Steigende Verwaltungskosten, Umschichtungen von Mitteln für Eingliederungsleistungen und damit weniger Chancen für erwerbslose Menschen – und die Jobcenter arbeiten auch noch schlechter? Zur Ambivalenz von „Verwaltungskosten“

In dem Beitrag Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“, der hier am 29.10.2025 veröffentlicht wurde, musste der seit Jahren anhaltende skandalöse Griff in die vom Parlament eigentlich zur Verfügung gestellten Mittel für Eingliederungsleistungen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungssystem aufgerufen werden. Milliarden-Beträge, mit denen eigentlich aktive Arbeitsmarktförderung zugunsten der erwerbslosen Leistungsempfänger betrieben werden soll, müssen umgeschichtet werden in den von vornherein unterdimensionierten Topf, aus denen die Jobcenter ihre „Verwaltungskosten“ finanzieren müssen. Das kann man machen, weil die Mittel aus beiden Haushaltsposten „gegenseitig deckungsfähig“ sind, wobei das in den vergangenen Jahren immer eine Einbahnstraße von den Förder- zu den Verwaltungsausgaben war.

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Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“

Es gibt in Deutschland mehr als 400 Jobcenter,1 in denen weit über 70.000 Beschäftigte arbeiten. Die sind zuständig für derzeit 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen sind. Viele Beschäftigte in diesen letzten Außenposten des Sozialstaats arbeiten unter teilweise nur als kafkaesk zu beschreibenden Anforderungen eines hyperkomplexen, in seiner Tiefe, Breite und Widersprüchlichkeit nur historisch zu verstehenden Regelwerks, im Maschinenraum einer Massenverwaltung, in der existenzielle Leistungen vom Anspruch her geprüft, bewilligt, ausgezahlt und zuweilen auch gekürzt werden müssen. Zugleich sind sie zuständig für die Beratung, Begleitung und Förderung von Menschen, die (wieder) eingegliedert werden sollen auf dem, was der Erwerbsarbeitsmarkt nachfragt. Wenn dort denn eine Nachfrage besteht.

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Von Dauerkunden der Jobcenter und gar nicht so einfachen Zahlen über die Verweildauer im Leistungsbezug

Schon seit vielen Jahren wird sowohl von den Praktikern in den Jobcentern wie auch seitens der Arbeitsmarktforschung immer wieder über die sogenannten Langzeitleistungsbezieher im SGB II-System diskutiert. Es geht dabei um Menschen, die sich über viele Jahre im Grundsicherungssystem befinden und die dann unter Schlagworten wie „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Hilfebedürftigkeit verhandelt werden. Da geht es um die Suche und Bearbeitung möglicher Ursachen einer jahrelangen Transferleistungsabhängigkeit, es geht aber auch immer wieder um den Vorwurf, dass sich an den Dauerbeziehern zeigen lasse, dass sich Menschen eingerichtet haben im Leistungsbezug und die ihre Bedürftigkeit – die ja Voraussetzung für die Leistung ist – gar nicht beenden wollen.

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Flüchtlinge aus der Ukraine: Erst rein in das Bürgergeld und jetzt wieder raus? Das „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“. Ein weiteres Beispiel für eine fragwürdige Verschiebebahnhof-Politik

Ende Februar 2022, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, lebten etwa 155.000 Staatsangehörige aus der Ukraine in Deutschland. Das war zu dem Zeitpunkt eine relativ stabile Größe, in den Jahren vor 2022 lag die Zahl der Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland immer um die 140.000. Das hat sich nach dem 24. Februar 2022 massiv verändert. Bereits im Mai 2022 waren fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Innerhalb weniger Wochen wurden wir Zeugen der größten Flüchtlingsbewegung in Europa in der jüngeren Geschichte.

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Aus dem Bürgergeld diesseits einer im luftleeren Raum eskalierenden „Arbeitspflicht“-Debatte: Immer weniger Möglichkeiten, einer geförderten Beschäftigung nachzugehen. Zur Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Es ist zum Dauer-Kopfschütteln. Da wird das Land überzogen mit immer hysterischer daherkommenden Debatten über Bürgergeld-Bezieher, die angeblich alle nicht arbeiten wollen und lieber in der Transfer-Hängematte am Pool den Sommer genießen und das man die am besten alle zur Arbeit im Park verpflichten sollte.

Und auf der anderen, der stillen Seite des Bürgergeldes sehen wir einen kontinuierlichen Rückgang der geförderten Beschäftigung, sowohl bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II wie auch bei dem erst seit 2019 existierenden höherwertigen, weil auf eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichteten Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II. Die Entwicklung der Eintritte in diese öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch der Teilnehmerzahlen im langjährigen Vergleich sprechen eine deutliche Sprache.

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