Erschöpfende Lehre oder erschöpfte Leere? Jeder dritte Azubi hängt – angeblich – in den Seilen

Die AOK hat ihren neuen Fehlzeiten-Report veröffentlicht – neben den allgemeinen Informationen über den Krankheitsstand von elf Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern im Jahr 2014, der mit 5,2 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres lag – damit hat jeder Beschäftigte im Durchschnitt 18,9 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt – gibt es auch in diesem Jahr ein Schwerpunktthema. Herausforderung für die Betriebe: Mehr als jeder fünfte Auszubildende zeigt riskantes Gesundheitsverhalten, so hat der AOK-Bundesverband seine Pressemitteilung dazu überschrieben. Immer wieder interessant, was die Presse daraus macht. So lautet die Artikel-Überschrift im Tagesspiegel beispielsweise Erschöpfende Lehre. Da drängt sich der Eindruck auf: Jetzt schlägt die brutale Arbeitswelt schon bei Beginn des Erwerbsleben derart hart zu, dass man zur Kenntnis nehmen muss, dass Azubis überdurchschnittlich oft krank sind. Ein Drittel leidet häufig unter körperlichen und psychischen Beschwerden. Schauen wir uns die neuen Befunde einmal genauer an. Zuerst einmal die Datenbasis: Es handelt sich um die erste repräsentative Befragung von Auszubildenden, so die Selbstdarstellung der AOK. Ende 2014 gab es knapp 1,4 Millionen Auszubildende in Deutschland. Für die Studie wurden rund 1.300 Auszubildende in kleinen  und mittelständischen Betrieben mit 50 bis 200 Mitarbeitern Anfang des Jahres 2015 befragt.

»Ein Drittel der Auszubildenden berichtet über häufig auftretende körperliche und psychische Beschwerden. Gesundheitsgefährdendes Verhalten wie wenig Bewegung, schlechte Ernährung, wenig Schlaf, Suchtmittelkonsum oder übermäßige Nutzung der digitalen Medien ist bei jedem fünften Auszubildenden zu beobachten. Bei beinahe jedem zehnten Befragten treten gesundheitliche Beschwerden und gesundheitsgefährdendes Verhalten gleichzeitig auf«, so die AOK in ihrer Pressemitteilung. Josefa Raschendorfer schreibt in ihrem Artikel Erschöpfende Lehre:

»Mehr als die Hälfte  der befragten Auszubildenden (56,5 Prozent ) berichtet über häufige körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Verspannungen. Außerdem klagen 46,1 Prozent der Befragten über psychische Beschwerden wie Müdigkeit, Erschöpfung, Lustlosigkeit, Reizbarkeit oder Schlafstörungen.«

Wir kennen solche Befunde auch aus der Diskussion über die gesundheitlichen Belastungen erwachsener Arbeitnehmer und sie werden oftmals im Zusammenhang gestellt mit den möglichen krankmachenden Auswirkungen der Arbeitswelt. Dieser Aspekt findet sich übrigens auch in der neuen Ausgabe des Fehlzeiten-Reports für den allgemeinen Krankenstand der Belegschaften: Jeder »Beschäftigte (hat) im Durchschnitt 18,9 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb gefehlt. Bedenklich sei dabei der Anstieg der psychischen Erkrankungen, die zu langen Ausfallzeiten von durchschnittlich 25,2 Tagen je Fall führen. Als Grund für den Anstieg der psychischen Erkrankungen nennt Schröder unter anderem die zunehmende Belastung in den Unternehmen auf den Mitarbeiter. „Immer mehr Arbeit lastet auf weniger Schultern.“«

Zurück zu unseren Azubis, denn die Befragungsergebnisse fördern weitere interessante Informationen zu Tage. Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, wird mit den Worten zitiert: Beim Gesundheitsverhalten der Auszubildenden zeigen sich „teilweise Defizite in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Schlaf sowie im Umgang mit Suchtmitteln und digitalen Medien“. Und konkreter:

»Ein Viertel der Auszubildenden ist kaum sportlich aktiv, 27 Prozent nehmen kein regelmäßiges Frühstück zu sich und 15,8 Prozent verzichten auf ein tägliches Mittagessen. Hinzu kommt ein hoher Konsum von Fast Food und zuckerhaltigen Lebensmitteln.
Mehr als ein Drittel der männlichen Auszubildenden und jede vierte weibliche Auszubildende schlafen unter der Woche weniger als sieben Stunden pro Nacht. So fühlen sich mehr als 12 Prozent in Arbeit und Schule fast nie oder niemals ausgeruht und leistungsfähig. Der wenige Schlaf sei möglicherweise auch auf den hohen Medienkonsum zurückzuführen, der durchschnittlich bei insgesamt 7,5 Stunden pro Tag liege … Mehr als jeder dritte Auszubildende raucht, fast jeder fünfte zeigt einen riskanten Alkoholkonsum.«

Auch hier mag es das Henne-Ei-Problem, also die oftmals nicht zu beantwortende Frage nach dem ursprünglichen Auslöser einer Kausalkette, geben. Aber seien wir ehrlich – am Anfang des Berufslebens wird man kaum davon ausgehen können, dass die Wirkungen der Arbeitswelt schon dermaßen durchgeschlagen haben, dass sie die zitierten Werte erklären können. Letztendlich werden wir hier konfrontiert mit den Folgen eines Lebenswandels eines Teils der jungen Generation, der sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt negativ auszuprägen scheint, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Befunden um Befragungsergebnisse im Sinne einer Selbstauskunft handelt. Und es betrifft wie eigentlich immer auch nur einen Teil der Gruppe, denn auch das hat die Studie ans Tageslicht gebracht: »Mehr als die Hälfte der Azubis lebt gesundheitsbewusst und hat kaum körperliche und psychische Gesundheitsbeschwerden.«

Was folgt aus diesen Erkenntnissen? Die Position der Krankenkasse ist verständlich: „Es braucht gesundheitsförderliche Maßnahmen, die auf die speziellen Bedürfnisse der Auszubildenden abgestimmt sind“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber. „Betriebliche Gesundheitsförderung für diese Zielgruppe stellt auch einen Wettbewerbsfaktor für die Unternehmen dar. Mittelfristig werden in vielen Branchen und Regionen gesunde Auszubildende händeringend gebraucht.“ Es ist sicher gut und lobenswert, wenn Unternehmen nicht nur versuchen, mit Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements die älteren und älter werdenden Mitarbeiter zu erreichen, um sie möglichst lange arbeitsfähig zu halten. Sondern sich schon um die jungen Leute zu kümmern versuchen. Aber ehrlich – gegen die Versuchungen, denen die ausgesetzt sind und vor denen so einige kapitulieren, kann man nur schwer ankommen. Bei nicht wenigen wird sich das irgendwie auswachsen, die anderen werden dann in anderen sozialpolitischen Handlungsfeldern wieder aufschlagen.

Buchcover: AOK

Durch alle Netze gefallen, vergessen und jetzt ein wenig angeleuchtet: Der Blick auf die „entkoppelten Jugendlichen“

Man stelle sich folgende Situation vor: Auf einer Veranstaltung eines Jobcenters in einer westdeutschen Großstadt wird über Fördern und Fordern berichtet. Mit einem gewissen Stolz verkündet die Führungskraft, dass es gelungen sei, „unberechtigten Leistungsbezug“ im Hartz IV-System energisch zu bekämpfen. Beispielsweise bei den jungen Menschen unter 25, die Grundsicherungsleistungen beantragt haben. Wenn die sich melden, dann werden sie gleich am Folgetag in eine Maßnahme geschickt, die jederzeit in der Lage ist, neue Teilnehmer aufzunehmen. Nichts anspruchsvolles, vielleicht sogar etwas anstrengend ausgestaltet. Und das Ergebnis? Mehr als 30 Prozent der jungen Menschen wurden in den darauffolgenden Tagen nicht mehr gesehen, nicht mehr in der Maßnahme und auch nicht im Jobcenter. Schluss und Hoffen auf große Zustimmung. Und dann eine Frage aus dem Plenum: Ob er denn wisse, was aus den jungen Menschen geworden sei? Wo sind die jetzt? Wovon leben die? Ratlose Gesichter auf dem Podium, Schulterzucken. Darüber wisse man nichts. Die sind halt weg.

Das gilt auch oft für die, die man schon im System hatte, die dann aber in die Sanktionsmaschinerie geraten sind. Nun muss man wissen, dass die Sanktionen in der Grundsicherung für die „U 25“, kein deutsches U-Boot, sondern das Kürzel für die unter 25-Jährigen, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage strenger sind als für die „Normal-Kunden“. So kann man dem § 31a unter der Überschrift „Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“ entnehmen: »Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig.« Hier die Variante in einfacher Sprache: Wenn der junge Mensch beispielsweise eine „zumutbare Maßnahme“ – die das Jobcenter definiert – abbricht (auch wenn es gute Gründe dafür geben mag), dann wird ihm nicht nur etwas von seinen Hartz IV-Leistungen gestrichen, sondern sofort alles bis auf die Leistungen für für Unterkunft und Heizung. Geld fürs Leben? Weg. Und macht er dann noch mal Ärger, dann wird ihm auch das gestrichen. Rien ne va plus. Außer Lebensmittelgutscheine, wenn er oder sie die beantragen würde und nicht schon irgendwohin abgetaucht ist. 

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Jugendgewalt und Jugendkriminalität zwischen medialem Aufgussthema, ernüchternden Befunden aus der Forschung und einem „skeptischen Restgefühl“

In regelmäßigen Abständen wird man vor dem Bildschirm konfrontiert mit einer natürlich bedrohlich daherkommenden punktuellen Skandalisierung des Themas Jugendgewalt und generell Jugendkriminalität, nicht selten hinterlegt mit dem Hinweis auf eine überproportionale Beteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund und gerne mit einem besonderen Fokus auf die jugendlichen „Intensivtäter“, die ja auch tatsächlich schon früh eine „beeindruckende“ Liste an Straftaten aufweisen können. Vor kurzem war es wieder soweit. Eine ganze Packung wurde dem normalen Fernsehzuschauer serviert:

Am 19.11.2014 konnte man im ARD-Fernsehen Das Ende der Geduld sehen, eine fiktive Geschichte rund um die Jugendrichterin Corinna Kleist. Es handelt sich um die fiktionale Aufarbeitung der Geschichte der echten Jugendichterin Kirsten Heisig. Hinzu kam eine Dokumentation zum Themenabend: „Tod einer Richterin – Auf den Spuren von Kirsten Heisig“. Und damit das nicht alleine stehen bleibt, wurde an diesem Abend das Thema auch bei „Anne Will“ aufgerufen. Die Sendung wurde breit rezensiert, vgl. beispielsweise Wer stoppt die jungen Intensivtäter? oder Der Ausländer ist natürlich der Kriminelle. Katrin Hummel erinnert in ihrem Beitrag an Kirsten Heisig: »Die Berliner Jugendrichterin legte mit dem „Neuköllner Modell“ die Grundlage dafür, dass jugendliche Straftäter schneller vor Gericht gestellt werden. Sie ragte mit ihrer Vorgehensweise heraus und machte sich viele Feinde. Ihre eigenen Probleme blieben verborgen. 2010 nahm sie sich das Leben.« Das angesprochene „Neuköllner Modell“, das auf Heisig zurückgeht, soll zur ef­fek­ti­ve­ren Straf­ver­fol­gung von ju­gend­li­chen Straf­tä­tern füh­ren. Diese soll­ten sich bei klei­ne­ren De­lik­ten in ei­nem ver­ein­fach­ten Ju­gend­straf­ver­fah­ren mög­lichst schnell nach der Tat vor Ge­richt ver­ant­wor­ten müs­sen. „Schnell“ meint meist drei bis fünf Wochen. 

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