Die Armut kriegen wir auch noch wegdefiniert. Stehen wir vor einer Renaissance der „veterinärmedizinisch“ fundierten Armutsberichterstattung?

Hat sie denn derzeit nicht genug zu tun, wird sich der eine oder andere fragen. Rentenpaket, Mindestlohn, Tarifeinheitsgesetz, demnächst auch Leiharbeit und Werkverträge – und Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge liegen schon auf dem Schreibtisch der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Da kann man anscheinend noch ein neues Fässchen aufmachen. Vielleicht steckt dahinter eine Strategie, vielleicht hat man einfach nur ein wenig von diesem und jenem geplaudert. Wie dem auch sei – dann kommen solche Schlagzeilen in die Öffentlichkeit: Nahles will Vorurteile über Arme und Reiche aufklären. Das hört sich fast noch aufklärerisch an, eine solche Kommentierung hingegen zeigt mit dem nackten Finger auf das Pulverfass, an dem die Bundessozialministerin angeblich die Lunte zu legen gedenkt: Andrea Nahles definiert die Armut weg, so hat Mark Schieritz seinen Blog-Beitrag überschrieben. Aber zuerst ein Blick auf das, was die Ministerin gesagt hat, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, offensichtlich einer Mischung aus Home Story und politischen Fragen: „Ein schönes Auto zu fahren, das ist für mich Luxus“, so ist die Zusammenfassung in der Online-Ausgabe überschrieben. Dass wir erfahren, die Frau Ministerin sei Autoliebhaberin und dass sie am liebsten auf ihrem Pferd „Siepke“ unterwegs ist, mag den einen oder anderen Geist interessieren, hier interessiert das nicht mal molekular. Aber so eine Zwischenüberschrift dann schon: »Nahles hält nicht viel von der gängigen Armutsgrenze«. Jetzt wird es sozialpolitisch richtig spannend.

Wir erfahren, die Bundessozialministerin »will weiter emsig bleiben und zum Beispiel im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung darlegen, welche Auswirkungen Reichtum für die Gesellschaft hat: „Ich glaube, da gibt es viele Vermutungen, oft auch Vorurteile. Wir werden sehen, wenn der Bericht Ende 2016, Anfang 2017 vorliegt, welche sich belegen lassen und welche nicht.“ Nahles hält nicht viel von der weit verbreiteten Annahme, wonach jeder, der weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, arm ist.«

Und warum hält sie nicht viel davon?

„Der Ansatz führt leider schnell in die Irre. Angenommen, der Wohlstand in unserem Land würde explodieren, dann bleibt nach dieser Definition das Ausmaß an Armut gleich“, sagt sie. Es handele sich um eine relative Größe, die zwar die Spreizung der Einkommen zeige – aber nicht die absolute Armut.

An dieser Stelle muss man erst einmal schlucken und je älter man wird, desto eher erinnert man sich, dass vieles schon von vielen vor vielen Jahren besprochen wurde. Beispielsweise „absolute Armut“. So was als Referenzgröße im Jahr 2015. Man schüttelt den Kopf. Im Jahr 2002 erschien im Duncker & Humblot-Verlag in Berlin ein von mir herausgegebener Sammelband mit dem Titel „Armut als Herausforderung. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Armutsforschung und Armutsberichterstattung„. Eingeleitet wurde dieser Band mit meinem Beitrag „Armutsforschung und Armutsberichterstattung aus Sicht einer lebenslagenorientierten Sozialpolitik“. Und darin findet sich der folgende Hinweis:

»Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein absolutes oder relatives Armutskonzept zu Grunde gelegt werden sollte, ist in der Forschungslandschaft zu Gunsten der relativen Konzepte gefallen. Man folgt hier unter anderem auch einem Ratsbeschluss der EU im Rahmen des dritten Armutsprogramms vom 19.12.1984, nach dem die „mittlere Lebensweise“ eines Landes als Referenzpunkt herangezogen werden sollte. Absolute, also auf ein physisches Existenzminimum abstellende Konzepte – Krämer (2000) kennzeichnet diese zutreffend als „veterinärmedizinisch“ – stehen heute nicht mehr zur Diskussion.« (Sell 2002: 15-16)

Da habe ich mich wohl Anfang des neuen Jahrtausends getäuscht. Nun wird uns hoffentlich nicht ein Rückfall in eine „veterinärmedizinische“ Phase der Armutsberichterstattung bevorstehen, aber offensichtlich ist die Bundesarmutsministerin Nahles unzufrieden mit der Berichterstattung über dieses höchst komplexes Thema. Sie spricht es ja auch an, was sie nervt: »Aussagen wie die des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, wonach die Armut in Deutschland einen historischen Höchststand erreicht habe, weist sie zurück.« Nun kann und sollte man den „Armutsbericht“ des Paritätischen durchaus differenziert kritisch betrachten, vgl. hierzu den Blog-Beitrag Armut. Armutsgefährdungsquoten. Ein Durchschnitt und mehrere andere Durchschnitte. Zum neuen Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die regionale Armutsentwicklung vom 19.02.2015.

Man könnte die Ministerin darauf hinweisen, dass die relative Einkommensarmutsmessung bzw. die einer Einkommensarmutsgefährdung, um das ganz konkret zu benennen, nicht irgendein Hirngespinst abseitiger Forscher ist, sondern die offizielle Arbeitsdefinition der EU, zu der Deutschland ja noch gehört. Und das es bei relativen Maßen immer um Teilhabe in der jeweils betrachteten Gesellschaft geht, also um eine explizite Berücksichtigung des Wohlstandsniveaus, das in dieser Gesellschaft vorfindbar ist und das an einem zentralen Kriterium, der Verfügbarkeit von Geld, festgemacht wird. Das kann und muss man durchaus kritisch sehen, vor allem hinsichtlich der Schwellenwerte (also den 60% des Median-Einkommens oder auch – siehe die Auseinandersetzung mit dem Bericht des Paritätischen – hinsichtlich der Frage, welchen Durchschnitt man zugrunde legt). Aber es kann jetzt nicht ernsthaft das Bestreben der Ministerin sein, ein längst überholtes Konzept der Armutsdefinition – die absolute Armut – wieder aus der Mottenkiste zu holen und zu entstauben. Sie kann sich da nur versprochen haben.

Mark Schieritz arbeitet sich in seinem Blog-Beitrag Andrea Nahles definiert die Armut weg ebenfalls an den Ausführungen der Ministerin ab, in einem ersten Schritt an ihrer Kritik, der Indikator relative Einkommensarmutsgefährdung ab einem Einkommen von weniger als 60% des Median-Einkommens  würde relativ „leider schnell in die Irre“ führen. Dazu Schieritz: »Die Sache ist nur, dass das auf so ziemlich jeden ökonomischen Indikator zutrifft. Das BIP zum Beispiel steigt, wenn mehr Leute krank werden und zum Arzt gehen. Sollen wir also auf das BIP verzichten?«

Und weiter – und gleichsam in das sozialdemokratische Herz vorstoßend:

»Das psychische und physische Wohlbefinden hängt eben auch von der Möglichkeit einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ab.  Wenn in einer Gesellschaft ein Drittel deutlich weniger verdient als der Rest und sich das Einkommen aller Mitglieder der Gesellschaft über Nacht verdoppelt, dann bleiben die Armen im Vergleich zu den Reichen ausgegrenzt. Das zu ändern, war einmal das Anliegen der Sozialdemokratie. Die Armen in Deutschland sind heute gemessen an den Konsummöglichkeiten reicher als die Reichen im Mittelalter – aber bedeutet das, dass sie nicht mehr arm sind?«

Und das muss dann wirklich weh tun, wenn er schreibt, dass sogar die Weltbank in Sachen Armutsbekämpfung die deutsche Sozialdemokratie links zu überholen scheint. Die Weltbank! Denn die hat geschrieben:

»For instance, a $1 per day poverty line might be useful in Vietnam, where 27% of the population would be considered poor by this standard in 1998, but would be of little relevance in the United States where almost nobody would be poor by this standard.«

Und die Vereinigten Staaten kann man hier getrost ersetzen durch Deutschland. Letztendlich geht es um soziale Ungleichheit, die hier gemessen und in bzw. an einer Zahl verdeutlicht werden soll. Und die hat nicht nur, aber eben auch mit Einkommensverteilung zu tun. Vielleicht will man gar nicht die Armut beseitigen, sondern die Berichterstattung über soziale Ungleichheit. Fragen über Fragen.

Eines scheint gewiss: Frau Ministerin scheint offensichtlich Erholung zu gebrauchen. Und danach kann man sich ja noch mal neu sortieren.

Foto: Stefan Sell

Der Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze! Das muss so sein. Wenn eine enttäuschte Ideologie auf Wirklichkeit trifft

Das wird viele Arbeitsplätze kosten – so lautet eine der Hauptbotschaften im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes seitens der Kritiker einer solchen Lohnuntergrenze. Nicht nur einige Arbeitsplätze hier und da, sondern fast eine Million Jobs werden bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vernichtet. Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Pressemitteilung dazu am 19.03.2014 kurz und bündig so überschrieben: Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro gefährdet bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Viele Medien haben das damals abgeschrieben und die Zahl geistert auch noch heute durch die Landschaft. »Die gesamten Beschäftigungsverluste belaufen sich danach auf bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Dabei ist auch der Verlust von 660.000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Rentner und Studenten) mitgezählt. In Vollzeit-Stellen entsprechen die gesamten Verluste in etwa 340.000 Arbeitsplätzen.« Grundlage für diese Aussage war eine Studie von Ronnie Schöb, Marcel Thum und Andreas Knabe (Der flächendeckende Mindestlohn, 2014). Aber nun ist er da und Ende Februar 2015 wurde Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit so zitiert: »… eines kann man schon jetzt sagen: Für die Horrorprognosen des Münchner Ifo-Instituts, das mit dem Mindestlohn eine Million Arbeitsplätze verloren gehen, gibt es bislang keine Hinweise.«

Das nun lässt die Mindestlohn-Gegner natürlich nicht ruhen – und man legt nach im Kampf um die öffentliche Meinungsbildung: Unter der – fast schon weichgewaschen daherkommenden – Überschrift „Zahlreiche ungelöste Probleme“ serviert uns eine arbeitgeberfinanzierte Lobbyorganisation eine düstere Bilanz der ersten Tage: »Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland wirkt sich zunehmend negativ auf Unternehmen und Beschäftigte aus. Das ist ein Ergebnis eines Papers der beiden Ökonomen Prof. Knabe und Prof. Ronnie Schöb, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.« Es muss natürlich eigentlich „das im Auftrag …“ und nicht „die“ heißen, denn es geht ja um „das Paper“, aber auch auf der arbeitgeberfinanzierten Seite gibt es offensichtlich Probleme mit der Rechtschreibung, nicht nur bei der vielgescholtenen Jugend.

Da sind sie also wieder. Natürlich, auch die beiden Professoren können die Realität – die durch weiter abnehmende Arbeitslosigkeit und weiter ansteigende Beschäftigung gekennzeichnet ist – nicht ganz verleugnen, also wechseln sie etwas die Argumentationslinie, ohne die zentrale Botschaft vom Jobkiller Mindestlohn zu verwerfen.

Und das geht so, folgt man den Ausführungen der INSM:

Obwohl es dank guter Konjunktur und robustem Arbeitsmarkt bisher zu keinem messbaren Arbeitsplatzabbau gekommen sei, gebe es keinen Grund zu Entwarnung, so die beiden Wissenschaftler weiter. Der Druck auf den Arbeitsmarkt erfolge erfahrungsgemäß zeitverzögert … „Die volle Beschäftigungswirkung wird sich erst langfristig einstellen. Hinzu komme, so die Wissenschaftler, dass der Mindestlohn in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt treffe. Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner würden im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen. Eine Messung der negativen Effekte des Mindestlohnes wird deshalb „eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland sein“, so die Wissenschaftler.“

Das Paper von Knabe und Schöb (2015), auf das die INSM Bezug nimmt, findet man im Original unter dem Titel Hundert Tage Mindestlohn: Unternehmen unter Anpassungsdruck. Und die Botschaft der beiden wurde sofort mit publizistischem Flankenschutz versehen – die FAZ hat sich bereit erklärt, das zu machen. Mit einer sehr klaren Ansage in der Überschrift, die natürlich hängen bleiben soll, auch wenn der eigentliche Artikel weitaus vorsichtiger formuliert ist: Der Mindestlohn vernichtet Minijobs. Punkt. Das sitzt. Und das scheint ja auch zu stimmen, wenn man sich nur beschränken würde auf die Zahl der Minijobs, also der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, umgangssprachlich auch als „450 Euro-Jobs“ bekannt. Denn, so Dietrich Creutzburg die Zahlen richtig zitierend:

»Die Zahl der Minijobs geht neuerdings stark zurück. Für den Monat Januar zählte die zuständige Meldestelle, die Minijobzentrale, bundesweit 255.000 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weniger als noch für Dezember. Die Gesamtzahl der Minijobs im gewerblichen Sektor ging damit um fast 4 Prozent auf 6,6 Millionen zurück. Zwar gibt es zum Jahreswechsel oft einen Rückgang: Von Dezember 2013 auf Januar 2014 sank die Zahl um 91.000. Nun aber ist der Rückgang fast dreimal so stark. Das könnte bedeuten, dass der zum 1. Januar eingeführte Mindestlohn mehr als 150.000 Minijobs vernichtet hat.«

Das könnte es bedeuten. Das muss es aber nicht zwangsläufig bedeuten. »Offen ist, was aus den Betroffenen wurde. Ob die Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt wurden oder wegfielen, lasse sich aus den Zahlen noch nicht ablesen«, so Creutzburg die Minijob-Zentrale zitierend. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man die wieder auf den ersten Blick plausible „Beweisführung“ den Jobkiller Mindestlohn betreffend studiert:

»Besonders viele Minijobs, allein 60.000 …, verschwanden im Handel, wie der Branchenvergleich zeigt. Für den Handelsverband Deutschland (HDE) liegt die Ursache auf der Hand. „Dieser überproportional starke Abbau ist ganz klar auf die neuen bürokratischen Belastungen durch den Mindestlohn zurückzuführen“, sagte Geschäftsführer Heribert Jöris. Zudem habe der Mindestlohn die Minijobs besonders stark verteuert.«

Dann wird es interessant: „Seit Einführung des Mindestlohns rechnen sich Minijobs für Arbeitgeber in vielen Fällen insgesamt schlicht nicht mehr“, so wird der Hde-Geschäftsführer Jöris zitiert. Und weiter: »Es bleibe nun abzuwarten, „ob dieser deutliche Verlust an Arbeitsplätzen an anderer Stelle in der Branche durch den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze kompensiert“ werde.«
Eben und genau. Das bleibt a) abzuwarten (denn die tief gegliederten Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es erst mit einem dreimonatigen time-lag) und b) könnte man ja einfach mal die Frage aufwerfen, ob jetzt der Einzelhandel wirklich zehntausende Stellen ersatzlos gestrichen hat. Wer macht dann die Arbeit? Sind die Öffnungszeiten wieder auf 18 Uhr eingedampft worden? Werden die Läden über Mittag geschlossen? Wir wissen das (noch) nicht.

Aber statt das einfach mal zum jetzigen Zeitpunkt zu akzeptieren, legt der Verfasser des FAZ-Artikels nach und postuliert sogar als Zwischenüberschrift in seinem Artikel: „Prognose ist als bestätigt zu werten“ – und meint damit natürlich die Prognose aus dem ifo-Umfeld von den 900.000 verlorenen Arbeitsplätze, die wir zu erwarten haben wegen dem Mindestlohn. Wie kriegt er das hin? Er schreibt mit ausdrücklichem Bezug auf die Prognose von Schöb et al. aus dem vergangenen Jahr:

»Bei näherem Hinsehen liegt diese „Horrorprognose“ gar nicht so weit neben der Realität: 660.000 dieser gefährdeten Stellen seien Minijobs, so die ifo-Studie. Dass gleich im ersten Monat nach Einführung des Mindestlohns eine sechsstellige Zahl von Minijobs verschwunden ist, ließe sich sogar als Bestätigung der Prognose werten.«

Man kann das ja mal versuchen – aber seriös ist das nicht. Auch und gerade nicht vor dem Hintergrund der eigenen Argumentation der Mindestlohn-Kritiker in ihrer Auftragsarbeit für die INSM:

»Eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland wird es sein, wissenschaftlich solide die Wirkungen des Mindestlohns zu evaluieren. Ein Problem dabei ist die Verfügbarkeit notwendiger Daten. Die Wirkungen des Mindestlohns können nicht allein anhand der Arbeitslosenquote analysiert werden. Der Mindestlohn trifft in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt, wie Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner, die im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen werden. Da viele Minijobber, die weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber gern mehr arbeiten würden, bereits als Arbeitslose zählen, werden Arbeitsplatzverluste in diesem Bereich ebenfalls nicht die offizielle Arbeitslosenquote erhöhen. Neben der Arbeitslosigkeit ist es daher notwendig, auch die Zahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitsstunden zu betrachten. Diese Zahlen sind aber nur mit einiger zeitlicher Verzögerung verfügbar.« (Knabe/Schöb 2015: 5)

Daran ist nichts auszusetzen – aber es gilt eben auch: Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nur sagen, dass die befürchteten großen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Form spürbarer negativer Beschäftigungseffekte und einem Ausstrahlen in die Arbeitslosigkeit hinein ausgeblieben ist. Und das Rentner oder Studierende ihre kleinen, günstigen Minijobs verloren haben, bleibt abzuwarten und noch zu beweisen. Da beißt die Maus keinen Faden ab – erste halbwegs seriöse Aussagen zu den Arbeitsmarktauswirkungen des Mindestlohns wird man frühestens in der zweiten Jahreshälfte machen können und dann auch nur unter Berücksichtigung der zahlreichen möglichen Wirkungskanäle. Das verbietet übrigens zum jetzigen Zeitpunkt auch eine umgekehrte Interpretation, also dass der Mindestlohn gar keine negativen Folgen auf einzelne Regionen, Branchen oder Unternehmen haben wird.

Was man aber unbedingt berücksichtigen sollte ist die Tatsache, dass der Arbeitsmarkt keine stationäre Angelegenheit ist. Nur weil an der einen Stelle Jobs verloren gehen, weil beispielsweise Minijobs als solche verschwinden, heißt das noch lange nicht, dass nicht gleichzeitig andere Jobs aufgebaut werden, was dann als Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung registriert werden wird. Und wenn eine Minijobberin aufgrund der guten Arbeitsmarktlage endlich in einen normale Teilzeitbeschäftigung oder gar eine Vollzeitbeschäftigung wechseln kann, dann ist das eine deutliche Verbesserung für die Arbeitnehmerin und damit zu begrüßen, auch wenn statistisch ein Minijob wegfallen sollte.

Deshalb abschließend ein Blick auf die Prognose der hauptberuflichen Arbeitsmarktforscher vom IAB der Bundesagentur für Arbeit, die diese Tage erst ihre Vorhersage für das Jahr 2015 veröffentlicht haben unter der ebenfalls klaren Botschaft: Der Arbeitsmarkt bleibt auf Erfolgskurs. Hier einige der zentralen Vorhersagen:
Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist wieder in Gang gekommen, die jahresdurchschnittliche Zahl der (registrierten) Arbeitslosen wird auf 2,79 Mio. taxiert. Die Erwerbstätigkeit setzt ihren Aufwärtstrend leicht abgeschwächt fort. Der Zuwachs im Jahr 2015 beträgt 350.000 Personen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt um 540.000 und erreicht mit 30,74 Mio. Personen ein neues Allzeithoch.

Moment, wird an dieser Stelle der aufmerksame Leser einwerfen: Wie kann es sein, dass die Erwerbstätigkeit (das sind ja alle, die irgendwie arbeiten, also neben den normalen Arbeitnehmern auch die geringfügig Beschäftigten, die Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen und die Beamten) weniger stark zunehmen als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten? Genau hier ist die Verbindungslinie zum ersten Teil des Beitrags – der Mindestlohn und die Minijobs. Auf der Seite 4 schreiben die Arbeitsmarktforscher:

»Strittig ist, inwieweit der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit haben wird. Zu erwarten ist, dass die Zahl der Minijobs relativ deutlich sinken wird … Für das Jahr 2015 erwarten wir insgesamt aber keine entscheidenden negativen Effekte, auch wenn es in bestimmten Bereichen zu Arbeitsplatzverlusten kommen kann. So sind Betriebe in Ostdeutschland, bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe oder der Einzelhandel und vor allem Minijobs vom Mindestlohn besonders betroffen.«

Die Differenz zwischen den prognostizierten +350.000 Erwerbstätigen und den +540.000 bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten resultiert für die Arbeitsmarktforscher neben leichten Rückgängen bei der Zahl der Selbständigen und der Beamten vor allem aus einer starken Verringerung der Zahl der „marginal Beschäftigten“, die vor allem aus den Minijobbern bestehen, in einer Größenordnung von -180.000 Personen in 2015.

Und der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auf eine weitere Publikation aus dem IAB verwiesen, die ebenfalls kürzlich veröffentlicht wurde: Reichweite des Mindestlohns
in deutschen Betrieben, so ist die Arbeit von Hellmann et al. überschrieben. Die ist deshalb von besonderem Interesse, weil man hier die (mögliche) Betroffenheit vom Mindestlohn nicht an der Personenseite festgemacht hat, sondern von der „anderen“ Seite, also den Betrieben: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50 Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Das sind die Fragen, denen man mit Daten aus dem IAB-Betriebspanel nachgegangen ist. Die Studie hat ein sehr interessantes Ergebnis zu Tage gefördert – interessant vor allem vor dem Hintergrund der Frage, wie viele Arbeitnehmer denn wirklich betroffen sind von dem neuen Mindestlohn.
»Insgesamt zeigt die Auswertung der aktuellen Erhebung des IAB-Betriebspanels aus dem Jahr 2014, dass 4,4 Prozent der Beschäftigten in Deutschland vom Mindestlohn betroffen sind.« Das sind deutlich weniger als in anderen Studien bislang ausgewiesen. Zur Größenordnung der betroffenen Betriebe:

»Laut IAB-Betriebspanel hatten rund 12 Prozent der befragten Betriebe in Deutschland kurz vor der Mindestlohneinführung mindestens einen Beschäftigten, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Überdies gaben etwa 7 Prozent der Betriebe an, sie hätten bereits im Vorfeld Lohnanpassungen vorgenommen.«

Fazit: Derzeit kann man die vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns breit diskutierten massiven negativen Beschäftigungseffekte nicht erkennen – ganz im Gegenteil, der Arbeitsmarkt ist (noch) in guter Verfassung, die Beschäftigung – vor allem die sozialversicherungspflichtige – steigt weiter an und wir sehen kein Durchschlagen auf die Arbeitslosigkeitszahlen. Und auch die nun von den Autoren der Auftragsarbeit der INSM in den Mittelpunkt gestellten „verlorenen“ Minijobs können und müssen wesentlich differenziert angeschaut und bewertet werden. Das alles heißt auf der anderen Seite aber nicht, dass man jetzt, im März 2015, Entwarnung geben kann hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Angesichts der vielen Wirkungskanäle, die man im Auge behalten muss, kann man das frühestens in einigen Monaten.

Aber was man auch nicht machen sollte: Die Mindestlohngegner sehen bereits, dass es zahlreiche Hinweise gibt, dass ihre apokalyptischen Prognosen nicht eintreten werden. Also bereitet man einen Spurwechsel in der Argumentation vor, den Knabe/Schöb (2015: 5) so beschreiben: Sie plädieren dafür, bei der „wissenschaftlichen“ Beurteilung der Wirkungen des Mindestlohns ein „Kontrafaktum“ zu setzen und zu berechnen. Was das ist? Hier die Auflösung:

»Dabei geht es um die Frage, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man anhand der tatsächlich eingetretenen Arbeitsmarktentwicklung bestimmen, welchen Effekt der Mindestlohn gehabt hat. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob es nicht vielleicht noch weniger Arbeitslose gegeben hätte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Die Herausforderung bei der Evaluation des Mindestlohns besteht somit darin, überzeugend kontrafaktische Arbeitsmarktzustände zu berechnen.«

Man könnte jetzt viel dazu sagen, hier sei nur eine sehr kritische Variante präsentiert: Natürlich kann man die Zahlen so foltern, bis sie gestehen. Und natürlich hätte es den einen oder anderen Job mehr gegeben, wenn die Arbeitnehmer noch Geld mitbringen zur Arbeit für den Arbeitsnachfrager. Aber mal ehrlich – da kann man wunderbare Konstruktionen basteln, die im Ergebnis dazu führen werden, dass eigentlich sogar mehrere Millionen Jobs verloren gegangen sind, die ansonsten entstanden wären, wenn … ja, wenn. Das sollte man sich wirklich ersparen und statt dessen eine seriöse Mindestlohn-Evaluierung machen, die die Kirche im Dorf lässt.

Jenseits der Psycho-Spiele: Griechenland nach fünf Jahren Abstieg, einer Schneise der Verwüstung im Gesundheitswesen – und das Märchen von den griechischen Luxusrenten

Varoufakis gegen Schäuble und retour, Tsipras ohne Krawatte bei Merkel, angeblich-tatsächliche Stinkefinger gegen Deutschland, ein SPIEGEL-Titel mit einer Fotomontage von Merkel inmitten deutscher Wehrmachtsoffiziere an der Akropolis – ein unbefangener Beobachter könnte und müsste zu dem Befund kommen, dass die vergangenen Monate gekennzeichnet waren und sind von den ständigen Übungsversuchen einer Laienschauspielertruppe auf dem schwierigen Gelände der Psychopolitik. Aber um diese Ebene soll es hier gar nicht gehen. Es geht auch nicht um die Frage, ob Griechenland im Euro, neben dem Euro oder ganz außerhalb des Euros seine Zukunft verbringen soll und vor allem soll es nicht um Emotionen gehen, die von interessierten Medien und Politikern hier und dort gerne verstärkt und instrumentalisiert werden – und denen man sich als teilnehmender Beobachter natürlich auch nicht entziehen kann. »Viele Griechen machen die Gläubiger des Landes für das Leid verantwortlich, das ihnen widerfahren ist. Deutschland gilt als treibende Kraft des „Spardiktats“, das aus Griechenland eine „Schuldenkolonie“ gemacht hat. Viele Griechen vergessen allerdings, dass ihre eigenen Politiker – die sie ja wieder und wieder gewählt haben – ebenfalls große Schuld tragen. Sie häuften nicht nur seit den 80er Jahren jenen Schuldenberg auf, unter dem das Land jetzt stöhnt. Auch in der Krise versagten sie«, so die Einordnung von Gerd Höhler in seinem Artikel Fünf Jahre Abstieg. In diesem Beitrag sollen die handfesten sozialpolitischen Auswirkungen der letzten Jahre auf die tatsächlichen (und behaupteten) Lebenslagen der Menschen in Griechenland in den Mittelpunkt gerückt werden.

Im Frühjahr 2010 stand Griechenland vor dem Staatsbankrott. Seither sind fünf Jahre vergangenen. Die Krise hat ein Viertel der Wirtschaftskraft des Landes ausradiert und eine Million Jobs vernichtet.
»Im Frühjahr 2010 stand Griechenland vorm Staatsbankrott. Seither sind fünf Jahre vergangenen. Die Krise hat ein Viertel der Wirtschaftskraft des Landes ausradiert und eine Million Jobs vernichtet, die Arbeitslosenquote stieg von zwölf auf fast 28 Prozent. Über 230 000 kleine und mittelständische Betriebe gingen pleite. Die privaten Haushalte haben mehr als ein Drittel ihres Realeinkommens verloren. 23 Prozent der Bevölkerung leben in Armut. Das sind die Zahlen. Und dahinter verbirgt sich eine Unzahl von Tragödien – gescheiterte Lebensentwürfe, zerbrochene Familien, Kinder ohne Zukunft.«

Gerd Höhler greift in seinem Artikel eine dieser Tragödien heraus, die es vielleicht etwas konkreter, fassbarer, verstehbarer werden lässt, was da passiert ist. Es geht um das Schicksal der Athenerin Elena und ihrer Familie. 2008 hatten sie und ihr Mann Christos den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung abgeschlossen: 90 Quadratmeter, zwei Schlafzimmer, ein großer Balkon, ein Kinderzimmer für die damals siebenjährige Tochter Olympia. Eine schicke Wohnung im 3. Stock in einer ruhigen Seitenstraße im Athener Stadtteil Neos Kosmos. 195.000 Euro kostete das Apartment, 150.000 gab’s von der Bank als Kredit. Für nur 117.000 Euro wechselte die Wohnung im Mai 2013 den Besitzer, Elena und ihr Mann mussten verkaufen. Das Geld reichte nicht mal, um den Bankkredit zu tilgen. Wie es dazu gekommen ist? Dazu Gerd Höhler in seinem Artikel:

Es begann damit, dass Elenas Mann Ende 2011 seinen gutbezahlten Job als stellvertretender Geschäftsführer der Filiale eines großen deutschen Elektronikmarkts in Athen verlor – der Laden wurde dichtgemacht. „Sorry, wir müssen konsolidieren“, erklärte ihm sein deutscher Chef bedauernd. Auf einen Schlag war die Familie ihr Einkommen los. Statt seines Gehalts, das mit Boni und Provisionen in manchen Monaten 4000 Euro netto erreichte, bekam Christos jetzt 482 Euro Arbeitslosengeld. Ende 2012 war es auch damit vorbei. In Griechenland erhält man maximal zwölf Monate Arbeitslosenhilfe. Eine Grundsicherung wie Hartz IV oder Sozialhilfe gibt es nicht. Immerhin fand Elena einen Halbtagsjob als Sachbearbeiterin bei einem Kurierdienst. Nach sechs Monaten kündigte ihr die Firma. Drei Tage später rief der Personalchef an: Sie könne wieder anfangen – aber für 25 Prozent weniger Lohn. Zähneknirschend willigte Elena ein. „Was sollte ich denn machen? Ich hatte keine Wahl: dieser Job oder gar keiner.“

Aber auch viele andere Bereiche des täglichen Lebens sind schwer getroffen worden von der andauernden Krise. Zum Beispiel des Gesundheitswesen:

»Viele Griechen sind nicht mehr krankenversichert. Ärzte arbeiten bis an die Belastungsgrenze und werden schlecht bezahlt. In den Kliniken fehlt es am nötigsten. Die Finanzkrise hat im Gesundheitssystem eine Schneise der Verwüstung hinterlassen«, so Filippos Sacharis, ein in Athen lebender Journalist in einem Gastbeitrag für die Ärzte Zeitung: Im Gesundheitssystem herrscht pures Chaos. Seine Bestandsaufnahme ist erschreckend: Die öffentlichen Krankenhäuser sind schon lange überfüllt. Zudem fehlt es den griechischen Kliniken an allem: Ärzten, Pflegekräften, Arzneimitteln, Verbandmaterial – sogar Toilettenpapier. »50 bis 70 Prozent der Griechen, so wird geschätzt, sind auf die Angebote kostenloser Gesundheitsversorgung angewiesen. Ein Viertel der Gesamtbevölkerung Griechenlands lebt von rund 500 Euro pro Monat, also an der Armutsgrenze.« Er verschweigt aber auch nicht Probleme, die schon vor den Krise im Gesundheitssystem vorhanden waren, nun aber mehrfach problematisch wirken: »Ein großes Problem der griechischen Gesundheitsversorgung hat auch mit der Korruption und den Schmiergeldzahlungen in der Gesundheitsbranche zu tun … „Fakelaki“ sind seit Jahren feste Bestandteile in der Krankenhausversorgung. Manche Ärzte zwingen Patienten, mehrmals vor oder nach Operationen Bestechungsgelder zu zahlen.«

Ein weiteres Beispiel: In der aktuellen Debatte über „die“ Griechen kursieren zahlreiche Artikel, in denen berichtet wird, dass die Griechen sogar höhere Renten beziehen als „die“ Deutschen, was natürlich deren Blutdruck in ziemliche Höhen treibt und die zunehmende Abneigung gegenüber dem Thema Hilfen für Griechenland noch verstärkt. Zu diesem Komplex sei der Artikel Das Märchen von den Luxusrenten von Rainer Hermann empfohlen, der diese Behauptung einer genaueren Examination unterzieht. Gleich am Anfang seines Beitrags bringt der Autor seine Hauptbotschaft auf den Punkt: »Renten in Griechenland funktionieren anders und sind anders aufgebaut als in Deutschland. Sie sind daher auch nicht direkt miteinander vergleichbar. Die Unterschiede sind vielmehr so gravierend, dass gerade nicht behauptet werden kann, Rentnern in Griechenland gehe es heute besser als in Deutschland.« Schauen wir genauer in seine Argumentation:

Ein erster wichtiger Unterschied besteht darin, dass in Griechenland das System der Betriebsrente so gut wie unbekannt ist, was dazu führt, dass dem Griechen lediglich die staatliche Rente bleibt, von der er über die Runden kommen muss.

»Besonders hart trifft es griechische Landwirte. Sie erhalten meist nur eine monatliche „Landwirtschaftsrente“ von 350 Euro, selbst wenn sie mindestens 35 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie gehören damit zu dem Fünftel der griechischen Rentner, die mit weniger als 500 Euro im Monat auskommen müssen.«

Hermann weist allerdings auch darauf hin: 17 Prozent erhalten eine Rente von 1.500 Euro und mehr.

Man muss wissen, dass in Griechenland die Arbeitslosenhilfe nach zwölf Monaten ausläuft. Das hat Folgewirkungen: »Häufig wird die Arbeitslosigkeit durch eine Frühverrentung kaschiert. Offiziell hat jeder vierte Grieche in den vergangenen Jahren als Folge der Krise seine Arbeit verloren; die meisten von ihnen sind Langzeitarbeitslose, werden als Rentner geführt und belasten nicht eine Arbeitslosenversicherung, sondern die Rentenkasse.«

Viele Renten, erläutert uns Hermann, sind um die Hälfte eingedampft worden. Im öffentlichen Dienst wurden die Pensionsleistungen im Durchschnitt um ein Drittel gekürzt. Man möge sich da einmal bei uns vorstellen.

Hermann beendet seinen Beitrag mit dem Hinweis, »die griechischen Rentner sind nicht in den Genuss der Hilfsprogramme der Troika für Griechenland gekommen.« Die waren primär für das Finanzsystem.

Die Entsorgung der Flüchtlinge. Über das Arbeiten an einem Asyl als Fata Morgana

In Deutschland streitet man wieder – über Zahlen, Zuständigkeiten für hinter den Zahlen stehende Menschen und natürlich eigentlich über Finanzen: Bundesregierung lehnt mehr Geld für Flüchtlinge ab, so eine der vielen Überschriften aus dem föderalen Gerangel:

»Die Appelle von Ländern, Kommunen und der Opposition haben nichts gebracht: Die Bundesregierung will nicht mehr Geld ausgeben, um Flüchtlinge besser zu versorgen … Über die für 2015 und 2016 zugesagte eine Milliarde Euro hinaus werde es keine finanzielle Unterstützung geben.«

Die Bundesländer befürchten, dass der Zustrom von Flüchtlingen in diesem Jahr wegen der Krisen und Kriege in der Welt wesentlich größer wird als vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prognostiziert. Das BAMF geht bislang für 2015 von 300.000 Asylanträgen aus. Schleswig-Holstein rechnet 2015 bundesweit mit mehr als einer halben Million Asylanträgen. Die Bundesländer wiederum stehen unter Druck ihrer Kommunen. So fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund: »Die Länder müssten „sofort die Zahl ihrer Erstaufnahmeeinrichtungen weiter erhöhen“, damit eine ordnungsgemäße spätere Verteilung auf die Kommunen möglich sei.« Das alles kostet Geld.

Aber die hier zum Ausbruch kommenden Verteilungskonflikte sollen gar nicht im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen. Es geht um etwas anderes, um eine grundsätzliche, ja, um eine zivilisatorische Grundfrage der Flüchtlingspolitik. Es geht um eine – zuspitzend formuliert – „Entsorgung der Flüchtlinge“ weit vor den europäischen Festungsmauern. Und wie so oft in der Geschichte gibt es zahlreiche funktional wirkende Aspekte, die das zu einer wahrscheinlichen Variante werden lassen, wenn auch über einen längeren Prozess. Der aber schon begonnen hat und sich immer mehr in das Gebilde der Flüchtlingspolitik Europas hineinfrisst. Dabei geht es auch (aber letztendlich nicht nur, weil nur instrumentell zu verstehen) um Lagerbildung, deren erste Ausformungen bereits erkennbar sind und für deren nächsten Entwicklungsschub derzeit geworben wird auf der Sonnenseite der Welt, also bei uns. Heribert Prantl hat das, was hier zum Thema gemacht werden muss, hart, aber treffend in seinem Kommentar Asyl als Fata Morgana so formuliert: »Man wünschte, es wäre eine sarkastische Glosse. Doch die EU will tatsächlich Staaten wie Ägypten und Tunesien als Abschrecker anheuern. Sie sollen Bootsflüchtlinge abfangen, bevor diese Europa erreichen. Es ist die Globalisierung einer elenden Politik.«

Was Prantl in seinem Kommentar umtreibt, ist aus einer anderen, zynisch-funktionalen Perspektive eine logische, mithin notwendige Konsequenz aus dem Scheitern des Bisherigen an den Grenzen und in der EU:

»Sie will jetzt „einen echten Abschreckungseffekt produzieren“: Nachdem Radar- und Satellitenüberwachungssysteme, nachdem Grenzsicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen die Flüchtlinge nicht abhalten konnten, nachdem auch die schäbige Behandlung vieler Flüchtlinge, die die Flucht ins Innere der EU geschafft hatten, nicht abschreckend genug war, will die EU nun Abschrecker anheuern: Staaten wie Ägypten und Tunesien, die nicht gerade für Rechtsstaatlichkeit bekannt sind, sollen dafür bezahlt werden, dass sie die Bootsflüchtlinge abfangen und in ihre eigenen Häfen transportieren.«

Und wie immer bei den besonders zynisch daherkommenden Abwehr- und Abstoßungsaktionen im gesellschaftlichen Bereich versucht man das Ganze dann auch noch a) semantisch einzupudern und b)   die Drangsalierung der Betroffenen im Ergebnis als besonders liebevolle Tat erscheinen zu lassen:

»Man nennt diese Auftragsabschreckung „stellvertretenden Flüchtlingsschutz“. Und das ganze Unterfangen läuft unter der Überschrift „praktizierte Humanität“ – weil die Flüchtlinge davon abgehalten würden, „den gefahrvollen Weg über das Mittelmeer zu riskieren“, wie es immer wieder heißt.«

Und wenn Prantl anmerkt, dass die EU dafür zahlt, dass das Asyl (oder das, was davon übrig bleibt) dort hinkommt, wo der Flüchtling herkommt, dann soll Asyl in Europa zu einer Fata Morgana werden: schön, aber unerreichbar. Und das passt dann auch zu den seit längerem zirkulierenden Vorschlägen, in den nordafrikanischen Staaten „Auffanglager“, sorry: „Asylzentren“ zu schaffen, wo die Flüchtlinge Asyl in Europa beantragen können sollen. Angeblich. Auch Prantl sieht diese mögliche Linie, wenn er schreibt: »Womöglich lässt man die Flüchtlinge von den ägyptischen oder tunesischen Sicherheitsorganen in die nordafrikanischen „Flüchtlingslager“ transportieren, über deren Errichtung jüngst wieder diskutiert worden ist.«

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist ein bekennender Anhänger dieses Ansatzes (so hat er – auch wieder so ein Orwellsches Neusprech in diesem Kontext – sogenannte „Willkommenszentren“ in Nordafrika, die vom völlig unterfinanzierten Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) betrieben werden sollen, ins Spiel gebracht) und er ist zugleich ein erklärter Gegner des Kirchenasyls in Deutschland (und wenn man einen Moment nachdenkt, dann kann man durchaus nachvollziehen, dass zwischen diesen beiden scheinbar unabhängigen Punkten ein innerer Zusammenhang besteht).

Für Prantl ist der Vorschlag Ausdruck für eine Globalisierung einer elenden Politik: »Aus den Augen, aus dem Sinn. Aus den alten Kolonialländern werden nun neue. Sie werden eingespannt zur Flüchtlingsentsorgung … Die Europäer finanzieren, die anderen sollen parieren.«

Und auch seine abschließende Bewertung muss an dieser Stelle wortwörtlich zitiert werden, drücken sie doch in aller Prägnanz aus, was da ablaufen würde, wenn es denn so kommt:

»Erst werden die Flüchtlinge Opfer von Schleppern, die ihnen das Geld abnehmen; dann werden sie Opfer von europäischen Rechtsstaaten, die ihnen kein Recht gewähren – und schließlich Opfer von nordafrikanischen Staaten, die für Europa die Drecksarbeit erledigen. Das ist die Flüchtlingspolitik des Friedensnobelpreisträgers EU.«

Das alles ordnet sich ein in eine überaus wirkkräftige Logik in Richtung Lagerbildung. Nun wird der eine oder die andere an dieser Stelle stirnrunzelnd einwenden, ob das nicht zu weit geht, eine Phase der Lagerbildung vorherzusehen bzw. Teilen der Politik vorzuwerfen, dass sie in diese Richtung zu marschieren gedenken. Diesem Zweifel kann man zumindest die ersten Ausformungen einer lagerbasierten Flüchtlingspolitik gleichsam als Indiz entgegenhalten.

So berichtete das Politikmagazin „Report Mainz“ in seiner Sendung am 17.02.2105 unter der Überschrift Asylhölle Ukraine. Flüchtlinge auf dem Weg nach Europa verschwinden über Jahre in ukrainischen Gefängnissen:

»Seit Jahren unterstützt die EU die Ukraine mit Millionenbeträgen, um Gefängnisse für Migranten aus- und aufzubauen. Gleichzeitig schickt sie Flüchtlinge, die es doch über die Außengrenzen in die EU geschafft haben, einfach zurück. Damit soll die so genannte Ost-Transitroute in die EU dichtgemacht werden – auf Kosten der Schutzsuchenden.«

Dazu auch der Artikel Abschiebung zu Folterern von Jana Frielinghaus. Die Flüchtlinge werden in ukrainische Gefängnisse – die von der EU kofinanzert werden – bis zu einem Jahr unter unwürdigen Bedingungen interniert. Und teilweise auch gefoltert. Es handele sich um Tausende Menschen, die in der Ukraine mit Wissen und Unterstützung von EU-Verantwortlichen wie Gefangene behandelt würden. Und auch hier wieder die elenden sprachlichen Reinwaschungsversuche. Mit den Vorwürfen konfrontiert erklärte die EU-Kommission in Brüssel lediglich, »die Gelder dienten dazu, die „Standards“ in den Gefängnissen zu verbessern.« So kann man das auch ausdrücken.

Und auch an anderen Stellen und vor allem Grenzgegenden trifft man auf Lager. Dazu sei hier nur auf die multimediale Reportage Europas tödliche Grenzen hingewiesen: »Spanien-Marokko, Griechenland-Türkei, Ungarn-Serbien: Orte entlang dieser drei Grenzen zeigen, mit welch rabiaten Methoden sich Europa gegen Arme und Schutzsuchende abschottet. SPIEGEL-Reporter Maximilian Popp und Fotograf Carlos Spottorno reisten zu Schutzzäunen und in Auffanglager, sie begleiteten Patrouillen auf See und trafen Flüchtlinge, die alles riskieren für eine Zukunft in Europa.«

Und abrundend ein Blick auf die Entwicklungsgeschichte der neueren deutschen Flüchtlingspolitik, die bei grober Zuspitzung sehr wohl ein gewisses Muster, eine bestimmte Richtung erkennen lässt, was man auf diese Formel bringen kann:

Abschottung durch die Konstruktion „sicherer Drittstaaten“ um uns herum => Verlagerung der Abschottungsversuche gegen die neueren Flüchtlingswellen an die Außengrenzen der EU und Herausbildung von Frontex => möglicherweise als nächste Phase das Outsourcing der Abschottungsversuche in das Nirwana hinter den natürlichen Außengrenzen der EU, vor allem jenseits des Mittelmeers, einhergehend mit dortiger Lagerbildung und „Rückführungsaktionen“

Und wenn man studieren will, welche Ausformungen dieses Abstoßungsdenken und -handeln annehmen kann, dann sei an dieser Stelle auf Australien verwiesen, wo sich eine unglaubliche Verrohung hinsichtlich der Flüchtlingspolitik in breite Teile der Gesellschaft gefressen hat. Dazu beispielsweise mit aller Schärfe schon in der Überschrift der Artikel Australien – der Folterstaat: »Kein westliches Land geht mit Asylsuchenden härter um als Australien: Verstümmelungen und Selbstmorde sind in den Lagern Alltag. Selbst Kinder leben hinter Stacheldraht, dem Wahnsinn nahe. Und das Volk klatscht Beifall.« Oder der Artikel Für eine zivilisierte Nation völlig unwürdig: »Kinder von asylsuchenden Flüchtlingen werden auf dem Fünften Kontinent eingesperrt und misshandelt. Das Leben in den Lagern sei „durchaus bewusst unangenehm und brutal“. Eine Schande.«

Und Australien gehört bekanntlich zur westlichen „Wertegemeinschaft“.

Die Pille umsonst. Für Hartz IV-Empfängerinnen. Bis zum 27. Lebensjahr. Scheinbar eine gut gemeinte Forderung aus Bayern

Immer wieder sollte man etwas länger nachdenken, bevor man seiner Freude über eine Forderung – die „sozial“ daherkommt – Ausdruck verleiht. Und eine zustimmend-wohlwollende Reaktion wird bei vielen diese Meldung auslösen: CSU für kostenlose Pille an Hartz IV-Empfängerinnen. »Die CSU fordert kostenlose Verhütungsmittel für bedürftige Frauen. Bis zum 27. Lebensjahr sollen Hartz IV-Empfängerinnen die Pille oder andere Verhütungsmittel auf Rezept erhalten, sagte die Frauen-Unions-Vorsitzende Angelika Niebler am Samstag bei einem kleinen CSU-Parteitag in Bamberg. Damit soll die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduziert werden.«

Es gab unter den CSU-Bundestagsabgeordneten auch Widerstand gegen den letztlich erfolgreichen Antrag der Frauen-Union: „Die CSU ist die Partei der Familie“, sagte der schwäbische Abgeordnete Stephan Stracke. „Partei der Familie heißt Ja zu Kindern.“ Doch dieses Argument überzeugte die Mehrheit offensichtlich nicht, kann man der Meldung entnehmen.

Bei vielen wird diese Forderung deshalb auf positive Resonanz stoßen, weil die Hartz IV-Empfänger nun wirklich jeden Cent umdrehen müssen und dadurch entlastet werden könnten – wenn auch nur bis 27 Jahre, danach sollen sie wieder zahlen, obgleich man auch nach diesem Alter schwanger werden kann. Das ist schon eine erste Merkwürdigkeit, die mit der Forderung der CSU-Frauen einhergeht. Aber vielleicht lohnt es sich, hier einmal innezuhalten und grundsätzlich nachzudenken. Da könnte man auf einige kritische Gedanken kommen.

Forderungen haben oft eine subkutan wirkende Botschaft, einen Subtext, der oft im Unbewussten seine Wirkung richtig entfaltet. Und als eine solche Sub-Botschaft kann man die erneute Selektion von „Hartz IV-Empfängern“  für eine Sonderregelung verstehen. Ganz offensichtlich sieht man bei dieser Personengruppe den Bedarf, eine mögliche Schwangerschaft zu vermeiden – übrigens unter Zuhilfenahme von Verhütungsmitteln, was innerhalb der katholischen Kirche bekanntlich nicht unumstritten ist, um das einmal vorsichtig auszudrücken – und der eine oder die andere könnte auf den Gedanken kommen, dass dahinter auch die Vorstellung steht, dass  die Verhinderung einer Schwangerschaft von Hartz IV-Empfängerinnen irgendwie ein anstrebenswertes Ziel sein könnte.

Man darf und muss an dieser Stelle daran erinnern, dass es in der gesellschaftspolitischen Diskussion in diesem Land immer wieder nicht nur soziologisch-deskriptiv gemeinte Typisierungen nach der sozialen Lage gibt, sondern Begrifflichkeiten wie „bildungsferne“ Schichten bzw. „Unterschichten“ oder „kinderreiche Migrantenfamilien“ sehr oft leider auch in einem normativen und d.h. in diesem Kontext abwertenden Zusammenhang verwendet werden. Man denke an dieser Stelle beispielsweise an die hochproblematische Kollektivhaftung, in die sämtliche Harz IV-Empfänger genommen wurden, die Kinder haben, als es um die Frage ging, ob die Regelleistungen für die Kinder erhöht werden sollten – nicht wenige Politiker und auch Medienvertreter haben damals so argumentiert, dass das Geld gar nicht bei den Kindern ankommen würde, weil die Eltern es zweckentfremden würden, beispielsweise für Alkohol oder Zigaretten. Und völlig unbeschadet der mittlerweile vorliegenden empirischen Evidenz über das tatsächliche Verhalten von Eltern im Harz-IV-Bezug gegenüber ihren Kindern, dass in der allergrößten Zahl der Fälle dadurch gekennzeichnet ist, dass die Eltern eher auf die eigenen knappen Ressourcen zurückgreifen, um ihren Kindern an der einen oder anderen Stelle noch etwas zu ermöglichen, war die angesprochene Unterstellung, dass die Geldleistungen gar nicht bei den Kindern ankommen, ein wichtiger Begründungsstrang für die Implementierung von – nicht nur konzeptionell fragwürdigen, sondern auch grotesk niedrig ausgestatteten – Sachleistungen.

Und ein weiteres Beispiel sei an dieser Stelle in Erinnerung gerufen: Bei der Einführung der so genannten „Mütterrente“ wurde seitens der Regierung, hierbei vor allem der Unionsparteien, argumentiert, dass die höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 zur Welt gebracht worden sind, dadurch legitimiert sei, weil man die „Lebensleistung“ der – im Regelfall – anspruchsberechtigten Mütter dadurch honorieren möchte. Nun könnte man auf den – völlig logischen – Gedanken kommen, dass diese Begründung auch für Frauen gilt, die damals Kinder zur Welt gebracht haben, heute aber Grundsicherungsleistungen beziehen (müssen), weil ihre Rente vorne und hinten nicht reicht. Dem ist aber nicht so, wie  viele Rentnerinnen frustrierend zur Kenntnis nehmen mussten, denn die an sich höhere Rentenleistung aus der „Mütterrente“ wird vollständig verrechnet mit den Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen, so dass sich am Ende ein Nullsummen-Spiel ergibt. Vgl. dazu auch meinen Blog-Beitrag vom 10.01.2015: „Mütterrente“: Wenn die scheinbaren Spendierhosen in der Realität zu heiß gewaschen werden, dann laufen sie ein.
Auch beim so genannten „Betreuungsgeld“ sind wir mit einer Sonderbehandlung der Hartz IV-Empfänger konfrontiert: Mit dieser Leistung – so die offizielle Begründung – wolle man die Erziehungsleistungen (vor allem) der Mütter, die zuhause bleiben und ihr Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung oder in die öffentlich geförderte Kindertagespflege geben, honorieren. Bei den Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung gilt dies offensichtlich nicht, denn das in Anspruch genommene Betreuungsgeld wird hier ebenfalls in Anrechnung gebracht.

Diese ausgewählten Beispiele zeigen, dass die Menschen, die im Hartz IV-Bezug sind, an vielen Stellen einer Sonderbehandlung zu ihren Ungunsten unterworfen werden.

Bei den genannten Beispielen handelt es sich im Ergebnis immer um Entscheidungen, die dazu führen, dass die Betroffenen von der Inanspruchnahme anderer Leistungen exkludiert, also ausgeschlossen werden. Bei der CSU-Forderung nach einer kostenlosen Abgabe von Verhütungsmitteln für Hartz IV-Empfängerinnen bis zum 27. Lebensjahr scheint es sich aber – nur auf den ersten Blick – um das Gegenteil zu handeln, also dass man den Betroffenen etwas zusätzlich ermöglichen möchte. Im Ergebnis könnte sich allerdings erneut eine überaus problematisch wirkende Exklusion ergeben, in dem Sinne nämlich, dass wieder einmal zum Ausdruck gebracht wird, dass die Betroffenen letztendlich eben doch nicht so „wertvoll“ sind wie andere, die nicht auf diese Leistungen angewiesen sind. Damit würde im Ergebnis der vielfältigen und häufig unter der Oberfläche, damit aber überaus nachhaltig wirkenden Abwertung einer Personengruppe weiter Vorschub geleistet werden.

Manchmal wäre es wesentlich angebrachter, auf eine scheinbar begünstigende Sonderregelung zu verzichten, um zu vermeiden, dass in der Folge ein hoher Preis zu zahlen ist, der weit über dem liegt, was eine Pillenpackung heute kostet.