Eine Armut, die es als solche gar nicht gibt, steigt. Sie wird ein Leben lang (nach)wirken: Kinderarmut in Deutschland. Und eine Realität zwischen Kleinkrämerei und struktureller Hilflosigkeit

Die Zahlen sind alarmierend: Mehr als 1,66 Millionen Kinder waren im vergangenen Jahr in Deutschland von Hartz IV abhängig. Während im Osten die Armutsquote auf hohem Niveau nahezu stagniert, nimmt sie Westdeutschland weiter zu – trotz starker Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit. So der DGB über eine neue Studie zum Thema Kinderarmut. 14 Prozent aller Kinder in Westdeutschland leben in Hartz IV-Haushalten, Tendenz steigend. In Ostdeutschland waren 2015 sogar 22,4 Prozent der Kinder von Hartz IV abhängig. Damit stieg die Zahl der bedürftigen Familien mit Kindern gegenüber dem Vorjahr weiter an. Der DGB konstatiert: »… durch den demografischen Wandels nimmt die Zahl der Kinder in Deutschland weiter ab – dennoch leben mehr Kinder in Armut.« Die regionale Verteilung ist sehr unterschiedlich – und sie polarisiert sich weiter: »Die Kinderarmut ist dabei regional sehr unterschiedlich verteilt. Besonders betroffen sind Ostdeutschland und die Stadtstaaten. Doch auch Teile von Nordrhein-Westfalen und das Saarland kämpfen mit hohen Armutsquoten Den traurigen Rekord halten Berlin und Bremen. Hier ist knapp ein Drittel der Kinder auf Hartz IV angewiesen. In Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg blieb die Kinderarmut auf relativ niedrigem Niveau dagegen nahezu unverändert.«

Man kann an dieser Stelle auch Paul M. Schröder zitieren, der unermüdlich seinen Weg geht inmitten der vielen offiziellen Statistiken. Er hat sich die Zahlen ebenfalls angeschaut und fasst diese in seiner Veröffentlichung Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften: unter 15 Jahre, unter 25 Jahre und insgesamt in 2015 so zusammen:

»Im Jahr 2015 lebten in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 6,084 Millionen Menschen in sogenannten SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 13.819 (0,2 Prozent) weniger als im Jahr zuvor. Von diesen 6,084 Millionen Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften waren 2,419 Millionen unter 25 Jahre alt. Dies waren 19.350 (0,8 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Rückblickend betrachtet heißt dies: Der jahresdurchschnittliche Bestand junger Menschen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften ist 2015 erstmals seit 2006 (dem zweiten „Hartz IV-Jahr“) im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen. Von den jahresdurchschnittlich 2,419 Millionen jungen Menschen im Alter von unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften waren 1,660 Millionen unter 15 Jahre (Kinder) und 759.000 15 bis unter 25 Jahre alt. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Kinder (unter 15 Jahre) in SGB II-Bedarfsgemeinschaften stieg 2015 im dritten Jahr in Folge – mit von Jahr zu Jahr steigenden Veränderungsraten. In 2015 lebten im Vergleich zum Vorjahr 22.598 (1,4 Prozent) mehr Kinder in Familien, die auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den SGB II angewiesen waren.«

Nun ist die Anzahl der Kinder, die in „Hartz IV-Haushalten“ leben (müssen), nur ein Teil der Kinder, die von (Einkommens)Armut betroffen sind. Der DGB hat in seiner neuen Studie, aus der die Abbildung entnommen wurde, richtigerweise auch die Werte ausgewiesen, wenn man die üblichen Schwellenwerte aus der amtlichen Sozialberichterstattung heranzieht, nach denen wir von Armutsgefährdung sprechen müssen (vgl. zu den Daten www.amtliche-sozialberichterstattung.de). Das ist keineswegs ein Nebenaspekt, wie man an diesem Beispiel erläutern kann: In Deutschland gibt es das Instrument des Kinderzuschlags, den Eltern bekommen können, um zu vermeiden, dass sie ansonsten durch die Existenz des Kindes bzw. der Kinder zu Hartz IV-Empfänger werden würden. Man vermeidet also temporär den offiziellen Status Grundsicherungsempfänger, insofern tauchen die Kinder auch nicht in den offiziellen Hartz IV-Zahlen auf, trotzdem sind diese Kinder knapp oberhalb der gegebenen Hartz IV-Sätze von Einkommensarmut betroffen, wenn man das nach den etablierten Standards der Armutsforschung bemessen würde.

Hinzu kommt: Es ist keine Begriffsakrobatik, wenn man darauf insistiert, dass es „Kinderarmut“ eigentlich nicht gibt, sondern die Einkommensarmut, denen die Kinder ausgesetzt sind, ist eine „abgeleitete“ Armut der Eltern. Die Kinder sind – im positiven wie im negativen Sinne – immer eingebettet in den familialen Kontext und insofern ist es richtig und notwendig, wenn man über die gleichsam „vorgelagerte“ Einkommensarmut der Eltern spricht, wenn es um die Kinder gehen soll. Man kommt gar nicht darum herum, sich mit der gesamten Familie, in der SGB II-Begriffswelt als „Bedarfsgemeinschaften“ bezeichnet, zu beschäftigen. Vgl. dazu bereits den Blog-Beitrag Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem? vom 11.10.2014.

Diese unaufhebbare Erkenntnis wird auch sichtbar bei den Forderungen, die seitens des DGB gestellt werden und von denen hier nur drei herausgestellt werden sollen:

  • Aktionsplan „Zukunft für Kinder“: Bereits im September 2015 stellte der DGB gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Aktionsplan „Zukunft für Kinder – Perspektiven für Eltern im SGB II“ vor. Mit einem familienorientiertem Fallmanagement soll die Kinder- und Familienarmut bekämpft werden.
  • Höhere Hartz IV-Regelsätze – auch für Kinder. Die derzeitigen Regelsätze sind steuerpolitisch motiviert klein gerechnet und ermöglichen keine angemessene soziale Teilhabe von Kindern.
  • Familienlastenausgleich umgestalten. Kinderarmut lässt sich auch durch eine Umgestaltung des Familienlastenausgleichs bekämpfen. Bisher werden Besserverdienende über die steuerlichen Kinderfreibeträge deutlich stärker entlastet werden als das Gros der Haushalte, das auf Kindergeld angewiesen ist.

Nun wird der eine oder andere möglicherweise einwerfen, dass doch schon versucht wird, speziell was für die Kinder aus einkommensarmen Verhältnissen zu tun, beispielsweise mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Kindern direkt nützliche Leistungen zu finanzieren, mit denen die Situation der Kinder konkret verbessert werden kann.

Dazu passt dann diese Pressemitteilung: Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätischer und Deutscher Kinderschutzbund ziehen kritisch Bilanz:

»Das Bildungs- und Teilhabepaket sei fünf Jahre nach seiner Einführung als gescheitert anzusehen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband. Die Leistungen seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form nicht geeignet, Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen,« so die ernüchternde Bilanz der Verbände.

Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, wird mit diesen Worten zitiert:

»Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen. Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden“, so Hilgers weiter. Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet über 200 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen.«

Diese ernüchternden Befunde können nicht wirklich überraschen. Das hängt eben auch zusammen mit der Entstehungsgeschichte und den Konstruktionsmerkmalen des BuT:

Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) als eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II wird hier insgesamt bewertet als ein grundsätzlich falscher Ansatz einer Bedarfsdeckung hinsichtlich der vom BVerfG vorgegebenen besonderen Berücksichtigung kind- und jugendbezogener Bedarfe. Dies vor allem aus zwei fundamentalen Erwägungen heraus:

1.) Die damalige Bundesregierung hat die vom Bundesverfassungsgericht eindringlich geforderte Berücksichtigung der Bildungsbedarfe der Kinder in Reaktion auf das Urteil in einen eigenen Strang, aus dem dann das BuT entstanden ist, verlagert. Das BMAS hat damals so argumentiert: „Eine gezielte Förderung hilfebedürftiger Kinder kann nur funktionieren, wenn die Unterstützung auf diejenigen Kinder konzentriert wird, die sie wirklich brauchen. Und: Es muss sichergestellt sein, dass die Leistungen auch tatsächlich zu den Kindern kommen. Das Bildungspaket setzt daher auf Sach- und Dienstleistungen … Denn Geldleistungen würden bedeuten, die statistisch zur Verfügung stehen- de Summe nach dem Gießkannenprinzip an alle Kinder zu verteilen. Auch die vielen Kinder, die zum Beispiel gar keine Nachhilfe benötigen, würden den geringen Durchschnittsbetrag dafür erhalten.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildungspaket und Regelsätze. Alle Informationen zur Neuregelung des SGB II, 30.01.2011).

Es wurde damals darauf hingewiesen, dass mit dem Setzen auf Sach- und Dienstleistungen und der Nicht-Abbildung in den Geldleistungen ein „Paradigmenwechsel“ vorgenommen wurde – aber das ist an sich nicht zutreffend, denn die Dreizügigkeit von Geld-, Sach- und Dienstleistungen war schon im alten Sozialhilferecht nach dem BSHG ein Wesenselement auf der Leistungsseite und wir kennen dies auch im neuen Grundsicherungsrecht. Die Nutzung des Instruments Sachleistungen war im alten Sozialhilferecht sogar erheblich intensiver und aufgrund der stärkeren Einzelfallorientierung auch fallspezifischer.

Der eigentliche „Paradigmenwechsel“, für den das BuT steht, kann man so zuspitzen: Dem ganzen Ansatz liegt vor allem ein generelles Misstrauen gegen die Eltern der betroffenen Kinder in der Grundsicherung zugrunde. Er basiert auf der Annahme, dass die Eltern zusätzliches Geld im Regelsatz der Kinder zweckentfremden beispielsweise für den Konsum von Alkohol oder Tabak oder der Anschaffung eines neuen Flachbildschirms. Dergestalt in Kollektivhaft genommen wurde allen Eltern die Kompetenz für und der Anspruch auf eine autonome Mittelverwendung entzogen.

Hauptpunkt der Argumentation war, dass die Leistungen auch sicher den Kindern, die sie brauchen, zugute kommen sollen und nicht von den Eltern zweckentfremdet werden können. Insgesamt wird den Eltern im Grundsicherungsbereich eine erhebliche Skepsis entgegengebracht, die materiellen Mittel insgesamt ausgewogen einzusetzen und im Sinne ihrer Kinder zu handeln. Diese Argumentation hat nicht nur in weiten Teilen der Bevölkerung, sondern auch bei vielen Praktikern vor Ort große Zustimmung erfahren, gerade auch angesichts des in der Realität erlebten Zustandes vieler Familien, die teilweise schon seit sehr vielen Jahren ununterbrochen im Grundsicherungsbezug sind. Und darüber hinaus hat sich generell im gesellschaftlichen Diskurs das Klima gegenüber abweichenden Verhalten enorm abgekühlt und die Erwartungen hinsichtlich des „richtigen“ Verhaltens bzw. die Ablehnung von nicht-eigenaktiven Verhaltens hat deutlich zugenommen.

Aber auch wenn man das einmal als richtig unterstellen würde – gerade beim „Bildungspaket“ zeigt sich, dass wir immer ein „Gefangener der Familie“ bleiben (im positiven wie im negativen Sinne). Denn auch wenn nun Mittel z.B. für ein Sportverein oder gar für eine Musikschule zur Verfügung stehen und sogar unter der Annahme, sie würden ausreichend dimensioniert sein, stellt sich doch die Frage, was eigentlich passiert, wenn nichts passiert, denn die Teilnahme an einem Sportverein setzt bei Kindern voraus, dass die Eltern das Kind hinbringen und abholen. Und wenn sie das aus welchen Gründen eben nicht machen? Wenn sie sich bereits den minimalen Anforderungen des Lebens entzogen haben? Dann wird die Nicht-Inanspruchnahme der dem Kind eigentlich zustehenden Leistung einfach akzeptiert, weil es sich nicht ändern lässt? Oder wird man dann irgendwann eine Debatte bekommen, die Eltern mit dem Jugendamt zu konfrontieren, weil sie ja offensichtlich ihre elterlichen Pflichten vernachlässigen?

2.) Der zweite grundsätzliche Einwand lässt sich ableiten aus einem kritischen Blick auf das Zusammenspiel von zu niedrig dimensionierten Beträgen für die einzelnen, durchaus sehr unterschiedlichen Leistungen aus dem BuT und den im Sozialleistungsbereich unerhört hohen Bürokratiekosten, die mit der Umsetzung des BuT verbunden sind. Bereits im Vorfeld der Konzeptualisierung des BuT wurde auf einen wahrscheinlichen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 15% hingewiesen, der sich in der Realität aber über die 20%-Grenze geschoben hat – man befindet sich damit in trauter Gemeinschaft mit privaten Versicherungen, die sich in ähnlichen Größenordnungen bewegen (allerdings vor allem aufgrund der hohen Abschlusskosten, also der Provisionen für die Versicherungsvertreter und der hohen Margen der Versicherungsunternehmen). Man vergleiche diese Werte einmal mit den vielgescholtenen Krankenkassen (im Durchschnitt etwa 6%) oder der Gesetzlichen Rentenversicherung, die im Schnitt mit 5% auskommt.*

Die aktuellen Werte stellen sich so dar: Die Gesamtausgaben für das BuT lagen vor fünf Jahren noch bei 720 Mio. Euro, davon entfielen mit 182 Mio. Euro mehr als 25% auf Verwaltungskosten – allein das ist ein Beispiel für den doppelten Irrsinn, einmal angesichts des an sich unverschämt hohen Bürokratiekostenanteils und dann auch noch vor dem Hintergrund völlig kleingeschredderter Leistungen. Im Jahr 2014 wurden zudem nur noch 531 Mio. Euro seitens des Bundes verausgabt.

Auch das ist bezeichnend: »Während der Amtszeit von der Leyens habe das Arbeitsministerium wenigstens noch jährlich Zahlen darüber veröffentlicht, wie viele Kinder vom BuT erreicht wurden. Seitdem jedoch die große Koalition aus CDU, CSU und SPD reagiere, würde die Öffentlichkeit hierüber nicht mehr informiert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) legten nicht mal mehr überprüfbare Zahlen vor, sagte Schneider. Statt dessen tauche die Regierung ab und verweise auf die Umsetzungspflicht der Kommunen und Länder«, so Simon Zeise in seinem Artikel Aufwachsen in Armut.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 selbst entscheidende Hinweise gegeben hat, wie eine eigentlich „richtige“ Lösung aussehen könnte bzw. müsste. Es muss besonders hervorgehoben werden, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ganz offensichtlich von dem „Normalfall“ einer Abbildung des Bedarfs der Kinder im Sozialgeld für diese ausgegangen ist, solange es keine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung mit einer entsprechend erforderlichen ländergesetzlichen Absicherung gibt – und dieser Hinweis ist auch vor dem Hintergrund der Verhinderung einer „Legendenbildung“ zu verstehen, dass die politisch Verantwortlichen in Berlin behaupten, sie hätten aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gar keine andere Wahl gehabt als den Weg über ein separates „Bildungspaket“ für die Kinder im Grundsicherungsbezug zu gehen. Dies belegt der folgende Passus aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in aller Deutlichkeit:

„Vor allem ist ein altersspezifischer Bedarf für Kinder einzustellen, welche die Schule besuchen. Wie bereits ausgeführt macht die Zuständigkeit der Länder für das Schul- und Bildungswesen die fürsorgerechtliche Berücksichtigung dieses Bedarfs nicht entbehrlich. Die Zuständigkeit der Länder betrifft überdies den personellen und sachlichen Aufwand für die Institution Schule und nicht den individuellen Bedarf eines hilfebedürftigen Schülers. Der Bundesgesetzgeber könnte erst dann von der Gewährung entsprechender Leistungen absehen, wenn sie durch landesrechtliche Ansprüche substituiert und hilfebedürftigen Kindern gewährt würden. Dann könnte eine einrichtungsbezogene Gewährung von Leistungen durch die Länder, zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln oder durch ein kostenloses Angebot von Nachhilfeunterricht, durchaus ein sinnvolles Konzept jugendnaher Hilfeleistung darstellen, das gewährleistet, dass der tatsächliche Bedarf gedeckt wird. Solange und soweit dies jedoch nicht der Fall ist, hat der Bundesgesetzgeber, der mit dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein Leistungssystem schaffen wollte, welches das Existenzminimum vollständig gewährleistet, dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Sozialgeld dieser zusätzliche Bedarf eines Schulkindes hinreichend abgedeckt ist.“  (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 197).

Aus diesem Passus des Urteils wird deutlich erkennbar, dass die Verfassungsrichter differenzieren zwischen einer eigentlich zielführenden flächendeckenden Regelung den Schulbedarf betreffend (mit einer länderrechtlichen Absicherung) und einer gleichsam ersatzweise vorzunehmenden individuellen Umsetzung über die Geldleistung Sozialgeld, wenn denn die Voraussetzungen einer entsprechenden institutionellen Umsetzung (noch) nicht gewährleistet werden können. Die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung hingegen führte in eine andere Richtung: Eine individuelle Gewährung von begrenzten Sachleistungen (auf Antrag) statt einer Geldleistung.

Gelandet sind wir in hinsichtlich des „Bildungs- und Teilhabepakets“ in einer Welt der kleinkrämerischen Zuweisung von überaus überschaubaren Geldmitteln für Sportvereine und andere bezuschussungsfähigen Aktivitäten.

Wenn man wirklich etwas substanziell verbessern will, dann müsste man den Spagat schaffen zwischen einer „Ent-Individualisierung“ der Leistungsinanspruchnahme (hinsichtlich der Voraussetzungen, der Beantragung, der Bewilligung und individuellen Abwicklung, denn das sind die zentralen Treiber auf der Seite der Bürokratiekosten)  und einer strukturellen Verankerung in den Regel-Institutionen, die fast alle Kinder und Jugendlichen heute erreichen, also Kitas und Schulen.

Entscheidend ist angesichts der individuellen Bedarfe, dass eine institutionelle Verankerung in Regel-Institutionen erfolgen muss, um möglichst alle Kinder und Jugendlichen erreichen zu können.
Allerdings sollte man sich keinen Illusionen hingeben: Es würde bei dieser Lösung immer auch einige Familien geben, deren Kinder man nicht erreicht, vor allem vor dem Schulalter. Dafür müsste es dann Sonderregelungen geben, die nicht trivial sind, wenn man an dem indiviudellen Rechtsanspruch, so wie er heute normiert ist, festhält. Außer man würde eine typisierende Betrachtung zulassen, die allerdings im Kita-Bereich zumindest derzeit noch mit einigen Fragezeichen zu versehen wäre.

Das hört sich für viele nicht wirklich nach einer Annäherung an den großen Wurf an, ganz im Gegenteil. So ist es leider auch. Insofern sei an dieser Stelle und im April 2016 auf diesen Beitrag aus dem März des Jahres 2015 verwiesen: Kinderarmut. Leider nichts Neues. Ein weiteres Update zu den auseinanderlaufenden Lebenslinien der Kinder. Und zugleich eine ernüchternde Relation: 2 zu 1. Neuigkeiten können – leider – an dieser Stelle nicht verkündet werden.

*) Im Zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des BuT aus dem Juli 2015 findet sich der folgenden Passus: „Die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verursacht Erfüllungsaufwand in Form von Zeit- und Kostenaufwänden … Machen die Leistungsberechtigten ihre Ansprüche in dem in PASS ermittelten Umfang geltend, setzen sie jährlich rund 2,8 Mill. Stunden für die Antragstellung (inkl. Wege- und Wartezeiten) sowie Sachkosten (z. B. Fahrt- und Portokosten) in Höhe von rund 12,2 Mill. Euro ein. Für die Leistungsstellen entsteht ein jährlicher Aufwand von rund 136 Mill. Euro (davon rund 97,5 Mill. Euro Personalkosten und rund 38,5 Mill. Euro Sachkosten). Den Leistungsanbietern entsteht ein jährlicher Aufwand von rund 43,8 Mill. Euro (mit rund 41,5 Mill. Euro ganz überwiegend Personalaufwand). Bei Lernförderung und Mittagsverpflegung (soweit sie von Caterern übernommen wird) unterstützen Schul- und Kitaverwaltungen die anderen Akteure bei der Leistungserbringung, was einen Kostenaufwand von rund 2,7 Mill. Euro verursacht. Allen vier Akteursgruppen verursacht die Mittagsverpflegung in der Summe den größten Aufwand. Dagegen ist der einzelne Antrag auf Lernförderung für alle Beteiligten mit Abstand am aufwändigsten.“ (S. 33). Vgl. BMAS: Zweiter Zwischenbericht Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Berlin, Juni 2015.

Abbildung: DGB: Steigende Armut trotz guter Wirtschaftslage – Problem Kinderarmut ungelöst (= arbeitsmarktaktuell Nr. 3/2016), Berlin 

Über eine besonders sinnlose Statistik und zugleich eine klare Botschaft hinter den anderen Zahlen: Arme werden immer ärmer

Eine frohe Botschaft erreicht uns heute und eigentlich müsste überall ein Fläschchen zur Feier des Tages geöffnet werden: Jeder Haushalt besitzt 214.000 Euro – im Schnitt, lautet eine der Überschriften. Nun wird der eine oder die andere irritiert fragen, wie das sein kann, wenn man sich die eigene und die einen umgebende Vermögenslosigkeit vor Augen führt. Und viele, die mit ehrlicher Arbeit durchs Leben zu kommen versuchen, werden vielleicht etwas gespart haben – aber sich nicht ansatzweise in der Größenordnung. Die offensichtliche Differenz zwischen Theorie (für viele) und Realität (tatsächlich für nur wenige) erklärt sich aus dem Anhängsel „im Schnitt“. Gemeint ist damit a) im Durchschnitt und dann auch noch b) ein ganz bestimmter, nämlich das arithmetische Mittel. Vereinfacht gesagt ist das ein Durchschnittswert, der „empfindlich“ ist gegenüber Ausreißerwerten, soll heißen: Wenn einer alles hätte und der Rest nichts, dann geht es im Durchschnitt statistisch gesehen allen ganz gut, denn alles wird durch alle Köpfe geteilt, unabhängig von der wirklichen Verteilung. Etwas näher an die Realität kommt dann so eine Zahl, die man auch in die Überschrift hätte nehmen können: Das Nettovermögen lag bei 60.400 Euro. Das ist nun schon mal eine ganz andere, offensichtlich erheblich geschrumpfte Hausnummer und die Zahl basiert auf dem Median. Das ist der Wert, der die Haushalte in eine reichere und eine ärmere Hälfte teilt. Anders ausgedrückt: Die Hälfte aller Haushalte hat weniger als 60.400 Euro (oder gar nichts), während die andere Hälfte der Haushalte Vermögen hat, die über diesem Wert liegen. Was man an dieser Stelle erkennen kann – die in vielen Medien zitierten 214.000 Euro Durchschnittsvermögen der Haushalte in Deutschland kann man den Hasen geben, angesichts der tatsächlich gegebenen erheblichen Varianz sagt diese Zahl nicht nur weniger als sie sollte, sie verdeckt eben auch die offensichtliche Ungleichverteilung des Vermögens in unserem Land.

Die einen haben viel, die anderen weniger, wenig bis nichts. Das Ausmaß der tatsächlichen Ungleichheit bei der Verteilung des Vermögens wird dann durch so eine Information angeleuchtet: »Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich unter anderem am Anteil des Vermögens ablesen, das den vermögendsten 10% gehört. Diese Gruppe von Haushalten nennt etwa 60% des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.« Das müssen offensichtlich die guten Partien sein, von denen man immer wieder hört. Woher kommt dieser Zahlensalat?

Die Quelle ist die Deutsche Bundesbank. Die hat diese Zahlen in die Welt gesetzt und sich damit als Wiederholungstäter geoutet, denn: »Zum zweiten Mal hat die Bundesbank von April bis November 2014 repräsentativ ausgewählte Haushalte nach ihren Finanzen befragt. Die erste Erhebung fand im Jahr 2010 statt und wurde drei Jahre später veröffentlicht. Schon damals hatte die Bundesbank eine relativ große Vermögenskluft in Deutschland konstatiert. Daran hat sich in den vier Jahren zwischen den Erhebungen kaum etwas geändert. Die Ungleichheit ist sogar noch etwas größer geworden«, so Florian Diekmann in seinem Artikel.

Wer ein Blick in das Original werfen möchte, der kann das hier machen:

Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2014, in: Monatsbericht der Bundesbank, März 2016, S. 61-86

Und Diekmann legt den Finger auf den hier entscheidenden Punkt: »Die Bundesbank ist nicht dafür bekannt, ihre Studienergebnisse zugespitzt zu formulieren … In ihrem aktuellen Bericht über Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland wird die Bundesbank hingegen deutlich: Bereits in den ersten Absätzen weist sie darauf hin, dass die Ungleichheit in Deutschland deutlich höher ist als im Schnitt der Eurozone – und zwar gleich in mehreren möglichen Messgrößen.«

Da ist sie schon wieder, die Ungleichheit, die derzeit mal wieder intensiver diskutiert wird, vor allem angesichts der Tatsache, dass nunmehr auch Mainstream-Ökonomen das Thema in die Öffentlichkeit tragen.

Markus Zydra hat seinen Artikel wesentlich knackiger überschrieben als Diekmann seinen: Bundesbank: Die Armen werden immer ärmer. Dort findet man diesen wichtigen Hinweis:

Im Vergleich mit den anderen Euro-Staaten, so die Bundesbank, sei der Abstand des Median zur Vermögensspitze in Deutschland deutlich höher. „Die Haushalte, die 2014 zu den 40 Prozent ärmeren Haushalten gehörten, verfügen über ein geringeres Nettovermögen als die Haushalte, die 2010 in diesem Teil der Netto-Vermögensverteilung zu finden waren“, heißt es etwas spröde im Bundesbankbericht. Vulgo: Die Armen haben noch weniger. Eine wichtige Ursache ist sicher, dass sich der Immobilienbesitz vor allem bei den vermögenderen Haushalten konzentriert. „Der Anstieg der Immobilienpreise kommt also vor allem auch den Haushalten im oberen Bereich der Vermögensverteilung zugute.“

Und wenn es um Ungleichheit geht, dann darf der Gini-Koeffizient nicht fehlen:

»Auch der Gini-Koeffizient für das Nettovermögen, ein klassisches Maß für Ungleichheit, sei 2014 in Deutschland mit 76 Prozent im internationalen Vergleich nach wie vor hoch. Je näher der Wert an 100 Prozent liegt, desto ungleicher ist die Verteilung der Vermögen. Der Gini-Koeffizient des Nettovermögens in Italien lag 2014 bei 61 Prozent. Im Euro-Raum waren es 69 Prozent, wobei dieser Wert von 2010 stammt. Neuere Berechnungen gibt es noch nicht. In den USA lag der Gini-Koeffizient 2013 bei 80 Prozent.«

Man muss das im Kontext sehen und einordnen, was die Bundesbank da an Ungleichheitsdaten präsentiert:

»Damit erhält die aktuelle Debatte um wachsende Ungleichheit in der Bevölkerung neue Nahrung. Der Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW, Marcel Fratzscher, hatte zuletzt beschrieben, dass Privatvermögen in keinem anderen Land Europas so ungleich verteilt seien wie in Deutschland. Ein Grund: Geringverdiener mussten seit 1990 deutliche Lohneinbußen hinnehmen. Die OECD und der Internationale Währungsfonds (IWF) gehen davon aus, dass diese Ungleichheit sogar das Wirtschaftswachstum schwäche … Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich deutete zuletzt an, dass die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken die Ungleichheit noch vergrößern könnte, weil nur die Reichen das nötige Geld hätten, um in Aktien und Immobilien zu investieren.«

Das ist keine einfache Debatte, die da angerissen wird (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Wenn Ungleichheit und sogar Armut zum Top-Thema werden, weil Ökonomen sich der Sache annehmen. Bedenkenswerte Aspekte einer ökonomischen Kritik der Ungleichheit und ihre Grenzen vom 16. März 2016).

Und wer in diesem Zusammenhang weitere und andere Daten braucht, die für eine Diskussion über die zerstörerischen Konsequenzen einer zunehmenden bzw. zu großen Ungleichheit für die Gesellschaft insgesamt (und damit weit über das durchaus diskussionswürdige Konstrukt des Wirtschaftswachstums in seiner heute gemessenen Form hinausreichend), dem sei ein Blick in die folgende neue Studie empfohlen:

Joachim Albrech, Philipp Fink, Heinrich Tiemann: Ungleiches Deutschland: Sozioökonomischer Disparitätenbericht 2015. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, März 2016

»Deutschland driftet auseinander. Trotz guter Konjunktur der vergangenen Jahre profitieren längst nicht alle Regionen vom Wachstum. Die regionale Ungleichheit verfestigt sich oder nimmt sogar noch zu. Einzelne Regionen befinden sich in einem Teufelskreis aus Verschuldung, Arbeitslosigkeit und Abwanderung«, berichtet die Friedrich-Ebert-Stiftung über die Erkenntnisse aus der Studie. Und weiter: »Die von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängten Regionen haben immer mehr Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ihre Kommunen befinden sich zunehmend in einem Teufelskreis aus Verschuldung, Wachstumsschwäche, Arbeitslosigkeit und Abwanderung. Die Bewohner müssen mit einer schlechteren Ausstattung der Infrastruktur auskommen. Ihre Chancen, erfolgreich am Arbeitsleben teilzunehmen schwinden ebenso, wie an den sozialen und kulturellen Alltagsbeziehungen. Das vom Grundgesetz vorgegebene Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse rückt in immer weitere Ferne.«

Damit keine Missverständnisse entstehen: Hier wird keinesfalls behauptet, dass es überhaupt möglich sei, gleiche Lebensverhältnisse in den sehr unterschiedlichen Räumen unseres Landes herzustellen. Die Unterschiede zwischen Stadt und Land beispielsweise lassen sich mit keinem Instrument der Welt nivellieren. Aber die Orientierung an dem verfassungsrechtlichen Postulat der „Gleichwertigkeit“ der Lebensverhältnisse impliziert eine politische Bindung des Tuns der öffentlichen Hand. So lange das gilt, kann man nicht einfach das Licht ausmachen und bestimmte Regionen und die Menschen, die dort leben, ausklinken aus dem Sicherstellungsauftrag, der sich aus dieser Norm ableitet. Ist dieses Vorgabe erst einmal gefallen, dann wird es vergessenen und sich selbst überlassene Regionen geben und die immer knappen Mittel werden fokussiert auf die tatsächlichen oder angeblichen „Wachstumskerne“ in unserer Republik. Das scheint auch auf den ersten Blick logisch und sinnvoll, könnte aber ungeahnte Nebeneffekte auslösen, beispielsweise eine massive Verdichtung der Menschen in den wenigen privilegierten Regionen, was dann dort für zahlreiche Überlastungseffekte sorgen würde.

Wenn Ungleichheit und sogar Armut zum Top-Thema werden, weil Ökonomen sich der Sache annehmen. Bedenkenswerte Aspekte einer ökonomischen Kritik der Ungleichheit und ihre Grenzen

Was ist denn da los? Seit Jahren wird seitens der Mainstream-Ökonomen das Thema Ungleichheit und (mögliche) negative Folgen daraus für die Gesellschaft marginalisiert und reflexhaft alle Diskussionsstränge hinsichtlich der (möglichen) Konsequenzen aus einer zunehmenden Ungleichheit als „Umverteilungsideologie“ und damit irgendwie ewiggestrig gebrandmarkt. Und wenn dann auch noch das Thema „Armut“ aufgerufen wird, setzt ein breites mediales Gegenfeuer ein, voller Empörung dahingehend, diesen Begriff in Deutschland überhaupt zu verwenden. Bei uns ist doch keiner arm. Man denke an dieser Stelle nur an die aggressiven Abwehrreaktionen, die von den „Armutsberichten“ ausgelöst werden. Das konnte jüngst erst wieder studiert werden am Beispiel des neuen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der diesmal zusammen mit weiteren Organisationen aus dem Sozialbereich herausgegeben wurde (vgl. dazu den Beitrag Von der Armut, ihren Quoten, ihrer kritischen Diskussion – und von abstrusen Kommentaren vom 23. Februar 2016 oder speziell zu den Folgen der Individualisierung, Personalisierung und Moralisierung von Arbeitslosigkeit und Armut das Interview: „Es geht darum, den Begriff Armut zu töten“). Aber offensichtlich tut sich was. Eine Menge im Vergleich zu den vergangenen Jahren, in denen die Marginalisierung des Themenfeldes innerhalb der Volkswirtschaftslehre in Deutschland durchaus erfolgreich gewirkt hat. Das Außenseiter- oder „linke“ Thema erfährt in diesen Tagen eine enorme Resonanz in den Medien. Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine eigene Rubrik Arm und Reich einrichtet und zahlreiche Artikel abfeuert, dann muss etwas in Bewegung gekommen sein. Offensichtlich sind die (Mainstream-)Ökonomen-Reihen nicht mehr fest geschlossen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL eine Titelgeschichte bringt unter der Überschrift „Die geteilte Nation. Deutschland 2016: Reich wird reicher, arm bleibt arm“ und darüber auch Werbung macht für das neue Buch des Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, das unter dem in Ökonomen-Kreisen fast schon revolutionär daherkommenden Titel Verteilungskampf. Warum Deutschland immer ungleicher wird (was bislang immer vehement bestritten wurde) veröffentlicht worden ist.

Der DIW-Chef Marcel Fritzsche hat sich für seine Zunft hier in Deutschland weit aus dem Fenster gelehnt: „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“, so wird er vom SPIEGEL zitiert. Ein echter Verstoß gegen ein semantisches Heiligtum. Aber letztendlich – und das erklärt einen Teil des derzeitigen Hypes um das Thema – reihen sich nun auch einige der prominenten Vertreter der Volkswirtschaftslehre in Deutschland ein in einen Trend, eine Bewegung, die in den angelsächsischen Ländern schon seit längerem diskutiert wird. Bereits im vergangenen Jahr meldete sich der Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz mit dem Buch „Reich und Arm. Die wachsende Ungleichheit in unserer Gesellschaft“ zu Wort. Und es braucht sicher nicht mehr ausführlich begründet werden, warum Thomas Piketty mit seinem 2014 veröffentlichten Werk Das Kapital des 21. Jahrhunderts hier angeführt werden muss, wenn es um eine explizit ökonomische Kritik an der Ungleichheit geht.

Ende vergangenen Jahres erschien der von Ulrich Schneider herausgegebene Sammelband Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen. In diesem Buch findet man auch einen Beitrag von mir, der das jetzt so in den Mittelpunkt gerückte Thema – eine ökonomische Kritik an der Ungleichheit – behandelt hat. Dabei geht es darum, aufzuzeigen, dass es gute ökonomische Gründe geben kann, zum einen die zunehmende Ungleichheit als fundamentales und damit auch im Wirtschaftssystem wirkendes Problem zu identifizieren, zum anderen aber ist der Beitrag auch ein Plädoyer, sich nicht „nur“ begrenzen zu lassen auf die Gruppe der nach der heutigen statistischen Konvention armen bzw. armutsgefährdeten Menschen, sondern die „unteren 40 Prozent“ einer Gesellschaft in den kritischen Blick zu nehmen:

Stefan Sell: Das ist keine Armut, sondern »nur« Ungleichheit? Plädoyer für eine »erweiterte Armutsforschung« durch eine explizit ökonomische Kritik der Ungleichheit, S. 87-110.

Daraus einige hier relevante Aspekte, wobei sich angesichts der Komplexität eine zugegeben anforderungsvolle Textlänge sowie entsprechende Fußnoten mit Quellenhinweisen nicht vermeiden lassen:

Armut ist ein Teilbereich von Ungleichheit. Und Ungleichheit kann sich zwischen Staaten bzw. Gesellschaften und innerhalb von Staaten bzw. Gesellschaften ausprägen.

Dass es einem deutschen Hartz IV-Empfänger materiell besser geht als den Näherinnen in Bangladesch ist unstrittig, reflektiert aber erst einmal nur die Wohlstandsunterschiede zwischen den beiden Ländern.

Ein anderes, nicht nur räumlich näherliegendes Beispiel: Die enormen Wohlstandsunterschiede zwischen den Armenhäusern der EU, also Bulgarien und Rumänien, zu Deutschland sind Quelle folgenreicher Entscheidungen. Mobile Arbeitskräfte, sowohl mit sehr hohen Qualifikationen (man denke hier nur an die Ärzte aus den beiden Ländern, die mittlerweile in deutschen Krankenhäusern den Betrieb aufrecht erhalten, vor allem in Ostdeutschland) wie auch mit niedrigeren Qualifikationen (die dann als Werkvertragsarbeiter in den deutschen Billig-Schlachthöfen tätig sind oder auf dem Bau, um nur zwei Beispiele zu nennen), führen alle auf ihre Art zu einer weiteren Wohlstandssteigerung in Deutschland (und spiegelbildlich zu enormen, in den profitierenden Ländern in aller Regel völlig ausgeblendeten gesellschaftlichen Verwüstungen in den Ländern, aus denen die Migranten kommen. Man verdeutliche sich das am Beispiel der geschätzt 150.000 – 200.000 osteuropäischen Frauen, die als Haushaltshilfen und Pflegekräfte in Familien in Deutschland dazu beitragen, dass unser Pflegesystem noch nicht zusammengebrochen ist. Viele dieser Frauen haben Familie und müssen monatelang ihre Kinder zurück lassen. Viele von ihnen müssen als Folge der Pendelmigration, die sich hier entwickelt hat, monatelang irgendwie allein über die Runden kommen, wenn sie nicht aufgefangen werden können durch daheim vorhandene Familienmitglieder).
Ein Teil des von den Migranten hier erwirtschafteten Geldes fließt über Transfers an die Familien wieder zurück in die Heimatländer. Aber mit Blick auf den Entzug an Arbeitskräften, vor allem wenn es sich um solche mit teuren Investitionen in deren Humankapital handelt wie bei den Ärzten, führt zu erheblichen Wohlstandsverlusten für die abgebenden Länder.  Und in vielen Fällen ist das Auslöser mittel- und langfristig oftmals zerstörerischer Prozesse bei den schwächeren Playern, die übrigens dazu führen, dass entsprechend des Matthäus-Prinzips die, die schon viel haben, immer mehr oder alles bekommen, während die anderen leer ausgehen. Wir sind hier bei dynamischer Betrachtung eben konfrontiert mit kumulativen Prozessen, oftmals in Form einer Scherenentwicklung.

Wenn wir den Blick weiten von der Unsinnigkeit eines anscheinend (wieder) in Richtung auf irgendeine „absolute“ Armutsdefinition zielenden Diskurses über die letztendlich „defensive“ Verteidigung gesetzter relativer Einkommensschwellenwerte zur Bestimmung von Armut und Armutsgefährdung hin zu einer kritischen Betrachtung der Ökonomie der Ungleichheit, dann zeigen viele neuere Studien, dass Ungleichheit auch und gerade nach den Kriterien und Bezugssystemen der „etablierten“ Wirtschaftswissenschaft zunehmend negativ gesehen wird. Und dies eben nicht nur hinsichtlich der individuellen Verwüstungen, die eine ausgeprägte und wachsende Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft anrichten, sondern gerade volkswirtschaftlich im Sinne einer negativen Ungleichheitsbilanz bei Parametern wie Wirtschaftswachstum, Innovationen usw.

Nun gab und gibt es schon immer auch eine sehr kritische Linie innerhalb der Wirtschaftswissenschaft, die schon lange auf die Problematik der Ungleichheitsfolgen hingewiesen und wirtschaftspolitische Konsequenzen eingefordert hat, was sie zugleich ihre Marginalisierung befördert, denn diese Konsequenzen können hinsichtlich eines Ziels, das da lautet Ungleichheit zu reduzieren, nur umverteilender Natur sein, was immer auch bedeutet, das man irgendwo und vor allem jemanden etwas weg nehmen muss. Stellvertretend für diese Linie muss die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik genannt werden, die jedes Jahr ihr Memorandum, eine Art Gegengutachten zu dem Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen, veröffentlicht. Auch im Memorandum 2015 kann man in der Kurzfassung unter der Überschrift „Das Dilemma der ungleichen Verteilung“ lesen:

„Der Schlüssel für eine andere wirtschaftliche Entwicklung liegt (neben der Re-Regulierung der Finanzmärkte) in der Verteilung von Einkommen und Vermögen. Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik weist seit vielen Jahren auf den eigentlich trivialen Zusammenhang hin: Ohne eine Steigerung der Masseneinkommen (Löhne und Transferleistungen) gibt es keine Ausweitung der privaten Konsumausgaben. Ohne eine bessere Finanzausstattung des Staates werden die öffentlichen Investitionen nicht erhöht. Ohne eine stärkere Nachfrage werden auch die privaten Investitionen nicht gesteigert. Lange Zeit war die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik damit die einsame und wenig beachtete Ruferin in der Wüste.“ 1)

Auch das in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung angesiedelte Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) unter Leitung von Gustav Horn hat sich immer wieder durch fundierte Beiträge in die ökonomische Diskussion über Ungleichheit und ihre Folgen eingebracht. So publizierte das IMK im September 2014 eine Veröffentlichung mit der Überschrift „Wirtschaftskrise unterbricht Anstieg der Ungleichheit“. 2)  Der krisenbedingte Einbruch der Unternehmens- und Vermögenseinkommen Ende der 2000er Jahre im Kontext der großen Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Anstieg der Einkommensungleichheit kurzfristig durchbrochen. Aber: Mittelfristig scheint der Trend ansteigender Einkommensungleichheit jedoch anzuhalten, da die Unternehmens- und Vermögenseinkommen im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Erholung seit 2012 wieder überproportional steigen.

Im Oktober 2014 veröffentlichte das IMK eine Studie mit dem Titel „Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland: Eine makroökonomische Sicht“. 3)  Diese Untersuchung ist deshalb auch besonders relevant, weil sie Bezug nimmt auf die Debatte rund um Thomas Piketty und sein Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“. Bereits vor Pikettys Bestseller hatten Ergebnisse der Verteilungsforschung in Deutschland vermehrt für Schlagzeilen gesorgt. Beispielsweise zeigten Studien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,  dass die Einkommensungleichheit in den letzten eineinhalb Jahrzehnten in kaum einem anderen OECD-Land stärker gestiegen ist als in Deutschland. „Ebenfalls für großes Aufsehen sorgten im vergangenen Jahr die Ergebnisse einer von der Europäischen Zentralbank (EZB) koordinierten Haushaltsbefragung (HFCN 2013), wonach die Vermögensungleichheit innerhalb der Europäischen Union in Deutschland nach Österreich am größten ist“, so das IMK in seinem Report.

Die IMK-Studie hat einerseits aufzeigen können, welche Datenlücken wir in Deutschland im oberen Einkommens- und Vermögensbereich derzeit (noch) haben, was insgesamt zu einer erheblichen Unterschätzung der Ungleichheitsstrukturen führt. Zugleich aber finden wir im Fazit eine gute Überleitung zu dem nächsten Begründungsstrang einer ökonomischen Kritik an der wachsenden Ungleichheit:

„Die Debatte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer … und zur Anhebung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener sollte viel starker als bisher unter dem Aspekt geführt werden, dass eine Reduzierung der ökonomischen Ungleichheit auch die Gefahr zukünftiger Wirtschaftskrisen senkt. Nach den Erfahrungen der Großen Depression wurde der Zusammenhang zwischen Ungleichheit und makroökonomischer Instabilität schon einmal verstanden. In den USA etwa erhöhte der Wealth Tax Act als Teil des New Deal von Präsident Franklin D. Roosevelt und als Antwort auf die Weltwirtschaftskrise von 1929 den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer auf 79 %.“

Bei allen Argumenten, die bislang zitiert wurden, kann und wird man natürlich aus dem Mainstream den Einwand hören, dass es sich um Minderheitenmeinungen handelt, um keynesianisch argumentierende Ökonomen. Deshalb macht es Sinn, in einem nächsten Schritt aufzuzeigen, dass eine explizit ökonomische Kritik an der Ungleichheit, vor allem an der weiter zunehmenden Ungleichheit, auch und immer öfter aus Institutionen kommt, denen man nun in keinerlei Hinsicht das Etikett „linke“ Ökonomen oder Abweichler von der herrschenden Meinung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Analysen aufkleben kann: Gemeint sind hier die OECD, der Internationale Währungsfonds und die Weltbank.

Wegweisend sind die Studien der OECD zum Thema Ungleichheit, die nicht nur umfangreiche Analysen vorgelegt, sondern auch explizit wirtschafts- und sozialpolitische Schlussfolgerungen gezogen haben.

Bereits 2008 (Growing Unequal? Income Distribution and Poverty in OECD Countries) und 2011 (Divided We Stand. Why Inequality Keeps Rising) hatte die OECD zwei umfangreiche Studien über die zunehmende Ungleichheitsentwicklung in den OECD-Staaten veröffentlicht.  2015 folgte eine weitere und überaus hilfreiche Studie unter dem Titel „In It Together. Why Less Inequality Benefits All“, in der materialreich nachgewiesen wird, warum es aus einer explizit ökonomischen Perspektive sehr viel Sinn macht, sich in das Lager der Ungleichheitskritiker und derjenigen, die durch wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen eine Umsteuerung anstreben, zu schlagen. 4)

Die beiden entscheidenden Punkte in dieser Studie aus dem Jahr 2015: Die OECD weist zum einen darauf hin, dass gesicherte empirische Evidenz dafür vorliegt, dass die mittlerweile gegebenen Ungleichheitsstrukturen erheblich negative Effekte auf das langfristige Wirtschaftswachstum haben. Und zum anderen kann die OECD zeigen, dass es sinnvoll ist, sich nicht wie bislang zu fokussieren auf die untersten 10 Prozent einer Gesellschaft, also auf die Ärmsten der Armen (und wie die Deutschen sagen würden: „Armutsgefährdeten“), sondern der festgestellte größte Einflussfaktor auf die negativen Effekte von Ungleichheit auf das Wachstum ist die zunehmende Lücke zwischen „lower income households“ und dem Rest der Bevölkerung – wobei mit „Niedrigeinkommenshaushalten“ die unteren 40 Prozent gemeint sind. Gerade für Deutschland wichtig ist dann diese Schlussfolgerung: „Countering the negative effect of inequality on growth is thus not just about tackling poverty but about addressing low incomes more broadly.“ 5)

Dies ist eine Aufgabe, die sich gerade in Deutschland stellt – denn viele Menschen in den unteren 40 Prozent haben in den vergangenen Jahren eine erhebliche Verschlechterung beispielsweise der Arbeitsbedingungen, zu denen auch die Löhne gehören, erleben müssen. Gleichzeitig sind sie Arbeitslosigkeit wie auch den Kostensteigerungen beispielsweise bei Mieten und Strom wesentlich härter ausgesetzt als die oberen 60 Prozent. In diese Gruppe der 40 Prozent fallen eben nicht nur die Hartz IV-Empfänger, sondern zugespitzt formuliert die „wahren“ Leistungsträger, die viele Unternehmen und Dienstleistungen am Laufen halten.

Bei den wirtschafts- und sozialpolitischen Schlussfolgerungen der OECD fällt auf, dass darauf hingewiesen wird, dass es eben nicht ausreicht so viel Erwerbsarbeit wie nur möglich zu schaffen, egal, wie die ausgestaltet ist. Die OECD-Ökonomen plädiere für eine Beschäftigungsförderung in Verbindung mit einer Ausrichtung auf Jobs guter Qualität. Die vielen Jobs schlechter Qualität, von denen wir gerade im angeblichen „Jobwunderland“ Deutschland ein Lied singen können, haben nach den vorliegenden Analysen in vielen Ländern, auch bei uns, dazu beigetragen, dass die Ungleichheit zugenommen hat und weiter ansteigen wird, wenn sich nichts ändert. Und auch hinsichtlich der Gestaltung des Steuer-Transfer-Systems für eine effiziente Umverteilung streuen die OECD-Ökonomen Salz auf die Wunden vieler Umverteilungsgegner: Die OECD fordert, dass die Progression im Steuersystem wieder ausgebaut wird, sie plädiert für eine Erhöhung der Einkommenshilfen für untere Einkommensgruppen und betont die antizyklische Ausgestaltung der Sozialausgaben, was eben bedeuten würde, sie in Krisen gerade nicht zu kürzen. Alles Teufelszeug für viele, die sich ansonsten immer auf „die“ Ökonomen berufen.

Abschließend wieder zurück zum DIW-Chef. Ungleichheit kostet Wachstum, so hat Markus Sievers seinen Artikel über das neue Buch von Marcel Fratzscher überschrieben. Darin findet man diese Zusammenfassung der Fratzscher’schen Argumentation:

»Fratzscher stützt seinen Befund auf drei Indikatoren. Erstens seien die Vermögen in keinem anderen Land der Eurozone ungleicher verteilt. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitze praktisch gar kein Vermögen, wenn man die Schulden und andere Verpflichtungen berücksichtige. Aber auch an der Spitze sei Deutschland „extremer als seine Nachbarn“. Im kaum einem anderen Land auf dem Kontinent besäßen die reichsten zehn Prozent größere Vermögenswerte. Zweitens klaffe die Schwere auch bei den Einkommen zunehmend auseinander. Rund die Hälfte der Arbeitnehmer büße seit 15 Jahren an Kaufkraft an. Über deutliche Zuwächse dürften sich allein die mit den höchsten Löhnen freuen. Und drittens beklagt der DIW-Präsident die geringe Mobilität. Wer es einmal geschafft habe, müsse kaum befürchten, seine Position wieder zu verlieren. Am stärksten ausgeprägt ist der Stillstand laut Fratzscher bei den oberen und unteren zehn Prozent.

Vor allem auf den letzten Punkt, die Chancenungleichheit, stellt der Volkswirt ab. Sie sieht er auch als Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung. Lange sahen Ökonomen große Unterschiede zwischen Oben und Unten als notwendiges Übel. Nötig, um den Einzelnen zu motivieren, sich anzustrengen. An dieser Überzeugung, jedenfalls in dieser Schlichtheit, rütteln seit einigen Jahren internationale Organisation wie der IWF oder die OECD mit Studien. Fraztscher schließt sich diesen Zweifeln an der orthodoxen Lehre an. „Von zu hoher Ungleichheit werden nicht nur die Einzelpersonen, sondern auch die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt geschwächt“, folgert Fratzscher. Genau dies sei in Deutschland der Fall. Und er verweist auf Berechnungen der OECD, denen zufolge der Anstieg der Einkommensungleichheit seit den 1990er Jahren sechs Prozent an Wirtschaftsleistung gekostet hat.«
Ganz schwach wird es aber bei den politischen Schlussfolgerungen, über die berichtet wird: »Von der Politik verlangt er vor allem mehr Anstrengungen in der Familien- und Bildungspolitik, etwa mehr Unterstützung durch Kitas und eine ordentliche Betreuung in den Schulen. Einen stärkeren Ausgleich durch Steuern lehnt Fratzscher ab. Deutschland verteile mit seinem Steuern- und Abgabensystem genug Geld um – allerdings viel zu oft innerhalb von Einkommensklassen und ohne großen Effekt auf den Zusammenhalt der Gesellschaft.«

Schwach nicht deshalb, weil er die Familien- und Bildungspolitik anspricht und in das Zentrum zu rücken versucht – sondern wenn man weiß, wie schwer kompensatorische Ansätze über die Bildungspolitik zu realisieren sind und was wir mittlerweile wissen über die Scherenentwicklung zwischen „guter“ und „schlechter“ Kindheit, dann muss man schon sehr optimistisch sein, um daran zu glauben, in Kitas und Schulen den Schlüssel für eine fundamentale Schubumkehr bei der Ungleichheitsentwicklung gefunden zu haben. Daran haben sich schon Generationen vorher relativ erfolglos abgearbeitet.

Es gibt noch eine zweite Kritiklinie an dem generellen Ansatz, der jetzt so popularisiert wird, also dem Hinweis, dass Ungleichheit schlecht sei für „harte“ ökonomische Parameter wie dem Wirtschaftswachstum. Geistige Verrenkungen eines besorgten Ökonomen: Eine Polemik zu „Verteilungskampf“, so hat Norbert Häring einen Blog-Beitrag überschrieben. Sein Ansatzpunkt für eine Kritik findet man in diesem Zitat: »Hier sorgt sich jemand – bitte festhalten – dass erhöhte Ungleichheit die Zunahme des für Verteilung blinden und als Wohlstandsmaß ungeeigneten Indikators Bruttoinlandsprodukt dämpfen könnte.«

 Er weist darauf hin, dass auch unter Mainstream-Ökonomen mittlerweile unstrittig sei oder sein sollte, dass das Wirtschaftswachstum gemessen als Veränderung des BIP nicht als Wohlstandsmaß taugt, aus vielen Gründen. Mit Blick auf das hier im Mittelpunkt stehende Thema Ungleichheit hebt er hervor:

»Das BIP ist völlig verteilungsblind. Ob eine Million alleinerziehende Mütter mit ihren zwei Millionen Kindern, die unter ärmlichen Bedingungen gerade so durchkommen, pro Familie 1000 Euro mehr im Jahr haben, und sich damit anständiges Essen und anständige Kleider kaufen können, oder ob ein Hedgefondsmanager zwei Milliarden Euro statt nur einer verdient, macht keinen Unterschied für das BIP. Niente, zero, nada, nichts. Es ist genau das gleiche. (Für den Staat macht es allerdings einen Unterschied, weil der Hedgefonds Manager im Gegensatz zu den Familien keine Steuern zahlt, aber das ist ein anderes Thema.)«

Wenn also Ökonomen feststellen, dass Ungleichheit Wachstum bremst, stellt sich doch die Frage: Welches Wachstum? Das Wachstum der Einkommen der armen Familien oder das Wachstum der Einkommen des oberen Prozent? Wir kennen die Antwort.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint dann die Abwehr einer stärkeren Umverteilung von oben nach unten bei den wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen von Fratzscher so schwach – vielleicht wollte er es sich auch einfach nur nicht zu stark verderben mit den anderen Mainstream-Ökonomen.

Besonders kompakt und den ganzen Ansatz ablehnend kommt das Fazit von Norbert Häring daher: »Wenn es uns nicht aufregt, dass die Armen ärmer werden, während die Mittelschicht bestenfalls stagniert  und die schon unanständig Reichen grotesk reich werden, dann sollen wir nun anfangen uns zu sorgen, weil dadurch das BIP nicht richtig steigt. Nein danke. Diejenigen, die es stört, die wissen schon, was falsch läuft. Sie sollten nicht der Versuchung erliegen, Ökonomen für Experten auf diesem Gebiet zu halten und um Rat zu fragen. Ökonomen sind seit langem Experten darin, mit ihren Messlatten und Theorien Verteilungskonflikte unsichtbar zu machen. Je weniger Ökonom man ist, desto leichter sieht man sie.«
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1) Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Memorandum 2015. Kurzfassung, Bremen 2015, S. 7. 
2) Horn, G. A., Gechert. S., Rehm, M. und Schmid, K. D.: Wirtschaftskrise unterbricht Anstieg der Ungleichheit. IMK Report, Nr. 97,  Düsseldorf 2014.
3) Behringer, J., Theobald, T. und Till van Treeck: Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland: Eine makroökonomische Sicht. IMK Report, Nr. 99, Düsseldorf 2014.
4) OECD: In It Together. Why Less Inequality Benefits All, Paris 2015.
5) OECD (2015: 26). Gestützt wird die OECD-Argumentation auch aus den Reihen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Bereits im vergangenen Jahr wurde dort eine wichtige und überaus deutliche Studie veröffentlicht: Ostry, J. D., Andrew Berg, A. and Tsangarides, C. G.: Redistribution, Inequality, and Growth, Washington, February 2014. 

Alles ist ungleich verteilt. Auch die statistische Erwartung eines immer länger werdenden Lebens

Von oben betrachtet und rein statistisch ist das eine dieser großen Erfolgsgeschichten der zurückliegenden Jahrzehnte: die Lebenserwartung der Menschen steigt und steigt. Mittlerweile stoßen wir in Dimensionen vor, die man früher im Sinne einer Ausnahmebeschreibung als „biblisches Alter“ bezeichnet hätte. Und das wird immer mehr auch für viele Menschen erreichbar, nicht nur für einige wenige. Also ein Grund zur Freude, auch wenn man sich bewusst sein muss, dass es hier „nur“ um die statistische Frage der quantitativen Lebenserwartung geht, wie lange man also durchhält, nicht um die Frage der Qualität, also beispielsweise, in welchem Zustand und unter welchen Lebensbedingungen verbringt man diese gewonnenen Jahre. Das sind Fragen, die bei der Diskussion über die (möglichen) Auswirkungen dieser Veränderung eines der drei fundamentalen Bestimmungsfaktoren der demografischen Entwicklung sozialpolitisch hoch relevant sind, man denke hier an die Kompressions- versus Medikalisierungsthese mit Blick auf die letzten Jahre vor dem Tod. Und natürlich – noch grundlegender -, ob die gewonnenen Jahre irgendwie „sinnvoll“ verwendet werden können, kann der Zahlenfetischist nicht bewerten. Das spielt auch erst einmal keine Rolle.

Vor diesem Hintergrund liefert uns das Statistische Bundesamt unter der nun wirklich sehr trockenen, zahlengetriebenen Überschrift Lebenserwartung für Jungen 78 Jahre, für Mädchen 83 Jahre eine weitere Bestätigung der schönen Entwicklung. Allein in den zurückliegenden zehn Jahren haben wir je nach Bestimmungszeitpunkt zwischen mehr als einem bis mehr als zwei zusätzliche Jahre gewonnen. Freut euch darüber, könnte man bilanzieren und enden. Oder noch etwas genauer hinschauen.

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Wie ein Stück Fleisch. Tagelöhner, die sich auf dem Arbeiterstrich verkaufen und obdachlos sind. In München

Wir schreiben das Jahr 2006. Der SPIEGEL veröffentlicht einen Artikel mit dem Titel Wie ein Stück Fleisch von Markus Deggerich. Darin beschreibt er diese Szene vom Arbeiterstrich: »Meistens steigen sie nicht mal aus. Sie bremsen, mustern mit kalten Blicken in der Morgendämmerung die Wartenden am Straßenrand. Und wenn ihnen gefällt, was sie sehen, lassen sie langsam die Fensterscheibe runter und beginnen grußlos die Preisverhandlungen. Ein Tag, 50 Euro, bar auf die Hand, sagt der Fahrer im blauen Golf: „Nur für echte Kerle“, fügt er hinzu. 50 Euro sind viel Geld. Torsten Berne, 47, hebt die Hand und nickt. Und die sechs anderen Männer neben ihm auch. Einer ruft in gebrochenem Deutsch noch dazwischen „50 Euro für zwei Mann“. Aber der Golf-Fahrer entscheidet sich für Berne. Vielleicht, weil sich so starke Oberarme unter dem löchrigen Blaumann abzeichnen. Vielleicht, weil er Deutsch spricht.« Ein Beispiel von den Discount-Anbietern der Ware Arbeitskraft, damals eingefangen auf einem der „Abholmärkte für Arbeiter“, auf einem Parkplatz vor dem Treptower Park im Südosten Berlins. Und schon damals, im Jahr 2006, war klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt: »Auf 80.000 schätzen die Gewerkschaften die Zahl der Tagelöhner in Deutschland. Doch erfasst sind damit nur die „Sichtbaren“, wie die Statistiker erklären, jene, die sich legal mit Personalausweis und Steuerkarte bei den offiziellen Vermittlungsstellen der Arbeitsagenturen für Tagesjobs melden. Daneben gibt es noch das Heer der „Unsichtbaren“: die, ähnlich wie früher, am Arbeiterstrich stehen oder – immer öfter – sich über das Internet andienen.«
Das war vor zehn Jahren. Aber 2016?

Wir schreiben den 1. März des Jahres 2016 und man muss so eine Meldung aus München zur Kenntnis nehmen: Obdachlose Tagelöhner demonstrieren vor dem Rathaus. Aus einer so reichen, wohlhabenden Stadt, aber eben nicht für alle. Auch – und vielleicht gerade? – hier blüht der Handel mit der menschlichen Arbeitskraft aus den Kelleretagen unserer Arbeitsgesellschaft. Was ist los in München?
Inga Rahmsdorf berichtet in ihrem Artikel von Ahmed Maksud, der seit mehr als vier Jahren in München lebt.

»Er hat auf Baustellen gearbeitet und für Reinigungsfirmen, manchmal hat er seinen Lohn erhalten und manchmal nicht. Einen Arbeitsvertrag hat er fast nie bekommen. Seine Frau und seine drei Töchter wohnen in Bulgarien. Nachts schläft er in einem großen Raum der Bayernkaserne, wo die Stadt den Winter über im Kälteschutzprogramm für Menschen wie Maksud Schlafplätze zur Verfügung stellt.
Im Sommer übernachtet er auf der Straße, in Hauseingängen oder unter Büschen. Es sei schwer, ohne seine Familie zu leben, sagt er. Aber das Leben in Bulgarien ohne Arbeit und ohne Perspektive sei noch miserabler gewesen. Maksud ist EU-Bürger, er darf legal hier arbeiten, aber meist findet er nur Jobs in Schwarzarbeit.«

Ahmed Maksud steckt in einem Teufelskreis fest: »Ohne festen Arbeitsvertrag hat er in München so gut wie keine Chance auf eine Wohnung. Ohne Wohnung kann er sich nicht anmelden. Und ohne Anmeldung hat er auch keine Möglichkeit, ganzjährig einen Platz in einer Notquartier für Wohnungslose zu erhalten.«

Und weil er darin feststeckt, hat er an der Demonstration in der Schillerstraße in München teilgenommen, wo auch das Beratungszentrum für wohnungslose Migranten ist. 50 Demonstranten, überwiegend bulgarische Arbeiter, ziehen durch das Bahnhofsviertel, über den Rindermarkt bis vor das Rathaus. Die EU-Migranten wollen auf ihre Situation aufmerksam machen, ihre Kritik richtet sich dabei vor allem an die Stadt München.

Die Demonstration ist der Auftakt einer Kampagne, die EU-Migranten gemeinsam mit Initiativen organisiert haben. »Sie fordern, dass die Migranten ganztägig und ganzjährig an dem Programm für Wohnungslose teilnehmen können und dass sie sich auch ohne Wohnsitz in München anmelden können.«

Und das in einer Stadt, die wächst, wo Wohnraum knapp und teuer ist. Die offiziellen Zahlen sprechen ihre eigene Sprache:

»Derzeit geht die Stadt von insgesamt etwa 5400 wohnungslosen Menschen aus, 4600 von ihnen sind in Notquartieren, Pensionen, Clearinghäusern und Unterkünften von Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Hinzu kommen etwa 200 bis 270 Flüchtlinge, die, obwohl sie anerkannt sind, noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, weil sie keine Wohnung finden. Und weitere 550 Menschen leben auf der Straße, wobei das nur eine geschätzte Zahl ist.«

Um Wohnungslosenhilfe zu erhalten, muss man nicht nur nachweisen, dass man sonst nirgendwo einen Wohnsitz hat, sondern auch glaubhaft machen, dass man aus eigenen Mitteln und trotz eigener Bemühungen keine Wohnung finden kann, beschreibt Rahmsdorf in ihrem Artikel ein veritables Zugangsproblem für die betroffenen Menschen.

Schon im vergangenen Jahr gab es Berichte über den Umgang mit den Tagelöhnern in München – man könnte sich ja vorstellen, dass diesen Menschen, die nun wirklich ganz unten gelandet sind, besondere Hilfe zukommen lässt. Aber offensichtlich gibt es auch andere Varianten, wenn man diesem Artikel folgt: Stadt bezahlt Sicherheitsdienst gegen Tagelöhner:

»Tagelöhner sollen nicht an Häuserwänden lehnen oder in Hofeingängen herumstehen: Einige Geschäftsleute im Münchner Bahnhofsviertel fühlen sich durch ihre Anwesenheit massiv gestört und haben deshalb einen privaten Sicherheitsdienst engagiert. Nun übernimmt die Stadt einen Großteil der Kosten – bis zu 20 000 Euro jährlich, so hat es der Wirtschaftsausschuss einstimmig beschlossen.«

Einer dieser klassischen Konflikte: Die Geschäftsleute fühlen sich vor Ort belästigt und haben Angst, dass Kunden wegbleiben: „Die Kreuzung sowie anliegende Gebäude und Ladengeschäfte werden mittlerweile regelmäßig belagert von stetig wachsenden Mengen von Arbeitern“, so wurde es schon in einer Petition aus dem Jahr 2013 vorgetragen.

Und die andere Perspektive kann mit diesen Zeilen angerissen werden: »In den geregelten Münchner Arbeitsmarkt zu kommen, ist für die Männer und Frauen schwer, viele haben nicht einmal eine Bleibe und schlafen im Sommer in Parks oder in Hofeinfahrten. „Und dann kommt die Polizei und verhaftet uns“, sagt ein anderer, der seit vier Monaten in München ist. „Wir werden hier behandelt wie Straßenköter.“«

Aber auch das ist München: Man hatte damals nicht nur den hier angesprochenen Beschluss gefasst, den Sicherheitsdienst gegen die Tagelöhner mitzufinanzieren, sondern auch, dass von den Arbeitern und von Sozialverbänden seit langem geforderte Beratungscafé einzurichten. Aber beides ist ein verzweifeltes Abarbeiten an den Symptomen einer grundsätzlichen Problematik.

Man sollte die vielen vorliegenden Berichte aus der Schattenwelt des Arbeitsmarktes in unserem Land sorgfältig zur Kenntnis nehmen – und sie sollten zu Konsequenzen führen, für die, die von diesen Zuständen profitieren. Dazu beispielsweise – wieder mit Blick auf München – der Artikel Schuften zum Hungerlohn aus dem Sommer des vergangenen Jahres. Allein die Kurzfassung lässt einen erschaudern über die Zustände: »Für teilweise nur 68 Cent pro Stunde haben acht Rumänen anscheinend auf einer … Baustelle gearbeitet. Auch dieser spärliche Lohn sei ihnen teilweise nicht ausbezahlt worden. Jetzt werden die Arbeiter von der Tafel versorgt. Der Zoll ermittelt.«

Wir haben ein echtes Problem in der Schattenwelt der Arbeitsprostitution und der Staat hätte die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, für eine flächendeckende Inspektion zu sorgen, eine Arbeit, wie sie von einzelnen Initiativen oder dem DGB-Projekt Faire Mobilität hier und da gleistet wird, auf breite und verlässliche Füße zu stellen. Denn dabei muss es auch darum gehen, die Betroffenen nicht nur als schützenswerte Subjekte zum Gegenstand hilfreichen Handelns zu machen, sondern ihnen Unterstützung zu geben, sich selbst – mit anderen – zu wehren, Nein sagen zu können.

Jeder Mensch, der heute schon in diesen Kelleretagen unterwegs sein muss, ist einer zu viel. Aber was glaubt man eigentlich, was in diesem Schattenreich passieren wird, wenn nur einige der vielen Flüchtlinge keine Perspektive bekommen, irgendwo legal arbeiten zu können bzw. zu dürfen?