Vom „Kampfplatz“ demografische Entwicklung zur höchst realen Rollatoren-Gesellschaft und den Mühen einer Alltagsgestaltung vor Ort

Die demografische Entwicklung ist eine mittlerweile höchst kontroverse Angelegenheit geworden. Denn die einen instrumentalisieren die tatsächlichen oder angeblichen Entwicklungen für ganz andere Zwecke, beispielsweise das Rentensystem „umzubauen“ oder andere sozialpolitische Weichenstellungen vorzunehmen – oft mit Bezug auf die angebliche Unabwendbarkeit wegen der demografischen Entwicklung. Hierzu als ein Beispiel von vielen die neue Studie Die Zukunft des Generationenvertrags. Wie sich die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen lassen des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Andere hingegen, gerade aus dem linken Spektrum, haben in Reaktion auf diese durchaus beobachtbaren und folgenreichen Instrumentalisierungen eine Haltung entwickelt, die jede Bezugnahme auf mögliche Probleme – oder wie heißt es heutzutage weichgespülter daherkommend: Herausforderungen – durch die demografische Entwicklung als zu verurteilend ablehnt, denn sofort wird hier irgendeine Abbauabsicht unterstellt.

Und außerdem, so die Hardcore-Vertreter dieses jegliche Probleme negierenden Ansatzes, sei der Umgang mit der demografischen Entwicklung überhaupt kein Problem, denn alles sei eine Verteilungsfrage und allein der angebliche Produktivitätsfortschritt der Wirtschaft würde ausreichen, um die Jungen, die Alten und eigentlich alle anderen auch zu bedienen, man müsse den nur irgendwie „abschöpfen“. Vgl. für diese Position beispielsweise die immer wiederkehrenden Ausführungen von Gerd Bosbach: „Die Probleme sind lösbar“. Der Statistiker Gerd Bosbach hält die Angst vor dem demografischen Wandel für unbegründet.

Aber das sind Extrempunkte einer so typisch deutschen, deshalb aber eben nicht automatisch auch richtigen Entweder-Oder-Debatte. Die Wahrheit liegt wie so oft sicherlich in der Mitte und es lohnt ein Blick auf konkrete Herausforderungen, die sich durch den demografischen Wandel tatsächlich unabweisbar stellen werden und die man rechtzeitig bearbeiten muss, um überhaupt eine Chance haben zu können, die Weichen in eine menschenorientierte Gestaltung des Alltags stellen zu können. Denn eines können bzw. dürfen auch die Kritiker der „Demografie-Debatte“ nicht leugnen – wir werden in den vor uns liegenden Jahrzehnten eine erhebliche Zunahme an älteren Menschen inmitten unserer Gesellschaft bekommen und deren Anforderungen und Probleme müssen berücksichtigt werden. Das gilt gerade nicht nur für die Pflege, wobei die meisten Menschen hier überwiegend bis ausschließlich an das Segment der stationären Pflege denken. Aber die meisten Menschen mit Pflegebedürftigkeit leben zu Hause oder bei ihren Familien und ein Trend ist klar erkennbar: Man schiebt den Übertritt in die stationäre Pflege so lange wie irgendwie möglich auf, um in seinem gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können. Das ist absolut verständlich, wirft aber auch zahlreiche Gestaltungsfragen auf. Eine ganz wichtige Aufgabe darunter lässt sich begrifflich mit „Barrierefreiheit“ fassen, ein Begriff, der für viele – wenn überhaupt – eher mit behinderten Menschen in Verbindung gebracht wird, nicht aber mit der demografischen Entwicklung. Aber genau das ist es, viele ältere Menschen haben die gleichen oder vergleichbare Probleme wie Menschen im Behinderungen und insofern gewinnen auch sie durch barrierefreie Strukturen.

Dankbar für jede funktionierende Rolltreppe oder Fahrstuhl – so hat Lothar Heinke seinen Artikel überschrieben, der sich mit diesem Thema am Beispiel der Stadt Berlin auseinandersetzt. Er hat einige Gedanken über die Mühen der Ebene formuliert.

»Heute sitzen in Berlin 60.000 Menschen im Rollstuhl, 150.000 nutzen einen Rollator. Und so quält man sich eben über die gar nicht so niedrigen Treppen in den Bus – der Fahrer wartet geduldig oder steigt aus und klappt die Rampe hoch. Man ist dankbar für jede funktionierende Rolltreppe und jeden Aufzug …«

Und das ist die Ist-Situation, die man gedanklich und planerisch anreichern muss um den Aspekt der weiteren Entwicklung:

»Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Schneider, sagt, dass zehn Prozent der Einwohner Berlins auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Viele Gehwege sind unebene Stolperfallen, Bauunterhaltungsmittel sind knapp …  2030 werden 270.000 Berliner älter als 80 Jahre sein. Dann sitzt eine Großstadt im Rollstuhl, fährt Stützwägelchen oder geht am Stock. Nicht nur bei Glatteis.«

Die Schlussfolgerungen sind offensichtlich und zugleich ambivalent vor dem Hintergrund der gegebenen Strukturen: Wir brauchen erhebliche Investitionen im öffentlichen Raum, um die Barrierefreiheit herstellen und sichern zu können. Das kann alles nur vor Ort auf der lokalen, also kommunalen Ebene passieren. Viele Kommunen werden verständlicherweise argumentieren, dass sie das angesichts der Haushaltslage nicht werden stemmen können. Schon sind wir mittendrin in einer Auseinandersetzung mit der Mittelausstattung der Kommunen und darüber hinaus mit den Folgen der Schuldenbremsen und der Ausgestaltung der Einnahmenseite der öffentlichen Hand. Zugleich würde ein Investitionsprogramm in diesem Bereich aber erhebliche positive Auswirkungen auch volkswirtschaftlicher Art haben. Barrierefreiheit kann Arbeitsplätze schaffen und zugleich die Lebensqualität der Menschen steigern. Das alles spricht für eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen.

Das alles bedeutet auch, dass wir mehr wissen müssen über die Hindernisse und Bedarfe. Dieser offensichtliche Auftrag an die Wissenschaft wird erst in Umrissen aufgegriffen. Vgl. hierzu beispielsweise den Beitrag Die Soziologie der Behinderung erforschen von Sarah Schaschek. Es handelt sich um ein Porträt über Lisa Pfahl, Berlins erste Professorin für Disability Studies. Sie hat die Barrierefreiheit immer im Auge. Aber das ist eben nicht nur ein Thema für behinderte Menschen „im engeren Sinne“, sondern angesichts der demografischen Entwicklung für immer mehr Menschen, die schlichtweg aufgrund ihres Älterwerdens zunehmend Behinderungen erfahren in ihrem Alltag. Letztendlich geht es um Inklusion, die eben nicht verkürzt werden kann und darf auf Menschen mit Behinderungen, erst recht nicht nur auf den schulischen Bereich.

Rente mit 63 (für einige) in Zeiten der Rente mit 67 bei uns, die Rente mit 72 möglicherweise in den Niederlanden und in China streiken die Arbeiter für irgendeine Rente

In diesen sozialpolitisch wieder einmal bewegten Tagen kreist die Debatte neben dem anstehenden gesetzlichen, mehr oder weniger flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland vor allem um das Rentenpaket der Großen Koalition und dabei vor allem um die „Rente mit 63“, die heftige Kontroversen auslöst. Zuweilen muss man den Eindruck bekommen, wir werden konfrontiert mit der unseligen Formel „Mindestlohn von 8,50 Euro + abschlagsfreie Rente mit 63 = Untergang des deutschen Wirtschaftssystems“. In dieser Gemengelage hat sich sogar über die scheinbar ansonsten themenarmen Osterfeiertage ein EU-Kommissar namens Oettinger zu Wort gemeldet mit dem Hinweis, eigentlich bräuchte man in Deutschland die Rente mit 70. Da liegt die Frage nahe: Bietet jemand mehr? Geht da noch was? Unabhängig von der Feststellung, dass man die tatsächlichen oder auch nur angeblichen Rentenprobleme konsequent lösen könnte, wenn alle so lange arbeiten, bis sie in die Kiste fallen, betreten nun scheinbar die Niederländer die Bühne, um sich als Meistbietende zu platzieren: In Rente mit 72, so ist ein Artikel von Gert-Jan Dennekamp überschrieben.

Bevor wir zu den 72 Jahren kommen, einige wenige kursorische Hinweise auf die Besonderheiten des Alterssicherungssystems in den Niederlande (für eine genauere Darstellung vgl. ausführlicher Das niederländische Rentensystem Eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte): Dort gibt es eine Basisrente für alle. Unabhängig von Löhnen und eingezahlten Beiträgen. Es gibt eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Basisrente: Man muss 50 Jahre in den Niederlanden gelebt haben. Das “Algemene Ouderdomswet” (AOW) ist ein Basiseinkommen und seine Höhe ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Verheiratete und gleichgestellte unverheiratet Lebenspartner erhalten 50% des Mindestlohns (ca. 700 Euro Brutto im Monat). Alleinstehende erhalten mehr, nämlich 70% des Mindestlohns (ca. 1.000 Euro Brutto im Monat). Auch Personen, die nicht arbeiten, erwerben im Laufe der Jahre einen Anspruch auf die Basisrente. Diese erste Säule des niederländischen Rentensystems wird im Umlageverfahren von den Berufstätigen finanziert, hinzu kommen allgemeine Steuermittel.

Die zweite Säule besteht aus der kollektiven betrieblichen Altersversorgung. Diese Form der Altersversorgung kann bei einem Pensionsfonds oder bei einer Versicherung untergebracht sein. In den Niederlanden sind Pensionsfonds rechtlich und finanziell von den Unternehmen getrennt. Die meisten Rentengelder werden von Pensionsfonds verwaltet. Diese zweite Säule basiert auf der Kapitaldeckung. In den Niederlanden gibt es drei Arten von Pensionsfonds: Branchenpensionsfonds (für eine gesamte Branche, zum Beispiel Beamte, Bau, Gaststätten oder Einzelhandel), Unternehmenspensionsfonds (für ein einzelnes Unternehmen oder einen Konzern) und Pensionsfonds für Freiberufler, wie zum Beispiel medizinische Fachkräfte oder Zahnärzte. Wichtig zu wissen: Pensionsfonds sind nicht gewinnorientiert. Es handelt sich um Stiftungen, die als eigenständige juristische Person nicht zu einem Unternehmen gehören. Die Verwaltungskosten der Pensionsfonds und en Niederlanden wurden mit niedrigen 3,5% angegeben – man muss diese Werte sehen im Vergleich zu den Lebensversicherungen, die individuelle Leibrentenversicherungen anbieten. Für diese wurden durchschnittliche Kosten (zu denen bei den Versicherungen auch die typischerweise anfallenden erheblichen Marketingkosten sowie die Gewinnspannen gehören) von 25,7% ausgewiesen, die dann natürlich nicht für den Aufbau von Rentenansprüchen der Versicherten zur Verfügung stehen können. Mehr als 90% der Arbeitnehmer sind Mitglied eines Pensionsfonds. Auch in den Niederlanden gibt es eine dritte Säule, die individuellen Rentenprodukte, mit denen man sich – teilweise steuerlich gefördert – eine Zusatzrente aufbauen kann.

Jetzt wieder zurück zu den 72 Jahren: Die demografische Entwicklung belastet auch die Pensionsfonds. Für die zu erwartenden zusätzlichen Rentenjahre aufgrund der Erhöhung der Lebenserwartung haben die Arbeitnehmer bislang keine zusätzlichen Prämien gezahlt.

»Vor einigen Jahren haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb beschlossen, das Alter, ab dem die Beschäftigten ihre Zusatzrente ausgezahlt bekommen, automatisch an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen.
Die damalige liberal-konservative Regierung hat diesen Plan aufgenommen. Das Parlament beschloss vor knapp zwei Jahren, dass das Rentenalter von bislang 65 Jahren auf 66 Jahre im Jahr 2019 und 67 im Jahr 2023 steigt. Die aktuelle Regierung, an der neben den Rechtsliberalen auch die sozialdemokratische Partei der Arbeit beteiligt ist, will das ganze nun beschleunigen. Schon 2021 soll das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegen.
Aber damit noch nicht genug: Sollte die durchschnittliche Lebenserwartung wie erwartet zunehmen, soll auch das Renteneintrittsalter über 67 hinaus angehoben werden. Für einen jungen Niederländer, der heute 25 Jahre alt ist, könnte das bedeuten, dass er bis zum 72. Lebensjahr arbeiten muss«, so Dennekamp in seinem Artikel.

Dass die Pensionsfonds seit einigen Jahren in Schwierigkeiten sind, hat aber nicht nur damit zu tun, dass zu wenige Prämien eingezahlt und den Rentnern zu viel Rente versprochen wurde. Pensionsfonds gerieten im Zuge der Finanz- und Eurokrise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Reserven verdampften – ein Aspekt, der erneut auf ein besonderes Grundrisiko kapitalgedeckter Systeme verweist.

Angeblich würde die Mehrheit der Niederländer mittlerweile die Pläne hinsichtlich der Rente mit 67 akzeptieren, nicht aber den nun in Aussicht gestellten weiteren Anstieg.
Die Debatte über die Rente mit 67 und die dahingehend vorgenommenen Weichenstellungen haben ihre Spuren in den Zahlen des Renteneintrittsalters hinterlassen:

»Fast die Hälfte aller neuen Rentner der vergangenen Jahre waren mehr als 65 Jahre alt. Im Schnitt gingen die Niederländer mit 63,9 Jahren in Rente. Zum Vergleich: In Deutschland gehen Männer im Schnitt mit 61,2 Jahren und Frauen mit 60,8 Jahren in Rente.«

So weit ein Lagebericht aus dem Nachbarland. Und China? Was hat China in der Rentendebatte verloren? Dazu gibt es einen interessanten Blog-Beitrag von Felix Lee: China hat ein riesiges Rentenproblem. Er weist darauf hin, dass lange Zeit an irgendeine institutionelle Altersversorgung gar nicht zu denken war: Als ab den frühen neunziger Jahren Millionen von jungen Chinesinnen und Chinesen vom Land in die Industrieregionen der südchinesischen Provinz Guangdong zogen, ging es nur um die laufenden Einkommen, die Menschen bekamen wenige Hundert Yuan im Monat, umgerechnet unter 50 Euro.

»Die Löhne der Wanderarbeiter in der Region sind inzwischen zwar gestiegen  auf inzwischen mehrere Hundert Euro im Monat. Die Fabrikarbeiter sind zugleich aber auch älter geworden. Lag ihr Durchschnittsalter zu Beginn der neunziger Jahre noch bei unter 20 Jahre, haben viele von ihnen nun das 50. oder 60. Lebensjahr erreicht,«, schreibt Lee in seinem Beitrag.

»Eine ausreichende Sozial- und Altersversorgung bietet ihnen die Mehrzahl der Unternehmer trotz eindeutig staatlicher Vorgaben jedoch nicht. Das ist der Grund, warum Zehntausende Fabrikarbeiter beim weltgrößten Zulieferer für Schuh- und Sportartikel Yue Yuen Industrial seit drei Wochen streiken …  Bei Yue Yuen arbeiten etwa 40.000 Menschen. Das Unternehmen beliefert neben Adidas unter anderem auch Puma, Nike und Timberland. Vergangenes Jahr wurden nach Firmenangaben etwa 300 Millionen Paar Schuhe hergestellt … Der Arbeitsausstand bei Yue Yuen ist der größte und am längsten andauernde Arbeiterprotest in China seit Langem … Doch das Problem ist nicht auf Yue Yuen beschränkt und es zeigt einen wunden Punkt im rudimentären chinesischen Sozialsystem. Die erste Generation der Wanderarbeiter, die China zur prosperierenden Werkbank der Welt machte, steht mittlerweile vor dem Ruhestand. Für Millionen von ihnen sind jedoch die Rententöpfe leer. Arbeitsmarktexperten weisen seit einigen Jahren darauf hin, dass Unterfinanzierung der Sozialfonds durch die Betriebe ein Problem ist, das sozialen Zündstoff birgt.«

Allein in diesem Jahr gab es nach Angaben der Arbeiterrechte-Organisation China Labour Bulletin bislang fast ein Drittel mehr Streiks als vor Jahresfrist. Dies ist der stärkste Zuwachs seit der globalen Finanzkrise. Ein spannender Nebenaspekt: Die Zentralregierung in Peking scheint derzeit die Proteste laufen zu lassen. Felix Lees Erklärungsansatz: »Über viele Jahre war es der Regierung nicht gelungen, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gegenüber den Unternehmern durchzusetzen. Der Protest soll es nun offenbar richten.«

Wenn Ökonomen „Kinder an die Macht“ fordern, dann sind Fragen angebracht. Vor allem, wenn es um eine angebliche „Diktatur der Rentner“ geht

Viele kennen und mögen den Song „Kinder an die Macht“ von Herbert Grönemeyer. Darin findet man den Passus „Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun“. Das berührt bei vielen eine sehr deutsche, also idealistische Vorstellung von „unschuldigen“ Kindern, mithin ein Gegenbild zum Typus des angeblich immer nur eigennutzmaximierenden Politikers. Zugleich haben wir seit langem in Deutschland eine doppelt funktionalisierende Sichtweise auf Kinder und Jugendliche, die sich aus einem ökonomischen und sozialpolitische Denken speist: Zum einen die Konzeptualisierung des „Nachwuchses“ im so genannten „Generationenvertrag“ und damit die Funktion der Kinder als Rückgrat des Alterssicherungssystems, zum anderen wird beklagt, dass die Interessen der nachwachsenden Generation in der politischen Arena zu wenig Berücksichtigung finden, da sie keine Stimmenrelevanz aufgrund des fehlenden Wahlrechts haben und deshalb die Parteien ihre Agenda ausrichten werden auf die Interessen der Wahlberechtigten – und wenn die aufgrund des demografischen Wandels immer älter werden, dann führt das in dieser Argumentationslinie zu einer noch schwächeren Berücksichtigung der Interessen der Jüngeren. Aber die – scheinbare – Lösung für dieses Problem liegt auf dem Tisch: Die Kinder und Jugendlichen müssen zu einem relevanten Faktor  im Parteienstaat gemacht werden, in dem man ihnen das Wahlrecht gibt. Schauen wir genauer auf diesen Vorschlag.

Thomas Straubhaar ist Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) sowie Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg. In einem aktuellen Beitrag für die Tageszeitung DIE WELT führt er aus: »Die Rentenpolitik der Regierung macht deutlich: Schon heute lässt sich in Deutschland gegen die Macht der Senioren keine Politik mehr machen.« Diese Wahrnehmung gipfelt in der Überschrift seines Beitrags: „Deutschland verkommt zur Diktatur der Rentner„. Er wirft der schwarz-roten Koalition vor, sie sei »auf einen Schmusekurs mit den Senioren eingeschwenkt«. Das rote Tuch für den gebürtigen Schweizer Straubhaar ist die „Rente mit 63“, denn die »verdeutlicht mit einer kaum zu vertuschenden Arroganz, bei wem in Deutschland die Macht liegt: den Älteren, deren politisches Übergewicht zunehmend dramatischer wird.« Straubhaar sieht im wahrsten Sinne des Wortes grau:

»Wahlsiege und Mehrheiten gibt es nur noch mit und nicht mehr ohne Zustimmung der Senioren. Wer das verkennt, hat in alternden Demokratien keine politische Überlebenschance. Er wird vom lauten, oft schrillen, manchmal gar gehässigen Protest der Grauhaarigen aus dem Amte gemobbt.«

Wenig wissenschaftlich, sondern wenn überhaupt feuilletonistisch daherkommend geht es bei Straubhaar weiter im Reigen der schlichten Gemütern durchaus eingängigen Behauptungen:

»Das Diktat der Alten wird die Richtung der deutschen Politik verändern. Verharren wird vor Verändern kommen. Gegenwart wird wichtiger als Zukunft. Die Lebensqualität der heutigen Generation bestimmt das Tun und nicht die Interessen der Kindeskinder. Eine älter werdende Bevölkerung … hat kürzere Zeithorizonte und will den Status quo eher bewahren als an neue Realitäten anpassen.«

Das klingt prima facie für viele eilige Leser sicher nicht unplausibel. Und einmal in Fahrt steigert sich Straubhaar so richtig hinein in seine eigene Argumentationslinie und legt semantisch noch eine Schippe drauf:

»Mit jedem Tag steigt das Medianalter weiter an, und die politischen Gewichte verschieben sich noch stärker zugunsten der älteren Bevölkerung. Je länger gewartet wird, sich dem Diktat der Alten zu widersetzen, umso schwieriger wird es für die junge Generation und ihre Kindeskinder werden, die Machtübernahme durch die Senioren zu verhindern.«

„Diktat der Alten“, „Machtübernahme durch die Senioren“ – starke Behauptungen. Aber sind sie auch belegt? Oder vielleicht eher ein in den öffentlichen Raum gestelltes Gefühl? In dem Artikel werden sie als quasi unumstößliche Gewissheiten verkauft. Was sie aber nicht sind. Doch bevor dieser kritische Einwand fundiert wird mit einem Blick auf das, was wir derzeit (nicht) wissen, soll zuerst noch der Lösungsansatz des Herrn Straubhaar entfaltet werden:

»Um die Jungen gegen eine Diktatur der Alten zu schützen, sollten Kinder das aktive Wahl- und Stimmrecht erhalten. Für unter 18-Jährige müssten Eltern oder Sorgerechtsvertreter die politischen Interessen ihrer Zöglinge bis zu deren politischer Volljährigkeit wahrnehmen können. Das tun sie als Erziehungsberechtigte ja sowieso in allen anderen Bereichen.«

Das ist nun kein neuer Vorschlag, sondern das hier propagierte „Familienwahlrecht“ wird schon seit Jahren immer wieder von unterschiedlichen Akteuren gefordert: Im Jahr 2008 haben 46 Bundestagsabgeordnete im deutschen Bundestag den Antrag für ein Wahlrecht von Geburt an eingebracht (vgl. „Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an“, Bundestags-Drucksache 16/9868 vom 27.06.2008). Auch die Stiftung für die Rechte der zukünftigen Generationen (SRZG) macht sich seit langem für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze stark.

Hinsichtlich einer kritischen Bewertung der Ausführungen von Thomas Straubhaar müssen zwei seiner zentralen Argumentationslinien beleuchtet werden:

  1. Zum einen die Behauptung, dass die älteren Menschen, die ohne Zweifel immer stärker an Wahlgewicht gewinnen aufgrund der demografischen  Entwicklung, bei ihrer Wahlentscheidung überwiegend oder gar ausschließlich die eigenen Interessen durchzusetzen versuchen, was – wenn es so wäre – bei den politischen Parteien gleichsam zwangsläufig den Impuls auslösen muss, sich an diesen Interessen auszurichten.
  2. Zum anderen muss das Argument geprüft werden, dass ein Familienwahlrecht, bei dem die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen stellvertretend die Wahlentscheidung ausüben können, im Ergebnis dazu führt, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der faktischen Wahlentscheidung auch zum Ausdruck gebracht werden.

1.) Auch wenn es für viele auf den ersten Blick durchaus plausibel erscheint, dass die älteren Wähler ihre eigenen Interessen in den Mittelpunkt ihrer Wahlentscheidung  rücken, so kann man bereits ohne Rückgriff auf empirische Studien aus der Wahlforschung die Auffassung vertreten, dass die letztendliche Wahlentscheidung ein höchst komplexer Vorgang ist, bei der ganz unterschiedliche Zielsysteme miteinander austariert werden müssen. Man könnte zugespitzt formuliert die Gegenthese aufstellen, das zumindestens die älteren Wähler, die eigene Kinder haben, bei ihrer persönlichen Wahlentscheidung ganz besonders auf die Interessen der Jüngeren achten werden. Wenn also beispielsweise Großeltern an ihren eigenen Töchtern bzw. Schwiegertöchtern mitbekommen, mit welchen vielfältigen Problemen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hierzulande junge Frauen konfrontiert sind, wenn sie Kinder bekommen, dann kann gerade das dazu führen, dass sie Parteien wählen, die sich explizit für eine Verbesserung dieser Situation einsetzen und beispielsweise erhebliche Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung in ihrem Programm vertreten.

Man kann auch einen Blick werfen in die Befunde der Wahlforschung – und die geben uns zahlreiche Hinweise darauf, dass es die bei Straubhaar unterstellte eindimensionale Bindung der Älteren an deren (vermeintlichen) Interessen, die als gegen die Jüngeren gerichtet behauptet werden, so nicht gibt. Als ein Beispiel von vielen sei hier die Publikation von Sabine Pokorny: Mit 60 Jahren fängt das Wählen an. Das Wahlverhalten der älteren Generation, St.Augustin 2013, herausgegriffen. Dort findet man am Beispiel eines Vergleichs der Wahlentscheidungen für Unionsparteien und Grüne den folgenden Hinweis:

»Die stärkere Affinität älterer Wähler zu den Unionsparteien führt … nicht dazu, dass die Zugewinne bei den Älteren überproportional ausfallen. Gleichzeitig verzeichnen die Grünen keine überdurchschnittlichen Verluste bei den Senioren. Stattdessen profitieren die Parteien in allen Altersgruppen gleichermaßen von einer ihnen gewogenen Stimmung. Umgekehrt verlieren sie in allen Gruppen etwa gleich stark, wenn sich die Stimmung dreht« (S. 44).

Und weiter:

»… legen die Analysen nahe, dass das Alter nicht der entscheidende Faktor für das Wahlverhalten ist. Wenn eine Partei Stimmen hinzugewinnen möchte, kann sie das nur, indem sie alle Altersgruppen anspricht. Denn eine positive Wahrnehmung der Partei oder des Kandidaten wirkt sich unabhängig vom Alter auf alle Wähler aus« (S. 45).

Allein dieses eine Beispiel verdeutlicht, dass man vorsichtig sein sollte, wenn man „Alter“ als eigenständige Kategorie konzeptualisiert. Dagegen sprechen gute und gewichtige Argumente. „Alter“ ist eine mehr als heterogene Kategorie und zahlreiche Unterschiede, die es schon bei den Jüngeren gibt und die durch Bildung, politische Partizipationserfahrungen im bisherigen Leben, Einkommens- und Vermögenslage usw. determiniert werden, haben eine sehr starken Einfluss auf Parteipräferenzen und Wahlbeteiligung. Das prolongiert sich dann in die höheren Altersgruppen. Vgl. dazu z.B. auch die Analyse von Thomas Petersen et al.: Politische Partizipation und Demokratiezufriedenheit vor der Bundestagswahl 2013, Gütersloh 2013.

2.) Bleibt der Vorschlag, ein „Familienwahlrecht“ einzuführen, um die Machtverhältnisse auf dem „Wählerstimmen-Markt“ zu verschieben zugunsten der jüngeren Menschen. Ein flüchtiger Blick auf die Zahlen gibt diesem Ansatz eine gewisse Attraktivität: 2013 waren nach Schätzungen des Bundeswahlleiters mehr als 20 Millionen Wahlberechtigte über 60 Jahre, aber nur etwa zehn Millionen Wahlberechtigte waren unter 30 Jahre. Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wahlbeteiligung von Jüngeren und Älteren die älteren Wähler bereits bei der letzten Bundestagswahl die strukturelle Wählermehrheit hatten.
Man könnte jetzt in die Details eines möglichen Familienwahlrechts einsteigen, dann würden sich zahlreiche Fragen aufdrängen: Was passiert eigentlich bei der Stellvertretungsregelung, also die Erziehungsberechtigten können das Wahlrecht für ihre Kinder wahrnehmen, wenn sich beide nicht einig sind? Die Mutter will Partei A, der Vater hingegen Partei B wählen? Man könnte jetzt noch zahlreiche weitere Fallkonstellationen ausbreiten und vertiefen.

Aber hier soll abschließend eher eine grundsätzlich skeptisch stimmende Frage aufgeworfen werden: Wer sagt denn, dass die Eltern im Interesse der Jüngeren abstimmen werden? Und vorgelagert zu dieser Frage: Wer bestimmt denn, was „die“ Interessen der Jüngeren sind? Straubhaar sieht die aktuell im Entstehen befindliche „Rente mit 63“ als eine die Interessen der Jüngeren verletzende Maßnahme an. Aber warum eigentlich? Und ist es nicht bezeichnend, dass er die ebenfalls vor der Einführung stehende „Mütterrente“ von ihm gar nicht erwähnt wird, obgleich damit ganz erhebliche Kosten verbunden sind, die – von vielen Seiten kritisiert – nicht aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln finanziert werden wird? Fragen über Fragen.

Nun wirklich abschließend und nur als Anregung zum Weiterdenken gedacht: Wenn man der inneren Logik folgt, dass man die Familien über das vorgeschlagene Familienwahlrecht mit einem stärkeren Gewicht gegenüber den Älteren (und den Kinderlosen) ausstattet, damit deren scheinbar berechtigten Interessen stärker berücksichtigt werden müssen von den Parteien (so die Hoffnung) – wer kann denn grundsätzlich dem Argument widersprechen, dass wir möglicherweise in eine „Diktatur der von staatlichen Transferleistungen abhängigen Menschen“ hineinrutschen und dass diejenigen, die die Mittel erwirtschaften müssen, um diese Leistungen finanzieren zu können, eigentlich ein stärkeres Gewicht bei Wahlen bekommen sollten, damit die Parteien sich nicht – institutionenegoistisch völlig rational – bei ihren Plänen und Programmen immer stärker an denen ausrichten, die mehr Transferleistungen haben möchten? Eine „Leistungsträgerwahlrecht“ also? Nur mal so als Gedanke.