Ein Rentenniveau und die Kunst seiner rechnerischen Aufhübschung

Jeder hat schon mal von ihm gehört oder gelesen – der deutsche „Eckrentner“. Immer wieder betritt diese Kunstgestalt die Bühne der rentenpolitischen Diskussion. Vereinfacht gesagt ist das ein Arbeitnehmer, der es geschafft hat, a) 45 lange Jahre immer beitragspflichtig gearbeitet zu haben und b) der in dieser Zeit immer Beiträge in die Rentenkasse abgeführt hat auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes in der Gesetzlichen Rentenversicherung (zur Orientierung: das lag 2016 bei 3.016 Euro brutto im Monat, wobei diese Höhe zugleich auch verdeutlicht, dass man hier von sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeit ausgeht). Wenn unser Eckrentner das geschafft haben sollte, dann werden ihm dafür auf seinem Rentenkonto 45 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die muss man dann nur noch mit aktuellen Rentenwert multiplizieren, wenn er ohne Abzüge, also nicht vorzeitig, in den Ruhestand geht, um seine oder ihre Monatsrente (brutto) zu bestimmen. Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem Juli 2018 bei 32,03 Euro in Westdeutschland, bezogen auf unseren Eckrentner wären das also 1.441 Euro Monatsrente brutto. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge landen wir bei einer Nettomonatsrente von 1.285 Euro. Diese Größe schmilzt dann wie die Butter in der Sonne, wenn der konkrete Rentner bei den „persönlichen Entgeltpunkten“ keine 45 stehen hat, sondern eine kleinere Zahl, beispielsweise weil er oder sie gar nicht auf die 45 Jahre Beitragsjahre gekommen ist und/oder aber in diesen Jahren Beiträge „nur“ für ein reales Arbeitseinkommen unterhalb des Durchschnittsverdienstes abgeführt worden sind und/oder keine Voll-, sondern „nur“ eine Teilzeiterwerbsarbeit ausgeübt wurde. 

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Die vorhandene und kommende Altersarmut diesseits und jenseits der bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung im Alter

In diesen Tagen tobt eine Debatte über ein mehr als anspruchsvolles Konzept der Rentenpolitik: „das“ Rentenniveau. Mit einigen der üblichen großkoalitionären Verrenkungen im Gefolge miteinander vermischter Tauschgeschäfte (aufgrund der nun auch realisierten Forderung aus der Union, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stärker abzusenken als im Koalitionsvertrag mit 0,3-Prozentpunkte vereinbart, gab es Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs die Rentenversicherung betreffend) ist nun das verabschiedet worden, was man schon im Koalitionsvertrag als „doppelte Haltelinie“ vereinbart hatte: das „Rentenniveau“ soll bis 2025 nicht unter die heutigen 48 Prozent fallen und der Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozentpunkte) darf nicht über die Marke von 20 steigen.

Wobei man zur Kenntnis nehmen sollte, dass das, was hier als energisches Handeln simuliert wird, sowieso eingetreten wäre: »Wenn wir uns die Vorausberechnung des sogenannten Sicherungsniveaus vor Steuern … anschauen, dessen Ergebnis im Rentenversicherungsbericht 2017 der Bundesregierung veröffentlicht wurde (siehe die Abbildung am Anfang dieses Beitrags), dann erkennt man, dass bis zum Jahr 2024 das Sicherungsniveau vor Steuern sowieso nicht unter die genannte Grenze von 48 Prozent fallen wird, wenn denn die Annahmen der Vorausberechnungen zugrunde gelegt werden … Wie praktisch, man kann als ein Ergebnis eine „Haltelinie“ beim Sicherungsniveau verkaufen, das sowieso schon mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Danke für nichts, wird der eine oder andere an diese Stelle denken«, so der Hinweis bereits in dem Beitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente vom14. Januar 2018. 

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Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente

Wie sieht es aus mit den Ergebnissen der Sondierung von Union und SPD vom 12.01.2018 zum großen Themenfeld der Alterssicherung, speziell der gesetzlichen Rente als der wichtigsten Form der Absicherung im Alter? Auch wenn es jetzt dem einen oder anderen weh tun mag – wir werden hier mit einem Fall der Rosstäuscherei konfrontiert, den man als solchen erkennen sollte. Als Rosstäuscherei bezeichnet man gemeinhin das Verhalten eines Händlers, der Kunden mit verschiedenen Tricks über den gesundheitlichen Zustand, Alter und Wert des Pferdes täuscht. Im Ergebnispapier der Sondierer findet man diese Verabredung: »Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 % bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern. Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern.« Da wird was angepackt, der vielbeschworene Sinkflug des Rentenniveaus wird endlich gestoppt. Eine gute Nachricht. Ein echter sozialpolitischer Hengst sozusagen. Schauen wir uns den Gaul mal etwas genauer an.

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