Zwangsverrentung von Hartz IV-Empfängern: Ein Fallbeispiel aus dem sozialstaatlichen Maschinenraum

Der Umgang mit den Menschen, die als Bittsteller, Rechteinhaber, Klienten oder seit einigen Jahren auch euphemistisch als Kunden bezeichnet in den Institutionen des Sozialstaats aufschlagen und dort zuweilen auch abprallen, ist immer wieder punktuell Thema der sozialpolitischen Diskussionen. Man kann das derzeit wieder einmal lehrbuchmäßig am Beispiel der Sanktionen im Hartz IV-System studieren. Da plädiert die SPD-Bundesvorsitzende Nahles für ein Ende der Sanktionierung der jungen Menschen im Grundsicherungssystem – die derzeit nach den Buchstaben des Gesetzes sogar härter sanktioniert werden (müssen) als die über 25 Jahre alten Betroffenen – und sogleich bricht eine Debatte aus, ob und wo und wie oder nicht man was modifizieren muss im bestehenden System.

Für die betroffenen Leistungs- oder Hilfeempfänger geht es aber nicht wirklich um die Frage, wie man einzelne Komponenten des Systems justiert oder korrigiert. Sie leben in den Systemen und sie bewegen sich darin in Gänze. Und einige lavieren sich da gut durch, andere hingegen nehmen Schaden und einige verzweifeln gar an den realen Ausformungen der bürokratischen Systeme, an denen Franz Kafka heute zahlreiche bestsellerfähige Studien hätte betreiben können. 

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Die Untiefen der großen kleinen Zahlen: Von mickrigen Renten, einer falschen Gleichsetzung mit Altersarmut sowie zugleich deren beharrliche Leugnung

Es ist ja nun wirklich eine Binsenweisheit, dass man bei Statistiken verdammt aufpassen muss. Gerade auch deshalb, weil sie gerne von den einen oder anderen für ihr jeweiligen Zwecke genutzt oder vernebelt werden. Besonders gefährlich wird es, wenn mit Durchschnittswerten gearbeitet wird. Ein Beispiel: »Dem Alterssicherungsbericht der Regierung zufolge lag das durchschnittliche Netto-Gesamteinkommen für Ehepaare im Jahr 2016 bei 2.543 Euro. Alleinstehende Männer über 64 kamen auf 1.614, alleinstehende Frauen auf 1.420 Euro.« Also wirklich, wird der eine oder andere denken, den Senioren geht es doch sehr gut, als Rentnerpaar netto mehr als 2.500 Euro im Monat – da kann man das Leben ordentlich genießen und das erklärt uns dann die vielen älteren Menschen auf den Kreuzfahrtschiffen dieser Welt. Nun sind aber solche Zahlen fragwürdig bzw. sogar kontraproduktiv, wenn man die Streuung der einzelnen tatsächlichen Einkommenswerte um diesen Mittelwert nicht kennt oder diese stark ausgeprägt ist. Genau das ist aber bei den Haushaltseinkommen der Fall, was auch erklärt, warum Millionen Rentner beim Lesen dieser Werte sicher mehr als erstaunt reagieren, wie weit weg davon doch ihr verfügbares Einkommen ist. Während einige andere über 2.500 Euro pro Monat und dann auch noch für zwei Personen nur müde lachen können.

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Die Mütterrente II als Beispiel für eine überladene, unweigerlich ungerechte, über Verschiebebahnhöfe finanzierte und fragwürdig diskutierte Sozialpolitik

Bereits beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ 2014 gab es neben der „Rente mit 63“ ein weiteres Aufreger-Thema: die „Mütterrente“. Dabei ging es (scheinbar) darum, ein für viele Menschen offensichtliches Gerechtigkeitsproblem zu lösen: Bis 2014 war es so, dass für Kinder, die nach 1992 geboren wurden oder werden, drei Entgeltpunkte pro Kind als Rentenanspruch nach Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden – während es für die Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, lediglich ein Entgeltpunkt gab. Diese erhebliche Unwucht zwischen „alten“ und „neuen“ Kindern ist letztendlich primär ausgabenseitig begründet gewesen, denn als man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten eingeführt hat, wollte man die Kosten aufgrund der ausgabenrelevanten älteren Kindern, deren im Regelfall anspruchsberechtigten Mütter bereits im Rentenbezug waren und absehbar davor standen, begrenzen. Und für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, höhere Rentenansprüche zu versprechen, war damals mehr als wohlfeil, denn die Politik wusste, dass der Renten- und damit der Zahlfall noch weit in der Zukunft liegen wird und dann ganz andere Politiker die Folgen zu tragen haben werden.

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Die Rechnung bitte – für die anderen. Die „Mütterrente“ und die Beitragszahler

Die „Mütterrente“ war ja schon beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ im Jahr 2014 neben der „Rente mit 63“ eines der Aufreger-Themen, auch deshalb, weil gerade die Finanzierung der „Mütterrente“ aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung als verfehlt klassifiziert wurde.

Es geht hier um Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten. Bis 2014 war es so, dass Frauen (oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Männer) vereinfacht gesagt für Kinder, die nach 1992 geboren wurden (und werden), drei Entgeltpunkte zugeschrieben bekommen, während es für Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, nur einen Entgeltpunkt gab. Das hat die letzte große Koalition 2014 geändert – und die von vielen beklagte „Gerechtigkeitslücke“ gleichsam halbiert, in dem für die Kinder vor 1992 nun zwei Entgeltpunkte gewährt werden, immer noch weniger als für die jüngeren Kinder. Aber immerhin.

Das war nicht umsonst zu bekommen – die Kosten für diese Aufstockung werden auf zehn Milliarden Euro taxiert. Pro Jahr. Und zu zahlen war und ist dieser Betrag aus der Kasse der Rentenversicherung, also aus Beitragsmitteln.

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Wenn eine Ausgleichsrente für die letzten Opfer des Holocaust in die Anrechnungsmaschinerie des Hartz IV-Systems gerät, hilft nicht einmal das Bundessozialgericht. Ganz im Gegenteil

Immer wieder wird man mit dem Vorwurf konfrontiert, dass das deutsche Sozialrecht zu großzügig sei bzw. vor allem von den Sozialrichtern so ausgelegt werde zugunsten der Leistungsbezieher und dass man – so die Empfehlung – doch genauer hinschauen sollte und Leistungen auch verweigern müsse, wenn denn da noch was anderes bei den Betroffenen zu holen ist. Nun werden sich viele Menschen, die in den weiten Welten der Sozialgesetzbücher unterwegs sein müssen, für solche Aussagen bedanken und darauf hinweisen, dass in vielen Bereichen nicht bewilligt oder andere Mittel angerechnet werden, bis es kracht. Gerade die Hartz IV-Empfänger wissen ein Lied von Einkommensanrechnungen und Leistungskürzungen zu singen.

Und erneut werden wir Zeugen der Unerbittlichkeit der Vorschriften, denen es egal ist, wer an ihnen abprallt. Diesmal geht es um Menschen, die als Überlebende die von Deutschland ans Tageslicht geholte Hölle auf Erden hinter sich haben, also um die Opfer des Holocaust. Es werden immer weniger, die noch dazu gehören und die eigentlich – sollte man meinen – wenigstens am Ende ihres Lebens halbwegs ordentlich behandelt werden von dem Staat, der die juristische und moralische Nachfolge dessen angetreten hat, was als „Drittes Reich“ nicht nur semantisch verklärt wird.

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