Nachts allein im Heim. Und wenn 46 gehen, dann doch auch 56? Nein, sagt noch nicht rechtskräftig ein Gericht und wirft ein Schlaglicht auf einen weiteren alltäglichen Skandal in der Pflege

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, / Dann bin ich um den Schlaf gebracht“
(Heinrich Heine, 1844)

Das ist lange her – und doch wiederum so aktuell, wenn man Deutschland konkretisiert durch Pflegeheime in Deutschland. In der Nacht. Bereits am 20. April 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Reicht eine in der Nacht oder müssen es mehr sein? Die finstere Realität bei den (Nicht-)Personalschlüsseln in Pflegeheimen. Dort findet man diese Einstimmung auf das Thema: »Man kann sich vorstellen, was es bedeuten muss, über eine lange Nacht die Bewohner/innen eines Pflegeheims zu versorgen – von denen viele nicht nur körperlich schwer pflegebedürftig sind und eine entsprechende Versorgung bedürfen, sondern der Anteil der Menschen, die demenziell erkrankt sind, ist in vielen Heimen heute sehr hoch. Nun sind gerade die nachts oft aktiv und benötigen – eigentlich – eine besonders personalintensive Betreuung. Und man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Pflegeheime aufgrund des hohen Alters und des Gesundheitszustandes vieler Bewohner auch einer der bedeutenden Orte des Sterbens geworden sind – und würde nicht jeder erwarten, wünschen, hoffen, dass man nicht alleine gelassen wird, wenn es zu Ende geht?«

Mit dem Wünschen und Hoffen ist das bekanntlich so eine Sache. Wie sieht es aus, nachts in den deutschen Pflegeheimen? „Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine Pflegefachkraft anwesend sein.“ Das war die häufigste Antwort auf die Frage, wie es die einzelnen Bundesländer mit Nachtdiensten in Pflegeheimen halten.
Ja, Sie lesen richtig. Das ist in der Mehrzahl der Bundesländer die zentrale Antwort auf die Frage, ob es Vorschriften die personelle Ausstattung der Heime in der Nacht betreffend gibt. Das kann jetzt nicht wirklich sein, wird der eine oder andere denken – es geht hier doch nicht um Möbellager, das man in der Nacht beaufsichtigen muss. Oder doch?

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„Gewinnorientiertes Denken hat in diesem Bereich nichts zu suchen“. Also Pflegeheime nur noch in gemeinnütziger Hand. In einem Teil von Österreich

Das Burgenland ist von den neun Bundesländern Österreichs das östlichste und gemessen an seiner Einwohnerzahl kleinste. Zuweilen kommen ja gerade aus den randständigen und kleinen Regionen eines Landes interessante Ideen oder unkonventionelle Maßnahmen. Offensichtlich will man diesen Eindruck in diesem Teil Österreichs bestätigen. Heime künftig nur mehr gemeinnützig, so ist eine Meldung der Niederösterreichischen Nachrichten überschrieben, die man sicher in die Rubrik außerhalb der Reihe tanzen verbuchen kann.

In Deutschland diskutieren wir seit Jahren über die Auswirkungen des seit Jahren in der Altenpflege zu beobachtenden Anteilsgewinn der privat-gewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen. Die stellen in der ambulanten Pflege schon seit längerem die Mehrheit, bei den Pflegeheimen marschieren diese Anbieter auf die 50 Prozent-Quote zu. Und immer wieder wird man mit dem Argument konfrontiert, dass man eigentlich im Bereich der Altenpflege keine gewinnorientierten Anbieter zulassen sollte, vor allem nicht dann, wenn es sich bei diesen Unternehmen um Kapitalgesellschaften und Investoren handelt, denen es aus ihrer Sicht verständlich vor allem um eine möglichst hohe Rendite geht, die man aber in der Pflege alter Menschen angesichts des sehr hohen Anteils der Personalkosten über kurz oder lang nur über eine Absenkung der Personalkosten erreichen kann – und/oder über teilweise windige Geschäftsmodelle mit Betriebs- und Immobiliengesellschaften, bei denen die Kosten auf die Betroffenen abgewälzt werden können.

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Pflege-TÜV 2.0: Noten werden abgeschafft. Also nicht in den Schulen, aber in der Pflege und dort soll schrittweise ein neues „Pflegetransparenzsystem“ eingeführt werden

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über die „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden genommen wurden, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. Bisher liegt die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen.

So beginnt der Beitrag Neuer Anlauf beim „Pflege-TÜV“: Jetzt wird aber wirklich alles besser. Oder doch nicht? vom 22. November 2018. Die Absichten bei der Einführung des Systems waren die besten. Mit einem Benotungssystem für Pflegeheime sollten „schwarze Schafe“ kenntlich gemacht, der Wettbewerb gefördert und den „Kunden“ ein verlässlicher Qualitätsüberblick geboten werden. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 300.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen jedes Jahr einen Heimplatz suchen, eine ehrenwerte und wichtige Sache. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Doch einige Jahre nach seiner Einführung gaben Experten dem sogenannten Pflege-TÜV selber mieseste Noten. Irgendwann hat man auch in der Politik ein Einsehen gehabt, dass es so nicht weitergeht. Der Gesetzgeber hat daraufhin im Jahr 2015 die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie die Krankenkassen verpflichtet, bis zum Frühjahr 2017 ein neues Bewertungsverfahren zu entwickeln – aber die kamen wie so oft nicht termingerecht in die Puschen.

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