Wir werden das in den kommenden Monaten, wenn die „Abschaffung“ des Bürgergelds und die Einführung der (gar nicht so) „Neuen Grundsicherung“ seinen parlamentarischen Gang geht und dann wahrscheinlich zum Sommer 2026 vollends umgesetzt sein wird,1 immer öfter erleben: Die Jobcenter arbeiten nicht so, wie sie sollten und deshalb werden die großspurigen Versprechen der Bundesregierung, was angebliche Einsparungen im SGB II und ein sanktionierenden „Aussiebens“ der Leistungsempfänger angeht, auch leider nicht erreichbar sein. Wenn die doch nur besser arbeiten würden.
Jobcenter
Der geplante Ausschluss (neuer) ukrainischer Flüchtlinge aus dem (Noch-)Bürgergeld vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse zum „Job-Turbo“ und seiner Wirksamkeit
In dieser schnelllebigen Zeit ist es immer wieder angeraten, nicht nur im Hier und Jetzt zu verharren, sondern regelmäßig zurückzublicken und sich zu versichern, dass man nicht die Orientierung verloren hat. Und nachzufragen, was eigentlich aus Maßnahmen geworden ist, die man vor einiger Zeit auf den Weg gebracht und deren Wirkungen sich in der Regel erst mit einem gewissen Zeitverzug einstellen (können und werden).
Steigende Verwaltungskosten, Umschichtungen von Mitteln für Eingliederungsleistungen und damit weniger Chancen für erwerbslose Menschen – und die Jobcenter arbeiten auch noch schlechter? Zur Ambivalenz von „Verwaltungskosten“
In dem Beitrag Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“, der hier am 29.10.2025 veröffentlicht wurde, musste der seit Jahren anhaltende skandalöse Griff in die vom Parlament eigentlich zur Verfügung gestellten Mittel für Eingliederungsleistungen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungssystem aufgerufen werden. Milliarden-Beträge, mit denen eigentlich aktive Arbeitsmarktförderung zugunsten der erwerbslosen Leistungsempfänger betrieben werden soll, müssen umgeschichtet werden in den von vornherein unterdimensionierten Topf, aus denen die Jobcenter ihre „Verwaltungskosten“ finanzieren müssen. Das kann man machen, weil die Mittel aus beiden Haushaltsposten „gegenseitig deckungsfähig“ sind, wobei das in den vergangenen Jahren immer eine Einbahnstraße von den Förder- zu den Verwaltungsausgaben war.
Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“
Es gibt in Deutschland mehr als 400 Jobcenter,1 in denen weit über 70.000 Beschäftigte arbeiten. Die sind zuständig für derzeit 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen sind. Viele Beschäftigte in diesen letzten Außenposten des Sozialstaats arbeiten unter teilweise nur als kafkaesk zu beschreibenden Anforderungen eines hyperkomplexen, in seiner Tiefe, Breite und Widersprüchlichkeit nur historisch zu verstehenden Regelwerks, im Maschinenraum einer Massenverwaltung, in der existenzielle Leistungen vom Anspruch her geprüft, bewilligt, ausgezahlt und zuweilen auch gekürzt werden müssen. Zugleich sind sie zuständig für die Beratung, Begleitung und Förderung von Menschen, die (wieder) eingegliedert werden sollen auf dem, was der Erwerbsarbeitsmarkt nachfragt. Wenn dort denn eine Nachfrage besteht.
Von Dauerkunden der Jobcenter und gar nicht so einfachen Zahlen über die Verweildauer im Leistungsbezug
Schon seit vielen Jahren wird sowohl von den Praktikern in den Jobcentern wie auch seitens der Arbeitsmarktforschung immer wieder über die sogenannten Langzeitleistungsbezieher im SGB II-System diskutiert. Es geht dabei um Menschen, die sich über viele Jahre im Grundsicherungssystem befinden und die dann unter Schlagworten wie „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Hilfebedürftigkeit verhandelt werden. Da geht es um die Suche und Bearbeitung möglicher Ursachen einer jahrelangen Transferleistungsabhängigkeit, es geht aber auch immer wieder um den Vorwurf, dass sich an den Dauerbeziehern zeigen lasse, dass sich Menschen eingerichtet haben im Leistungsbezug und die ihre Bedürftigkeit – die ja Voraussetzung für die Leistung ist – gar nicht beenden wollen.