Arbeitnehmer entsorgen: Multi-Outsourcing der Beschäftigten in Zombie-Gesellschaften. Ein Beispiel aus der Welt der Möbelhäuser

Viele werden ihn schon mal gesehen haben – den überdimensionierten Stuhl, das Markenzeichen des österreichischen Möbelhändlers  XXXLutz. Die XXXLutz Gruppe betreibt rund 240 Einrichtungshäuser in acht europäischen Ländern und hat im Geschäftsjahr 2014/15 einen Umsatz von 3,44 Milliarden Euro (+ 19 Prozent) erwirtschaftet. Das Unternehmen wurde 1945 gegründet und im Laufe der Jahre entwickelt sich der Produktionsbetrieb und Vertrieb für Handwerkskunst zu einem stetig wachsenden Möbelhändler. In Deutschland gibt es nach Unternehmensangaben 37 Einrichtungshäuser mit insgesamt mehr als 10.500 Mitarbeitern. Man sollte jetzt aber nicht vorschnell denken, dass es sich dabei um Mitarbeiter des Unternehmens XXXLutz handelt. Also eigentlich natürlich schon, aber formal sieht das anders aus. Dieses Unternehmen bewegt sich offensichtlich in der Premier League derjenigen, die versuchen, mithilfe eines unüberschaubaren Geflechts an Zombie-Gesellschaften den faktischen Konzern nach außen nur als Marke daherkommen zu lassen. »Der Konzern hat praktisch alle seine europaweit rund 20.000 Mitarbeiter in Dienstleistungsgesellschaften ausgegliedert, die formal als eigenständig gelten, kaum Eigenkapital besitzen und vertraglich an den jeweiligen Standort gebunden sind. Bei Kündigung des Kontrakts geht die Gesellschaft umgehend in Insolvenz, die Beschäftigten verlieren ihren »Arbeitgeber« und werden entlassen«, kann man den Hintergrundinformationen in dem Artikel »Über Nacht entlassen« entnehmen. Und das ist in diesem Fall eben nicht nur Theorie.

Bereits vor einigen Jahren hat man handfeste Erfahrungen machen müssen, dass die das auch so meinen. So wurden 2009 Vorwürfe gegen das Unternehmen laut aufgrund des rüden Umgangs mit den Mitarbeitern (vgl. dazu beispielsweise Erneut schwere Vorwürfe von verdi gegen Möbelhändler XXXLutz, da ging es vor allem um schwere Arbeitszeitverstöße). 2010 wurde die Frage aufgeworfen: „Scheckbuch-Mitbestimmung“ bei XXXLutz? Dazu auch dieser Artikel: 85.000 Euro für eine Betriebsrätin: »Betriebsräte und Ver.di werfen dem Konzern Scheckbuch-Mitbestimmung vor: Er habe lästige Arbeitnehmervertreter mit üppigen Abfindungen herausgekauft. Das Unternehmen schweigt dazu.« Und im darauf folgenden Jahr musste erneut kritisch berichtet werden, so in dem Beitrag „Miese Stimmung bei XXX-Lutz-Mitarbeitern“ des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO am 12.09.2011, an dem auch der Verfasser als Interviewpartner beteiligt war. In dieser Sendung wurde auch schon angesprochen, dass Mitarbeiter eine Filiale in rechtlich formal selbständige Gesellschaften ausgelagert wurden.

Und auch diesem Jahr hat das Unternehmen Schlagzeilen produziert: »Die erste Arbeitswoche im Februar begann mit einer fiesen Überraschung: Als die Mitarbeiter der Verwaltung Zentrallager bei Mann Mobilia in Mannheim zur Arbeit erschienen, standen da eine Menge Wachleute und Sicherheitsmenschen vor dem Eingang zum Betrieb. Keiner der fast 100 Beschäftigten durfte rein, dafür wurden Briefe verteilt, in denen der Arbeitgeber mitteilte, man sei ab sofort von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Wer sich auskennt weiß: Das ist so was wie die Vorstufe der Kündigung.« So die Darstellung in dem Blog-Beitrag „20 Jahre gearbeitet und dann vom Hof gejagt“. Das Möbelhaus Mann Mobilia gehört seit 10 Jahren zur XXXLutz-Gruppe.
Übrigens keineswegs ein Novum: 2013 handelte das Unternehmen in München schon mal fast genauso. Damals ließ man 160 Beschäftigte einfach nicht mehr in den Betrieb. Das dortige Möbelhaus wurde bald geschlossen, der Schlussverkauf von Angestellten anderer Filialen erledigt.
Dahinter steckt ein System, so der Blog-Beitrag: XXXLutz wachse im Markt sehr aggresiv und schluckt einen Konkurrenten nach dem anderen: Sechs Möbelhäuser übernimmt man auf diese Art pro Jahr. Die gekauften Betriebe werden anschließend „optimiert“, was die Struktur der Belegschaft und natürlich deren Bezahlung betrifft.

In Mannheim waren nicht nur die 99 Beschäftigten betroffen, das Unternehmen wollte gleich noch den Betriebsrat vom Gelände vertreiben. Dessen Räume seien wegen Umbauarbeiten nicht mehr benutzbar, so die lapidare Begründung. Das Gremium solle woanders hingehen. Der Betriebsrat hat sich das nicht gefallen lassen – und das erfolgreich: Arbeitsgericht gibt Betriebsrat Recht, meldete der SWR.

Die Hintergründe werden in einem Interview mit Dirk Nagel angeleuchtet: »Über Nacht entlassen«, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Darin führt er aus:

»Sämtliche Mitarbeiter sind in Dienstleistungsgesellschaften ausgegliedert, wodurch die Holding in Österreich für die deutschen Unternehmen alle ihre Vermögenswerte strikt vom Bereich der Beschäftigten trennt.«

Von den rund 10.000 Beschäftigten in Deutschland steht aufgrund dieser Strategie keiner auf der Gehaltsliste von Lutz. Selbst in der Deutschlandzentrale in Würzburg haben wir es angeblich mit 13 Gesellschaften zu tun, die formal allesamt als unabhängig gelten. Es wird von insgesamt 400 Gesellschaften berichtet, in die sich die Lutz-Gruppe aufteilt. Offensichtlich handelt es sich hier um Zombie-Gesellschaften. Zu den (möglichen) Vorteile für das Unternehmen berichtet Dirk Nagel:

»In der Regel gehört das Möbelhaus oder der Lagestandort einer Gesellschaft in Lutz-Hand, der mindestens zwei bis fünf, manchmal auch mehr Servicegesellschaften zuarbeiten. Diese Einheiten sind formal eigenständig, einzig über einen Dienstleistungsbesorgungsvertrag mit Lutz verbunden und verfügen über kein eigenes Vermögen. Wenn etwas einmal nicht so läuft, wie man sich das in Österreich wünscht, dreht Lutz den Hahn zu, der Vertrag wird gekündigt und die Gesellschaft verliert ihren einzigen Auftraggeber. Weil diese Firmen kein Kapital, ja nicht einmal eigene Kugelschreiber besitzen, ist dann auch kein Geld für einen Sozialplan da … Auf alle Fälle ermöglichen es die Strukturen, schnell und günstig »überschüssiges« Personal bzw. Gesellschaften loszuwerden, die Lutz nicht mehr braucht. Selbst da, wo es Betriebsräte gibt, lassen sich Abfindungsansprüche kaum durchsetzen, weil einfach keine Mittel für einen Interessenausgleich da sind. Damit werden alle Haftungsfragen ad absurdum geführt.«

Nun kann man einwenden: Dass Konzerne Tochtergesellschaften abspalten und auf Outsourcing setzen, ist ja heute fast schon normal. Gibt es eine eigene „Qualität“ bei dem, was XXXLutz betreibt? Dazu Nagel:

»Die Methode ist nicht neu und wird auch von anderen praktiziert, beispielsweise von Kliniken, die ihren Reinigungsdienst oder ihre Küchen ausgliedern. Lutz treibt dies aber wie kein anderer Konzern auf die Spitze und degradiert die Mitarbeiter zur reinen Verschiebemasse, die den Konzernführern schutzlos ausgeliefert ist. Man stelle sich vor, BMW machte das so, hätte keinen einzigen Mitarbeiter mehr unter Vertrag und VW und Siemens ahmten es nach. Dann hätten sich Dinge wie Mitbestimmung und Tarifverträge bald ganz erledigt.«

Es überrascht nicht wirklich, dass Lutz sich strikt weigert, Tarifverträge abzuschließen. Außerdem ist die Ausbildungsquote sehr hoch, was nur scheinbar gut ist, weil es hier zur Kostensenkung eingesetzt wird. Das Resultat: Gegenüber tarifgebundenen Unternehmen hat Lutz etwa 30 Prozent Kostenvorteile.

Und so was ist in dieser Branche Gold wert. Zu deren Zustand vgl. beispielsweise die Sendung Ausverkauft – Deutschlands Möbelbranche in der Krise. Ein Beitrag in dieser Sendung setzt sich auch und eben nicht zufällig auseinander mit XXXLutz: „Nur was für Große: Konzentration im Möbelhandel und die Folgen – Beispiel XXXLutz“, so ist der überschrieben. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch dieser Artikel: Einrichtungshäuser liefern sich irrwitzige Rabattschlachten, Billigimporte vermiesen den Herstellern das Geschäft, so der Beitrag Ende der Gemütlichkeit aus dem vergangenen Jahr.

Und als Parallele hinsichtlich der Outsourcing-Strategie wurde der Bereich der Krankenhäuser bereits angesprochen. Welche Ausmaße das angenommen hat, wurde vor kurzem hier in einem eigenen Beitrag zu den Helios-Kliniken behandelt: Missbrauch von Werkverträgen gibt’s nicht. Sagen die einen. Wie wäre es mit einem Blick auf ein „nahezu unüberschaubares Geflecht an Tochter- und Enkelfirmen“? vom 08.02.2016.

Interessanterweise mehren sich auch im betriebswirtschaftlichen Lager die kritischen Stimmen, ob das ein sinnvoller Weg ist – unabhängig von den negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten. So findet man in der „Ärzte Zeitung“ diesen Artikel: Service GmbHs für Kliniken oft defizitär.  Dort wird auf der einen Seite herausgearbeitet, warum es diesen Ausgründungsboom überhaupt gegeben hat:

»“Soweit Häuser bei der Gründung von Servicegesellschaften ihre Funktion als Organmutter und Mehrheitsgesellschafter behalten, müssen sie intern, im Organkreis, keine Mehrwertsteuer zahlen und können Mitarbeiter zu günstigeren Tarifen beschäftigen“, erläutert Lenhard die Vorteile einer eigenen Service GmbH. Diese Tarifstrukturen und umsatzsteuerlichen Effekte hätten in den vergangenen Jahren in größeren deutschen Kliniken zu dem Trend geführt, 100-Prozent-Gesellschaften zu gründen.«

Doch dieses interne Outsourcing rechnet sich laut einer Studie zur Marktfähigkeit von Servicegesellschaften nur bedingt. Man kann davon ausgehen, dass die Hälfte der rund 450 krankenhauseigenen Service-GmbHs in Deutschland die angestrebten Einsparziele nicht erreicht, so eines der Ergebnisse der Studie der Ingenieurs- und Projektmanagementgesellschaft Curatis.

Wenn schon nicht die Würde des Arbeitnehmers handlungsleitend wirkt, dann vielleicht solche Botschaften aus dem Reich der Kosten- und Renditenrechner.

Netto, immer wieder Netto. Die ganz harte Nuss unter den Billig-Discountern hinsichtlich schlechter Arbeitsbedingungen. Und die scheitern an einem Bonbon, der einer Verkäuferin zum Verhängnis werden sollte

Dass die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel, vor allem bei den Discountern, seit Jahren immer wieder Thema der kritischen Berichterstattung sind, ist nicht neu und verwundert auch nicht, wenn man sich den brutalen Preis- und daraus resultierend Kostendruck anschaut. Die Margen sind ausgereizt, die Zulieferer ausgequetscht, da bleiben nur die eigenen Mitarbeiter, wenn es um Kostensenkung geht. Und seit die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 die Allgemeinverbindlichkeit des tariflichen Regelwerks aufgehoben hat, schwillt die Akte mit Berichten über Lohndumping(versuche) in der Branche von Jahr zu Jahr an. Ein Unternehmen taucht dabei auch in der Berichterstattung als eine ganz harte Nuss immer wieder auf: Netto Marken-Discount*. Eine harte Nuss deshalb, weil die sich überhaupt nicht beeinflusst zeigen von den vielen kritischen Berichten, die schon geschrieben oder ausgestrahlt wurden (vgl. dazu nur zwei Beispiele von ganz vielen: Bereits im Jahr 2011 gab es bei Frontal 21 einen kritischen Beitrag über die Arbeitsbedingungen bei Netto, das Video kann man hier anschauen: Schikane: Netto-Mitarbeiter packen aus – Ausnutzung und brutales Klima vom 14.06.2011. Und 2015 wurde eine längere Dokumentation ausgestrahlt: Das System Netto. Überstunden und Geld vom Staat. Und auch in diesem Blog wurde immer wieder über die Arbeitsbedingungen und die Hintergründe der vielen notwendigen Skandalisierungen berichtet, dazu eine Auswahl an Beiträgen). Um so mehr darf man sich freuen, wenn die mal eins auf die Ohren bekommen. Das ist jetzt geschehen. Durch das Arbeitsgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Arbeitsgericht Paderborn: Kündigung wegen Bonbonlutschens war unwirksam, so ist dazu eine Meldung der Gewerkschaft ver.di überschrieben.


Jetzt müssen wir erst einmal den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schwer fällt, zu glauben, dass das in der Wirklichkeit abgelaufen ist – in einem Roman hätte man gedacht, dem Autor geht die Phantasie durch:

»Eine Netto-Kassiererin bekam die fristlose Kündigung, weil sie angeblich während der Arbeit einen Bonbon gelutscht habe, der ihr auch noch aus dem Mund gefallen sei. Der Arbeitgeber behauptet, ein Kunde habe sich per E-Mail beschwert.«

Bereits an dieser Stelle wird man schlucken und versucht sein, sich vorzustellen, was es an Willkürherrschaft bedeuten würde, wenn Arbeitgeber über so eine Schiene freies Schussfeld auf Mitarbeiter bekommen.

Die Betroffene sieht das natürlich ganz anders: „Diesen Vorfall gab es nicht“, sagt die Kassiererin. Das sei nur vorgeschoben, um sie loszuwerden.

Das ist keineswegs unplausibel, man muss dazu wissen, dass diese Frau vor einiger Zeit in einem Frontal 21-Bericht aufgetaucht ist. Angela Webster vermutet, man wollte sie loswerden, weil sie aufgedeckt habe, dass bei Netto Fehlstunden trotz Krankmeldung als Minusstunden verbucht werden. Darüber wurde damals berichtet.

Jeder, der Netto nur etwas kennt, kann sich gut vorstellen, dass das Unternehmen so etwas nicht vergisst.

Insofern ist es naheliegend, dass man hier etwas konstruiert hat, um sich der missliebigen Kassiererin zu entledigen. Die Entlassungsgründe bezogen sich dann auch nicht nur auf den Bonbon, sondern ergänzend wurde ausgeführt, sie habe „schlecht“ über ihren Arbeitgeber geredet. Hat sie nicht, sie hat nur aufgedeckt, dass das Unternehmen klar gesetzeswidrig gehandelt hat. Auch dieser Fall ging vor das Arbeitsgericht. Das Gericht forderte den Arbeitgeber auf, er solle die Minusstunden erklären. Netto begründete mit einem technischen Versehen und löschte kurzerhand das Minus vom Stundenkonto, gab aber ansonsten keine Erklärung. Nun also der nächste Vorstoß.

»Da die 43jährige Kassiererin, Angela Webster, ver.di-Mitglied ist, wird sie vom DGB-Rechtsschutz vertreten. Die 24-Stunden-Kraft der Paderborner Netto-Filiale klagt auf Wiedereinstellung und gewinnt vor dem Arbeitsgericht. Einer der Gründe ist, dass sich die stellvertretende Filialleiterin, die den Vorfall bezeugt hat, an dem fraglichen Tag im Urlaub befand. Auch die Herkunft der angeblichen Beschwerde-E-Mail ist bis heute ungeklärt.«

Auch das ZDF-Politikmagazin hat in dieser Woche in seiner Rubrik „Nachgehakt“ über den Fall der Angela Webster berichtet. Das kann man in diesem Video anschauen.

Nun also die positive Entscheidung des Arbeitsgerichts. Allerdings ist die Partie noch nicht beendet, der Arbeitgeber will das Urteil erst einmal „prüfen“.

Und die werden richtig sauer sein bei Netto, denn sie wollten die Frau – offensichtlich als problematischer Unruheherd identifiziert – unbedingt loswerden. Vor dem Prozess haben sie ihr sogar eine Abfindung angeboten, wenn sie sich vom Acker macht. Das hat sie abgelehnt:

„Die Wahrheit ist nicht käuflich“, sagt sie. Zum Gehen sei sie nicht bereit. Sie sei auf ihre Arbeit angewiesen.

Und das hier wird die Master of Billigdiscount in Rage bringen:

In zwei Jahren will sie selbst für den Betriebsrat kandidieren.

Genau solche Leute wollte und will man unbedingt „entsorgen“. Man kann ihr nur viel Kraft (und viel Solidarität der anderen Beschäftigten) wünschen auf diesem Weg.

*) Es wird in der Berichterstattung und auch in diesem Blg-Beitrag immer verkürzt von „Netto“ gesprochen, anzumerken bleibt, dass es sich hier um das Unternehmen „Netto Marken-Discount“ handelt. Der Hinweis ist wichtig, denn es gibt ein weiteres Unternehmen, das auch als Discounter ebenfalls unter dem Label „Netto“ agiert: NETTO Deutschland. Das Unternehmen betreibt inzwischen über 340 Märkte, die sich auf die Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verteilen. Dieses Unternehmen gehört seit dem 1.1.2013 zu 100 % der Dansk Supermarked A/S

Das Gefälle der Sozialabgaben in der EU, der Europäische Gerichtshof (EuGH) und ein Kläger, den es gar nicht gibt, in einem Verfahren von grundsätzlicher sozialpolitischer Bedeutung. Mehr als peinlich

Wir sprechen hier nicht über irgendein Feld-, Wald- und Wiesen-Gericht, sondern über den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Und die Entscheidungen dieses Gremiums spielen auch in der Sozialpolitik eine immer bedeutsamere Rolle. Man nehme als Beleg für diese Bewertung nur die neueste Entscheidung des EuGH aus dem September 2015 zur Frage nach einem Anspruch auf Sozialleistungen von EU-Bürgern in einem anderen EU-Staat – für Deutschland nicht nur grundsätzlich von Relevanz, sondern in dem angesprochenen Fall hatte das Bundessozialgericht (BSG) selbst den EuGH angerufen mit der Bitte um eine Entscheidung (vgl. dazu ausführlicher Ist das alles kompliziert. Der EuGH über die Zulässigkeit der Nicht-Gewährung von Sozialleistungen für einen Teil der arbeitsuchenden EU-Bürger vom 15.09.2015 sowie zu den sich daran anschließenden Entscheidungen des BSG, die nun bei uns einige Verwirrung ausgelöst haben: Griechisch-rumänisch-schwedische Irritationen des deutschen Sozialsystems. Das Bundessozialgericht, die „Hartz IV“-Frage bei arbeitsuchenden „EU-Ausländern“ und eine Sozialhilfe-Antwort vom 03.12.2015). Man mag bereits an diesem Beispiel erkennen, dass wir es mit sozialpolitisch hoch brisanten Fragen zu tun haben, zu denen sich der EuGH nicht nur äußert, sondern zu dem Urteile mit handfesten Folgen gefällt werden. Wenn das so ist, dann muss man sich natürlich darauf verlassen können, dass dieses Gerichtssystem nicht missbraucht werden kann. Allerdings muss man daran einige Zweifel bekommen, wenn man sich mit dem folgenden Sachverhalt beschäftigt:

In seinem Artikel Der Kläger, der nie klagte berichtet Thomas Kirchner über einen nur auf den ersten Blick skurrilen Fall: Beim EuGH gibt es einen offiziellen Fall Namen „Chain gegen Atlanco“, doch der Pole Bogdan Chain hat nach eigener Aussage überhaupt keine Klage eingereicht.

Möglicherweise, so Kirchner, sind wir hier mit einer einzigartigen Schein-Klage konfrontiert, die um ein Haar die europäische Sozialgesetzgebung beeinflusst hätte. Und es geht nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, sondern um die Frage, wo Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres in mehr als zwei EU-Staaten tätig sind, ihre Sozialabgaben bezahlen. Damit geht es hier um einen Sachverhalt, der etwa drei Millionen Arbeitnehmer in der EU betrifft. So viele sind im Laufe eines Jahres in mehr als zwei EU-Staaten tätig. »Wo aber zahlen sie Sozialabgaben? Um die Sache zu vereinfachen und die Mobilität der Bürger nicht zu behindern, entscheidet in der EU in diesem Fall der Registrierungsort des Arbeitgebers.«

Jeder, der auch nur eine kleine Vorstellung hat von den unterschiedlichen Abgabenniveaus innerhalb der EU, kann sich bereits an dieser Stelle vorstellen, was es bedeutet, wenn man das gegebene Gefälle bei der Sozialabgabenbelastung gezielt nutzen kann, um damit Personal in einem anderen, „hochpreisigen“ EU-Land anzubieten und einzusetzen. Auf so eine Idee ist auch das Unternehmen Atlanco gekommen – und gleich am Anfang der Geschichte werden wir Zeuge einer dieser „interessanten“ Unternehmenskonstruktionen in der EU, die natürlich einen ganz bestimmten Zweck verfolgen:

»Der irischen Leiharbeiter-Firma Atlanco passte das hervorragend: Sie war auf Zypern gemeldet, wo die Sozialabgaben sehr niedrig sind. So konnte sie ihre Leute in Nordeuropa zu konkurrenzlos günstigen Bedingungen einsetzen.
Den EU-Staaten gefällt die Regelung weniger, denn sie müssen ihren Bürger Sozialleistungen gewähren, egal wo sie eingezahlt haben. 2011 entzog Zypern den Iren ohne weitere Erklärungen die Erlaubnis, woraufhin Atlanco klagte, um sein lukratives Geschäftsmodell zu retten. Im April 2014 leiteten die zypriotischen Richter den Fall nach Luxemburg weiter, wo er die Verfahrensnummer C 189/14 erhielt.«

Was aber hat Bogdan Chain aus dem südostpolnischen Stalowa Wola mit dieser Angelegenheit zu tun? Er »hatte tatsächlich einige Jahre für Atlanco gearbeitet. Und er war mehrmals Opfer des EU-Systems geworden: Norwegen hat Sozialabgaben von ihm eingefordert, die er eigentlich schon in Zypern bezahlt hatte, und Polen weigert sich, die Arztkosten zu bezahlen, die nach einer Herzattacke Chains 2014 anfielen.« So weit, so zutreffend – aber mit der in Luxemburg anhängigen Klage hat er dennoch rein gar nichts zu tun, so dass die Annahme naheliegt, dass Atlanco sich seiner Personalakte bedient hat, um einen fingierten Fall zu konstruieren.

Irische Journalisten fanden heraus, »dass der Anwalt, der Chains Sache anfänglich auf Zypern vertrat, niemals Kontakt mit seinem Mandanten hatte; seine Instruktionen habe er vielmehr von einer Brüsseler Anwaltskanzlei erhalten. Die wiederum handelte offenbar gleichzeitig im Auftrag von Atlanco, was standeswidrig wäre.«

Über das Unternehmen und deren Lohndumping-Praktiken wurde bereits vor einiger Zeit berichtet, so beispielsweise in diesem Artikel der European Federation of Building and Woodworkers (EFBWW): Another shocking documentary on cross-border social dumping practices of Atlanco Rimec:

»Polish workers, employed via local Polish subsidiaries of Atlanco Rimec, are offered Cypriot working contracts, even if they have never been in Cyprus. This “letterbox trick” is being abused on a large scale in order to post workers to large building sites as “cheap workers”. Although the company has been subject of various investigations and has been condemned several times, it continues to exploit workers as “disposable commodities” … Unfortunately, the Atlanco Rimec case is not unique. All over Europe there are labour agencies exploiting posted workers on a massive scale. Internal estimates of the EFBWW show that approximately one million workers are exploited as posted workers annually.«

Aber nun wird ja alles gut, nachdem offensichtlich geworden ist, wie es sich in Wirklichkeit verhält. Oder? Dazu Thomas Kirchner:

»Obwohl Chain beim EuGH protestierte, gab es im März 2015 eine Anhörung. Am 21. Mai stellte sich der Generalanwalt, dem EuGH-Richter meist folgen, im Schlussantrag auf Atlancos Seite. Inzwischen hat Zypern das Verfahren beim EuGH zurückgezogen, zyprische Staatsanwälte ermitteln nun. Das offizielle Schreiben sei aber erst am 28. Mai eingetroffen, sagt ein EuGH-Sprecher. Im Übrigen müsse sich das Gericht bei „Vorabentscheidungsverfahren“ auf die Angaben nationaler Gerichte verlassen.«

Man kann nur hoffen, dass hier im letzten Moment die Notbremse gezogen wird. Unabhängig davon gehört der Ball natürlich in ein ganz anderes Spielfeld, das die Gewerkschafter von der EFBWW klar benennen – und auch das Problem:

»Although the problem is well-known at European level, there is not enough interest to resolve the problem. Yes, statements have been made by the President of the European Commission, Mr Jean-Claude Juncker, that social dumping will be combated, but virtually no effective measures are undertaken. Instead of supporting Member States to strengthen their controls and to close the existing, well-known, legal and administrative European loopholes, the European Commission continues to weaken the national control measures and to facilitate these scandalous practices.«

Tarifbindung erreicht – Tarifbindung verloren. Das tarifpolitische Hin und Her im Einzelhandel am Beispiel von Primark und Real

Es gibt sie auch, die guten Nachrichten: Wichtiges Signal für die Beschäftigten im Handel – Tarifbindung für Modekette Primark vereinbart, so ist eine Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di überschrieben. Primark – da war doch was, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwerfen. Genau. Noch im Februar dieses Jahres konnte man in dem Blog-Beitrag Billiger, noch billiger. Wo soll man anfangen? Karstadt, Deutsche Post DHL, Commerzbank … und Primark treibt es besonders konsequent zu diesem Unternehmen lesen, dass man dort mit einem  besonders „konsequenten“ Beispiel für Lohndrückerei konfrontiert werde: »… besonders konsequent deshalb, weil dieses Unternehmen offensichtlich – folgt man der aktuellen Berichterstattung – nicht nur generell niedrige Löhne zahlt, sondern die kostensenkenden Effekte potenziert durch eine „eigenartige“ Arbeitszeitgestaltung und – um den ganzen die Krone aufzusetzen – mit tatkräftiger Unterstützung der örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter einen Teil der  anfallenden betrieblichen Kosten auch noch sozialisiert zu Lasten des Steuerzahlers.«

Die Vorwürfe damals: Viele Mitarbeiter müssen auf der Basis befristeter Teilzeitverträge arbeiten, was dem Unternehmen Primark maximale Flexibilität bietet. Und der Staat greift Primark kräftig unter die Arme: bei der Personalrekrutierung. Wenn sich der Textilkonzern in einer neuen Stadt ansiedelt, arbeitet er oft mit den Jobcentern und den Arbeitsagenturen zusammen und nutzt nicht nur die kostenlose Personalvermittlung, sondern zusätzlich häufig Eingliederungszuschüsse für die Anstellung von Langzeitarbeitslosen. Und am Beispiel Köln wurde aufgezeigt,  dass von den 360 vermittelten Arbeitskräften 116 so wenig verdienen, dass sie zusätzlich aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten. Und die haben das offensichtlich systematisch „professionalisiert“. Über das Beispiel Hannover berichtet der Artikel Primark entlässt 132 Mitarbeiter: »Die Modekette Primark soll 132 der gut 500 Beschäftigten ihrer Filiale in Hannover entlassen haben … Auffällig sei, dass genau die Verträge von denjenigen Mitarbeitern nicht verlängert worden seien, die nach einem Jahr Beschäftigung Anspruch auf eine unbefristete Stelle gehabt hätten, heißt es aus Mitarbeiterkreisen. Dagegen sollen die Verträge von den Mitarbeitern, die erst vier Monate für die Modekette gejobbt hätten, noch einmal um einige Monate verlängert worden seien.«

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Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten

Man kann ein eigenes Archiv eröffnen, wenn es um die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel geht. Und dieses Archiv mit unzähligen Berichten hätte eine recht eindeutige Unwucht ab dem Jahr 2000. Denn bis dahin galt der Einzelhandel als eine relativ wohlgeordnete Branche. Die meisten Beschäftigten hatten eine Ausbildung, die Arbeitgeber waren tarifgebunden – wenn auch einige nicht freiwillig, sondern weil das Tarifwerk allgemein verbindlich war. Das bedeutet, alle Unternehmen mussten sich an die tariflichen Bestimmungen halten. Dadurch gab es eine wirkkräftige Sperre für Dumpingversuche einzelner Unternehmen, denn die waren schlichtweg nicht möglich.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat dem ein Ende gesetzt, als auf Druck der Arbeitgeber die Allgemeinverbindlichkeit aufgehoben wurde. Seit diesem Schritt muss man beobachten, wie die gesamte Branche auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt wurde, denn nunmehr lohnte es sich für einzelne Unternehmen, nach unten auszubrechen und beispielsweise durch Lohndumping bei den eigenen Beschäftigten Kostenvorteile gegenüber der Konkurrenz zu „erwirtschaften“. Was dann natürlich auch prompt geschehen ist. Nun hat so eine Rutschbahn die unangenehme Konsequenz, dass sie früher oder später auch die mit nach unten zieht, die eigentlich diesen Weg nicht gehen wollten, denn die Kostenvorteile der anderen, die die neue Bewegungsfreiheit genutzt haben, wurden bzw. werden in einer Branche, die sich durch einen brutalen Preiskrieg und sehr niedrige Margen auszeichnet, so elementar, dass man sich dem dadurch ausgelösten Druck nicht auf Dauer entziehen kann.

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