Erziehungs- und Gesundheitsberufe ganz oben im Ranking. Bei den Krankschreibungen wegen Covid-19

»Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern waren von März bis Oktober 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 2.672 je 100.000 Beschäftigte in dieser Berufsgruppe krankheitsbedingt im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt deren Betroffenheit mehr als das 2,2-fache über dem Durchschnittswert von 1.183 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Auch Gesundheitsberufe waren überdurchschnittlich oft im Zusammenhang mit Covid-19 arbeitsunfähig«, berichtet das WIdO über die neuen Befunde einer Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten der erwerbstätigen AOK-Versicherten. Das Institut weist darauf hin, dass Gesundheitsberufe aber nicht mehr an der Spitze des Rankings stehen. In einer früheren WIdO-Auswertung für die erste Phase der Pandemie von März bis Mai 2020 belegten Berufe in der Alten- und Krankenpflege die Spitzenplätze, jetzt finden sie sich im Ranking auf Platz 7 und 8 (vgl. zu der ersten Auswertung den Beitrag Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19 vom 9. Juli 2020.). Mit einer Ausnahme: Medizinische Fachangestellte sind nach der aktuellen Auswertung bezogen auf den Zeitraum von März bis Oktober 2020 noch stärker betroffen Sie sind jetzt mit 2.469 Erkrankten je 100.000 Beschäftigten auf Platz 2 der Liste gelandet.

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Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19

Die Corona-Pandemie – das ist mittlerweile mehr als deutlich geworden – trifft die Menschen nicht gleichverteilt, sondern wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es eine sehr ungleiche Betroffenheit von Covid-19-Infektionen und -Erkrankungen gibt, wobei das zwei unterschiedliche Aspekte sind, denn eine Infektion bedeutet noch lange nicht, dass man auch wirklich erkrankt. Zudem wird nach den Erfahrungen der letzten Monate sichtbar, dass das Virus bereits bestehende soziale Ungleichheiten eher verstärkt und teilweise potenziert.

Das betrifft auch die gesundheitlichen Risiken, denen unterschiedliche Berufe ausgesetzt sind. Eine empirische Bestandsaufnahme dazu hat nun das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) vorgelegt: »Beschäftigte in Gesundheitsberufen waren von März bis Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-fache über dem Durchschnittswert von 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Covid-19: Je 100.000 Beschäftigte wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt – der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen.« So das WIdO unter der Überschrift Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten in der Lock-down-Phase: Gesundheitsberufe besonders stark von Covid-19 betroffen.

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Bohren geht immer. Die zahnärztliche Einzelpraxis als Auslaufmodell in Zeiten des „Dentalbusiness“ und der heuschreckenfinanzierten renditeträchtigen Bohr-Kombinate?

Über Zahnärzte zu schreiben, kostet Überwindung. Nicht nur, wenn man zur Mehrheit der Menschen gehört, die sich gewiss einen anderen Zeitvertreib vorstellen können, als bei denen auf dem Stuhl zu sitzen. Und auch nicht deshalb, weil man bei nicht wenigen Vertretern dieser Zunft den Eindruck hat, dass nicht unbedingt die Interessen des Patienten primär handlungsleitend sind, sondern die geschickte Kombination abrechnungsfähiger Leistungen mit dem gerade hier anfallenden Universum an privaten Zuzahlungen, dem dann auch mal der eine oder andere Zahn zum Opfer fallen kann, der ansonsten noch vielleicht Aussicht auf Rettung gehabt hätte.

Das Problem, dass die Monethik einen ganz eigenen Stellenwert hat bei dem einen oder der anderen in diesem Feld der Gesundheitsversorgung, an dem wir alle nicht vorbeikommen, ist ja nicht wirklich begrenzt auf die oder viele Zahnärzte – vergleichbare Debatten führt man auch mit Blick auf andere Mediziner, die sich nicht festbeißen müssen an den zahnärztlichen Vergütungsregeln und der Zahlungsbereitschaft wie auch -fähigkeit der Patienten. Letztendlich wird man hier konfrontiert mit dem unauflösbaren Dilemma einer anwaltlichen Vertretung der eigenen Patienten und dem Erfordernis, als freiberuflicher Leistungserbringer im betriebswirtschaftlichen Korsett aus Kosten und Erlösen dem eigenen Geschäft nachgehen zu müssen. 

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