Die Kita-Qualität steigt, sagen die einen. Aber was macht ihr mit unseren Kindern, fragen die anderen?

Die Bertelsmann-Stiftung hat sich mit neuen Daten aus dem „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssystem“ an die Öffentlichkeit gewandt.  Mit diesem Monitoring begleitet die Stiftung seit Jahren die Entwicklung der Kinderbetreuungssysteme in den einzelnen Bundesländern. Die neue Botschaft hört sich verhalten positiv an: Kita-Qualität steigt, aber Unterschiede zwischen den Ländern bleiben enorm, so haben die ihre Meldung überschrieben.

»Auf eine Kita-Fachkraft kommen im Durchschnitt weniger Kinder als vor drei Jahren. Bundesweit ist zum 1. März 2015 eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft für durchschnittlich 4,3 ganztags betreute Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig. Vor drei Jahren kamen auf eine Fachkraft noch 4,8 Krippen- beziehungsweise 9,8 Kindergartenkinder.«

Diese zahlenmäßige Verbesserung muss gesehen werden vor dem Hintergrund des enormen Ausbaus der Betreuungsplätze in den zurückliegenden Jahren. Es wird sogleich aber auch Wasser in den aufgetischten Wein gegossen: »Bundesweit ist der Trend zwar positiv, doch in den meisten Bundesländern sind die Personalschlüssel noch immer weit entfernt von einem pädagogisch sinnvollen Wert. Nach den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollte sich eine Fachkraft um höchstens 3 unter Dreijährige oder 7,5 Kindergartenkinder kümmern.« Und die Stiftung weist selbst auf ein methodisches Dilemma hin: Die Zahlen über die Betreuungsrelationen – auch wenn sie statistisch stimmen – spiegeln nicht eins zu eins die Realität in den Einrichtungen wider: »Zudem fällt das tatsächliche Betreuungsverhältnis im Kita-Alltag ohnehin ungünstiger aus als der rechnerisch ermittelte Personalschlüssel. Kita-Fachkräfte wenden mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung auf. Auch zunehmend längere Betreuungszeiten sowie längere Öffnungszeiten der Kitas verschlechtern die Betreuungsrelationen, wenn diese nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden können.«

Und die Stiftung verweist auch darauf, dass die Unterschiede bereits zwischen den Bundesländern enorm sind und sich 2015 im Vergleich zu 2012 bei den Personalschlüsseln für die Kindergartenkinder sogar noch vergrößert haben:

»Aktueller Spitzenreiter ist Baden-Württemberg (1 zu 7,3), wohingegen in Mecklenburg-Vorpommern fast doppelt so viele Kindergartenkinder pro Kita-Fachkraft betreut werden (1 zu 14,1).«

Für die ganz kleinen Kinder unter drei Jahren stellt sich bei ebenfalls enormer regionaler Varianz die Entwicklung etwas „besser“ dar bei den Personalschlüsseln:

»Im Krippenbereich sind derzeit die Unterschiede zwischen den Personalschlüsseln in den Bundesländern etwas kleiner als 2012. Baden-Württemberg hat auch für die unter Dreijährigen derzeit den bundesweit besten Personalschlüssel (1 zu 3,0). Sachsen ist unter den Bundesländern das Schlusslicht (1 zu 6,4).«

Erneut erkennbar wird ein gewaltiges und nicht zu rechtfertigendes Ost-West-Gefälle: »Eine ostdeutsche Kita-Fachkraft ist für 6,1 Krippenkinder zuständig, eine westdeutsche Fachkraft nur für 3,6 Krippenkinder. Dabei besucht in Ostdeutschland auch ein wesentlich größerer Anteil aller Krippenkinder eine Kita: 46,8 Prozent der unter Dreijährigen. In den westdeutschen Bundesländern sind es trotz des Ausbaus nur 23,6 Prozent.«

Nun hat die Stiftung ja auch konkrete Soll-Werte für die Personalausstattung vorgelegt und deren Realisierung würde natürlich zweierlei bedingen: a) mehr Fachkräfte und b) damit einhergehend mehr Geld als bislang:

»Um die Personalschlüssel auf das von der Bertelsmann Stiftung empfohlene Niveau zu heben, sind bundesweit zusätzlich 107.000 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte erforderlich. Dieses Personal kostet nach Berechnungen der Stiftung jährlich rund 4,8 Milliarden Euro. Verglichen mit den derzeit im Kita-Bereich anfallenden Personalkosten in Höhe von 16,6 Milliarden wäre das ein Anstieg von rund einem Drittel (29 Prozent).«

Wohlgemerkt – das wäre das eigentlich zusätzlich erforderliche Personal, um die aus fachlicher Sicht anzustrebende Personalausstattung im gegebenen System erreichen zu können. Wenn man – wie immer wieder sehr gerne aus den Reihen der Wirtschaft – eine weitere Expansion der „Dienstleistung“ Kinderbetreuung einfordert, also (noch) längere Öffnungszeiten oder individuelle Betreuungsarrangements für Abend-, Nacht- und Wochenendstunden, dann reden wir über ganz andere Größenordnungen an zusätzlichem Personal.

Das wir gerade bei diesem Thema ganz offensichtlich von unterschiedlichen Welten ausgehen müssen, kann man beispielhaft an diesem Bericht verdeutlichen: Neuer Service für Eltern: Kita-Erzieherin kommt nach Hause, so ein Artikel aus der Berliner Morgenpost. Viele Menschen, die in Berlin leben und die Realität der „Standardversorgung“ im Kita-Bereich mit ihren vielgestaltigen Problemen kennen, werden sich verwundert die Augen reiben, wenn sie lesen: »Für berufstätige Eltern soll es ab dem Sommer in Berlin eine neue Dienstleistung geben. Wer nachts, spätabends oder am frühen Morgen außerhalb der regulären Kita-Öffnungszeiten arbeiten muss und niemanden hat, der auf die Kinder aufpasst, kann künftig mit seinem Kita-Gutschein auch Betreuungskräfte nach Hause bestellen. Die Senatsjugendverwaltung hat die Leistung einer Servicestelle ausgeschrieben, die das Angebot koordinieren und Kontakte zwischen Firmen, Eltern und Betreuern vermitteln soll. Gedacht ist die Hilfe vor allem für Alleinerziehende. Aber auch berufstätige Paare können grundsätzlich den Dienst in Anspruch nehmen, der ebenso gratis ist wie die Berliner Kita. Bisher sind solche raren Services entweder teuer, nachts nicht verfügbar oder die Kinder müssen zur Tagesmutter.« Man darf gespannt sein, wie dieser Ansatz verwirklicht werden kann, wenn selbst für normale Kitas Personal vorne und hinten fehlt. Vgl. dazu nur als ein Beispiel den Beitrag Der real existierende Fachkräftemangel lässt sich hier besichtigen: Personalmangel in vielen Kindertageseinrichtungen schon unter den herrschenden Bedingungen vom 23. Januar 2016. Der „neue“ Vorstoß in Berlin erinnert einen fatal an den Mechanismus der Aktivitätssimulation, dessen Funktion vor allem im Ankündigen besteht, weniger oder gar nicht in der Umsetzung. Dazu aus dem vergangenen Jahr der Beitrag Kommen jetzt die 24-Stunden-Kita-Kombinate? Über ein gar nicht so neues Ferkel, das durchs Sommer-Dorf getrieben wird vom 5. Juli 2015.

Und parallel zu der Vorstellung der neuen Daten der Bertelsmann-Stiftung wird man dann mit so was konfrontiert: »Kitas sollen die Jüngsten behüten. Doch mehr als 2.000 Erfahrungsberichte zeigen: Mancherorts herrschen schlimme Zustände. Bund und Länder aber schauen weg«, behaupten Kai Biermann, Philip Faigle, Astrid Geisler, Karsten Polke-Majewski, Tilman Steffen und Sascha Tenor in ihrem Artikel Was macht ihr da mit unseren Kindern?

ZEIT ONLINE hat seine Leser Anfang Mai gefragt, ob sie Missstände in ihrer Kindertagesstätte beobachtet haben. Etwa 2.000 Eltern und 260 Kita-Mitarbeiter haben geantwortet. Wissenschaftler, Behördenmitarbeiter und Berufsaussteiger berichteten aus dem Inneren der Brombranche. Ein Reporterteam ist Dutzenden Erfahrungsberichten nachgegangen. Die teilweise nur erschreckend zu nennenden Ergebnisse kann man in dem Artikel nachlesen.

Die Autoren verweisen aber auch auf eine strukturelle Dimension des offensichtlichen Mangels, etwas gegen diese beklagenswerten Entwicklungen zu tun:

»Überall im Land sehen Kitaleiterinnen, Erzieherinnen und Eltern dramatische Missstände. Doch niemand hilft ihnen. Ob Kitaträger oder Ämter, viel zu viele schauen weg. Und im Bund boykottieren die zuständigen Ministerpräsidenten aller Parteien überfällige Mindeststandards, die Kleinkinder schützen würden.«

Der angesprochene Boykott der Ministerpräsidenten erinnert den einen oder anderen an ein Thema, das auch hier schon mehrfach aufgerufen wurde – die Forderung nach einem Bundesqualitätsgesetz für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Das nun ist nicht wirklich neu und ohne jemanden gleich frustrieren zu wollen verweise ich hier nur auf meinen Beitrag vom 29. Oktober 2014: Die Hoffnung stirbt zuletzt und wenn, dann in der nächsten Legislaturperiode. (Zwei) Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft GEW fordern ein „Bundesqualitätsgesetz“ für die Kindertagesbetreuung.

In dem ZEIT ONLINE-Artikel wird der Boykott durch die Ministerpräsidenten nicht nur behauptet, sondern auch belegt:

»Alle Länderchefs sind sich einig, „dass es keiner bundesweiten Standards bedarf“. Ihr Beschluss, von dem niemand erfahren soll, fällt am 11. Dezember 2014 im Bundeskanzleramt. Angela Merkel hat die Ministerpräsidenten der Bundesländer in ihren Amtssitz gebeten. Die Runde geht bereits dem Ende zu, als der drittletzte Tagesordnungspunkt aufgerufen wird: Kittqualität … Auch anderthalb Jahre später kennen nur Eingeweihte den Wortlaut dieses Beschlusses, der ZEIT ONLINE vorliegt. Er gilt als nicht öffentlich … Mit dem, was die 16 Ministerpräsidenten an diesem Wintertag im Kanzleramt entsorgen, brechen sie ein Versprechen. Es lautete: Erst bauen wir im großen Stil neue Kindergartenplätze, dann wird deren Qualität verbessert. Aber die Länder sagen den zweiten Schritt ab.«

Und wenn das Protokoll der Zeitung vorliegt, dann kann die das ja auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Genau das ist passiert und das Resultat findet man hier: Ministerpräsidenten wollen keine einheitlichen Standards. Es handelt sich um die wörtliche Abschrift des Sitzungsprotokolls einer Besprechung, die am 11. Dezember 2014 im Internationalen Konferenzsaal des Bundeskanzleramts stattgefunden hat. Entscheidend ist die Formulierung unter Punkt 3 des Beschlusses: Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten seien sich »einig, dass es keiner bundesweiten Standards bedarf.« Punkt und Ende der Debatte.

Deshalb wird da auch nichts kommen.

Es sei denn, die Betroffenen machen enormen Druck und zwingen die Politik, sich zu bewegen.

Aber selbst dann, also wenn wir hypothetisch davon ausgehen, dass ein Bundesqualitätsgesetz – für das beispielsweise Gewerkschaften wie die GEW unermüdlich kämpfen (vgl. dazu GEW: „Bund muss jetzt handeln – Kita-Qualitätsgesetz notwendig!“ vom 29.06.2016) – auf den Weg gebracht werden würde, müsste man sich an die nackten Zahlen der Bertelsmann-Stiftung erinnern. Denn wenn man so große Unterschiede schon auf der Ebene der Bundesländer hat, was die Personalausstattung angeht, dann stellt sich natürlich die Frage, was denn ein Bundesqualitätsgesetz für Standards vorgeben soll. Sollen es Mindest-, Durchschnitts- oder Maximalstandards sein?
Diese systematische Frage ist nicht trivial, sondern berührt natürlich ein Kardinalproblem angesichts der enormen Varianz der gegebenen Personalausstattung.

Denn Mindeststandards im Sinne von Personalrelationen, die man nicht unterschreiten darf (gleichsam wie der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze) haben natürlich die Folge, dass mit ihnen – wenn überhaupt – nur verhindert werden kann, dass die Personalausstattung so schlecht ist, das beispielsweise das Kindeswohl erwartbar gefährdet wird oder werden könnte. Das kann aber hoch problematische Effekte haben im Sinne einer Orientierung der realen Personalausstattung nach unten.

Auch bei Durchschnittsstandards stellt sich das Problem, dass die Bundesländer, die heute schon höhere Standards haben, „zu viel“ Personal an Bord hätten, was natürlich angesichts des Haushaltsdrucks in den Ländern und Kommunen gewisse Anreize setzen könnte/wird.
Bleiben Maximalstandards, de man als (anzustrebende) Zielgrößen in so ein Gesetz einbauen könnte. Eine „milde“ Variante wäre, dass man die heutigen Spitzenreiter der Personalausstattung bei den Bundesländern als Referenzgröße heranzieht. Konsequenter wäre natürlich die Bezugnahme auf die Werte, die aus der fachwissenschaftlichen Diskussion als anzustrebende Werte abgeleitet worden sind, auch die Bertelsmann-Stiftung bezieht sich ja auf solche Relationen. Dann hätten auch die Bundesländer, die heute an der Spitze stehen, weiteren Personalbedarf. Aber die Lücke zwischen dem Ist und dem Soll wäre in den östlichen Bundesländern natürlich massiv und man kann sich vorstellen, dass das – unabhängig von der Frage, woher das zusätzliche Personal kommen soll – bei allen Bundesländern auf den größten Widerstand stoßen würde.

Auf der anderen Seite könnte alle unter Maximalstandards liegende Werte höchst problematische negative Anreize bei einem Teil der Bundesländer auslösen, die zu einer partiellen Verschlechterung führen könnten.

Das alles muss genau bedacht und konzeptualisiert werden für ein – wie ausgeführt: leider derzeit unrealistisches – Bundesqualitätsgesetz. Und dann muss das noch durch ein intelligentes Finanzierungssystem hinterlegt werden.

Auch wenn man sich etwas ganz anderes wünschen würde – auf diese Entwicklung zu hoffen, wird mit vielen Enttäuschungen garniert sein.

Was bleibt ist ein sicher unbefriedigendes Unterfangen: Man sollte die Berichte über offensichtliche oder vermeintliche Missstände in der Realität der Kindertagesbetreuung, wie sie aktuell beispielsweise in dem angesprochenen ZEIT ONLINE-Artikel an die Öffentlichkeit getragen werden, aufgreifen und die Politik zwingen, eine Antwort zu liefern auf die Frage: Wie verhindert ihr solche Zustände? Wie können sich die Eltern darauf verlassen, dass ihre Kinder nicht Schaden nehmen? Es geht hier nicht um das Plädoyer für den Aufbau einer wie auch immer gearteten Betreungsqualitätsbürokratie, aber die Frage ist natürlich „vergiftet“, denn würde man den schlechten Zuständen nachgehen, dann würde sich zeigen, dass eben nicht nur individuelles Fehlverhalten Schuld ist, sondern oftmals strukturelle Missstände wie zu wenig Personal benannt werden müssen.

Sonntagsreden und die wirkliche Wirklichkeit oder Lehrer und andere Lehrer. Und Fachfremde und Flüchtlinge in die … Kita?

Wir müssen mal wieder einen Blick werfen auf eine der – angeblich – wichtigsten Stellschrauben bei der Integration der Flüchtlinge, also den Sprach- und Integrationskursen.

Denn heute wollen einige von denen, die das machen, demonstrieren. Und warum?

”Sie haben studiert, arbeiten Vollzeit – und bekommen 1.300 Euro netto im Monat: Viele Sprachlehrer für Flüchtlinge werden mies bezahlt. Sie hangeln sich von einem Vertrag zum nächsten, bezahlten Urlaub gibt es nicht. Heute demonstrieren sie in Hannover für bessere Arbeitsbedingungen.«
Deutsch für Flüchtlinge für 1.300 Euro netto, so ist der Beitrag dazu überschrieben.

Der Artikel porträtiert beispielhaft Christiane Kusz, die als Sprachlehrerin beim Bildungsverein Hannover arbeitet.

»Für Christiane Kusz geht es nicht nur darum, Deutsch zu unterrichten, sondern den Zugewanderten den Einstieg in die deutsche Arbeits- und Lebenswelt zu erleichtern. „Nach dem Unterricht passiert es immer wieder, dass Teilnehmer mit Briefen von Ämtern kommen, die sie nicht verstehen. Da versuche ich auch zu helfen“, erzählt die studierte Germanistin.«

Und was bekommt sie für diese so wichtige Arbeit?

»Wie die meisten Sprachlehrer ist sie eine Honorarkraft. Pro Stunde bekommen Sprachlehrer im Schnitt 23 bis 30 Euro. Davon müssen sie die Kranken- und Rentenversicherung selbst bezahlen. Bei einer Vollzeitstelle mit 30 Unterrichtsstunden pro Woche bleiben daher im Monat nur rund 1.000 bis 1.300 Euro netto übrig. Viele von ihnen müssen ihr Gehalt daher mit Hartz IV aufstocken. Bezahlten Urlaub und einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Die Lehrer hangeln sich von einem dreimonatigen Vertrag zum anderen.«

Ein Teil der Betroffenen hat schon im vergangenen Jahr das „Aktionsbündnis Deutsch als Fremdsprache Hannover“ gegründet (vgl. dazu den Artikel Sprachlehrer fordern bessere Bezahlung vom 26.11.2015).

Wir reden hier nicht von irgendwelchen Angelernten, sondern von Fachkräften:

„Wir haben alle studiert. Darüber hinaus haben wir die Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache und Spezialisierungen im Bereich Alphabetisierung“, wird Christiane Kusz zitiert. »Bleibt die Situation für die Deutschlehrer weiterhin so aussichtlos, könnte es bald keine Integrationslehrer mehr geben. Immer mehr sehen sich nach anderen Jobs um.«

Amar, ein Ingenieur aus Syrien, aus dem Kurs von Christiane Kusz wird mit den Worten zitiert: „Ohne Deutsch zu sprechen, kann ich nichts machen.“ Man muss ergänzen: Und viele von denen, die es ihnen beibringen sollen, können mit dem Geld, mit dem ihre Arbeit abgespeist wird, auch nicht viel machen.

Deutschlandweit arbeiten etwa 20.000 professionelle Deutschlehrer in der Erwachsenenbildung. Und die Nachfrage steigt. Vor allem, wenn es neben den verpflichtenden Integrationskursen für Zuwanderer nun noch mehr Deutschkurse für Asylbewerber geben soll.

Wahrscheinlich werden wir bald aus der Politik die Forderung hören, dann eben auf fachfremdes Personal oder noch besser: auf Ehrenamtliche zurückzugreifen, weil man „leider“ anders den Bedarf nicht wird decken können.

Ach ja, die Bildung. Wenn wir schon dabei sind, dann werfen wir auch noch einen Blick in einen anderen Bildungsort. Die Kindertageseinrichtungen.
Die standen in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt eines Teils der öffentlichen Aufmerksamkeit angesichts des starken Ausbaus der Kita-Plätze im Gefolge der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Und man wird sich erinnern – schon seit längerem wird immer wieder die teilweise nur als desaströs zu bezeichnende Personalsituation in den Kitas kritisiert.

Nun kommen zusätzlich sukzessive die vielen Kinder derjenigen „ins System“, die in den vergangenen Monaten als Flüchtlinge zu uns gekommen sind und noch kommen werden. Natürlich braucht man dafür zusätzliches Personal.

In diesem Kontext wird man dann mit so einem Artikel konfrontiert: GEW-Chefin: Flüchtlinge und Fachfremde als Erzieher einsetzen: »Um die Betreuung der Kinder sicherzustellen, schlägt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor, auch Flüchtlinge und fachfremdes Personal in den Kitas einzusetzen.« Die Chefin der Bildungsgewerkschaft GEW? Da muss man genauer hinschauen.
Marlis Tepe, die Bundesvorsitzende der GEW, wird in dem Artikel so zitiert: „Man kann Nicht-Erzieher einstellen. Diese brauchen dann eine berufsbegleitende Ausbildung.“ Gewisse Voraussetzungen müssten die Nicht-Erzieher aber mitbringen. Dazu zählen laut Tepe die Mittlere Reife, eine dreijährige Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung. „Bundesweit ist die Erzieher-Kind-Relation ungünstig.“ Das ist aber noch wirklich nett formuliert.

Man sollte allerdings immer auch kritisch auf solche Artikel schauen, also ob die Journalisten wirklich alles verstanden haben. Denn bei dem folgenden Passus kann es sich schlichtweg nur um einen redaktionellen Fehler handeln, das kann die GEW-Vorsitzende so nie gesagt haben: »Zu den möglichen Berufsgruppen, die für sie in Frage kommen, gehören unter anderen Kindheitspädagogen. „Wenn überhaupt kein anderes Personal vorhanden ist, ist das denkbar“, sagte Tepe.« Das ist natürlich großer Unsinn, hier wird der Eindruck erweckt, Kindheitspädagoginnen seien irgendwelche niedrig qualifizierten Kräfte, dabei handelt es sich um die akademische Schiene der Erzieherinnen-Ausbildung.

Aber Marlis Tepe geht noch einen Schritt weiter, folgt man dem Artikel:
»Um den wachsenden Bedarf an Erziehern zu decken, sei es eine denkbare Option, auch Flüchtlinge in Kitas einzusetzen. „Man sollte gucken, ob es unter den Asylbewerbern Menschen gibt, die in ihrem Herkunftsland eine pädagogische Ausbildung hatten. Die muss man finden“, so Tepe.«

Solche Vorschläge werden sich noch für einige Diskussionen sorgen.

Der real existierende Fachkräftemangel lässt sich hier besichtigen: Personalmangel in vielen Kindertageseinrichtungen schon unter den herrschenden Bedingungen

War da nicht mal was vor einiger Zeit? Nein, nicht die Griechenland-Debatte, die war auch mal und ist jetzt irgendwie weg, sondern sozial- und bildungspolitisch hoch relevant für das tägliche Leben der normalen Menschen die Debatte über einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen. Erst diese Tage wieder gab es mal ein kurzes Aufflackern, als in den Medien berichtet wurde, dass einige Verbände immer noch ein Bundesqualitätsgesetz für den Kita-Bereich fordern und die Studie eines renommierten Verfassungsrechtlers habe ergeben, dass der Bund das auch machen dürfte – wenn er denn wollte.

Aber dieser Bericht aus der Boom-Stadt München verdeutlicht, wo die realen Probleme liegen, gerade in den (groß)städtischen Räumen liegen, in denen der Bedarf an Kindertagesbetreuung besonders groß ist (und zugleich weiter ansteigt): Es fehlt vorne und hinten an Personal – wohlgemerkt zu den heutigen Bedingungen, also zu Personalschlüsseln, die in der Fachdiskussion gerade bei den kleinen Kindern als eindeutig zu schlecht gebrandmarkt werden.
Später offen, früher zu, so hat Melanie Staudinger ihren Artikel in der Süddeutschen Zeitung überschrieben.

Oder mit ein paar Zahlen: »Zwei Dutzend Kindertagesstätten müssen ihre Betriebszeit einschränken, weil mehr als 160 Erzieherstellen derzeit unbesetzt sind.«

Da gibt es beispielsweise eine städtische Kita, die bereits nachmittags früher zumacht, »weil Mitarbeiter fehlen. Vier Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte kümmern sich um 60 Kinder, bis auf Weiteres dürfen sie keinen Urlaub nehmen. Das sei „eine Bankrotterklärung der Personalpolitik der Stadt München“, schimpft ein betroffener Vater.« Und die Eltern bekamen dann noch einen Brief, dass sie besonders darauf achten sollten, kein krankes Kind in die Kita zu bringen, weil wenn nur noch eine Mitarbeiterin ausfällt, dann müsse man eine Teilschließung der Einrichtung vornehmen.
Offensichtlich kein Einzelfall, denn seitens der Stadt wird ausgeführt:

»Nach Angaben des städtischen Bildungsreferats arbeiten derzeit 23 der gut 400 kommunalen Kindertagesstätten mit reduzierten Öffnungszeiten. Das bedeutet, dass sie morgens um bis zu 60 Minuten später öffnen oder nachmittags bis zu eine Stunde eher schließen. Insgesamt seien 164,5 der gut 3000 Stellen für Erzieher bei der Stadt unbesetzt.«

Wenn bei so einer Ausgangslage weitere, z.B. krankheitsbedingte Ausfälle oder Fluktuationen hinzukommen, dann kann man die nicht mehr, auch nicht irgendwie kompensieren.
Und die angespannte Ist-Situation trifft auf eine steigende Nachfrage, berichtet Staudinger:

»Die Stadt wie auch alle freien, sonstigen und privaten Träger stehen vor einem Dilemma: Sie müssen das Betreuungsangebot weiter ausbauen. In München etwa entstehen bis Ende 2016 knapp 2000 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 2400 Plätze im Kindergartenbereich. Gleichzeitig aber fehlen Erzieher.«

Die Stadt als Arbeitgeber versucht vieles, um den Mangel zu beheben: »2015 seien 340 Erzieher und 231 Kinderpfleger, also insgesamt 671 Beschäftigte, in den städtischen Einrichtungen eingestellt worden. Im Vergleich zum Vorjahr seien das 33 mehr gewesen, was unter anderem an der Einführung der Arbeitsmarktzulage liegen könnte.« Mit Arbeitsmarktzulage ist gemeint, dass die Stadt seit November 2014 ihren Erzieherinnen monatlich einen Bonus von 200 Euro brutto gewährt, wegen der hohen Lebenshaltungskosten.

Im laufenden Jahr will die Stadt mindestens 490 Erzieher und 160 Kinderpfleger einstellen. Erstmals soll eine „Recruitingmesse“ für pädagogisches Personal Werbewellen ausstrahlen.
»Zudem übernimmt die Stadt die Kosten von Deutschkursen für das Erziehungspersonal, hat die Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr angehoben, eigene Ausbildungskapazitäten erhöht sowie alternative Ausbildungswege, etwa das Assistenzkräftemodell, geschaffen«, berichtet Melanie Staudinger über die vielfältigen Aktivitäten der Stadt.

Und wieder einmal geht es erst einmal nur um Quantitäten und die dann auch noch mal bezogen auf die bestehenden und von vielen als bereits defizitär beklagten Strukturen. Aber ging es bei den Debatten nicht auch immer um die „gute Qualität“ der frühkindlichen Bildung und Betreuung und dass man – um die sicherstellen zu können – eigentlich mehr Personal als heute zugewiesen bräuchte? Was dann natürlich den Personalbedarf weiter nach oben treiben würde.

Dazu einer der betroffenen Eltern mit Blick auf das Hier und Jetzt:

»Von einer guten Betreuung wolle er gar nicht mehr sprechen, erklärt der Vater aus dem städtischen Kindergarten. Damit meint er die Gesamtsituation, die einzelnen Mitarbeiter nämlich würden sich „ein Bein ausreißen“, um ihren Aufgaben nachzukommen.«

Eines ist sicher: München ist hinsichtlich der beschriebenen Problematik sicher kein Solitär in der bundesdeutschen Kita-Landschaft, vielleicht deshalb ein etwas verzerrtes Beispiel, weil die von städtischer Seite im Vergleich zu anderen Kommunen schon immer mehr getan haben und auch mit engagierten Konzepten die Arbeit zu fundieren versucht haben.

Wer wissen will, was real existierender Fachkräftemangel bedeutet, wird bei diesem Thema mehr als fündig.

Nun kann man argumentieren, dass das in München sicher ein Problem ist und in vielen anderen Großstädten auch, während es in anderen Regionen anders aussieht. Das ist grundsätzlich richtig, die regionale, zuweilen gar lokale Streuung ist in diesem Fall – wie meistens bei Mismatch-Fragen auf den Arbeitsmärkten – enorm.

Wer allgemeine Informationen sucht, der könnte hier fündig werden: Die beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelte Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) veröffentlicht regelmäßig ein Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Auf der Startseite wird man mit dieser Aussage begrüßt: „Kindertageseinrichtungen sind ein boomender Arbeitsmarkt“. Wohl wahr. Man werfe nur einen Blick auf die Abbildung, die einen ersten Eindruck vermitteln kann, mit welcher Expansion – gemessen an den in Kindertageseinrichtungen tätigen Personen – wir es zu tun haben.
Auf dieser Seite findet man auch das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2014 als Veröffentlichung.

Das sich die Fachkräftemangelsituation zuspitzt und angesichts des Leerlaufens der Reserven, aus denen man die enorme Expansion des eingesetzten Personals in den zurückliegenden Jahren hat abdecken können, weiter an Schärfe gewinnen muss (ohne den zusätzlichen Personalbedarf angesichts der eigentlich notwendigen Verbesserungen des Personalschlüssels hier überhaupt zu berücksichtigen), wurde vor genau einem Jahr in diesem Blog-Beitrag ausführlich unter die Lupe genommen: Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko? vom 19. Januar 2015.

Natürlich stellt sich auch hier die Frage, was denn getan werden könnte bzw. müsste, um das besser und en Griff zu bekommen. Nun muss man fairerweise darauf hinweisen, dass die Deckung des Personalbedarfs im Bereich der Kindertagesbetreuung – zu der übrigens auch die Kindertagespflege gehört – ganz überwiegend eine regionale Angelegenheit ist, auch und gerade, was die Ausbildung neuer Fachkräfte angeht, denn man kann hier nun nicht wirklich von bundesweiter Mobilität ausgehen. Daraus resultieren sehr schwierige regionale Planungsfragen beispielsweise die Ausbildungskapazitäten betreffend. Das kann und soll hier abschließend nicht aufgerissen werden. Aber wenn man die berechtigten Forderungen nach zusätzlichem Personal und einer notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Rechnung stellt, dann wird ein echter Schritt nach vorn angesichts der Tatsache, dass die Kommunen immer noch der Hauptkostenträger sind in diesem wichtigen Feld, nur gelingen, wenn man wie seit Jahren immer wieder gefordert die Finanzierungsarchitektur dergestalt verändert, dass der Bund in eine regelgebundene anteilige Finanzierung der Betriebskosten eingebunden wird.

Finanztechnisch ließe sich das beispielsweise mit dem von mir vorgeschlagenen KiTa-Fonds realisieren (vgl. ausführlicher dazu Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014, Remagen 2014). Aber darf der Bund das überhaupt? Und darf er beispielsweise über ein von vielen gefordertes Bundesqualitätsgesetz Vorgaben machen, was die notwendigen Personalschlüssel in den Kitas angeht? Er darf, so jedenfalls das Fazit eines Gutachtens, das der renommierte Verfassungsrechtler Joachim Wieland erstellt hat. Dazu aus der Pressemitteilung der Verbände, die das Gutachten in Auftrag gegeben haben:

Ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ist möglich: Der Bund verfüge über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, die Länder seien für die Umsetzung zuständig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungsrecht Speyer, das er heute im Rahmen einer Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. Eine bundesgesetzliche Regelung sei erforderlich, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen sowie die Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland zu wahren, erklärte Wieland. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte die Expertise in Absprache mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegeben. „Rechtlich ist damit der Weg frei für ein Bundesqualitätsgesetz“, stellen die drei Organisationen fest. „Jetzt ist der politische Wille von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um die Qualität in den Kindertageseinrichtungen in den Vordergrund zu rücken“, unterstreicht der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer.
Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der AWO, sagt: „Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Kindern mit Fluchterfahrung ist die qualitative Verbesserung der Rahmenbedingungen jetzt unerlässlich. Denn frühkindliche Betreuungsangebote können den Grundstein für eine erfolgreiche Integration legen. Diese Chance gilt es zu nutzen.“ GEW-Vorsitzende Marlis Tepe betont, dass Kinder pädagogische Fachkräfte brauchten, die durch bessere Rahmenbedingungen entlastet werden, um die gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen zu können: „Dazu gehören eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für die finanzielle Absicherung dieser Qualitätsstandards müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen.“

Das Gutachten im Original:

Joachim Wieland: Ein Bundesqualitätsgesetz – verfassungsrechtlicher Rahmen. Rechtsgutachten für den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Speyer, 18.12.2015