Auf nach Österreich? Mit einem vergleichenden Blick auf die Rente hier und dort wäre das naheliegend. Für die Rentner in Deutschland

Das war ja zu erwarten. Das Gesamtkonzept zur Alterssicherung, das die Bundessozialministerin Andrea Nahles gestern der Öffentlichkeit präsentiert hat, wird von vielen kritisch kommentiert. Das kann bei so einem Thema auch nicht wirklich überraschen. Vor allem ihr Vorschlag, eine „Haltelinie“ beim absinkenden Rentenniveau einzuziehen und das bei 46 Prozent bis 2045 zu stabilisieren, sorgt für strittige Diskussionen. So hat sich der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm zu Wort gemeldet, er hält das von Nahles vorgeschlagene Mindest-Rentenniveau von mindestens 46 Prozent für nicht ausreichend: „Die Rente muss höher sein als die Grundsicherung, sonst verliert das System seine Legitimität. Ein Niveau von 46 Prozent wird dafür nicht reichen“, so wird er in dem Artikel Blüm und Riester kritisieren Rentenkonzept zitiert. Aber viele Kommentatoren argumentieren so wie Thomas Öchsner von der Süddeutschen Zeitung, der unter der bezeichnenden Überschrift Wer soll das bezahlen? schreibt:

»Nahles hat auch recht, wenn sie eine neue langfristige Haltelinie beim Rentenniveau und bei den Beitragssätzen fordert. Wer das Rentenniveau ins Bodenlose fallen lässt, untergräbt die Legitimation der Rentenversicherung … Jedoch ist die Ministerin übers Ziel hinausgeschossen. Man kann darüber reden, die gesetzliche Haltelinie von mindestens 43 Prozent des Durchschnittslohns über 2030 hinaus zu stabilisieren. Die 46 Prozent, die Nahles anpeilt, werden allerdings viel zu teuer.« 

Es geht hier gar nicht um die Frage, warum das eigentlich so sein soll (vgl. dazu mein Hinweis auf die eigentliche Finanzierungsfrage als zentrale Baustelle der rentenpolitischen Diskussion, die aber weiterhin gemieden wird, in dem Beitrag Die Rente soll gesamtkonzeptionell verbessert werden. Aber welche Rente? Und der großen Koalition geht die Puste aus beim Anblick der wirklich großen Baustellen im Alterssicherungssystem vom 25.11.2016).
Auffällig ist hingegen, dass kaum bis gar nicht die eigentlich naheliegende Frage aufgerufen wird, wie hoch eigentlich viele Renten heute sind und wie hoch sie in Zukunft sein sollten.

Da kann es dann auch mal schnell zur Irritationen – um das nett auszudrücken – kommen, wenn man den vergleichenden Blick auf andere Länder richtet und feststellen muss, dass es den Menschen im Ruhestand deutlich besser geht als bei uns, was die Höhe der Rente angeht.
Und wenn so was dann auch noch in einer der vielen Talk-Shows passiert, dann zeigt sich sehr schnell, wer Experte ist und wer nur so tut.

Und im Ergebnis kann es dann zu solchen Schlagzeilen kommen: Staunen bei „Illner“: Warum gibt es in Österreich 40 Prozent mehr Rente?, so ist der Artikel von Tatjana Grassl überschrieben.

In »der Show von Maybrit Allner (ging es) um das Thema Rente – bis ein Praxis-Beispiel plötzlich sämtliche Teilnehmer verstummen ließ: In einem Einspieler wurden die Renten eines Österreichers und eines Deutschen miteinander verglichen. Das Ergebnis: Der österreichische Facharbeiter bekommt im Alter 40 Prozent mehr Rente als der deutsche. Dabei verdienen beide das gleiche Bruttogehalt.«

»Wie kann das sein? Auch Illners Gäste konnten sich das nicht erklären: Weder der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt noch der Uni-Professor Antonio Brettschneider waren in der Lage, die Diskrepanz zu erklären.«

Die Bewertung Antonio Brettschneider betreffend ist so nicht zutreffend, in anderem anderen Artikel (vgl. Nicht einmal Wirtschaftsweise blicken bei der Rente durch) wird darauf hingewiesen, dass er folgendes ausgeführt hat: Zum einen zahlen Selbständige in die Rentenversicherung ein, zum andern habe Österreich das politisch so entschieden. „Es geht auch anders als in Deutschland.“ Das ist zumindest schon mal eine Annäherung an die rentenpolitische Wirklichkeit.

Dass aber der Wirtschaftsweise Schmidt die erhebliche Diskrepanz nicht erklären kann, liegt nahe, er ist eben kein Experte für Rentenpolitik und sonstige sozialpolitische Fragen – wie seine vier anderen Mitstreiter im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung übrigens auch nicht. Dennoch nehmen sie jedes Jahr ganz selbstverständlich in Anspruch, die gesamte Sozialpolitik zu kommentieren und zumeist völlig einseitige Ratschläge zu erteilen (vgl. dazu am Beispiel des erst vor kurzem veröffentlichten Jahresgutachtens 2016/17 der „fünf Wirtschaftsweisen“ meine Kritik in dem Beitrag Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig vom 2. November 2016).

Folgendes Bespiel wurde in der Illner-Sendung präsentiert:

Zwei Fachharbeiter  verdienen je rund 50.000 Euro im Jahr. Einer arbeitet als Schweißer bei Lufthansa Technik in Hamburg arbeitet in Deutschland, der andere als Elektriker bei einem Autohersteller in  Österreich. Wenn der Deutsche (Jahresbrutto 52.000 Euro) in Rente geht, kann er aus der gesetzlichen Rentenkasse mit einer monatlichen Zahlung von 2.211 Euro rechnen.

Der Österreicher (Jahresbrutto 49.000 Euro) kann dagegen laut seinem Rentenbescheid mit 2.956 Euro Rente rechnen – und das sogar 14 mal im Jahr, weil Rentner in der Alpenrepublik auch Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen. Auf den Monat gerechnet sind das rund 3.500 Euro brutto.

Damit kommt der Österreicher auf eine Jahresrente von 41.384 Euro, der Deutsche aber nur auf 26.539 Euro. Ein Unterschied von fast 40 Prozent.

Tatjana Grassl ist in ihrem Artikel nun selbst auf Suche nach der Antwort auf die Frage, wie es denn zu so einem erheblichen Unterschied kommen kann, gegangen und hat das hier bezogen auf das offensichtlich anders funktionierende Rentensystem der Österreicher herausgefunden:

»In Österreich sichert die gesetzliche Rentenversicherung den Lebensstandard der Pensionäre komplett ab, weitere Säulen der Altersvorsorge (Riester, betriebliche Rente) werden nicht staatlich gefördert.
Die Sozialabgaben zur Rentenversicherung betragen dort 22,8 Prozent des Bruttogehalts, liegen also höher als in Deutschland. Davon trägt der Arbeitnehmer 10,25 Prozentpunkte, also weniger als die Hälfte. 12,55 Prozentpunkte zahlt der Arbeitgeber.
In Österreich zahlen außerdem alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, auch Selbstständige. Ausgenommen sind lediglich Beamte, deren Pensionen aus einem anderen Topf bestritten werden.
Alle Personen ab dem Jahrgang 1955 besitzen ein sogenanntes Pensionskonto. Für jedes Jahr, in dem sie erwerbstätig waren, wird ihnen dort vom Staat 1,78 Prozent ihres jährlichen Bruttoverdienstes gutgeschrieben. Der Höchstbetrag liegt bei 4980 Euro brutto im Monat. Erreicht ein Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter, wird die angesammelte Summe auf dem Pensionskonto durch 14 geteilt. Daraus ergibt sich die monatliche Bruttorente.
In Österreich sind für Erwerbstätige 14 Monatsgehälter üblich, es gibt also volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In diesen Genuss kommen auch die Rentner.«

Dass es diese Diskrepanz zugunsten der österreichischen Rente geben muss, ist jedem klar, der sich etwas mit den System-Unterschieden befasst hat. Dazu reicht es, die entsprechenden Fachdiskussion und die dort vorgebrachten Veröffentlichungen zu verfolgen.

Anfang 2016 wurde beispielsweise diese Studie vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung publiziert:

Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Josef Wöss, Rudolf Zweiter (2016): Alterssicherung in Deutschland und Österreich: Vom Nachbarn lernen? WSI-Report Nr. 27, Düsseldorf, Januar 2016

Eine Zusammenfassung der Studie wurde unter diese Überschrift gestellt: Rente: Deutsche oft schlechter abgesichert als Österreicher: In Österreich konzentriert sich die Altersversorgung nach wie vor weitgehend auf die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), in die auch die Selbständigen einbezogen wurden und deren Bestimmungen schrittweise für Beamte zur Anwendung kommen. Eine der Bedingungen für die besseren Leistungen in Österreich ist ein spürbar höherer Beitrag zur Rentenversicherung. Die gesamte Beitragsbelastung für Beschäftigte ist im Vergleich zu Deutschland allerdings nur höher, wenn man die 4 Prozent Beitragssatz zur zusätzlichen Riester-Vorsorge nicht mit einrechnet, die in Deutschland die Beschäftigten selbst aufbringen müssten, um eine gewisse Kompensation der Kürzungen der umlagefinanzierten Rente ausgleichen zu können, was sie tun können, aber nicht müssen.

In Österreich ist das Rentenniveau deutlich höher als in Deutschland, wo es sich zudem auf dem kontinuierlichen Sinkflug befindet.

Angesichts der selbst von der OECD kritisierten besonders schlechten Absicherung der Geringverdiener im deutschen Alterssicherungssystem ist das hier interessant: Geringverdiener sind im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.
Kritiker werden sofort einwenden, dass dafür aber auch die Beitragssätze deutlich höher seien. Auch hier lohnt der genauere Blick:

»Die deutlich höheren GRV-Leistungen in Österreich sind mit einem deutlich höheren Beitragssatz verbunden. Er beträgt seit 1988 unverändert 22,8 Prozent, in Deutschland sind es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Rechnet man in Deutschland 4 Prozent Beitragssatz zur Riester-Vorsorge hinzu, dann sind die Beitragssätze in beiden Ländern fast gleich hoch. Dabei tragen die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag als die Beschäftigten (12,55 Prozent vs. 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist, wenn man die Beiträge zur Riester-Rente mit einrechnet.«

Die österreichische Rentenversicherung ist zudem als Erwerbstätigenversicherung ausgestaltet, auch die Selbständigen sind einbezogen. Zudem werden seit rund einem Jahrzehnt die vordem deutlich großzügigeren Regelungen zur Beamtenversorgung an das Leistungsniveau der GRV angeglichen.

In der Bewertung der vergleichenden Analyse wurde dann eine Schlussfolgerung vorgetragen, die gerade in diesem Tagen vor dem Hintergrund der aktuellen rentenpolitischen Beschlüsse der großen Koalition wie auch des „Gesamtkonzepts zur Alterssicherung“ der Ministerin Nahles an dieser Stelle ganz besonders hervorgehoben werden sollte, geht doch die Politik bei uns leider in die andere Richtung, also eine weitere Stärkung und ein Ausbau der Kapitaldeckung:

»Die Erfahrungen aus dem Nachbarstaat zeigten, dass eine starke öffentliche Alterssicherung bessere Ergebnisse bringt. So habe es sich als sinnvoller erwiesen, öffentliche Mittel in eine Stärkung der GRV unter anderem zur Aufstockung niedriger Renten zu investieren als damit kapitalgedeckte Zusatzvorsorge zu subventionieren, von der Besserverdienende am ehesten profitieren.«

Und wenn man denn schon meint, die betriebliche Altersvorsorge ausbauen zu müssen, dann sollte man sich durchaus eine österreichische Lerneinheit gönnen:

»Dort sind Arbeitgeber an der Finanzierung der – insgesamt wenig verbreiteten Betriebsrenten – verpflichtend mindestens zur Hälfte beteiligt. In Deutschland ist es dagegen möglich, dass der Arbeitgeber bei der „Entgeltumwandlung“ keine Beiträge leistet, so unter dem Strich sogar Lohnnebenkosten einspart und damit durch die Nutzung einer „betrieblichen Altersvorsorge“ sogar Zusatzgewinne erzielen kann.«

Der – zumindest von vielen Rentner sicher als erfolgreich wahrgenommene – Weg der Österreicher in der Rentenpolitik hat zwei Folgen bzw. Voraussetzungen: Zum einen handelt sich um eine politische Entscheidung, das Rentensystem so und nicht beispielsweise wie in Deutschland auszugestalten und das ganze führt natürlich auch zu höheren anteiligen Ausgaben, wenn man denn diese misst am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dieser Anteil lag in Deutschland bei 10,6 Prozent, während für Österreich 13,2 Prozent ausgewiesen werden. Das deutlich höhere Niveau der Renten hat seinen Preis.

Aber es gibt natürlich auch deutliche Kritik am österreichischen Weg in der Rentenpolitik. Eine in weiten Teilen sehr negative Besprechung dessen, was in unserem Nachbarland passiert (ist), findet man beispielsweise in dem Beitrag Die Pensionisten-Republik von Stephan Ozsváth. Schon der Beginn verdeutlicht, wohin die Reise geht: »Vorruhestand ist in Österreich beliebt, und viele der Frührentner beziehen auch noch Mehrfachpensionen. Das kostet den Steuerzahler viel Geld. Geld, das bei Zukunftsinvestitionen fehlt. Verlierer sind auch hier die Jungen.« In dem einseitigen Beitrag wird als einziger Experte der österreichische Sozialwissenschaftler Bernd Marin zitiert, der seit Jahren aggressiv gegen die offizielle Rentenpolitik im Alpenstaat argumentiert und diese dem sichereren Untergang geweiht sieht. Marin war bis 2015 Executive Director des European Centre for Social Welfare Policy and Research in Wien. Man sollte und darf diese massive Kritik am österreichischen System nicht unterschlagen, sollte sich mit ihr auseinandersetzen.

Zumindest die heutigen Rentner würden sicher eine klare Entscheidung treffen können, wenn sie wählen müssten. Was nicht heißt, dass das System in Österreich so bleibt, wie es ist. Aber derzeit ist es attraktiv – und eine Alternative zu dem, was in Deutschland zuweilen nur noch als „alternativlos“ dargestellt wird: immer weiter runter mit dem Rentenniveau und bloß nicht (noch) mehr ausgeben für die Alterssicherungspolitik.

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Saisonniers in der Schweiz sowie die Knechte und Mägde des 21. Jahrhunderts in Österreich

Bekanntlich hat sich die Schweiz hinsichtlich der Zuwanderung in eine Situation manövriert, die man als eine mehrfache Bredouille beschreiben muss. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte im Juli 2011 im Vorfeld der damaligen Schweizer Parlamentswahlen die eidgenössische Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ lanciert und ihren Wahlkampf unter das Thema „Masseneinwanderung stoppen!“ gestellt. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Initiative angenommen. Und seitdem haben die Regierungsverantwortlichen in den Schweizer Bergen eine Menge Stress, denn: Die Initiative beauftragt den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Sie verlangt auch die Änderung dem widersprechender Staatsverträge, also namentlich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen. Nur gibt es seitens der EU, was die vereinbarte Personenfreizügigkeit angeht, derzeit kein erkennbares Entgegenkommen, was angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Breit-Abstimmung in Großbritannien und den anstehenden Ausstieg aus der EU auch nicht zu erwarten ist.

Neben den nun im Raum stehenden Problemen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Beziehungen zur EU kommen natürlich ganz handfeste Probleme zum Vorschein, die vereinfacht gesagt darin bestehen, dass man – auch wenn viele sie eigentlich nicht mögen – auf Ausländer als Arbeitskräfte angewiesen ist, vor allem in den personalintensiven Branchen, wo zudem noch schlechte Arbeitsbedingungen, dazu gehören auch niedrige Löhne, vorherrschen, so dass man im Inland nicht genug Arbeitskräfte findet, die bereit sind, die Jobs zu erledigen.

Und der Personalbedarf in Branchen wie dem Bau, dem Tourismus und vor allem der Landwirtschaft ist hoch. Wie kommt man nun aber aus dem Dilemma, auf der einen Seite auf Druck auch einer erfolgreichen Volksabstimmung den Zuzug in die Schweiz begrenzen zu müssen, andererseits aber auch an die erforderlichen Arbeitskräfte zu kommen?

Diese Aufgabenstellung klingt wie die Quadratur des Kreises. Aber die Schweizer sind ja durchaus bekannt für ihre Erfindungen und zuweilen geht es vielleicht auch mit der Reanimation schon mal da gewesener Regelungen, die von der Mechanik her durchaus eine praktische Umsetzung des Mottos „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ versprechen:
Das sogenannte Saisonnierstatut war über Jahrzehnte eine international beachtete Schweizer Spezialität – freilich eine hoch umstrittene, berichtet Fabian Renz in seinem Artikel Das Revival der Saisonniers.

»Sein Zweck bestand darin, dem Bau, der Landwirtschaft und dem Tourismus genügend Arbeitskräfte zuzuhalten und gleichzeitig die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung tief zu halten: Nach spätestens neun Monaten mussten die Saisonniers die Schweiz verlassen; mindestens drei Monate pro Jahr hatten sie ausser Landes zu verbringen.«

In einem Bericht zur Ausländerpolitik aus dem Jahr 1991 wurde seitens des Bundesrats darauf hingewiesen, dass diesem Modell „Unmenschlichkeit“ vorgeworfen wurde. Aufgegeben wurde es Anfang der 2000er Jahr im Zuge der bilateralen Verhandlungen mit der EU.
Nun könnte es eine Wiederauferstehung erfahren, pikanterweise vorangetrieben von der im ländlichen Raum verankerten SVP, die doch die Masseneinanderungsinitiative auf den Weg und in ihr Ziel im Sinne einer Begrenzung der Zuwanderung gebracht hatte. Die SVP würde gerne das Saisonnierstatut in die von ihr erwünschte Kontingentsregelung einbauen und hat dafür auch Verbündete außerhalb der eigenen Partei.

Mittlerweile diskutiert man über „Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer bis zu neun Monaten“, die dann auch von Begrenzungen der Zuwanderung ausgenommen werden sollen.
Gleichsam als Preis, die alte Saisonarbeiterregelung wieder zu bekommen, könnten Zugeständnisse gemacht werden. »So war es den Saisonniers beispielsweise untersagt, ihre Frauen und Kinder in die Schweiz zu holen. Das Verbot des Familiennachzugs war in der Tat der menschenrechtlich wohl heikelste Aspekt des Modells.« Hier könnten weniger restriktive Regelungen eingeführt werden.

Daran soll es doch nicht scheitern, (wieder bzw. in Zukunft) an billige Arbeitskräfte zu kommen. Man muss nur flexibel genug sein.

Für die Gewerkschaften ist auch ein „Saisonnierstatut light“ indiskutabel. Daniel Lampart, Sekretariatsleiter des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB/USS), kritisiert: Ausländer mit befristetem Arbeitsvertrag und ebensolchem Aufenthaltsrecht könnten sich kaum gegen ihre Chefs wehren, und sie verdienten schlechter als Niedergelassene. Das führe auch zu Druck auf die Einheimischen.

Fazit von Fabian Renz: »Fest steht: Mit der Priorisierung von 9-Monate-Werktätigen kehrte die Schweiz zu ihren ausländerpolitischen Wurzeln zurück. Bevorzugt wären wieder Niedrigqualifizierte.«

Auch in Österreich gibt es zahlreiche kritische Stimmen und Widerstände gegen eine weitere Zuwanderung in das Land (vgl. dazu beispielsweise die Hintergrundsendung Hofburg, Alpen, Populismus des Deutschlandfunks vom 2. Oktober 2016) – obgleich man dort natürlich vor den gleichen bzw. ähnlichen Herausforderungen steht wie die Schweizer, was die Deckung des Arbeitskräftebedarfs angeht. Was das bedeutet, beschreibt Vanessa Gaigg in ihrem Artikel Die Knechte und Mägde des 21. Jahrhunderts, in dem es vor allem um die Erntehelfer geht.

»Österreicher findet man laut der Gewerkschaft bei Erntehelfern selten. Schlechte Löhne und Arbeitsbedingungen sind ihr Alltag.« Obwohl wir über körperliche Schwerstarbeit reden, ist die Entlohnung mehr als mager. Da ist z.B. Ilona, die seit 16 Jahren immer wieder im Burgenland arbeitet.

»Laut Kollektivvertrag für das Burgenland, wo Ilona arbeitet, müsste sie 6,23 Euro in der Stunde bekommen. Das Problem: In der Praxis bleibt es meist bei der Theorie, was die Bezahlung angeht. So gut wie nie hat Ilona das verdient, was ihr gesetzlich zusteht.«

2013 legten 70 rumänische Erntehelfer in Tirol erstmals in großem Stil die Arbeit nieder. Es folgten öffentlich geführte Auseinandersetzungen über Löhne und Arbeitsbedingungen, auch Gerichtsprozesse. Seitdem schauen auch die Gewerkschaften genauer hin und versuchen, Kontakt zu den ausländischen Saisonarbeitern aufzubauen.

»Viele Erntehelfer wohnen bei den Bauern selbst und übernehmen auch Tätigkeiten im Haushalt wie Bügeln, Kinder ins Bett bringen oder putzen. Das Verhältnis erinnert an jene von früheren Knechten und Mägden, nur dass die fremden Landarbeiter für ihr Quartier meist bezahlen müssen. Laut Melo kommen die meisten Erntehelfer aus Rumänien und Serbien. Aber auch Bosnier, Ukrainer, Polen und Ungarn trifft sie viele.«

Österreicher suche man auf den Feldern meist vergeblich. Die meisten Bauern würden die Saisonniers sowieso bevorzugen, Experimente mit Österreichern würden oft darin enden, dass diese nach drei Tagen die anstrengende Arbeit wieder abbrechen.
Das nun wieder ist eine Erfahrung, die auch aus Deutschland berichtet wird.

Auch in Deutschland basiert die Funktionsfähigkeit ganzer Branchen auf der Beschäftigung von Saisonarbeitern, Entsendearbeitnehmern, Scheinselbständigen usw. Man sollte sich hin und wieder daran erinnern, wenn wieder Wellen der Ablehnung und der Geringschätzung Ausländern gegenüber durch das Land (und die anderen Ländern) schwappen. Darüber hinaus sind alle Akteure gefordert, die Saisonniers zu schützen, gerade weil sie oftmals nicht nur die verletzlichsten Glieder am Anfang einer Wertschöpfungskette sind, sondern auch die schwächsten Glieder, so dass sie selbst erheblich eingeschränkt sind hinsichtlich des Widerstands gegen Ausbeutungsstrukturen.

Häusliche Betreuung und Pflege: Eine völlig berechtigte Skandalisierung, wenn hier „Sklavinnen“ unterwegs sind. Aber zugleich die bohrende Frage: Was tun?

Immer wieder tauchen sporadisch solche Artikel in den Medien auf: »Rund um die Uhr, unterbezahlt und unversichert. „Pflegesklavinnen“ nennen manche diese Menschen, oft aus Osteuropa, die teilweise weniger als 800 Euro im Monat verdienen – für einen Job, für den es eigentlich drei Pflegekräfte bräuchte. Die Frauen, selten Männer, arbeiten als 24-Stunden-Kräfte, auch „Live-Ins“ genannt, in Privathaushalten. Von dort aus versorgen sie Menschen Tag und Nacht, gehen einkaufen, kochen, geben Tabletten und sind Gesprächspartner. Und weil sie keine Rechte haben, werden sie oft mit Füßen getreten.« Damit beginnt Daniel Drepper seinen Beitrag, den er unter die aufrüttelnde Überschrift Sklavinnen, die uns pflegen gestellt hat.

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine Schattenwelt, was sich dann auch in den Zahlen niederschlagen muss: Experten schätzen, berichtet Drepper weiter, dass es zwischen 100.000 und 300.000 – ganz überwiegend Frauen – sind. Eine Studie für das polnische Arbeitsministerium geht davon aus, dass 94 Prozent dieser Frauen illegal in Deutschland arbeiten. 

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