Erde an Raumschiff Berlin: Die Geschlechterfrage ist weitaus komplexer als man zu glauben meint zu müssen. Vor allem für die vielen unterhalb der Aufsichtsräte sehr großer Unternehmen

Der 6. März 2015 ist ein „historischer“ Tag. Das behauptet immerhin der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der sich in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag zu diesem Satz hat hinreißen lassen: „Die Frauenquote für Führungskräfte ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts.“ Und an einem „historischen“ Tag verabschiedet man nicht weniger als ein „historisches“ Gesetz. Was ist hier passiert? Schauen wir uns die darüber aufklärende Mitteilung des Deutschen Bundestages an – und auch wenn das trocken daherkommt und ohne irgendeinen historischen Kolorit kann man eine Menge herauslesen: »Frauenquote für Führungspositionen beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 6. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (18/3784, 18/4053) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (18/4227) angenommen.

Damit wird eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eingeführt. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Börsennotierte sowie mitbestimmungspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, ab 30. September 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen. Die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz) werden novelliert, wobei im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widergespiegelt werden. Der Familienausschuss hatte den Regierungsentwurf so verändert, dass die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten müssen. Dies soll den Bürokratieaufwand senken. Zudem soll die Geschlechterparität nicht für alle Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt.«

Da hat man im Laufe des Gesetzgebungsprozesses was Kleines noch weiter geschreddert – aus rein pragmatischen Erwägungen heraus, werden uns die Beteiligten natürlich versichern. Senkung von Bürokratieaufwand ist ja derzeit ein ganz prominentes Thema, wenn wir an die Angriffswellen gegen das neue Mindestlohngesetz denken. Aber was ist das „Kleine“ im vorliegenden Fall der Frauenquote? Was macht diese zu einem „Quötchen“? Das ist begründungspflichtig, denn die Akteure im Bundestag stritten in ihren Reden lediglich über die Perspektive – also ob das Glas „halb voll“ oder „halb leer“ sei -, aber immerhin muss die halbe Wegstrecke schon geschafft sein, wenn denn diese Zuordnung richtig wäre. Ist sie aber nicht, auch wenn man mit einer solchen Bewertung in die Rolle eines Spielverderbers abzurutschen droht.

Anders als es der unbefangene Beobachter in einem ersten Impuls glauben könnte, geht es ja nicht wirklich um eine relevante „Frauenquote“, sondern um eine Quotierung eines – aus gesellschaftlicher Sicht – atomaren Bereichs, der Besetzung von Aufsichtsräten und dabei auch noch beschränkt auf „voll mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Unternehmen“, also gerade einmal 108 Konzerne in diesem Land.

Die SPD – eingangs wurde ja bereits der dieser Partei zugehörige Bundesjustizminister Heiko Maas mit seiner „historischen“ Bewertung der gestrigen Abstimmung im Bundestag zitiert – versucht, die nun auf den Weg gebrachte „Frauenquote“ als großen Erfolg zu verkaufen. Im politischen Geschäft ist das verständlich, allerdings mit Blick auf den Ausgangspunkt schlichtweg falsch. Bereits am 19.11.2013 habe ich in diesem Blog geschrieben: »Die SPD hat im Angesicht der gefundenen „Lösung“ kräftig Federn lassen müssen, denn in ihrem Wahlprogramm findet sich die Forderung: »Wir werden deshalb eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festlegen.« 40-10 Prozent und Vorstände weg, so kann man das auf eine Kurzformel bringen« (vgl. dazu und zu einer generellen kritischen Einordnung des ganzen Ansatzes den Blog-Beitrag: „Trippelschritt in die richtige Richtung“ oder „Goldene Röcke für Deutschland“ als symbolisches Substitut für wirkliche Veränderungen? Eine embryonale Frauenquote als Ablenkungsmanöver von den wahren Herausforderungen der Geschlechterpolitik). Und in diesem Beitrag findet sich eine kritische Einschätzung, die an ihrer Relevanz rein gar nichts verloren hat:

»Profitieren werden zunächst einige wenige Frauen, die gleich mehrere Kontrollposten übernehmen. Das eigentliche Ziel wird die Frauenquote in Aufsichtsräten nicht erreichen: nämlich die sogenannte gläserne Decke zu durchbrechen. Und die haben wir in den Vorständen, den eigentlichen Machtpositionen in den Unternehmen.«

Dazu liegen mittlerweile neuere empirische Befunde vor, die das angesprochene Problem auf den Punkt bringen können, wenn man sie denn zur Kenntnis nehmen würde.
Anfang 2015 veröffentlichte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die neuesten Daten aus dem „Managerinnen-Barometer“: Das DIW Berlin untersucht seit 2006 den Anteil von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen sowie in Aufsichts- und Verwaltungsräten der nach dem Umsatz größten Unternehmen in Deutschland. Der nüchterne Befund der Wissenschaftlerinnen:

»Die Vorstände großer Unternehmen in Deutschland befinden sich nach wie vor fest in Männerhand: Ende 2014 lag der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen in Deutschland bei gut fünf Prozent. Das entspricht einem Plus von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr und damit einer sehr geringen Dynamik. Die DAX-30-Unternehmen konnten mit gut sieben Prozent den höchsten Frauenanteil verzeichnen, am geringsten war er mit noch nicht einmal drei Prozent bei den MDAX-Unternehmen. Häufiger sind Frauen in den Aufsichtsräten vertreten: In den Top-200-Unternehmen waren Ende des Jahres 2014 gut 18 Prozent Frauen; die DAX-30-Unternehmen schnitten mit einem Frauenanteil von knapp 25 Prozent überdurchschnittlich ab. Die SDAX-Unternehmen wiesen mit knapp 14 Prozent nicht nur den kleinsten Frauenanteil auf, sondern mit 0,6 Prozentpunkten auch den geringsten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Wie in den Vorständen haben Frauen auch in Aufsichtsräten nur in Ausnahmefällen den Vorsitz inne«, so Elke Holst und Anja Kirsch in ihrer Studie (Weiterhin kaum Frauen in den Vorständen großer Unternehmen – auch Aufsichtsräte bleiben Männerdomänen, DIW-Wochenbericht Nr. 4/2015, S. 47).

Holst und Kirsch bilanzieren in ihrem Fazit (S. 59) mit Blick auf die eigentlichen Machtzentren in den Unternehmen, also den Vorständen, die wie dargestellt von der nunmehr verabschiedeten Quotierung gar nicht betroffen sind: »In den Vorständen haben sich die männlichen Monokulturen weiterhin verfestigt: Über 13 Jahre nach der freiwilligen „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ reichte der Anteil von Frauen in Vorstandspositionen von weniger als drei Prozent in den MDAX-Unternehmen über gut fünf Prozent in den Top-200-Unternehmen bis hin zu maximal gut sieben Prozent in den DAX-30-Unternehmen.«

Einen weiteren Blick auf die realen Verhältnisse eröffnet eine Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde. In einer Auswertung von 160 in den deutschen Aktienindizes notierten Unternehmen kommt Marion Weckes in ihrer Studie Geschlechterverteilung in Vorständen
und Aufsichtsräten zu dem Ergebnis: Fortschritte in Aufsichtsräten, Stagnation bei den Vorständen, so die zusammenfassende Überschrift einer Pressemitteilung der Stiftung zu der Studie. Auch hier wird der Finger notwendigerweise auf die Vorstände gelegt:

»Im Jahr 2005 habe der Frauenanteil unter den Vorständen gerade einmal 2,3 Prozent betragen, so Weckes. Ab 2010 sei zunächst ein positiver Trend feststellbar gewesen, der sich zuletzt allerdings wieder umgekehrt habe: Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil Ende 2014 von 6,2 auf 5,5 Prozent zurückgegangen. Nur ein Fünftel der 160 untersuchten Unternehmen kann überhaupt mit einem weiblichen Vorstandsmitglied aufwarten, in drei Vorständen gibt es zwei Frauen, mehr als zwei in keinem einzigen.«

Es ist bezeichnend, dass mein Fazit aus dem November 2013 an dieser Stelle nach dem angeblichen „historischen“ Tag gestern im Bundestag unverändert Gültigkeit beanspruchen kann:

»Aber angesichts der erheblichen Probleme, die viele Frauen immer noch und im Teilzeitbereich sogar zunehmend auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben, angesichts der ökonomischen Abhängigkeit von den (männlichen) Partnern, die nach neueren Forschungsbefunden sogar zugenommen hat, bleibt das doppelt ungute Gefühl, dass hier nicht nur eine Symbolpolitik betrieben wird, sondern dass die darüber hinaus auch noch auf eine extrem kleine Gruppe von Frauen ausgerichtet ist, mit denen die Millionen „normalen“ Frauen nicht das geringste zu tun haben … Nicht einmal in Erwägung gezogen wurde beispielsweise eine Abschaffung oder wenigstens ein Umbau der frauenpolitisch hoch problematischen geringfügigen Beschäftigung, also der so genannten „450-Euro“- oder auch „Minijobs“, die man nicht anzutasten bereit ist. Dabei weiß jeder unbefangene Beobachter, welche negativen Auswirkungen diese Beschäftigungsform auf die Biografie vieler Frauen hat. Um nur ein wirklich relevantes Beispiel zu nennen.
Wieder einmal verlässt man die Bühne mit dem Gefühl, einer veritablen Luftnummer beizuwohnen.«

Die eigentliche Geschlechterfrage liegt – man kann es mögen oder nicht – auf dem Arbeitsmarkt. Aber nicht auf dem subatomaren „Arbeitsmarkt“ für Aufsichtsräte, sondern auf dem, auf dem sich Millionen Frauen und Männer tummeln müssen. Diese Arbeitsmarktabhängigkeit speist sich aus mehreren Quellen, in Deutschland besonders relevant natürlich die sozialpolitische Dimension angesichts der vielen Sicherungskomponenten, die aus der Erwerbsbiografie abgeleitet werden (müssen).

Und hier hat sich die Situation für viele Frauen keineswegs verbessert: Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit eine Übersichtsdarstellung von Susanne Wanger mit dem bezeichnenden Titel Traditionelle Erwerbs- und Arbeitszeitmuster sind nach wie vor verbreitet. Hier nur einige Befunde aus der Untersuchung: Im Jahr 2014 waren elf Millionen Frauen teilzeitbeschäftigt, das sind doppelt so viele wie 1991. Die Zahl der beschäftigten Frauen stieg insgesamt um 21 Prozent, das von ihnen geleistete Arbeitsvolumen um vier Prozent. Die Teilzeitquote bei Frauen ist auf knapp 58 Prozent gestiegen. Viele der Frauen wählen die Teilzeitbeschäftigung nicht in voller Freiwilligkeit, sondern weil sie nur so andere Verpflichtungen – vor allem Kinder und Pflege – vereinbaren können: Frauen entschieden sich mit jeweils knapp 26 Prozent am häufigsten wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen oder wegen weiteren persönlichen oder familiären Verpflichtungen für eine reduzierte Beschäftigung. Damit ist die Teilzeitarbeit der Frauen aber wiederum strukturelle Voraussetzung nicht nur für das Funktionieren des deutschen Sozialstaats (man möge sich nur einmal vorstellen, was mit dem Pflegesystem in Deutschland passieren würde, wenn ein relevanter Anteil der  zu Hause pflegenden Frauen diese überaus „günstige“ Hilfeleistung einstellen würde), sondern auch – das wird immer wieder gerne „vergessen“ – die meisten „männlichen Über-Vollzeitkarrieren in der Wirtschaft basieren doch darauf, dass den Männern der Rücken frei gehalten wird in ihren Familien, ansonsten wäre der Grad an zeitlicher Verfügbarkeit gar nicht realisierbar, zumindest nicht, wenn es Kinder gibt.

Diese Dinge muss man im Blick haben bzw. nehmen. Aus der Perspektive einer wirklichen schrittweisen (möglichen, aber nicht sicheren) Verringerung der Geschlechterungleichheit wäre beispielsweise eine Abschaffung der unseligen 450-Euro-Jobs ein im Vergleich zur Frauenquote in elitären Aufsichtsräten gleichsam revolutionärer Ansatz. Deshalb taucht er auch wohl nicht auf.

Auch wenn man natürlich nicht gerne die Feierlaune trüben möchte, vor allem nicht die von Menschen, die sich für die Verbesserung gesellschaftlicher Zustände engagieren – aber es ist nicht unplausibel, dass diese Exoten-Quote, die nun im Parlament verabschiedet worden ist, für das Gesamtanliegen ein Pyrrhussieg darstellen wird. Die andere Seite kann jetzt immer mit Verweis auf die „Zugeständnisse“ in der Quotenfrage bei anderen, also vor allem bei den wirklich substanziellen Veränderungen, diese verweigern mit dem Hinweis: Jetzt ist mal gut, ihr habt doch schon was bekommen. Auch wenn es nur ein Spielzeug ist.

Die Republik stand still im vergangenen Jahr. Wegen kleinen, aber kampfstarken Gewerkschaften und vieler Streiks. Wirklich?

Für das gerade abgelaufenen Jahr 2014 müsste ein unbefangener, von außen kommender Betrachter unseres Landes, der sich vor allem aus den Medien informiert, eindeutig zu dem Befund kommen, dass Deutschland von gewaltigen Streikwellen durchzogen wurde. Gleichsam eine blockierte Republik, in der sich streikende Lokführer und Piloten die Türklinke in die Hand gegeben haben, teilweise haben sie sogar gleichzeitig gestreikt. Und war da nicht auch was bei Amazon gewesen? Und Warnstreikwellen im öffentlichen Dienst? Nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund der Arbeitskampfaktionen der Lok- und Flugzeugführer wird nun im Deutschen Bundestag debattiert werden über ein Gesetzentwurf zur „Tarifeinheit“, mit der man explizit die kleinen aufsässigen Spartengewerkschaften zur Räson bringen will.

Aber stimmt diese Impression eigentlich? Schauen wir auf die Daten, die vom gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) als „WSI-Arbeitskampfbilanz 2014“ der Öffentlichkeit präsentiert wurden: Deutlich geringeres Streikvolumen, anhaltend viele Konflikte – so ist die Veröffentlichung des WSI dazu überschrieben worden. Allein schon dieser Titel irritiert. Deutlich geringeres Streikvolumen? Der erste, wichtige Befund aus der neuen Streikbilanz: Während sich die Gesamtzahl der Konflikte kaum veränderte, gingen das Streikvolumen und die Zahl der an Streiks Beteiligten im Vergleich zu 2013 deutlich zurück, so das WSI. Wie kann das zustande kommen?

»Insgesamt registrierte das WSI im abgelaufenen Jahr 214 Tarifkonflikte mit Arbeitsniederlegungen. Damit liegt die Arbeitskampfhäufigkeit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (218). Da viele dieser Arbeitskämpfe sich auf einzelne Unternehmen beschränkten, sank jedoch zugleich das Arbeitskampfvolumen. Es lag mit 392.000 Ausfalltagen um gut 25 Prozent niedriger als im Vorjahr (551.000). Noch deutlicher ging die Zahl der Streikenden zurück. Insgesamt nahmen 2014 rund 345.000 Beschäftigte an Arbeitsniederlegungen teil, ein Rückgang um fast zwei Drittel gegenüber 2013 (1 Million Beteiligte …).«

Fast 90 Prozent aller Arbeitskämpfe und gut 97 Prozent aller Ausfalltage sind dem Dienstleistungsbereich zuzuordnen. Hier fokussieren ganz offensichtlich die Konflikte. Hier sind ja auch oftmals die schlechtesten Arbeitsbedingungen vorzufinden. Das gilt auch für den zweiten Bereich, auf den das WSI hinweist: »Außerhalb des Dienstleistungsbereichs gab es erneut besonders viele, häufig kleinere, Streiks in der von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) organisierten Getränke- und Lebensmittelindustrie.«

„Der seit Mitte der 2000er Jahre zu beobachtende Anstieg der Arbeitskämpfe gründet wesentlich in einer zunehmenden Zersplitterung der Tariflandschaft“, so wird Heiner Dribbusch vom WSI zitiert. Hinzu komme die Abkehr der Arbeitgeber von ehemals einheitlichen Tarifstrukturen. „Wie Tarifeinheit zerstört wird, demonstriert die Deutsche Post mit der Ausgliederung der Paketzustellung aus dem bestehenden Haustarifvertrag“ (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Endlich viele neue Jobs. Und dann wieder: Aber. Die Deutsche Post DHL als Opfer und Mittäter in einem Teufelskreis nach unten vom 25.01.2015).

Die WSI-Bilanz zeigt auch: Im internationalen Vergleich wird in Deutschland weiterhin relativ wenig gestreikt.

Insofern ist die Zusammenfassung der neuen WSI-Daten in diesem Artikel von Flora Wisdorff zutreffend: Die Illusion von der Streikrepublik Deutschland: »Mit großem Aufschrei wurde der Arbeitskampf der Lokführer begleitet. Viele Reisende wähnten sich im totalen Stillstand. Doch die Statistik zerstört das Bild: Die Zahl der Streiktage sank drastisch.«

Wie die Dinge zusammenhängen: Wenn Polen in Finnland ein Kraftwerk bauen, im Frankfurter Flughafen die Putzkräfte streiken, Leiharbeitern in der Pflege ein Tausender im Monat verloren geht und S-Bahnhöfe von Arbeitskräften befreit werden

Beginnen wir mit der Rechtssache C-396/13. Das ist ein Aktenzeichen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der spricht sich gegen Lohndumping bei entsandten Beschäftigten aus. Das Gericht ist mit Urteil vom 15.02.2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass Arbeitnehmern entsprechend der geltenden Kollektivverträge bezahlt werden müssen, unabhängig davon in welchem EU-Mitgliedsstaat der Arbeitgeber seinen Sitz hat.  In dem vom EuGH zu beurteilenden Fall hatte ein polnisches Unternehmen seinen polnischen Arbeitnehmern, die in Finnland ein Kraftwerk errichteten, den örtlichen kollektivvertraglichen Mindestlohn, Urlaubszuschüsse und Zusatzleistungen vorenthalten. Das fand das EuGH nun gar nicht korrekt, denn es vertritt die Auffassung, dass sich Fragen, die den Mindestlohnsatz betreffen, nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaates, hier also Finnland, bestimmen. Die Pressemitteilung des EuGH ist folglich überschrieben mit Der Gerichtshof klärt den Begriff „Mindestlohnsatz“ entsandter Arbeitnehmer. Kurz zum Sachverhalt: ESA, ein polnisches Unternehmen, schloss in Polen nach polnischem Recht Arbeitsverträge mit 186 Arbeitnehmern und entsandte diese dann an ihre finnische Zweigniederlassung zur Ausführung von Elektroarbeiten auf der Baustelle des Kernkraftwerks Olkiluoto in Eurajoki, Finnland. Den Arbeitnehmern wurde der finnische Mindestlohn, der dort in allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen geregelt ist, vorenthalten. Dem hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben. Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, dann hätten wir angesichts des enormen Wohlstands- und damit zusammenhängend auch Lohngefälles innerhalb der EU ein echtes Lohndumpingproblem durch die Inanspruchnahme deutlich billigerer Arbeitskräfte, die aus anderen EU-Ländern entsandt werden. So weit die gute Nachricht.

Weiter geht es mit den schlechten Nachrichten – und die kommen vom deutschen Arbeitsmarkt.

Bau-Gewerkschaft ruft zu Putzstreik auf, so ist ein Artikel überschrieben: »Mit einem Putzstreik will die Bau-Gewerkschaft auf „unsaubere Praktiken“ des Flughafenbetreibers Fraport hinweisen. Anlass ist die Vergabe eines Reinigungsauftrags im Terminal 2 an einen Dienstleister von außen.« Die IG BAU ruft das Putzpersonal erst einmal zu einem zweistündigen Warnstreik am Frankfurter Flughafen auf. Was ist da los?

»Die bislang von der Fraport-Tochter GCS erbrachten Reinigungsleistungen im Terminal 2 seien per Ausschreibung an den neuen Dienstleister Sasse Aviation Service vergeben worden. Die Firma wolle die rund 100 Beschäftigten zwar übernehmen, aber nur zu schlechteren Bedingungen als bislang. Die GCS ihrerseits weigere sich, die teils schon seit Jahrzehnten bei ihr beschäftigten Leute in anderen Flughafenbereichen einzusetzen, kritisierte die IG BAU. Stattdessen werde der Anteil der Leiharbeiter weiter ausgebaut.«

Und was sagt die Fraport dazu? Man achte auf die Wortwahl: »In der Ausschreibung sei festgehalten, dass die neuen Arbeitsverträge denen bei der GCS „wirtschaftlich entsprechen“ müssten.«

Wieder ein Beispiel für das grassierende kostensenkungsgetriebene Outsourcing in diesem Land, was mit dazu beiträgt, dass die unteren Einkommensgruppen die großen Verlierer sind im Jobwunder-Land Deutschland.
Und was haben wir gerade lesen müssen? Man lagert die teilweise seit vielen Jahren Beschäftigten an eine andere Firma aus und stockt gleichzeitig die Leiharbeit auf? Auch dort zahlen die Beschäftigten im wahrsten Sinne des Wortes die Zeche. Dazu ein Beispiel aus der Pflege: 1000 Euro weniger für Leiharbeiter in der Pflege.

»Leiharbeit ist ein echter Lohndrücker. Etwa in der Pflege, wo der Lohnabstand zwischen Festangestellten und Leiharbeiten fast 1000 Euro ausmacht. Dies geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (LINKE) hervor … Demnach verdienten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen im Bereich der Leiharbeit als Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich 2047 Euro brutto im Monat. Ihre fest angestellten Kolleginnen erhielten hingegen 3014 Euro brutto. Obwohl die Arbeitsbelastung dieselbe war, betrug der Lohnunterschied zwischen beiden Gruppen fast 1000 Euro. Im Bereich der Altenpflege ist die Entlohnung noch mieser. Hier lag der Niedriglohnanteil bei den Leiharbeitskräften bei 56 Prozent. Unter den fest Beschäftigten lag die Quote bei 35,9 Prozent. Der Verdienst als Leiharbeitskraft betrug durchschnittlich 1879 Euro brutto im Monat.«

Das muss man nicht weiter kommentieren.
Ganz offensichtlich haben wir in einigen Branchen und für viele Menschen ein echtes Lohndrückerei-Problem. Aber wenn man ganz zynisch veranlagt ist, was manche sind, könnte man argumentieren, dass das dann immer noch besser sei, als sein Leben in der Hartz IV-Arbeitslosigkeit zu fristen. Aber selbst diese mehr als traurige „Alternative“ zur vollständigen Erwerbslosigkeit wird immer stärker angefressen durch die fast nur noch als suchtförmig zu bezeichnende Ausprägung des Rationalisierungswahns in Deutschland mit dem Ziel, menschliche Arbeitskraft überflüssig zu machen. Auch hierzu ein Beispiel aus der Berichterstattung: Kameras ersetzen Aufsichtskräfte.

»Die Berliner S-Bahn zieht ihr festes Personal von immer mehr Bahnhöfen ab. Inzwischen gibt es an rund 100 der 166 Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg keine ständigen Aufsichten mehr. Vom kommenden Jahr an soll es noch an 20 sogenannten Stammbahnhöfen feste Aufsichten geben. An den anderen Bahnhöfen sollen je nach Bedarf 120 mobile Mitarbeiter zum Einsatz kommen. In Zukunft geben sich die Zugführer mit Hilfe von Kameras und einem Monitor im Führerstand selbst das Abfahrtsignal.«

Wozu der Sparwahn führen kann, erleben wir doch täglich – wenn man ehrlich ist – um uns herum. Bröckelnde Brücken und andere Bauten, ein seit Jahren geführtes Leben von der Substanz. Überall wird bis auf die Knochen runter gespart und das wird dann von den Hohepriestern unserer Tage, den Betriebswirten, mit bunten und schönen Powerpoint-Folien überdeckt – aber die Auswirkungen auf die „Moral der Truppe“ sind gravierend.
Apropos „Moral der Truppe“ – das war eben bildhaft gemeint, aber wir können das auch mal ganz real betrachten, um dann zu einem hier ebenfalls thematisch passenden Befund zu kommen: Der Sparwahn frisst seine Kinder. Die Bundeswehr. Eine demoralisierte Armee, so haben Thorsten Jungholt und Andreas Maisch ihren Artikel überschrieben. Und wenn es nicht so traurig wäre und zugleich so bezeichnend für unsere Zeit der Controlling-Fetischisten an den Schaltstellen der Entscheidungen, dann müsste man eigentlich bei dem folgenden Beispiel einfach nur laut lachen: Zitiert wird Oberstleutnant André Wüstner, der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, mit den Worten: »So etwas wie die Besenstiel-Affäre ist für das innere Gefüge der Truppe eine Katastrophe.« Was ist denn das? Eine „Besenstiel-Affäre“? Hier die Auflösung:

»Bei einer Nato-Übung vor wenigen Monaten in Norwegen hatten Panzergrenadiere das fehlende Waffenrohr eines Radpanzers vom Typ Boxer mit einem schwarz angestrichenen Besenstiel simuliert. Die Geschichte sorgte international für Hohn und Spott. Eine solche Blamage, sagt Oberstleutnant Wüstner, „macht auch keine Zulagenerhöhung wett“. Zumal das betroffene Panzergrenadierbataillon 371 nicht irgendein Verband ist. Es ist der deutsche Beitrag zur „Very High Readiness Joint Task Force“, der neuen superschnellen Eingreiftruppe, mit der die Nato auf Russlands Aggression in der Ukraine reagiert hat. Bei der Aufstellung dieser Speerspitze allerdings war die Bundeswehr alles andere als superschnell. Bei den ersten Übungen der Soldaten fehlten funktionierende Radpanzer vom Typ Boxer, Nachtsichtgeräte vom Typ Lucie (76 Prozent), Pistolen P8 (41 Prozent) und Maschinengewehre MG3 (31 Prozent).«

Das ist wirklich peinlich – und zugleich symptomatisch für den Zustand der Truppe und damit auch für die Arbeitsbedingungen (die sich an anderer Stelle durch neue Maßnahmen der „Attraktivitätsagenda“ erheblich verbessern sollen – wir sind hier auf der Lieblingsbaustelle der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, der es um die Vereinbarkeit von Krieg und Familie z.B. durch Kasernenkitas für Soldatenkinder oder um die Modernisierung der Kasernenstuben geht. Truppenintern wird das übrigens „FKK“ abgekürzt: „Flachbildschirm, Kita, Kühlschrank“. 
Aber abschließend wieder zurück zu den nicht nur real schmerzhaft spürbaren Folgen der überall grassierenden Verengung auf eine rein zahlengetriebene Betriebswirtschaft. Dazu gehört auch eine offensichtliche semantische Vergewaltigung. Um aus den Reihen der Bundeswehr – das ließe sich jetzt aber von vielen sofort auf ihre eigenen Erfahrungsbereiche übertragen – ein Beispiel zu nennen: „dynamisches Verfügbarkeitsmanagement“ ist so ein Sprechdurchfall. Was damit gemeint ist?

»Das besagt, dass jeder Verband nicht mehr so viele Hubschrauber oder Panzer bekommt, wie er eigentlich brauchte, sondern im Durchschnitt 75 Prozent davon. Will ein Verband üben, muss er sich das Gerät erst von einer anderen Einheit beschaffen.«

Das wäre doch ein Ansatz, den man auch auf Krankenhäuser, Altenheime, Kitas usw. übertragen könnte. Aber Ironie wieder aus und ein letzter Blick in den Artikel von Thorsten Jungholt und Andreas Maisch. Sie berichten darüber, dass ein Hauptfeldwebel, nachdem er alle unteren Instanzen ohne Resonanz bearbeitet hat, der Ministerin persönlich einen langen Brief geschrieben hat, in dem er auch auf das eben angesprochene „dynamische Verfügbarkeitsmanagement“ eingeht. Wie das funktionieren solle, schreibt nun der Hauptfeldwebel, wisse niemand so genau. „Einigkeit aber besteht in der Auffassung, dass es nicht funktionieren kann.“ Da werden sich viele andere wiederfinden.

Aber dann kommt noch ein Hinweis des Herrn Hauptfeldwebels an die Ministerin, den man mit etwas Phantasie durchaus übertragen kann auf eine generelle Verhaltensbeschreibung vieler Arbeitnehmer in Deutschland, die nicht aufbegehren, sondern selbst Hand anlegen angesichts der miesen Bedingungen um sie herum: Der Briefe schreibende Soldat von der Mangelfront »klagt über die Mängel an „praktischer, sinnvoller, zeitgerechter persönlicher Ausrüstung“. Die Folge: Die Soldaten beschafften sich die wichtigsten Utensilien privat im Army Shop, für „im Schnitt 500 Euro im Jahr“.« Geht doch, könnte man zynisch einwerfen. So lange die so was machen – keine Gefahr für das Gesamtsystem. Apropos und schlussendlich – das „System“. Die Spitze sieht das natürlich ganz anders – und wenn es schlimm kommt, dann glauben die das auch noch: Die Bundeswehr sei ein „Sicherheitsunternehmen, Reederei, Fluglinie, Logistikkonzern und medizinischer Dienstleister, alles auf Topniveau und weltweit vernetzt“, heißt es in Werbeprospekten, die Interessierten in den – natürlich muss es heute so heißen – Karrierecentern der Streitkräfte in die Hand gedrückt werden. 
Die deutsche Armee, eine wunderbare Welt in Flecktarn? Eher mit ganz vielen unansehnlichen Flecken, die immer größer werden und verdammt jucken.
Und auch das liest sich fast wie ein Symboltext für die Zustände in vielen anderen Unternehmen und Organisationen:

»Dank andauernden Missmanagements bei der vor 13 Jahren privatisierten Bekleidungsgesellschaft der Bundeswehr war die Auslieferung von Uniformen und Rucksäcken zuletzt ins Stocken geraten, dem Unternehmen drohte die Pleite.«

Ach ja, die Privatisierung. Und wer holt die Kartoffeln aus dem Feuer? Viele wissen die Antwort schon, hier der Vollständigkeit halber die Auflösung aus dem Artikel: »Um die Versorgung mit Feldanzügen sicherzustellen, schlug von der Leyen dem Parlament einen Staatskredit in Höhe von elf Millionen Euro vor. Das Geld wurde vorige Woche bewilligt, allerdings nur zähneknirschend.«