Der Mindestlohn-Sprung auf 12 Euro und die bange Frage, ob sich die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze als Inflationstreiber erweisen wird

Der starke Anstieg der am Verbraucherpreisindex (VPI) gemessenen Inflationsrate in der zweiten Jahreshälfte 2021 bewegt verständlicherweise viele Menschen, vor allem mit niedrigen oder mittleren Einkommen. In den Medien wird heftig diskutiert, ob sich die Preissteigerungsrate auf einem hohen Niveau verfestigen wird und die Europäische Zentralbank nicht längst eine zinspolitische Wende hätte einleiten müssen.

Immer noch stehen sich auch bei den Volkswirten zwei Lager gegenüber, die zu sehr unterschiedlichen Vorhersagen hinsichtlich der Inflationsentwicklung im nunmehr begonnenen Jahr 2022 und dann 2023 kommen. Die eine Seite hebt die Sonderfaktoren hervor, die zu dem kräftigen Anstieg der Preissteigerungsrate in der zweiten Jahreshälfte 2021 geführt hat (wie die von Juli bis Dezember 2020 befristete Absenkung der Umsatzsteuer in Deutschland und die entsprechende Rückkehr zum höheren Ausgangsniveau im Januar 2021), die anderen verweisen darauf, dass ja auch in anderen Ländern ohne diese Maßnahme eine hohe Inflationsrate zu verzeichnen ist und dass die Preissprünge vor allem im Energiebereich preistreibend gewirkt haben und auch entsprechend weiter wirken werden.

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Hartz IV: Wie hoch müssten sie denn sein? Eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung mit Vorschlägen in Euro pro Monat

Mit dem Start des neuen Jahres sollen sich die Bezieher von Grundsicherungsleistungen freuen, denn sie bekommen jetzt mehr Geld. Machen wir das mal konkret: Eine alleinstehende Person hat in der Grundsicherung im vergangenen Jahr 446 Euro pro Monat für den Regelbedarf bekommen (hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Unterkunft sowie Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung). Die Bundesregierung hat nun zum 1. Januar 2022 diesen Betrag angehoben – um drei Euro auf 449 Euro. Die – nun ja: überschaubare – Anhebung in der Größenordnung von 0,7 Prozent hat für Irritationen bis hin zu zynischen Kommentierungen geführt und allein angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen Monaten kann es nicht verwundern, dass man bei einem Aufschlag von nur 0,7 Prozent berechtigt eine zeitnahe Anpassung der Regelbedarfe einfordert (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag vom 23. November 2021). Für eine solche Forderung kann man auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranziehen:

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Von Tarif- und anderen Löhnen, einer Inflation, die das Land spaltet und dem Schlossgespenst der „Lohn-Preis-Spirale“

»Derzeit ist viel die Rede von der angeblichen Gefahr einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale. Das bedeutet, dass Gewerkschaften aufgrund der Preiserhöhungen höhere Löhne einfordern, was wiederum die Inflationsrate nach oben drückt. Doch tatsächlich ist – bis auf die hohe Teuerungsrate – davon noch nichts zu spüren. Ganz im Gegenteil: So sind die Tarifabschlüsse dieses Jahr besonders niedrig und bedeuteten für die Beschäftigten letztlich Reallohnverluste«, kann man diesem Artikel entnehmen: Inflation frisst Löhne auf. Die Bedeutung dessen, was da gerade vor unseren Augen abläuft, kann man dieser Formulierung entnehmen: »Wegen der hohen Inflation schrumpfen die Tarifgehälter preisbereinigt um 1,4 Prozent – das gab es seit Jahrzehnten nicht«, so Alexander Hagelüken unter der Überschrift Arbeitnehmer verlieren real Einkommen. Die Gewerkschaften haben sich offensichtlich vor dem Hintergrund der Corona-Krise zurückgehalten: »Vor Abzug der Inflation nahmen die Tarifgehälter bundesweit mit 1,7 Prozent geringer zu als in früheren Jahren – zwischen 2012 und 2019 waren die Löhne nominal immer zwischen 2,4 und 3,1 Prozent gewachsen.«

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