Das „Starke-Familien-Gesetz“: Zwischen semantischen Kapriolen des Gesetzgebers und sicher gut gemeinten bürokratischen Verbesserungs-Klimmzügen

Die einen werden sagen, man kann es aber auch nie richtig machen: Da werden die Juristen für ihre zumeist sehr technokratisch daherkommenden Gesetzgebungswortungetüme kritisiert. Versuchen sie es hingegen in Umsetzung eines entsprechenden politischen Verlangens mit semantischen Höhepunkten einer (scheinbar) „Nah an den Leuten“-Wortwahl und generieren ein „Gute-Kita-Gesetz“ und kurz darauf ein „Starke-Familien-Gesetz“, dann werden sie auch wieder kritisiert, zumindest aber wird kübelweise Spott ausgegossen und von einer Infantilisierung ist die Rede. Was kommt als nächstes? Ein „Gutes-Diesel-Gesetz“ für die von Fahrverboten und einer sich in die Büsche schlagenden Automobilindustrie geplagten Diesel-Fahrer in diesem Land? Wird das „Gute-Gesetzgebungs-Gesetz“ den absoluten Höhepunkt darstellen?

Aber bleiben wir bei den Fakten: Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist ja nur die Wohlfühl-Etikette, die man in den öffentlichen Ring geworfen hat, die „richtige“ Bezeichnung des Gesetzentwurfs, der vom Kabinett bewilligt wurde und nun in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingespeist wird, geht so: „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“. Das hört sich nun schon weniger simpel an. 

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Das bayerische Familiengeld – eine Fortsetzungsgeschichte mit grotesken Folgen oder: Das Bayern der zwei Jobcenter-Welten

Am 14. Oktober 2018 wird der neue bayerische Landtag gewählt – und auf den sprichwörtlichen schwarzen Besen, mit dem die CSU die sichere Mehrheit bekommen würde, kann man sich nicht mehr verlassen. Die Umfragewerte für die nach ihrem Selbstverständnis bayerische Staatspartei gehen in den Keller und die Nerven liegen blank. Seit April hat die CSU mehr als zehn Prozent in den Umfragen verloren.

Dabei hatte die CSU nicht nur die Regierungsspitze ausgetauscht und Seehofer nach Berlin abgeschoben, sondern der neue bayerische Ministerpräsident Söder hat auch nach allen alten Regeln der Wahlkampfkunst versucht, potenzielle Wähler mit Wahlgeschenken aus der gut gefüllten Landeskasse zu überzeugen. Und eine der damit verbundenen Maßnahmen zielt auf einen für die CSU besonders wichtigen Bereich – die Familienpolitik. So wurde kurzerhand eine neue Leistung generiert und das bisherige bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld sind in diese neue Leistung aufgegangen: das bayerische Familiengeld war geboren und wurde rechtzeitig vor der Wahl zum 1. September in die bayerische Wirklichkeit entlassen, damit sich die Familien über mehr Geld freuen können. 

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Die Bayern (wollen) kommen. Genauer: Die CSU. Mit einem bayerischen Familiengeld. Für alle. Wenn da nicht – auch und gerade – die Bayern in Berlin wären

Man kann es wirklich. Man kann sein Leben verbringen mit der Exegese der Leistungsvoraussetzungen und Bezugsbedingungen im deutschen Sozialstaat. Wer bekommt wann welche Leistung und wie viel über welchen Zeitraum und wann aus welchen Gründen nicht – der Stoff, aus dem sich sozialpolitische Alpträume speisen. Und zwangsläufig verheddern sich die Akteure in diesem nur historisch nachvollziehbaren Regelungswirrwarr. Das gilt auch für die Politiker, vor allem, wenn sie – wohlwollend interpretiert – wirklich einmal versucht sein sollten, etwas einfacher und unbürokratischer auszugestalten,  bzw. wenn sie eine Leistung in die Welt bringen möchten, die der „einfache“ Bürger (= Wähler = entsprechende Wahlentscheidung) auch versteht und wohlwollend zur Kenntnis nehmen kann.

Und am 14. Oktober 2018 wird wieder einmal gewählt – diesmal der neue Landtag in Bayern. Bei der letzten Landtagswahl in Bayern am 15.09.2013 kam die CSU dort auf 47,7 Prozent der Stimmen. Das waren noch Zeiten für die nach eigenem Selbstverständnis bayerische „Staatspartei“ CSU. Denn wirft man einen Blick auf die aktuellen Umfrageergebnisse seit Anfang Juli dieses Jahres, dann werden dort Werte um die 38 Prozent ausgewiesen, was natürlich ein gewaltiger Absturz für die CSU wäre, sollte es so kommen. Da muss man natürlich was tun, um die Gunst der (potenziellen) Wähler wieder auf die bereits bei den letzten Bundestagswahlen mit mehr als 7 Prozent weniger Zweitstimmen gebeutelte Partei zu lenken. 

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