodischer Nebenaspekt. Wenn man sich die folgenden Erläuterungen von Grzanna durchliest, dann wird einem klar, dass hier massive Veränderungen am Testverfahren vorgenommen worden sind:

„Durch das neue Verfahren wird der Test authentischer und dynamischer. Wir wollen Kompetenzbereiche erfassen, die man nur sehr schwer mit handschriftlichen Verfahren erreichen kann“, sagt Andreas Schleicher, Chef der OECD-Direktion Bildung und Kompetenz in Paris. Ein Teil der Aufgaben stützt sich jetzt auf die Interaktion der Schüler mit der Software, besonders im Bereich Naturwissenschaften. Die Jugendlichen konnten bei manchen Aufgaben verschiedene Varianten ausprobieren und bekamen vom System eine Reaktion auf ihre Versuche. Daraus konnten sie neue Schlüsse ziehen, um schließlich ihre Antworten zu formulieren.
Durch die Interaktion mit der Software können die Forscher die Schüler auf ihrem Lösungsweg begleiten und besser verstehen, was in deren Köpfen vorgeht. Neu ist auch, dass Fragen nicht mehr zurückgestellt werden können. Das System fordert eine sofortige Bearbeitung und registriert, wie lange ein Schüler an einer Aufgabe tüftelt. Jeder Mausklick wird gespeichert.

Nun handelt es sich um seriöse Wissenschaftler und denen war im Vorfeld natürlich schon klar, dass das neue Vorgehen vielleicht nicht in allen der 73 teilnehmenden Ländern unter gleichen Bedingungen durchgeführt werden kann, was sie dann auch getestet haben. Mit diesem Ergebnis: »Es stellte sich heraus, dass die Kinder in manchen Ländern schneller unkonzentriert wurden, weil Computer und Bildschirme veraltet waren. Nachteile hatten auch Schüler aus Ländern, in denen Jugendliche es nicht gewohnt sind, am Computer zu arbeiten, und deshalb mehr Mühe haben, digitale Texte zu lesen und zu verstehen. Mancherorts kam es auch vor, dass die Internetleitung zusammenbrach oder der Strom ausfiel.«

Und welche Konsequenz hat man daraus gezogen?

»Um eine Verzerrung der Resultate wegen äußerer Faktoren zu vermeiden, wurden die Aufgaben nur in 58 der 73 Teilnehmerländer digital gestellt. In den anderen Staaten lösten die Schüler die Aufgaben weiterhin auf Papier.«

Da liegt dieser Hinweis mehr als nahe: »Experten warnen davor, die neue Rangliste mit der aus dem Jahr 2012 direkt zu vergleichen und aus möglichen Verbesserungen oder Verschlechterungen bei der Platzierung vorschnell Schlussfolgerungen zu ziehen … Der Anschluss an die Ergebnisse aus dem Jahr 2012 könne nicht reibungslos funktionieren, weil eine neue Form des Arbeitens hinzugefügt worden sei.«

Auch Thomas Kerstan beklagt in seinem Kommentar Modernisiert, ohne die Folgen auszutesten:

»Man weiß gar nicht genau, ob die deutschen Schüler im Vergleich zu 2012 besser oder schlechter geworden sind. Denn die Pisa-Forscher haben dieses Mal anders getestet … An insgesamt acht Schrauben wurde gedreht, um die Pisa-Studie zu modernisieren. Das widerspricht einer wissenschaftlichen Leitlinie: Wenn du Veränderung messen willst, dann verändere nicht die Messung, lautet sie.«

Leistungstrends lassen sich also erst 2018 nach der nun vorgenommenen Umstellung auf computerbasierte Testung ableiten. Aber was machen viele Medien und Kommentatoren heute? Es wird viele nicht überraschen: Sie vergleichen die neuen Werte mit den alten und leiten daraus munter Schlussfolgerungen ab für die Bildungspolitik. Wenn die Experten von der methodischen Unzulässigkeit wissen, dann handeln sie fahrlässig und getreu dem Motto: Wird schon keiner von den Lesern oder Zuhörern merken. Wenn sie das nicht wissen, dann sind sie keine Experten, sondern wollen ihr (politisches, ideologisches) Süppchen kochen auf dem kurzlebigen Medienhype um das Thema. Bis die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird.

Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt: Überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit, andererseits wird Inklusion in der Arbeitswelt (angeblich) immer alltäglicher

Wichtige Tage der Gesetzgebung liegen (nicht nur) hinter den Menschen mit Behinderungen, hat doch der Bundestag nunmehr ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet, gegen dessen Entwurf es heftigen Widerstand aus den Reihen der Behindertenbewegung und der Sozialverbände gegeben hat. Im wahrsten Sinne des Wortes bis zum letzten Moment wurde hier um  Änderungen gerungen, offensichtlich mit Erfolg: »Nach Protesten bessert die Koalition das Behindertenrecht nach«, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Des Zornes Wirkung, obgleich die immer noch nicht ausreichen, um alle Kritiker zu besänftigen: »In 68 Punkten hat die Koalition das Bundesteilhabegesetz kurz vor knapp geändert. Die Macher sind zufrieden, Verbände auch. Andere sagen: „Der Kampf geht weiter.“«, kann man diesem Bericht entnehmen:  68 Mal geändert, trotzdem noch Kritik. Aber um die Tiefen und Untiefen des Bundesteilhabesetzes soll es in diesem Beitrag gar nicht gehen, sondern um einen wichtigen Teilaspekt der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen: ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt. Oder spiegelbildlich ihrer Exklusion. Womit wir natürlich auch wieder bei der Inklusion wären, deren Umsetzung ja eines der Ziele des nunmehr zumindest im Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabesetzes sein soll. Und das hat seinen Vorlauf gehabt. Eine wichtiges Datum in diesem Zusammenhang ist sicher der 13. Dezember 2006. Vor zehn Jahren haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein gleiches Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung vor. Deutschland hat die UN-BRK 2009 unterzeichnet und sich damit zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen verpflichtet.

Vor diesem Hintergrund hat der DGB eine Bestandsaufnahme zu diesem wichtigen Teilaspekt der Inklusion veröffentlicht: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt?. Der DGB beklagt darin, dass wir es mit einer dauerhaft überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu tun haben, die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Menschen lag 2015 bei 13,4 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote betrug 8,2 Prozent. Und mit einem Blick über die vergangenen Jahre muss festgehalten werden: Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist langsamer gesunken als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Der Abstand zwischen beiden Gruppen hat sich seit 2009 sogar deutlich vergrößert.

Auch mit Blick auf die arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen können keine schönen Bilder gemalt werden, ganz im Gegenteil, denn auch die schwerbehinderten Menschen haben die massiven Einschnitte der Bundesregierung in die Arbeitsmarktpolitik zu spüren bekommen: Während die Zahl der Arbeitslosen 2015 im Vergleich zu 2009 um 18 Prozent gesunken ist, ging die Zahl der Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit 46 Prozent jedoch weitaus stärker zurück. Und bei den Schwerbehinderten sehen die Werte so aus: Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist entgegen dem Trend sogar gestiegen (um 6 Prozent) – und auch bei den Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen gab es 34 Prozent weniger Teilnehmende als in 2010. »Schwerbehinderte Menschen sind durch die Kürzungen der Bundesregierung damit sogar stärker betroffen«, so das Fazit des DGB.

Und dann wird auch dieser Posten nicht mehr überraschen – eine überdurchschnittliche Betroffenheit von Langzeitarbeitslosigkeit: In allen Altersgruppen sind prozentual mehr Schwerbehinderte länger als 12 Monate arbeitslos als nicht Schwerbehinderte.

Nach so viel doch mehr als ernüchternden Zahlen aus der Arbeitsmarktstatistik ist man auf der Suche nach positiven Botschaften. Und man stößt parallel zur Veröffentlichung der DGB-Analyse auf das Inklusionsbarometer Arbeit 2016: »Das vierte Inklusionsbarometer Arbeit bringt gute Nachrichten: In der Arbeitswelt wird Inklusion immer alltäglicher.« Das hört sich vierersprechend an, ist das doch mit so einem Untertitel versehen: „Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt“. Also schauen wir uns das genauer an:

Aktion Mensch: Inklusionsbarometer Arbeit. Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. 4. Jahrgang (2016), Bonn 2016

Also genau genommen ist die Aktion Mensch Herausgeberin, erstellt wird das Inklusionsbaromter Arbeit vom Handelsblatt Research Institute, einem „Geschäftsfeld der Verlagsgruppe Handelsblatt“. Präsident des Instituts ist der umtriebige Bert Rürup, der ehemalige Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Sozialbeirats der Bundesregierung.

Zum Instrumentarium des Inklusionsbarometers muss man wissen, dass es neben der Auswertung amtlicher Statistiken zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Umfrageergebnissen basiert:

»Seit 2013 führt das Handelsblatt Research Institute in Kooperation mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa jährlich eine bundesweite, repräsentative Umfrage im Auftrag der Aktion Mensch durch. Für das aktuelle Inklusionsbarometer 2016 hat Forsa 804 berufstätige Arbeitnehmer mit Behinderung zur Arbeitsmarktsituation und zu ihren Erfahrungen in der Arbeitswelt befragt sowie 500 Personalverantwortliche in Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern, die Menschen mit Behinderung beschäftigen.«

Das „Inklusionsbarometer Arbeit“ ist offensichtlich mit den beiden Komponenten Lage und Klima in Anlehnung an die Konjunktunkturindikatoren von ifo und ZEW konstruiert worden.
Während das Inklusionslagebarometer auf der Auswertung amtlicher Statistiken basiert, werden die Werte für das Inklusionsklimabarometer aus den Umfragedaten bei den Unternehmen und den Arbeitnehmern abgeleitet.

Hinsichtlich der Lage »bleibt das Resultat teilweise unbefriedigend – trotz eines steigenden Beschäftigungsgrads und wieder sinkender Arbeitslosigkeit. Es gelingt zwar, eine immer größere Zahl von erwerbsfähigen und arbeitswilligen Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, aber nicht im gleichen Maße und nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie bei den Beschäftigten ohne Einschränkung. Im Gegenteil: Bei Langzeitarbeitslosen verlangsamt sich dieser Aufholprozess sogar. Der positive Impuls ist zwar spürbar, er könnte aber wesentlich stärker ausgeprägt sein.« (S. 14)

Hinsichtlich des Klimas gibt es die meiste Bewegung, die man allerdings differenziert sehen muss:
»Das Inklusionsklimabarometer erreicht in diesem Jahr einen Gesamtwert von 37,1. Damit hat sich das Arbeitsmarktklima für Menschen mit Behinderung gegenüber dem Vorjahr spürbar verbessert (34,1). Dabei ist die Entwicklung durchaus gegenläufig: Die Stimmung unter den Arbeitnehmern hat sich mit einem Wert von 38,7 im Vergleich zum Vorjahr (40,4) erneut leicht verschlechtert. Demgegenüber hat sich das Inklusionsklima bei den Unternehmen dramatisch verbessert von 27,8 auf 35,5.«

Vor diesem Hintergrund kann man dann vielleicht auch die folgenden Zusammenfassung auf der Website von Aktion Mensch etwas distanzierter lesen bzw. besser einordnen:

»Der Gesamtwert des „Barometers“ von 106,7 ist der beste, den es bisher gab (im vergangenen Jahr lag er bei 101,2). Grund für die Verbesserung ist, dass die Unternehmen das Thema Inklusion positiver einschätzen (von 27,8 auf 35,5). Das gefühlte Inklusions-Klima bei den Menschen mit Behinderung selbst ist hingegen leicht gesunken (von 40,4 auf 38,7). Gut zu wissen: Von einem positiven Inklusionsklima kann man erst ab dem Schwellenwert von 50 sprechen.«

Das Inklusionsbarometer Arbeit 2016 hat sich zugleich mit einem speziellen Thema beschäftigt, das im Jahr 2016 in allen Arbeitsmarktdebatten auftaucht: Digitalisierung. Von den rund 800 befragten Arbeitnehmern mit Behinderung haben 70 Prozent angegeben, dass die Veränderungen zum „Arbeitsplatz 4.0“ positiv zu sehen seien. Mit dem Digitalisierungsschwerpunkt befasst sich beispielsweise auch der Artikel Wie Digitalisierung Jobs für Behinderte schaffen kann von Nina Giaramita. Sie beginnt ihren Beitrag mit einem beeindruckenden Beispiel der positiven Art, weil sie sich eine besonders schwere Beeinträchtigung herausgesucht hat: »Zwei Finger und ihre Gesichtsmuskeln kann Claudia Brandt noch bewegen. Die Bonnerin ist seit ihrer Kindheit an Spinaler Muskelatrophie erkrankt. Die Erkrankung schränkt die Bewegungsfähigkeit der 48-Jährigen zunehmend ein. Trotz ihres Handicaps steht Claudia Brandt jedoch voll im Berufsleben. Sie arbeitet 30 Stunden die Woche für ein medizinisches Institut – unter anderem lektoriert sie Texte und unterstützt die Internet-Redaktion der Einrichtung.« Dabei profitiert sie von der Digitalisierung. Aber Nina Giaramita leuchtet auch die andere Seite der Medaille an, am Beispiel der ebenfalls an Spinaler Muskelatrophie erkrankte Zwillingsschwester von Claudia Brandt. »Die Diplom-Psychologin Ilona Brandt sucht seit vier Jahren nach einer neuen Stelle. Zuletzt arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Klinik in Oberhausen. Nach zwei Jahren erfolgreicher Beschäftigung ging es jedoch für Ilona Brandt nicht weiter.« Seitdem hängt sie in der Langzeitarbeitslosigkeit fest.

Schauen wir am Ende dieses Beitrags wieder zurück zum DGB und seiner Bestandsaufnahme der Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen. Gibt es dort Lösungsansätze für die weiterhin offensichtliche schwierige Lage vieler schwerbehinderter Arbeitsloser?

Unter der Überschrift „Bessere Betreuung notwendig: Initiative von DGB und BDA“ führt der DGB (2016: 4) aus:

»Menschen mit einer Behinderung können durch spezielle Reha-Maßnahmen gefördert werden, wie bspw. eine Umschulung, wenn der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder eine behindertenspezifische Ausbildung bei Jugendlichen. Diese Rehabilitation ist für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig. Für Menschen, die im Hartz IV-System betreut werden, ist die Wahrscheinlichkeit eine Rehabilitations-Maßnahme zu erhalten, deutlich geringer als in der Arbeitslosenversicherung.
In den Jobcentern gibt es keinen eigenen Topf für Rehabilitation. Die Maßnahmen müssen aus dem – ohnehin schon knappen – Eingliederungstitel finanziert werden. Vor allem kleiner Jobcenter stoßen so schnell an ihre finanziellen Grenzen. Zur Betreuung dieser sogenannten Rehabilitanden (Menschen mit Behinderung) halten die Arbeitsagenturen spezielle Vermittler-Teams vor. Bei den Jobcentern, die für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind, gibt es solche Teams jedoch nicht immer. Das hat zur Folge, dass Reha-Bedarf nicht immer erkannt wird. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel bei den Jobcentern wird er teilweise auch nicht anerkannt. Von allen Rehabilitanden in der Grundsicherung befanden sich im Juli 2016 nur 18 Prozent in Maßnahmen, bei den Rehabilitanden der Arbeitsagenturen dagegen 73 Prozent.«

Man ahnt schon, welcher Stoßrichtung der Lösungsvorschlag haben muss: »Zusammen mit den Arbeitgebern hat der DGB deshalb eine Initiative im Verwaltungsrat der BA gestartet, mit dem Ziel die Betreuung aller Rehabilitanden bei den Arbeitsagenturen anzusiedeln. Dies hat den Vorteil, dass behinderte Menschen in jedem Fall durch spezialisierte Fachkräfte beraten würden und tatsächlich behindertenspezifische Förderung erhielten.« Bestandteil des Arbeitgeber-Gewerkschafts-Vorstoßes ist auch, dass die Kosten (für fünf Jahre) von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden, deren Kasse derzeit ja mehr als gut gefüllt ist. Eigentlich muss die Finanzierung für Hartz IV-Empfänger aus Steuermittel erfolgen – an dieser Stelle werden wir mit einem (ansonsten immer lauthals kritisierten) Verschiebebahnhof zwischen Steuer- und Beitragsfinanzierung konfrontiert, zugunsten einer Entlastung der Steuerkasse. Genau das hat der Gesetzgeber jetzt auch schon aufgegriffen. Das wird jetzt umgesetzt.

Schulabbrecher und Ausländer an die Front? Die – nicht wirklich – neue Personalrekrutierungsstrategie der Bundeswehr

Um ihren Personalbedarf zu decken, will die Bundeswehr stärker um Geringqualifizierte werben. „Angesichts der demografischen Entwicklung sowie der anstehenden strukturellen Anpassungen der Bundeswehr werden künftig verstärkt auch junge Menschen mit unterdurchschnittlicher schulischer Bildung beziehungsweise ohne Schulabschluss personalwerblich anzusprechen sein.“ Die „Erschließung neuer Potentiale zur Personalgewinnung“ sei erforderlich, um den Personalbedarf zu decken und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten. Künftig sollen auch in Deutschland lebende Ausländer für die Bundeswehr gewonnen werden. „Bestehende Regelungen sind so zu erweitern, dass Inländer bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können“.

Nein, diese Ausführungen stammen nicht aus einem der vielen, in den vergangenen Tagen veröffentlichten Artikel, sondern sie sind diesem Beitrag entnommen: Bundeswehr buhlt um Geringqualifizierte. Und der ist bereits am 15. Februar 2011 veröffentlicht worden.

Die Ideen stammen aus einem bereits 2011 vorliegenden Papier mit dem Tiel „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr“, ein 82 Punkte umfassender Katalog, der im Zuge der Bundeswehrreform erarbeitet worden ist.

Man hätte die Ausführungen aus dem Jahr 2011 aber ohne weiters per copy and paste in diesen Tagen wiederverwenden können, in denen solche Meldungen die Runde machen: EU-Ausländer sollen dienen dürfen. Darin heißt es: »Wer in der Bundeswehr dienen möchte, braucht einen deutschen Pass. Das ist seit 61 Jahren so. Verteidigungsministerin von der Leyen möchte das nun ändern und auch EU-Bürgern den Wehrdienst ermöglichen. Außerdem will sie Schulabbrechern ohne Abschluss besondere Anreize bieten.« Der letzte Punkt wird von der FAZ aufgegriffen: Schulabbrecher sollen Soldaten werden: »Die Bundeswehr will als Arbeitgeber attraktiver werden und deshalb Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss künftig besondere Anreize bieten. Ihren Abschluss sollen sie parallel nachholen können, wenn sie sich als Zeitsoldat verpflichten … Die Bundeswehr wolle zudem Zeitsoldaten für bis zu 25 Jahre verpflichten und Quereinsteiger gewinnen. Von der Leyen werbe künftig auch um Feldwebelanwärter, die älter als 30 Jahre sind, um Frauen und um Bürger aus anderen EU-Staaten.«

Und erneut werden wir mit Ankündigungen die Zukunft betreffend bedient:

»Bis 2025 will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) demnach ein modernes Personalmanagement aufbauen, das Angehörigen der Bundeswehr neue Karrierepfade eröffnet.«

Dann ist ja noch erneut Zeit gewonnen. Aber die Lage an der Personalbeschaffungsfront muss angesichts der Klimmzüge bei den Versuchen, neues Personal zu finden, dramatisch sein, obgleich die Truppenstärke massiv eingedampft worden ist, so gab es (mit den damals noch vorhandenen eingezogenen Wehrpflichtigen) im Jahr 2000 noch deutlich über 300.000 Soldaten – mittlerweile sei die Zahl nach Angaben des Wehrbeauftragten des Bundestags, Hans-Peter Bartels, im Juni 2016 auf nur noch 166.000 gesunken, obwohl eigentlich 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten vorgesehen waren.
Nun ist ja nichts einzuwenden, wenn die Bundeswehr jungen Menschen Bildungs- und vor allem Ausbildungschancen eröffnet (es sei denn, man lehnt die Bundeswehr kategorisch ab). Aber die „Öffnung nach unten“ kollidiert mit den strukturellen Veränderungen, mit denen sich die Bundeswehr auseinandersetzen muss. Es ist ja nicht nur die Abschaffung der Wehrpflicht (und damit verbunden auch des Zivildienstes) sowie die dahinter stehende Ablösung vom Konzept einer landesverteidigenden (Wehrpflicht-)Bürgerarmee hin zu einer immer stärker auf Kriegseinsätze im Ausland ausgerichteten Truppe von (idealerweise entsprechend) professionellen Berufs- und Zeitsoldaten, die zugleich parallel zu der erheblichen Ausdünnung der Mannschaftsstärken immer intensiver gefordert werden als Soldaten, die sich in einem hochtechnisierten Umfeld bewegen müssen bzw. sollen. Und die zugleich mit einem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, auf dem es – zu deutlich besseren privaten Umständen – für einen Teil der potenziellen Soldaten zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsalternativen gibt. Und man muss berücksichtigen: Die Bundeswehr liegt bei der Bezahlung oft abgeschlagen hinter der Wirtschaft. Gerade bei den IT-Fachleuten sind die Verdienstunterschiede zwischen Bundeswehr und privaten Unternehmen ganz erheblich, sie können nicht selten das Doppelte ausmachen.
Man kann sich das ein einigen wenigen Zahlen und Relationen verdeutlichen. Künftig hat jeder Jahrgang in Deutschland nur noch 600.000 Schulabgänger. „Zehn Prozent“ von ihnen braucht die Bundeswehr an Bewerbern, so das Ministerium selbst, also 60.000 Bewerber, um die mehr als 20.000 pro Jahr ausscheidenden Kräfte zu ersetzen, denn nicht jeder Bewerber kann am Ende auch eingestellt werden. Und was man nicht vergessen darf: Ein knappes Drittel der Rekruten bricht den Dienst innerhalb der Probezeit von sechs Monaten wieder ab.
Seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 aber kommen die Rekruten nicht mehr „frei Haus“. Besonders die Spezialisten, ob bei der Luftwaffe, der Marine oder im Sanitätsdienst, werden knapp. Außerdem fehlen Tausende Informationstechniker, jede vierte Stelle in der Laufbahn der IT-Feldwebel ist nicht besetzt.
Also investiert die Bundeswehr eine Menge in die Gewinnung von Interessenten für eine Soldatentätigkeit. Die Ausgaben für Anwerbung liegen im zweistelligen Millionenbereich (konservativ geschätzt): 2013: 29,9 Millionen Euro, 2014: 30,3 Millionen Euro 2015: 35,3 Millionen Euro, die gleiche Summe ist auch für das noch laufende Jahr 2016 eingeplant.
Die Bundeswehr wird es angesichts der Konkurrenzverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und der eben nicht wegzudefinierenden Besonderheiten des Soldatenberufs sehr schwer haben, ausreichend die erforderlichen Fachkräfte gewinnen zu können.
Zumindest in den sozialen Netzwerken hat sie bei einem Teil der so sehnsüchtig erwarteten jungen Menschen einen viralen Volltreffer landen können: Mit der YouTube-Serie „Die Rekruten“.

»Bist du bereit für die vielleicht härtesten drei Monate deines Lebens? Dann sei bereit für die Grundausbildung bei der Bundeswehr! Drei Monate lang werden wir 12 neue Rekrutinnen und Rekruten mit der Kamera begleiten – und du bist täglich mit einer neuen Folge dabei!«

Offensichtlich gefällt das flott gemachte Format. Jeden Tag verzeichnet die Bundeswehr – nach eigenen Angaben – rund eine Million Zugriffe. Was zählt ist der Erfolg und da müssen dann auch Kritiker zurückstecken, die darauf hinweisen, die Serie zeige ein verzerrtes Bild der Bundeswehr, da in Mecklenburg-Vorpommern in einer der modernsten Kasernen der Truppe gedreht werde. Ganz abgesehen von der Tatsache, was auf die Soldaten zukommen kann, wenn sie im Auslandseinsatz für irgendwelche zu verteidigende deutsche Interesse verheizt werden. Alles Kleinkram. Matthias Gebauer berichtet nun sogar unter der Überschrift TV-Sender buhlen um Bundeswehr-Reality-Show: Aus der Webserie entsteht »möglicherweise eine Fernsehsendung. Nach SPIEGEL-Informationen interessieren sich bereits vier TV-Sender für das Konzept einer Reality-Show über den Alltag von Rekruten in der Grundausbildung. Es laufen erste Gespräche mit den privaten Sendern, wie man das bisher fürs Internet produzierte Format ins Fernsehen bringen kann.«

Die Sender haben nun nicht wirklich patriotische Gefühle für die ausgemergelte Bundeswehr entdeckt, sondern hier geht es um Business: »Um die kaufkräftige Gruppe der 17- bis 25-jährigen Zuschauer kämpfen alle TV-Stationen mit immer neuen Formaten, da sie der Werbewirtschaft die entsprechenden Slots innerhalb der Sendeplätze besonders teuer verkaufen können.«
Aber man muss auf dem Boden der Skepsis bleiben: Bei allen Stichproben unter jüngeren Leuten wird zwar der flotte YouTube-Versuch mit der „Rekruten“-Serie durchaus gewürdigt – aber zur Bundeswehr wollte dann doch lieber keiner.