Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana

»Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll nach den Altenpflegekräften auch ein Teil des Pflegepersonals in den Kliniken eine Corona-Prämie bekommen. Er werde einen Vorschlag umsetzen, den die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erarbeitet haben, erklärte Spahn in Berlin.« Das kann man dieser Meldung entnehmen: Prämie nun auch für Klinik-Pflegekräfte. Das liest sich doch gut – und zugleich sollte man sofort hinterfragen, ob da nicht (wieder) was verkürzt wird. Das wäre auch deshalb wichtig, weil viele nur die Überschriften lesen und dann davon ausgehen, dass alle und damit auch sie gemeint sind.

Das aber kann zu ernüchternden Erfahrungen führen, wie sie beispielsweise aus Berlin schon im Juli dieses Jahres berichtet werden: »Als die Nachricht kam, dass Pflegekräfte bis zu 1.500 Euro bekommen sollen, saßen im Vivantes-Klinikum Am Friedrichshain die Pflegekräfte gerade in einer Besprechungsrunde. Die Stationspflegeleiterin Andrea Fuchs erinnert sich noch, wie die Info aufgenommen wurde: „Die Pflegekräften dachten, sie kriegen jetzt 1.500 Euro. Und dann habe ich gesagt: Nein, Vivantes und Charité sind anders verblieben, jeder Mitarbeiter bekommt drei Monate lang 150 Euro.“«, so Ute Schumacher in ihrem Artikel Nicht jede Pflegekraft bekommt die Corona-Prämie. Dazu muss man wissen: »Die 1.500 Euro bekommen ausschließlich Pflegekräfte in der Altenpflege, nicht die in Krankenhäusern, so hat es der Bundestag beschlossen. Für Krankenhauspflegekräfte gibt es in Berlin wiederum eine Prämie von insgesamt 450 Euro. Aber nur dann, wenn sie bei Vivantes oder der Charité arbeiten, eben den Krankenhäusern, die dem Land Berlin gehören. Private oder konfessionelle Krankenhäuser in Berlin oder etwa die DRK-Kliniken gingen leer aus.«

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Raus mit den Kindern und Jugendlichen? Also aus den Fallpauschalen, mit denen die Krankenhäuser finanziert werden? Die Bundesregierung sagt (derzeit): Nein

»Der Wettbewerb im Gesundheitswesen trifft die Schwächsten. Davon sind Kinder- und Jugendärzte überzeugt. „Die Sorge, aus finanziellen Gründen bald keine Kinderstation mehr in der Nähe zu haben, ist berechtigt“, sagt Professor Norbert Wagner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin«, so der Artikel Kinderärzte schlagen Alarm. Und deshalb haben zahlreiche kinder- und jugendmedizinischen Verbände die gemeinsam getragene Aktion „Rettet die Kinderstation“ gestartet. Dazu aus einem Interview mit Norbert Wagner unter der Überschrift „Die Öko­nomi­sierung der Medizin fordert ihre ersten Opfer“ und mit Blick auf die stationäre Krankenhausversorgung der Kinder: »Die stationäre Pädiatrie hat enorme Vorhaltekosten, nur ein Fünftel unserer Leistungen sind planbar, die Notfallquote liegt bei über 50 Prozent. Mit 400 bis 500 unterschiedlichen Fallpauschalen decken Kinderkliniken zudem ein doppelt so großes Spektrum ab wie vergleichbare Einrichtungen der Erwachsenenmedizin. Für viele Leistungen gibt es aufgrund der geringen Fallzahlen oft keine eigenen, adäquaten Fallpauschalen. Insgesamt bestehen in den Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin deshalb hohe Vorhaltekosten, ohne die Aussicht auf Vergütung.« Anno Fricke kommentierte das unter der Überschrift Sparen auf Kosten der Kinder so: »Das Problem steckt im DRG-System selbst. Kleinkinder funktionieren nicht so, wie sich die Erfinder von Fallpauschalen das wünschen. Psychosoziale Faktoren sind den DRG sehr fremd. Die Zeit, die der Arzt braucht, um ein Kind davon zu überzeugen, für eine Untersuchung stillzusitzen, wird nicht berücksichtigt. Auch dass eine Mutter lieber bei ihrem kranken Kind in der Klinik übernachten will, als es über Nacht alleine zu lassen, ist in der Regel nicht vorgesehen. Manche Kliniken halten ihre Kinderstationen nur noch mit Hilfe von bürgerschaftlich organisierten Fördervereinen über Wasser.«

Und was wird gefordert? Ein „Sicherstellungszuschlag für Kinderkliniken, Kinder­krankenhäuser, Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgien“.

Um das an dieser Stelle gleich korrekt einzuordnen: Das waren Berichte aus dem Jahr 2014.

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Das kann es doch gar nicht geben: Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Pflegekräften. Anmerkungen zu einem scheinbaren Widerspruch – und zu den immer noch vielen Niedriglöhnern in den Pflegeberufen

Dass es in „der“ Pflege einen Fachkräfte- und sogar einen generellen Arbeitskräftemangel gibt, das würden sicher viele unterschreiben und als Tatbestand nicht in Zweifel ziehen. Zu lange schon gibt es zu viele Berichte über die vielfältigen Mangellagen in „der“ Pflege. Vor diesem generellen Hintergrund werden dann auch viele ungläubig auf solche Meldungen schauen: Arbeitslosigkeit steigt auch bei Pflegekräften: »In der Coronakrise ist auch die Arbeitslosigkeit von Pflegekräften gestiegen. In der Altenpflege erhöhte sich die Zahl der arbeitslosen deutschen Beschäftigten seit dem Jahreswechsel bis Ende Juni um 27 Prozent auf etwa 27.700, bei den ausländischen um 37 Prozent auf rund 10.000, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.«

Und Jochen Knoblach berichtet aus Berlin: Mehr als 800 Berliner Pflegekräfte haben ihren Job verloren: So »gab es in der Berliner Krankenpflege im Juli etwa 200 Arbeitslose mehr als im Juli vergangenen Jahres, was einem Anstieg um 27 Prozent entspricht. In der Altenpflege wurden 2.740 Arbeitslose gezählt. Das waren sogar über 600 mehr als im Juli 2019, ein Anstieg um 30 Prozent.«

Da werden sich viele fragen: Wie kann das denn sein?

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