Zunehmende Energiearmut: Anmerkungen zu der im bestehenden System überaus komplexen Aufgabe der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“

»Schon seit Monaten steigen die die Verbraucherpreise in Deutschland, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Entwicklung noch zusätzlich verstärkt. Im März stiegen die Verbraucherpreise auf über sieben Prozent. Besonders hoch ist der Preisanstieg von Energieprodukten, die Haushaltsenergie verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast um 40 Prozent. Aber auch Lebensmittel sind über sieben Prozent teurer. Besonders für Menschen, die sowieso schon in Armut leben müssen, bedeutet der Preisanstieg reale, existenzielle Not. Sie können weder auf Erspartes zurückgreifen noch Ausgaben einsparen, da sie sowieso nur Geld für das Notwendigste haben«, so Lisa Ecke unter der Überschrift Grundsicherung schrumpft. Aber die Bundesregierung hat doch bereits gehandelt? Richtig, auch darauf wird hingewiesen: „Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen.“ Mit diesen Worten wird Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zitiert. Man muss der Vollständigkeit halber anmerken, dass es sich bei den genannten Beträgen um Einmalzahlungen handelt.

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Der Mindestlohn-Sprung auf 12 Euro und die bange Frage, ob sich die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze als Inflationstreiber erweisen wird

Der starke Anstieg der am Verbraucherpreisindex (VPI) gemessenen Inflationsrate in der zweiten Jahreshälfte 2021 bewegt verständlicherweise viele Menschen, vor allem mit niedrigen oder mittleren Einkommen. In den Medien wird heftig diskutiert, ob sich die Preissteigerungsrate auf einem hohen Niveau verfestigen wird und die Europäische Zentralbank nicht längst eine zinspolitische Wende hätte einleiten müssen.

Immer noch stehen sich auch bei den Volkswirten zwei Lager gegenüber, die zu sehr unterschiedlichen Vorhersagen hinsichtlich der Inflationsentwicklung im nunmehr begonnenen Jahr 2022 und dann 2023 kommen. Die eine Seite hebt die Sonderfaktoren hervor, die zu dem kräftigen Anstieg der Preissteigerungsrate in der zweiten Jahreshälfte 2021 geführt hat (wie die von Juli bis Dezember 2020 befristete Absenkung der Umsatzsteuer in Deutschland und die entsprechende Rückkehr zum höheren Ausgangsniveau im Januar 2021), die anderen verweisen darauf, dass ja auch in anderen Ländern ohne diese Maßnahme eine hohe Inflationsrate zu verzeichnen ist und dass die Preissprünge vor allem im Energiebereich preistreibend gewirkt haben und auch entsprechend weiter wirken werden.

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Hartz IV: Wie hoch müssten sie denn sein? Eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung mit Vorschlägen in Euro pro Monat

Mit dem Start des neuen Jahres sollen sich die Bezieher von Grundsicherungsleistungen freuen, denn sie bekommen jetzt mehr Geld. Machen wir das mal konkret: Eine alleinstehende Person hat in der Grundsicherung im vergangenen Jahr 446 Euro pro Monat für den Regelbedarf bekommen (hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Unterkunft sowie Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung). Die Bundesregierung hat nun zum 1. Januar 2022 diesen Betrag angehoben – um drei Euro auf 449 Euro. Die – nun ja: überschaubare – Anhebung in der Größenordnung von 0,7 Prozent hat für Irritationen bis hin zu zynischen Kommentierungen geführt und allein angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen Monaten kann es nicht verwundern, dass man bei einem Aufschlag von nur 0,7 Prozent berechtigt eine zeitnahe Anpassung der Regelbedarfe einfordert (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag vom 23. November 2021). Für eine solche Forderung kann man auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranziehen:

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