Spanien führt ein „Grundeinkommen“ ein, aber nicht bedingungslos, eher eine Art Hartz IV

Spanien war schon während der letzten schweren Krise 2009 hart getroffen von den wirtschaftlichen Verwüstungen. Und auch in diesen wirren Tagen der Corona-Krise erreichen uns zahlreiche Katastrophenmeldungen hinsichtlich der Auswirkungen der Pandemie von der iberischen Halbinsel. Noch unabsehbar sind die ökonomischen Folgen des harten Lockdown, der in den vergangenen Wochen das Land lahmgelegt hat.

Die Schneise der Verwüstung trifft ein Land, das schon vor Corona mit massiven Armut- und Verarmungsproblemen konfrontiert war, obgleich es nach außen so aussah, als würden sich die Spanier nach der Finanz- und Weltwirtschaftskrise 2009 und der sich anschließenden „Euro-Krise“ seit einiger Zeit wieder auf dem Höhenflug befinden. Aber „die“ Spanier gibt es ebenso wenig wie „die“ Deutschen. Schon »vor der Coronakrise lebten viele immer noch von der Hand in den Mund, mit Zeitverträgen, die manchmal nur ein paar Tage dauern. Und viele dieser Menschen stehen jetzt mit Nichts da, deren Jobs in der Tourismusindustrie, im Handel oder der Reinigungsbranche sind weggefallen … 20 Prozent gelten durch prekäre Arbeitsbedingungen in Spanien als arm. Bei etwa vergleichbaren Lebenshaltungskosten wie in Deutschland«, so dieser Beitrag: Regierung will soziale Abstürze verhindern. Die Arbeitslosigkeit ist inzwischen die zweithöchste in Europa nach Griechenland mit aktuell 17 Prozent. Allein im März stieg die Zahl der Arbeitslosen in Spanien um fast eine Million auf etwa 3,5 Millionen. Rund 900.000 Kleinstunternehmer und Selbstständige haben den Staat inzwischen um Hilfe bitten müssen, weil ihre Einnahmen weggebrochen sind. In dieser Situation hat die derzeitige spanische Regierung etwas vorgezogen, was bereits vor der Corona-Krise vereinbart wurde.

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Die Finnen haben es nicht erfunden, aber eine Zeit lang ausprobiert: Ein (Nicht-)Experiment zum „bedingungslosen Grundeinkommen“

Eine vorsorgliche Warnung an alle Leser: In diesem Beitrag geht es – folgt man der Überschrift – um das bedingungslose Grundeinkommen. Und allein die Nennung dieser Begrifflichkeit löst oftmals und leider zunehmend bekannte Entweder-Oder-Reflexe und bei manchen auch heftigste Emotionen mit aggressiven Reaktionen gegenüber denen, die nicht der eigenen Sicht der Dinge folgen, aus: Bist Du dafür oder dagegen? Mit diesem Warnhinweis versehen begann der Artikel Alle Welt schaut auf Finnland und das (angebliche) Experiment mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Kaum einer auf die anderen Arbeitslosen, der hier am Neujahrstag 2018 veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang wurde auf ein in Finnland laufendes Experiment verwiesen. 2.000 zufällig ausgewählte Arbeitslose bekommen seit Januar 2017 bedingungslos 560 Euro im Monat – anstelle von Arbeitslosengeld. Die 2.000 Teilnehmer wurden unter allen Personen zwischen 25 und 58 Jahren, die im November 2016 Arbeitslosengeld oder -unterstützung bekommen haben, ausgelost. Der Test ist auf zwei Jahre befristet. Das Grundeinkommen wird nicht reduziert, wenn eine Arbeit aufgenommen wird, kann man dem damaligen Bericht entnehmen. Die Teilnehmer erhielten das Geld zusätzlich zu anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohnbeihilfe überwiesen.

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Ein „menschenwürdiger Lebensstandard“ – das Existenzminimum in der europarechtlichen Variante

Die Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen im Hartz IV-System (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16) ist mittlerweile in den Medien vollständig abgeklungen, viele neue Themen haben die Bühne erobert. In der für Millionen Menschen relevanten Verwaltungspraxis geht es jetzt um die konkrete Umsetzung des zwar die Sanktionen in der bisherigen Form begrenzenden, aber durchaus mehrdeutig angelegten Urteils der Verfassungsrichter. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass nunmehr Sanktionen von von mehr als 30 Prozent nicht mehr zulässig sind, zugleich wurde die Ebene der Einzelfallprüfung gestärkt und schematische, nicht korrigierbare Laufzeiten der Sanktionen von drei Monaten sollen der Vergangenheit angehören. Zu der angesprochenen Komplexität des BVerfG-Urteils vgl. auch ausführlicher diesen Beitrag: Ein Sowohl-als-auch-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht, die Begrenzung der bislang möglichen Sanktionierung und eine 70prozentige minimale Existenz im Hartz IV-System vom 6. November 2019.

Die Kritiker des Sanktionsregimes in der deutschen Grundsicherung haben die Entscheidung des BVerfG als großen Erfolg gefeiert und verweisen beispielsweise auf solche bedeutsamen und (scheinbar) eindeutigen Ausführungen des Gerichts:

»Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.«

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