Wenn Frauen Mütter werden: Kommt das Kind, kommt das Fallbeil. Also einkommensbezogen. In Deutschland und Österreich richtig heftig

Im vergangenen Jahr wurden wieder einmal „die“ Frauen an die Front gerufen, diesmal mit keiner geringeren Aufgabe, als die Rettung der Rente zu ermöglichen. »Die Finanzierung des Rentensystems wird immer schwerer. Jetzt sollen die Frauen es richten. Sie könnten davon sogar profitieren«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Wie Frauen die Rente retten sollen. Und der bezog sich auf Berechnungen von Prognos, die eine Studie erstellt haben, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben wurde (vgl. dazu Ehrentraut et al. 2018). Und die Versicherungswirtschaft – die schon immer in den ganz großen Dimensionen unterwegs ist – hat ihre Pressemitteilung so überschrieben: Höhere Erwerbs­be­tei­li­gung von Frauen ent­las­tet die Bei­trags­zah­ler bis 2050 um 190 Mrd. Euro.

Dass das alles zwangsläufig so ist, wenn die Erwerbsbeteiligung der Frauen und vor allem ihr Arbeitszeitumfang ausgeweitet wird, ergibt sich aus der Logik der Rentenformel in Deutschland, die neben vielen anderen Problemstellen vor allem einen Schwachpunkt hat: Teilzeitarbeit ist darin eigentlich nicht vorgesehen, eine halbwegs über der Grundsicherung im Alter liegende gesetzliche Rente setzt Vollzeiterwerbsarbeit voraus und die möglichst sehr lange und ohne Unterbrechungen in der Erwersbiografie.

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Frauenhäuser. Ein weiteres Beispiel aus dem Mangel-Land Deutschland

Überall diese Klagen über fehlende Mittel, fehlendes Personal und Hinhaltetaktiken der Nicht-Entscheidungsträger. Das betrifft nicht nur die großen Baustellen des Landes wie Pflege, Kindertageseinrichtungen, Wohnungsnot.
Apropos Wohnungsnot – da wären wir schon bei dem hier im Mittelpunkt stehenden Thema Frauenhäuser. Nur die wenigstens kennen ein Frauenhaus oder wissen, wo da, wo sie leben, eines ist. Aber davon gehört haben schon viele. Unter einem Frauenhaus versteht man eine soziale Einrichtung, die Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anbietet, so beispielsweise das Fachlexikon der sozialen Arbeit. Es geht hier also nicht um irgendwelche Befindlichkeitsstörungen, sondern um teilweise schwer traumatisierte Frauen (und ihre Kinder), die einen Zufluchtsort brauchen.

Im Jahr 1976 eröffneten in Köln und Berlin die ersten Frauenhäuser, in denen Opfer häuslicher Gewalt Schutz und Beratung finden konnten. Genauso lange kämpfen diese Einrichtungen auch um ihr finanzielles Überleben. Derzeit gibt es bundesweit mehr als 350 Frauenhäuser – entweder autonom verwaltet oder in Trägerschaft eines Wohlfahrtsverbandes. Und nicht erst in diesen Tagen wird davon berichtet, dass diese Schutzeinrichtungen erhebliche Probleme haben. Und das hängt – nicht nur, aber auch – mit der Finanzierung zusammen. 

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Wenn man versucht, der „Lohngerechtigkeit“ für einige durch symbolische Politik gerecht werden zu wollen, darf man sich über die vorhergesagten Nicht-Ergebnisse nicht wundern

„Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden.“

So meine Schlussfolgerung in einem Beitrag vom 11. Januar 2017 über das damals auf den Weg gebrachte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), der bezeichnenderweise so überschrieben war: Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung. Dort findet man auch diese Bewertung: »Insofern ordnet sich das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG)“ ein in die primär als symbolische Politik zu verstehenden Aktivitäten, die wir in diesem Bereich auch an anderen gesetzgeberischen Beispielen haben erfahren müssen.«

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