Rente mit 63 (für einige) in Zeiten der Rente mit 67 bei uns, die Rente mit 72 möglicherweise in den Niederlanden und in China streiken die Arbeiter für irgendeine Rente

In diesen sozialpolitisch wieder einmal bewegten Tagen kreist die Debatte neben dem anstehenden gesetzlichen, mehr oder weniger flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland vor allem um das Rentenpaket der Großen Koalition und dabei vor allem um die „Rente mit 63“, die heftige Kontroversen auslöst. Zuweilen muss man den Eindruck bekommen, wir werden konfrontiert mit der unseligen Formel „Mindestlohn von 8,50 Euro + abschlagsfreie Rente mit 63 = Untergang des deutschen Wirtschaftssystems“. In dieser Gemengelage hat sich sogar über die scheinbar ansonsten themenarmen Osterfeiertage ein EU-Kommissar namens Oettinger zu Wort gemeldet mit dem Hinweis, eigentlich bräuchte man in Deutschland die Rente mit 70. Da liegt die Frage nahe: Bietet jemand mehr? Geht da noch was? Unabhängig von der Feststellung, dass man die tatsächlichen oder auch nur angeblichen Rentenprobleme konsequent lösen könnte, wenn alle so lange arbeiten, bis sie in die Kiste fallen, betreten nun scheinbar die Niederländer die Bühne, um sich als Meistbietende zu platzieren: In Rente mit 72, so ist ein Artikel von Gert-Jan Dennekamp überschrieben.

Bevor wir zu den 72 Jahren kommen, einige wenige kursorische Hinweise auf die Besonderheiten des Alterssicherungssystems in den Niederlande (für eine genauere Darstellung vgl. ausführlicher Das niederländische Rentensystem Eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte): Dort gibt es eine Basisrente für alle. Unabhängig von Löhnen und eingezahlten Beiträgen. Es gibt eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Basisrente: Man muss 50 Jahre in den Niederlanden gelebt haben. Das “Algemene Ouderdomswet” (AOW) ist ein Basiseinkommen und seine Höhe ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Verheiratete und gleichgestellte unverheiratet Lebenspartner erhalten 50% des Mindestlohns (ca. 700 Euro Brutto im Monat). Alleinstehende erhalten mehr, nämlich 70% des Mindestlohns (ca. 1.000 Euro Brutto im Monat). Auch Personen, die nicht arbeiten, erwerben im Laufe der Jahre einen Anspruch auf die Basisrente. Diese erste Säule des niederländischen Rentensystems wird im Umlageverfahren von den Berufstätigen finanziert, hinzu kommen allgemeine Steuermittel.

Die zweite Säule besteht aus der kollektiven betrieblichen Altersversorgung. Diese Form der Altersversorgung kann bei einem Pensionsfonds oder bei einer Versicherung untergebracht sein. In den Niederlanden sind Pensionsfonds rechtlich und finanziell von den Unternehmen getrennt. Die meisten Rentengelder werden von Pensionsfonds verwaltet. Diese zweite Säule basiert auf der Kapitaldeckung. In den Niederlanden gibt es drei Arten von Pensionsfonds: Branchenpensionsfonds (für eine gesamte Branche, zum Beispiel Beamte, Bau, Gaststätten oder Einzelhandel), Unternehmenspensionsfonds (für ein einzelnes Unternehmen oder einen Konzern) und Pensionsfonds für Freiberufler, wie zum Beispiel medizinische Fachkräfte oder Zahnärzte. Wichtig zu wissen: Pensionsfonds sind nicht gewinnorientiert. Es handelt sich um Stiftungen, die als eigenständige juristische Person nicht zu einem Unternehmen gehören. Die Verwaltungskosten der Pensionsfonds und en Niederlanden wurden mit niedrigen 3,5% angegeben – man muss diese Werte sehen im Vergleich zu den Lebensversicherungen, die individuelle Leibrentenversicherungen anbieten. Für diese wurden durchschnittliche Kosten (zu denen bei den Versicherungen auch die typischerweise anfallenden erheblichen Marketingkosten sowie die Gewinnspannen gehören) von 25,7% ausgewiesen, die dann natürlich nicht für den Aufbau von Rentenansprüchen der Versicherten zur Verfügung stehen können. Mehr als 90% der Arbeitnehmer sind Mitglied eines Pensionsfonds. Auch in den Niederlanden gibt es eine dritte Säule, die individuellen Rentenprodukte, mit denen man sich – teilweise steuerlich gefördert – eine Zusatzrente aufbauen kann.

Jetzt wieder zurück zu den 72 Jahren: Die demografische Entwicklung belastet auch die Pensionsfonds. Für die zu erwartenden zusätzlichen Rentenjahre aufgrund der Erhöhung der Lebenserwartung haben die Arbeitnehmer bislang keine zusätzlichen Prämien gezahlt.

»Vor einigen Jahren haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb beschlossen, das Alter, ab dem die Beschäftigten ihre Zusatzrente ausgezahlt bekommen, automatisch an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen.
Die damalige liberal-konservative Regierung hat diesen Plan aufgenommen. Das Parlament beschloss vor knapp zwei Jahren, dass das Rentenalter von bislang 65 Jahren auf 66 Jahre im Jahr 2019 und 67 im Jahr 2023 steigt. Die aktuelle Regierung, an der neben den Rechtsliberalen auch die sozialdemokratische Partei der Arbeit beteiligt ist, will das ganze nun beschleunigen. Schon 2021 soll das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegen.
Aber damit noch nicht genug: Sollte die durchschnittliche Lebenserwartung wie erwartet zunehmen, soll auch das Renteneintrittsalter über 67 hinaus angehoben werden. Für einen jungen Niederländer, der heute 25 Jahre alt ist, könnte das bedeuten, dass er bis zum 72. Lebensjahr arbeiten muss«, so Dennekamp in seinem Artikel.

Dass die Pensionsfonds seit einigen Jahren in Schwierigkeiten sind, hat aber nicht nur damit zu tun, dass zu wenige Prämien eingezahlt und den Rentnern zu viel Rente versprochen wurde. Pensionsfonds gerieten im Zuge der Finanz- und Eurokrise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Reserven verdampften – ein Aspekt, der erneut auf ein besonderes Grundrisiko kapitalgedeckter Systeme verweist.

Angeblich würde die Mehrheit der Niederländer mittlerweile die Pläne hinsichtlich der Rente mit 67 akzeptieren, nicht aber den nun in Aussicht gestellten weiteren Anstieg.
Die Debatte über die Rente mit 67 und die dahingehend vorgenommenen Weichenstellungen haben ihre Spuren in den Zahlen des Renteneintrittsalters hinterlassen:

»Fast die Hälfte aller neuen Rentner der vergangenen Jahre waren mehr als 65 Jahre alt. Im Schnitt gingen die Niederländer mit 63,9 Jahren in Rente. Zum Vergleich: In Deutschland gehen Männer im Schnitt mit 61,2 Jahren und Frauen mit 60,8 Jahren in Rente.«

So weit ein Lagebericht aus dem Nachbarland. Und China? Was hat China in der Rentendebatte verloren? Dazu gibt es einen interessanten Blog-Beitrag von Felix Lee: China hat ein riesiges Rentenproblem. Er weist darauf hin, dass lange Zeit an irgendeine institutionelle Altersversorgung gar nicht zu denken war: Als ab den frühen neunziger Jahren Millionen von jungen Chinesinnen und Chinesen vom Land in die Industrieregionen der südchinesischen Provinz Guangdong zogen, ging es nur um die laufenden Einkommen, die Menschen bekamen wenige Hundert Yuan im Monat, umgerechnet unter 50 Euro.

»Die Löhne der Wanderarbeiter in der Region sind inzwischen zwar gestiegen  auf inzwischen mehrere Hundert Euro im Monat. Die Fabrikarbeiter sind zugleich aber auch älter geworden. Lag ihr Durchschnittsalter zu Beginn der neunziger Jahre noch bei unter 20 Jahre, haben viele von ihnen nun das 50. oder 60. Lebensjahr erreicht,«, schreibt Lee in seinem Beitrag.

»Eine ausreichende Sozial- und Altersversorgung bietet ihnen die Mehrzahl der Unternehmer trotz eindeutig staatlicher Vorgaben jedoch nicht. Das ist der Grund, warum Zehntausende Fabrikarbeiter beim weltgrößten Zulieferer für Schuh- und Sportartikel Yue Yuen Industrial seit drei Wochen streiken …  Bei Yue Yuen arbeiten etwa 40.000 Menschen. Das Unternehmen beliefert neben Adidas unter anderem auch Puma, Nike und Timberland. Vergangenes Jahr wurden nach Firmenangaben etwa 300 Millionen Paar Schuhe hergestellt … Der Arbeitsausstand bei Yue Yuen ist der größte und am längsten andauernde Arbeiterprotest in China seit Langem … Doch das Problem ist nicht auf Yue Yuen beschränkt und es zeigt einen wunden Punkt im rudimentären chinesischen Sozialsystem. Die erste Generation der Wanderarbeiter, die China zur prosperierenden Werkbank der Welt machte, steht mittlerweile vor dem Ruhestand. Für Millionen von ihnen sind jedoch die Rententöpfe leer. Arbeitsmarktexperten weisen seit einigen Jahren darauf hin, dass Unterfinanzierung der Sozialfonds durch die Betriebe ein Problem ist, das sozialen Zündstoff birgt.«

Allein in diesem Jahr gab es nach Angaben der Arbeiterrechte-Organisation China Labour Bulletin bislang fast ein Drittel mehr Streiks als vor Jahresfrist. Dies ist der stärkste Zuwachs seit der globalen Finanzkrise. Ein spannender Nebenaspekt: Die Zentralregierung in Peking scheint derzeit die Proteste laufen zu lassen. Felix Lees Erklärungsansatz: »Über viele Jahre war es der Regierung nicht gelungen, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gegenüber den Unternehmern durchzusetzen. Der Protest soll es nun offenbar richten.«

Wenn Ökonomen „Kinder an die Macht“ fordern, dann sind Fragen angebracht. Vor allem, wenn es um eine angebliche „Diktatur der Rentner“ geht

Viele kennen und mögen den Song „Kinder an die Macht“ von Herbert Grönemeyer. Darin findet man den Passus „Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun“. Das berührt bei vielen eine sehr deutsche, also idealistische Vorstellung von „unschuldigen“ Kindern, mithin ein Gegenbild zum Typus des angeblich immer nur eigennutzmaximierenden Politikers. Zugleich haben wir seit langem in Deutschland eine doppelt funktionalisierende Sichtweise auf Kinder und Jugendliche, die sich aus einem ökonomischen und sozialpolitische Denken speist: Zum einen die Konzeptualisierung des „Nachwuchses“ im so genannten „Generationenvertrag“ und damit die Funktion der Kinder als Rückgrat des Alterssicherungssystems, zum anderen wird beklagt, dass die Interessen der nachwachsenden Generation in der politischen Arena zu wenig Berücksichtigung finden, da sie keine Stimmenrelevanz aufgrund des fehlenden Wahlrechts haben und deshalb die Parteien ihre Agenda ausrichten werden auf die Interessen der Wahlberechtigten – und wenn die aufgrund des demografischen Wandels immer älter werden, dann führt das in dieser Argumentationslinie zu einer noch schwächeren Berücksichtigung der Interessen der Jüngeren. Aber die – scheinbare – Lösung für dieses Problem liegt auf dem Tisch: Die Kinder und Jugendlichen müssen zu einem relevanten Faktor  im Parteienstaat gemacht werden, in dem man ihnen das Wahlrecht gibt. Schauen wir genauer auf diesen Vorschlag.

Thomas Straubhaar ist Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) sowie Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg. In einem aktuellen Beitrag für die Tageszeitung DIE WELT führt er aus: »Die Rentenpolitik der Regierung macht deutlich: Schon heute lässt sich in Deutschland gegen die Macht der Senioren keine Politik mehr machen.« Diese Wahrnehmung gipfelt in der Überschrift seines Beitrags: „Deutschland verkommt zur Diktatur der Rentner„. Er wirft der schwarz-roten Koalition vor, sie sei »auf einen Schmusekurs mit den Senioren eingeschwenkt«. Das rote Tuch für den gebürtigen Schweizer Straubhaar ist die „Rente mit 63“, denn die »verdeutlicht mit einer kaum zu vertuschenden Arroganz, bei wem in Deutschland die Macht liegt: den Älteren, deren politisches Übergewicht zunehmend dramatischer wird.« Straubhaar sieht im wahrsten Sinne des Wortes grau:

»Wahlsiege und Mehrheiten gibt es nur noch mit und nicht mehr ohne Zustimmung der Senioren. Wer das verkennt, hat in alternden Demokratien keine politische Überlebenschance. Er wird vom lauten, oft schrillen, manchmal gar gehässigen Protest der Grauhaarigen aus dem Amte gemobbt.«

Wenig wissenschaftlich, sondern wenn überhaupt feuilletonistisch daherkommend geht es bei Straubhaar weiter im Reigen der schlichten Gemütern durchaus eingängigen Behauptungen:

»Das Diktat der Alten wird die Richtung der deutschen Politik verändern. Verharren wird vor Verändern kommen. Gegenwart wird wichtiger als Zukunft. Die Lebensqualität der heutigen Generation bestimmt das Tun und nicht die Interessen der Kindeskinder. Eine älter werdende Bevölkerung … hat kürzere Zeithorizonte und will den Status quo eher bewahren als an neue Realitäten anpassen.«

Das klingt prima facie für viele eilige Leser sicher nicht unplausibel. Und einmal in Fahrt steigert sich Straubhaar so richtig hinein in seine eigene Argumentationslinie und legt semantisch noch eine Schippe drauf:

»Mit jedem Tag steigt das Medianalter weiter an, und die politischen Gewichte verschieben sich noch stärker zugunsten der älteren Bevölkerung. Je länger gewartet wird, sich dem Diktat der Alten zu widersetzen, umso schwieriger wird es für die junge Generation und ihre Kindeskinder werden, die Machtübernahme durch die Senioren zu verhindern.«

„Diktat der Alten“, „Machtübernahme durch die Senioren“ – starke Behauptungen. Aber sind sie auch belegt? Oder vielleicht eher ein in den öffentlichen Raum gestelltes Gefühl? In dem Artikel werden sie als quasi unumstößliche Gewissheiten verkauft. Was sie aber nicht sind. Doch bevor dieser kritische Einwand fundiert wird mit einem Blick auf das, was wir derzeit (nicht) wissen, soll zuerst noch der Lösungsansatz des Herrn Straubhaar entfaltet werden:

»Um die Jungen gegen eine Diktatur der Alten zu schützen, sollten Kinder das aktive Wahl- und Stimmrecht erhalten. Für unter 18-Jährige müssten Eltern oder Sorgerechtsvertreter die politischen Interessen ihrer Zöglinge bis zu deren politischer Volljährigkeit wahrnehmen können. Das tun sie als Erziehungsberechtigte ja sowieso in allen anderen Bereichen.«

Das ist nun kein neuer Vorschlag, sondern das hier propagierte „Familienwahlrecht“ wird schon seit Jahren immer wieder von unterschiedlichen Akteuren gefordert: Im Jahr 2008 haben 46 Bundestagsabgeordnete im deutschen Bundestag den Antrag für ein Wahlrecht von Geburt an eingebracht (vgl. „Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an“, Bundestags-Drucksache 16/9868 vom 27.06.2008). Auch die Stiftung für die Rechte der zukünftigen Generationen (SRZG) macht sich seit langem für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze stark.

Hinsichtlich einer kritischen Bewertung der Ausführungen von Thomas Straubhaar müssen zwei seiner zentralen Argumentationslinien beleuchtet werden:

  1. Zum einen die Behauptung, dass die älteren Menschen, die ohne Zweifel immer stärker an Wahlgewicht gewinnen aufgrund der demografischen  Entwicklung, bei ihrer Wahlentscheidung überwiegend oder gar ausschließlich die eigenen Interessen durchzusetzen versuchen, was – wenn es so wäre – bei den politischen Parteien gleichsam zwangsläufig den Impuls auslösen muss, sich an diesen Interessen auszurichten.
  2. Zum anderen muss das Argument geprüft werden, dass ein Familienwahlrecht, bei dem die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen stellvertretend die Wahlentscheidung ausüben können, im Ergebnis dazu führt, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der faktischen Wahlentscheidung auch zum Ausdruck gebracht werden.

1.) Auch wenn es für viele auf den ersten Blick durchaus plausibel erscheint, dass die älteren Wähler ihre eigenen Interessen in den Mittelpunkt ihrer Wahlentscheidung  rücken, so kann man bereits ohne Rückgriff auf empirische Studien aus der Wahlforschung die Auffassung vertreten, dass die letztendliche Wahlentscheidung ein höchst komplexer Vorgang ist, bei der ganz unterschiedliche Zielsysteme miteinander austariert werden müssen. Man könnte zugespitzt formuliert die Gegenthese aufstellen, das zumindestens die älteren Wähler, die eigene Kinder haben, bei ihrer persönlichen Wahlentscheidung ganz besonders auf die Interessen der Jüngeren achten werden. Wenn also beispielsweise Großeltern an ihren eigenen Töchtern bzw. Schwiegertöchtern mitbekommen, mit welchen vielfältigen Problemen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hierzulande junge Frauen konfrontiert sind, wenn sie Kinder bekommen, dann kann gerade das dazu führen, dass sie Parteien wählen, die sich explizit für eine Verbesserung dieser Situation einsetzen und beispielsweise erhebliche Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung in ihrem Programm vertreten.

Man kann auch einen Blick werfen in die Befunde der Wahlforschung – und die geben uns zahlreiche Hinweise darauf, dass es die bei Straubhaar unterstellte eindimensionale Bindung der Älteren an deren (vermeintlichen) Interessen, die als gegen die Jüngeren gerichtet behauptet werden, so nicht gibt. Als ein Beispiel von vielen sei hier die Publikation von Sabine Pokorny: Mit 60 Jahren fängt das Wählen an. Das Wahlverhalten der älteren Generation, St.Augustin 2013, herausgegriffen. Dort findet man am Beispiel eines Vergleichs der Wahlentscheidungen für Unionsparteien und Grüne den folgenden Hinweis:

»Die stärkere Affinität älterer Wähler zu den Unionsparteien führt … nicht dazu, dass die Zugewinne bei den Älteren überproportional ausfallen. Gleichzeitig verzeichnen die Grünen keine überdurchschnittlichen Verluste bei den Senioren. Stattdessen profitieren die Parteien in allen Altersgruppen gleichermaßen von einer ihnen gewogenen Stimmung. Umgekehrt verlieren sie in allen Gruppen etwa gleich stark, wenn sich die Stimmung dreht« (S. 44).

Und weiter:

»… legen die Analysen nahe, dass das Alter nicht der entscheidende Faktor für das Wahlverhalten ist. Wenn eine Partei Stimmen hinzugewinnen möchte, kann sie das nur, indem sie alle Altersgruppen anspricht. Denn eine positive Wahrnehmung der Partei oder des Kandidaten wirkt sich unabhängig vom Alter auf alle Wähler aus« (S. 45).

Allein dieses eine Beispiel verdeutlicht, dass man vorsichtig sein sollte, wenn man „Alter“ als eigenständige Kategorie konzeptualisiert. Dagegen sprechen gute und gewichtige Argumente. „Alter“ ist eine mehr als heterogene Kategorie und zahlreiche Unterschiede, die es schon bei den Jüngeren gibt und die durch Bildung, politische Partizipationserfahrungen im bisherigen Leben, Einkommens- und Vermögenslage usw. determiniert werden, haben eine sehr starken Einfluss auf Parteipräferenzen und Wahlbeteiligung. Das prolongiert sich dann in die höheren Altersgruppen. Vgl. dazu z.B. auch die Analyse von Thomas Petersen et al.: Politische Partizipation und Demokratiezufriedenheit vor der Bundestagswahl 2013, Gütersloh 2013.

2.) Bleibt der Vorschlag, ein „Familienwahlrecht“ einzuführen, um die Machtverhältnisse auf dem „Wählerstimmen-Markt“ zu verschieben zugunsten der jüngeren Menschen. Ein flüchtiger Blick auf die Zahlen gibt diesem Ansatz eine gewisse Attraktivität: 2013 waren nach Schätzungen des Bundeswahlleiters mehr als 20 Millionen Wahlberechtigte über 60 Jahre, aber nur etwa zehn Millionen Wahlberechtigte waren unter 30 Jahre. Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wahlbeteiligung von Jüngeren und Älteren die älteren Wähler bereits bei der letzten Bundestagswahl die strukturelle Wählermehrheit hatten.
Man könnte jetzt in die Details eines möglichen Familienwahlrechts einsteigen, dann würden sich zahlreiche Fragen aufdrängen: Was passiert eigentlich bei der Stellvertretungsregelung, also die Erziehungsberechtigten können das Wahlrecht für ihre Kinder wahrnehmen, wenn sich beide nicht einig sind? Die Mutter will Partei A, der Vater hingegen Partei B wählen? Man könnte jetzt noch zahlreiche weitere Fallkonstellationen ausbreiten und vertiefen.

Aber hier soll abschließend eher eine grundsätzlich skeptisch stimmende Frage aufgeworfen werden: Wer sagt denn, dass die Eltern im Interesse der Jüngeren abstimmen werden? Und vorgelagert zu dieser Frage: Wer bestimmt denn, was „die“ Interessen der Jüngeren sind? Straubhaar sieht die aktuell im Entstehen befindliche „Rente mit 63“ als eine die Interessen der Jüngeren verletzende Maßnahme an. Aber warum eigentlich? Und ist es nicht bezeichnend, dass er die ebenfalls vor der Einführung stehende „Mütterrente“ von ihm gar nicht erwähnt wird, obgleich damit ganz erhebliche Kosten verbunden sind, die – von vielen Seiten kritisiert – nicht aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln finanziert werden wird? Fragen über Fragen.

Nun wirklich abschließend und nur als Anregung zum Weiterdenken gedacht: Wenn man der inneren Logik folgt, dass man die Familien über das vorgeschlagene Familienwahlrecht mit einem stärkeren Gewicht gegenüber den Älteren (und den Kinderlosen) ausstattet, damit deren scheinbar berechtigten Interessen stärker berücksichtigt werden müssen von den Parteien (so die Hoffnung) – wer kann denn grundsätzlich dem Argument widersprechen, dass wir möglicherweise in eine „Diktatur der von staatlichen Transferleistungen abhängigen Menschen“ hineinrutschen und dass diejenigen, die die Mittel erwirtschaften müssen, um diese Leistungen finanzieren zu können, eigentlich ein stärkeres Gewicht bei Wahlen bekommen sollten, damit die Parteien sich nicht – institutionenegoistisch völlig rational – bei ihren Plänen und Programmen immer stärker an denen ausrichten, die mehr Transferleistungen haben möchten? Eine „Leistungsträgerwahlrecht“ also? Nur mal so als Gedanke.

Statistiker schrumpfen Deutschland: 1,5 Millionen Menschen weniger. Dafür hat man 500.000 Wohnungen gefunden

Was für eine Nachricht – es ist weniger voll geworden in Deutschland, immerhin sind jetzt auch ganz offiziell 1,5 Millionen Menschen „verloren“ gegangen – „nur“ noch 80,2 Millionen Menschen leben in der Bundesrepublik. Besonders betroffen von der Einwohnerschrumpfung sind die Stadtstaaten Berlin (diese Stadt ist nicht nur arm, aber sexy, sondern seit heute auch um 180.000 Einwohner kleiner) und Hamburg. Der Schwund liegt vor allem an den Ausländern: »In Deutschland leben … deutlich weniger Ausländer als bislang angenommen. 6,2 Millionen ausländische Staatsbürger wurden gezählt – 1,1 Millionen weniger als gedacht«, so Spiegel Online in einem ersten Bericht über die neuesten Ergebnisse des „Zensus 2011“.

Die Gruppe der Menschen mit einem „Migrationshintergrund“ (dabei berücksichtigen die Statistiker jeden, der nach 1955 nach Deutschland eingewandert ist oder der mindestens einen zugewanderten Elternteil hat) ist natürlich deutlich größer als die Gruppe der Ausländer: »Insgesamt lebten in Deutschland etwa 15 Millionen Personen mit Migrationshintergrund; das waren rund 19 Prozent der Bevölkerung. Den höchsten Anteil hatte im Ländervergleich mit 27,5 Prozent Hamburg. Im Osten Deutschlands lag dieser Anteil in allen Bundesländern unter 5 Prozent, in Berlin haben 23,9 Prozent einen Migrationshintergrund.« Knapp 55 Prozent der Deutschen lebten zur Miete – und gleichzeitig erfahren wir durch die Zahlensammelei, dass 500.000 Wohnungen mehr vorhanden sind, als man bislang dachte.

Natürlich fragt sich der eine oder die andere, wie es denn dazu kommen konnte, dass man eine solche Bereinigung der Einwohnerzahlen vermelden muss. Hierzu finden wir erste Hinweise in dem Artikel „Warum Deutschland geschrumpft ist“ von Pascal Paukner:

»Die Gründe für die starken Korrekturen, die nun nötig waren, liegen weit in der Vergangenheit. Die letzte Volkszählung in Westdeutschland fand 1987 statt. In der DDR wurde letztmalig 1981 gezählt. Als sich West und Ost wiedervereinigten, wurden die Daten zusammengeworfen und über Jahrzehnte fortgeschrieben … Für die Fortschreibung der Bevölkerungszahl nutzt die Behörde mehrere Datenquellen: Die Geburten- und Sterbefälle der Standesämter, die als sehr akkurat gelten. Sowie die Angaben der Einwohnermeldeämter über Zu- und Wegzüge, die als fehleranfällig gelten, weil Wegzüge ins Ausland im Gegensatz zu Umzügen im Inland selten den Behörden gemeldet werden. Da passt es auch ins Bild, dass die Daten in Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg besonders stark korrigiert werden mussten. Dort wohnen überdurchschnittlich häufig Menschen mit Migrationshintergrund.«

Aber auch die nun ausgewertete neue „Volkszählung“ ist mit Fehlern behaftet – denn sie ist eigentlich keine richtige Volkszählung, wie sie noch 1987 in der alten Bundesrepublik durchgeführt wurde, weil man beim „Zensus 2011“ im Wesentlichen vorhandene Datenbestände abgeglichen hat und nur eine Stichprobe aus der Grundgesamtheit befragt hat. Dies zum einen, weil man Angst hatte vor Widerständen gegen eine neue „richtige“ Volkszählung (was allerdings in Zeiten von Facebook & Co. mit einem großen Fragezeichen zu versehen ist) und – natürlich – um Kosten z sparen, die mit einer Vollerhebung verbunden wären.

Wer sich genauer über die neue Datenlage informieren möchte, der wird reichlich Material finden auf der Webseite „Zensus 2011 – Fakten zur Bevölkerung in Deutschland„, die das Statistische Bundesamt anlässlich der heutigen Pressekonferenz eingerichtet hat. Dort kann man auch zahlreiche Daten abrufen.

Sozialpolitisch gesehen sind die hier nur angerissenen Ergebnisse hoch relevant und sie bergen so einigen Sprengstoff: Denn die Statistiker bekommen jetzt einige zusätzliche Arbeit, deren Ergebnisse wiederum für die sozialpolitische Diskussion elementar sein werden:  Diverse Angaben über Deutschland müssen neu berechnet werden – so etwa alle Pro-Kopf-Angaben wie zum Beispiel die Geburtenrate. Man darf gespannt sein.