Erfolge und Schein-Erfolge beim Kampf gegen miese Arbeitsbedingungen: Ryanair mal wieder

In den vergangenen Jahren wurde hier immer wieder in zahlreichen Beiträgen ausführlich über den Billigflieger Ryanair berichtet – und wie dort mit den Beschäftigten umgegangen wird. Dazu nur als ein Beispiel bereits vom 28. Mai 2015: Billig hat einen hohen Preis. Die Piloten bei Ryanair. Aber ein Teil der bei diesem irischen Unternehmen Beschäftigten hat sich gewehrt und wehrt sich weiterhin – und so konnte man seit dem vergangenen Jahr den Eindruck bekommen, dass die ganz hart Nuss Ryanair am Ende dann doch noch für die Durchsetzung normaler Arbeitnehmerrechte geknackt werden konnte.

»Die Gewerkschaft Verdi hat mit dem Billigflieger Ryanair einen Tarifvertrag für die rund 1100 in Deutschland stationierten Flugbegleiter abgeschlossen. Vereinbart wurden unter anderem ein um 600 Euro im Monat höheres Grundgehalt, weitere Entgeltsteigerungen um bis zu 250 Euro und Sozialplanregeln bei Versetzungen«, konnte man im März dieses Jahres beispielsweise in diesem Artikel lesen: Tarifvertrag für Flugbegleiter bei Ryanair perfekt. Und in diesen Tagen wird der nach 18 Jahren an der Spitze der Gewerkschaft ver.di in den Ruhestand wechselnde Frank Bsirske mit diesen Worten zitiert: »Als „Mutmacher“ für die Gewerkschaften bewertete er den im vergangenen Jahr erreichten Tarifabschluss für die Flugbegleiterinnen bei Ryanair. „Wir haben es geschafft, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen mit rund 1000 Euro mehr im Monat.“ Der irische Billigflieger sei „ein Menetekel für eine stark globalisierte Belegschaft zu unerhört prekären Arbeitsbedingungen mit einem Milliardär als Eigentümer, der Tarifverträge kategorisch ablehnte. In so einem Umfeld sich als durchsetzungsfähig zu beweisen – das ist schon ein Mutmacher“,« so seine Worte in dem Artikel Verdi-Chef sieht im Tarifabschluss mit Ryanair einen „Mutmacher“.

Foto: © Stefan Sell

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Ein gesetzlicher Mindestlohn von mehr als 13 Euro? Dazu ein Blick in die USA: „Fight for $15“ und neue Befunde aus der US-amerikanischen Mindestlohnforschung

In diesen Tagen wurde in den Medien daran erinnert, dass vor fünf Jahren in Deutschland die Grundlagen für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gelegt wurden. Und viele werden sicher noch die Schlammschlacht im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns vor Augen haben, mittendrin damals zahlreiche Akteure der Mainstream-Ökonomie, nach deren Berechnungen hunderttausende Jobs über die Wupper gehen werden müssen, wenn die Lohnuntergrenze für (fast) alle scharf gestellt wird. Nun hat sich das „Jobkiller“-Menetekel als Fata Morgana erwiesen, das wurde bereits hinlänglich behandelt (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag „Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 18. Dezember 2016. Selbst im Jahr 2019 wird das offensichtliche Versagen der Mindestlohnkritiker hinsichtlich der Vorhersage der Beschäftigungseffekte immer wieder aufgerufen, vgl. dazu den Beitrag von Patrick Schreiner: Die Arbeitsmarkt-Fehlprognosen der Mindestlohn-Gegner hatten (auch) ideologische Gründe vom 11. Juli 2019).

Zugleich gibt es seit längeren eine intensive Debatte über die von vielen als zu niedrig kritisierte Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Dabei wird immer wieder ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gefordert – neben der Tatsache, dass man für eine solche Erhöhung von derzeit 9,19 Euro allerdings erst einmal das gesetzliche Regelwerk die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns betreffend ändern müsste (vgl. dazu ausführlicher Der nicht-politische Mindestlohn und seine regelmäßige Politisierung, wenn es gelegen kommt. Ein erneuter Vorschlags-Luftballon, diesmal von Herrn Scholz vom 3. November 2018), melden sich sofort erneut viele Ökonomen zu Wort und weisen darauf hin, dass das ein „viel zu hoher“ Mindestlohn sei und dann aber definitiv viele Jobs vernichtet werden.

In den USA wird seit längerem eine vergleichbare Debatte geführt – zugleich wird man dort mit auch für uns aufschlussreichen Befunden aus der modernen Mindestlohnforschung konfrontiert.

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Tarifbindung mit Schwindsucht und einige Bundesländer, die was gegen die Rutschbahn nach unten tun wollen

Über die rückläufige Tarifbindung (wie auch die abnehmende Zahl an Betriebsräten in den Unternehmen) in unserem Land wurde immer wieder berichtet. Beispielsweise in dem Beitrag Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden vom 24. Mai 2018. Die Daten sind hier mehr als eindeutig.

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