Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels

Wir müssen über die Gelddruckmaschinerie reden, die in der heutigen Zeit der Handel mit Daten geworden ist. Nein, es geht hier nicht um Google oder Facebook, sondern um die Schattenpflanzen, die sich im Verborgenen aufhalten und darauf setzen, dass keiner genau hinschaut, was sie da so treiben. Und wir müssen über den Datenschutz reden. Allerdings nicht mit Blick auf Sportvereine oder kleine Blogger, denen die DSGVO eine Menge teilweise sinnfreier Auflagen macht hinsichtlich der Datenschutzregeln, deren auch nur partielle Nicht-Einhaltung schmerzhafte Abmahnung-Folgen haben kann.

Vor diesem Hintergrund sollte man annehmen können, dass die richtig übergriffigen Daten-Raubritter mit Furor verfolgt und abschreckende Strafmaßnahmen ergriffen werden. Die Berufsskeptiker, auch Realisten genannt, ahnen schon, als was sich diese verständliche, aber letztendlich naive Vorstellung erweisen wird: als ein großes Trugbild, eine Fata Morgana derjenigen, die noch glauben wollen, dass die Systeme nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen.

Wir müssen, um konkret zu werden, über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reden. Eine gewaltige Angelegenheit: 2,17 Mio. Bewerberprofile, 1,67 Mio. „Stellenangebote“ und mehr als 372.000 Ausbildungsstellen – mit diesen großen und beeindruckend daherkommenden Zahlen wirbt die Jobbörse gleich auf ihrer Startseite.

Screenshot der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (03.05.2019)

mehr

Leiharbeit: Verloren im Nirwana der – unabhängigen? – (Nicht-)Kontrolle

Über die Leiharbeit – von den eher positiv gestimmten Betrachtern und der Branche selbst als Zeitarbeit oder noch neutraler daherkommend als Personaldienstleistung bezeichnet – wurde in den vergangenen Jahren mehr als kontrovers diskutiert. Und sie war immer wieder politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen „Reformen“ unterworfen, auch in der vergangenen Legislaturperiode hat es Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegeben (vgl. dazu den kritischen Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016).

Und auch wenn die Branchenvertreter und zahlreiche Arbeitgeberfunktionäre immer wieder den Untergang der Leiharbeit aufgrund der Re-Regulierung dieses ganz eigenen Modells des Verkaufs und Kaufs von Arbeitskräften vorhergesagt haben – die Daten zeigen das nicht.

mehr

„Sozialwidriges Verhalten“ von Hartz IV-Empfängern – von der unscharfen Theorie in die vielgestaltige Praxis der sozialgerichtlichen Auslegung

Im Januar 2019 hat sich der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Tag Zeit genommen, um unterschiedliche Stimmen zum Thema Sanktionen lim Hartz IV-System anzuhören. Denn das hohe Gericht hat über eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha zu entscheiden, mit der die dortigen Sozialrichter prüfen lassen möchten, ob die Sanktionen überhaupt verfassungsgemäß sind oder nicht. Nun warten alle gespannt auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. In der Zwischenzeit aber gehen die Sanktionen täglich weiter und darunter sind auch ganz besonders „harte Nüsse“, denn bei ihnen geht es um „sozialwidriges Verhalten“ und der Möglichkeit, auf der Basis der Feststellung eines solchen Verhaltens Leistungen bis zu drei Jahre lang rückwirkend einzufordern, also nicht „nur“ die Leistung für eine gewisse Zeit zu kürzen. Man kann sich vorstellen, dass so eine Konsequenz zur Folge hat, dass die Betroffenen versuchen werden, sich vor den Sozialgerichten zu wehren. Aber zuerst einmal zum Hintergrund dieser ganz besonderen Regelung:

»Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will … schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen. Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern.« Das konnte man im September 2016 diesem Artikel entnehmen: Jobcenter sollen „sozialwidriges Verhalten“ sanktionieren. Hintergrund war das damals gerade verabschiedete  9. SGB II-Änderungsgesetz, in dem es einige Verschärfungen gegeben hat, obgleich die damalige Änderung des Hartz IV-Gesetzes eigentlich als „Rechtsvereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ in den Ring geworfen wurde. 

mehr