»In der Pandemie hat sich die Mediensucht bei Kindern und Jugendlichen verdoppelt. Inzwischen sind mehr als sechs Prozent der Minderjährigen abhängig von Computerspielen und sozialen Medien. Damit zeigen über 600.000 Jungen und Mädchen ein pathologisches Nutzungsverhalten. Auch die Medien-Nutzungszeiten sind seit 2019 um ein Drittel gestiegen.« Das berichtet die Krankenkasse DAK unter der Überschrift DAK-Studie: In Pandemie hat sich Mediensucht verdoppelt. Die Zahlen stammen aus einer gemeinsame Längsschnittstudie der DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). »Der Vergleich der digitalen Mediennutzung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern in bundesweit 1.200 Familien an fünf Messzeitpunkten der vergangenen vier Jahre gilt als weltweit einzigartig. Erstmals wurde jetzt auch das Suchtpotential beim Streaming und körperliche Probleme untersucht.«
Sozialpolitik
Neues aus der Welt einer entgrenzten Sterbehilfe: Demenzkranke Menschen als am stärksten wachsende Teilgruppe und jetzt auch Kinder
»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«
Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Es handelt sich um den Anfang der Mitteilung des hohen Gerichts, die unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig gestellt wurde. Die wegweisende Entscheidung des Gerichts im Original und damit in aller Ausführlichkeit: BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15.
Seit diesem Urteil des BVerfG ringt die Politik um eine notwendig gewordene Neuregelung der Suizidassistenz und man tut sich damit sehr schwer, was nicht nur, aber auch daran zu erkennen ist, dass es bis heute keine entsprechend vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung gibt. Aber sehr wohl intensive und höchst kontroverse Debatten (vgl. dazu als nur ein Beispiel dem Bericht über eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2022: Intensive Befassung mit einer möglichen Neuregelung des assistierten Suizides.
Umverteilung eher nach oben oder unten. Kommt darauf an, ob man in Nord- oder Südeuropa lebt. Oder dazwischen
Ein großer Teil der in einem Land erwirtschafteten Einkommen wird durch Steuern und Sozialleistungen zwischen Generationen und Einkommensgruppen umverteilt. Aber wie groß ist die Umverteilung in den einzelnen Ländern tatsächlich? Und gibt es einen Zusammenhang zwischen der Umverteilung zwischen Generationen und der Unterstützung einkommensschwacher Gruppen?
Mit diesen Fragen hat sich eine Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), der Technischen Universität Wien und des Joint Research Centre der Europäischen Kommission beschäftigt. Die Wissenschaftler haben die staatliche Umverteilung in den EU-Ländern, einschließlich Großbritannien, in den Blick genommen.