Homeoffice bleibt. Für einige. Und damit auch die mindestens dreifache Polarisierung der Heimarbeit

Vor allem in den beiden ersten Corona-Pandemie-Jahren hat das Thema Homeoffice viele Menschen bewegt (und gleichzeitig ist das an vielen anderen Menschen vorbei gegangen, da deren Jobs schlichtweg nicht geeignet waren, hinter die eigenen bzw. gemieteten vier Wände verlagert zu werden, darunter waren – bevor der Begriff wieder aus dem kollektiven Gedächtnis ausgewaschen wird – viele der „systemrelevanten Berufe“, von den Pflegekräften und Ärzten über Erzieherinnen, Verkäuferinnen und Handwerker bis hin zu den Lkw-Fahrern).

Schaut man sich auf der Basis von Google Trends das Suchinteresse im Internet rund um den Begriff „Homeoffice“ an, dann erkennt man rückblickend für die vergangenen fünf Jahre die drei Phasen während der Pandemie, in denen es einen intensiven Orientierungsbedarf gegeben hat:

Methodische Anmerkungen zur Interpretation der Daten: Die bei „Interesse im zeitlichen Verlauf“ vergebenen Bewertungen stellen die relative Beliebtheit eines Begriffs in einem bestimmten Zeitraum dar. Dabei wird das maximal erreichte Suchvolumen für den Begriff gleich 100 gesetzt und alle anderen Suchvolumina entsprechend skaliert. Wenn also beispielsweise ein Begriff in den letzten 6 Monaten ein maximales Suchvolumen von 1.000.000 erreicht hat, dann werden die Punkte im Diagramm, die ein absolutes Suchvolumen von 500.000 aufweisen, mit der Punktzahl 50 dargestellt, da sie 50% des maximalen Suchvolumens bilden. Die Scores haben also keine absolute quantitative Bedeutung, sondern es handelt es sich um relative Werte. Somit können auch zwei verschiedene Begriffe in derselben Woche 80 Punkte erreichen, obwohl einer 1.000 Suchanfragen und der andere 1.000.000 Suchanfragen erhielt.

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Digitales Suchtverhalten breitet sich immer mehr aus. Die Corona-Pandemie hat das bei Kindern und Jugendlichen und auch bei immer mehr Erwachsenen geboostert

»In der Pandemie hat sich die Mediensucht bei Kindern und Jugendlichen verdoppelt. Inzwischen sind mehr als sechs Prozent der Minderjährigen abhängig von Computerspielen und sozialen Medien. Damit zeigen über 600.000 Jungen und Mädchen ein pathologisches Nutzungsverhalten. Auch die Medien-Nutzungszeiten sind seit 2019 um ein Drittel gestiegen.« Das berichtet die Krankenkasse DAK unter der Überschrift DAK-Studie: In Pandemie hat sich Mediensucht verdoppelt. Die Zahlen stammen aus einer gemeinsame Längsschnittstudie der DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). »Der Vergleich der digitalen Mediennutzung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern in bundesweit 1.200 Familien an fünf Messzeitpunkten der vergangenen vier Jahre gilt als weltweit einzigartig. Erstmals wurde jetzt auch das Suchtpotential beim Streaming und körperliche Probleme untersucht.«

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Neues aus der Welt einer entgrenzten Sterbehilfe: Demenzkranke Menschen als am stärksten wachsende Teilgruppe und jetzt auch Kinder

»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Es handelt sich um den Anfang der Mitteilung des hohen Gerichts, die unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig gestellt wurde. Die wegweisende Entscheidung des Gerichts im Original und damit in aller Ausführlichkeit: BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15

Seit diesem Urteil des BVerfG ringt die Politik um eine notwendig gewordene Neuregelung der Suizidassistenz und man tut sich damit sehr schwer, was nicht nur, aber auch daran zu erkennen ist, dass es bis heute keine entsprechend vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung gibt. Aber sehr wohl intensive und höchst kontroverse Debatten (vgl. dazu als nur ein Beispiel dem Bericht über eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2022: Intensive Befassung mit einer möglichen Neuregelung des assistierten Suizides.

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