Paketdienste segeln auf der Sonnenseite der „Amazon-Gesellschaft“. Aber das hat seinen Preis, dessen Bezahlung wieder mal ungleich verteilt ist

Jetzt ist wieder Hochsaison für die Paketdienste. Unmengen werden in diesen und den kommenden Tagen verschickt und müssen zugestellt werden. Aber auch unabhängig vom Weihnachtsgeschäft boomt die Branche. Denn unsere Gesellschaft mutiert immer mehr zu einer „Amazon-Gesellschaft“. Online bestellen und real an- und beliefern lassen setzt sich immer mehr durch. Laut einer Studie des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) wurden im Jahr 2013 knapp 2,7 Milliarden Sendungen verschickt. Das sind 57 % mehr als im Jahr 2000. Immer mehr gelbe, braune oder weiße Laster quälen sich im Schneckentempo durch die überfüllten Straßen – und dass sie in vielen Städten schon heute ein veritables Verkehrschaos anrichten, wie Michael Haberland in seinem Artikel Sie parken mitten auf der Straße: Wie Paket-Dienste Städte verstopfen beklagt, ist die eine durchaus problematische Auswirkung dieser Erfolgsstory. Besonders problematisch ist aber die Tatsache, dass die Expansion der Branche in vielen Fällen auf Kosten der dort arbeitenden Menschen vorangetrieben wird. Die teilweise skandalösen Arbeitsbedingungen sind schon oft und von vielen beleuchtet worden (vgl. beispielsweise den Blog-Beitrag Da schreit jemand – nicht – vor Glück. Die (noch) Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Paket- und Kurierdiensten und Wildwest bei den Arbeitsbedingungen oder auch Amazon mal wieder. Ab in den Osten und zurück mit dem Paketdienst).

Die Abbildung verdeutlicht einen trockenen, für die Betroffenen aber teilweise im wahrsten Sinne des Wortes schmerzhaften Aspekt: In den vergangenen Jahren hat es bei den Paketdiensten eine enorme Produktivitätssteigerung gegeben, gemessen an der Zahl der zugestellten Sendungen je Beschäftigten. Fast 22% mehr innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Nun ist sicher jedem klar, dass man in diesem Bereich kaum durch technische Innovationen einen solchen Produktivitätssprung hinbekommen hat, sondern hier spiegelt sich u.a. eine massive Arbeitsverdichtung und eine Ausweitung der Zustellbezirke. Frank-Thomas Wenzel hat das, was hier angesprochen wird, schon in der Überschrift zu seinem Artikel auf den Punkt gebracht: Lange Tage, wenig Geld: »Unter den Paketdiensten herrscht ein gnadenloser Konkurrenzkampf. Leidtragende sind die Zusteller. Sie müssen oft unter massivem Zeitdruck und für einen Hungerlohn die Sendungen zum Kunden bringen.«

Da kann es dann nicht überraschen, wenn man beispielsweise in der Deutschen Verkehrs-Zeitung lesen muss: Paketdienste suchen Fahrer. „Gegenüber Branchen, die schrumpfen, ist das Schöne bei uns, dass der Paketmarkt wächst“, so wird Rico Back, Chief Executive Officer (CEO) der GLS-Gruppe, in dem Artikel zitiert. Doch die steigenden Mengen bescheren den Dienstleistern ein ganz praktisches Problem: Ihnen könnten eines Tages die Zustellfahrer ausgehen.

»Derzeit sind schätzungsweise rund 110.000 Fahrer für die Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland unterwegs sind. Allein die Deutsche Post setzt aktuell rund 60.000 Mitarbeiter in der Paket- und Verbundzustellung ein. Knapp 15.000 davon sind Paketzusteller. Die vor allem auf dem Land tätigen sogenannten Verbundzusteller liefern Briefe und Pakete zusammen aus. Sie sind in der Regel mit dem Auto unterwegs.
Zu ihren jetzigen 50.000 Fahrern brauchen die Wettbewerber des Bonner Logistikkonzerns angesichts der erwarteten Zuwächse an Paketen pro Jahr sechs bis sieben Prozent mehr Fahrer, schätzt Back. Allein für GLS sind derzeit 5000 Fahrer im Einsatz. „Bis Ende dieses Jahrzehnts werden 20.000 weitere Fahrer benötigt“, ergänzt Boris Winkelmann, CEO beim DPD.«

Und was bedeutet das für die Branche? »Um diesen Bedarf zu decken, schaut sich der Paketdienst auch jenseits der Grenzen um. „Wir sind im Gespräch mit unserem spanischen Partner Seur, um Fahrer bei uns zu beschäftigen“, erläutert Winkelmann«, der CEO beim DPD. Das nun aber kann sich dann mit einer anderen Klage seitens der Unternehmen überschneiden: »Hermes-Geschäftsführer Thomas Horst weist auf einen anderen Aspekt hin: „Es wird immer schwieriger, Zusteller zu finden, die die qualitativen Anforderungen der Kunden auch tatsächlich erfüllen können. In Berlin ist es beispielsweise schwierig, überhaupt noch deutschsprachige Zusteller zu gewinnen.“« Ob das nun durch Fahrer aus Spanien besser werden würde?

Man könnte ja an dieser Stelle durchaus auch auf die Idee kommen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern und dadurch die Attraktivität zu steigern. Davon findet man nichts. Lediglich einen Hinweis, dass das durchaus ein wichtiger Punkt sein kann, um genügend geeignetes Personal finden zu können: »Die Deutsche Post geht davon aus, durch die steigenden Paketvolumina bis 2020 weitere 12.000 Arbeitsplätze in der Paket- und Verbundzustellung zu schaffen. Zugleich verweist eine Pressesprecherin des Logistikkonzerns auf die tarifgebundenen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, die das Unternehmen biete. Deshalb, so die Schlussfolgerung, „sehen wir derzeit keinen echten Mangel an Kräften in der Paketzustellung“.« Man achte auf die Formulierungskunst der Pressesprecherin: „derzeit keinen echten Mangel“.

Ach, die Deutsche Post. Ist sie im Vergleich mit den rabenschwarzen Konkurrenten vielleicht so etwas wie eine ziemlich graue Lichtgestalt, so transformiert sie sich derzeit eher in Richtung auf die Dunkelheit, um in der bildlichen Sprache zu bleiben. Diese Tage erst war sie wieder in der öffentlichen Diskussion angesichts der Klagen der Gewerkschaft ver.di über die vielen Befristungen: »Von den bundesweit insgesamt rund 127 000 Beschäftigten in den 49 Niederlassungen Brief arbeiten gut 21 000 Beschäftigte dauerhaft oder als Aushilfe mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Das sind 17 Prozent aller Beschäftigten«, so ver.di in einer Pressemitteilung bereits im August dieses Jahres.

Und man kann es auch so aufrufen, wie das bereits in einem früheren Beitrag zum Thema formuliert wurde: »Inzwischen hat sich in der Branche eine Zwei-Klassengesellschaft entwickelt. Viele große Paketdienste haben Tarifverträge, die halbwegs akzeptable Konditionen bieten. Allerdings hat Postchef Frank Appel gerade angekündigt, dass neu Eingestellte künftig mit niedrigeren Löhnen rechnen müssen. Zugleich lagern die Konzerne einen großen Teil ihrer Aufträge aus. Daraus entsteht ein System von Sub-Sub-Unternehmen. Am Ende der Kette stehen Zusteller, die als Selbstständige arbeiten und mit Privatwagen die Pakete ausfahren. Als Lohn bleiben dann nach Recherchen des WDR  nicht selten gerade einmal 1000 Euro brutto im Monat übrig. Diese „Selbstständigen“ müssen dann ihren Verdienst mit Hartz IV aufstocken, um über die Runden zu kommen« (vgl. Frank-Thomas Wenzel: „Sklavenähnliche“ Arbeitsbedingungen).

Wie bekannt, jede Medaille hat zwei Seiten und die eine kann manchmal ganz schön hässlich sein.

Ein großer Autokonzern zeigt sich „sehr verwundert“ über ein Urteil. Das ist verständlich: Das Landesarbeitsgericht Stuttgart rügt Scheinwerkvertrag bei Daimler

Immer wieder diese Werkverträge. Und immer wieder Daimler. Ausgerechnet dieser Weltkonzern wurde in einer SWR-Reportage (Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden), die im ARD-Fernsehen zur besten Sendezeit (und kurz vor der Präsentation der neuen S-Klasse) im Mai 2013 ausgestrahlt wurde, damit konfrontiert, dass Werkverträge zum Lohndumping eingesetzt wurden. Daimler hat gegen die Berichterstattung im Fernsehen alle juristischen Register gezogen und wollte dem SWR untersagen lassen, den Beitrag erneut auszustrahlen (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Der Premiumhersteller mag das nicht. Also zerrt man kritische Berichterstattung vor das Gericht. Eigentlich aber geht es um eine Systemfrage, die sich um Werkverträge dreht). Damit hat das Unternehmen allerdings vor dem Stuttgarter Landgericht Schiffbruch erlitten (Daimler unterliegt SWR). Und jetzt ein neuer, diesmal äußerst schmerzhafter Schlag seitens der Rechtsprechung. Und wenn man sich die Fallkonstellation anschaut, dann wird verständlich, warum Daimler „sehr verwundert“ ist über die neue Entscheidung – und warum das bei vielen anderen Unternehmen für große Unruhe sorgen wird.

Zum Sachverhalt: Ein Ingenieur hat in zweiter Instanz einen Rechtsstreit mit der Daimler-Bustochter Evobus gewonnen, berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrem Artikel Gericht rügt Scheinwerkvertrag bei Daimler. Genauer:

»Das Landesarbeitsgericht Stuttgart gab einem Entwicklungsingenieur recht, der nach Angaben des Gerichts seit Mai 2011 durchgehend in derselben Abteilung auf demselben Arbeitsplatz am Standort Mannheim des Busherstellers Evobus eingesetzt war – allerdings nacheinander von drei Firmen, die wiederum im Rahmen von Werkverträgen für die Daimler-Tochter tätig waren … Im Fall des Mannheimer Entwicklungsingenieurs urteilte das Landesarbeitsgericht, dass es sich um einen Scheinwerkvertrag handle und rechtlich ein Arbeitsvertrag des Klägers mit der Daimler-Tochter zustande gekommen war … Ein Missbrauch von Werkverträgen liegt vor, wenn die Beschäftigten voll in den Arbeitsalltag eingebunden sind. Der Entwicklungsingenieur war nach der Prüfung des Gerichts voll betrieblich eingegliedert und unterstand dem Weisungsrecht von Evobus. Dies sei auch beabsichtigt gewesen, obwohl vertraglich anders vereinbart.«

Aber der eigentlich Hammer kommt erst noch. Denn auch wenn ein Gericht auf einen Scheinwerkvertrag erkannt hatte, also auf den Tatbestand der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung, blieb es für den faktischen Entleiher immer dann ohne irgendwelche Konsequenzen, wenn die Werkvertragsfirma gleichzeitig über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, denn dann konnte man diese „ziehen“ und die eigentlich vorgesehenen Rechtsfolgen für das entleihende Unternehmen vermeiden (vgl. dazu auch Sell, S. (2013): Lohndumping durch Werk- und Dienstverträge? Problemanalyse und Lösungsansätze. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 13-2013. Remagen, 2013). Der Arbeitsrechtler Peter Schüren hat das mal als „Reservefallschirm“ bezeichnet, mit dem man die eigentlich im Gesetz vorgesehene Sanktionierung des von all dem profitierenden entleihenden Unternehmens umgehen kann.

Und darauf haben sich auch die Anwälte bezogen, die das Daimler-Tochterunternehmen Evobus vertreten: »Auch im vorliegenden Fall argumentierten die Evobus-Anwälte laut Gericht, dass der Ingenieur von den Auftragnehmern als Leiharbeiter eingesetzt werden konnte.« Aber offensichtlich haben die Anwälte und das Unternehmen nicht damit gerechnet, dass dem Landesarbeitsgericht der Kragen platzen könnte, was aber eingetreten ist:

»Das Landesarbeitsgericht ist nun jedoch von der gängigen Rechtsprechung abgewichen und wies darauf hin, dass eine Leiharbeit weder aus dem Arbeitsvertrag des Ingenieurs noch aus den Werkverträgen ersichtlich gewesen sei. Das Gericht rügt, dass sowohl Evobus als auch der Auftragnehmer gerade bewusst den Sozialschutz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verhindern wollten. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass Leiharbeiter nur vorübergehend eingesetzt werden dürfen, um etwa Auftragsspitzen zu bewältigen.«

Das sitzt und muss erst einmal verdaut werden.

Die große Koalition plant – so ist es jedenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart – etwas gegen den Missbrauch von Werkverträgen zu unternehmen. Die Gesetzgebung sei für das nächste Jahr vorgesehen, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage. Aber Frau Nahles kann sich sicher inspirieren lassen, von den seit längerem vorliegenden Reformvorschlägen wie auch von dem konkreten Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Hoffentlich wird das auch bald mit Leben gefüllt. So ein „nächstes Jahr“ kann ganz schön lange dauern.

Übrigens: Wer sich für die Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“, die im vergangenen Jahr im ARD-Fernsehen ausgestrahlt wurde, interessiert, der kann sich die hier anschauen. YouTube sei Dank:

Alles gut im Pflegebegutachtungsland Deutschland? Tolle Noten, erhebliche Zweifel. Und die Hoffnung auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im vergangenen Jahr wurden von 1.400 Gutachtern mehr als 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen, darunter 308.000 in Pflegeheimen, vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Sie stellen das Nadelöhr dar, durch das man durch muss, um nach Einstufung in eine der Pflegestufen Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung zu bekommen. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, das 2012 vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass die Medizinischen Dienste regelmäßig Versicherte befragen – konkret müssen an 2,5 Prozent der Versicherten, die Pflegeleistungen beantragen, Fragebögen verschicket werden. Die Ergebnisse wurden nun vom Medizinischen Dienst der Öffentlichkeit präsentiert. Und die können sich auf den ersten Blick sehen lassen: »86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die  Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden … Die repräsentative Befragung belegt zudem, dass die MDK-Gutachter von 90 Prozent der Versicherten als kompetent, hilfsbereit und freundlich wahrgenommen werden.« (Quelle: Bundesweite Versichertenbefragung: Pflegebedürftige bewerten MDK-Begutachtung positiv). Also alles gut an diesem Nadelöhr des Pflegesystems? Dann irritiert die Überschrift eines Artikels von Anno Fricke in der Ärzte Zeitung: MDK räumt Mängel ein. Zwar sei die Mehrheit der Befragten mit dem MDK angeblich zufrieden, aber: »Der Blick aufs Detail offenbart jedoch Defizite.« Die Gutachter müssten künftig intensiver auf die individuelle Pflegesituation des Versicherten eingehen und ihr Vorgehen intensiver erläutern, so wird Peter Pick, der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands, in dem Artikel zitiert. Und konkreter: Die Pflegegutachter sollten sich zudem mehr Zeit nehmen. „Sechs bis sieben Minuten für eine Begutachtung sind zu wenig“.

Wasser in den Wein gießt auch der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: »Wieder stellt sich der MDK ein Zeugnis mit Bestnoten aus. Tatsächlich besagen sie nur, dass die Gutachter mehrheitlich pünktlich kamen, sich vorgestellt und höflich verhalten haben.« Und er legt nach: »Die Noten sagen aber rein gar nichts über die Ergebnisse aus. Mehr als jedes dritte Gutachten ist fehlerhaft oder falsch, mehr als 40 Prozent der Widersprüche führen zu einem Erfolg. Leider hat der Gesetzgeber blauäugig das gesamte Befragungsverfahren in die Hände des Kostenträgers gelegt. So hat man den Bock zum Gärtner gemacht.«

Die Ergebnisse der Befragung wurden zwar jetzt veröffentlicht, liegen aber schon seit längerem vor. Bereits im Juni berichtete beispielsweise die Ärzte Zeitung unter der Überschrift: Tolle Noten wecken Skepsis.

Dass es durchaus Grund gibt für Skepsis hinsichtlich der „Heile Welt“-Botschaft kann man auch der ARD-Dokumentation Im Zweifel gegen den Patienten? Der Kampf um die Pflegestufe entnehmen, die am 11. August 2014 ausgestrahlt wurde:

»Für viele alte Menschen ist es eine Schicksalsfrage: Wird mir eine Pflegestufe bewilligt oder bleibt mir die Hilfe verwehrt? Darüber entscheiden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Unabhängig und fair sollen sie handeln. Doch daran gibt es massive Zweifel. Die Reportage zeigt den Kampf von Patienten und deren Angehörigen um Gerechtigkeit. Im Film begegnen den Zuschauern verzweifelte Menschen, die sich von den Kassen und dem MDK betrogen fühlen. Die Recherchen bestätigen: Mit zum Teil absurden Begründungen werden Versicherte um ihre berechtigten Ansprüche gebracht.«

Also doch nicht alles Gold, was jetzt glänzend der Öffentlichkeit präsentiert wird? Sicher nicht.

Aber vielleicht hilft der Blick in die Zukunft? Dazu der MDK:

»Die Medizinischen Dienste gehen davon aus, dass durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der 2015 auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden soll, die individuelle Pflegesituation besser in der Pflegebegutachtung berücksichtigt werden kann. Denn künftig wird bei der Begutachtung nicht mehr das Minutenzählen, sondern das Erfassen der Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen im Fokus stehen. Das neue Verfahren soll alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit erfassen. Damit erhalten auch Betroffene mit gerontopsychiatrischen und kognitiven Einschränkungen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.«

Zum (übrigens seit Jahren geplanten und immer wieder verschobenen) neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus Sicht der Medizinischen Dienste der Krankenkassen vgl. auch die Beiträge in der Zeitschrift MDK Forum, Heft/2014.

Aber bei allen Verbesserungen, die ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bringen könnte, bleibt auch hier eine gehörige Portion Skepsis und man sollte erst dann aufatmen, wenn das wirklich auch kommt: Denn bereits in den vergangenen Legislaturperioden hatte man das immer auf der Agenda und jedesmal sollte am Ende der Legislaturperiode was passieren und man hat das dann angesichts der dann anstehenden Wahlen auf den Beginn der neuen Legislaturperiode verschoben. Insofern gibt es keinen Grund, mit Blick auf den Kalender und auf die geplante Implementierung am Ende der laufenden Legislaturperiode nicht wieder mit einem „Wir würden ja gerne, aber … ganz bestimmt in der nächsten Legislaturperiode“-Effekt zu rechnen. Wir lassen uns gerne von einem „Diesmal aber anders“-Moment  überraschen.