Die Gesetzgebungsmaschine ist angeworfen worden. Das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ ist durch den Bundestag. Es wird wahrscheinlich nicht alleine bleiben

Das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ wurde heute
im Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition beschlossen. Bundestag
verschärft das Asylrecht
, so eine der Überschriften dazu in den Medien:

»Das umfangreiche Gesetz aus dem Bundesinnenministerium hat
zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass abgelehnte
Asylbewerber das Land schneller verlassen als bislang. Dazu sind unter anderem
Verschärfungen bei Abschiebungen und Einschränkungen bei den Sozialleistungen
vorgesehen.
So sollen künftig wieder verstärkt Sachleistungen statt
Bargeld ausgegeben werden. Abgelehnte Asylbewerber, die sich einer Ausreise
verweigern, sollen gar keine Sozialleistungen mehr erhalten. Auf der anderen
Seite sieht das Gesetz mehr Integrationsangebote für Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive vor. Unter anderem sollen die Sprachkurse für Asylbewerber
geöffnet werden.
Ein ebenfalls beschlossenes Gesetz aus dem
Bundesfamilienministerium soll für eine Verbesserung der Lage minderjähriger
Flüchtlinge sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass künftig alle Länder
unbegleitete Minderjährige aufnehmen müssen.«

Auf der Seite des Bundestags findet man die folgende
Zusammenfassung:

»Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am
15. Oktober für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (18/6385, 18/6386) gestimmt. In
namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten mit 475 Stimmen für und 68
Stimmen gegen den Entwurf bei 56 Enthaltungen. Mit dem Beschluss soll unter
anderem die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen
sowie der Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen erreicht werden …
Für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/5921, 18/6289) stimmte die
Mehrheit des Plenums auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses
(18/6392).
Abgelehnt wurden hingegen Anträge der Linken (18/4185) und Grünen (18/5932) zur
Versorgung unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher. Ebenfalls keine Mehrheit
fand ein Antrag der Fraktion Die Linke für einen grundlegenden Wandel in der
Asylpolitik (18/3839).
Zudem wurde ein Antrag der Linksfraktion gegen eine Politik der Ausgrenzung und
Diskriminierung (18/6190)
abgelehnt. Ein von den Grünen vorgelegter Antrag zur fairen finanziellen
Verantwortungsverteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen (18/4694) konnte sich
ebenfalls nicht durchsetzen.«

Natürlich gibt es auch kritische Stimmen zu dem, was da
heute beschlossen wurde. Stellvertretend dafür der Beitrag Rolle rückwärts:
Die binäre Logik des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
der
Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA). Darin der
folgende Passus:

»Das so genannte „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das
bereits zum 1. November in Kraft treten soll, sieht gravierende Verschärfungen
und Verschlechterungen für Asylsuchende vor. So sollen Montenegro, Albanien und
Kosovo zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Menschen aus „sicheren
Herkunftsstaaten“ sollen einer unbefristeten Lagerpflicht und einem
unbefristeten Arbeitsverbot unterliegen. Sozialleistungen sollen in vielen
Fällen unter das Existenzminimum gekürzt und häufig nur noch als Sachleistungen
ausgegeben werden.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat am 12. Oktober als
Sachverständige im Bundestags-Innenausschuss ihre Position darstellen können.
In der Stellungnahme heißt es: „Statt Asylverfahren zu beschleunigen, hat der
Entwurf vorrangig das Ziel, die Integration und Teilhabe großer
Flüchtlingsgruppen gesetzlich zu verhindern. Mit dem Vorhaben sollen die
Betroffenen sozial in weiten Teilen entrechtet werden – das Ausländerrecht soll
mit einer umfassenden sozialen Exklusion und Isolation flankiert werden. Dabei
spielt die Frage nach integrations- und sozialpolitischer Sinnhaftigkeit ebenso
wenig eine Rolle wie die offensichtliche Verfassungswidrigkeit einiger
Regelungen.“«

Allerdings sollt man nicht annehmen, dass mit dem
Beschleunigungsgesetz nun Ruhe eintreten wird. Zu erwarten ist noch in diesem
Jahr ein weiteres Paket mit gesetzlichen Änderungen, beispielsweise wenn man
wirklich das „Transitzonen“-Modell zum Leben erwecken will.
Und auch von anderer Seite kommen weitergehende Forderungen
nach substanziellen Eingriffen. So findet man in dem Artikel Bundestag
verschärft das Asylrecht
folgenden Hinweis:

»Landkreistag fordert Einschränkung des Asylrechts: In der
Debatte um eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen haben Kommunen jetzt auch eine
Beschneidung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Eine Änderung des
Asylgrundrechts dürfe kein Tabu mehr sein, erklärten Landkreistag-Präsident
Reinhard Sager und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands,
Hans-Günter Henneke, am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung lehnt bislang
eine Einschränkung des Asylrechts in der Verfassung klar ab.
Konkret schlägt der Deutsche Landkreistag vor, Menschen aus
sicheren Herkunftsländern vom Geltungsbereich des grundgesetzlich zugesicherten
Rechts auf Asyl auszunehmen. Da diese Antragsteller schon heute „faktisch
niemals“ als Asylberechtigte anerkannt werden, „wird das Asylgrundrecht durch
einen solchen Schritt in seiner Substanz nicht berührt“, heißt es in einem
Positionspapier. Asylbewerber aus Staaten, die als sicher eingestuft wurden,
könnten sich dann nicht mehr auf das Asylrecht berufen.«

Das wird nicht der einzige Vorschlag bleiben.

Schäuble allein zu Haus? Hartz IV für Flüchtlinge absenken, fordert der Bundesfinanzminister. Oder plaudert er nur ein wenig?

Bei so einer Meldung spitzt man die sozialpolitischen Ohren: Wolfgang Schäuble will Hartz IV für Asylbewerber senken. Und reibt sich anschließend die Augen ob der Begründung, die in dem Artikel kolportiert wird: »Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will den Hartz-IV-Satz für Flüchtlinge senken. „Können wir nicht wenigstens die Kosten für die Eingliederungsleistungen abziehen?“, fragte Schäuble am Dienstag in Berlin. „Wir werden darüber noch diskutieren müssen.“ Sonst erhalte ein Flüchtling, der noch die Sprache und zum Teil Lesen und Schreiben lernen müsse, ebenso viel wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet habe und nun arbeitslos sei.« Allein in dieser Aussage sind zwei richtig große Klöpse enthalten. Zum einen sein Hinweis auf die Eingliederungsleistungen. Der ist richtig putzig, denn er vermittelt den Eindruck, die werden den Hartz IV-Empfängern ausgezahlt. Was nun wirklich nicht der Fall ist, denn es handelt sich hierbei um Mittel, die verwendet werden können beispielsweise für Arbeitsgelegenheiten oder Qualifizierungsmaßnahmen, wenn sie denn da sind. In den vergangenen Jahren wurden diese Eingliederungsmittel erheblich gekürzt und außerdem bedienen sich viele Jobcenter an diesem Topf, denn die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig mit dem Budget für Verwaltungsausgaben, also werden Gelder für die Förderung umgewidmet für die Verwaltungsausgaben der Jobcenter (vgl. hierzu beispielsweise Unterfinanzierte Jobcenter: Von flexibler Nutzung zur Plünderung der Fördergelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen). Also das war schon mal nichts.

Wie aber ist es mit seinem zweiten Punkt? Man müsse Hartz IV absenken, »erhalte ein Flüchtling, der noch die Sprache und zum Teil Lesen und Schreiben lernen müsse, ebenso viel wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet habe und nun arbeitslos sei.« Das nun wiederum ist eine totale Verkennung der Grundprinzipien des Grundsicherungssystems. Denn das von ihm wohl offensichtlich in spalterischer Absicht vorgetragene Argument ist keines, denn dieses Problem stellt sich auch in einer Hartz IV-Welt ohne Flüchtlinge.

In der alten Prä-Hartz-Welt gab es neben dem beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld die bedürftigkeitsabhängige, allerdings am früheren Arbeitseinkommen orientierte Arbeitslosenhilfe und als eigenes, letztes Auffangsystem die Sozialhilfe. Mit den „Hartz-Reformen“ hat man die beiden unteren Etagen zusammengelegt, dabei allerdings den Bezug auf das frühere Arbeitseinkommen beseitigt. Das bedeutet im Klartext für den Normalfall: Ein Arbeitnehmer, der seinen Job verliert und ein Jahr lang Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung bezieht, fällt in das Grundsicherungssystem (SGB II) mit dem Arbeitslosengeld II – und bekommt genau so viel oder wenig wie eine Person, die ihr Leben lang nie gearbeitet hat. Sollte der Herr Bundesfinanzminister hier ein Problem sehen oder ar eine Ungerechtigkeit, dann hätte er das schon längst thematisieren können und müssen. Ganz offensichtlich geht es hier um etwas ganz anderes: Er bedient die Abgrenzungsgefühle nach unten gegen die Gruppe der Flüchtlinge bei denjenigen, die selbst ganz unten angekommen sind.

Ansonsten hätte man von einem Bundesminister schon erwartet, dass er die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts kennt und berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der hier interessierenden Causa mit einem wegweisenden Urteil bereits zu Wort gemeldet und vor allem dieser eine Satz aus der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2012 sollte auch dem Bundesfinanzminister bzw. seinen Zuarbeitern bekannt sein und seine Zitation könnte die weitere Auseinandersetzung mit den Gedankenspielereien des Ministers beenden:

»Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.« (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Randziffer 121)

Dieses Urteil des BVerfG ist insofern von besonderer Relevanz für die aktuelle Debatte, als die Verfassungsrichter hier eine wichtige Klarstellung vorgenommen haben: Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig, so die Pressemitteilung des Gerichts zur damaligen Entscheidung. Die klare Botschaft der damaligen Entscheidung: Es gibt die Verpflichtung zur Sicherstellung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Und das Gericht spricht hier von Existenzminimum im Singular, keineswegs im Plural – genau darum aber geht es Schäuble mit seinem Vorschlag (oder sagen wir besser: mit seiner Idee). Er will offensichtlich Existenzminima in den politischen Raum stellen. Das nun ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht gedeckt.

Warum dann dieser Vorstoß? Man kann es hinsichtlich der Interpretation so halten, wie es in dem Artikel Schäuble irritiert mit Kürzungsvorschlag für Flüchtlinge vorgetragen wird:

»Möglicherweise war der Minister bei dem von der Journalistin Nina Ruge moderierten Gespräch schlicht in Plauderlaune. So berichtete er auch von einem Scherz, den er sich vergangene Woche bei der Herbsttagung von IWF und Weltbank erlaubt habe. „Ich hab gesagt, als ich in Peru war, in Lima bei der IWF-Tagung, ich könnt‘ ja schnell nach Chile fliegen – ist nicht mehr so weit und die Frau Honecker lebt ja noch – und fragen, wie hat’s eigentlich der Erich gemacht mit der Mauer?“«

Sehr witzig. Vielleicht war es ja auch in Wirklichkeit so, dass der Bundesfinanzminister einfach seiner Plauderlaune erneut freien Lauf gelassen hat. Bei dem Thema wäre das allerdings mehr als fragwürdig, es geht hier immerhin um die Frage des Existenzminimums.

Es könnte natürlich auch sein, dass hinter dem Vorstoß eine bestimmte Strategie steckt, die sich darüber bewusst ist, dass der konkrete Vorschlag – gleichsam als Bauernopfer – gar keine Chance hat, sehr wohl aber das dahinter stehende Einsparmotiv.

Da verwundert es auch nicht, dass gewisse journalistische Hilfstruppen sogleich dem an sich nur plaudernden Finanzminister beigesprungen sind – immer im Dienst der Sache, hier des Abbaus sozialer Leistungen. So kommentiert Heike Goebel in der Online-Ausgabe der FAZ unter der Überschrift Sozialleistungen müssen überprüft werden und zugleich – wenn schon, denn schon – den Bogen weiter spannend: »Die Sozialleistungen für Flüchtlinge müssen auf Fehlanreize überprüft werden. Das allein wird aber nicht reichen, um den Anstieg der Sozialausgaben zu bremsen. Hält der starke Zustrom an, müssen die Sozialleistungen durchforstet werden. Es wird Kürzungen geben, nicht nur für die Flüchtlinge.« Aber so ganz sicher ist sich die Apologetin des Sozialabbaus nun auch wieder nicht, denn sie stellt etwas verunsichert – man weiß ja nie – die Frage in den Raum: »Oder wollte Schäuble mit seinem Hinweis auf Hartz IV das Feld für höhere Steuern und Schulden vorbereiten?«

Das mag alles vielleicht so sein. Sicher ist hingegen, dass der Bundesfinanzminister weiß, was auf ihn bzw. den Bundeshaushalt zukommen wird, wenn auch nur in Umrissen, die aber genügen. „Im Hartz-IV-System fehlen Milliarden“, konnte man in der Print-Ausgabe der FAZ am 6. Oktober 2015 lesen. Da bekommt man einen ersten Eindruck von den Größenordnungen, über die wir hier sprechen – und erneut werden wir auch wieder mit den Verwaltungskosten der Jobcenter konfrontiert:

»Die 408 deutschen Jobcenter sollen nach dem Willen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im kommenden Jahr bis zu 3,3 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund erhalten, damit sie die Mehrausgaben für die vielen Flüchtlinge decken können. Der Betrag ist aber womöglich viel zu knapp kalkuliert – selbst wenn man die bisherige Prognose von 800 000 Asylbewerbern in diesem Jahr zugrunde legt. Das zeigen Berechnungen der Bundesländer. Danach müsste nun allein das Budget der Verwaltungskosten, mit denen die Jobcenter ihr Personal und ihren laufenden Betrieb finanzieren, um 1,1 Milliarden Euro im Jahr steigen … Bisher sieht Nahles’ Etat für 2016 insgesamt 4 Milliarden Euro für Verwaltungskosten der Jobcenter vor, ebenso viel in diesem Jahr und 650 Millionen Euro weniger als noch 2014. Die Verwaltungskosten machen knapp ein Zehntel aller Hartz-IV-Ausgaben aus; der größte Posten ist mit gut 19 Milliarden Euro das Arbeitslosengeld II. Überträgt man diese Kostenverteilung auf die von Nahles nun angestrebte Budgetaufstockung um 3,3 Milliarden Euro, dann wären darin rund 300 Millionen für Verwaltungskosten enthalten – also nur etwas mehr als ein Viertel dessen, was nun nach gemeinsamer Überzeugung der Länder nötig ist … Seit Jahren buchen Jobcenter laufend Gelder aus dem Topf für Eingliederungs- und Fördermaßnahmen für Arbeitslose um, damit sie ihre eigenen Personal-, IT- und Heizkosten bezahlen können. Schon 2014 hatten sie dafür fast 500 Millionen Euro aus dem Fördertopf entnommen, der ebenfalls ein Gesamtvolumen von rund vier Milliarden Euro hat. In diesem Jahr werden es sogar fast 650 Millionen Euro sein.«

Und dann erfahren wir auch den wohl wahrscheinlichsten Grund für die Schäuble’sche Plauderei: Die Bundesarbeitsministerin Nahles verhandelt derzeit mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über jene 3,3 Milliarden. Details werden voraussichtlich erst im November nach der neuen Steuerschätzung festgezurrt. Und bis dahin kann man ja ein wenig herumzündeln, denn auch wenn es inhaltlich wie gezeigt keine Substanz hat – bei vielen Menschen bleibt die Botschaft hängen, die unters Volk gebracht werden sollte. Insofern kann und darf man das nicht nur abtun als Merkwürdigkeit eines Bundesfinanzministers, der sich ein wenig hat gehen lassen. Wir haben es hier immerhin mit einem echten Profi zu tun.

Flüchtlingspolitik: Von oben geht es an die Substanz und von unten drücken die Dringlichkeiten praktischen Handelns

Wir sind unausweichlich Gefangene des Moments. Mit mehr oder weniger Entsetzen beobachtet man die sich entfaltende Szenerie eines Europas, in dem die „nationalstaatlichen Schließmuskeln“ zu arbeiten beginnen, mit der Folge, dass Tausende Flüchtlinge hin und her geschoben werden zwischen Ländern oder in einem bis vor kurzem nicht vorstellbaren Niemandsland an den Rändern des Wohlstandskerns der EU hängen bleiben. Parallel reist der deutsche Außenminister in die Türkei, was vor diesem Hintergrund nun wirklich nicht ohne ist: Der türkische Präsident Erdogan bekämpft die Kurden, gängelt die Opposition und schikaniert die Medien.

Trotzdem trifft Außenminister Steinmeier ihn, ganz gewiss mit einem zentralen Anliegen, auch wenn man sich dafür die Finger schmutzig machen muss: Zu verhindern, dass sich noch mehr Menschen aus den Kriegsgebieten aufmachen in Richtung Europa, genauer: nach Deutschland: »Außenminister Frank-Walter Steinmeier ist trotz aller Bedenken angesichts der innenpolitischen Lage in der Türkei nach Ankara gereist und hat weitere Hilfe bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise angeboten. Er lobte den Nato-Partner für die Aufnahme von um die zwei Millionen Menschen allein aus Syrien. Wichtig sei es, eine „Rückkehr-Perspektive“ zu ermöglichen. Ziel ist es zu verhindern, dass sich noch mehr Flüchtlinge auf den Weg nach Europa machen. Die Türkei hat mehr als 2,3 Millionen Menschen aufgenommen, auch aus dem Irak und Afghanistan. Viele wollen inzwischen weiter nach Europa«, so auch Christoph Schult in seinem Artikel Diplomatie statt Demokratie. Angesichts der Härte, mit der Erdogan sein Land in bürgerkriegsähnliche Zustände zu treiben bereit ist, um das „Kurdenproblem“ zu beseitigen, bleibt der Eindruck der Angst im Windschatten des Steinmeier-Besuchs. Denn er weiß: Nachdem nun auch Russland offen in den Syrien-Konflikt einzugreifen bereit ist und somit das geschundene Land vollends zu einem Spielfeld der Großmachtinteressen absinkt, wird jedem klar, dass der gewaltige Exodus aus diesem Land nicht aufhören wird und zugleich wird den betroffenen Menschen, die bislang in der Nähe ihrer Heimat, also in der Türkei, in Jordanien oder im Libanon Schutz gesucht haben, immer klarer werden, dass es kaum realistische Chancen auf eine baldige Rückkehr geben kann – dann aber wird der Blick auf Europa gerichtet und die Geschichten derjenigen, die es schon in das „Merkel-Land“ oder nach Schweden geschafft haben, wird eine gewaltige Sogwirkung entfalten. Und wir reden bislang „nur“ über Syrien und haben noch nicht die vielen anderen „sicheren“ Quellen an kommenden Flüchtlingen erwähnt.

Parallel zu den außenpolitischen Aktivitäten, die sich auch auf den Binnenraum der offensichtlich völlig überforderten EU beziehen (so die Diskussion über ein wie auch immer geartetes „Quotensystem“ und über die Androhung von Sanktionen gegen EU-Staaten, die sich dem entziehen wollen), müssen wir in Deutschland eine vorsichtig formuliert irritierende Jo-Jo-Politik zur Kenntnis nehmen. Nach einem kurzen „Sommermärchen“ der Hilfsbereitschaft und der unkonventionellen Behandlung des ersten Flüchtlingsansturms beginnt das System sich nun wieder zu sortieren – und das in den erwartbaren Bahnen einer über Jahrzehnte kultivierten Abschreckungspolitik, deren Aktualisierung vorangetrieben wird durch den die Systeme überfordernden Zustrom an Flüchtlingen. Dazu gehört zum einen der Gesetzentwurf zu Änderungen im Asylrecht (vgl. dazu den Blog-Beitrag Jetzt mal die Daumenschrauben auspacken. Wenn Juristen über einen Katalog der Grausamkeiten nachdenken und das in Worte fassen. Die andere Seite der Flüchtlingspolitik vom 17. September 2015) und in einer zweiten Stufe wird das jetzt angereichert mit einer substanziellen Infragestellung  des Asylrechts auch in dessen Kernbereich, bei den politisch Verfolgten. Und zwar nicht von irgendeinem Hinterbänkler, den man ignorieren könnte, sondern vom Bundesinnenminister höchst persönlich.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will mit einem neuen europäischen Asylrecht die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland begrenzen, kann man dem Artikel „Wir können nicht alle Menschen aufnehmen“ entnehmen. Man muss sich das vor Augen führen, wie hier nicht nur Grundrechte zur Disposition gestellt werden, sondern mit einigen Federstrichen gleich eine neue Architektur des Umgangs mit dem „Flüchtlingsproblem“ gezeichnet wird:

„Der richtige Weg wäre, dass wir uns in der EU zu festen großzügigen Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten.“ So werde sichergestellt, dass Europa nur so viele Flüchtlinge aufnehme, wie es auf Dauer auch verkraften könne. Das geltende deutsche Asylrecht will der Innenminister zwar beibehalten; de facto würde es aber bei einer europaweiten Regelung an Bedeutung verlieren … Wenn die Kontingente ausgeschöpft sind, will de Maizière politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückschicken … Europa brauche starke Außengrenzen, sagte de Maizière. Flüchtlinge, die zum Beispiel über das Mittelmeer illegal in die EU einreisen wollten, sollten „an einen sicheren Ort in Afrika“ gebracht werden. Sonst mache eine Kontingentlösung wenig Sinn, so der Bundesinnenminister.«

Noch mal auf den Punkt gebracht: Die EU-Staaten sollen sich also gemeinsam auf länderspezifische Kontingente zur Aufnahme der Flüchtlinge verständigen. Wenn die Obergrenzen in den festgelegten Kontingenten erreicht sind, dann sollen die Schutzsuchenden wieder zurückgeschickt werden. Und die alte Idee von einer „Lagerlösung“ in Afrika wird auch wieder aufgewärmt. Da muss man erst einmal schlucken, wenn man so was von einem Bundesinnenminister lesen muss. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Kommentierung dieser Überlegungen in einem Teil der Presse, so bei Albrecht Meier: Thomas de Maizière hat eine gute Idee – aber zum falschen Zeitpunkt. Er kritisiert gerade nicht den Ansatz an sich, sondern das schlechte Timing:

»Aber de Maizière geht mit seinem Vorschlag bereits den zweiten Schritt, bevor der erste überhaupt getan wurde. Eine europäische Kontingentregelung würde voraussetzen, dass sich sämtliche EU-Staaten erst einmal auf das Prinzip einer halbwegs gerechten Verteilung der Flüchtlinge einigen.«
Ziemlicher Unsinn ist natürlich die folgende Fragestellung des Kommentators: »Offen bleibt auch, wie das Grundrecht auf Asyl hierzulande gewahrt bleiben soll, wenn gleichzeitig eine europäische Obergrenze zur Aufnahme der Flüchtlinge eingezogen werden soll.« Nein, das ist nicht offen, sondern das Grundrecht auf Asyl wäre damit de facto abgeschafft, außer man würde das eigene Quotensystem wieder ad absurdum führen.

Diese Vorstöße gemeinsam mit dem neuen Gesetzentwurf zeigen an, in welche Richtung es nach außen gehen soll: Abschreckung und Rückführung .

Bleiben die, die schon da sind und nicht mehr rauszubekommen sind und natürlich auch diejenigen, die noch kommen werden – und sei es irgendwann einmal über eine Quote. Bei denen muss es natürlich um basale Daseinssicherung gehen. Also zum einen die Unterbringung und zum anderen die Integration in Ausbildung und Arbeit (vgl. dazu bereits mit ersten Hinweisen den Blog-Beitrag Zwischen Ad hocerie-Dominanz und Masterplan-Illusion: Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Segeln auf Sicht und viele Köche rühren in der Suppe vom 18. September 2015).

Mit Blick auf eine Integration in Ausbildung und Arbeit wurde mehrere Positionierungen in den vergangenen Tagen veröffentlicht mit teilweise sehr konkreten Vorschlägen:

»Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat … am 18. September zu einem Spitzengespräch eingeladen, bei dem er gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sowie den weiteren Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung Maßnahmen für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt abgestimmt haben«, berichtet das Bundeswirtschaftsministerium. Dabei hat man sich auf zentrale Schneisen geeinigt: Den zügigen Ausbau von Deutschkursen, die Ermittlung von Kompetenzen und Qualifikationen von Flüchtlingen und die Integration der Menschen in Ausbildung und Arbeit. Die Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat dazu eine Erklärung veröffentlicht, in der die geplanten Maßnahmen skizziert werden.

Auch der DGB hat sich zu Wort gemeldet: Teilhabechancen eröffnen. Zugänge in Bildung, Ausbildung, Studium und Qualifizierung für junge Flüchtlinge schaffen, so ist das Positionspapier überschrieben worden.

Sehr ambitioniert ist das, was aus den Reihen der Opposition kommt, so beispielsweise von Brigitte Pothmer, der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag: Masterplan „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ auflegen – Hilfe aus einer Hand organisieren, so hat sie ihr Papier überschrieben. Ihr Schwerpunkt ist die Situation der Arbeitsagenturen und Jobcenter und entsprechende Verbesserungsvorschläge.

Überall in diesen Papieren findet man durchaus sinnvolle Vorschläge und Empfehlungen. Das Nadelöhr wird jetzt sein, wer das genau umsetzen kann, denn wir bewegen uns in einem föderalen System. In diesem Kontext macht dann auch die Berufung des BA-Chefs Frank-Jürgen Weise zum gleichzeitigen Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Sinn, geht es doch jetzt in den Niederungen des Alltags darum, die Systeme kompatibel zu machen und die angestrebte Sortierung der Flüchtlinge zu organisieren, also nicht nur die Rückführung effizienter und effektiver aufzustellen, beispielsweise durch die Einrichtung von bundesweiten Erstaufnahmezentren, in denen die angesprochenen Sortierprozesse schneller und in Kooperation der Behörden ablaufen können, sondern über die dann zum einen eine schnelle Ausweisung derjenigen, die nicht bleiben dürfen, wie aber auch eine möglichst schnelle personenbezogene Durchleuchtung und erste Einbindung derjenigen, die bleiben werden, in die notwendigen Integrationsprozesse (Sprachkurse, Vermittlungsaktivitäten usw.) gestaltet werden können, bevor die Menschen verteilt werden auf die Kommunen. Den dafür notwendigen Personaltausch kann Weise durch seine Doppelfunktion jetzt schneller und effektiver managen. Es bleibt allerdings der Hinweis, dass der Preis für eine vor allem auf den Arbeitsmarkt orientierte Strategie des Umgangs mit der Tatsache konfrontiert sein wird, dass die Gruppe der Flüchtlinge sehr heterogen ist und Menschen betroffen sind, bei denen es um ganz andere Fragen geht, beispielsweise die Integration in das Bildungssystem (vor allem in die Kitas und Schulen) oder die Frage des Umgangs mit den schwer traumatisierten Flüchtlingen.

Auch wenn es naturgemäß keinen Masterplan bei dieser hyperkomplexen Aufgabe geben kann, so werden bestimmte Komponenten eines solchen erkennbar, allerdings nicht in dem angesprochenen Gesetzentwurf zum Asylrecht, sondern beispielsweise in einem Vorstoß der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz: Die SPD-Politikerin hat ein Strategiepapier geschrieben, über den unter der euphemistischen Überschrift Das ist der Masterplan zur Integration der Flüchtlinge berichtet wird. Eine zentrale Botschaft kann man dem Papier wohl entnehmen: Flüchtlinge müssen schnell Deutsch lernen. Hier wird das Papier konkreter und adressiert auch das Problem, das an anderer Stelle bereits angesprochen worden ist – das Auseinanderfallen der Erkenntnis, wie wichtig Sprach- und Integrationskurse sind, zugleich aber die Tatsache, dass gerade hier teilweise nur als hanebüchen zu bezeichnende Verhältnisse für diesigen herrschen, die das machen sollen (vgl. dazu den Beitrag 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf vom 2. September 2015 sowie daran anschließend Auf der Flucht im doppelten Sinne. Ein Update zu den Sprachlehrkräften sowie den Chancen und Risiken dahinter vom 14. September 2015):

»Deutschkurse für Asylbewerber muss es bereits in den Erstaufnahme-Einrichtungen geben. Dort sollten „erste Sprachmodule“ angeboten werden, „mit denen sich Flüchtlinge im Alltag verständigen können und in denen sie auch erste Kenntnisse über unser Land erwerben“, so Özoguz. „Mit dem Erwerb der deutschen Sprache steht und fällt die Integration“, schreibt sie. Özoguz fordert zudem, die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von 600 Stunden für Asylbewerber und Geduldete mit Bleibeperspektive sofort zu öffnen und die erforderlichen Mittel durch den Bund bereitzustellen. Überfällig sei auch, die Honorare und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte zu verbessern. An den Universitäten soll „Deutsch als Zweitsprache“ massiv ausgebaut werden, damit Lehrer sich entsprechend qualifizieren können.«

Es bleibt eine Aussicht, die der Soziologe Heinz Bude in einem Gastbeitrag für die ZEIT unter der Überschrift Der gute Mensch ist nicht dumm so formuliert:

»Es wird demnächst um Praktiken schneller Zurückweisung und unvoreingenommener Aufnahme gehen, um Modelle der Stellenvermittlung und der Wohnraumbeschaffung, um die Regelung von Beschäftigungsverhältnissen und Versorgungsansprüchen. Man hat sofort eine institutionelle Mechanik vor Augen, in der individuelle Schicksale aus dem Blick geraten, weil die formale Rationalität kein Pardon kennt.«