Jenseits der sympathieheischenden Namens-Kapriolen des Gesetzgebers: Anmerkungen zur Ambivalenz der Kurzarbeit vor dem Hintergrund des angekündigten „Arbeit-von-morgen“-Gesetzes

Der eine oder andere wird denken: Wie man es macht, man macht es falsch. Früher wurden die staubtrockenen Juristen der Ministerialbürokratie kritisiert für die technokratischen Wortungetüme, mit denen sie ihre Gesetzesvorlagen überschrieben haben. Dann haben wie in den meisten anderen Bereichen des menschlichen Daseins die Betriebswirte und von ihnen die Fraktion der Marketingleute Einzug gehalten in die heiligen Hallen der Gesetzgebung und seitdem werden wir zunehmend beglückt mit Namens-Kapriolen, denen man – wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre – einen gewissen Unterhaltungswert zuschreiben könnte: Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist so ein Beispiel, gleichsam abgerundet durch das „Starke-Familien-Gesetz“, beide von der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt sich nicht lumpen beim Framing-Wettbewerb mit seinem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“. Und selbst der Horst Seehofer (CSU) beglückt uns mit einem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Da will der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht in die zweite Liga fallen und kündigt ein „Respekt-Rente-Gesetz“ an – und nun ein „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, wobei er hier doch erkennbar schwächelt, denn nach der sozialdemokratischen Verlautbarungslogik müsste es eigentlich heißen: „Gute-Arbeit-von-morgen-Gesetz“.

Nun kann das schon mal in der Hektik des Tagesgeschäfts vergessen werden, wenn es nur darum geht, schnell irgendwelche Effekte zu erzielen, vor allem, wenn man in wenigen Tagen die ersten beiden der drei Landtagswahlen in Ostdeutschland vor der Tür stehen hat und zugleich die SPD in den Umfragen bei deutlich unter 15 Prozent verharrt und weiter an Rest-Boden zu verlieren scheint. Insofern könnte man das als ein reines Werbemanöver abbuchen, so auch der Impuls aus den Reihen des eigenen Koalitionspartners, also der Union (vgl. zu dieser Verkürzung als ein Beispiel das Interview „Ein Akt verzweifelter Wahlpropaganda“ mit dem CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach).

Aber so einfach darf und sollte man es sich nicht machen. Vor allem nicht angesichts des allgemeinen und immer stärker werdenden Rauschens in den Medien über einen konjunkturellen Einbruch in Verbindung mit der seit langem laufenden und überaus strittigen Debatte über – mögliche – negative Folgen des grundsätzlichen Strukturwandels für die Arbeitsmärkte (Stichworte Digitalisierung, Roboterierung usw.). Denn die Vorschläge des Bundesarbeitsministers versuchen, genau an diesen beiden sehr unterschiedlichen Risiko-Dimensionen der Arbeitsmarktentwicklung anzusetzen.

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Auf dem Weg zur GroKo neu: Alle werden an die Medien-Front geworfen. Auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit macht (nicht) seine Arbeit

Im Vorfeld des heute stattfindenden Parteitags der SPD in Bonn, auf dem entschieden werden soll, ob es weitergeht nach den Sondierungsgesprächen mit Koalitionsverhandlungen, wurde vor dem Hintergrund der vergifteten Empfehlung von Alexander Dobrindt (CSU), man möge doch den „Zwergenaufstand“ in der SPD gegen die Fortführung des Weges in eine GroKo neu niederschlagen, in den vergangenen Tagen alles aufgefahren, was angeblich Rang und Namen hat und die SPD auffordert, in abschließende Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien einzutreten und endlich wieder das Gleiche vom Letzten zu bekommen. Selbst die Gewerkschaftsführer waren und sind sich nicht zu schade, parteipolitisch einseitig in die Öffentlichkeit zu treten und der SPD eine klare Handlungsempfehlung zu geben, „natürlich“ für eine GroKo neu. Das wird sicher bei nicht wenigen Gewerkschaftern auf Irritation und Ablehnung stoßen. So weit, so erwartbar. Aber bei den üblichen Verdächtigen bleibt es nicht bei dieser recht einseitigen Attacke, die Delegierten weich zu kochen, während man die wenigen, die den Protest gegen eine GroKo medial verkörpern wie der Juso-Chef Kevin Kühnert, unter Dauerfeuer nimmt.

Denn auch andere Personen fühlen sich offensichtlich bemüßigt, in diesen parteipolitischen Konflikt aktiv – und mit ihrem aktiven Amt im Hintergrund – einzugreifen, was man mehr als kritisch sehen kann. Mit dabei der Vorsitzende des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele. Der ist seit dem vergangenen Jahr Chef einer Sozialbehörde, die die Arbeitslosenversicherung (SGB III) verantwortlich verwaltet und im großen Grundsicherungssystem (SGB II) mit den mehr als sechs Millionen Leistungsbeziehern über die Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft mit den Kommunen maßgeblich mit dabei ist. Und wenn man Leiter einer solchen Behörde ist, dann hat man eine andere Funktion als wenn man beispielsweise Sozialsenator im Stadtstaat Hamburg unter einem sozialdemokratischen Bürgermeister namens Olaf Scholz ist, was Scheele vor seiner BA-Aufgabe war.
Aber das hindert ihn ganz offensichtlich nicht daran, sich mit seinem offiziellen Gewicht für eine GroKo in die (ungleiche) Schlacht zu werfen und das dann auch noch inhaltlich zu begründen mit einem Punkt, der seinen Bereich als BA-Chef betrifft bzw. betreffen könnte – denn wir sollten nicht vergessen, dass die Vereinbarungen im Sondierungsergebnispapier vom 12.01.2018 erst einmal nur Dinge sind, die man anzugehen vereinbart hat, nicht aber, wie man das dann auch umsetzt.

Konkret geht es um diesen Punkt (vgl. dazu auch meinen Beitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 1: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht vom 13. Januar 2018):
Dem Bekenntnis zum Ziel der Vollbeschäftigung folgt diese Zielbestimmung: »Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine Perspektive eröffnet wird.« Und das will man so erreichen:

»Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und ermöglichen auch in den Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer. Wir stellen uns eine Beteiligung von 150 000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über den Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Mrd. Euro jährlich aufstocken werden.«

Genau an diesem Punkt setzt die aktuelle Intervention des BA-Chefs in die innerparteiliche Streitigkeiten der SPD an: Unter der Überschrift Scheele: ‚Achtbares Ergebnis‘ für den Arbeitsmarkt bei Sondierungen wird er so zitiert:

Vor allem die Einigung auf einen sogenannten öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sei ein „grandioser Durchbruch“, sagte Scheele der Deutschen Presse-Agentur. „Es wäre verrückt, diese Chance nicht wahrzunehmen.“  Mit der geplanten Bereitstellung von jährlich einer Milliarde Euro werden nach Scheeles Einschätzung zwischen 150 000 und 200 000 Langzeitarbeitslose gefördert werden können. „Eine Milliarde Euro für einen Personenkreis, der sehr stark von Abkoppelung bedroht ist – das finde ich für bestimmte Regionen in diesem Land, hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen, ganz beachtlich“, sagte er. Kritikern der Sondierungsergebnisse riet Scheele, das Ausgehandelte nicht kleinzureden. Klar könne man die Haltung haben, das, was bei den Sondierungsgesprächen ausgehandelt worden sei, reiche nicht. „Aus Sicht der Bundesagentur ist das ein ordentlicher Schluck aus der Pulle. Und nun sollten wir anfangen zu arbeiten und nicht darüber jammern, was wir nicht gekriegt haben. Ich finde, die Mundwinkel gehören nach oben.“

Das ist eine nun wirklich sehr deutliche Stellungnahme. Aber bereits in der ersten Analyse der Sondierungsergebnisse wurde Wasser in den Wein gegossen:

Wenn von Seiten der GroKo-Vertreter und insbesondere aus den Reihen der SPD herausgestellt wird, dass man zusätzliche vier Milliarden Euro für Langzeitarbeitslose zur Verfügung stellen werde (was schon rein zeitlich gar nicht funktionieren kann, denn das erste Jahr der neuen Legislaturperiode wird schon vorbei sein, bis man a) die gesetzliche Neuregelung im SGB II vorgenommen hat und b) die darauf fußenden Maßnahmen zu Laufen bringen kann, so dass wenn überhaupt höchstens drei Jahre übrig bleiben werden, dies auch c) deshalb, weil es natürlich ganz entscheidend darauf ankommen wird, wie restriktiv oder eben nicht das neue Regelinstrument ausgestaltet sein wird, wovon abhängt, ob und welche Teilnehmer man finden kann, dann sollte man einen Blick werfen auf die Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die im Hartz IV-System getätigt wurden. Wenn man das macht, kann man erkennen, dass noch 2010, vor den großen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik, über 6 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen verwendet werden konnten, im Jahr 2016 waren es nur noch 3,36 Mrd. Euro, also eine Kürzung um fast die Hälfte der 2010 noch ausgegebenen Mittel. Gleichzeitig ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hartz IV-System auch nicht annähernd zurückgegangen, am aktuellen Rand steigt sie sogar wieder an, so dass aus dieser Perspektive die „Zusätzlichkeit“ der Mittel dahinschmilzt wie die Butter in der Sonne.

Und man darf und muss darauf hinweisen, dass es gerade das von der damaligen SPD-Ministerin Andrea Nahles geführte Bundesarbeitsministerium war, das in der vergangenen Legislaturperiode kategorisch jede Entwicklung hin zu einem „Passiv-Aktive-Transfer“ blockiert und ausgeschlossen hat. Stattdessen hat man auf zwei überschaubare und restriktiv ausgestaltete Förderprogramme gesetzt, in deren Umsetzung die Jobcenter viel Lebenszeit haben investieren müssen – mit überschaubaren Ergebnissen. Es handelt sich um das „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ (für bis zu 33.000 Langzeitarbeitslose) und das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (für bis zu 10.000 Langzeitarbeitslose).

Und es gibt andere, die mal genauer hingeschaut haben, vor allem, was die Zahlen angeht. So hat beispielsweise Andreas Hammer bereits am 15.01.2018 unter der Überschrift GroKo-Sondierung und sozialer Arbeitsmarkt angemerkt: Konkret sei lediglich die Formulierung, dass die Förderung von 150.000 Langzeitarbeitslosen mit einem um 1 Mrd. Euro pro Jahr erhöhten Eingliederungstitel der Jobcenter (Zeitraum unklar) stattfinden soll. Was heißt das heruntergebrochen?

»Legt man die zusätzliche Fördersumme von 1 Mrd. EUR auf die 150.000 Förderfälle um, so geht es um einen Monatsbetrag von rund 556 EUR pro Person. Dies gilt dann, wenn die Summe komplett den Langzeitarbeitslosen direkt zu Gute kommt. Werden davon noch Kosten für die Administration, Coaches, Maßnahmeträger usw. abgezogen, dann ist es entsprechend weniger.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche  Förderaufwand für eine Arbeitsgelegenheit (AGH) betrug deutschlandweit in 2016 im Monat 402 EUR. Hamburg und Bremen gaben bereits 2016 für eine AGH mehr als 600 EUR monatlich aus … Fazit: Mit dem von den Sondiererinnen und Sondierern vorgesehenen Budget läßt sich möglicherweise eine bessere AGH finanzieren.  Für einem ganzheitlichen Ansatz mit Qualifizierung,  Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den  Arbeitsmarkt ist mehr Geld nötig, wenn die Regierung in spe es ernst meint.«

Unter denen, die genauer hingeschaut haben, ist auch der wie immer besonders akribisch rechnende Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Der hat seinen Beitrag unter diese Überschrift gestellt: Sondierungs-Milliarde für „Eingliederungstitel“ der Jobcenter und Haushaltswahrheit:

In einer ersten Anmerkung verweist Schröder auf das enorme Volumen der Umschichtungen von den Soll-Haushaltsmitteln für Eingliederungsleistungen hin zu den (unterfinanzierten) Verwaltungsausgaben der Jobcentern (vgl. dazu auch in diesem Blog den Beitrag Jobcenter: Die Notschlachtung eines Sparschweins für das Auffüllen eines anderen? Wieder ein skandalöser Rekord bei den Umschichtungen von Fördermitteln hin zu den Verwaltungsausgaben vom 27. Februar 2017). Schröder merkt an:

»Die Sondierenden tun hier so, als sei ihnen die Entwicklung der im Bundeshaushalt veranschlagten und der tatsächlich geleisteten Ausgaben des Bundes für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Entwicklung der Soll- und Ist-Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nicht bekannt. Im vom GroKo-Kabinett am 28. Juni 2017 verabschiedeten Bundeshaushalt 2018 (Entwurf) sind 4,185 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt (2,415 Milliarden Euro weniger als im „Agenda-Jahr 2010“) und 4,555 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ … Bei (bisher) veranschlagten 4,555 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und in 2018 zu erwarteten Ausgaben in Höhe von nahezu 5,6 Milliarden Euro sind Umschichtungen … in Höhe von über einer Milliarde Euro zu erwarten. Dieser Betrag deckt sich exakt mit der in den Sondierungsergebnissen angekündigten Aufstockung um eine Milliarde Euro, allerdings nicht mit der Zweckbestimmung „Eingliederungsbudget“.«

Aber selbst wenn man diese natürlich nicht so schönen und gar nicht verlautbaren Haushaltsdetails weglässt – mit Blick auf das angekündigte Förderprogramm kommt auch Schröder zu gleichen Ergebnissen wie Hammer:

»Bei einer Teilhabe von 150.000 Menschen (hier unterstellt: jahresdurchschnittlich) und einer Milliarde Euro ergibt sich eine Förderung pro Kopf und Monat von 556 Euro pro Monat.«

Und was könnte man damit finanzieren? Hier argumentiert Schröder in die gleiche Richtung wie Andreas Hammer und belegt das mit Zahlen aus der Eingliederungsbilanz 2016 – mit ernüchternden Befunden für alle, die sich nun einen Durchbruch hin zu einer „guten“ öffentlich geförderten Beschäftigung erhoffen:

»Für die Förderung von „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante“ (amtliche Bezeichnung der „Ein-Euro-Jobs“) wurden im Bundesdurchschnitt 379 Euro pro Kopf und Monat ausgegeben. Für die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (§ 16e SGB II) wurden 1.124 Euro pro Kopf und Monat ausgegeben. Für die Restabwicklung des 2012 abgeschafften „Beschäftigungszuschuss“ (§ 16e SGB II a.F.) wurden in 2016 von den Jobcentern gE („gemeinsamen Einrichtungen“) durchschnittlich 1.296 Euro pro Kopf und Monat ausgegeben. Und: Für das nicht im SGB II geregelte Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurden 2016 durchschnittlich 1.253 Euro pro Kopf und Monat ausgegeben.«

An diesen Zahlen wird deutlich – eine Förderung über die umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichneten Arbeitsgelegenheiten als billigste Variante öffentlich geförderter Beschäftigung hinaus kann es bei den genannten Relationen nicht geben. Und das soll ein Durchbruch sein?

Nun wird der eine oder andere einwenden, dass in den Sondierungsergebnissen explizit der Hinweis enthalten ist, man wolle den „Passiv-Aktiv-Transfer“ ermöglichen, dadurch könne man dann doch vollwertige Beschäftigungsverhältnisse finanzieren und nicht nur Arbeitsgelegenheiten. Dazu schreibt Schröder mit Blick auf die zitierten tatsächlichen Ausgaben:

»Die genannten Beträge für die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen (statt „Ein-Euro- Jobs“) wären auch nicht durch den in den Sondierungsergebnissen erwähnten „Passiv-Aktiv-Transfer“ zu erreichen, der zudem u.a. wegen eines tendenziell möglichen „Zwangstransfers“ nicht unumstrittenen ist. Das sogenannte „Passiv“ (brutto) soll ja nach den Sondierungsergebnissen, abgesehen von der Ankündigung eines höheren Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, auf einem niedrigen Niveau bleiben und nicht durch höhere Regelsätze und Beiträge zur Rentenversicherung erhöht werden. Das „Passiv“ (netto) (Arbeitslosengeld II einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung) soll auch weiterhin in der Regel deutlich unter der „Armutsgefährdungsschwelle“ liegen (keine Armut verhindern), und vor Kürzungen durch Sanktionen nicht geschützt sein.«

Ich kann ja nichts dafür, wenn man faktenbasiert hinschaut, wird es kompliziert. Was aber die Ausführungen gezeigt haben sollten – die Vereinbarungen, die man bislang dem Sondierungsergebnissen entnehmen kann, rechtfertigen in keiner Art und Weise die sich selbst überschlagende Bewertung des Herrn Scheele, hier sei ein „grandioser Durchbruch“ für die Langzeitarbeitslosen erreicht worden. Und auch diese Bewertung – „aus Sicht der Bundesagentur ist das ein ordentlicher Schluck aus der Pulle“ – kann man vor dem Hintergrund der tatsächlichen Mittelentwicklung beim Eingliederungstitel in Verbindung mit den unglaublichen Umschichtungen in die Verwaltungsausgaben der Jobcenter, die wir in den vergangenen Jahren haben sehen müssen, nur mehr als kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen.

Aber um Haushaltswahrheit und eine differenzierte Analyse dessen, was vereinbart wurde, geht es hier ja auch nicht wirklich, sondern um nicht mehr und nicht weniger als Schützenhilfe in einem innerparteilichen Konflikt. Aber das ist einfach nicht die Aufgabe des Chefs der Bundesagentur für Arbeit. Klingt in den heutigen Zeiten irgendwie aus der Zeit gefallen und altmodisch – aber für eine gehörige Neutralität bzw. in bestimmten Konstellationen den Mund halten gibt es gute Gründe.

Foto: © Bundesagentur für Arbeit

Frohe Kunde aus dem „Jobwunderland“ Deutschland. Da lohnt ein genauerer Blick auf die Zahlen und die andere Seite der Medaille

Das sind Meldungen, um die uns viele andere Länder beneiden: »Der Arbeitsmarkt brummt: Die Zahl der Beschäftigten ist 2017 so stark gestiegen wie seit zehn Jahren nicht und erreicht eine neue Rekordmarke«, kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Zahl der Beschäftigten erreicht neuen Höchststand.

»Die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter, die Zahl der Beschäftigten liegt mit 44,3 Millionen Personen sogar höher als jemals zuvor. Und: Laut Statistischem Bundesamt hat sich der Jobaufbau mit einem Plus von 1,5 Prozent sogar noch beschleunigt. So hoch war das Plus zuletzt 2007.«

Diese und viele andere Meldungen beziehen sich auf eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, die unter der Überschrift Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2017 um 1,5 Prozent gestiegen veröffentlicht wurde: »Im Jahresdurchschnitt 2017 waren rund 44,3 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2017 um 638.000 Personen oder 1,5 % höher als im Vorjahr. Dies war die höchste Zunahme seit dem Jahr 2007 (+ 690.000 Personen oder + 1,7 %). Damit setzte sich der seit 12 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit dynamisch fort. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte glichen negative demografische Effekte aus, so dass im Jahr 2017 die höchste Zahl an Erwerbstätigen seit der Wiedervereinigung erreicht wurde.«

Auch die Bundesagentur für Arbeit hat sich hier zu Wort gemeldet: Jahresrückblick 2017. Sehr gute Entwicklung des Arbeitsmarktes, so hat sie ihre Pressemitteilung vom 3. Januar 2018 überschrieben: »Wie schon in den Vorjahren hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2017 stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit. Die übrigen Formen der Erwerbstätigkeit z.B. geringfügige Beschäftigung oder Selbstständigkeit waren weiterhin rückläufig. Im Juni 2017 waren 32,17 Mio. Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren 722.000 mehr als ein Jahr davor.«

Schaut man sich die Verteilung der Beschäftigungszuwächse genauer an, dann wird man feststellen, dass das Wachstum vor allem von den Dinstleistungsjobs getragen wird – was zum einen sicher die seit einiger Zeit gut laufende inländische Nachfrage spiegelt, zum anderen aber zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass es vor allem neue Jobs in staatlichen bzw. staatsnahen Dienstleistungsbereichen sind:

»Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet gab es im Jahr 2017 im Vorjahresvergleich mit +536.000 Personen den stärksten Anstieg bei der Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland in den Dienstleistungsbereichen (+1,7 %). Den größten absoluten Anteil daran hatten die Öffentlichen Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +214.000 Erwerbstätigen (+2,0 %).«

Vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdiskussion der vergangenen Jahre ist auch diese Information der Bundesstatistiker von Bedeutung: »Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter anstieg, war die Summe der marginal Beschäftigten (darunter geringfügige Beschäftigung) weiter rückläufig. Auch die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger sank im selben Zeitraum um 26.000 Personen (– 0,6 %) auf 4,3 Millionen.« Damit setzt sich ein Trend am aktuellen Rand der Entwicklung fort, der ein oftmals kritisiertes Muster der Vergangenheit relativiert – nach dem die zusätzliche Beschäftigung vor allem über „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse aufgebaut wird, also vereinfacht gesagt zwar neue Jobs entstehen, diese aber prekär und von schlechter Qualität sind. Das war so, in der Vergangenheit, aber bereits seit einigen Jahren verändert sich was bei den Beschäftigungszunahmen.

Christoph-Martin Mai und Florian Schwahn fassen die Entwicklung und die angedeutete Veränderung in ihrem Beitrag – aus dem die nebenstehende Abbildung entnommen wurde – so zusammen: Für den Zeitraum zwischen 1991 und 2007 zeigt sich ein erheblicher Anstieg der marginalen Beschäftigung um rund 3,4 Millionen. Die quantitativ wesentliche Gruppe unter den marginal Beschäftigten sind die geringfügig entlohnt Beschäftigten. Dagegen nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im gleichen Zeitraum sogar stärker ab. Zwar gab es mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit, die Beschäftigungsgewinne wurden durch Rückgänge bei der Vollzeitbeschäftigung aber mehr als kompensiert. Der damalige Bedeutungsgewinn der marginal Beschäftigten wird daran erkennbar, dass für 2006 deren Anteil, gemessen an allen Arbeitnehmern, mit 17,1 Prozent ausgewiesen wird. Die Marginalitätsquote lag zu diesem Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 1991. Und die zweite Phase wird dann so beschrieben:

»Zwischen den Jahren 2006 und 2016 verlief die Marginalitätsquote in ihrer Entwicklung zumeist rückläufig. Dagegen nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder verstärkt zu. Dieser Anstieg vollzog sich sowohl bei den Vollzeit- wie auch den Teilzeitbeschäftigten, war bei letzteren aber höher. Damit ist die Rekordentwicklung bei der Erwerbstätigkeit seit dem Jahr 2006 in Form eines ununterbrochenen Wachstums der Erwerbstätigenzahl überwiegend auf den Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit zurückzuführen. Die Marginalitätsquote der Arbeitnehmer/-innen ist dagegen gegenüber 2006 um rund 3 Prozentpunkte zurückgegangen und lag nunmehr im Jahr 2016 bei 13,8 % … Die Teilzeitquote der Erwerbstätigen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren … erreichte in Deutschland im Jahr 2015 mit 26,8 % ihren bisherigen Höchststand. Damit liegt die deutsche Teilzeitquote weit über dem EU-28-Durchschnitt von 19,0%. Lediglich in den Niederlanden (46,9 %) und in Österreich (27,7 %) war Teilzeitbeschäftigung noch stärker verbreitet. Der Anstieg der Teilzeitquote ist langfristig: Im Jahr 1991 betrug die Quote noch 14,3 %.« (Mai/Schwahn 2017: 18).

Vergleichbare Befunde wurden bereits in meinem Blog-Beitrag Sie wächst und wächst, „die“ Beschäftigung. Aber welche eigentlich? Eine Dekomposition der Erwerbstätigenzahlen vom 3. Mai 2017 ausdifferenziert.

In der dort publizierten Abbildung erkennt man ebenfalls, dass sich seit 2007, vor allem aber seit 2011 etwas verändert: Die Zahl der „Normalarbeitnehmer“ hat nach 1991 abgenommen, eine Trendwende dieses Abbauprozesses ist erst ab 2007 und mit einer gewissen Dynamik vor allem seit 2011 zu erkennen – das spiegelt sicher die insgesamt gute Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre in Verbindung mit den Engpasserfahrungen eines Teils der Unternehmen, die vor allem auch demografisch bedingt sind, wider. Am aktuelle Rand der Entwicklung nehmen die Vollzeitstellen im sozialversicherungspflichtigen Bereich wieder zu hinsichtlich ihres Beitrags zur Zahl der zusätzlichen Erwerbstätigen. Die veränderte allgemeine Arbeitsmarktlage schlägt sich auf nieder bei der Entwicklung der Selbständigen und darunter bei der Gruppe der Solo-Selbständigen. Deren Zahl hat sich bis 2012 stark erhöht, seitdem geht sie wieder zurück, was auch den Rückgang bei den Selbständigen insgesamt erklären kann. Sicher auch deshalb, weil bisherige Solo-Selbständige, die sich eher aus der Not heraus selbständig gemacht haben, nun wieder in abhängige Beschäftigungsverhältnisse wechseln.«

Aber auch aktuell entfallen die meisten zusätzlichen Erwerbstätigen auf den Bereich der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeit. Damit wird die langjährige Entwicklung fortgeschrieben.

Die nebenstehende Abbildung verdeutlicht den weiter anhaltenden Bedeutungsgewinn der Teilzeitbeschäftigung durch einen Vergleich mit der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Das hat im vergangenen Jahr gerade einmal das Niveau nach der Wiedervereinigung wieder erreicht – gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbstätigen deutlich angestiegen. Und hier sind wir bei einem überaus relevanten und nicht zu unterschätzenden Aspekt angekommen: Wenn auch jetzt wieder in den meisten Medienberichten davon gesprochen wird, dass über 600.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind, dann muss man immer im Hinterkopf behalten, dass sich viele Menschen darunter eine bestimmte Form der Beschäftigung vorstellen, die dem entspricht, was die Statistiker einen „Normalarbeitnehmer“ nennen. Also vollzeitig und unbefristet und  halbwegs „ordentlich“ entlohnte Beschäftigte. Diese sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung hat tatsächlich seit 2011 (wieder) zugenommen, aber sie ist nur eine Teilmenge dessen, was sich unter der Kategorie „Erwerbstätige“ subsumiert.

Der entscheidende Punkt: Die Zahl der Erwerbstätigen sagt nicht, dass es sich um halbwegs normale Jobs handelt, die hinter der Zahl stehen, das kann sein, muss aber nicht. Ein zugespitztes Beispiel dazu: Eine vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Einzelhandel (bislang also = 1 Erwerbstätige) wird ersetzt durch zwei teilzeitbeschäftigte Verkäuferinnen (= 2 Erwerbstätige) oder gar durch vier geringfügig Beschäftigte (= 4 Erwerbstätige) – obgleich die Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche) gleich geblieben ist.

Auch mit Blick auf die aktuelle Beschäftigungsentwicklung sehen wir weiterhin – trotz des ebenfalls beobachtbaren Anstiegs der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit – einen weiteren Bedeutungsgewinn der (sozialversicherungspflichtigen) Teilzeitarbeit. Das kann man durchaus begrüßen, denn oftmals handelt es sich tatsächlich auch um die von den Betroffenen gewünschte Arbeitszeitform. Aber man muss dann auch konsequent an die sozialpolitisch relevanten Implikationen erinnern:

Zum einen hat das eine geschlechterpolitische Dimension, denn Teilzeit ist immer noch primär eine Sache der Frauen. Hinzu kommt, dass Teilzeitarbeit überdurchschnittlich stark in Branchen vertreten ist, in denen wir mit einem niedrigen Lohnniveau konfrontiert sind – und selbst innerhalb der Branchen konnten Studien zeigen, dass es einen Lohnunterschied gibt zwischen Arbeitnehmern in Teil- und Vollzeit.

Sozialpolitisch besonders brisant ist die Tatsache, dass wichtige Teile unseres sozialen Sicherungssystems, von der Arbeitslosenversicherung bis hin (vor allem) zur Rentenversicherung, auf dem Modell der möglichst ohne Unterbrechungen praktizierten Vollzeit-Erwerbsarbeit mit einer (mindestens) durchschnittlichen Vergütung basieren, man denke hier nur an die Mechanik der Rentenformel (vgl. hierzu die §§ 64 ff. SGB VI). In der gesetzlichen Rentenversicherung hat man keine reale Chancen, eigenständig ausreichende Sicherungsansprüche aufzubauen, wenn man „nur“ und das über längere Zeiträume Teilzeit arbeitet. In Kombination mit den Merkmalen „Frauen“ und „Niedriglöhne“ hat man dann – wenn keine anderweitige abgeleiteten ausreichenden Sicherungsansprüche existieren oder diese wegbrechen – eine sichere Quelle zukünftiger Altersarmut.

Anders formuliert: Wenn man die zunehmende Teilzeiterwerbsarbeit als eine gute Entwicklung interpretiert, dann muss man auch unsere sozialen Sicherungssysteme auf dieses expandierende Beschäftigungsmodell ausrichten und umstellen, ansonsten fahren hier zwei Züge aufeinander zu.

Interessant bei der aktuellen Berichterstattung ist die Tatsache, dass es nicht nur Jubelmeldungen über das andauernde deutsche „Jobwunder“ gibt, sondern in vielen Beiträgen wird sogleich mahnend der Finger gehoben und von einem bevorstehenden bzw. bereits immer stärker zu Tage tretenden „Jobdilemma“ gesprochen wird. Stellvertretend dafür dieser Meinungsbeitrag von Dorothea Siems: Das Jobwunder wird zum Jobdilemma: »Die boomende Konjunktur hat ihre Schattenseite. Es gibt enormen Fachkräftemangel, was die Betriebe an der Expansion hindert. Und die Langzeitarbeitslosen werden nicht weniger. Es droht eine Spaltung …  Der Fachkräftemangel erfasst immer mehr Regionen und Branchen … Trotz guter Konjunkturlage gelingt es bisher nicht, einen Großteil der Langzeitarbeitslosen in Lohn und Brot zu bringen … Deutschland droht damit in Zukunft ein zunehmend gespaltener Arbeitsmarkt mit wachsendem Fachkräftemangel auf der einen Seite und einer nicht kleinen Gruppe kaum vermittelbarer Transferempfänger auf der anderen.«
Nun kann man – wie das viele tun – lange und intensiv darüber streiten, ob, wann und wo genau Fachkräftemangel gegeben ist. Die Perspektive vieler Arbeitgeber ist da nachvollziehbarerweise eine andere als auf der Arbeitnehmerseite.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass ein Blick auf die Entwicklung der Arbeitsangebotsseite – gemessen am Erwerbspersonenpotenzial, also alle dem Arbeitsmarkt irgendwie zur Verfügung stehenden Personen – verdeutlichen kann, dass wir es mit einem quantitativen (und teilweise weitaus bedeutsamer mit einem qualitativen) Strukturbruch zu tun haben, der bereits seit Jahren läuft: Betrachtet man nur die demografische Seite, dann verliert der deutsche Arbeitsmarkt schon seit langem jedes Jahr eine Großstadt an Arbeitskräften, die altersbedingt mehr ausscheiden als unten jüngere nachwachsen. Die Abbildung verdeutlicht die Größenordnung – die sich noch weiter in den negativen Bereich ausweiten wird, denn die richtig geburtenstarken Jahrgänge werden erst in den kommenden Jahren aus dem Erwerbsarbeitsleben ausscheiden. Warum dann aber trotzdem und bei aller Differenzierung hinsichtlich des Arbeitsvolumens die Rekordmeldungen die Zahl der Erwerbstätigen betreffend? Die Antwort kann man ebenfalls der Abbildung entnehmen. Der Demografie-Effekt, der für sich allein genommen schon seit längerem zu einer erheblichen Abnahme der Beschäftigten hätte führen müssen, wurde und wird (noch) kompensiert durch zwei andere Effekte:

  • Vor allem seit 2012 wirkt der Migrationseffekt – also die Zunahme des Arbeitsangebots durch Zuwanderung, wobei wir hier nicht nur an die Flüchtlinge denken dürfen, sondern auch die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten im Blick haben sollten. 
  • Und zum anderen werden positive Saldenwerte für den Verhaltenseffekt ausgewiesen. Darunter versteht man vor allem zwei Effekte: Einerseits die Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Frauen, hierbei vor allem der Mütter mit kleinen Kindern sowie die der Älteren.

Die Abbildung verdeutlicht die enorme Zunahme der Erwerbsquoten der 55- bis unter 60-Jährigen sowie der 60- bis unter 65-Jährigen. Wobei auch hier gilt – die Erwerbsquote berücksichtigt jede Form der Beschäftigung, also auch eine nur geringfügige Beschäftigung und die Selbständigen. Wenn man nur die Anteilswerte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den höheren Altersgruppen betrachtet, dann sieht der Befund schon deutlich ernüchternder aus, was vor allem für die Renten von Bedeutung ist. Das wurde Anfang Dezember 2017 wieder kurz auf die Tagesordnung gesetzt, als die OECD  ihre Studie Pensions at a Glance 2017: OECD and G20 Indicators veröffentlichte. Die FAZ berichtete über die von der OECD präsentierten Zahlen:

»Bei der Beschäftigung Älterer hat Deutschland einer Studie zufolge im internationalen Vergleich in den vergangenen Jahren am meisten zugelegt … Bei den 55- bis 64-Jährigen hat Deutschland seit 2000 die Beschäftigungsrate um mehr als 30 Prozentpunkte gesteigert … Bei den 55- bis 59-Jährigen sind in Deutschland etwa 80 Prozent in Beschäftigung, bei den 60- bis 64-Jährigen noch rund 56 Prozent.«

Das hört sich doch super an – aber auch hier muss man eben genauer hinschauen. Dazu der rentenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken, Matthias W. Birkwald, unter der Überschrift OECD-Aussagen zur Beschäftigung Älterer sind irreführend:

»Die OECD-Erfolgsmeldungen zur gestiegenen Erwerbstätigkeit von Älteren sind komplett irreführend. Betrachtet man die nur für die Rente entscheidende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so ist die Situation von Älteren auf dem Arbeitsmarkt weiter verheerend … Demnach gehen nur 36 Prozent – und damit nur jeder Dritte – im Alter von 60-64 Jahren noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und nur jeder Vierte arbeitet noch sozialversicherungspflichtig in Vollzeit. Gleichzeitig arbeiten heute 900.000 Menschen im Alter von 60 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ausschließlich in einem prekären Minijob. Das sind 76 Prozent mehr als im Jahr 2012 … Die Konsequenz: Nur 37 Prozent der neuen Rentnerinnen und Rentner wechseln aus einer stabilen und versicherungspflichtigen Beschäftigung in den Ruhestand. Stattdessen sind Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Nichterwerbstätigkeit vor Rentenbeginn immer noch weit verbreitet.«

Aber abschließend wieder zurück zur Abbildung mit dem Erwerbspersonenpotenzial. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die dort dargestellten Komponenten erst einmal nur Quantitäten sind. Selbst wenn man rechnerisch eine Kompensation hinbekommen könnte, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch mit qualitativen Entsprechungen erfolgt. An dieser Stelle wird deutlich erkennbar, warum sich die in der Gleichzeitigkeit von „Jobwunder“ und „Jobdilemma“ formulierte Zunahme der Spannungen auf vielen Teilarbeitsmärkten erst am Anfang befindet. Denn viele derjenigen, die derzeit und vor allem in den kommenden fünfzehn Jahren altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gehören zu der für die deutsche Volkswirtschaft so wichtigen Gruppe der Facharbeiter, Handwerker oder Angestellte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Allein für deren Ersatz braucht man entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte. Wir sehen das hier relevante Problem bei vielen Flüchtlingen wie unter einem Brennglas – es gibt erhebliche Passungsprobleme mit den Anforderungen der Erwerbsarbeitswelt, was deren offene Stellen angeht. Das betrifft aber auch viele der „einheimischen“ Arbeitslosen, vor allem der Langzeitarbeitslosen, an denen die quantitativ gute Beschäftigungsentwicklung der vergangenen Jahre weitgehend vorbeigegangen ist.

Das nun hat viele Gründe – es gibt nicht „die“ Langzeitarbeitslosen. Aber immer wieder stößt man auf das Problem fehlender Berufsausbildungen bei den Betroffenen. Und gleichzeitig ist der potenzielle „Nachschub“ in diese Gruppe gesichert, denn unter den 20- bis 30-Jährigen haben wir zahlreiche Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügen und damit besonders risikobehaftet sind, von sich verfestigender Arbeitslosigkeit getroffen zu werden.

Vor diesem Hintergrund muss man dann auch die Aussage von Dorothea Siems in ihrem Kommentar Das Jobwunder wird zum Jobdilemma lesen: »Leider war die Arbeitsmarktpolitik der großen Koalition in den letzten vier Jahren völlig ungeeignet, das deutsche Job-Dilemma aufzulösen.«
Nur ist es nicht so, als ob das nicht in den vergangenen vier Jahren massiv kritisiert wurde – viele Arbeitsmarktexperten, die einen realistischen Blick auf die Komplexität der Arbeitswelt haben, plädieren seit langem für eine massive Qualifizierungsoffensive gerade mit Blick auf die Risikogruppe der ungelernten jüngeren Arbeitnehmer bzw. Arbeitslosen. Seit Jahren wird auch hier gefordert, mit einem großzügigen Förderprogramm Anreize zu setzen, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Diese Investition würde sich mehrfach amortisieren. Dazu konnte sich die Politik bis heute nicht durchringen, obgleich es so ein Programm bis in die 1970er Jahre in der Arbeitsförderung schon mal gegeben hat, man also nichts Neues erfinden muss.

Und mit Blick auf die Langzeitarbeitslosen wird ebenfalls seit Jahren eine vernünftig ausgestaltete öffentlich geförderte Beschäftigung gefordert, die zum einen gerade nicht in irgendwelchen arbeitsmarktfernen Nischen und zu teilweise hanebüchenen Bedingungen angeboten werden darf, sondern am, im und neben dem normalen Erwerbsarbeitsmarkt – wodurch sich eine andere Form der Qualifizierung durch „echte“ Arbeit realisieren ließe. Zugleich wird hierbei für wirklich professionelle Beschäftigungsunternehmen plädiert, die als Scharnier zwischen der Welt der Langzeitarbeitslosigkeit und der Welt der „normalen“ Unternehmen fungieren, die Brücken bauen können, zugleich aber auch in der Lage sind, die besonderen Belastungen und Einschränkungen der Geförderten aufzufangen und Hilfestellungen zu geben. Dass das alles unter den Primat der Freiwilligkeit und nicht des sanktionsbewehrten Zwangs stattfinden sollte und muss, sei hier nur der Vollständigkeit halber zu Protokoll gegeben.

Das alles wird seit Jahren diskutiert und zahlreiche gute Konzepte liegen vor – wir haben kein Erkenntnis- oder Konzeptproblem, sondern schlichtweg ein Umsetzungsproblem. Man kann auch sagen, wir haben offensichtlich eine Art Arbeitsverweigerung der Politik in diesem Bereich.

Die Folgen des unterlassenen Handelns fallen uns jetzt sprichwörtlich auf die Füße und das wird man alles nicht per Knopfdruck reparieren können.

Nachtrag am 04.01.2018:
Die in der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags verwendete Abbildung zum Arbeitsangebot (gemessen am Erwerbspersonenpotenzial) wurde aktualisiert und ausgetauscht. Die für 2016 und 2017 ausgewiesenen Werte in der alten Abbildung basieren auf dem IAB-Kurzbericht 20/2016. Die in der aktualisierten Abbildung verwendeten Werte für 2016 und 2017 stammen aus dem IAB-Kurzbericht 09/2017. Mittlerweile gibt es noch neuere Werte für 2017, vgl. dazu IAB-Kurzbericht 21/2017. Die werden hier aber nicht verwendet. Warum wird in der Abbildung am Beispiel des Verhaltenseffekts erläutert.