Noch nie so viele. Kinder unter 3 Jahren in Kitas und Tagespflege. Und viele Fragen jenseits der nackten Zahlen

Es ist ganz offensichtlich eine Erfolgsgeschichte, die sich in den Zahlen niederschlägt. Gemeint ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung für die ganz kleinen Kindern unter drei Jahren in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2006 wurden 286.905 Kinder im Alter bis drei Jahre in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut – bis zum März 2014 ist diese Zahl auf 662.701 Kinder angestiegen, was einer Steigerungsrate von 131% innerhalb der letzten acht Jahre bedeutet. Das Statistische Bundesamt meldet sich nun mit der folgenden Schlagzeile zu Wort, die einen weiteren Hinweis darauf gibt, dass wir es mit einer echten Erfolgsstory zu tun haben: Betreuungs­quote unter 3-jähriger Kin­der in West­deutsch­land deutlich gestiegen. Das kann man der neuen gemeinsamen Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Kindertagesbetreuung regional 2014 entnehmen, die Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in allen 402 Stadt- und Landkreisen in Deutschland zur Verfügung stellt.

Kurz zur Erinnerung: »Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater zu schaffen. Die damalige Planungsgröße wurde auf 750.000 Plätze beziffert. Mittlerweile wird der Bedarf sogar auf rund 780.000 Plätze für unter 3-Jährige geschätzt, was einer Betreuungsquote von gut 39 % entspricht. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen nach oben oder auch nach unten kommen. Seit dem 1. August 2013 hat in Deutschland jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege«, schreiben die Statistiker in ihrer Veröffentlichung (S. 5). Schaut man auf den in der Abbildung dargestellten aktuellen Wert, dann könnte man geneigt sein zu bilanzieren: Mission Accomplished. Allerdings bestände dann auch die Gefahr, dass man der gleichen Fehleinschätzung unterliegt wie der damalige amerikanische Präsident George W. Bush am 1. Mai 2003 auf dem Flugzeugträger USS Abraham Lincoln in seiner Fernsehrede an die amerikanische Nation, in der er „mission accomplished“ hinsichtlich des Irak-Kriegs verkündete. Bekanntlich ging es dann erst richtig los. Und dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass zwischen den für 2014 ausgewiesenen 662.701 tatsächlich betreuten Kindern unter drei Jahren und den als Zielgröße ausgewiesenen 750.000 bzw. mittlerweile auf 780.000 Betreuungsplätzen zur (angeblichen) Rechtsanspruchserfüllung noch eine ordentliche Lücke klafft. Und die Insider wissen, dass auch diese Quote von 39 % von vielen Fachleuten als zu niedrig angesetzt eingeschätzt wird, der tatsächliche Bedarf also eigentlich einen noch höheren Wert zur Folge haben müsste. Haben wir es also mit einem „Bush-Effekt“ in der Kindertagesbetreuung zu tun?

Schauen wir also etwas genauer auf die harten Zahlen der Bundes- und Landesstatistiker, die jeweils im März eines jeden Jahres die lebend betreuten Kindern in Kitas und in der Tagespflege zählen und in Relation setzen zu den insgesamt vorhandenen Kindern der jeweiligen Altersgruppe, woraus sich dann die „Betreuungsquote“ ergibt. In der neuen Veröffentlichung wird die (quantitative) Betreuungssituation der Kinder, vor allem der unter dreijährigen Kinder, in allen Stadt- und Landkreisen der Bundesländer ausgewiesen.

Die für das Frühjahr 2014 ermittelte bundesweite Betreuungsquote lag mit 32,4 % unter der Zielgröße von 35 % und erst recht unter den neuerdings gesetzten 39 %. Der Blick auf die für die einzelnen Bundesländer ausgewiesenen Quoten zeigt mehrere Auffälligkeiten. Zum einen erkennt man das weiterhin existierende erhebliche Gefälle zwischen Ost und West, denn in den ostdeutschen Bundesländern lag die Quote um bzw. deutlich über 50 %, während im Westen teilweise erhebliche Streuungen gegeben sind, von um die 27% in den süddeutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg bis hin zu 43 % im Stadtstaat Hamburg. Aber nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch zwischen den Land- und Stadtkreisen innerhalb eines Bundeslandes gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den Betreuungsquoten.
Eine weitere Auffälligkeit ist die ausgeprägte Streuung der Bedeutung der Kindertagespflege zwischen den Bundesländern. In Sachsen-Anhalt mit 1,9 % und in Thüringen mit 4 % der betreuten Kinder spielt diese Betreuungsform so gut wie keine relevante Rolle, während der Anteil der Tagesmütter und wenigen -väter in Nordrhein-Westfalen fast 30 % erreicht.

Aufschlussreich ist auch der Blick auf die differenzierte Altersverteilung der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren. Man erkennt sehr deutlich, dass eine außerfamiliale Betreuung im ersten Lebensjahr des Kindes kaum vorkommt, die Anteilswerte liegen hier bei 2,5 % in Westdeutschland und selbst in Ostdeutschland sind es nur 4,3%. Bei den Kindern zwischen einem und zwei Jahren wird dann eine erhebliche Auseinanderentwicklung zwischen Ost und West sichtbar – in dieser Altersgruppe befinden sich in Ostdeutschland bereits 65,1 % in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson, während der Durchschnittswert über die westdeutschen Länder und Stadtstaaten hier bei 27% liegt. Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr kann man mit Blick auf die ausgewiesenen Betreuungsquoten durchaus davon sprechen, dass die Familien hier auf dem Weg sind, dass eine stundenweise Betreuung zum Normalmodell in dieser Altersgruppe wird, so wie das bereits für die Kindergartenkinder, also die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen schon der Fall ist.

Nun stecken hinter diesen abstrakt daherkommenden Zahlen reale und höchst unterschiedliche Kinder und deren Eltern sowie Kitas und Tagespflegepersonen. Und folgt man den aktuellen Berichten in den Medien, dann liegt in der Praxis einiges im Argen. Beginnen wir mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Während in den den Monaten vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs eine breite Debatte über das „Kita-Chaos“ und den „Kita-Notstand“ geführt wurde, eingebunden in eine typisch deutsche, also vor allem ideologisch fundierte Entweder-Oder-Diskussion über Sinn und Unsinn einer frühen außerfamilialen Betreuung, haben die Medien in den Monaten nach dem 1. August 2013 schnell das Interesse an der Materie verloren, als es nicht zu Tumulten aufgebrachter Eltern vor den Jugendämtern gekommen ist und die Bundesländer nette Pressemitteilungen verschickten, man habe alles im Griff mit dem Rechtsanspruch, teilweise wurde sogar geäußert, es würde schon zu viele Kita-Plätze für die ganz Kleinen geben.

Wenn die Betreuungswelt so schön wäre, dann müsste man solche Artikel als reine Phantasieprodukte klassifizieren: Der verzweifelte Kampf um einen Kita-Platz, so hat beispielsweise Katharina James ihren Bericht aus den Niederungen der Kita-Suche überschrieben: »Mütter ziehen mit frischer Kaiserschnittnarbe von Kita zu Kita, Väter bieten saftige Spenden an: Warum trotz Ausbaus der Betreuungsangebote die Platzvergabe Eltern den letzten Nerv raubt«, fragt sich die Autorin. In diesem Artikel werden aber nicht nur die Erfahrungen verzweifelter Eltern geschildert, sondern es gibt auch illustrative Hinweise auf die ganz handfest-praktischen Probleme, mit denen sich die Kitas und ihre Träger herumschlagen müssen. Ein Beispiel:

»Damit ein Kind aufgenommen werden kann, muss eins gehen – in größerer Zahl passiert das nur im Sommer, wenn die ältesten Kinder eingeschult werden. Wolfgang Freier, bei dem Berliner Kita-Träger Gemeinnützige Boot GmbH zuständig für zehn Einrichtungen mit je 150 bis 200 Kindern, spricht in diesem Zusammenhang vom „Tal der Unterfinanzierung von August bis November“. Ende Juli verlässt gut ein Viertel der Kinder seine Einrichtungen, entsprechend bekommt er für sie kein Geld mehr, „aber ich kann weder meine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, noch kann ich 40 bis 60 Kinder innerhalb von vier Wochen eingewöhnen. Das widerspricht jeder pädagogischen Räson.“
Die Boot-Kitas sehen zu, dass sie die freien Plätze bis Ende November gefüllt bekommen, Anwärter gibt es schließlich genug. Gerne würde er mehr Neuaufnahmen über das Jahr verteilt ermöglichen, sagt Freier, doch Plätze noch länger frei zu halten, sei finanziell nicht machbar. Bei kleineren Kinderläden und Elterninitiativen mit nur 20, 25 Kindern sei der Druck noch viel größer, vermutet er. „Um der Lebensrealität gerecht zu werden, dass Kinder eben das ganze Jahr über geboren werden, müsste ein Anteil von Plätzen als Vorhaltungsplätze finanziert werden.“«

Zu welchen skurril daherkommenden, für die Betroffenen aber höchst problematischen Folgen sich das auswachsen kann, verdeutlicht auch dieser Artikel aus Nordrhein-Westfalen, konkret aus der Stadt Leverkusen: Kita-Eltern sind über das Land enttäuscht. Was ist das Problem? »Damit der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter dreijährige Kinder (U3) erfüllt werden kann, sollen über Dreijährigen (Ü3) nach dem Willen der Stadt die Kita wechseln.« Das wird an einem Beispiel illustriert:

»In einem offenen Brief … legt der Elternrat der Kita Burgweg die Problematik dar – „vor allem auch deshalb, weil für einige Familien massive Einschnitte in die eigene Lebenssituation (Jobverlust, etc.) verbunden sein können. Den Kitas wird vorgegeben, wie viele Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden müssen. Für unsere Kita sind dies 32 U3-Plätze. Gleichzeitig ist die Kita aktuell für eine maximale Belegung mit 60 Kindern ausgelegt. Nun werden mehr Kinder drei Jahre alt und damit zu Ü3-Kindern, als Kinder die Kita verlassen: Der Platz reicht dann nicht mehr, wenn es weiter 32 U3-Plätze bleiben müssen.“ Dies bedeute für die Rheindorfer Kita: Im Sommer müssten 19 Kündigungen erfolgen.«

Man kann es auch so ausdrücken: Es verlassen weniger Kinder die Kita als von unten nachwachsen und das ist dann ein echt praktisches Problem. Auch für die Stadt, die aus Sicht der Eltern hier Probleme macht, denn auch die hat ein Problem – mit dem Land: Denn die Landesmittel in den neu eingerichteten U3-Plätzen werden nur zugeschossen, wenn die Plätze mit U3-Kindern belegt werden. Bei Fehlbelegung droht der Stadt, die Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Alles klar?

Ein anderes Thema wäre die Situation der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege. Und gerade auch Befürworter eines Ausbaus der Kindertagesbetreuung haben immer schon deutlich davor gewarnt, den Ausbau der Angebote quantitativ auf eine Quoten-Erfüllung zu verengen, gerade angesichts der Verletzlichkeit der sehr kleinen Kinder, um die es doch eigentlich gehen soll. An vielen Stellen dokumentiert und diskutiert ist die erhebliche Unterausstattung mit Personal sowie die teilweise sehr problematischen Arbeitsbedingungen. Das wird sich auch auswirken auf die nun anlaufende Tarifrunde für die Kita-Beschäftigten in den kommunalen Einrichtungen (vgl. hierzu ausführlich und auch mit kritischen Untertönen den Blog-Beitrag Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko? vom 19. Januar 2015).

Seit langem wird darüber diskutiert, aber so, wie es derzeit aussieht, wird sich bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode nichts mehr bewegen – gemeint ist die Forderung nach einem „Bundesqualitätsgesetz“, mit dem die teilweise skandalösen Unterschiede bei wichtigen Parametern der Strukturqualität zwischen den Bundesländern angegangen werden sollen (vgl. dazu bereits aus dem vergangenen Jahr den Blog-Beitrag Die Hoffnung stirbt zuletzt und wenn, dann in der nächsten Legislaturperiode. (Zwei) Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft GEW fordern ein „Bundesqualitätsgesetz“ für die Kindertagesbetreuung). Das ist nicht nur höchst problematisch für die Fachkräfte, die in den Kitas arbeiten, es liefert auch Steilvorlagen für die, die aus einer grundsätzlichen Haltung herummäkeln an dem Ausbau der Betreuungsangebote, die ja auch Erziehungs- und Bildungsarbeit leisten (sollen), was in den letzten Jahren im Kontext der quantitativen Expansionsphase irgendwie abhanden gekommen ist.

Bevor wir uns abschließend dieser Spezies widmen sei an dieser Stelle nur wenigstens ein Hinweis auf die besonderen Probleme der Kindertagespflege erlaubt, die zumeist unter dem Tisch fällt in der öffentlichen Debatte, aber auch in der fachwissenschaftlichen und -politischen Diskussion völlig untergewichtet ist. Formal, also nach den Buchstaben und dem Geist des SGB VIII, handelt es sich um eine den Kitas gleichgestellte Form der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder. Aber die dort arbeitenden Tagespflegepersonen – im vergangenen Jahr wurden seitens der Bundesstatistik 45.000 Tagesmütter und -väter ausgewiesen – stehen vor mehrfachen und sehr speziellen Problemen. Zwei Stichworte: Die Vergütung der Kindertagespflege ist immer noch – bei erheblichen lokalen Schwankungen – teilweise abgründig schlecht, zugleich drohen ihnen ab dem kommenden Jahr erhebliche finanzielle Belastungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen und dann sind viele Tagespflegepersonen auch noch damit konfrontiert, dass es vor Ort für sie hoch problematische Konkurrenzbeziehungen gibt, die dazu führen, dass sie an das Ende der „Verwertungskette“ katapultiert werden.

So berichten immer wieder viele Tagespflegepersonen, dass auf Eltern Druck ausgeübt wird, die Kinder „rechtzeitig“, also sehr früh, in die Kitas mit U3-Plätzen zu schicken, denn neben Regionen mit einem weiter bestehenden erheblichen Bedarf gibt es auch Kommunen, in denen es gewissermaßen ein Überangebot an Plätzen in den Einrichtungen gibt. Das hat natürlich mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nichts mehr zu tun und erst recht nicht mit einer Abwägung, was für das einzelne Kind besser wäre. Grundsätzlich – ohne das an dieser Stelle vertiefen zu können – besteht das zentrale Dilemma der Tagespflegepersonen darin, dass sie formal als Selbständige agieren (müssen/sollen/dürfen), faktisch aber durch die fortschreitende Einbindung in ein (allerdings fragwürdig ausgestaltetes) System der öffentlichen Finanzierung immer stärker „verstaatlicht“ werden, was sich beispielsweise festmachen lässt an einem in vielen Bundesländern verhängten Zuzahlungsverbot mit Blick auf die Eltern, was das Geschäftsmodell vieler Tageseltern an den Rand oder darüber hinaus getrieben hat.

Bleibt abschließend noch der bereits angedeutete Hinweis auf die Fraktion derjenigen, die dem ganzen Ansatz eines Ausbaus der Betreuungsangebote nicht selten aus rein ideologischen Motiven ablehnend gegenüber stehen. Viele höchst problematische Entwicklungen in der tatsächlichen Betreuung der kleinen Kinder liefern ihnen Wasser auf ihre Mühlen. Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Auch Befürworter eines guten Systems der frühkindlichen Bildung und Betreuung weisen seit langem immer wieder darauf hin, dass die Qualitätsmängel – nicht nur, aber auch aufgrund der miserablen Rahmenbedingungen – teilweise zu kindeswohlgefährdenden Situationen für die unter Dreijährigen führen. Das muss nun gerade nicht bedeuten, deshalb den ganzen Ansatz einer Krippen- oder einer Tagespflegebetreuung in Bausch und Bogen zu verdammen, aber es gibt gar nicht so wenige Vertreter dieser Ablehnungsfraktion, die sich durchaus Gehör verschaffen können. Nur ein einziges Beispiel, das aber beliebig erweitert werden könnte: »Der Staat, schreibt Rainer Stadler in seinem Buch über das „Märchen vom Segen der Ganztagsbetreuung“, maßt sich an, der bessere Erzieher unserer Kinder zu sein.

Der Staat, schreibt Rainer Stadler in seinem Buch über das „Märchen vom Segen der Ganztagsbetreuung“, maßt sich an, der bessere Erzieher unserer Kinder zu sein.« So beginnt ein Rezensionsartikel im Tagesspiegel unter der mehr als bündigen Überschrift Krippenwahn. Bei Rainer Stadler handelt es sich um einen Vater zweier Kinder, der im Hauptberuf Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung ist. Seine Argumentation kommt auch bei vielen nicht-konservativen Geistern sicher gut an: »Es geht um die Ökonomie, die Kinder sind da im Wege, und die Familie, die sich um diese kleine Menschen selber kümmern will, ist nicht mehr als eine brachliegende Reserve für den Arbeitsmarkt«, schreibt Christine Brinck in ihrer Rezension. Nur eine Fußnote: Die Rezensentin ist selbst Autorin eines Buches mit dem bezeichnenden Titel „Mütterkriege – Werden unsere Kinder verstaatlicht?“, das im Jahr 2007 im Herder-Verlag veröffentlicht worden ist. Stadler adressiert bewusst die Haltung vieler Eltern aus der Mittelschicht, wenn er sich auf Howard Gardners Verdikt bezieht, „dass ein Kind in den ersten vier Jahren beiläufig von seinen Eltern mehr lernt als in der gesamten Schulzeit“. Und dann kommt ein wichtiges Argumentationsmuster, das man auch an vielen anderen Stellen lesen kann und muss:

»Wenn wir von Krippen reden, reden wir von Aufbewahrungs- und Betreuungsorten für sehr kleine Kinder, heute durchaus auch schon halbjährigen Kindern. Die gehören nicht „in die Welt“, sondern auf den Schoß ihrer Mutter. Babys brauchen zunächst nur die vertrauten Allernächsten, um sicher gebunden zu sein und sich dann mit etwa zwei oder drei Jahren auf in die Welt zu machen. „Bindung kommt vor Bildung“, notiert der Bindungsforscher Karl-Heinz Brisch.«

Der aufmerksame Leser wird sich an dieser Stelle an die vom Statistischen Bundesamt präsentierten Fakten über die Inanspruchnahme von Kitas und Tagespflege nach dem Lebensalter der Kinder erinnern. Im ersten Lebensjahr kümmern sich fast ausschließlich die Eltern um ihre Kinder, erst ab dem ersten, vor allem ab dem zweiten Lebensjahr steigt dann die Inanspruchnahme einer stundenweisen, ergänzenden Kinderbetreuung – das sei an dieser Stelle ganz bewusst hervorgehoben und mehrfach unterstrichen, denn nicht selten erwecken die Beiträge aus der Riege der Ablehnungsfraktion den Eindruck, es geht um ein Entweder-Oder, Familie oder Kita, was ja nun keineswegs der Lebensrealität entspricht.

Man sieht, wir bewegen uns weiterhin in einem echten Minenfeld der Gesellschaftspolitik – und das ist deutlich mehr als die Frage nach Quoten und ihrer (Nicht-)Erfüllung.

Armut. Armutsgefährdungsquoten. Ein Durchschnitt und mehrere andere Durchschnitte. Zum neuen Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die regionale Armutsentwicklung

Es gibt ja bekanntlich den bedenkenswerten Spruch: Auf die Verpackung kommt es an. Dies kann man in gewisser Hinsicht auch auf ein heute durch die mediale Öffentlichkeit getriebenes Thema anlässlich einer neuen Veröffentlichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes übertragen: Die zerklüftete Republik. Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2014, so ist der aktualisierte Bericht überschrieben worden. Es gibt einige zentrale Befunde, die vom Paritätischen hinsichtlich der Armutsentwicklung herausgestellt werden: »Die Armut in Deutschland hat mit einer Armutsquote von 15,5 Prozent ein neues Rekordhoch erreicht und umfasst rund 12,5 Millionen Menschen. Der Anstieg der Armut ist fast flächendeckend. In 13 der 16 Bundesländer hat die Armut zugenommen … Die Länder und Regionen, die bereits in den drei vergangenen Berichten die bedenklichsten Trends zeigten – das Ruhrgebiet, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – setzen sich ein weiteres Mal negativ ab, indem sie erneut überproportionale Zuwächse aufweisen. Die regionale Zerrissenheit in Deutschland hat sich im Vergleich der letzten Jahre verschärft. Betrug der Abstand zwischen der am wenigsten und der am meisten von Armut betroffenen Region 2006 noch 17,8 Prozentpunkte, sind es 2013 bereits 24,8 Prozentpunkte. ls neue Problemregion könnte sich neben dem Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen auch der Großraum Köln/Düsseldorf entpuppen, in dem mehr als fünf Millionen Menschen leben, und in dem die Armut seit 2006 um 31 Prozent auf mittlerweile deutlich überdurchschnittliche 16,8 Prozent zugenommen hat.« Und wer ist besonders betroffen?

»Erwerbslose und Alleinerziehende sind die hervorstechenden  Risikogruppen, wenn es um Armut geht. Über 40 Prozent der Alleinerziehenden und fast 60 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland sind arm. Und zwar mit einer seit 2006 ansteigenden Tendenz. Die Kinderarmut bleibt in Deutschland weiterhin auf sehr hohem Niveau. Die Armutsquote der Minderjährigen ist … auf 19,2 Prozent gestiegen und bekleidet damit den höchsten Wert seit 2006 … Bedrohlich zugenommen hat in den letzten Jahren die Altersarmut, insbesondere unter Rentnerinnen und Rentnern. Deren Armutsquote ist mit 15,2 Prozent zwar noch unter dem Durchschnitt, ist jedoch seit 2006 überproportional und zwar viermal so stark gewachsen. Keine andere Bevölkerungsgruppe zeigt eine rasantere Armutsentwicklung.«

Soweit die wichtigsten Aussagen aus dem Bericht, der im übrigen Daten präsentiert, die nun keineswegs neu oder originell sind – man kann die alle abrufen auf der Website www.amtliche-sozialberichterstattung.de, dort gibt es eine eigene Seite mit den so genannten „Armutsgefährdungsquoten“. Aus diesem Datensatz sind auch die Abbildungen in diesem Beitrag erstellt worden, nicht aus dem Bericht des Paritätischen, der sich ebenfalls auf die amtliche Statistik bezieht.

Und sogleich stoßen wir auf eine erste, nicht nur – wie man auf den ersten Blick meinen könnte – semantische Differenz zwischen dem Wohlfahrtsverband – der kurz und bündig von „Armut“ spricht – und der sehr technisch daherkommenden Wortwahl der amtlichen Statistiker, die mit dem Terminus „Armutsgefährdungsquote“ hantieren. Beide beziehen sich auf die gleichen Daten.

Natürlich liegt hier nicht etwa Wortklauberei vor, sondern es geht um die höchst komplexe und letztendlich hoch normative Frage, was man unter „Armut“ versteht und wie man diese dann messtechnisch abbildet. Es soll an dieser Stelle nicht erneut die seit ewigen Zeiten ventilierte Frage nach „der“ Armut aufgerufen werden. Aber um ein Grundproblem kommt man natürlich nicht herum: Ab wann spricht man legitimerweise von „Armut“? Pia Ratzesberger schreibt dazu in ihrem Artikel Wie arm ist arm?:

»Fast 13 Millionen Menschen gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Das ist immerhin fast jeder Sechste. Nun gibt es Menschen, die behaupten in einer Industrienation wie Deutschland gebe es keine Armut mehr. Von vier Euro am Tag könne man schließlich gut essen und gegen die Kälte in der Wohnung einen Pullover überziehen. Was also heißt das überhaupt, arm sein? Ist nur der arm, dessen Geld kaum reicht, um jeden Tag ausreichend auf dem Teller zu haben? Der, der sich keine eigene Wohnung mehr leisten kann? Oder auch der, der kein Internet hat, keinen Fernseher und kein Telefon?«

Der entscheidende und auch für die Einordnung des neuen Armutsberichts des Paritätischen relevanter Punkt ist die in der Armutsforschung bekannte Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Armut. Man könnte sich bei der Suche nach offiziellen Armutsdefinitionen auf die 1,25 US-Dollar pro Tag beziehen (also etwa ein Euro), die von der Weltbank als absolute Armutsgrenze verwendet werden. Das wäre gleichsam eine „veterinärmedizinische“ Definition von Armut, der nur Zyniker folgen werden – obgleich man an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass mehr als eine Milliarde Menschen unterhalb dieser Armutsschwelle leben müssen. Würde man aber diese Grenze auch für Deutschland heranziehen, dann wäre Armut in unserem Land kein Thema, denn keiner wird unter diese Grenze fallen, selbst Obdachlose nicht.

Für die entwickelten Länder ist nicht der absolute, sondern der relative Armutsbegriff relevant und für den gibt es ebenfalls eine gleichsam offizielle Definition, die auf der EU-Ebene Anwendung findet: »Die entscheidende Grenze liegt in Europa bei 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung, das sind hierzulande momentan 979 Euro netto im Monat. Wer weniger hat, gilt als von Armut bedroht, ihm bleiben am Tag also etwas mehr als 30 Euro«, so Ratzesberger in ihrem Artikel. Sicher sind die 60 Prozent des – am Median, nicht am arithmetischen Mittel gemessenen – durchschnittlichen Einkommens. Schon weniger sicher sind die konkreten Euro-Beträge, denn im Armutsbericht des Paritätischen finden wir auf der Seite 2 einen anderen Betrag für die gleiche Größe: »2013 lag die … errechnete Armutsgefährdungsschwelle für einen Singlehaushalt bei 892 Euro. Für Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag sie bei 1873 Euro.«
Was denn nun, wird der eine oder die andere fragen: 979 oder doch nur 892 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden, was ja durchaus einen Unterschied macht? Die 979 Euro (für das Jahr 2012) stammen aus einer vom Statistischen Bundesamt im vergangenen Jahr veröffentlichten Veröffentlichung im Kontext der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und der Wert basiert auf Berechnungen auf der Grundlage einer Befragung von 12.703 private Haus­halte sowie 22.585 Personen ab 16 Jahren in diesen Haushalten.

Die 892 Euro (für das Jahr 2013) stammen aus einer anderen Quelle: dem Mikrozensus. Beim Mikrozensus wird nach einer Zufallsstichprobe etwa 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt. Dies sind ca. 390.000 Haushalte mit etwa 830.000 Personen, also weitaus umfangreicher als die Befragung im Rahmen von EU-SILC. Durch die hohe Haushalts- und Personenzahl sind zudem relativ tiefe regionale Analysen möglich, ohne dass die statistischen Unsicherheiten zu groß werden. Zur Berechnung von Armutsgefährdungsquoten auf Basis des Mikrozensus aus Sicht der amtlichen Statistik kann man diese Erläuterungen einsehen.

Insofern könnte man also an dieser Stelle das Zwischenfazit ziehen, dass die Angaben im neuen Armutsbericht des Paritätischen auf statistisch besseren Füßen stehen. Aber die großen Fragezeichen bleiben weiter, der Paritätische geht in seiner Veröffentlichung selbst direkt darauf ein: »Regelmäßig wird bei der Veröffentlichung solcher Quoten auch immer wieder neu die Frage gestellt, ob es sinnvoll sei, eine einheitliche Armutsschwelle für die gesamte Bundesrepublik als Messlatte der Entwicklung anzusetzen. Dürfen Einkommensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt mit denen in Wiesbaden, Hamburg oder München verglichen werden? Darf man das Ruhrgebiet mit Stuttgart „über einen Kamm scheren“?« (S. 3). Die Verfasser des Berichts geben darauf diese Antwort: »Unter methodischen Gesichtspunkten würde die sehr kleinräumige Berechnung regionaler Armutsschwellen dazu führen, dass die Armut schlicht „verschwindet“. Wo keiner etwas besitzt, gibt es auch keine Einkommensungleichheit und damit keine Armut. Wo Unterversorgung der Standard ist, können keine relativen Armutsquoten berechnet werden.

Oder salopp formuliert: In einem Armenhaus gibt es keine relative Armut.« Vor diesem Hintergrund operiert der Armutsbericht des Paritätischen mit „Armutsquoten“, die sich auf ein bundesweites durchschnittliches Einkommen beziehen – die amtliche Sozialberichterstattung hingegen weist die „Armutsgefährdungsquoten“ aus gemessen am Bundesdurchschnitt, aber auch an den regionalen Durchschnittseinkommen, die natürlich in Mecklenburg-Vorpommern deutlich niedriger sind als in Baden-Württemberg. Die Folgen hinsichtlich der Höhe der ausgewiesenen Quote sind in der Abbildung dargestellt.

Nehmen wir als Beispiel Bremen. Misst man Armutsgefährdung an den 60 Prozent vom bundesweiten Einkommensdurchschnitt, dann liegt die Quote in diesem relativen Armenhaus der Republik bei 24,6 Prozent. Mithin würde fast jeder vierte Bürger dieses Bundeslandes aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes arm sein bzw. vorsichtiger formuliert aus der Perspektive der amtlichen Sozialberichterstattung armutsgefährdet. Bezieht man die 60 Prozent-Grenze hingegen auf das regionale Durchschnittseinkommen, dann schrumpft die Quote auf „nur“ noch 18,9 Prozent. Das ist fast ein Viertel weniger als vorher. Noch krasser ist die Differenz in Mecklenburg-Vorpommern: Gemessen am Bundesdurchschnitt liegt die Quote bei 23,6 Prozent – legt man hingegen das regionale Durchschnittseinkommen zugrunde, rauscht die Quote runter auf nur noch 13,6 Prozent.

Es ist klar, dass solche erheblichen Unterschiede Munition für Kritiker liefern. Aber ein weiterer Blick auf die Unterschiede ist hilfreich, denn nicht nur die auch im neuen Bericht entsprechend ausgewiesenen Bundesländer mit sehr hohen Armuts(gefährdungs)quoten haben deutlich geringere Werte, wenn man die regionalen Durchschnitte zugrunde legt, sondern die reicheren Bundesländer aus dem Süden der Bundesrepublik haben dann teilweise erheblich höhere Quoten, man schaue sich nur die Differenzen zwischen den beiden Quoten in Bayern und Baden-Württemberg an.

Das mag genügen, um anzudeuten, dass es eben nicht so einfach ist, von „Armut“ in einer konkret daherkommenden Größenordnung zu sprechen, wie das auch heute wieder vom Paritätischen gemacht wird, wobei Armut hier ausschließlich gemessen wird als Einkommensarmut.

Dabei ist die ganze Thematik weitaus komplexer und damit aber auch schwieriger bis gar nicht abbildbar. Dazu wieder ein Zitat aus dem Artikel von Pia Ratzesberger: »Armut bedeutet Mangel. Nicht allein an Geld, sondern auch an Gesundheit, an Bildung, an sozialen Kontakten. Einer Frau, der das Laufen sehr schwer fiel, hatte ein Mitarbeiter einer deutschen Tafel-Einrichtung einmal angeboten, dass er ihr das Essenspaket nach Hause bringen könne. Sie lehnte dankend ab. Schließlich komme sie doch nicht nur wegen der Lebensmittel, sondern vor allem auch wegen der Gespräche, sagte sie. Wer wenig hat, der kann sich nicht im Café verabreden oder nach der Arbeit gemeinsam mit den Kollegen in die Kneipe gehen. Der hat womöglich nicht einmal ein Telefon, um sich bei den Freunden zu erkundigen, wie es geht.

Der Ökonom und Nobelpreisträger Amartya Sen definiert Armut deshalb als das Fehlen von Verwirklichungschancen. Arm ist der, der sein Leben nicht frei gestalten kann, der trotz vorhandener Fähigkeiten nicht die Möglichkeiten hat, diese zu entfalten. Auf diesen Ansatz geht zum Beispiel der Human Development Index der Vereinten Nationen zurück, bei dem auch Schulbildung und Lebenserwartung berücksichtigt werden.«

Was bleibt ist eine gehörige Portion Skepsis gegenüber dem forsch daherkommenden Argumentationsstrang von der (steigenden) „Armutsquote“. Aber plausibel für jeden, der sich intensiv mit Sozialpolitik beschäftigt, sind die Ausführungen zu einzelnen „Risikogruppen“, die teilweise (wie übrigens auch Regionen bis hinunter auf die Ebene von Stadtteilen) auf Dauer und – angesichts der parallel ebenfalls ablaufenden Entwicklung von höheren Einkommen am anderen Ende der Skala – auch immer stärker abgehängt werden von der gesellschaftlichen Entwicklung in der Mitte und oben:

»Die gefährdeten Gruppen sind und blieben auch 2013 die Alleinerziehenden, Kinder und Langzeitarbeitslose. Ihre Lage werde „von Jahr zu Jahr schlimmer“, bilanzierte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Er warnte zudem vor einer „rasant steigenden“ Altersarmut. Sie sei seit 2006 um 48 Prozent gewachsen und werde 2015 erstmals über dem Durchschnitt aller Bevölkerungsgruppen liegen. „Wir haben extreme Verteilungsprobleme bei zunehmendem Wohlstand“, bilanzierte Schneider.«

Hier sind die großen Baustellen unseres Sozialstaates markiert, auf denen unbedingt gearbeitet werden muss.

Das „Betreuungsgeld“ und seine Inanspruchnahme. Die streut ganz erheblich zwischen den Bundesländern

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat auf der Basis der amtlichen Statistik die „Betreuungsgeldquote“ für das 4. Quartal 2014 berechnet. Unter der „Betreuungsgeldquote“ versteht man die „anspruchsbegründenden“ Kinder (für die deren Eltern Betreuungsgeld beziehen) in Bezug zur Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“ (15. bis 36. Lebensmonat). Im Bundesdurchschnitt belief sich diese Quote nach den Berechnungen von Paul M. Schröder auf 45,3%. Allerdings mit einer erheblichen Streuung zwischen den einzelnen Bundesländern, die von nur 6,3% in Sachsen-Anhalt bis zu 66,8% in Baden-Württemberg reicht. Damit liegt Baden-Württemberg sogar noch vor Bayern, wo man sich beispielsweise durch die automatische Versendung der teilweise vorausgefüllten Antragsformulare besonders intensiv um eine möglichst hohe Inanspruchnahmequote bemüht.

Betrachtet man die Entwicklung der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes gemessen an der absoluten Zahl der „anspruchsbegründenden“ Kinder im Verlauf des Jahres 2014, dann erkennt man einen starken Anstieg – von 145.756 im 1. Quartal des Jahres 2014 bis zu 386.439 am Ende des 4. Quartals. Der rechnerische Anstieg der „Betreuungsgeld-Kinder“ vom 3. zum 4. Quartal des vergangenen Jahres betrug 21,8 Prozent.

»Dies bedeutet aber nicht, dass der Anteil der Kinder, für die (der Rechtsanspruch) Betreuungsgeld statt (des Rechtsanspruches) „frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege gemäß § 24 Absatz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)“ in Anspruch genommen wird, gestiegen ist. Im Gegenteil«, so Paul M. Schröder in seiner Ausarbeitung Betreuungsgeld: Betreuungsgeldquote im vierten Quartal 2014 erstmals leicht gesunken vom 18.02.2015. Denn so Schröder: »Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechnete/geschätzte „Betreuungsgeldquote“ …  ist im vierten Quartal nicht weiter gestiegen sondern erstmals leicht gesunken – von 46,3 Prozent im dritten Quartal 2014 auf 45,3 Prozent im vierten Quartal 2014.« Die Erklärung dafür geht so: »Der rechnerische Anstieg der „anspruchsbegründenden Kinder“ (21,8 Prozent) war kleiner als der (geschätzte) Anstieg der Zahl der Kinder im Betreuungsgeldregelalter“ (15. bis 36. Lebensmonat). Dieser Anstieg betrug etwa 25 Prozent … Bis Juli 2015 wird die Zahl der Geburtsmonate im „Betreuungsgeldregelalter“ weiter (auf 22 Geburtsmonate) wachsen.«

Überlastet und unterfinanziert – die Notaufnahmen in vielen Krankenhäusern. Zugleich ein Lehrstück über versäulte Hilfesysteme. Und über einen ambivalenten Wertewandel

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist a) in seiner faktischen Ausgestaltung nur historisch zu verstehen und b) nicht nur nach Einschätzung ausgewiesener Gesundheitspolitiker ein nicht-vergnügungssteuerpflichtiges „Haifischbecken“, im dem sich allerlei beißfreudige Interessengruppen tummeln, die ihre Reviere verteidigen. Man kann es auch so formulieren: Der Grad der „Versäulung“ der einzelnen Hilfesysteme ist im Gesundheitswesen immer noch sehr stark ausgeprägt und die Suche nach Ansatzpunkten für ein Aufbrechen der mit der Versäulung immer auch verbundenen Abschottung einzelner Leistungssegmente – man denke an dieser Stelle nur an die Versuche der Einführung einer „integrierten Versorgung“ an der Schnittstelle ambulant und stationär – füllt ganze Archive. Es wurde bereits angedeutet – die „Schnittstelle“ zwischen der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung war und ist heftig umstritten.

In der Idealwelt geht das so: Die niedergelassenen Vertragsärzte sind für die ambulante, sowohl haus- wie auch fachärztliche Versorgung zuständig. Und dazu gehören eigentlich auch Hausbesuche und vor allem die Sicherstellung der ambulanten Versorgung an Wochenende oder an Feiertagen. Dafür gibt es dann einen – regional immer noch sehr unterschiedlich organisierten – ärztlichen Bereitschaftsdienst, den die niedergelassenen Ärzte bestücken müssen. Entweder selbst oder dadurch, dass die Dienste an Ärzte vergeben werden, die das auf Honorarbasis machen. Aber neben diesen Bereitschaftsdiensten der niedergelassenen Ärzte gibt es dann auch noch die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die rund um die Uhr geöffnet sind. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die beiden Hilfesysteme eigentlich nichts miteinander zu tun haben und für die Idealwelt würde das auch gelten, denn die Notaufnahmen der Kliniken wären hier zuständig für Unfallopfer oder schwerere Erkrankungen, während alle leichten und mittelschweren Fälle zu den Niedergelassenen gehen. Aber bekanntlich leben wir nicht in einer Idealwelt.

Und in der Realwelt wird man dann mit solchen Aussagen konfrontiert: „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind vielerorts stark überlastet und absolut unterfinanziert. Sie werden immer stärker zum Lückenbüßer für die eigentlich zuständigen Bereitschaftsdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und dabei durch die Vergütungsregelungen der KVen und Krankenkassen sowie einen 10-prozentigen gesetzlichen Investitionsabschlag auch noch diskriminiert“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, anlässlich der Veröffentlichung eines Gutachtens zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus. Das teilt uns die Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Pressemitteilung mit, unter der Überschrift Milliarden-Defizit bei ambulanter Notfallversorgung.

Das angesprochene Gutachten kann man hier im Original einsehen:

MCK/DGINA: Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus – Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse – der Management Consult Kestermann GmbH (MCK) erstellt in Kooperation mit der Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA), Hamburg, 17.02.2015

»Bislang sei es bloße Fiktion, dass niedergelassene Ärzte alles regeln. Von den jährlich in Notaufnahmen der Kliniken versorgten 20 Millionen Patienten werden der DKG zufolge mehr als zehn Millionen ambulant versorgt. Ein Drittel der allgemeinen Notfallbehandlungen sei problemlos in ambulanten Praxen lösbar, so Baum. Allerdings gebe es offensichtlich Terminschwierigkeiten im KV-Bereich oder geeignete Anlaufstellen fehlten«, so Martina Merten in ihrem Artikel „Notaufnahmen werden zum Lückenbüßer“.

»Einem durchschnittlichen Erlös von 32 Euro pro ambulantem Notfall stünden Fallkosten von mehr als 120 Euro gegenüber. Mehr als 10 Millionen ambulante Notfälle mit einem Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall führten zu 1 Milliarde Euro nicht gedeckter Kosten,« so die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Gutachten. Wie sind die Gutachter zu diesen Werten gekommen?

»Für das Gutachten, das die Management Consult Kestermann GmbH erstellt hat, stellten 55 Krankenhäuser Kosten- und Leistungsdaten von 612.070 ambulanten Notfällen zur Auswertung bereit. 37 Krankenhäusern machten fallbezogene Angaben zu den Erlösen. Hiernach betrugen die Fallkosten für einen ambulanten Notfall im Schnitt 120 Euro. Dem stand ein durchschnittlicher Erlös von 32 Euro gegenüber«, so Martina Merten in ihrem Bericht über die Studie, der in der Online-Ausgabe der Ärzte Zeitung erschienen ist. Aus diesen Angaben hat man dann bundesweit hochgerechnet.

Interessant sind die Ausführungen zu der Struktur der Behandlungen in den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser, die man der Studie entnehmen kann:

»Die Aufnahmequote, d. h. der Anteil der Patienten in den Notaufnahmen, der vollstationär aufgenommen wird, beträgt durchschnittlich 38%. Weitere 10% der Notfallpatienten entfallen auf vorstationäre oder andere Behandlungsformen. Durchschnittlich 52% der Patienten werden ambulant versorgt, davon werden 80% gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigungen, 12% gegenüber den Berufsgenossenschaften und 8% privatärztlich abgerechnet. Die Notfallquote des gesamten Krankenhauses, d. h. der Anteil aller vollstationären Patienten des Krankenhauses, die über die Notaufnahmen aufgenommen werden, beträgt 51%. Im Vergleich zum Jahr 2012 verzeichneten die Notaufnahmen für das Jahr 2013 eine Fallzahlsteigerung von insgesamt 6%, die ambulanten Notfallbehandlungen gesetzlich versicherter Patienten nahmen sogar um 9% zu … Die Auswertung der Angaben zeigt, dass der allgemeine Kassenärztliche Bereitschaftsdienst nur eingeschränkt verfügbar ist. Mehr als zwei Drittel der Krankenhäuser geben an, dass die Öffnungszeiten der Notfallpraxen weniger als die Hälfte der sprechstundenfreien Zeiten abdecken. Ein fachspezifischer Bereitschaftsdienst wird vereinzelt zur Verfügung gestellt.« (MCK/DGINA 2015: 4-5)

Die Interessenvertretung der deutschen Krankenhäuser, die DKG, beklagt neben der „Kostenfalle“ auch die „Unterversorgung“ seitens des Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Ärzte: »Die ambulante Notfallversorgung werde schon lange nicht mehr durch die KVen sichergestellt, obwohl diese dafür zuständig seien. Selbst dort, wo Notfalldienste von den KVen organisiert seien, gingen die Patienten in die Ambulanzen der Krankenhäuser. Die Auswertung der Behandlungsfälle zeige, dass ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten versorgt werden könnte. Viele Patienten suchten die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, weil im vertragsärztlichen Bereich kein geeignetes oder ausreichendes Versorgungsangebot für Notfälle vorhanden sei«, so die These der DKG in ihrer Pressemitteilung. Hier wird also die Überinanspruchnahme der Notfallaufnahmen der Kliniken auf eine defizitäre Ausgestaltung des eigentlich zuständigen Versorgungssystems zurückgeführt. Das kann und wird teilweise so sein – wobei die Ausgestaltung der Notdienste der Niedergelassenen sehr unterschiedlich ist. So gibt es Regionen, in denen die Bereitschaftsdienstzentralen nur an den Mittwoch Nachmittagen sowie an den Wochenenden ab Freitag Mittag besetzt sind, nicht aber unter der Woche nachts. In anderen Regionen ist das wieder anders organisiert.

Aber es gibt natürlich auch noch eine andere These, die es zu diskutieren lohnt und die abstellt auf den im Titel dieses Blog-Beitrags genannten „ambivalenten Wertewandel“. So könnte ein Aspekt des Wertewandels darin bestehen, dass die Ansprüche der Patienten deutlich gestiegen sind und sie die aus ihrer subjektiven Sicht optimale Behandlung haben wollen, die sie eher im Krankenhaus vermuten als beim ärztlichen Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte, wo möglicherweise ein völlig fachfremder Arzt alle Patienten behandeln (oder dann doch weiterschicken) muss, während man im Krankenhaus die Erwartung haben kann, dass je nach Indikation gleich der „richtige“ Facharzt konsultierbar ist. Insofern würde die Nicht-Inanspruchnahme auch bei grundsätzlich vorhandener Infrastruktur stattfinden.

Die angesprochene Ambivalenz des Wertewandels bezieht sich darauf, dass es – folgt man vielen Berichten aus der Praxis – eine durchaus frag- oder zumindest diskussionswürdige Verschiebung der Inanspruchnahme einer Notfallaufnahmeeinrichtung bei einem Teil der Patienten gegeben hat hin zu einer Nutzung auch bei Beschwerden, die nun sehr weit weg sind von einem Notfall und wo man auch warten könnte auf die normalen Praxisöffnungszeiten. Teilweise kommen die Patienten in die Notfalleinrichtungen, um ansonsten aufzubringende Wartezeiten bei den normalerweise dafür zuständigen Haus- und Fachärzten zu umgehen. Und ebenfalls müsste man zu dieser problematischen Seite des Wertewandels auch die in letzter Zeit immer wieder vorgetragenen Berichte über völliges Fehlverhalten der Patienten und ihrer Angehörigen in den Notaufnahmen gegenüber dem dortigen Personal zählen (vgl. dazu nur als ein Beispiel aus der aktuellen Berichterstattung den Artikel Krankenhäuser klagen über Randale in Notaufnahmen). Allerdings soll dieser unangenehme Zweig hier nicht weiter verfolgt werden, auch weil es derzeit nicht erkennbar ist, ob es sich um lokale, punktuelle Phänomene handelt oder aber um ein tatsächlich zunehmendes Problem.

Was könnte man tun, um die beschriebenen Probleme zumindest zu verringern? In einigen Regionen gibt es das bereits seit längerem, was die Gutachter in ihrer Studie in den Schlussfolgerungen empfehlen: »Würden … regelmäßig Notfallpraxen der KV an Krankenhäusern eingerichtet und durch Vertragsärzte durchgehend außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten besetzt, könnten sich somit schätzungsweise 33 % der ambulanten Notfallpatienten anstatt in den Notaufnahmen der Krankenhäuser in den am gleichen Ort befindlichen Notfallpraxen der KV vorstellen. In Abhängigkeit der Gebietsbezeichnungen, der am organisierten Notfalldienst teilnehmenden Vertragsärzte, eventuell sogar etwas mehr« (MCK/DGINA 2015: 76).

Man könnte natürlich auch so eine Position vertreten: »Nach Ansicht von Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, müssen die teuren Überkapazitäten der Kliniken dringend abgebaut werden – dann sei die stationäre Versorgung auch finanzierbar«, so Martina Merten in ihrem Artikel. Na klar, die Notaufnahmen der Kliniken laufen über und man baut Kapazitäten ab, dann können die Patienten auch nicht mehr in die Notaufnahme gehen. Das hat schon seine eigene bestechende Logik.

8,17 Euro, 10,98 Euro bzw. eigentlich 11,94 Euro pro Stunde. Und 2028 dann 17,84 Euro. Es geht um den existenzsichernden Mindestlohn

Immer wieder wurde und wird in der Mindestlohndiskussion auf die existenzsichernde Funktion des gesetzlichen Mindestlohns verwiesen. Man soll von der Arbeit leben können – und beispielsweise nicht auf ergänzende, das Erwerbseinkommen aufstockende Hartz IV-Leistungen aus dem Grundsicherungssystem angewiesen sein. Und eine Altersrente oberhalb der Grundsicherung für Ältere soll auch drin sein. Aber kann das mit den 8,50 Euro pro Stunde, die nunmehr seit Jahresanfang für viele, wenn auch nicht für alle alle als Lohnuntergrenze Gültigkeit haben, gelingen? Dieser Frage geht Johannes Steffen mit aktualisierten Berechnungen nach, die er auf dem Portal Sozialpolitik veröffentlicht hat: Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente. Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns, so ist seine hilfreiche Ausarbeitung überschrieben. Und seine Ergebnisse verdeutlichen Licht und Schatten des Hoffnungsträgers gesetzlicher Mindestlohn. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Befunde von Steffen.

Vor allen Berechnungen über die notwendige Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns muss man einige Annahmen machen, was die relevanten Fallkonstellationen angeht. Steffen hat sich für die folgende Konfiguration entschieden: »Als Referenzgröße für Lohn und Lohnersatz (Rente) dient hier ein Single in Vollzeitbeschäftigung. Die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit betrug laut WSI-Tarifarchiv … zuletzt 37,7 Stunden und als (potenzielle) Lebensarbeitszeit wird die sogenannte Standarderwerbsbiografie mit 45 Beitragsjahren zugrunde gelegt. Zudem wird beim Existenzminimum auf ein Zwölftel des steuerlichen Grundfreibetrags (2015: 8.472 Euro …) zurückgegriffen – das sind 706 Euro im Monat. Bei einem Regelbedarf von aktuell 399 Euro (Regelbedarfsstufe 1) entfallen damit implizit 307 Euro auf Unterkunft und Heizung (KdU).«

Wenn man auf dieser Grundlage die Frage stellt, welcher Stundenlohn notwendig ist, damit ein Single in Vollzeitarbeit keinen Anspruch mehr hat auf aufstockende Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II), dann ergibt sich der erste Wert für einen existenzsichernden Mindestlohn: »Nach gegenwärtigem Stand wäre dies ein Brutto-Stundenlohn in Höhe von 8,17 Euro oder monatlich 1.333 Euro«, so Johannes Steffen. Insofern könnte man an dieser Stelle also zu dem Ergebnis kommen, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu einer Existenzsicherung führt, wenn man diese daran bemisst, dass man keine Ansprüche mehr auf SGB II-Leistungen hat. Allerdings gilt das nur unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, also eine alleinstehende Person in Vollzeit. Anders würde es aussehen, wenn weitere Haushaltsmitglieder dazu kommen und vor allem natürlich, wenn Teilzeit gearbeitet oder – bei Aufstocken sehr häufig – nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Aber das kann man nicht dem Mindestlohn an sich anlasten. Für den hier definierten Referenzfall Alleinstehende und Vollzeit würde es funktionieren mit en 8,50 Euro.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn es um eine existenzsichernde Rentenleistung geht. Hier kommt Steffen zu einem ernüchternden Befund: Er berechnet das notwendige Erwerbseinkommen, um nach 45 Beitragsjahren eine Nettorente in Höhe von 706 Euro erzielen zu können: »Nach den vorläufigen Werten für 2015 sind dies monatlich 1.793 Euro, so dass bei einer 37,7-Stunden-Woche ein Stundenlohn von 10,98 Euro für eine existenzsichernde Altersrente notwendig wäre.« Das nun ist ein deutlich höherer Wert als die 8,50 Euro. Aber selbst die 10,98 Euro reichen eigentlich nicht, denn man muss die Rentenniveausenkungen berücksichtigen, die im bestehenden Rentenrecht verankert sind und die derzeit nicht von der Regierung nicht in Frage gestellt werden. Und wenn man das berücksichtigt, was Steffen nachvollziehbar in seinen Berechnungen offenlegt, dann kommen zwei weitere Werte zum Vorschein:

»Zur Wahrung einer existenzsichernden Rente müsste (der derzeitige Mindestlohn) c. p. bis zum Jahr 2028 um gut 62 Prozent auf 17,84 Euro steigen. Und: Der nach heutigen Werten fürs Alter als existenzsichernd ermittelte Mindestlohn von 10,98 Euro erweist sich im Nachhinein – also aus Sicht des Jahres 2028 – als zu niedrig. Denn als Minimum ist dann bereits im Schnitt der 45 Beitragsjahre eine Entgeltposition von 67 (statt 61) Prozent des Durchschnitts nötig. Rückblickend wäre im Jahr 2015 demnach ein Mindestlohn von 11,94 Euro erforderlich gewesen. Der Grund für den Wertverlust des aus heutiger Sicht mit 10,98 Euro noch ausreichend hohen Mindestlohns liegt in dem künftig deutlich niedrigeren Rentenniveau.«

Der ausgewiesene Rentenexperte Johannes Steffen kommt zu einem sehr ernüchternden Fazit, wenn es um die Perspektive einer existenzsichernden Rente geht:

»Erforderlich sind vielmehr ein Stopp der weiteren Absenkung des Leistungsniveaus sowie die Rückkehr zu einer lebensstandardsichernd ausgerichteten Rente. Denn ohne Abkehr von dem unter Rot-Grün eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik bleiben alle Instrumente sowohl auf der Ebene der Primärverteilung, wie etwa ein Mindestlohn, als auch auf der Sekundärverteilungsebene (beispielsweise die nachträgliche Hochwertung niedriger Pflichtbeitragszeiten) im Kampf gegen Altersarmut weitgehend stumpf.«

Foto: © Stefan Sell