Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung zwischen den Schützengräben der Rentendebatte? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Gegenwärtig scheint die deutsche Rentendiskussion erneut ihren Grundcharakter zu offenbaren: Ab in die Schützengräben für die einen, für die anderen heißt es versuchen, retten, was zu retten ist, um aus ihrer Sicht einen Schritt nach vorne zu kommen, auch wenn man dafür eine Menge Federn hergeben musste.

Für die letzte Fraktion steht stellvertretend das Konzept einer sogenannten „Grundrente“, das in nun mehrfach abgespeckter Form in dieser Woche im Bundeskabinett verabschiedet und auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Während die einen den ganzen Ansatz für falsch halten und dagegen wettern (dazu beispielsweise der frühere Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland, unter der Überschrift Weil daran alles falsch ist. Stoppt die Grundrente!), versuchen die Befürworter trotz der offensichtlichen und teilweise hoch problematischen Ungereimtheiten des vorliegenden Konzepts darauf hinzuweisen, dass man vor dem Hintergrund, dass seit den Tagen von Ursula von der Leyen als Bundesarbeitsministerin in mehreren Legislaturperioden bislang erfolglos eine „Grundrente“ angestrebt wurde und man nun (natürlich mit Bauchschmerzen) lieber den dünnen Vogel in der Hand nehmen statt auf die Taube auf dem Dach starren sollte.

mehr

Die Rentenfrage als große Leerstelle der AfD. Von „parteischädigenden“ neoliberalen Abbau- und national-sozialen Umbauphantasien sowie einer Verschieberitis der Klärung des Unvereinbaren

Da ist offensichtlich richtig Feuer unterm Dach: Wer im politischen Wettstreit rausgehe und den Wählern erkläre, er nehme ihnen die gesetzliche Rente weg, dem könne er nur sagen, dass das parteischädigendes Verhalten sei, so der Thüringer Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl bei einer AfD-Veranstaltung in Magdeburg. „Es wäre schon schön, wenn die AfD nicht als die Partei in die Geschichte eingeht, die die gesetzliche Rente abschaffen will.“ Der dem völkisch-nationalistisch ausgerichteten Flügel um Björn Höcke angehörende Abgeordnete richtet diesen Vorwurf direkt an den Parteichef der AfD, Jörg Meuthen.

»Konkret geht es um den Forderung Meuthens, die umlagefinanzierte gesetzliche Rente abzuschaffen. Demnach sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen müssen. Im Gegenzug aber erwerben die Deutschen auch kaum noch Ansprüche im Alter. Über Steuern finanziert, sollen alle Bürger maximal eine Grundrente ausgezahlt bekommen, die knapp das Existenzniveau sichert. Wer im Ruhestand mehr will, muss privat vorsorgen: über Allianz, Generali und Co.«, so Mirko Wenig in seinem Artikel AfD streitet über Rente: „Meuthens Pläne parteischädigend“. Dass die Vorstellungen des „Flügels“ innerhalb der AfD völlig konträr sind zu dem, was die Neoliberalen um Meuthen vor Augen haben, kann man auch diesen Hinweisen zu dem Rentenkonzept von Höcke & Co. entnehmen:

mehr

Alle reden von der „Grundrente“, aber nur wenige von der „Sportlerrente“. Die soll jetzt kommen, für einige Athleten ab 2020 und für deren Zukunft

Wenn man sich so die von vielen Seiten vorgetragene Kritik an dem Kompromiss zur „Grundrente“ anschaut, dann ist da wieder die Sehnsucht nach einfach mal nur positiven Botschaften zu diesem so existenziellen Feld der Alterssicherung. Wie wäre es da mit solchen Meldungen? Athleten freuen sich über Einführung der „Sportlerrente“, so beispielsweise der Deutschlandfunk. „Der Start in die Altersvorsorge ist ein tolles Signal der Wertschätzung“, so wird Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland, zitiert. Man freue sich für die Mitglieder, die ihren Karrieren im Spitzensport oft den Einstieg ins Berufsleben unterordneten. „Mit diesem Beschluss gewinnen sie ein Stück Sicherheit.“

»Im Namen seiner Mitglieder dankt Athleten Deutschland der Bundesregierung, dem Sportausschuss unter der Führung der Vorsitzenden Dagmar Freitag und dem Bundesinnenministerium, die gemeinsam diesen Beschluss auf den Weg gebracht haben. Besonderer Dank gilt der Deutschen Sporthilfe, die sich schon seit geraumer Zeit mit ihrer Energie und Expertise für diesen weiteren Förderbaustein der Altersvorsorge eingesetzt hat«, kann man der Pressemitteilung des Verbandes unter der Überschrift Mehr Unterstützung ­für den Leistungssport vom 15.11.2019 entnehmen. Das hört sich doch nun rundum positiv an und offensichtlich nach dem guten Ende einer schon seit längerem laufenden Geschichte.

mehr

Immer mehr Rentner müssen Einkommenssteuer bezahlen. (K)ein Problem? Ein Exkurs in die unübersichtlichen Tiefen des Renten- und Steuerrechts

Es gibt Meldungen, die für sich genommen eine Menge Aufregerpotenzial haben. Das hier ist so eine: Fiskus greift bei Rentnern zu: »Rentner zahlen immer mehr Einkommensteuer. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat … 2014 waren es erst 31,44 Milliarden Euro, 2005 erst 15,55 Milliarden Euro. Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent.«

Die Reaktionen darauf sind wie so oft in den heutigen Zeiten polarisiert: Während auf der einen Seite viele empört sind, dass nun auch „die“ Rentner vom Finanzamt in die Mangel genommen werden und die an sich schon überschaubaren Renten zusätzlich belastet werden, was nur als „Abzocke“ zu verstehen sei, melden sich andere zu Wort und verneinen jede Relevanz dieser Information, denn das Bundesverfassungsgericht habe schon vor Jahren geurteilt, dass die zunehmende Besteuerung von gesetzlichen Renten völlig in Ordnung gehen würde. Man erlebe hier wieder einmal einen aufgebauschten Strom im Wasserglas.

Wie so oft bei sozial- und steuerpolitischen Fragen gibt es für beide Seiten teilweise gute Argumente und die Wahrheit liegt irgendwo zwischen den beiden skizzierten Polen. Um was genau geht es hier?

mehr

Ein Stärkungsgesetz für Betriebsrenten als totes Pferd. Nahles ist weg und die „Nahles-Rente“ auch? Keine Überraschung bei den Ungleichgewichten im Bauplan

Jeder, der heutzutage neben der gesetzlichen Rente Zahlungen aus einer Betriebsrente bekommt, kennt deren entlastende Funktion für das im Alter geschrumpfte Haushaltsbudget. Und gerade die Risikogruppen für Altersarmut zeichnen sich leider dadurch aus, dass bei ihnen neben den zumeist niedrigen Leistungen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung kaum oder gar keine anderen Einkommensquellen im Alter vorhanden sind. Vor einer solchen Kulisse sind erst einmal alle Bemühungen, mehr Arbeitnehmern den Zugang zu einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, mit Wohlwollen zu betrachten. Insofern könnte man rückblickend durchaus zu dem bereits in der Wortwahl vergifteten Fazit „Sie war bemüht“ kommen, wenn es um eine der letzten rentenpolitischen Vorstöße der früheren Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht, die nach einem Ausflug an die SPD-Spitze mittlerweile die politische Bühne vollständig verlassen hat. Denn Nahles hat das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz enthalten war und ist sogar eine weitere, eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge – die zwischenzeitlich als „Nahles-Rente“ bezeichnet wird (was vor dem Hintergrund der Wahrnehmung personenbezogener Rentenvorgänger wie „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“ nicht gerade optimistisch stimmen sollte). Um was genau geht es hier?

mehr