Kein Honorar mehr. Das Bundessozialgericht hat eine grundsätzliche Sozialversicherungspflicht der Arbeit von Honorarärzten festgestellt. Das wird auch selbständige Pflegekräfte treffen

»Können Ärzte als so genannte Honorarärzte in einem Krankenhaus als freie Mitarbeiter tätig sein, mit der Folge, dass sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 4. Juni 2019 … in elf Verfahren mündlich verhandeln und voraussichtlich eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R und weitere).« So die Mitteilung des hohen Gerichts am 29. Mai 2019 unter der Überschrift Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses? Zum Hintergrund der Verfahren wurde uns mitgeteilt:

»Der Begriff des Honorararztes ist gesetzlich nicht definiert. Die beteiligten Ärzte und Krankenhäuser verstehen die Tätigkeit als selbstständige, freie Mitarbeit. Honorarärzte werden häufig nebenberuflich oder für eine Vielzahl von Auftraggebern, zeitlich auf Tage oder wenige Wochen befristet auf Basis individuell vereinbarter Einsätze und Dienste tätig. Oft werden sie über Agenturen vermittelt und arbeiten für einen vorher festgelegten Stundensatz, der üblicherweise deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten angestellten Arztes liegt. Die Verfahren betreffen Tätigkeiten im Operationsdienst, mit einem Schwerpunkt bei der Fachgruppe der Anästhesisten, im Stationsdienst am Tag und/oder im Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende.«

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Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren

Immer wieder wird über Pflegeheime als Objekte der Begierde von renditeorientierten Kapitalanlagegesellschaften berichtet. Nun muss man darauf hinweisen, dass es derzeit nach der Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 14.480 Pflegeheime gibt, deren Träger sich auf zwei große Blöcke verteilen: 6.167 entfallen auf „private Träger“ und mit 7.631 befindet sich (noch) die Mehrheit der Heime in freigemeinnütziger Trägerschaft. „Öffentliche Träger“, also kommunale Pflegeheime, spielen mit 682 keine relevante Rolle. Und wir haben es immer noch mit einem überaus zersplitterten „Markt“ zu tun: »Etwa die Hälfte der insgesamt rund 875.000 Pflegeplätze in Pflegeheimen verteilt sich auf die 400 führenden Betreiberorganisationen«, so Sebastian Meißner in seinem Bericht Die 30 größten Pflegeheimbetreiber 2019. Dort findet man aber auch diesen Hinweis: »In den vergangenen drei Jahren erhöhte sich der Marktanteil der 30 größten Unternehmen um 2 Prozentpunkte von 19,5 Prozent auf nunmehr 21,5 Prozent.«

Auf Platz 1 der 30 größten Pflegeheimbetreiber finden wir mit 242 Pflegeheimen in Deutschland die (französische) Korian-Gruppe mit der Curanum AG. Und bereits auf Platz 2 taucht Alloheim auf, mit derzeit 198 Heimen und 18.577 Pflegeplätzen kommt dieses Unternehmen auf einen Marktanteil von 2,12 Prozent. Und Alloheim ist in den vergangenen Jahren immer wieder in vielen Medienberichten aufgetaucht, wenn (angebliche oder tatsächliche) negative Auswirkungen des Agierens renditeorientierter Pflegeheimbetreiber an einem Beispielfall illustriert werden sollen. Und die Geschichte dieses Unternehmens liest sich wie ein exemplarischer Fall aus einem Lehrbuch, in dem behandelt wird, was passiert, wenn ein Pflegeheimbetreiber in die Hände von Investoren fällt, denen es nicht um die Sache an sich, sondern um eine möglichst hohe Rendite geht.

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Die Entlastung der Pflegebedürftigen beim Eigenanteil für Pflegekosten durch eine Neuordnung der Pflegeversicherung kommt erst einmal in die Warteschleife

Mittlerweile müsste es überall angekommen sein durch viele Berichte in den Medien, ganz zu schweigen bei eigener Betroffenheit: Viele Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben ein Problem mit den hohen Eigenanteilen, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht sind. Dahinter verbirgt sich das grundlegende Problem, dass die Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdecken kann und die Betroffenen einen immer größer gewordenen Eigenanteil zu schultern haben. Der wird für Januar 2019 mit durchschnittlich 1.830 Euro pro Monat in der stationären Pflege ausgewiesen – bei einer erheblichen Streuung bereits auf der Ebene der Bundesländer (die von 1.218 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt bis 2.252 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen reicht) und einer noch ausgeprägteren Streuung zwischen den Heimen. Das sind Beträge, bei denen eine wachsende Zahl an Pflegebedürftigen in die Knie gehen muss. Dazu ausführlicher der Beitrag Die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos am Beispiel steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen und schrumpfender Teilleistungen aus der Pflegeversicherung vom 2. Februar 2019.

Doch im März dieses Jahres konnte in dem Beitrag Das bestehende System der Finanzierung der stationären Altenpflege wird immer mehr in Frage gestellt. Aktuelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verkündet werden, dass es Hoffnung gibt für die gebeutelten Eigenanteilszahler, denn aus den Reihen der Bundesländer wurde ein Vorstoß für eine Neuordnung der Pflegeversicherung bekannt, mit deren Umsetzung ein Teil des Eigenanteils eingefroren werden soll.

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