Jetzt mal die Daumenschrauben auspacken. Wenn Juristen über einen Katalog der Grausamkeiten nachdenken und das in Worte fassen. Die andere Seite der Flüchtlingspolitik

»Die Bundesregierung plant die schärfsten Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge, die es in der Bundesrepublik je gab,« berichtet Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift Regierung plant Verschärfung des Asylrechts. Es geht um einen Gesetzentwurf, der sich seit Montag in der Ressortabstimmung befindet und heute von der Organisation Pro Asyl öffentlich gemacht wurde. Sicherlich nicht mit Zustimmung und Unterstützung der Bundesregierung, denn die dort enthaltenen Maßnahmen haben es wahrlich in sich.

Von den teilweise drastischen Einschränkungen betroffen wären im Wesentlichen – soweit man das derzeit beurteilen kann – drei Flüchtlingsgruppen:

Zum einen die so genannten „Dublin-Flüchtlinge“.

»Nach dem Dublin-System ist stets derjenige Staat, den der Flüchtling auf seiner Flucht nach Europa als erstes betreten hat, für das Asylverfahren und die Aufnahme zuständig. Dieses System war unter dem Druck der hohen Zahl von Flüchtlingen zumal aus Syrien in den vergangenen Wochen zusammengebrochen … (das) würde grundsätzlich auch die Syrer betreffen, die in den vergangenen Wochen über Ungarn und Österreich nach Deutschland gekommen sind.«

Sie sollen veranlasst werden, sich wieder in den Staat zu begeben, den sie in der EU als erstes betreten haben. »Sie werden künftig, „ausschließlich eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs“ erhalten. Sie sollen auch keinen Anspruch auf ein Bett oder ein Dach über dem Kopf haben, auch keinen Anspruch auf medizinische Betreuung. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird für sie quasi abgeschaltet. Die Bundesregierung will offenbar auf diese Weise das Dublin-System wieder stabilisieren.«

In der Konsequenz würde das bedeuten, dass zahlreiche Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen, wenn es denn zu diesem radikalen Leistungsausschluss käme.

»Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (auch Albanien, Kosovo und Montenegro sollen dazu zählen) müssen statt wie bisher drei künftig bis sechs Monate im Aufnahmelager bleiben. In dieser Zeit sollen sie kein Bargeld, sondern nur Sachleistungen erhalten.«

Und drittens wären auch geduldete Flüchtlinge von einer Verschlechterung betroffen.

»Ein Teil derjenigen Flüchtlinge, die bisher eine „Duldung“ erhalten haben, weil sie nicht abgeschoben werden können, wird künftig einen noch wackeligeren Status haben – der ihnen mit einer neueingeführten „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ attestiert wird. Menschen mit diesem Papier darf „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden“. Der Übergang von der Duldung in einen legalen Aufenthalt … wird in diesen Fällen künftig unmöglich sein: ohne Arbeit keine Stabilisierung des Aufenthalts.«

Besonders skurril kommt dieses Vorhaben daher:

»Bei der Versorgung derjenigen Flüchtlinge, denen ein medizinischer Anspruch zusteht, wird künftig auch auf „Asyl- und Schutzsuchende zurückgegriffen werden, die über ärztliche Ausbildung verfügen“. Für sie soll „eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde befristet eingeführt werden“.«

Also anders gesprochen: Die sollen sich offenbar untereinander behandeln, denn die befristete Zulassung zur Ausübung der Heilkunde bezieht sich nur auf die Versorgung der Flüchtlinge, „denen ein medizinischer Anspruch zusteht“.

Neben diesem Katalog der Grausamkeiten gibt es eine erwähnenswerte Verbesserung im Vergleich zu heute:

»Zu den Erleichterungen des neuen Rechts zählt, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag voraussichtlich Erfolg haben wird, schon während des Asylverfahrens zu Sprach- und Integrationskursen zugelassen werden können.«

Hier wird sich in der Praxis natürlich sofort die Frage stellen, wer denn wie beurteilt, ob der Asylantrag „voraussichtlich Erfolg haben wird“.

Abschließend sei angemerkt, dass es sich um einen ersten Gesetzentwurf handelt, der sicher so nicht das Licht der Welt erblicken wird. Auf der anderen Seite lässt es tief blicken, mit welcher Radikalität man hier Vorschläge in Paragrafen gegossen hat.

Die Organisation Pro Asyl, die den Entwurf in die Öffentlichkeit gehoben hat, betitelte ihre Pressemitteilung dazu mit Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit werden zum Programm.

Der fast 150 Seiten umfassende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik mit weitreichenden Einschnitten im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht kann hier im Original als PDF-Datei abgerufen werden:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze, Stand: 14.09.2015

1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf

Derzeit erleben wir im Kontext der vielen Flüchtlinge, die unser Land erreichen (und die noch zu uns kommen werden) eine Polarisierung zwischen denen, die mit offener Ablehnung und Hass auf die Zuwanderung reagieren bis hin zu verabscheuungswürdigen Attacken auf die Unterkünfte und die Menschen selbst, sowie auf der anderen Seite eine großartige Welle der Hilfsbereitschaft und des ehrenamtlichen Engagements vieler Bürger, die tatkräftig anpacken und damit die offensichtliche Überforderung vieler staatlicher Strukturen auffangen und teilweise kompensieren. Damit einher geht allerdings auch eine diskussionswürdige Polarisierung zwischen denen, die ihren Ressentiments vor allem in den sozialen Netzwerken freien Lauf lassen (und den nicht wenigen, die das für sich behalten und nicht offen zu Tage tragen, dennoch ähnliche Gedanken haben), und auf der anderen Seite eine sicher von Herzen kommende, teilweise aber auch schon sehr einseitige Überhöhung der Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen hier bei uns landen, bis hin zu einer fundamentalen Ablehnung jeder Position, die nicht für die uneingeschränkte Aufnahme und generell Öffnung gegenüber allen, die kommen wollen, plädiert.

Dabei ist das alles viel komplizierter – vor allem die konkret und handfest zu stemmenden Aufgaben, die bewältigt werden müssen, sind nicht annähernd zu unterschätzen und auch die sicher in den vor uns liegenden Jahren zunehmenden Verteilungskonflikte in unserer Gesellschaft müssen im Auge behalten werden, damit einem das alles nicht um die Ohren fliegt. Vor diesem Hintergrund muss natürlich alles getan werden, dass man die Menschen, die hier auf absehbare Zeit bei uns bleiben werden (manche auch für immer), so schnell und gut wie irgend möglich zu integrieren versucht. Und man kann es drehen und wenden wie man will – dafür sind die Sprachkenntnisse von fundamentaler Bedeutung, zugleich aber auch eine Vermittlung der gesellschaftlichen Strukturen, Werte und Realitäten, mit denen die Menschen, die oftmals aus völlig anderen Kulturen kommen, hier in unserem Land konfrontiert werden. Und dabei gilt im Idealfall, auch die Erwartungen zu formulieren und zu vermitteln, was hier bei uns zum gesellschaftlichen Grundkonsens gehört, den man respektieren sollte.

Für diese – jeder mit etwas Phantasie kann es sich sogleich vorstellen – mehr als ambitionierte Aufgabenstellung gibt es für einen Teil der Zuwanderer die so genannten „Integrationskurse“, die von ganz unterschiedlichen Trägern angeboten werden (vgl. zu den unterschiedlichen Integrationskursen die statistische Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge).  Die werden beispielsweise von den Volkshochschulen oder wohlfahrtsverbandlichen Trägern angeboten. Und die müssen natürlich auch von konkreten Menschen gemacht werden, womit wir beim Kern des hier relevanten Problems angekommen sind. Denn jeder unbefangene Beobachter würde einsehen, dass (eigentlich) gerade diese pädagogischen Fachkräfte angesichts der enormen Herausforderungen gut bezahlt werden und ordentliche Arbeitsbedingungen bekommen müssten für ihre auch gesellschaftspolitisch so wichtige Arbeit. Nun wissen wir aber auch aus anderen Bereichen unseres sowieso nur historisch und nicht sachlogisch zu verstehenden vielgestaltigen Bildungswesens, dass die Vergütung und die realen Arbeitsbedingungen oftmals in keinerlei Korrelation stehen zu den faktischen Schweregeraden der pädagogischen Arbeit und/oder der Wirksamkeit der pädagogischen Intervention oder der gesellschaftspolitischen Bedeutung (die in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicher um ein Vielfaches höher ist als in den Selbstfindungskursen für das obere Management). Besonders krass ist diese Diskrepanz aber bei den Lehrkräften, die an der Front in den Integrationskursen arbeiten (müssen).

Auf deren Situation hat dankenswerterweise David Krenz in seinem Artikel Nur raus aus dem Traumberuf aufmerksam gemacht. Dort finden wir auch einige Hintergrundinformationen zu den Integrationskursen:

»Die Integrationskurse bestehen aus 600 Stunden Sprachunterricht und 60 Stunden Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur, Alltag, Recht und dem politischen System in Deutschland.
Jobcenter oder Ausländerbehörde können Zuwanderer zur Teilnahme verpflichten, wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss im Abschlusstest die Niveaustufe B1 erreichen. Für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger sind die Kurse kostenfrei, die übrigen zahlen einen Eigenanteil (1,20 Euro pro Kursstunde).
Das System der Integrationskurse wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verantwortet und finanziert. Es zahlt den Kursträgern 2,94 Euro pro Teilnehmer und Kursstunde (bzw. 1,74 Euro für Teilnehmer, die einen Eigenanteil leisten). Rund 1.800 private und öffentliche Träger sind für Integrationskurse zugelassen. Die Träger müssen ihren freiberuflichen Lehrkräften 20 Euro pro Stunde zahlen. Zahlen sie weniger, können sie nach einem Jahr die Zulassung durch das Bamf verlieren.«

Und wie sieht es mit den Lehrkräften aus? »Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bislang rund 24.000 Lehrer für den Unterricht in Integrationskursen zugelassen. Sie müssen dafür neben einem akademischen Abschluss ein Zusatzstudium „Deutsch als Fremdsprache“ oder eine gleichwertige pädagogische Qualifikation vorweisen. Wie viele Lehrkräfte derzeit in Integrationskursen arbeiten, ist nicht bekannt, allein beim größten Kursanbieter, den Volkshochschulen, sind es derzeit etwa 3.000. Nur ein geringer Teil der Lehrkräfte ist festangestellt.«

Das bedeutet, die meisten Lehrkräfte arbeiten als (Schein-)Selbständige auf Honorarbasis. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert für die Dozenten ein Mindesthonorar von 30 Euro pro Stunde als ein „erster Schritt“ neben der Forderung von Festanstellungen für bewährte und langjährig berufserfahrene Lehrkräfte – aktuell liegt es in den meisten Regionen aber um zehn Euro unter diesem Satz, also bei 20 Euro pro Stunde. Davon müssen die Honorarkräfte Renten- und Krankenversicherung komplett selbst finanzieren, Geld für die unbezahlten Urlaubs- und Krankentage zurücklegen. Kündigungsschutz gibt es nicht, nur befristete Verträge. Was das praktisch bedeutet für die Nettoeinnahmen verdeutlicht die Abbildung mit der Beispielsrechnung das Stundenhonorar eines Sprachlehrers im Integrationskurs betreffend. Die findet man auf der Webseite www.mindesthonorar.de der „Initiative Bildung prekär“, für die Georg Niedermüller verantwortlich zeichnet, der auch in dem Artikel von David Krenz zitiert wird:

»Georg Niedermüller wähnte sich im Traumberuf, als er 2009 Integrationslehrer wurde. Schnell wachte er auf. „Ich habe das ganze Jahr mit Hartz IV aufgestockt.“ Mit seiner „Initiative Bildung prekär“ prangert er die Beschäftigungsverhältnisse an: „Wir Dozenten arbeiten für nur einen Auftraggeber, in festen Räumen, nach vorgeschriebenem Lehrplan, zu nicht verhandelbaren Honoraren – klarer Fall von Scheinselbstständigkeit.“
Er sieht nur einen Ausweg aus dem Dumping-Dilemma: die Festanstellung. „Wir sind keine Unternehmertypen, wir sind Lehrer und wollen auch so behandelt werden.“ Höhere Honorare seien keine Lösung, „die würden nur unseren Selbstständigenstatus zementieren“.«

Ein anderes Beispiel aus dem Artikel, damit man einen Eindruck von den Größenordnungen bekommt, für die hier gearbeitet werden muss – wohlgemerkt, wir reden hier von studierten Lehrkräften mit Zusatzausbildung: »Im Kurs von Sabine Heurs sitzen ein politisch verfolgter Tierarzt aus Iran, ein nigerianischer Bischof, der mehrere Stammessprachen spricht, und eine chronisch übermüdete junge Rumänin, die nachts im Fitnessstudio putzt. Menschen, die von einem besseren Leben träumen. Das haben sie mit ihrer Dozentin gemeinsam. In Vollzeit verdient Heurs 1200 Euro netto im Monat – und zählt damit zu den Top-Verdienerinnen in ihrem Beruf. „Ein Witz“, sagt sie.«

Und was sagt das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu der Forderung nach einer fairen Bezahlung? Das Amt verweist auf die Vertragsfreiheit zwischen Trägern und Lehrkräften. „Eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes ist derzeit nicht geplant“, heißt es auf Nachfrage, berichtet Krenz.

Aber wann – wenn nicht jetzt? Denn der enorme Anstieg der Flüchtlingszahlen und die Öffnung auch für Asylbewerber wird zu einer weiteren massiven Zunahme der Nachfrage nach Integrationskursen führen und gleichzeitig »laufen den Sprachschulen die Lehrkräfte davon; viele wandern in besser honorierte und gesicherte Beschäftigungen ab, wie der deutsche Volkshochschulverband beobachtet hat.« Das sind doch theoretisch hervorragende Voraussetzungen, um eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erkämpfen.

An dieser Stelle wird der aufmerksame Leser an eine Zahl denken, die schon zitiert wurde: Rund 1.800 private und öffentliche Träger sind für Integrationskurse zugelassen. Das bedeutet, wir sind mit einer unglaublichen Kleinteiligkeit der Trägerlandschaft als Regelform konfrontiert und eine kleine Volkshochschule wird eine Festanstellung zu vermeiden versuchen wie der Teufel das Weihwasser angesichts der Arbeitgeberrisiken, die man damit übernehmen muss. Gleichsam spiegelbildlich zur kleinteiligen Situation auf der Trägerseite ist die Isolierung der vielen Lehrkräfte als auf sich selbst gestellte „Arbeitskraftunternehmer“, die sich alleine durchschlagen müssen.

David Krenz weist auf diese strukturelle Schwachstelle auf Seiten der Dozenten in seinem Artikel explizit hin:

»Eben jene Arbeitsbedingungen, gegen die sie aufbegehren sollten, hindern viele am Protest: Wer zu Demos fährt, verzichtet auf Honorar, bezahlt wird nur jede geleistete Kursstunde. Und wer für ein paar Euro extra noch einen Abendkurs übernimmt, dem fehlen Zeit und Kraft zum Aufbegehren.

Andere wagen sich nicht aus der Deckung, weil finanzielle Not sie zu Betrügern macht: Es gilt als offenes Geheimnis, dass eine Mehrheit trotz Versicherungspflicht keine oder zu geringe Beiträge in die Rentenkasse einzahlt. „Wir haben Angst aufzufliegen“, sagt eine Dozentin aus Westfalen, die anonym bleiben möchte.«

Letztendlich haben wir es hier mit pädagogischen Tagelöhnern zu tun.

Hinzu kommt ein Dilemma, das wir auch aus anderen Bereichen vor allem der Dienstleistungen kennen (man denke hier an die Gastronomie oder den Einzelhandel): Die Gewerkschaften haben kein Fuß fassen können in diesem Feld. Nach Angaben der GEW sind weniger als zehn Prozent der Betroffenen gewerkschaftlich organisiert.

Vor diesem Hintergrund wäre es an der öffentlichen Hand, hier regulierend einzugreifen und für Ordnung zu sorgen (was ja ansonsten gerne in Sonntagsreden beschworen wird). Aber die Politik geht völlig auf Tauchstation und hofft, dass der Kelch irgendwie an ihr vorübergehen wird.
Illustrieren kann man das – wie aber auch das angesprochene Problem einer mangelnden Kollektivierung der Interessen – am Beispiel der „Initiative Bildung prekär“, die neben Georg Niedermüller aus drei weiteren Mitstreitern besteht.  Bei der Politik stießen sie auf taube Ohren, klagt Niedermüller: „Die SPD hat auf unsere letzten zwölf Mails gar nicht mehr reagiert.“

Die einen rein, die anderen ins Lager? Zur Ambivalenz einer erwartbaren Zwangsläufigkeit im Umgang mit Flüchtlingen

Die hier besonders interessierende Frage soll gleich an den Anfang gestellt werden: Kann es ein Gleichgewicht geben zwischen der fürsorgenden Aufnahme der einen und der gleichzeitigen Abschreckung und „Entsorgung“ der anderen Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind? Oder wird sich eine – auch mediengetriebene – Schlagseite entwickeln?

Es wird in diesen Tagen nun wahrlich viel, zuweilen auch fast schon im Sinne einer Überdosis berichtet über die neue Völkerwanderung, die sich in Bewegung gesetzt hat und deren Ausläufer tagtäglich in großer Zahl Deutschland erreichen. Auch wenn man zuweilen den Eindruck bekommen muss, es gibt nur zwei Seiten einer Medaille der Reaktion der Menschen, die hier schon leben – also entweder die vielen, die sich engagieren, die vor Ort in den Flüchtlingshilfeinitiativen arbeiten, die Menschen mit Wasser und anderen Dingen sofortversorgen, wenn diese – wie in Berlin – auf eine völlig überforderte Verwaltung treffen und auf der anderen Seite die verbohrten Rassisten und Rechtsextremen, die Flüchtlingsunterkünfte in Brand setzen und in den sozialen Netzwerken kübelweise ausländerfeindliche Gülle ausgießen.

Aber – auch wenn das hier nicht thematisch vertieft werden soll und kann – man muss schon auch darauf hinweisen, dass es eine große schweigende bzw. sich zurückhaltende Mehrheit der Mitte gibt, die am besten symbolisiert wird von der Bundeskanzlerin Merkel, denn Hand aufs Herz: Hat man von ihr schon irgendetwas gehört zu diesem nicht nur aktuell brisanten, sondern auf lange absehbare Zeit zutiefst gesellschaftspolitischen Thema wie Flüchtlinge? Hat sie wenigstens irgendeine weg- bzw. zurückweisende Rede gehalten? Nein, sie wartet wie immer eigentlich ab, auf welche Seite die gesellschaftlichen Pendel ausschlagen. Aber darum soll es gar nicht gehen, sondern um die Frage: Was machen wir mit den einen, auf die man sich einstellen wird müssen, weil sie hierbleiben können (das sind also die „guten Flüchtlinge“) und auf der anderen Seite die vielen Menschen aus Ländern, in die sie wieder zurückgeschickt werden müssen, weil sie keinen wirklichen bzw. akzeptierten Asylgrund vorweisen können. Und die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Herkunft derjenigen, die im ersten Halbjahr 2015 einen Erstantrag auf Asyl gestellt haben, verdeutlichen, dass fast jeder dritte Antrag von Menschen aus Ländern des Balkans gestellt wurde, für die man von einer Anerkennungsquote von unter einem Prozent ausgehen muss. So gut wie alle werden also wieder zurück müssen.

Genau an dieser Stelle stellt sich die Frage, wie man damit umgehen kann, soll und vor allem – unabhängig, das sei hier besonders hervorgehoben, wie man das findet – umgehen wird. Die Rahmenbedingungen führen zu einer gewissen Zwangsläufigkeit im Umgang mit den Flüchtlingen, die sich entwickeln wird in einem dreidimensionalen Raum zwischen „guten“, „nicht vermeidbaren“ und „abzustoßenden“ Flüchtlingen. Es geht also um Selektionsprozesse (solange „unberechtigte“ Flüchtlinge nach Deutschland kommen (können)). Die sind nicht nur grundsätzlich ambivalent, sondern sie können – wenn sie sich einmal in Bewegung gesetzt haben – ein Eigenleben annehmen, das dann zurückschlagen kann und wird auf die anderen, also die „guten“ oder „nicht vermeidbaren“ Flüchtlinge, die man länger behalten wird und muss.

Die angedeutete Entwicklungslinie wird im bestehenden System münden müssen in einem sich herausbildenden und auch gewissermaßen sich verselbständigenden Lagersystem. Vorreiter hierbei sind wieder einmal die Bayern. Die setzen das jetzt in die Tat um, was bislang eher wie eine akademische Debatte dahergekommen ist.

„Unerwünschte Flüchtlinge“ müssen in Geisterstadt – das kann man der Presse entnehmen. Und die Konkretisierung folgt auf dem Fuße: »In der schäbigen Kaserne in Manching wird die bundesweit erste Unterkunft für Asylbewerber aus Südosteuropa eröffnet. Zweck des „Balkanzentrums“: Die Flüchtlinge schnellstmöglich heimzuschicken.« Am Rande der oberbayerischen Ortschaft Manching wird in einer schäbigen ehemaligen Bundeswehr-Kaserne das erste „Aufnahme- und Rückführungszentrum“ für Balkanflüchtlinge in Betrieb gehen. Ein zweites „Aufnahme- und Rückführungszentrum“ für chancenlose Asylbewerber vom Balkan wird in Bamberg eröffnen.
»In der Kaserne selbst sollen 500 Balkanflüchtlinge untergebracht werden, in Dependancen außerhalb weitere 1000.«

Die Menschen werden dort also konzentriert, um über diese institutionelle Weichenstellung effizienter und effektiver abschieben zu können: »Anders sein als in Standardunterkünften wird die behördliche Präsenz: Neu hinzukommen sollen 200 Staatsdiener, die die möglichst schnelle Bearbeitung der Asylverfahren garantieren sollen – Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Bundespolizei, medizinisches Personal, Richter.« Vor dem Hintergrund der Effizienzlogik ist das folgende Zitat nicht falsch: »Ziel ist es, die Asylverfahren innerhalb von vier bis sechs Wochen zu beenden. Sämtliche behördlichen Verwaltungsvorgänge von der Ersterfassung bis zur Zustellung des abgelehnten Asylantrags sollen an Ort und Stelle stattfinden.«
Die beabsichtigte Wirkung der Manchinger Unterkunft liegt auf der Hand: die Abschreckung neuer Asylbewerber aus dem Westbalkan bereits in den Heimatländern.

Man wird davon ausgehen können und müssen, dass die Welt in solchen Lagern ihre Eigendynamik annehmen wird. Die sich schließenden Verwaltungsroutinen werden „effizienter“ im Sinne der beabsichtigten Wirkung, man wird das am Anfang ummänteln mit der legitimierenden und prima facie auch nicht von der Hand zu weisenden Argumentation, dass man darüber den notwendigen Freiraum schaffen können für die „echten“ Flüchtlinge, denen man helfen will und/oder muss. 
Aber man sollte sich keinen Illusionen hingeben: Die Erfahrungen, die man mit diesem Weg der Exklusion sammeln wird, werden diffundieren in die Welt der „anderen“ Flüchtlinge. Man mag nur einmal den folgenden Gedankengang nachvollziehen: Was unterscheidet eigentlich den Armutsflüchtling aus einem Staat des Westbalkans – also vor unserer Haustür – von einem Noch-mehr-Armutsflüchtling aus Afrika? Letztendlich – zynisch formuliert – „nur“ der Grad des Elends. Das auf dem Balkan ist schon vergleichsweise schlimm, aber das in Afrika bedeutend schlimmer. Aber je nach Entwicklung der Flüchtlingszahlen wird früher oder später die Argumentation dahingehend verlagert, dass man die Frage aufwerfen wird, ob wir denn wirklich alle diese Menschen aufnehmen können? Was, wen ein humaner Umgang mit ihnen – der grundsätzlich gesehen niemals zur Disposition stehen darf, wenn man noch irgendwelche europäischen Grundwerte in sich hat – aufgrund der Masse und der Überforderung der „abgemagerten“ öffentlichen Strukturen bei uns nicht mehr realisierbar ist? Muss man dann nicht die Erfahrungen mit den Vorläufern, also den Armutsflüchtlingen aus unserem EU-Vorgarten, übertragen auf die anderen? Wobei an dieser Stelle eher zu erwarten ist, dass man die schon seit längerem immer wieder vorgetragene Forderung nach einer „Außenverlagerung“ des Problems in den Blickpunkt nehmen wird, also beispielsweise die Einrichtung von Flüchtlingslagern in den nordafrikanischen Staaten, um die Probleme, die unauflösbar immer mit Lagern verbunden sind, gleichsam über den Weg des „Outsourcing“ aus den Augen und damit aus den Sinn zu bekommen. Der Preis dafür wird zum einen eine engere Bindung der Maghreb-Staaten an die EU und vor allem natürlich der Transfer von Finanzmitteln in diese der Festung Europa vorgelagerten Gebiete sein. 
Apropos eigene Welt der Lager. Das betrifft eben nicht nur die, die abgeschoben werden sollen, sondern insgesamt die Flüchtlinge, die in den Strudel der kompletten Überlastung vor Ort geraten. Zu welchen Deformationen das führen kann, wird deutlich erkennbar an den Berichten über die Lage im österreichischen Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen. Dort herrscht Chaos. „Österreich verletzt fast alle Menschenrechtskonventionen“, so hat Maria Sterkl ihren Artikel überschrieben. Sie bezieht sich auf einen Bericht von Amnesty International über die Zustände in diesem Lager. „Ich habe so etwas in Österreich nicht für möglich gehalten“, mit diesen Worten wird Heinz Patzelt von Amnesty International zitiert.

»Allein in der Betreuungsstelle müssten 1.500 Asylsuchende im Freien schlafen, heißt es. Laut Innenministerium sind auch 449 unbegleitete Kinder und Jugendliche obdachlos.« Es gebe keinen ausreichenden Schutz für besonders hilfsbedürftige Gruppen wie Minderjährige ohne Eltern, Neugeborene, Schwangere und Kranke.

»Unerträglich sei, dass es zahlreiche Hilfsangebote von Privaten gebe, die abgewehrt würden. 20 Medizin-NGOs, darunter Ärzte ohne Grenzen, hätten sich bereiterklärt, gratis ärztliche Hilfe im Lager anzubieten – doch die Lagerleitung habe dies abgelehnt … Eine Traiskirchnerin, die Flüchtlingen ein Zelt durchs Zaungitter reichen wollte, damit sie nicht unter freiem Himmle schlafen müssten, sei vom Sicherheitspersonal des Lagers weggeschickt und sogar mit Anzeige bedroht worden.« Aber warum ist das so, mit welcher Begründung?

Dafür sei die ORS (privates Unternehmen, das vom Ministerium für den Lagerbetrieb engagiert wurde) zuständig. 
Auch in den Deutschland vorgelagerten Länder gibt es Entwicklungen in Richtung auf Lagerbildung. Wieder einmal besonders unrühmlich hierbei Ungarn: Ungarn verbannt Flüchtlinge aus den Städten: »Das Kabinett wolle die Unterkünfte nicht mehr in den bewohnten Gebieten haben, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Übergangsunterkünfte würden als Zeltlager eingerichtet, sagte der Stabschef von Ministerpräsident Viktor Orbán, János Lázár. Eines davon werde an der Grenze zu Serbien eingerichtet. Dann werde die örtliche Bevölkerung „nicht gestört durch die Massen an Flüchtlingen“, sagte Lázár.«