Die Gesetzgebungsmaschine ist angeworfen worden. Das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ ist durch den Bundestag. Es wird wahrscheinlich nicht alleine bleiben

Das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ wurde heute
im Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition beschlossen. Bundestag
verschärft das Asylrecht
, so eine der Überschriften dazu in den Medien:

»Das umfangreiche Gesetz aus dem Bundesinnenministerium hat
zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass abgelehnte
Asylbewerber das Land schneller verlassen als bislang. Dazu sind unter anderem
Verschärfungen bei Abschiebungen und Einschränkungen bei den Sozialleistungen
vorgesehen.
So sollen künftig wieder verstärkt Sachleistungen statt
Bargeld ausgegeben werden. Abgelehnte Asylbewerber, die sich einer Ausreise
verweigern, sollen gar keine Sozialleistungen mehr erhalten. Auf der anderen
Seite sieht das Gesetz mehr Integrationsangebote für Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive vor. Unter anderem sollen die Sprachkurse für Asylbewerber
geöffnet werden.
Ein ebenfalls beschlossenes Gesetz aus dem
Bundesfamilienministerium soll für eine Verbesserung der Lage minderjähriger
Flüchtlinge sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass künftig alle Länder
unbegleitete Minderjährige aufnehmen müssen.«

Auf der Seite des Bundestags findet man die folgende
Zusammenfassung:

»Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am
15. Oktober für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (18/6385, 18/6386) gestimmt. In
namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten mit 475 Stimmen für und 68
Stimmen gegen den Entwurf bei 56 Enthaltungen. Mit dem Beschluss soll unter
anderem die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen
sowie der Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen erreicht werden …
Für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/5921, 18/6289) stimmte die
Mehrheit des Plenums auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses
(18/6392).
Abgelehnt wurden hingegen Anträge der Linken (18/4185) und Grünen (18/5932) zur
Versorgung unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher. Ebenfalls keine Mehrheit
fand ein Antrag der Fraktion Die Linke für einen grundlegenden Wandel in der
Asylpolitik (18/3839).
Zudem wurde ein Antrag der Linksfraktion gegen eine Politik der Ausgrenzung und
Diskriminierung (18/6190)
abgelehnt. Ein von den Grünen vorgelegter Antrag zur fairen finanziellen
Verantwortungsverteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen (18/4694) konnte sich
ebenfalls nicht durchsetzen.«

Natürlich gibt es auch kritische Stimmen zu dem, was da
heute beschlossen wurde. Stellvertretend dafür der Beitrag Rolle rückwärts:
Die binäre Logik des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
der
Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA). Darin der
folgende Passus:

»Das so genannte „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das
bereits zum 1. November in Kraft treten soll, sieht gravierende Verschärfungen
und Verschlechterungen für Asylsuchende vor. So sollen Montenegro, Albanien und
Kosovo zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Menschen aus „sicheren
Herkunftsstaaten“ sollen einer unbefristeten Lagerpflicht und einem
unbefristeten Arbeitsverbot unterliegen. Sozialleistungen sollen in vielen
Fällen unter das Existenzminimum gekürzt und häufig nur noch als Sachleistungen
ausgegeben werden.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat am 12. Oktober als
Sachverständige im Bundestags-Innenausschuss ihre Position darstellen können.
In der Stellungnahme heißt es: „Statt Asylverfahren zu beschleunigen, hat der
Entwurf vorrangig das Ziel, die Integration und Teilhabe großer
Flüchtlingsgruppen gesetzlich zu verhindern. Mit dem Vorhaben sollen die
Betroffenen sozial in weiten Teilen entrechtet werden – das Ausländerrecht soll
mit einer umfassenden sozialen Exklusion und Isolation flankiert werden. Dabei
spielt die Frage nach integrations- und sozialpolitischer Sinnhaftigkeit ebenso
wenig eine Rolle wie die offensichtliche Verfassungswidrigkeit einiger
Regelungen.“«

Allerdings sollt man nicht annehmen, dass mit dem
Beschleunigungsgesetz nun Ruhe eintreten wird. Zu erwarten ist noch in diesem
Jahr ein weiteres Paket mit gesetzlichen Änderungen, beispielsweise wenn man
wirklich das „Transitzonen“-Modell zum Leben erwecken will.
Und auch von anderer Seite kommen weitergehende Forderungen
nach substanziellen Eingriffen. So findet man in dem Artikel Bundestag
verschärft das Asylrecht
folgenden Hinweis:

»Landkreistag fordert Einschränkung des Asylrechts: In der
Debatte um eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen haben Kommunen jetzt auch eine
Beschneidung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Eine Änderung des
Asylgrundrechts dürfe kein Tabu mehr sein, erklärten Landkreistag-Präsident
Reinhard Sager und der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands,
Hans-Günter Henneke, am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung lehnt bislang
eine Einschränkung des Asylrechts in der Verfassung klar ab.
Konkret schlägt der Deutsche Landkreistag vor, Menschen aus
sicheren Herkunftsländern vom Geltungsbereich des grundgesetzlich zugesicherten
Rechts auf Asyl auszunehmen. Da diese Antragsteller schon heute „faktisch
niemals“ als Asylberechtigte anerkannt werden, „wird das Asylgrundrecht durch
einen solchen Schritt in seiner Substanz nicht berührt“, heißt es in einem
Positionspapier. Asylbewerber aus Staaten, die als sicher eingestuft wurden,
könnten sich dann nicht mehr auf das Asylrecht berufen.«

Das wird nicht der einzige Vorschlag bleiben.