Was würde es kosten, Sozialleistungen armutsfest zu machen? In Österreich hat man eine Rechnung versucht

In aller Regelmäßigkeit – man denke hier beispielsweise an die alljährlichen Armutsberichte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (vgl. dazu zuletzt aus dem Dezember des vergangenen Jahres Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021) – werden die „Armutsgefährdungsquoten“, so nennen das die Statistiker in der offiziellen Terminologie, veröffentlicht und mehr oder weniger hitzig diskutiert. Man kann das auch alles nachlesen und sich die Daten bei der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik besorgen. Mit denen kann man dann solche Abbildungen produzieren:

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Dem liegt seit vielen Jahren ein relativer Einkommensarmutsbegriff und eine daraus abgeleitete Definition von „Armutsgefährdungschwellen“ zugrunde, den sich nicht irgendwelche Einzelpersonen ausgedacht haben, sondern auf die man sich international verständigt hat. Wenn man weniger hat als die Schwellenbeträge, dann gilt man als von Armut bedroht. Am Beispiel einer alleinstehenden Person waren das 2019 in Westdeutschland 1.100 Euro, in Ostdeutschland (mit Berlin) 986 Euro – pro Monat. Wenn man also für alles weniger als diese Beträge zur Verfügung hatte, also für Lebenshaltung, Wohnen, Teilhabe usw., dann galt man als „armutsgefährdet“.

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Erzwingungshaft gegen einen wohnungslosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen? Nein, sagt das Amtsgericht in Dortmund

Dortmund ist eine große und bunte Stadt mit vielen tollen Menschen und interessanten Entwicklungen gerade vor dem Hintergrund des montanindustriellen Erbes, mit dem sich diese Stadt des Ruhrgebiets auch in den 2020er Jahren noch herumschlagen muss. Und so, wie man diese Stadt keinesfalls auf den Bundesligisten Borussia Dortmund reduzieren darf, sollte man nicht von dem eigenartigen Verhalten eines Teils der Dortmunder Bürokratie auf alle schließen. Soweit die einschränkende Vorbemerkung, wenn es im Folgenden um ein neues Urteil des Amtsgerichts Dortmund geht.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Dortmunder Richter am Amtsgericht Dröge unmissverständlich festgestellt: »Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil der Betroffene zahlungsunfähig ist.«

Um wen und was geht es hier? »Der betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer. Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten festgesetzt.«

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Arm trotz Erwerbsarbeit – und dann auch noch ein kaltes Zuhause. In der EU betrifft das fast drei Millionen Menschen

Derzeit häufen sich solche Berichte: »Verbraucher sollten sich auf einen teureren Winter vorbereiten, denn die Gaspreise steigen seit Monaten.« Und weiter heißt es in dem Beitrag Gaspreise bleiben auf Höhenflug: »Die Großhandelspreise für Erdgas klettern seit Monaten. Das wirkt sich immer stärker auf die Verbraucher aus, denn die regionalen Gasanbieter reagieren mit Preiserhöhungen. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox haben 32 von ihnen für September und Oktober Preiserhöhungen von durchschnittlich 12,6 Prozent angekündigt. Beim Beheizen eines Einfamilienhauses führe das zu Mehrkosten von 188 Euro im Jahr. Fast die Hälfte aller deutschen Haushalte heizen ihre Wohnung mit Gas.«

Und gerade die ärmeren Menschen leiden besonders unter den steigenden Energiepreisen – hier wurde immer wieder über das Thema „Energiearmut“ berichtet (vgl. als ein Beispiel dazu den Beitrag Aus den Untiefen des Selbstverständlichen: Energiearmut als soziales Risiko und existenzielles Problem vom 20. August 2016).

Vor diesem Hintergrund lassen solche Zahlen aufhorchen: Low wages leave 3 million workers without heating, so ist eine Mitteilung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) überschrieben.

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