Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren

Immer wieder wird über Pflegeheime als Objekte der Begierde von renditeorientierten Kapitalanlagegesellschaften berichtet. Nun muss man darauf hinweisen, dass es derzeit nach der Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 14.480 Pflegeheime gibt, deren Träger sich auf zwei große Blöcke verteilen: 6.167 entfallen auf „private Träger“ und mit 7.631 befindet sich (noch) die Mehrheit der Heime in freigemeinnütziger Trägerschaft. „Öffentliche Träger“, also kommunale Pflegeheime, spielen mit 682 keine relevante Rolle. Und wir haben es immer noch mit einem überaus zersplitterten „Markt“ zu tun: »Etwa die Hälfte der insgesamt rund 875.000 Pflegeplätze in Pflegeheimen verteilt sich auf die 400 führenden Betreiberorganisationen«, so Sebastian Meißner in seinem Bericht Die 30 größten Pflegeheimbetreiber 2019. Dort findet man aber auch diesen Hinweis: »In den vergangenen drei Jahren erhöhte sich der Marktanteil der 30 größten Unternehmen um 2 Prozentpunkte von 19,5 Prozent auf nunmehr 21,5 Prozent.«

Auf Platz 1 der 30 größten Pflegeheimbetreiber finden wir mit 242 Pflegeheimen in Deutschland die (französische) Korian-Gruppe mit der Curanum AG. Und bereits auf Platz 2 taucht Alloheim auf, mit derzeit 198 Heimen und 18.577 Pflegeplätzen kommt dieses Unternehmen auf einen Marktanteil von 2,12 Prozent. Und Alloheim ist in den vergangenen Jahren immer wieder in vielen Medienberichten aufgetaucht, wenn (angebliche oder tatsächliche) negative Auswirkungen des Agierens renditeorientierter Pflegeheimbetreiber an einem Beispielfall illustriert werden sollen. Und die Geschichte dieses Unternehmens liest sich wie ein exemplarischer Fall aus einem Lehrbuch, in dem behandelt wird, was passiert, wenn ein Pflegeheimbetreiber in die Hände von Investoren fällt, denen es nicht um die Sache an sich, sondern um eine möglichst hohe Rendite geht.

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„Gewinnorientiertes Denken hat in diesem Bereich nichts zu suchen“. Also Pflegeheime nur noch in gemeinnütziger Hand. In einem Teil von Österreich

Das Burgenland ist von den neun Bundesländern Österreichs das östlichste und gemessen an seiner Einwohnerzahl kleinste. Zuweilen kommen ja gerade aus den randständigen und kleinen Regionen eines Landes interessante Ideen oder unkonventionelle Maßnahmen. Offensichtlich will man diesen Eindruck in diesem Teil Österreichs bestätigen. Heime künftig nur mehr gemeinnützig, so ist eine Meldung der Niederösterreichischen Nachrichten überschrieben, die man sicher in die Rubrik außerhalb der Reihe tanzen verbuchen kann.

In Deutschland diskutieren wir seit Jahren über die Auswirkungen des seit Jahren in der Altenpflege zu beobachtenden Anteilsgewinn der privat-gewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen. Die stellen in der ambulanten Pflege schon seit längerem die Mehrheit, bei den Pflegeheimen marschieren diese Anbieter auf die 50 Prozent-Quote zu. Und immer wieder wird man mit dem Argument konfrontiert, dass man eigentlich im Bereich der Altenpflege keine gewinnorientierten Anbieter zulassen sollte, vor allem nicht dann, wenn es sich bei diesen Unternehmen um Kapitalgesellschaften und Investoren handelt, denen es aus ihrer Sicht verständlich vor allem um eine möglichst hohe Rendite geht, die man aber in der Pflege alter Menschen angesichts des sehr hohen Anteils der Personalkosten über kurz oder lang nur über eine Absenkung der Personalkosten erreichen kann – und/oder über teilweise windige Geschäftsmodelle mit Betriebs- und Immobiliengesellschaften, bei denen die Kosten auf die Betroffenen abgewälzt werden können.

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Bohren geht immer. Die zahnärztliche Einzelpraxis als Auslaufmodell in Zeiten des „Dentalbusiness“ und der heuschreckenfinanzierten renditeträchtigen Bohr-Kombinate?

Über Zahnärzte zu schreiben, kostet Überwindung. Nicht nur, wenn man zur Mehrheit der Menschen gehört, die sich gewiss einen anderen Zeitvertreib vorstellen können, als bei denen auf dem Stuhl zu sitzen. Und auch nicht deshalb, weil man bei nicht wenigen Vertretern dieser Zunft den Eindruck hat, dass nicht unbedingt die Interessen des Patienten primär handlungsleitend sind, sondern die geschickte Kombination abrechnungsfähiger Leistungen mit dem gerade hier anfallenden Universum an privaten Zuzahlungen, dem dann auch mal der eine oder andere Zahn zum Opfer fallen kann, der ansonsten noch vielleicht Aussicht auf Rettung gehabt hätte.

Das Problem, dass die Monethik einen ganz eigenen Stellenwert hat bei dem einen oder der anderen in diesem Feld der Gesundheitsversorgung, an dem wir alle nicht vorbeikommen, ist ja nicht wirklich begrenzt auf die oder viele Zahnärzte – vergleichbare Debatten führt man auch mit Blick auf andere Mediziner, die sich nicht festbeißen müssen an den zahnärztlichen Vergütungsregeln und der Zahlungsbereitschaft wie auch -fähigkeit der Patienten. Letztendlich wird man hier konfrontiert mit dem unauflösbaren Dilemma einer anwaltlichen Vertretung der eigenen Patienten und dem Erfordernis, als freiberuflicher Leistungserbringer im betriebswirtschaftlichen Korsett aus Kosten und Erlösen dem eigenen Geschäft nachgehen zu müssen. 

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