Es sind heute schon viele Menschen, die unter uns leben und an einer Demenzerkrankung leiden. »Nach neuesten Berechnungen leben in Deutschland derzeit rund 1,84 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Die meisten von ihnen sind von der Alzheimer-Krankheit betroffen. Im Laufe des Jahres 2023 sind zwischen 364.000 und 445.000 Menschen neu an einer Demenz erkrankt. Die Lebenserwartung in Deutschland steigt erfreulicherweise immer weiter an. Infolge dieser demografischen Veränderungen kommt es aber auch zu weitaus mehr Neuerkrankungen als zu Sterbefällen unter den bereits an einer Demenz Erkrankten. Aus diesem Grund nimmt die Zahl der Demenzerkrankten auch in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich zu. Je nachdem, wie sich die Altersstruktur der Bevölkerung insgesamt entwickelt, wird sich die Zahl der Menschen mit Demenz über 65 Jahren bis zum Jahr 2050 auf 2,3 bis 2,7 Millionen erhöhen.« (Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft stellt neue Zahlen zur Demenz vor: In den kommenden Jahren immer mehr Menschen betroffen, 04.09.2024).
Sozialpolitik
Das Nationale Forschungsprogramm „Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft“ (NFP 76). In der Schweiz
Im Jahr 2017 beauftragte der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF), ein Forschungsprogramm zum Thema Fürsorge und Zwang durchzuführen. Bis Ende 2023 analysierten rund 150 Wissenschaftler in 29 Projekten des Merkmale, Mechanismen und Wirkungen der schweizerischen Fürsorgepolitik und -praxis.
Wer in der Schweiz in Not gerät und auf Hilfe angewiesen ist, wird vom Sozialwesen unterstützt. Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialhilfe, Opferberatung und weitere Stellen helfen Kindern und Jugendlichen, Kranken und Menschen mit Behinderungen, Migranten und Geflüchteten. Das Sozialwesen und der Sozialstaat sind aber historisch belastet. Mehrere hunderttausend Menschen waren im 20. Jahrhundert von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen, viele wurden Opfer von Misshandlung, Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung, berichtet der Schweizer Nationalfonds.
Das Europa der EU und die Sozialpolitik
Eigentlich hat die EU in der Sozialpolitik keine Zuständigkeit, das sollen die Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung nationalstaatlich machen. Aber grau ist alle Theorie und in der wirklichen Wirklichkeit hat sich schon seit langem eine zunehmend eigenständigere „EU-Sozialpolitik“ herausgebildet und das europäische Recht und vor allem die europäische Rechtsprechung über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) üben immer intensiver Einfluss aus auf die (eigentlich) nationalstaatliche Ausgestaltung der Sozialpolitik.
Gerade die vergangenen Jahre haben immer öfter zeigen können, dass die Bedeutung der europäischen Ebene – und damit des Europäischen Parlaments – in vielen sozialpolitisch relevanten Handlungsfeldern zugenommen hat. Auch wenn die Befugnisse und die konkreten Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments im komplizierten Zusammenspiel mit Kommission sowie dem Rat der Europäischen Union (noch?) begrenzt bis verbaut sind, können aus dem Parlament sozialpolitisch förderliche oder eben auch hemmende Impulse gesetzt werden. Von daher ist die EU-Ebene nicht nur vor dem Hintergrund der Wahlen zum Europäischen Parlament von einer (wichtiger werdenden) sozialpolitischen Bedeutung.