Solche und andere Lehrer: Sommerferien mit vollen Bezügen bei den einen, die anderen werden an die Arbeitslosenversicherung (bzw. Grundsicherung) übergeben

Es gibt Meldungen, die viele Menschen irritieren und nicht wenige empören. Beispielsweise so eine aus Baden-Württemberg: »In den Sommerferien müssen rund 4.000 befristet angestellte Lehrer in BW Arbeitslosengeld beantragen – die Zahl ist gestiegen. Mit diesem Vorgehen spart das Land 15 Millionen Euro«, berichtet der SWR: Bezahlte Sommerferien für befristet angestellte Lehrer in BW würde 15 Millionen Euro kosten. Wobei das mit dem „Sparen“ immer so eine Sache ist, denn die Rechnung muss von dritter Seite bezahlt werden, je nach der (Nicht-)Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung oder von der steuerfinanzierten Grundsicherung über die Jobcenter. Und natürlich zuallererst von den Betroffenen, denn die bekommen ja nur noch einen weitaus geringeren Teil dessen, was sie in ihrem befristeten Job bislang verdient haben.

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Die Corona-Pandemie hat viele Verwerfungen mit sich gebracht. Beispielsweise bei den Schülern am Ende ihrer Grundschulzeit

Die mittlerweile zwei vollen Corona-Jahre haben die allermeisten Menschen belastet und müde gemacht. Aber immer noch viel zu wenig Berücksichtigung findet in den Diskussionen unter den Erwachsenen die Situation der Kinder und Jugendlichen. Die haben die Einschränkungen, die man ihnen in den vergangenen Monaten zugemutet hat, in den allermeisten Fällen klaglos hingenommen und mitgemacht, was man auch als einen großen Akt gesellschaftlicher Solidarität der jungen Generation verstehen kann und sollte.

Zugleich wurden die Kinder und Jugendlichen gleichsam zu Objekten einer Corona-Pandemiebekämpfungspendelei. In den ersten Corona-Wellen wurden die Schüler und Schülerinnen nach Hause geschickt und auf ein – in einigen Fällen erfolgreiches, in vielen anderen aber auch katastrophales – Setting des Homeschooling verwiesen. Viele Stunden des Lernens und gemeinsamen Lebens in den Schulen (und das bei einer schon unter Normalbedingungen überschaubaren und von zahlreichen Unterbrechungen charakterisierten Lernzeit) sind ausgefallen bzw. wurden in die Familien privatisiert, wo die aufgepumpte Rolle der Ersatzbeschulung naturgemäß nur teilweise und in vielen Fällen eben auch gar nicht übernommen werden konnte. Man muss eigentlich keine Studien machen, um zu ahnen, dass das alles nicht folgenlos bleiben kann.

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Von Österreich lernen? Die Förderung der Weiterbildung durch eine Bildungs(teil)zeit als eines der arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition

Seit vielen Jahren wurde und wird von Arbeitsmarktexperten darauf hingewiesen, dass wir deutlich mehr Weiterbildung brauchen, gerade für die „Risikogruppen“ des Arbeitsmarktes, gemessen an deren Risiko, erwerbsarbeitslos zu werden. Von denen rutschen dann zahlreiche Menschen in einen Langzeitbezug ab. Hinzu kommen die vielen, die mit Verweis auf ihre (angeblich) fehlende Qualifikation im Niedriglohnsektor einbetoniert sind. Und viele Jahre lang wurde mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne eine Fehlstellung der Qualifizierungspoilitik dergestalt beklagt, dass man zwar zahlreiche kurze (und billige) und nicht selten auch mehr als fragwürdige, kontraproduktive Maßnahmen gefördert hat, aber bei den Angeboten, die über einen längeren Zeitraum laufen und die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (können), permanent auf der Bremse stand.

Vor diesem Hintergrund muss anerkannt werden, dass es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP gerade hinsichtlich einer besseren Förderung von Weiterbildung zahlreiche Vorhabensbekundungen gibt, die viele Kritikpunkte der vergangenen Jahre aufzugreifen versuchen.

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Jenseits der verfassungsrechtlich akzeptierten „Bundesnotbremse“: Ein „unverzichtbarer Mindeststandard schulischer Bildungsleistungen“ als (neues) Grundrecht

Viele haben auf diese Entscheidung aus Karlsruhe gewartet: „Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos“, so ist die Pressemitteilung zu BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 überschrieben. Das hohe Gericht hat »Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.« Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Obgleich damit in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen wurde, kommt das BVerfG zu dem Prüfergebnis: Diese Maßnahmen waren »in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.«

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Viele Schulleitungen verzweifeln an Corona und der damit verbundenen un-möglichen Arbeit. Zugleich eine kleine Lehrstunde in Theorie und Praxis der vielbeschworenen Digitalisierung

Seien wir ehrlich – während der ersten Corona-Welle im Frühjahr, als im damaligen Lockdown auch die Schulen geschlossen wurden, da gab es viel Kritik an dem Un-Vermögen der Lehranstalten, die ihnen anvertrauten junge Menschen alternativ zu versorgen mit Bildungsstoff. Man konnte Stunden verbringen im Bekanntenkreis, wo dann – von erwartungslos zynisch bis das angestrebte zukünftige Leben der eigenen Projektkinder vor Augen hyperventilierend – detailliert von den Schlachtfeldern des Homeschooling berichtet wurde, von irgendwelchen als PDF- oder zuweilen als jpg-Bilddateien eingescannten Aufgaben, die von den Schülern selbstständig bearbeitet werden sollten, über abgetauchte Lehrkräfte bis hin zu Eltern, die sich gefälligst selbst über WhatsApp-Gruppen organisieren und und Informationen aus der Schule untereinander verteilen sollten. Aber es gab auch Berichte über zahlreiche gute Beispiele eines engagierten und die eigenen Schüler digital eng begleitenden Fernunterrichts. Über Schulen, die weit vorangeschritten sind auf dem Weg der vielbeschworenen Digitalisierung und in denen schnell umgeschaltet werden konnte zwischen analoger und digitaler Welt.

Die Streuung zwischen Alpha und Omega ist nicht überraschend, wenn man berücksichtigt, dass es im Schuljahr 2019/2020 in Deutschland allein 32.332 allgemeinbildende Schulen gab, außerdem 8.534 berufliche Schulen und 1.794 Schulen des Gesundheitswesens, wir also über mehr als 42.600 Lehranstalten sprechen. Und wenn man neben der Tatsache, dass wir es mit einem joch komplexen föderalen System bei den Lehrkräften mit Menschen zu tun haben, von derem tatsächlichen Handeln oder Nicht-Handeln neben der formalen Qualifikation in großem Umfang die Qualität dieser „personenbezogenen Dienstleistung“ abhängt, wie übrigens auch in vielen anderen Bereichen, man denke hier an die Pflege oder die frühkindliche Bildung und Betreuung.

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