Eine steigende Altersarmut scheint sicher. Dagegen wollen Grüne und Linke im Bundestag mit eigenen Konzepten in der Rentenversicherung was machen. Sie dürfen aber vorerst nicht

Über die zunehmend Altersarmut – übrigens bei einem gleichzeitig steigenden Wohlstand eines Teils der älteren Menschen – wurde in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet und gestritten. Dafür gibt es wie immer unterschiedliche Gründe und nicht nur eine Ursache. Aber wenn man sich ein wenig auskennt in der Mechanik der Rentenformel, mit der die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt werden, dann ahnt man schnell, dass das, was in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass man von einer echten Erfolgsgeschichte Rentenversicherung beispielsweise hinsichtlich der Reduzierung von Altersarmut und der Teilhabe an dem wachsenden Wohlstand sprechen konnte, in zahlreichen Fallkonstellationen heute, aber vor allem in den vor uns liegenden Jahren in sein Gegenteil mutieren wird: Es geht um die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um auf eine halbwegs ordentliche und das heißt eben auch auf eine spürbar über der Sozialhilfe im Alter liegenden Rente für ein Erwerbsleben kommen zu können. Vereinfacht gesagt: Man muss möglichst ohne rentenschädliche Unterbrechungen sein Leben lang Vollzeit gearbeitet und mindestens durchschnittlich verdient haben. Wenn man sich daran beispielsweise 45 lange Jahre gehalten hat, dann reden wir derzeit über eine Brutto-Monatsrente von 1.538,55 Euro. Unter Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (ohne kassenindividuelle Beitragszuschläge) kommt man auf eine Netto-Monatsrente (ohne Berücksichtigung einer eventuellen Besteuerung) von 1.370,85 Euro.

Nun wissen wir, dass es fundamentale Verschiebungen auf den die späteren Renten maßgeblich bestimmenden Erwerbsarbeitsmärkten gegeben hat, die für die davon betroffenen Menschen das Erreichen der genannten Rentenbeträge unmöglich macht: So sehen wir seit Mitte der 1990er Jahre eine massive Expansion des Niedriglohnsektors in Deutschland, mit der Folge, dass hier nur Beiträge auf unterdurchschnittliche Erwerbsarbeitseinkommen abgeführt werden konnten. Gleichzeitig wurden wir mit einer ausgeprägten Zunahme des Anteils an in Teilzeit arbeitenden Menschen, vor allem der Frauen, konfrontiert (und das dann auch noch häufig in Kombination mit eher unterdurchschnittlichen Verdiensten). Zugespitzt formuliert: Teilzeit ist in der Rentenformel nicht vorgesehen, da man kaum Stundenlöhne erzielen wird, die den Vollzeitbezug der Rentenformel kompensieren könnten.

»Für Millionen Arbeitnehmer im unteren Bereich der Einkommensverteilung kumulieren sich die Risiken. Die Beschäftigten dort verdienen nicht nur deutlich unter dem Durchschnittsentgelt, sie arbeiten auch überdurchschnittlich oft in Branchen und Unternehmen, in denen es keine betriebliche Altersvorsorge gibt und das laufende Einkommen dieser Menschen ist oftmals so niedrig, dass es von den laufenden Kosten der Lebensführung wie beispielsweise Miete, Strom, Benzin und Lebensmittel aufgefressen wird, so dass auch keine private Vermögensbildung in nennenswertem Umfang betrieben werden kann. Viele von ihnen werden im Alter überwiegend und ausschließlich auf die Leistungen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sein. Deren Leistungen zugleich in den vergangenen Jahren deutlich abgesenkt wurden.« So das Fazit in dem Beitrag Gesetzliche Rentenversicherung: Wenn die Mehrheit der Arbeitnehmer unterdurchschnittlich verdient, dann ist die „Standardrente“ für viele eine Illusion vom 28. Mai 2020. Und dort findet man auch die Daten, die verdeutlichen, dass wir hier keineswegs über eine Randgruppe sprechen – mit Blick auf das Jahr 2018: »Von den knapp 32 Millionen Versicherten insgesamt verdienten etwa 20 Millionen rentenversicherten Arbeitnehmern und Selbstständigen weniger als das sozialversicherungspflichtige Durchschnittsjahresgehalt von seinerzeit knapp 37.900 Euro. Das waren etwa 63 Prozent der knapp 32 Millionen registrierten Versicherten … Etwa 6,4 Millionen Beschäftigte kamen 2018 den Angaben zufolge auf einen Jahresverdienst von unter 15.000 Euro, mit dem ein Rentenanspruch von weniger als 0,4 Entgeltpunkten erworben wird.«

Wie bereits gesagt – nicht alle, aber viele dieser Menschen sind zugleich mit weiteren, den Zugang in die Altersarmut bestimmenden Risikofaktoren, beispielsweise kaum oder keine ergänzende Einkommensquellen neben der gesetzlichen Rente. Um das an dieser Stelle deutlich hervorzuheben: Eine niedrige gesetzliche Rente bedeutet nicht automatisch Altersarmut, denn die ist immer abhängig von dem jeweiligen Haushaltskontext und wenn eine Person mit einer Mickerrente mit jemanden zusammenlebt, der über ausreichende Alterseinkommen verfügt, dann sind die beiden – so lange der Zustand des Beisammenseins anhält – keineswegs altersarm. Vgl. dazu beispielsweise der Versuch einer differenzierenden Darstellung in dem Beitrag Die Untiefen der großen kleinen Zahlen: Von mickrigen Renten, einer falschen Gleichsetzung mit Altersarmut sowie zugleich deren beharrliche Leugnung vom 12. Juli 2018. Aber auch in diesem Kontext kann man die impliziten, aber in der Wirklichkeit überaus wirkungsvollen Voraussetzungen für eine ordentliche Alterssicherung erkennen. Denn mit Blick auf die vielen Frauen, die beispielsweise durch Kindererziehung, „nur“ Teilzeiterwerbsarbeit und/oder Pflege von Angehörigen niemals die Voraussetzungen für eine eigene ordentliche Rente erfüllen können, spricht man auch von den „abgeleiteten Sicherungsansprüchen“ der (verheirateten) Frauen, was sich dann in der Witwenrenten als anteilige Beteiligung an der Rente des Mannes niederschlägt. Aber auch und gerade das setzt voraus, dass die Rentenansprüche des Mannes ausreichend hoch sind, damit im Falle seines Todes eine ausreichende Absicherung der Frau gewährleistet werden kann.

Natürlich hat die Politik diese Zusammenhänge und auch die angesprochenen fundamentalen Verschiebungen zur Kenntnis genommen und versucht, auf die damit verbundenen Probleme partielle Antworten zu geben. Das ist der Hintergrund für die seit mehreren Legislaturperioden geführte Debatte über eine „Grundrente“ – und eine gerupfte Variante hat gerade erst diese Tage nach mühsamen Geburtswehen das Parlament durchlaufen.

Auch die Opposition im Bundestag hat sich seit langem Gedanken gemacht, was man tun müsste bzw. sollte, um der ansteigenden Altersarmut etwas entgegenzusetzen. Diese Tage gab es mal wieder einen Vorstoß im Parlament. Oder man denke an die schrittweise Ausweitung der Berücksichtigung von Zeiten der Pflege von Angehörigen im Rentenrecht

Linke und Grüne mit eigenen Konzepten gegen die Altersarmut

Dazu informiert uns der Deutsche Bundestag mit diesem Bericht: »Im Kampf gegen Altersarmut setzen die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf eigene Rentenkonzepte. Über entsprechende Anträge mit den Titeln „Solidarische Mindestrente einführen – Altersarmut wirksam bekämpfen und das Rentenniveau anheben“ (19/8555) und „Mit der Garantierente Altersarmut bekämpfen“ (19/9231) hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Linken-Antrag mit der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19595). Eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses lag zum Grünen-Antrag vor (19/10033 Buchstabe c). Gemäß der Empfehlung wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.«

Die Anträge der beiden Oppositionsparteien haben das Schicksal der allermeisten Anträge erfahren müssen: Sie wurden von der Regierungsmehrheit verworfen. Arbeit für den Papierkorb, könnte man frustrierend bilanzieren – oder aber, bei einer anderen Sichtweise, zwar Arbeit, die in den Schubläden landet, die aber möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt bei einer anderen Mehrheitskonstellation wieder auferstehen wird. Also schauen wir uns einmal genauer an, was die beiden Oppositionsparteien da vorgeschlagen haben.

Die „Garantierente“ der Grünen

»Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte mit ihrem Konzept die gesetzliche Rentenversicherung stärken, aber sicherstellen, dass die Rente von langjährig Versicherten über dem Grundsicherungsniveau liegt«, berichtet der Bundestag. Grundlage ist der schon ältere Antrag „Mit der Garantierente Altersarmut bekämpfen“ (Bundestags-Drucksache 19/9231 vom 09.04.2019). Die Diagnose deckt sich mit den bisherigen Ausführungen:

»Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Die Einkommenslage im Alter hängt wesentlich von der allgemeinen Situation sowie von der individuellen Position auf dem Arbeitsmarkt ab. Dessen Flexibilisierung hat in den letzten Jahrzehnten zu strukturellen Veränderungen und gebrochenen Erwerbsbiographien geführt. Die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor hat ebenso zugenommen, wie der Wechsel zwischen abhängiger und selbstständiger Beschäftigung. Gleichzeitig ist der Anteil atypisch Beschäftigter (in Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung, Befristungen oder Leiharbeit) angestiegen. Infolgedessen stieg die Armutsgefährdungsquote von Personen in Rentner- und Rentnerinnenhaushalten laut Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2007 bis 2017 von 14 % auf 19,5 % an. Damit ist die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die von Armut betroffen sind, deutlich höher als die der Gesamtbevölkerung, deren Armutsgefährdungsquote zuletzt bei 15,8 % lag. Diese Entwicklung droht kontinuierlich anzusteigen. Das nach heutigem Stand sinkende Rentenniveau ab 2025 verschärft diese Situation zusätzlich. Infolgedessen ist auch mit einer wachsenden Anzahl von Rentnerinnen und Rentnern in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu rechnen. Müssen aber zahlreiche Beschäftigte trotz langjähriger Beitragszahlung im Alter die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wird das Pflichtversicherungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung unterminiert.«

Soweit die Analyse. Welches Ziel formulieren die Grünen? »Alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben sollen im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt.« Und wie will man das erreichen?

»Dies kann sichergestellt werden, indem die innerhalb einer Mindestversicherungszeit erworbenen Ansprüche höher bewertet werden. Denn niedrige Löhne, Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern können dazu führen, dass Versicherte trotz langjähriger Mitgliedschaft in der Rentenversicherung auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind.«

Das soll verknüpft werden mit dem Ziel, die bestehende Rentenversicherung »schrittweise zu einer universellen Bürgerversicherung weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt sollen nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, Minijobber*innen, Langzeitarbeitslose und Abgeordnete einbezogen werden. Insbesondere Solo-Selbstständige können so eigene Ansprüche aufbauen und Versicherungslücken schließen.«

Und was hat es mit der angesprochenen „Garantierente“ auf sich?

»Geringe Rentenansprüche von Rentnerinnen und Rentnern mit 30 und mehr Versicherungsjahren werden mit einer Garantierente so aufgestockt, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkte erreicht. Die Garantierente ist nicht bedürftigkeitsgeprüft. Die betriebliche und private Altersvorsorge werden nicht angerechnet … Die Garantierente ist systematisch bei der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt. Mit dem Antrag auf Rente wird die Garantierente individuell errechnet und ausbezahlt.«

In diesem Beitrag wurde ja schon darauf hingewiesen, dass am Ende immer der Haushaltskontext relevant ist. Also wie sehen die Einkommensverhältnisse des Haushalts aus. Auch das wird von den Grünen thematisiert:

»Bei der Berechnung der Garantierente werden die Rentenansprüche bzw. Alterseinkommen der ersten Säule (z. B. Pensionen, Bezüge aus Versorgungswerken, Ansprüche aus der Abgeordnetenversorgung sowie private Vorsorgeformen im Rahmen der künftigen Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen) beider Ehepartner gemeinsam betrachtet. Die Rentenansprüche bzw. Alterseinkommen eines Ehepaares werden addiert und anschließend halbiert. Anhand dessen ergibt sich der mögliche Garantierentenanspruch für das Paar. Die Hochwertung ist bei Paaren auf die doppelte Anzahl der individuell im Rahmen der Garantierente erreichbaren 30 Entgeltpunkte, also maximal 60 Entgeltpunkte, begrenzt.
Die gemeinsame Betrachtung der Alterseinkommensansprüche von Eheleuten muss mit einem obligatorischen Partnerschaftsausgleich in der Rente korrespondieren. Es ist sicherzustellen, dass Paare ihre Anwartschaften in der ersten Säule fortlaufend teilen, unabhängig davon, wie die Erwerbs- und Fürsorgearbeit untereinander aufgeteilt wird. Dies sorgt für einen geschlechtergerechten Aufbau von Versicherungs- und Vorsorgeansprüchen, was gleichzeitig insbesondere die Altersarmut von Frauen zurückdrängt.«

Und die Finanzierung des Vorhabens? »Zur Finanzierung der Garantierente wird ein steuerfinanzierter Zuschuss zur Rentenversicherung eingeführt.«

Und die Linken? Die wollen eine „solidarische Mindestrente“

Die haben bereits am 20.03.2019 diesen Antrag vorgelegt: „Solidarische Mindestrente einführen – Altersarmut wirksam bekämpfen und das Rentenniveau anheben“ (Bundestags-Drucksache 19/8555). Darin wird als Ziel formuliert:

»Die gesetzliche Rentenversicherung muss … insgesamt auf stabilere Beine gestellt werden, um den Lebensstandard im Alter wieder in etwa zu sichern. Darum muss das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) wieder auf ein Niveau angehoben werden, das eine Lebensstandardsicherung in etwa gewährleistet, also auf mindestens 53 Prozent. Gleichzeitig müssen Lücken im Rentensystem geschlossen werden. So sind endlich wieder Rentenversicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II- Leistungen (Hartz IV) zu zahlen und Bildungs- und Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung müssen deutlich besser berücksichtigt werden. Zum Ausgleich von Beschäftigungszeiten mit niedrigen Löhnen muss die Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristet, also verlängert und verbessert werden, damit ein niedriger Lohn nicht unmittelbar zu Altersarmut führt.«

Aber das wird nicht reichen, deshalb: »Für all diejenigen, die trotz dieser Reformmaßnahmen im Alter von einem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle leben müssten, braucht es als abschließende Sicherung gegen Altersarmut die Solidarische Mindestrente

Welche Höhe kann man sich da vorstellen? »Diese orientiert sich in der Höhe an den beiden aktuell verwendeten Armutsschwellen von 999 Euro (Mikrozensus) und 1.096 Euro (EU-SILC) und soll demzufolge heute 1.050 Euro netto für einen unverheirateten bzw. unverpartnerten Erwachsenen betragen, der mindestens 65 Jahre alt ist.«

Und es wird darauf hingewiesen: Deutschland ist eines von nur vier Mitgliedern der Europäischen Union (neben Griechenland, Slowakei und Litauen), deren Rentensystem keine Mindestrente vorsieht. Das wird übrigens regelmäßig auch von der OECD in deren Rentenberichten kritisiert.

Es sind vor allem zwei Komponenten, die hier genauer betrachtet werden sollen:

➔ Die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen soll fortgeführt und weiter entwickelt werden: »Wer mindestens 25 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und wessen versicherungspflichtiges Einkommen zwischen 20 und 80 Prozent des Durchschnittsentgelts lag, erhält einen Zuschlag auf seine/ihre Rente. Die durchschnittliche Rente dieser Personen wird verdoppelt, maximal jedoch erhöht auf die Rentenhöhe, die sich aus einem Gehalt in Höhe von 80 Prozent des Durchschnittsentgelts ergibt.«

➔ Die Solidarische Mindestrente wird als Zuschlag geleistet
– auf individueller Basis und auf Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche unabhängig von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
– sofern das persönliche Vermögen 68.750 Euro nicht übersteigt,
– für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen ab 65 Jahren und zuvor bei voller Erwerbsminderung.
»Mit der Solidarischen Mindestrente wird jegliches vorhandene Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung auf 1050 Euro netto monatlich angehoben. Selbst genutztes Wohneigentum von bis zu 200 m2 Wohnfläche und eine ortsüblich angemessene Grundstücksgröße wird nicht als Vermögen berücksichtigt. Bestehende Wohngeldansprüche bleiben unberührt. Parallel zur Einführung der Solidarischen Mindestrente wird das Wohngeldgesetz reformiert, jährlich angepasst und so modifiziert, dass Menschen, die in teuren Wohngegenden leben und auf die Solidarische Mindestrente angewiesen sein werden, ebenfalls nicht in Armut leben müssen.«

Und die Finanzierung? Da ist der Ansatz der Linken etwas umfassender als der Hinweis auf eine mögliche Steuerfinanzierung der Leistungen – es wird auch für eine Beitragssatzerhöhung sowie eine Umwidmung von Mitteln gesprochen:

➔ »eine sofortige Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung von heute 18,6 auf 20,9 Prozent; dadurch erhöht sich der monatliche Rentenversicherungsbeitrag eines Versicherten mit einem Durchschnittsverdienst von 3.364 Euro (2020) um knapp 39 Euro. Selbiges gilt für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.

➔ die vollständige Überführung der steuerlichen Riester-Förderung in die gesetzliche Rentenversicherung; im Jahr 2016 wären das ca. 3,8 Mrd. Euro gewesen. Für das Jahr 2017 liegen noch keine abschließenden Daten zur steuerlichen Förderung vor.

➔ die volle Steuerfinanzierung der sogenannten Mütterrente in Höhe von 10 Mrd. Euro jährlich

➔ eine schrittweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zunächst auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2019: 98.400 Euro im Jahr). Sehr hohe Rentenanwartschaften oberhalb der doppelten Standardrente (aktuell also oberhalb von 2.955 Euro) werden degressiv abgeflacht; perspektivisch wird die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben;

➔ die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine echte Erwerbstätigenversicherung, in der alle erwerbstätigen Personen mit ihrem jeweiligen vollen Erwerbseinkommen versicherungspflichtig sind, also auch Selbstständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen, Politikerinnen und Politiker und Beamte und Beamtinnen.

Man kann sich vorstellen, dass die Forderungen der Grünen und der Linken nicht auf das Wohlwollen der Koalitionsparteien gestoßen sind. Der Bundestag berichtet über die Reaktionen aus deren Reihen:

»Daniela Kolbe von der SPD-Fraktion sagte, das Rentenkonzept der Linken werde von den Menschen als „schreiend ungerecht“ empfunden. Es bedeute, dass jeder 1.050 Euro bekommt, egal ob jemand gearbeitet habe oder nicht. „Das entspricht nicht unserem Ansatz von Leistungsgerechtigkeit“, sagte Kolbe … Auch der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Peter Weiß, betonte: „Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Altersversorgung.“ Die Rentenvorschläge der Fraktion Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen wies er als „Anschlag auf die Grundfeste der deutschen Rentenversicherung“ zurück. Damit solle eine „Einheitsrente“ ohne eigene Anstrengung geschaffen werden.«

Da wundert es dann natürlich auch nicht, dass beide Anträge von der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag abgelehnt wurden.