Und weg sind einige von den vielen, angeblich offenen Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Also möglicherweise

Am 3. Mai 2019 wurde hier der Beitrag Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels veröffentlicht. Am Anfang konnte man ein Screenshot der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sehen. Dort wurde dem geneigten Leser mitgeteilt, dass man in der Jobbörse am 3. Mai 2019 insgesamt 1.665.603 offene Stellen finden könne. Das hört sich mehr als beeindruckend an und wird sicher bei vielen Menschen auf der Suche nach Arbeit helfen. Dann aber wurde in dem Beitrag das hier berichtet: Datenhändler schalten auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit täglich Tausende Stellenanzeigen, die Daten der Bewerber verkaufen sie weiter. SWR-Reportern gelang es, die Masche nachzuweisen. Konkret am Beispiel des Datenhändlers Johann S., der täglich bis zu 3.000 „Stellenangebote“ über die Jobbörse der BA geschaltet hat. Ihm ging es um die Bewerbungen mit den vielen höchst personenbezogenen Daten der Bewerber, denn die hat er an andere Unternehmen verkauft. Man konnte bei ihm die Daten nicht nur zum Festpreis, sondern sogar per „Flatrate“ erwerben: „Wir generieren jeden Monat zwischen 3.000 und 5.000 Datensätze von Bewerbern, auf die Sie dann zugreifen können“, so wird der Datenhändler aus eine Verkaufsgespräch zitiert.

Und wenige Tage später, am 7. Mai 2019, wurde dann dieser Beitrag nachgereicht: Die Berichterstattung über Datenhändler auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit beginnt zu wirken. »Die Bundesagentur für Arbeit hat … einen der großen Anbieter gesperrt. Nach eigenen Angaben habe man die gefälschten Stellenanzeigen gelöscht. Die Arbeitsagentur kündigte außerdem an, rechtliche Maßnahmen gegen den Datenhändler zu prüfen und die Nutzungsbedingungen der Jobbörse zu verschärfen. Zudem werde man in Zukunft Anbieter, die eine hohe Zahl an Jobangeboten einstellen, genauer prüfen, „um bei kriminellen Vorhaben schneller agieren zu können“, so die Agentur.« Das hört sich gut an – vor allem vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Hinweise gegeben hat und gibt, dass es sich eben nicht um einen Einzelfall gehandelt hat, sondern das zahlreiche angebliche Stellenangebote Fake-Angebote sind.

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Die Berichterstattung über Datenhändler auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit beginnt zu wirken

Am 3. Mai 2019 wurde hier über die Geschäfte von Datenhändler berichtet, die über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sensible Daten von Arbeitsuchenden wie Zeugnisse, Lebensläufe usw. abgreifen und diese zu Geld machen, in dem sie die Daten an andere Unternehmen wie beispielsweise Leiharbeitsfirmen weiterverkaufen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels. Nun erfahren wir von einer ersten Reaktion der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsagentur sperrt Datenhändler, so ist der Beitrag von Judith Brosel und Nick Schader vom SWR überschrieben: »Nach SWR-Berichten über systematischen Missbrauch der Online-Jobbörse hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt reagiert: Einer der großen Datenhändler wurde gesperrt. Andere sind aber immer noch aktiv.«

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Kategorien BA

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels

Wir müssen über die Gelddruckmaschinerie reden, die in der heutigen Zeit der Handel mit Daten geworden ist. Nein, es geht hier nicht um Google oder Facebook, sondern um die Schattenpflanzen, die sich im Verborgenen aufhalten und darauf setzen, dass keiner genau hinschaut, was sie da so treiben. Und wir müssen über den Datenschutz reden. Allerdings nicht mit Blick auf Sportvereine oder kleine Blogger, denen die DSGVO eine Menge teilweise sinnfreier Auflagen macht hinsichtlich der Datenschutzregeln, deren auch nur partielle Nicht-Einhaltung schmerzhafte Abmahnung-Folgen haben kann.

Vor diesem Hintergrund sollte man annehmen können, dass die richtig übergriffigen Daten-Raubritter mit Furor verfolgt und abschreckende Strafmaßnahmen ergriffen werden. Die Berufsskeptiker, auch Realisten genannt, ahnen schon, als was sich diese verständliche, aber letztendlich naive Vorstellung erweisen wird: als ein großes Trugbild, eine Fata Morgana derjenigen, die noch glauben wollen, dass die Systeme nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen.

Wir müssen, um konkret zu werden, über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reden. Eine gewaltige Angelegenheit: 2,17 Mio. Bewerberprofile, 1,67 Mio. „Stellenangebote“ und mehr als 372.000 Ausbildungsstellen – mit diesen großen und beeindruckend daherkommenden Zahlen wirbt die Jobbörse gleich auf ihrer Startseite.

Screenshot der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (03.05.2019)

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Leiharbeit: Verloren im Nirwana der – unabhängigen? – (Nicht-)Kontrolle

Über die Leiharbeit – von den eher positiv gestimmten Betrachtern und der Branche selbst als Zeitarbeit oder noch neutraler daherkommend als Personaldienstleistung bezeichnet – wurde in den vergangenen Jahren mehr als kontrovers diskutiert. Und sie war immer wieder politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen „Reformen“ unterworfen, auch in der vergangenen Legislaturperiode hat es Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegeben (vgl. dazu den kritischen Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016).

Und auch wenn die Branchenvertreter und zahlreiche Arbeitgeberfunktionäre immer wieder den Untergang der Leiharbeit aufgrund der Re-Regulierung dieses ganz eigenen Modells des Verkaufs und Kaufs von Arbeitskräften vorhergesagt haben – die Daten zeigen das nicht.

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„Sozialwidriges Verhalten“ von Hartz IV-Empfängern – von der unscharfen Theorie in die vielgestaltige Praxis der sozialgerichtlichen Auslegung

Im Januar 2019 hat sich der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Tag Zeit genommen, um unterschiedliche Stimmen zum Thema Sanktionen lim Hartz IV-System anzuhören. Denn das hohe Gericht hat über eine Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha zu entscheiden, mit der die dortigen Sozialrichter prüfen lassen möchten, ob die Sanktionen überhaupt verfassungsgemäß sind oder nicht. Nun warten alle gespannt auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. In der Zwischenzeit aber gehen die Sanktionen täglich weiter und darunter sind auch ganz besonders „harte Nüsse“, denn bei ihnen geht es um „sozialwidriges Verhalten“ und der Möglichkeit, auf der Basis der Feststellung eines solchen Verhaltens Leistungen bis zu drei Jahre lang rückwirkend einzufordern, also nicht „nur“ die Leistung für eine gewisse Zeit zu kürzen. Man kann sich vorstellen, dass so eine Konsequenz zur Folge hat, dass die Betroffenen versuchen werden, sich vor den Sozialgerichten zu wehren. Aber zuerst einmal zum Hintergrund dieser ganz besonderen Regelung:

»Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will … schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen. Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern.« Das konnte man im September 2016 diesem Artikel entnehmen: Jobcenter sollen „sozialwidriges Verhalten“ sanktionieren. Hintergrund war das damals gerade verabschiedete  9. SGB II-Änderungsgesetz, in dem es einige Verschärfungen gegeben hat, obgleich die damalige Änderung des Hartz IV-Gesetzes eigentlich als „Rechtsvereinfachung“ und „Bürokratieabbau“ in den Ring geworfen wurde. 

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