Je näher der gesetzliche Mindestlohn kommt, desto konkreter werden die offenen Fragen. Beispielsweise: Wer ist eigentlich ein Langzeitarbeitsloser und wie erkennt man rechtssicher einen solchen?

Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommt – zum 1. Januar 2015 ist es soweit. Jedenfalls im Prinzip. Denn es gibt Ausnahmen von dem – eigentlich – alle umfassenden Mindestlohn. Darüber wurde in den vergangenen Wochen und Monaten heftig diskutiert. Eine dieser Ausnahmen bezieht sich auf die Langzeitarbeitslosen. Hier hatte sich die große Koalition auf eine Ausnahmeregelung verständigt, die vorsieht, dass Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen einstellen, in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht verpflichtet sind, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zahlen zu müssen. Die offizielle Begründung für diesen Schritt lautete: Man wolle die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen durch einen „zu hohen“ Einstiegslohn nicht gefährden. Als ein solcher wird offensichtlich die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 € pro Stunde gesehen, die man gerade flächendeckend einführt.

Im Umfeld dieser Ausnahmeregelung wurde schon viel Kritik vorgetragen an der Sinnhaftigkeit bzw. an der Unsinnigkeit dieser Ausnahmeregelung. Nun steht die aber im Gesetz und jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man diese Regelung im Alltag der Unternehmen umsetzen kann bzw. muss. Und ganz offensichtlich, folgt man einen neuen Artikel in der Print-Ausgabe der FAZ mit dem Titel „Die Mindestlohn-Ausnahme wird zur Stolperfalle“, handelt es sich bei dieser Ausnahmeregelung nur auf den ersten Blick um eine vermeintlich einfache Regelung. Offensichtlich, so der Artikel, stellen sich für die Praktiker mehrere offene Fragen. So wird beispielsweise die Beigeordnete für Soziales und Arbeit beim Deutschen Landkreistag, Irene Vorholz, mit den Worten zitiert: »Allerdings fragt sich aus Sicht der Praxis, wie genau festgestellt werden soll, wer langzeitarbeitslos ist.« Dies sei angeblich bislang nicht zufriedenstellend geklärt.

Schaut man in die gesetzliche Definition, dann diejenige  Personen als Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Zeiten von Krankheit oder die Teilnahme an bestimmten – die Betonung liegt hierbei auf bestimmten – Fördermaßnahmen innerhalb dieser Jahresfrist nicht als Unterbrechung der Arbeitslosigkeit gewertet werden. Bei anderen Fördermaßnahmen ist das allerdings anders, denn dann beginnen die Langzeitarbeitslosen hinsichtlich ihrer statistischen Dauerexistenz wieder bei Null, gelten also als Kurzzeit-Arbeitslose, was sie faktisch in der Realität aber natürlich nicht sind. Das wird übrigens in den Jobcentern bei der praktischen Arbeit auch berücksichtigt – also obgleich die dann in der Statistik mit den derzeit 1,1 Millionen Langzeitarbeitslosen nicht mehr mitgezählt werden, behandelt man sie bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung „Langzeitarbeitslosigkeit“ als Zugangskriterium für bestimmte Fördermaßnahmen aber als solche, weil sie es ja auch faktisch sind.

Für die anstehende Mindestlohn-Ausnahme-Praxis stellt sich nun die entscheidende Frage, wie ein Arbeitgeber überhaupt rechtssicher feststellen kann, ob ein Bewerber in diesem gesetzlichen Sinne langzeitarbeitslos ist. Denn das muss er ja wissen, um die Ausnahmeregelung, in den ersten sechs Monaten niedriger bezahlen zu können, in Anspruch nehmen zu können. Denn andernfalls müsste der Arbeitgeber ständig befürchten, dass er wegen illegaler Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns auch im Nachhinein belangt werden kann.

Der Artikel berichtet, dass derzeit im Bundesarbeitsministerium an den Durchführungsbestimmungen zum Mindestlohngesetz gearbeitet wird. Es wird behauptet, dass es den Arbeitgebern eher schwer gemacht werden soll, die Mindestlohn-Ausnahme zu nutzen. Angeblich »würde es nicht ausreichen, dass ein Bewerber persönlich versichert, er sei langzeitarbeitslos. Vielmehr ist vorgesehen, dass Langzeitarbeitslosigkeit amtlich bescheinigt sein muss, bevor der Mindestlohn unterschritten werden darf.« So weit, so gut – würde der eine oder die andere an dieser Stelle denken. Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein, wenn das Jobcenter dem Arbeitgeber diesen Tatbestand bescheinigt. Aber so einfach scheint es nicht zu sein: »Ungeklärt sei indessen noch, ob diese Bescheinigung wirklich ein rechtsverbindlicher Bescheid sein werde – oder ob dem Arbeitgeber am Ende trotzdem noch Ärger droht, falls sich später herausstellt, dass der Mitarbeiter im strengen Rechtssinn nicht langzeitarbeitslos war.«

Das kommt irgendwie putzig daher: Da stellt eine Behörde eine Bescheinigung aus, dass ein von ihr betreuter Mensch langzeitarbeitslos sei, zugleich aber soll die Möglichkeit bestehen, das für den Empfänger dieser Bescheid keine Rechtsverbindlichkeit hat, er sich also im Fall der Fälle nicht darauf berufen kann.

Man kann das auch als skurril bezeichnen.

Allerdings gilt das gleiche auch für den Alternativvorschlag, der von Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag vorgetragen wird: »Einfacher wäre eine Regelung gewesen, bei der die Erklärung des Betroffenen, bisher langzeitarbeitslos zu sein, ausreicht«, sagt Frau Vorholz. Das ist natürlich ebenso problematisch, denn hier öffnet sich durchaus eine problematische Missbrauchstür, denn der Arbeitgeber kann später bei einer solchen scheinbar einfachen Regelung immer behaupten, dass der Arbeitnehmer ihm gegenüber bestätigt habe, dass er langzeitarbeitslos sei und dass er in Treu und Glauben darauf gebaut hat, dass das schon seine Richtigkeit habe.

Aber damit nicht genug. Je länger man über einen Sachverhalt nachdenkt, umso mehr offene Fragen stellen sich. So beispielsweise, »was geschehen soll, wenn der Arbeitslose nach Inkrafttreten des Mindestlohns am 1. Januar 2015 sein Status gar nicht offen legen will.« Aus Datenschutzgründen können Jobcenter oder Arbeitsagenturen solche Information bisher nicht an Arbeitgeber weitergeben – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vor.
Und für die Jobcenter stellt sich eine weitere problematische Dimension des Themas, nämlich ein möglicher Zielkonflikt zwischen den Datenschutz und den so genannten Zumutbarkeitsregeln, worauf der Artikel hinweist – eine übrigens hochbrisante Frage, denn mit der Zumutbarkeitsregelung sind im bestehenden Recht Sanktionen gegenüber den Leistungsbeziehern verbunden:

»Kann man von Langzeitarbeitslosen, für deren Lebensunterhalt der Staat bezahlt, verlangen, dass sie notfalls auch eine Arbeit für anfangs weniger als 8,50 € annehmen? Eine Arbeit also, die der Ausnahmeklausel im Mindestlohngesetz entspricht? Nein, lautet dem Vernehmen nach die Antwort. Denn den Plänen zufolge sollen Langzeitarbeitslose auch in diesem Fall verweigern können, dass die entscheidende Information an Betriebe weitergegeben wird.«

Ja, so sind sie, die Untiefen der Praxis, wenn man eine scheinbar einfache Regelung wie einen allgemeinen, gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn mit Ausnahmetatbeständen verunstaltet.

Die grundsätzliche Problematik der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose muss an dieser Stelle aber erneut in Erinnerung gebracht werden dürfen. Dazu bereits mein Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ vom 1. April 2014:

Wenn die GroKo im Streit über den Mindestlohn um sich kreist, dann muss jemand Opfer bringen. Wenn nimmt man da? Wie wäre es mit den Langzeitarbeitslosen? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich darüber jemand aufregt, ist überschaubar und beherrschbar. Aus der Berliner Perspektive

In diesem Beitrag habe ich zwei Hauptkritikpunkte entwickelt:

  • Zum einen ist es mehr als irritierend, dass in einem Gesetz, das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ genannt wird und in dem der Mindestlohn als ein Bestandteil enthalten ist, eine Ausnahmeregelung eingebaut wird, die aber nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, denn in den anderen Unternehmen ist eine Vergütung der Langzeitarbeitslosen unterhalb der 8,50 € zumeist durch die tarifvertragliche Struktur von vornherein ausgeschlossen. Denkt man das also weiter, »dann hätte das zur Folge, dass tarifgebundenen Unternehmen, die sich also an die Regeln halten, die man doch fördern möchte, dergestalt bestraft werden, dass sie bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen diesem den gesetzlichen Mindestlohn mindestens schulden, während genau die Unternehmen, die sich außerhalb der Tarifbindung befinden, den Lohn nach unten drücken können. Ich bin gespannt, mit welcher mir sich derzeit nicht mal in Spurenelementen erschließenden Logik man das zu begründen glauben meint.« Dazu habe ich bislang nichts hören oder lesen können.
  • Zum anderen ist die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose auch systematisch falsch: »Es gibt vor allem angesichts der erheblichen Heterogenität der so genannten Langzeitarbeitslosen keine wirklich überzeugende Begründung, diese generell von der Gültigkeit eines Mindestlohnes auszuschließen. Wenn einzelne Arbeitslose teilweise oder erheblich leistungsgemindert sind, so dass ihre Produktivität eine Einstellung zu den gegebenen Mindestlohnbedingungen verhindern würde, dann muss man mit einem bekannten und erprobten und an dieser Stelle auch sinnvollen Instrumentarium gegensteuern und eine solche Einstellung ermöglichen: Hierzu gibt es das Instrument der Lohnkostenzuschüsse, mit deren Hilfe dann eine möglicherweise vorhandene lohnkostenbedingte Einstellungshürde beseitigt oder zumindest abgemildert werden kann.«

Vom „Kampfplatz“ demografische Entwicklung zur höchst realen Rollatoren-Gesellschaft und den Mühen einer Alltagsgestaltung vor Ort

Die demografische Entwicklung ist eine mittlerweile höchst kontroverse Angelegenheit geworden. Denn die einen instrumentalisieren die tatsächlichen oder angeblichen Entwicklungen für ganz andere Zwecke, beispielsweise das Rentensystem „umzubauen“ oder andere sozialpolitische Weichenstellungen vorzunehmen – oft mit Bezug auf die angebliche Unabwendbarkeit wegen der demografischen Entwicklung. Hierzu als ein Beispiel von vielen die neue Studie Die Zukunft des Generationenvertrags. Wie sich die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen lassen des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Andere hingegen, gerade aus dem linken Spektrum, haben in Reaktion auf diese durchaus beobachtbaren und folgenreichen Instrumentalisierungen eine Haltung entwickelt, die jede Bezugnahme auf mögliche Probleme – oder wie heißt es heutzutage weichgespülter daherkommend: Herausforderungen – durch die demografische Entwicklung als zu verurteilend ablehnt, denn sofort wird hier irgendeine Abbauabsicht unterstellt.

Und außerdem, so die Hardcore-Vertreter dieses jegliche Probleme negierenden Ansatzes, sei der Umgang mit der demografischen Entwicklung überhaupt kein Problem, denn alles sei eine Verteilungsfrage und allein der angebliche Produktivitätsfortschritt der Wirtschaft würde ausreichen, um die Jungen, die Alten und eigentlich alle anderen auch zu bedienen, man müsse den nur irgendwie „abschöpfen“. Vgl. für diese Position beispielsweise die immer wiederkehrenden Ausführungen von Gerd Bosbach: „Die Probleme sind lösbar“. Der Statistiker Gerd Bosbach hält die Angst vor dem demografischen Wandel für unbegründet.

Aber das sind Extrempunkte einer so typisch deutschen, deshalb aber eben nicht automatisch auch richtigen Entweder-Oder-Debatte. Die Wahrheit liegt wie so oft sicherlich in der Mitte und es lohnt ein Blick auf konkrete Herausforderungen, die sich durch den demografischen Wandel tatsächlich unabweisbar stellen werden und die man rechtzeitig bearbeiten muss, um überhaupt eine Chance haben zu können, die Weichen in eine menschenorientierte Gestaltung des Alltags stellen zu können. Denn eines können bzw. dürfen auch die Kritiker der „Demografie-Debatte“ nicht leugnen – wir werden in den vor uns liegenden Jahrzehnten eine erhebliche Zunahme an älteren Menschen inmitten unserer Gesellschaft bekommen und deren Anforderungen und Probleme müssen berücksichtigt werden. Das gilt gerade nicht nur für die Pflege, wobei die meisten Menschen hier überwiegend bis ausschließlich an das Segment der stationären Pflege denken. Aber die meisten Menschen mit Pflegebedürftigkeit leben zu Hause oder bei ihren Familien und ein Trend ist klar erkennbar: Man schiebt den Übertritt in die stationäre Pflege so lange wie irgendwie möglich auf, um in seinem gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können. Das ist absolut verständlich, wirft aber auch zahlreiche Gestaltungsfragen auf. Eine ganz wichtige Aufgabe darunter lässt sich begrifflich mit „Barrierefreiheit“ fassen, ein Begriff, der für viele – wenn überhaupt – eher mit behinderten Menschen in Verbindung gebracht wird, nicht aber mit der demografischen Entwicklung. Aber genau das ist es, viele ältere Menschen haben die gleichen oder vergleichbare Probleme wie Menschen im Behinderungen und insofern gewinnen auch sie durch barrierefreie Strukturen.

Dankbar für jede funktionierende Rolltreppe oder Fahrstuhl – so hat Lothar Heinke seinen Artikel überschrieben, der sich mit diesem Thema am Beispiel der Stadt Berlin auseinandersetzt. Er hat einige Gedanken über die Mühen der Ebene formuliert.

»Heute sitzen in Berlin 60.000 Menschen im Rollstuhl, 150.000 nutzen einen Rollator. Und so quält man sich eben über die gar nicht so niedrigen Treppen in den Bus – der Fahrer wartet geduldig oder steigt aus und klappt die Rampe hoch. Man ist dankbar für jede funktionierende Rolltreppe und jeden Aufzug …«

Und das ist die Ist-Situation, die man gedanklich und planerisch anreichern muss um den Aspekt der weiteren Entwicklung:

»Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Schneider, sagt, dass zehn Prozent der Einwohner Berlins auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Viele Gehwege sind unebene Stolperfallen, Bauunterhaltungsmittel sind knapp …  2030 werden 270.000 Berliner älter als 80 Jahre sein. Dann sitzt eine Großstadt im Rollstuhl, fährt Stützwägelchen oder geht am Stock. Nicht nur bei Glatteis.«

Die Schlussfolgerungen sind offensichtlich und zugleich ambivalent vor dem Hintergrund der gegebenen Strukturen: Wir brauchen erhebliche Investitionen im öffentlichen Raum, um die Barrierefreiheit herstellen und sichern zu können. Das kann alles nur vor Ort auf der lokalen, also kommunalen Ebene passieren. Viele Kommunen werden verständlicherweise argumentieren, dass sie das angesichts der Haushaltslage nicht werden stemmen können. Schon sind wir mittendrin in einer Auseinandersetzung mit der Mittelausstattung der Kommunen und darüber hinaus mit den Folgen der Schuldenbremsen und der Ausgestaltung der Einnahmenseite der öffentlichen Hand. Zugleich würde ein Investitionsprogramm in diesem Bereich aber erhebliche positive Auswirkungen auch volkswirtschaftlicher Art haben. Barrierefreiheit kann Arbeitsplätze schaffen und zugleich die Lebensqualität der Menschen steigern. Das alles spricht für eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen.

Das alles bedeutet auch, dass wir mehr wissen müssen über die Hindernisse und Bedarfe. Dieser offensichtliche Auftrag an die Wissenschaft wird erst in Umrissen aufgegriffen. Vgl. hierzu beispielsweise den Beitrag Die Soziologie der Behinderung erforschen von Sarah Schaschek. Es handelt sich um ein Porträt über Lisa Pfahl, Berlins erste Professorin für Disability Studies. Sie hat die Barrierefreiheit immer im Auge. Aber das ist eben nicht nur ein Thema für behinderte Menschen „im engeren Sinne“, sondern angesichts der demografischen Entwicklung für immer mehr Menschen, die schlichtweg aufgrund ihres Älterwerdens zunehmend Behinderungen erfahren in ihrem Alltag. Letztendlich geht es um Inklusion, die eben nicht verkürzt werden kann und darf auf Menschen mit Behinderungen, erst recht nicht nur auf den schulischen Bereich.

„Verlorene Generation“ dort, aber auch hier. Dazu europäische Verlautbarungsrhetorik und bei uns ein „Übergangssystem“, zu dem es kein Erkenntnis-, sondern ein veritables Umsetzungsproblem gibt.

Es ist ein Drama, was sich vor allem, aber nicht nur in den Krisenstaaten des Euro-Raums für die dortige junge Generation abspielt. Arbeitslosenquoten zwischen 25 bis über 50% sind eine echte Katastrophe für diese „verlorene Generation“. Hinzu kommt, dass viele junge Europäer auf der Suche nach Ausbildung und Arbeit ausgewandert sind in andere Länder – und dort nicht selten in neuen Ausbeutungsverhältnissen landen. Hierzu nur als ein Beispiel von vielen den Beitrag Arbeitnehmer zweiter Klasse: »Seit Beginn der Eurokrise kommen gut ausgebildete Pflegekräfte aus Südeuropa nach Deutschland. Hier werden einige von ihnen von Medizindienstleistern mit Knebelverträgen und schlechter Bezahlung ausgenutzt«. Oder aber sie gehen in ihren Heimatstaaten Beschäftigungen zu Niedrigstlöhnen nach, die sie aus der offiziellen Statistik katapultieren. Die Lage in Griechenland, Spanien und den anderen Krisenstaaten ist besonders übel – aber auch im Zentrum der relativen arbeitsmarktlichen „Glückseligkeit“, also in Deutschland, gibt es zahlreiche Verwerfungen für einen Teil der jüngeren Generation.

Es wird zwar immer wieder auf die im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrige Arbeitslosenquote der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hingewiesen. Allerdings ist diese offiziell ausgewiesene registrierte Arbeitslosigkeit unter den Jüngeren nur der eine Teil der Wahrheit, denn die faktische Erwerbs- und Ausbildungslosigkeit verbirgt sich teilweise hinter eigenen Systemen, wie dem so genannten „Übergangssystem“ in der Zone zwischen der Schule und dem Beruf bzw. der beruflichen Ausbildung. Und obgleich die Diskussion in Deutschland beherrscht wird von Berichten über nicht besetztbare Ausbildungsstellen, weil aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr junge Menschen fehlen würden, gelingt es auch hier hunderttausenden Jugendlichen nicht, ohne Hürden und Umwege in eine berufliche Ausbildung einzumünden. Hinzu kommen die, die gar nicht mehr auf den offiziellen Schirmen auftauchen, weil sie irgendwo zwischen den zählbaren Systemen treiben.

So stellt die Autorengruppe Bildungsberichterstattung in ihrem Bericht „Bildung in Deutschland 2014“ fest: »Nimmt man alle Sektoren beruflicher Bildung (einschließlich Hochschulstudium) für die letzten 20 Jahre in den Blick, dann zeigt sich, dass zwei Sektoren eine starke Dynamik entfalten, die beiden anderen eher stagnieren oder rückläufig sind: Eine starke Aufwärtsdynamik von ca. 200.000 Personen bzw. 61% an Neuzugängen weist das Hoch-/Fachhochschulstudium seit der Jahrhundertwende auf … Am unteren Ende der Berufsausbildung steigen zunächst die Neuzugänge zum Übergangssystem während des Zustroms der geburtenstarken Schulentlassjahrgänge auf fast eine halbe Million bzw. 40% der Neuzugänge jährlich an, um im demografischen Abschwung sukzessive auf eine viertel Million (2013) bzw. 27% an den Neuzugängen zurückzugehen.« (Vgl. hierzu auch die Abbildung, die dem Bildungsbericht entnommen ist). Das für Deutschland so wichtige und im internationalen Vergleich immer wieder als besonders vorteilhaft herausgestellte duale System der Berufsausbildung ist der große Verlierer der Umsortierprozesse, die seit längerem ablaufen: Im Vergleich zu 2000 hat es fast ein Fünftel der Neuzugänge verloren.

»Sowohl die Ausbildungs- als auch die Ausbildungsbetriebsquote gehen in diesem Zeitraum deutlich (ca. 10%) zurück … Das bedeutet, dass immer weniger Betriebe ausbilden (2012 noch 21,3%) und gleichzeitig die duale Ausbildung an Gewicht für das Beschäftigungssystem verliert (Ausbildungsquote).« 2013 gab es zum ersten Mal mehr Studienanfänger als Neuzugänge in eine duale Berufsausbildung.

Das „Übergangssystem“ als Auffangbecken für die Übriggebliebenen und (Noch-)Nicht-Verwertbaren hat zwar abgenommen, allein schon aufgrund der durch die demografische Entwicklung bedingten rückläufigen Zahl an jungen Menschen und weil tatsächlich aufgrund der Verschiebung der Angebots-Nachfrage-Relationen zuungunsten der Betriebe einige von ihnen auch Jugendlichen ein Chance geben, die früher nicht mal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären, aber immer noch mehr als 250.000 strömen erst einmal in das überaus heterogene „Übergangssystem“. Dieser anhaltende Zustrom ist zudem sozial hoch selektiv, wie man dem Bildungsbericht 2014 entnehmen kann:

»Mündet bei den deutschen Neuzugängen jeder Vierte ins Übergangssystem, so ist es bei den Ausländern fast die Hälfte. Bei den unteren Schulabschlusskategorien steigen bei den ausländischen Jugendlichen die Einmündungsquoten im Übergangssystem auf annähernd 85% bei Neuzugängen ohne Hauptschulabschluss und auf fast drei Fünftel mit Hauptschulabschluss. Selbst bei Neuzugängen mit Mittlerem Abschluss bleibt die Quote der ausländischen Jugendlichen im Übergangssystem knapp doppelt so hoch wie bei der entsprechenden deutschen Schulabsolventengruppe … Im Übergangssystem haben die männlichen Neuzugänge einen Anteil von drei Fünfteln, sind also stärker von Übergangsschwierigkeiten betroffen.«

Aber es gibt nicht nur die jungen Menschen, die in dem vielgestaltigen und seit langem einer kritischen Bewertung unterworfenen „Übergangssystem“ zwischengelagert und bestenfalls mit einem mehr oder weniger langen Zeitaufwand am Ende dem Ausbildungssystem doch zugeführt werden – oder aber in irgendeine Beschäftigung abwandern.

Es war der EU-Sozialkommissar László Andor, der diese Tage in einem Interview („Die Statistik verbirgt 370.000 junge Arbeitslose“) den Finger auch auf eine der Wunden bei uns gelegt hat:

»Deutschland hat zwar offiziell eine registrierte Jugendarbeitslosigkeit von nur 7,8 Prozent. Die wahre Jugendarbeitslosigkeit ist aber weitaus höher. In Deutschland gibt es 370.000 arbeitslose Jugendliche, die nicht in den offiziellen Statistiken auftauchen, weil sie nicht nach Arbeit suchen und nicht in Ausbildung oder Schulung sind. Das ist eine sehr hohe Zahl, die ein Grund zur Sorge ist. Viele dieser Jugendlichen sind Migranten oder Außenseiter der Gesellschaft. Aus Sicht der EU-Kommission muss die deutsche Politik sich um diese Gruppe viel stärker kümmern. Der deutsche Ansatz bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist zu stark auf die offiziell registrierten arbeitslosen Jugendlichen konzentriert. Deutschland muss mehr tun, um die Jugendgarantie, wonach jeder Jugendliche unter 25 Jahren nach vier Monaten einen Job, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten soll, umzusetzen. Die Politik muss sich auch um jene Menschen kümmern, die nicht im Computersystem registriert sind, aber trotzdem keine Arbeit haben und dringend Hilfe benötigen.«

Das sind ja nun andere Zahlen als die, die man ansonsten gewohnt ist. Wo kommen die 370.000 her und wie muss man die einordnen?

Diese Zahl hat sich der EU-Sozialkommisar nicht ausgedacht, sondern sie stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Deutschland selbst. Denn in deren National Implementation Plan to Establish the EU Youth Guarantee in Germany aus dem April 2014 findet man den folgenden Passus:

»The NEET rate (NEET meaning not in education, employment or training) comprises those young people of the same age who neither go to work nor attend vocational education and training nor are in other forms of education. Germany had a NEET rate of 7.1 percent (640,000 individuals) in 2012 – almost twice as many as young unemployed.«

Das NEET-Konzept (NEET = „Not in Employment, Education, or Training“), ist ein erweitertes Erwerbslosigkeitskonzept, bei dem – neben den im engeren Sinne arbeitslosen Jugendlichen – auch arbeitsmarktferne Jugendliche, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung befinden, als Risikogruppe in die Berechnung einfließen, so Hans Dietrich in seinem Aufsatz Qualitative und quantitative Dimensionen von Jugendarbeitslosigkeit in Europa, der 2013 in der Zeitschrift Wirtschaftsdienst veröffentlicht wurde. Zu den NEETS vgl. auch die Studie von Eurofound (2012): NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe, Dublin.

Das alles verdeutlicht, dass wir nicht nur in den Krisensstaaten der EU eine Menge zu tun haben, wenn es um die Teilhabeperspektiven der jungen Generation geht. Auch in Deutschland, dem angeblichen Musterland, gibt es zahlreiche Baustellen. Insofern ist es konsequent, dass der Deutschlandfunk die Serie „Europas vergessener Nachwuchs“, die in der Sendung „Campus & Karriere“ gelaufen ist, mit einem Blick auf die Situation in Deutschland abgeschlossen hat. Die Beiträge aus dieser Serie kann man hier abrufen bzw. nachlesen:

Es ist eine verfahrene Situation – seit mehreren Jahren gibt es massive Probleme mit einer sehr hohen Jugendarbeitslosigkeit vor allem in den südeuropäischen Staaten. Aber nicht nur dort, wie hier gezeigt wurde, sondern auch in dem „Musterland“ Deutschland, das nicht nur im Fußball Weltmeister geworden ist, sondern auch hinsichtlich des Umgangs mit den offenen und vor allem den versteckten jugendlichen Arbeitslosen weltmeisterlicher Qualitäten an den Tag legt. Und dies ist hier ausdrücklich im positiven wie im negativen Sinne gemeint. Denn auf der einen Seite kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass es in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart gelungen ist bzw. gelingt, einen Großteil der Jugendlichen beim Übergang zwischen Schule und Beruf gut zu integrieren in das Erwerbssystem. Von zentraler Bedeutung hierfür ist das duale Berufsausbildungssystem in Deutschland. Über dieses höchst komplexe Gebilde im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaften ist es bislang sehr gut gelungen, die Mehrheit der jungen Menschen in eine vernünftige berufliche Grundbildung einzubetten.

Allerdings muss auf zwei zentrale Schwachstellen hingewiesen werden: Zum einen gerät seit längerem das System der dualen Berufsausbildung in dem Moment, in dem andere Länder am liebsten dieses System kopieren und zu sich verpflanzen würden, von mehreren Seiten schwer unter Druck. „Von oben“, weil immer mehr junge Menschen an die Hochschulen drängen, darunter auch sehr viele, die früher eine duale Berufsausbildung gemacht hätten. Aber auch „von unten“, denn die Öffnung der Ausbildung für so genannte „leistungsschwächere“ Jugendliche lässt sich nur auf dem Papier so einfach bewerkstelligen, denn zum einen sind die Ausbildung in den vergangenen Jahren teilweise erheblich kognitiv angehoben worden, so dass sich gerade für Jugendliche, die an und in der Schule gescheitert sind, erhebliche neue Scheiternswahrscheinlichkeiten ergeben. Zum anderen ist es aber auch so, dass unter diesen Jugendlichen, die bislang keinen Zugang zu einer Ausbildung gefunden haben, natürlich auch junge Menschen sind, die erhebliche Verhaltensprobleme oder andere persönliche Einschränkungen haben, die es dem einzelnen Auszubildenden Unternehmen schwer bis teilweise unmöglich macht, hier eine betriebliche Ausbildung anbieten zu können.

Nun wird nicht erst seit gestern über die Probleme beim Übergang zwischen Schule und Beruf diskutiert und experimentiert mit Lösungsmöglichkeiten. Man kann und muss sogar so weit gehen, festzustellen, dass wir in keinerlei Hinsicht mehr ein Erkenntnisproblem haben, was sowohl die Schwachstellen wie auch die konzeptionellen Ansätze für eine sinnvolle Reform dessen, was bei uns als „Übergangssystem“ bezeichnet wird, angeht – sondern ein im wahrsten Sinne des Wortes leider typisch deutsches Umsetzungsproblem. Hier lassen sich bei genauerer Betrachtung zwei zentrale Problemstellen identifizieren: zum einen ist es bis heute nicht gelungen, die vielen guten und auch erprobten Ansätze aus den zahlreichen Modellprojekten in eine nachhaltige, flächendeckende Struktur zu implementieren. Wir brauchen nicht nur eine Verstetigung, sondern auch eine Konzentration der mit diesen Ansätzen verbundenen Personen unter einem Dach. An diesem Aspekt setzt ja auch konzeptionell der Ansatz der Jugendberufsagenturen an (vgl. als Beispiel die Hamburger Jugendberufsagentur), wobei darauf zu achten ist, dass hier nicht nur eine neue Hülle geschaffen wird, sondern dass auch tatsächlich unter dieser Hülle die modernen pädagogischen Konzepte für die Arbeit mit den Jugendlichen umgesetzt werden (können). Auf der anderen Seite ist es im wahrsten Sinne des Wortes skandalös, dass die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte, die an dieser schwierigen Schnittstelle zwischen Schule und Beruf arbeiten, mit zu den am schlechtesten ausgestalteten in der Bildungskette gehören. Nicht nur eine desaströs niedrige Bezahlung, sondern die auch noch verbunden mit im Regelfall extrem kurz laufenden Befristung sind Alltag in diesem Bereich. Dies ist nicht nur mit Blick auf die betroffenen problematisch, sondern vor allem angesichts einer Erkenntnis, die man aus vielen Modellprojekten ableiten konnte und die sich bei logischer Betrachtung von selbst ergibt: Gerade in diesem Bereich sind dauerhafte Beziehungen zwischen den Fachkräften und den betroffenen Jugendlichen von zentraler Bedeutung, denn hier müssen nicht nur zu den Jugendlichen, sondern auch zu den Arbeitgebern, die bereit sind, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, sichere Bindung aufgebaut werden. Das alles ist höchst voraussetzungsvoll.

Angesichts der Tatsache, dass wir in Deutschland immer noch derart massive Probleme haben, wenn es um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bzw. der Ausbildungslosigkeit junger Menschen geht, sollte es nicht verwunderlich sein, dass das in anderen Ländern noch weitaus schlimmer aussieht und dass die europäische Ebene angesichts der unglaublichen Heterogenität, die sich schon innerhalb eines Landes, geschweige denn zwischen den unterschiedlichen Ländern ausprägt, mit großen Summen zu operieren scheint, in Wahrheit aber damit konfrontiert ist, dass man immer noch hinsichtlich der so genannten Youth Guarantee im wesentlichen auf der Ebene der Verlautbarungsrhetorik stecken geblieben ist.

Es gibt wahrlich keine einfachen Antworten auf diesem Spielfeld, aber überhaupt nicht zu spielen bzw. darüber zu diskutieren, dass das Spielfeld äußerst uneben ist, wird sich im Nachhinein noch einmal bitter rächen. Denn sehenden Auges produziert man derzeit eine im wahrsten Sinne des Wortes „verlorene Generation“.