Die Rente ist sicher. Immer weniger wert. Auch wenn man sich idealtypisch verhält und alle drei Säulen bedient

„Die Rente ist sicher“. Dieser legendäre Satz des damaligen Bundesrentenministers Norbert Blüm (CDU) in den 1980er Jahren hat mittlerweile Bonmot-Charakter, nachdem man die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung in ihrer öffentlichen Wahrnehmung sturmreif geschossen hat. Und die heutige Bundesregierung würde das so schlich auch nicht mehr sagen, tut es aber etwas weniger schlicht dennoch: So belehrt sie uns, dass eine zukunftseste Altersvorsorge auf drei Säulen ruhen müsse: der gesetzlichen Rente, der privaten und betrieblichen Vorsorge. Werden die drei Säulen genutzt, würde das Gesamtversorgungsniveau in fast allen Fällen langfristig ansteigen – trotz sinkendem Niveau der gesetzlichen Rente. Mit dem „Drei-Säulen-Modell“ sei also ein gleichwertiges oder gar höheres Gesamtversorgungsniveau möglich, als dies zuvor alleine die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Entspannt euch, so also die zusammengefasste Botschaft der Bundesregierung, hier zitiert nach dem ergänzenden Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht aus dem Jahr 2012. Aber stimmt das überhaupt? Auch dann, wenn sich die Betroffenen idealtypisch verhalten, also tatsächlich das tun, was die Bundesregierung von ihnen erwartet, also die mit den Rentenniveauabsenkungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung seit der Jahrtausendwende unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung einhergehenden Sicherungslücken durch private und betriebliche Altersvorsorge kompensiert?

Genau das ist die Fragestellung einer neuen Studie von Ingo Schäfer von der Arbeitnehmerkammer Bremen, die man im Original hier abrufen kann:

Ingo Schäfer: Die Illusion von der Lebensstandardsicherung. Eine Analyse der Leistungsfähigkeit des „Drei-Säulen-Modells“ (= Schriftenreihe der Arbeitnehmerkammer Bremen 01/2015). Bremen 2015

»Für seine Berechnungen ist Ingo Schäfer einen neuen Weg gegangen. Während bisher vor allem analysiert wurde, wie teuer die private Altersvorsorge ist und wie viel Rendite sie abwirft, oder dass zu wenige Menschen für das Alter vorsorgen, fragt sich der Experte: Funktioniert das Drei-Säulen-Modell denn überhaupt im idealtypischen Fall? Der idealtypische Fall ist eine Person, die immer durchschnittlich verdient, nie arbeitslos wird und auf allen Vorsorgewegen spart – also gesetzlich, privat und betrieblich, so Schäfer. Von dieser Voraussetzung geht auch die Bundesregierung seit den frühen 2000er Jahren bei ihren Modellrechnungen zum sogenannten „Gesamtversorgungsniveau in der Alterssicherung“ aus«, kann man der Mitteilung der Arbeitnehmerkammer Private Vorsorge kann Rentenlücke nicht schließen. Drei-Säulen-Modell in der Kritik vom 20.08.2015 anlässlich der Veröffentlichung der Studie entnehmen.

Schäfers Resümee ist frustrierend: „Auch wer heute über alle drei Wege spart, wird nicht an das einstige Leistungsniveau der gesetzlichen Rente herankommen.“
Das Hauptproblem: Die Renten aus allen drei Säulen steigen nicht so stark wie die Löhne und verlieren dadurch während des Bezugs massiv an Wert.

Höchstens zum Zeitpunkt des Renteneintritts kann eine idealtypische Umsetzung des „Drei-Säulen-Modells“ wie von der Bundesregierung behauptet die „Lebensstandardsicherung“, also das Verhältnis zwischen der Rente und dem versicherten Einkommen (auch „Versorgungsniveau“ genannt), zusagen – aber dann hört ja die Geschichte nicht auf und das Problem breitet sich aus: Über die Jahre wird die Rente gemessen an den Löhnen erheblich an Wert verlieren und das Verhältnis ständig schlechter, so Ingo Schäfer.

Es handelt sich um ein strukturelles Problem, denn in der gesetzlichen Rente sinkt politisch gewollt das Rentenniveau und die privaten Vorsorgeprodukte steigen während der Bezugsjahre kaum.
„Dadurch sinkt das Versorgungsniveau Jahr für Jahr während des gesamten Rentenbezugs. Gegenüber der Netto-Lohnentwicklung summiert sich dies auf einen Verlust von gut zehn Prozent bezogen auf einen Zeitraum von zwanzig Jahren“, rechnet Ingo Schäfer vor.

Als weitere Restriktion weist Schäfer wie auch viele Kritiker beispielsweise der gerne betriebenen „Rendite“-Berechnungen der privaten versus der gesetzlichen Rente auf den folgenden Tatbestand hin, der den meisten Bürgern nicht bewusst ist:
»Zusätzlich wird die Absicherung bei Erwerbsminderung und im Todesfall (für die Hinterbliebenen) massiv geschwächt. Beide Risiken sind im Gegensatz zur gesetzlichen Rente bei den Privatversicherungen in der Regel gar nicht oder nicht gleichwertig mit abgedeckt.«

Die Rentenniveauabsenkungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wurden Anfang des Jahrtausends von Riester & Co. damit begründet, dass man den ansonsten unaufhaltsamen Anstieg des Beitragssatzes in seiner umlagefinanzierten Form (und damit der „Lohnnebenkosten“) nicht stoppen kann, wodurch die Arbeitgeber „gezwungen“ seien, Arbeitsplätze abzubauen. Auch hier ist der Befund ernüchternd:

»Anfang der 2000er Jahre gab es Berechnungen, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Leistungskürzungen auf 24 bis 26 Prozent ansteigen dürfte. Wirtschaftsnahe Forscher gingen sogar von 28 bis 29 Prozent aus. „Wenn man jetzt das Regierungsmodell von 22 Prozent Beitragssatz zur gesetzlichen Rente im Jahr 2030 plus vier Prozent Riester und zwei bis drei Prozent zusätzlicher Vorsorge nimmt, bewegen wir uns also am oberen Rand dessen, was einst vorhergesagt wurde“, so Ingo Schäfer. Dabei werde nicht berücksichtigt, dass dieser Beitragssatz im „Drei-Säulen-Modell“ bei weitem nicht ausreicht, um eine Lebensstandardsicherung wie früher die gesetzliche Rente zu gewähren und alle drei Risiken (Alter, Erwerbsminderung und Tod) abzusichern.«

Auf diese Zusammenhänge ist auch schon früher und an anderer Stelle deutlich hingewiesen worden, für einen systematischen Zugang sei hier auf die Arbeiten von Winfried Schmähl verwiesen, beispielsweise:

Winfried Schmähl: Warum ein Abschied von der „neuen deutschen Alterssicherungspolitik“ notwendig ist (= ZeS-Arbeitspapier Nr. 01/2011). Bremen: Zentrum für Sozialpolitik, 2015.

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass die Studie von Schäfer gerade von der Fallkonstellation einer idealtypischen Umsetzung des „Drei-Säulen-Modells“ ausgeht, aber aus der Debatte über Sinn und vor allem Unsinn der „Riester-Rente“ ist vielen in Erinnerung, dass gerade die unteren Einkommensgruppen gar nicht oder weit unterdurchschnittlich trotz staatlicher Förderung privat vorsorgen. Und auch eine betriebliche zusätzlichen Altersvorsorge ist bei denen, die gerade am meisten der Kompensation der abgesenkten Rentenleistungen aus der ersten Säule bedürfen, eher selten bis gar nicht gegeben. Im Ergebnis sind die bewusst produzierten Sicherungslücken noch weitaus dramatischer – und die geringer ausfallenden „Lebensstandardsicherung“ mag für viele ein Problem sein, für viele andere wird die – ceteris paribus – sichere Perspektive auf Altersarmut und Grundsicherungsrenten das größere Problem darstellen.

(Keine) Überraschung: Gute Riester-Rente für höhere Einkommen, kaum bis gar keine Riester-Rente für die unteren Einkommen. Eigentlich wäre mal wieder die Systemfrage fällig

Immer wieder wird über die „Riester-Rente“ berichtet, auch in einigen Beiträgen in diesem Blog, wobei es heute nicht um Fragen geht, ob und wie viel man denn rausbekommt, wer davon (wirklich) profitiert oder ob das ursprüngliche Ziel, die Rentenniveauabsenkung im umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherungssystem zu kompensieren, erreicht worden ist oder erreicht werden kann. Es geht mal wieder um eine Studie über die Riester-Rente, davon hat es ja auch in der Vergangenheit so einige gegeben.

Mit Blick auf das, was schon seit längerem vorliegt, sei hier nur beispielhaft auf zwei Studien verwiesen: Heike Joebges et al.: Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente, Düsseldorf 2012 sowie Axel Kleinlein: Zehn Jahre „Riester-Rente“. Bestandsaufnahme und Effizienzanalyse, Berlin 2011. Es geht um eine neue Studie von Giacomo Corneo, Carsten Schröder und Johannes König mit dem Titel Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany. Man kann das auch so zusammenfassen: Von Riester-Rente profitieren insbesondere Bezieher höherer Einkommen: »Die Riester-Altersvorsorge kommt nach Berechnung von Wissenschaftlern der Freien Universität und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor allem Bezieherinnen und Beziehern höherer Einkommen zugute.« Demnach entfallen fast 40 Prozent der Gesamtförderung auf die oberen zwei Zehntel der Einkommensverteilung.

Vor allem Reiche kassieren Riester-Förderung, so hat das die FAZ aufgegriffen. Und spricht sogleich ein systematisches Problem der Riester-Rente an: »Eigentlich sollte die staatliche Riester-Zulage gerade Klein- und Mittelverdienern zugute kommen.« Die Unwucht zugunsten der höheren Einkommen ist offensichtlich: »Von den 2,79 Milliarden Euro Fördergeld, die der Staat im Jahr 2010 – auf das sich die Studie bezieht – ausgeschüttet hat, entfielen damit mehr als 1 Milliarde Euro auf Menschen, die mehr als 60.000 Euro Nettoeinkommen im Jahr erzielen. Auf die unteren beiden Zehntel der Einkommensbezieher entfielen demnach nur 7 Prozent der Gesamtfördersumme.« Und dann kommt ein Passus, den wir uns merken sollten:

»Die Studie ist ein weiteres negatives Zeugnis für die Riester-Rente. Forscher hatten in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass Menschen trotz der staatlichen Förderung nicht wie erhofft mehr sparen. „Es hat sich empirisch mehrfach gezeigt, dass die Sparneigung gleich bleibt – nur, dass ein Teil der Summe nun vom Staat aufgebracht wird.“«

Dieser Befund ist natürlich ernüchternd vor dem Hintergrund der sozialpolitisch daherkommenden Komponente, dass gerade die unteren Einkommen und die mit vielen Kindern besonders starke Anreize bekommen sollen, zu „riestern“. Dennoch: »Menschen in den untersten Einkommensklassen bekommen, weil sie weniger das geförderte Zusatzsparen betreiben, den geringsten Anteil vom Förderkuchen«, schreibt Markus Rieksmeier in seinem Artikel Riester-Rente geht an Kleinverdienern vorbei.

Diese Erkenntnis lässt auch die FAZ in Person des Philipp Krohn nicht los: »Kinderreiche Familien und Einkommensschwache werden in der Altersvorsorge besonders gefördert. Erstere nutzen es, aber nur wenig Arme haben eine Riester-Rente. Warum nur?«, fragt er in seinem Beitrag Arme verschmähen die Riester-Rente. Er liefert uns zwei Antwortversuche auf diese Frage:

»Ein einfacher Grund liegt schlicht in der Verfügbarkeit von Einkommen: Wer nur 100 Euro im Monat übrig hat, lässt sich auch von knapp 500 Euro staatlicher Zulage im Jahr bei einem Kind kaum locken. Einen anderen Grund sieht Forscherin Coppola in der mangelnden Informiertheit der Geringverdiener. „Unsere Frage danach, ob sich Probanden für förderberechtigt hielten, schätzten Geringverdiener deutlich weniger oft richtig ein“, sagt sie. Diese Menschen glauben also, gar nicht anspruchsberechtigt zu sein.«

Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende Restriktion aufgrund einer politischen Entscheidung: »Riester-Sparer müssen in der Rentenphase zunächst auf ihre Auszahlungen zurückgreifen, bevor sie staatliche Grundsicherung erhalten.« Anders formuliert: Wenn die armen Schlucker im Rentenalter auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, dann werden die Auszahlungen aus der Riester-Rente voll angerechnet. Belohnung fürs Sparen sieht anders aus.

Wieder zurück zur neuen Studie. In der wurden auch die Auswirkungen auf die Ungleichheitssituation untersucht, denn die besondere Förderung der unteren Einkommen und der Familien mit vielen Kindern sollte ja auch Auswirkungen haben im Sinne einer Verringerung der Ungleichheit. Die Befunde sind auch hier ernüchternd, wie das DIW in seiner zusammenfassende Pressemitteilung zur Studie erläutert:

»Die Wissenschaftler betrachteten auch die Auswirkungen auf die Verteilung der verfügbaren Einkommen in der Gesamtbevölkerung und zogen hierzu unter anderem den sogenannten Gini-Koeffizienten heran, der stets zwischen dem Wert null bei völliger Gleichheit und eins bei völliger Ungleichverteilung der Einkommen liegt. Sie fanden heraus, dass die Riester-Förderung ungeachtet der nicht gleichmäßigen Verteilung über alle Einkommensgruppen kaum zu einem Ausschlag in der gemessenen Ungleichheit führt. Betrachtet man beispielsweise den Gini-Koeffizienten, sinkt dieser von einem Wert von etwa 0,3296 um kaum mehr als 0,00014 Punkte, wenn man die Riester-Förderung in die Betrachtung der Verteilung der Einkommen einbezieht. Ursache für diesen vermeintlichen Widerspruch seien zwei Effekte, die sich gegenseitig neutralisierten, hieß es. So gebe es einen progressiven Effekt, der Ungleichheit reduziere, nämlich die relativ zum Einkommen großzügige Förderung von Haushalten mit niedrigen Einkommen. Dieser Effekt werde ausgeglichen durch einen regressiven Effekt: Haushalte mit niedrigen Einkommen schlössen seltener einen Riester-Vertrag ab als Haushalte mit hohen Einkommen, zeigen die Wissenschaftler. So würden in der Gesamtbevölkerung nur rund sieben Prozent des untersten Zehntels, aber rund 22 Prozent des obersten Zehntels der Einkommensverteilung zurzeit mit Riester-Verträgen sparen.«

Fazit: Die oberen und mittleren Einkommen nutzen das Instrumentarium der Riester-Rente, natürlich vor allem angesichts der Subventionierung ihres persönlichen Sparverhaltens aufgrund der steuerlichen Förderung. Sparverhalten ist hier das relevante Stichwort, denn wer glaubt ernsthaft, dass diese Gruppen ihr Sparverhalten deutlich verändern würden in dem Sinne, dass sie weniger sparen, nur weil es keine Riester-Förderung mehr gibt. Auf der anderen Seite werden die, um die es eigentlich besonders gehen sollte hinsichtlich der notwendigen Kompensationsfunktion, also die unteren Einkommen, nicht oder eben nur deutlich unterdurchschnittlich erreicht, womit die sozialpolitische Funktionalität in keiner Art und Weise adressiert werden kann.

Also abschaffen die Riester-Rente. Das wäre eine naheliegende, sich sogar aufdrängende Möglichkeit. Und zwar so schnell wie möglich, denn jeder weiterer Verzug erhöht die gebundenen Kosten, denn die bereits eingegangenen Förderzusagen müssen natürlich eingehalten werden. Man sollte einmal genau hinschauen, wie unabhängige Finanzmakler die Riester-Rente bewerten: Das geht von „Mogelpackung“ bis hin zur der weicheren, aber genau so vernichtenden Variante, dass man zur Kenntnis nehmen muss, es mit einer „überdimensionierten Papierflut“ zu tun zu haben und selbst Akademiker verzweifeln an den Unterschieden zwischen mittelbarer und unmittelbarer Förderung und dass es kaum ein Produkt außer denen aus dem Formenkreis der betrieblichen Altersvorsorge geben würde, das so viele Nachfragen produziert. Eine Hyperkomplexität, die zudem noch ihre ursprünglichen Intentionen verfehlt. Wann, wenn nicht bei einer solchen Fallkonstellation wäre die Systemfrage fällig.

Die vorprogrammierte Altersarmut im System und das hässliche Gesicht der Altersarmut vor Ort. Und dann das Nichtstun als Alternative zur Alternative

Leistungen begrenzen, Beiträge und Lebensarbeitszeit erhöhen, staatliche Zuschüsse ausweiten – das waren und sind die vier großen Stellschrauben in der Rentenpolitik der letzten Jahrzehnte. Das kann man einer Sendung des Deutschlandradio Kultur entnehmen, die unter diese Überschrift gestellt wurde: Und in 50 Jahren ist alles vorbei? Die Zukunft der Rentenkasse. Ein Parcours-Ritt durch die Geschichte und Gegenwart der Gesetzlichen Rentenversicherung, der wichtigsten Säule der Alterssicherung. Und wenn man sich mit dieser beschäftigt, dann stößt man immer wieder auf zwei besonders herausgestellte Bewertungen: Da wird zum einen damit argumentiert, dass es noch nie einer Rentnergeneration so gut ging wie der heutigen – und das sei eben auch Ausdruck des Erfolgs der guten alten Tante Rentenversicherung, die ansonsten immer gerne in Grund und Boden geredet und geschrieben wird. Und parallel dazu läuft seit längerem ein Diskurs, der darauf abstellt, dass in den vor uns liegenden Jahren die Altersarmut (wieder) erheblich ansteigen wird bzw. muss, denn innerhalb des Systems der Alterssicherung ist die  tragende Säule, also die gesetzliche Rentenversicherung, durch ständige Bauarbeiten an vielen Stellen beschädigt worden.

Vor allem die Rentenniveauabsenkung im Gefolge der „Rentenreformen“, vor allem der Einschnitte während der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, werden hier ins Feld geführt. Die rot-grüne Regierung hatte damals das gesetzliche Versorgungsniveau bis 2030 um ein Fünftel abgesenkt. Und mit dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester untrennbar, auch namentlich verknüpft ist der Vorstoß in die kapitalgedeckte individuelle Alterssicherung – Stichwort „Riester-Rente“ -, mit der eine Kompensation der Rentensenkungen im umlagefinanzierten Teil der Alterssicherung versprochen wurde.

Das alles hat sich als ein grandioser Irrtum erwiesen, wie Karl Doemens in seinem Leitartikel Auf dem Weg in die Altersarmut herausgearbeitet hat:

»Um die sinkenden Renten im Alter auszugleichen, müssten hundert Prozent der Beschäftigten jeweils vier Prozent ihres Gehalts in einen Riester-Vertrag stecken, der sich bei zehnprozentigen Verwaltungskosten Jahr für Jahr mit vier Prozent verzinst. So unterstellt es die Bundesregierung kurzerhand in ihrem jährlichen Rentenversicherungsbericht. Eine Utopie.
Tatsächlich dümpelt der Garantiezins bei 1,25 Prozent, die Kostenquote beträgt oft zwölf bis 15 Prozent, und von den 34 Millionen künftigen Rentnern zahlen nur 6,4 Millionen die vollen vier Prozent in einen Riester-Vertrag ein. Zwar haben im Westen Deutschlands viele ältere männliche Beschäftigte in der Industrie oder dem Bankgewerbe noch eine Betriebsrente. Doch laut einer ministeriellen Studie wird ein Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten künftig alleine auf die schrumpfende gesetzliche Rente angewiesen sein.«

Dabei war der Systemwechsel durchaus anders geplant gewesen. Riester wollte ein Obligatorium für die private Altersvorsorge installieren. Wieder einmal war es wohl die BILD-Zeitung, die diesem Vorhaben ein jähes Ende bereitet hat: »Für die Altersvorsorge in Deutschland aber war der 17. Juni 1999 ein schicksalhafter Tag. „Auch das noch! Riester plant Zwangsrente“, titelte die „Bild“-Zeitung und löste in der Regierung Panik aus. Die Grünen rebellierten, der Kanzler sah eine „Wut-Welle“ heranrollen. Eilig stoppte Gerhard Schröder die Pläne seines Sozialministers für eine verpflichtende Zusatzvorsorge.« Unabhängig von der eigenen Positionierung den Sinn und Unsinn einer kapitalgeeckten individuellen Altersvorsorge, mit erheblichen Steuermitteln gepampert, betreffend – der Verzicht auf eine obligatorische private Altersvorsorge kann und muss durchaus als Geburtsfehler der rot-grünen Rentenreform identifiziert werden.

»Stattdessen kam eine freiwillige Lösung, die nun dazu führt, dass aus sozialpolitischer Sicht zu wenige einen Vertrag abschließen«, so der Volkswirt Gert Wagner vom DIW, zugleich Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung, der diese in Rentenfragen berät, in einem Interview mit der Überschrift „Riester-Rente funktioniert nicht“.

Auch Wagner kommt zu diesem Befund: »Für viele Niedrigverdiener lohnt sich die Riester-Rente nicht. Selbst wenn einige ein ganzes Arbeitsleben sparen, kommen sie am Ende nicht über die Grundsicherung.« Er plädiert für eine  Abschaffung der staatlichen Zulagen, die dann nur noch an die Altfälle ausgezahlt werden würde. Wagner: »Für viele Niedrigverdiener lohnt sich die Riester-Rente nicht. Selbst wenn einige ein ganzes Arbeitsleben sparen, kommen sie am Ende nicht über die Grundsicherung.« Sein Alternativvorschlag – zugleich ein Hinweis darauf, welche Rentendebatte uns in der zweiten Jahreshälfte bevorsteht, denn genau daran versucht sich die heutige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits mit ersten Entwürfen: »Man sollte die betriebliche Altersvorsorge ausbauen. Damit können alle Beschäftigten obligatorisch erfasst werden, die einem Tarifvertrag angehören.« Und das wären zumindest mehr als heute einen Riester-Rentenvertrag unterschrieben haben.

Zurück zu dem, was damals passiert ist: Für alle (zukünftigen) Rentner wurde das Versorgungsniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend abgesenkt – was natürlich die unteren Einkommensgruppen relativ gesehen viel stärker trifft als die mit höheren Rentenansprüchen. Aber genau die unteren Einkommensgruppen sind diejenigen, die die staatliche Förderung des Aufbaus einer individuellen, kapitalgedeckten Alterssicherung am wenigstens bis gar nicht in Anspruch genommen haben. »Die … Einbußen für künftige Senioren sollten durch die Erträge aus einer neuen kapitalgedeckten Vorsorgesäule ausgeglichen werden. Doch während die Kürzungen im Gesetzbuch festgeschrieben wurden, basiert die Kompensation auf dem Prinzip Hoffnung: Finanzielle Anreize durch Zulagen und Steuervergünstigungen sollen die Bürger zum Sparen bringen«, so auch Karl Doemens. Die Hoffnungen, die man mit diesem Systemwechsel verbunden hatte – Systemwechsel deshalb, weil die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge nicht als zusätzliche Ergänzung zum bestehenden System ausgelegt war, sondern Einschnitte in dieses kompensieren sollte -, haben sich auch deshalb zerschlagen, weil die Annahmen, mit denen man die Kompensationshoffnung grundiert hatte, mittlerweile wie die Butter in der Sonne dahingeschmolzen sind. Der Volkswirt Reinhold Thiede, bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zuständig für Forschung und Entwicklung, wird in einem Radiobeitrag (Und in 50 Jahren ist alles vorbei? Die Zukunft der Rentenkasse) mit den folgenden Worten die damalige Situation bei Einführung der Riester-Rente beschreibend:

»Das achte Weltwunder des Zinseszinseffektes wurde beschworen, es wurden Rendite unterstellt von Kapitalanlagen von acht Prozent in gewissen Modellen, von Wissenschaftlern, die heute noch bekannt sind und die einen guten Namen haben.«

Zurück zum Thema Altersarmut. Denn in der aktuellen Diskussion wird immer darauf hingewiesen, dass Altersarmut derzeit „kein Problem sei“. Zwar befinden sich gut 500.000 Menschen in der Grundsicherung für Ältere (vgl. dazu auch meinen Blog-Beitrag Sie wächst und wird weiter wachsen – die Altersarmut. Neue bedrückende Zahlen am Anfang einer bitteren Wegstrecke vom 4.11.2014), aber das seien „nur“ gut drei Prozent der Älteren. Für einen kritischen Blick auf die in der aktuellen Debatte immer wieder behauptete Nicht-Existenz von Altersarmut heute vgl. auch meinen Blog-Beitrag Elfenbeinturm pur: „Altersarmut existiert in Deutschland praktisch nicht“. Und dann spielt Biedermann wieder mal mit den Brandstiftern: Eine „Diktatur der Rentner“ sei ante portas vom 22.02.2015).

Unabhängig von der gerade bei Älteren ausgeprägten Nicht-Inanspruchnahme rechtlich eigentlich zustehender Grundsicherungsleistungen stellt sich natürlich die Frage, ob diese Teilgruppe wirklich „Altersarmut“ adäquat abzubilden in der Lage ist.

Für eine neue Übersicht über die Diskussion der Bestimmung von Altersarmut vgl. auch diese neue Publikation aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung:

Johannes Geyer: Grundsicherungsbezug und Armutsrisikoquote als Indikatoren von Altersarmut. Berlin, April 2015

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der in die Rentenformel eingebauten Mechanik der Bestimmungsfaktoren der Rentenhöhe ist eines auf alle Fälle sicher: Ceteris paribus wird es zu einer stetigen und sich beschleunigenden Entwicklung der Altersarmut kommen. Selbst Ökonomen, die zu der Gruppe gehören, von der Reinhold Thiede in seinem Zitat gesprochen hat, müssen das konstatieren, wie beispielsweise die Schlüsselfigur beim Umbau der der Alterssicherungssysteme, Bert Rürup, der sich in einem Interview („Die Lebensversicherer haben ein dickes Problem“) zum Thema (drohende) Altersarmut äußert:

»Altersarmut ist … derzeit – zum Glück – noch kein gesellschaftlich relevantes Problem. Allerdings gibt es Anzeichen, dass die Risiken steigen.«

Rürup sieht vor allem zwei Risikofaktoren:

»Die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus spielt sicher auch eine Rolle. Wichtiger ist allerdings, dass sich die Erwerbsbiographien der Menschen im Vergleich zu früher deutlich gewandelt haben … Die Lohnspreizung und die Teilzeitbeschäftigung haben zugenommen. Es gab eine Destandardisierung der Erwerbsverhältnisse – Stichwort Solo-Selbstständige -, und für Bezieher des Arbeitslosengelds II werden keine Beiträge gezahlt. Gerade in den neuen Ländern haben sich diese durchbrochenen Erwerbsbiografien auch in die Rentenbiografien eingefräst. Da sind Altersarmutsprobleme vorprogrammiert.«

Bevor hier abschließend Hinweise gegeben werden, was denn nun mit Blick auf das System an Alternativvorschlägen diskutiert wird, sei an dieser Stelle auf einen anderen Zugang zum Thema Altersarmut hingewiesen, der wesentlich konkreter und fassbarer und auch realistischer daherkommt. Nehmen wir aus der Vielzahl der vorliegenden Berichte diesen hier: Das Leid wohnt nebenan. Altersarmut in der Kreisstadt. Und hier geht es nicht um zukünftige und mögliche und umstrittene Entwicklungen, sondern um die Gegenwart, die vor allem die wahrnehmen, die mit armen alten Menschen arbeiten: »Verwahrloste Wohnungen, in denen es kaum Essen und kein Telefon gibt, alte Menschen, die seit Jahren nicht beim Arzt waren, vereinsamte Senioren ohne jeden Kontakt zur Außenwelt: So präsentiert Marion Eisler, seit 35 Jahren fürs Diakonische Werk, die Kirche, den Betreuungsverein und die Ahrweiler Tafel aktiv, das hässliche Gesicht der Altersarmut in Bad Neuenahr-Ahrweiler.«

Der Artikel berichtet über die Arbeit von Marion Eisler in einer rheinland-pfälzischen Kurstadt, die schon seit langem einen überdurchschnittlichen Anteil an älteren Menschen hat – von den rund 28.000 Einwohnern sind heute 10.563 über 60 Jahre alt. In den kommenden drei Jahren kommen 1.430 hinzu. Von den 369 Personen, die derzeit Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, sind rund 200 über 60 Jahre alt sind. Auch hier: Tendenz steigend:

»Die Kurstadt, die bebaut ist mit Stadtvillen für Gutbetuchte, bietet so gut wie keinen bezahlbaren Wohnraum für Senioren, die Grundsicherung nach SGB XII – auch Hartz IV für Ältere genannt – beziehen. Das heißt im Klartext: 399 Euro monatlich plus eine Miete, die jedoch höchstens 295 Euro betragen darf, was bei maximal 50 Quadratmetern einem Preis von 5,90 Euro pro Quadratmeter entspricht. Es gibt keine Beihilfen mehr für Kleidung, Schuhe, Renovierung, Brillen, Fahrten zum Arzt oder beispielsweise kaputt gegangene Haushaltsgegenstände. Stirbt der Partner, muss binnen sechs Monaten der Betroffene, bei dem das Geld nicht reicht, in eine „angemessene“ Wohnung ziehen. „Womit wir wieder beim nicht vorhandenen Angebot plus der derzeitigen Situation, dass jeder Meter Wohnraum für Flüchtlinge benötigt wird, sind“, so Eisler zum Teufelskreis … Welche Lawine gerade erst anrollt, das machte Eisler klar: Langzeitarbeitslose werden ebenso in der Grundsicherung landen, wie Menschen mit geringem Einkommen. Selbst der Mindestlohn von 8,50 Euro reicht nicht aus und wird im Alter dorthin führen. „Alle Aufstocker, also Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, durch Niedriglöhne aber Leistungen vom Jobcenter erhalten, gehen in die Grundsicherung. Die, die Kinder erzogen haben, also immer noch schwerpunktmäßig Frauen, sind bedroht. Zwangsverrentungen durch das Jobcenter, also vorzeitige Altersrente mit Abschlägen mit 63 Jahren, kommen in Frage. Wir können uns anhand der Arbeitslosenstatistik ausrechnen, was da auf uns zukommt.“«

Natürlich stellt sich auch hier, gerade hier vor Ort, die Frage nach: Was tun?

„Wir, die täglich mit Menschen in Not zu tun haben, wissen, dass aus der materiellen Armut oft auch eine soziale Armut entsteht. Manche wissen nicht, dass sie Anträge stellen können oder sind nicht in der Lage, sie auszufüllen. Viele schämen sich und nehmen keine Hilfe in Anspruch. Mein Appell: Schauen Sie links und rechts in Ihrer Nachbarschaft genau hin. Kümmern Sie sich“, forderte Eisler auf.
Für sie ist die Einführung eines „Topfes für aktive Hilfe“ unabdingbar. „Ich fände es schön für eine Stadt mit solch unermesslichem Reichtum, wenn die Solidargemeinschaft in diesen Topf einzahlt für die, die aus dem Leben geschmissen wurden. Das stünde einer Stadt wie unserer gut zu Gesicht.“

Und wie es vor Ort auch aussehen kann für ältere Menschen in Armut, verdeutlicht dieser Bericht aus einer – von oben betrachtet – sehr reichen Stadt. Also München: Abgewiesen vom Amt, so hat Sven Loerzer seinen Artikel überschrieben: »Weit mehr als ihr halbes Leben hat eine 78 Jahre alte Münchnerin in derselben Wohnung verbracht. Doch jetzt hätte nicht viel gefehlt, dass die Frau, die seit 1959 dort lebt, obdachlos geworden wäre – und zwar ohne eigenes Verschulden. Beim zuständigen Sozialbürgerhaus fand sie zunächst kaum Hilfe und Unterstützung, sondern fühlte sich im Gegenteil drangsaliert.«

Zurück auf die große Bühne der Riester- und sonstigen Renten. Doemens, mit dessen kritischen Leitartikel wir begonnen haben, berichtet über zwei konträre Lösungsvorschläge aus den Reihen der Oppositionsparteien:

»Die Linke möchte die drohende Versorgungslücke einfach dadurch schließen, dass sie die Einschnitte der Rentenreformen zurücknimmt.« Diesen Ansatz hält er für nicht wirklich praxistauglich, denn so seine Einschätzung: »Nicht nur müssten dann nämlich Millionen Menschen, die auf staatliches Geheiß eine private Police abgeschlossen haben, neben ihren Prämien auch noch kräftig steigende Rentenbeiträge zahlen. Vor allem würden die Kosten komplett von den Älteren auf die Jüngeren abgewälzt.«

Also rüber zu den Grünen, die es dem Artikelschreiber schon deutlich mehr angetan haben:

»Sie fordern ein einfaches, kapitalgedecktes Basisprodukt zur Altersvorsorge unter öffentlich-rechtlicher Verwaltung. Wer sich nicht mit dem Vergleich unzähliger Angebote beschäftigen will, der könnte einen solchen Pensionsfonds erwerben, der ohne exzessive Vertriebskosten in Anleihen oder auch Aktien investiert, die im Augenblick wesentlich rentabler sind. In Schweden gibt es ein ähnliches Modell. Dort ist es sogar verpflichtend.«

Ob das schon als „revolutionäre Reformidee“ zu bezeichnen ist, wie das Doemens tut, sei hier mal dahingestellt. Aber er ist insofern realistisch, als er keinerlei Bewegung bei der Bundesregierung erkennen kann, auch nur Schritte in diese Richtung zu gehen. Er kommt zu einem pessimistischen Ausblick:

»Zwar hat das Haus von Sozialministerin Andrea Nahles kürzlich Sympathien für den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung durch die Tarifparteien bekundet. Doch gerade in eher schlecht bezahlten Berufen wie der Pflege- oder Baubranche existieren praktisch keine Betriebsrenten. Weder soll es nun mehr Fördermittel noch eine Verpflichtung geben. So klingt das Ganze bislang eher nach weißer Salbe als nach einer entschlossenen Initiative. Mit den fragwürdigen Wahlgeschenken der Mütterrente und der Rente mit 63 hat die große Koalition nicht nur ihren finanziellen Spielraum verspielt. Es scheint, als habe sie auch jede Ambition im Kampf gegen die drohende Altersarmut aufgegeben.«

Dass Handlungsbedarf besteht, konstatiert selbst Bert Rürup, der maßgeblich beteiligt war an der Herbeiführung der jetzigen Strukturprobleme. Auf die Frage, was zu tun wäre, antwortet er:
»Eine Art Lebensleistungsrente wäre sinnvoll. Deutschland gehört zu den wenigen OECD-Ländern, in denen Geringverdiener bei der Festsetzung oder Anpassung ihrer Renten gleichbehandelt werden wie Durchschnitts- oder Besserverdiener. Durch die Lebensleistungsrente würde man eine gewisse Umverteilung zugunsten der Geringverdiener erreichen. Das halte ich für wichtig, auch aus Gründen der Legitimation unseres Rentensystems …  Ich gehe davon aus, dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode eine Lebensleistungsrente, eine Solidarrente – oder wie immer Sie es nennen wollen – einführt.« Schauen wir mal.